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Beat Balzli: Treuhänder des Reichs

12. Der geheime Pakt (schweizer Lebensversicherungen in der Schweiz wenden Reichsgesetze gegen Juden an)

Das Vermögen von Italiens Aussenminister Ciano -- Schweizer Lebensversicherungen für Deutsche und deutsche Juden -- Lebensversicherung von Wilhelm Oeding bei der Vita -- Versicherungspolicen in der Schweiz wurden durch die Zwangsumstellung von Franken auf Reichsmark aus der Schweiz massenweise abgezogen -- Bilanz Ende 1938: Verluste für schweizer Lebensversicherer wegen deutschen Lebensversicherungen, die abgezogen worden sind -- Jüdische Lebensversicherungen bei einer "Devisenbank" mit "J"-Stempel - eingefrorene oder blockierte Lebensversicherungen - aufgegebene, jüdische Policen, weil keine Prämien mehr überwiesen werden - erloschene jüdische Policen -- Die systematische Enteignung von Juden mit dem Raub jüdischer Lebensversicherungspolicen in der Schweiz -- 1946: Lewis Wilding verlangt seine Lebensversicherung zurück - die Police wurde am 25. November 1941 durch einen Zusatz zum Reichsbürgergesetz von Nazi-Deutschland "eingezogen" -- Fall Kirchberger: Der jüdische Anwalt Hans Kirchberger, in die "USA" ausgewandert, will seine Versicherungspolice bei der Basler zurück -- Fall Bieber: Die Vorsorge mit einem zweiten Auszahlungsort im Versicherungsvertrag - die Basler Versicherung schiebt eine fehlende, deutsche Bewilligung vor und gewährt kein Darlehen in Basel -- Die Absprachen zwischen den Versicherungsgesellschaften - "Verstaatlichung" des jüdischen Vermögens von deutschen Juden in der Schweiz 1944 -- Es soll keine weiteren Auszahlungen geben - NS-Storck will in der Schweiz Prozesse sehen -- Ministerialrat Storck feiert die schweizer Kollaboration gegen jüdische Versicherte -- 1945-1946: Die russische Besatzungsmacht plündert die Tresore der schweizer Versicherungen in Berlin -- 1996: Die Amnesie bei den schweizerischen Lebensversicherungen - vernichtete Archive
Seite 295: Brief der Basler Versicherung von 1946 an den Deutschen Herr Wilding mit der Mitteilung, dass die deutsche Lebensversicherung vom Dritten Reich eingezogen worden sei, da Lebensversicherungen auch in der Schweinz (Schweiz) von Deutschen "von der deutschen Gesetzgebung beherrscht" seien: Ohne zu zögern: Die Basler Lebensversicherung lieferte Wildings Vermögen den Nazi-Behörden ab.
Seite 295: Brief der Basler Versicherung von 1946 an den Deutschen Herr Wilding mit der Mitteilung, dass die deutsche Lebensversicherung vom Dritten Reich eingezogen worden sei, da Lebensversicherungen auch in der Schweinz (Schweiz) von Deutschen "von der deutschen Gesetzgebung beherrscht" seien: Ohne zu zögern: Die Basler Lebensversicherung lieferte Wildings Vermögen den Nazi-Behörden ab.

Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15

<Geheimer Pakt

Schweizer Lebensversicherungen kollaborieren mit den Behörden des NS-Staates. Sie schrecken sogar vor einer Zahlungssperre gegenüber Juden nicht zurück.

[Das Vermögen von Italiens Aussenminister Ciano]

[Italiens Aussenminister Ciano - 1938 Vermittler für das Sudetenland - Flucht nach Deutschland 1943 - von Mussolini hingerichtet 1944]

Die Tatsache, dass auf dem schweizer Finanzplatz die Herkunft des Geldes sehr lange keine Rolle spielte, faszinierte nicht nur die germanischen Top-Nazis. Nach Meinung der Geheimdienste der Alliierten wussten auch die Faschisten aus dem Süden die verschwiegenen Dienstleistungen zu schätzen. Vor allem die amerikanischen OSS-Agenten hatten dabei immer wieder denselben Mann im Visier: Galeazzo Ciano, den Aussenminister von Benito Mussolini.

Im Gegensatz zu den Deutschen hatte der Graf von Cortellazzo schon weit vor dem Vormarsch der Alliierten triftige Gründe, sein Ver
mögen nicht in Italien zu assen. Denn Ciano war bei seinem Chef und Schwiegervater bereits gegen Ende der dreissiger Jahre zusehends in Ungnade gefallen. Nach Abschluss des Münchner Abkommens von 1938, bei dem Mussolini die Abtretung des Sudetenlandes von der Tschechoslowakei an Deutschnd vermittelte, nahmen die Konflikte zwischen beiden kontinuierlich zu. In der historischen itzung des Faschistischen Grossrates vom 25. Juli 1943 stimmte der als Günstling verschriene Ciano für die Absetzung Mussolinis. Die auf den Umsturz folgende Regierung nahm ihn in Haft. Ciano konnte jedoch nach Deutschland flüchten. Das war ein Fehler. die Deutschen lieferten den Grafen an Italien aus, und der inzwischen befreite Mussolini liess ihn durch ein Sondergericht in Verona zum Tode verurteilen. Ciano wurde am 11. Januar 1944 hingerichtet.

In einem Nachruf schrieb der "Tages-Anzeiger" vier Tage später.:

"Wenn der junge Graf, der später als Träger des Annunziatenordens sogar den Titel eines 'Vetters des Königs' tragen sollte, darum in den Kreisen der emigrierten italienischen Sozialisten nur der 'figlio del pescecane' genannt wurde, der 'Sohn des Schiebers', entbehrte diese Gehässigkeit insofern bestimmt nicht jeder Grundlage, als die Cortellazzos (S.277)

eben in Zeiten zu ihrem Geld gekommen waren, als alle andern Leute und vor allem auch der italiensische Adel sein Geld bis auf den letzten Soldo einbüsste. Und offenbar hatte Galeazzo Cortellazzo mindestens diese Gabe von seinem Vater mitbekommen, denn das sagenhafte Vermögen, das er angehäuft hatte, empörte ja selbst die leidgewohnten Neo-Faschisten, die post festum plötzlich viel wilder als ihre wildesten Gegner über die Korruption des Regimes tobten."

[Das Vermögen von Ciano in der Schweiz]

Die Amerikaner waren somit nicht ohne Grund überzeugt, dass Ciano vor seinem unfreiwilligen Ableben einen grossen Teil seines Vermögens in die Schweiz verschoben hatte. In den Berichten der OSS-Agenten war immer wieder von einer Summe von rund 25 Millionen Franken die Rede. Zudem streuten nach dem Krieg regierungsnahe Kreise in Washington verschiedene Gerüchte. So soll vor allem Peter Vieli, Generaldirektor der Schweizerischen Kreditanstalt [SKA, heute CS], Ciano bei seiner Kapitalflucht behilflich gewesen sein. Auf eine entsprechende Anfrage aus Bern reagierte Vieli jedoch mit Entrüstung und dementierte die Vorwürfe.

die weiteren Nachforschungen der Schweizerischen Verrechnungsstelle förderten bei einer Tessiner Bank Wertpapiere und eine grössere Summe Bargeld zutage, die den Alliierten später übergeben wurden. Beim Schweizerischen Bankverein in [der Filiale] in Aigle fand sich zudem ein Safe, den Edda Mussolini, die Witwe von Ciano, zusammen mit zwei weiteren Personen gemietet hatte. Das Schrankfach enthielt aber nur Aktien. Der Reichtum der Comtessa war bei der Schweizerischen Volksbank [heute CS] deponiert. Nach Aussagen eines ehemaligen Angestellten sollen dort auch ihre sieben Pelzmäntel hinterlegt gewesen sein.

[Lebensversicherung von Ciano bei der Vita? - keine Untersuchung]

Ciano war nicht nur aufgrund seiner persönlichen Geschichte ein spezieller Fall. Im Gegensatz zu den meisten anderen Spitzen der Achsenmächte vermutete und suchte man das Vermögen des Blaublüters nicht nur bei den Banken. Die Amerikaner brachten die schweizer Lebensversicherungen ins Spiel. Nach ihrer Ansicht war ein Teil seines Vermögens bei der Vita, einer Tochterunternehmung der Zürich-Versicherung, deponiert. Die Vita dementierte wenig später die Existenz einer solchen Police, womit der Fall abgeschlossen war. Die wahre Rolle, die die unauffällige Assekuranz im Zeitalter der faschistischen Terrorregime spielte, interessierte damals weder die Behörden noch die Öffentlichkeit. Dieses Desinteresse wiederholt sich fünfzig Jahre später. Die kollaborative Vergangenheit holt anscheinend nur die Banken (S.278)

und die offizielle Schweiz ein. Von den Machenschaften der Lebensversicherungen ist meist nur am Rande die Rede. Die Policenverkäufer halten sich geschickt aus der Diskussion heraus, und sie wissen warum. Auch bei ihnen lässt sich problemlos braune Kundschaft finden.


[Schweizer Lebensversicherungen für Deutsche und deutsche Juden]

[Lebensversicherung von Wilhelm Oeding bei der Vita]

So besass Regierungsrat Wilhelm Oeding laut Untersuchungen der Schweizerischen Verrechnungsstelle bei der Vita zwei Lebensversicherungen mit den Nummer 43231 und 888423. Deren Prämien liess er in der Schweiz durch Willy Schulthess, den Direktor der berüchtigten Schweizerischen Bodenkreditanstalt (SBK [auch SBKA]), bezahlen. Oeding war der deutsche Repräsentant der SBK [SBKA] und wurde immer wieder mit den Kapitalverschiebungen Görings in Verbindung gebracht. Oeding war es auch, der dem Anwalt des deutschen Generalkonsulates, Wilhelm Frick, den Auftrag übergab, für Herrmann die Villa in Italien zu kaufen.


[Versicherungspolicen in der Schweiz wurden durch die Zwangsumstellung von Franken auf Reichsmark aus der Schweiz massenweise abgezogen]

Doch es ist nicht nur die unbequeme Entdeckung der Policen von ein paar Kadern des Dritten Reiches, die die Versicherer in der angerollten Vergangenheitsbewältigung fürchten müssen. Viel entscheidender sind die Konsequenzen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die schweizer Lebensversicherer im Gegensatz zu den Banken bereits in den dreissiger Jahren in Europa über ein ausgebautes Filialnetz verfügten. Dadurch hatten sie auch Tausende jüdische Kunden. "Von den deutschen Gesetzen gegen die Juden sind auch zahlreiche Versicherte unserer Gesellschaft betroffen worden", heisst es im Geschäftsbericht der Basler Versicherung für 1938. Was die Verantwortlichen damals unter "zahlreich" verstanden, ist heute nicht mehr nachzuprüfen. Aber die explizite Erwähnung in einem sonst knapp gehaltenen Geschäftsbericht lässt tief blicken. Jedenfalls war man damals in Deutschland gross im Geschäft.

[Der deutsche Anteil bei den Lebensversicherungen in der Schweiz ist immer Nr. 1]

Allein bei der Basler ["Basler Versicherung"] betrug im Jahr der Reichspogromnacht [Reichskristallnacht, 9./10. November 1938] der totale Bestand 108.510 Policen, das waren doppelt so viel wie 1934, und entsprach immerhin einem Fünftel des schweizer Bestandes. Diese Dimensionen kamen nicht von ungefähr. Ob [die Versicherung] Winterthur-Leben, [die] Zürich-Tochter "Vita", Rentenanstalt oder Basler, für alle war Deutschland weit vor Frankreich, Belgien oder Luxemburg der Auslandsmarkt Nummer eins. Ein Jahr nach Hitlers Machtübernahme waren die Schweizer bereits sehr prominent vertreten. Die Versicherungen klotzten schon seit mehreren Jahren mit eigenen Länderagenturen in eigenen Geschäftshäusern (S.279).

Der Sprachgebrauch wrude den neuen Sitten angepasst. So setzte etwa die Zürich-Versicherung für ihr deutsches Geschäftnicht einfach einen verantwortlichen Direktor ein, sondern einen "Reichshauptbevollmächtigten". Dessen Reich umfasste 1934 die Filiale in Berlin und die Zweigniederlassung in Frankfurt am Main. Erstaunlicherweise war von ihm aber in den Geschäftsberichten ab 1939 nie mehr die Rede.

[Die jüdischen Kunden bei schweizer Lebensversicherungen - falsche Versprechungen für deutsche Juden - das Dritte Reich verbietet Lebensversicherungen in Schweizer Franken - alle müssen umstellen]

Dass die schweizer Lebensversicherungen "zahlreiche" jüdische Kunden hatten, ergab sich nicht nur aus ihrer starken Präsenz. Für Leute, die ihr Vermögen nicht ins Ausland bringen konnten oder wollten, wurden die Lebensversicherungen zu einem Ersatz für ein Banksafe oder -konto ausserhalb Deutschlands. Die Schweizer erkannten die Marktlücke schon früh und versprachen den verunsicherten Kunden das Blaue vom Himmel. Hauptargument: Bei Fremdwährungspolicen in Schweizer Franken bei einer schweizer Versicherung kann nicht schiefgehen.

Doch die risikolose Vermögensanlage entpuppte sich bald als Illusion. Im Zuge der rigorosen Bewirtschaftung fremder Währungen geriet auch ein Teil der entsprechenden Lebensversicherungen ins Visier der Nazi-Bürokratie. "Der Entschluss des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherungen in Berlin, die inländischen Fremdwährungsversicherungen umzustellen, (...) bedingt durch den Runderlass (...) der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 10. September dieses Jahres, in welchem die Zuteilung für Devisen für nach dem 30. September fällig werdende Prämien für Personenversicherung und Policendarlehenszinsen verboten wurde. Diese Verfügung wiederum entspringt der grossen Devisenknappheit des Deutschen Reiches, infolge welcher die Erfüllung der Prämienzahlungspflicht hinsichtlich von Fremdwährungsversicherungen den Versicherungsnehmer seit langem schon erschwert und in Frage gestellt war", antwortete das Rechtsbureau der Abteilung für Auswärtiges des EPD [[schweizer Aussenministerium] im Dezember auf eine Anfrage eines Versicherten. Unter den Betroffenen sorgten diese Massnahmen für Panik. Sie fühlten sich geprellt. "Jetzt tritt die deutsche Behörde an mich heran mit der Anweisung, entweder die Lebensversicherung in Reichsmark umzuwandeln oder sie ruhen zu lassen oder gar zurückzukaufen", schrieb ein verunsicherter Auslandsschweizer dem EPD. Er sah sich durch dieses Vorgehen um seine "schönste Hoffnung gebracht." (S.280)

Der Teilumstellung auf Reichsmark folgten schnell weitere drastische Schritte, denen sich auch die schweizer Gesellschaften nicht entziehen konnten. Sie gerieten unweigerlich in die Zange der deutschen Planwirtschaft. Am 9. April 1937, 15.30 Uhr, kamen die Direktoren der betroffenen Firmen im Sitzungssaal der SKA [heute CS] in Zürich zu einem Krisentreffen zusammen. Rentenanstalt-Chef Hans Koenig, der aufgrund seiner engen Kontakte zu deutschen Behörden selbst über geheimste Angelegenheiten immer bestens informiert war, redete an diesem Tag Klartext. Im Januar 1937 habe eine von der Reichsstelle einberufene, vertrauliche Aussprache stattgefunden, an der die Reichsbank, das Reichswirtschaftsministerium, der Verband der Lebensversicehrungsgesellschaften, ein Vertreter der Allianz und das Reichsaufsichtsamt teilgenommen hätten.

"Dabei wurde erklärt, dass das Rich dringend Devisen benötigte und daher Hand auf die auf viele Hunderte von Millionen geschätzten Fremdwährungs-Deckungsstöcke leben musse. Das Ausmass derselben wird gegenwgegenwärtig durch eine Enquête des Reichsaufsichtsamtes festgestellt", erklärte Koenig laut Sitzungsprotokoll. Angesichts dieser Hiobsbotschaft waren in den Augen von Gottfried Schaertlin, Präsident des Versicherungsverbandes, die schlimmsten Befürchtungen Tatsache geworden. Für ihn war klar, dass die Zwangsumstellung der Fremdwährungsversicherungen das Aus für das Geschäft in Deutschland bedeuten wird. "Nach der Teilumstellung auf Reichsmark, der Abwertung des Schweizer Frankens und schliesslich der zwangsweisen Vollumstellung auf Reichsmark, gefolgt eventuell von der Abwertung der Reichsmark, wird niemand mehr Vertrauen zu schweizerischen, privaten Gesellschaften haben", meinte Schaertlin. Tatsächlich sollte sich seine Prognose Jahre später voll bestätigen, vor allem in den Kreisen der Nazi-Opfer.

Obwohl völlig aussichtslos, setzten die Schweizer in der Folge alle Hebel in Bewegung, um vor allem ihre eigenen Vermögensanlagen zu retten. In einer Besprechung im Reichswirtschaftsministerium vom 30. Juli 1937 probte Koenig den Aufstand. Mit harten Worten kritisierte er die Massnahmen. Dieses radikale Vorgehen habe ja bereits bei den deutschen Gesellschaften "Unheil angerichtet", meinte Koenig. Doch seine Angriffsstrategie bewirkte lediglich eine Verstimmung auf der Gegenseite. "Diese Erklärung hat ziemlich verschnupft", wurde im Protokoll vermerkt. Acht Monate später folgte ein weiterer Vorstoss. Zusammen (S.281)

mit dem Eidgenössischen Versicherungsamt lobbyierten die vier Gesellschaften Rentenanstalt, Vita, Winterthur und Basler im März 1938 schriftlich bei verschiedenen Behörden des NS-Staates. Die harten Töne waren inzwischen einem devoten Kurs gewichen.

"Die in Aussicht genommene Umstellung der Fremdwährungspersonenversicherungen wird vielen Versicherungsnehmern unangenehm sein und als ein Eingriff in ihre Rechte aufgefasst werden. zur Wahrung der Interessen der Versicherten w¨re es daher wünschenswert, wenn von der Umstellung Umgang genommen werden könnte."

Das Schreiben kümmerte in Berlin niemanden. Die von Hitler mit der Sudetenfrage geschürte Kriegsgefahr liess bei den zur Rüstungsproduktion dringend nötigen Devisen keinen Platz für Kompromisse. Am 26. August 1938 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.


[Bilanz Ende 1938: Verluste für schweizer Lebensversicherer wegen deutschen Lebensversicherungen, die abgezogen worden sind]

Im Sitzungssaal der Rentenanstalt in Zürich musste Ende des Jahres eine bittere Bilanz gezogen werden. Der Raubzug hatte dem deutschen Staat echte Devisentitel von total 36 Millionen Reichsmark eingebracht. Die Hälfte davon stammte aus drei schweizer Gesellschaften:

-- 14,7 Millionen Schweizer Franken, 360.000 Dollar und 66.000 Gulden von der Rentenanstalt;
-- 25 Millionen Schweizer Franken von der Vita, sowie
-- 2,4 Millionen Schweizer Franken und 18.000 Dollar von der Winterthur.
-- "Die Basler, die die grössten Bestände an Fremdwährungsversicherungen in Deutschland besitzt, hat diese fast ausnahmslos mit unechten Fremdwährungswerten bedeckt und hat daher keine Devisen abzuliefern", schilderte Koenig die Lage. Die Basler hatte folglich schon vorher ihre Devisen in Sicherheit gebracht [bzw. Lebensversicherungen wurden wahrscheinlich in die "USA" verschoben].


[Jüdische Lebensversicherungen bei einer "Devisenbank" mit "J"-Stempel - eingefrorene oder blockierte Lebensversicherungen - aufgegebene, jüdische Policen, weil keine Prämien mehr überwiesen werden - erloschene jüdische Policen]

Das neue Gesetz betraf bei den schweizer Gesellschaften total "rund 25.000 Policen". Über die Kunden, die durch diese Massnahme den einst versprochenen Währungsschutz ihres Vermögens endgültig verloren hatten, machten sich die Versicherungen aber keine Gedanken. Einzig um die in Deutschland betroffenen Auslandschweizer kümmerte man sich kurze Zeit. Die restriktiven Judengesetze, die die Nazis ebenfalls Ende 1938 im Vermögensbereich erlassen hatten, wurden hingegen fast völlig unter den Teppich gekehrt.

Dabei betraf gerade die Verordnung vom 3. Dezember 1938 einen bedeutenden Teil dieser 25.000 Policen. Die Juden wurden gezwungen, ihre gesamten Aktien, Obligationen und sonstigen Wertpapiere bei einer Devisenbank zu deponieren. Die Depots waren als jüdisch zu kennzeichnen, und jede Verfügung darüber bedurfte ab diesem Zeitpunkt einer Genehmigung des (S.282)

Wirtschaftsministeriums. Im Zuge dieser Massnahmen wurden auch die Lebensversicherungen, sofern nach Abzug aller Darlehen noch ein Rückkaufswert bestand, von Staates wegen eingefroren respektive blockiert. In den äusserst dürftig gehaltenen Geschäftsberichten der schweizer Gesellschaften wurde dieser Raubzug - mit Ausnahme der Basler - mit keinem Wort erwähnt. Letztere erwähnte diesen Vorfall im Abschnitt über ihr Deutschlandgeschäft. Aufgrund der Judengesetze stellten die Basler fest, dass zahlreiche Policen "aufgegeben" worden waren. Ihre auf Deutschland bezogene Bestandsstatistik wies 3716 "aufgegebene" Policen aus. Diese waren erloschen, weil keine Prämien mehr bezahlt werden konnten. Die Anzahl blockierter und damit prämienbefreiter Policen, für die weiterhin ein Rückkaufswert vorhanden war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

[Lebensversicherung vor November 1938 verflüssigen - abzüglich Reichsfluchtsteuer]

Die Verordnung von 1938 war der zweitletzte Schlag gegen Juden und andere Verfolgte, die eine Lebensversicherung besassen. Wer die Police nicht vorher durch Rückkauf flüssig machen und davon nach Abzug der drakonischen Reichsfluchtsteuer eventuell einen kleinen Teil in die Emigration retten konnte, musste beinahe jede Hoffnung begraben.

[Rückkaufswerte wurden an die GESTAPO oder an andere NS-Institutionen ausgeliefert]

Von der ursprünglich risikolosen Vermögensanlage in Schweizer Franken war nur noch ein symbolischer Wert übriggeblieben. Aus der Tatsache, dass der Gegenwert der meisten OPlicen rein theoretisch weiterhin vorhanden war, ergab sich immerhin noch ein Hoffnungsschimmer. Doch nach dem Krieg mussten die wenigen Nazi-Opfer, die dem Holocust durch Flucht oder andere Umstände netkommen waren, konsterniert feststellen, dass die schweizer Versicherungen den Rückkaufswert eingefrorener POlicen ohne Zügern an die Gestapo oder ander NS-Stellen ausgeliefert hatten.


[Die systematische Enteignung von Juden mit dem Raub jüdischer Lebensversicherungspolicen in der Schweiz]

[1946: Lewis Wilding verlangt seine Lebensversicherung zurück - die Police wurde am 25. November 1941 durch einen Zusatz zum Reichsbürgergesetz von Nazi-Deutschland "eingezogen"]

Die Dokumente zum Fall Lewis Wilding liefern den Beweis. Der während der Nazi-Herrschaft in die USA geflüchtete Wilding wandte sich im Frühling 1946 an Randolph Paul, der damals die amerikanische Delegation in den Verhandlungen mit der Schweiz leitete. Da es sich dabei vor allem um die Frage der deutschen Guthaben in der Schweiz respektive die blockierten schweizer Guthaben in den USA drehte, sah Wilding in Paul den richtigen Ansprechpartner. Sein Brief liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

"Mir gehörten die Lebensversicherungspolicen 600941 und 621218 der Basler Lebensversicherungsgesellschaft, abgeschlossen zu einer Zeit, als ich noch in Deutschland (S.283)

lebte. Ich wollte mich damit gegen mögliche Entwicklungen und gefahren absichern, welche die allgemeine, politische und ökonomische Situation im damaligen Deutschland in sich barg. Dies war der Basler nicht nur bekannt, die Gesellschaft benutzte es vielmehr als Verkaufsargument, um Geschäfte von anderen Unternehmen in die eigenen Kanäle zu leiten. Im Dezember des vergangenen Jahres", schrieb Wilding am 22. April1 946 nach Washington, "erkundigte ich mich bei der Basler Lebensversicherungsgesellschaft schriftlich danach, was aus den Policen geworden ist. Als Antwort habe ich nun einen Brief erhalten, von dem ich diesem schreiben eine Kopie mitsamt Übersetzung beilege. Ich erachte die Haltung unter den Umständen als ausgesprochen verantwortungslos. Die Basler Versicherung versucht offensichtlich, sich hinter Nazi-Anweisungen zu verstecken, von denen sie sehr genau gewusst haben muss, dass sie nur scheinbare Gültigkeit hatten." [auf neutralem Boden im kriminellen Nazi-Schweizerland, das mit Arisierungsgeschenken mit Milliardenwerten bestochen war].

Die beigelegte Stellungsnahme der Basler Versicherung bestätigte seine schweren Vorwürfe. Die Schweizer hatten Wilding mit Datum 25. Februar 1946 abblitzen lassen:

"Mit Schreiben vom 16. Mai 1941 machte uns die Geheime Staatspolizei in Frankfurt a.M. die Mitteilung, dass sich die Beschlagnahme auch auf Ihre Versicherungen erstrecke. Mit einem späteren Schreiben vom 28. Februar 1944 erhielten wir dann vom Finanzamt Frankfurt a.M. (...) die Mitteilung, dass Ihr Vermögen auf Grund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 zugunsten des Reichs eingezogen worden ist. Gleichzeitig wurde das Begehren gestellt, den Rückkaufswert an die Finanzkasse in Frankfurt a.M. (...) zu überweisen. Diesem Begehren konnten wir uns leider nicht widersetzen", schrieb die Basler.

Sie zahlte daraufhin aus der Police Nr. 600941 [die Summe von] 2597,15 Reichsmark und aus der Police Nr. 621218 den verbliebenen Wert von 4844,90 Reichsmark aus.

"Es bestehen seither irgendwelche Ansprüche an unsere Gesellschaft nicht mehr", wurde Wilding mitgeteilt. Die Basler gaben ihm den Rat, dass er seine Ansprüche beim Finanzamt Frankfurt a.M. geltend machen könne, falls durch die Besatzungsbehörden eine "deutsche Nachfolgeregierung dazu angehalten wird, den Schaden gutzumachen, den die frühere Nazi-Regierung angerichtet hat."

Die Tonlage des Schreibens zeigt, dass die Basler jede Verantwortung abschob und auf die Imagepflege gegen<über Nazi-Opfern keinen (S.284)

besonderen Wert legte. Zudem buchte man in der Schweiz die Zahlung an die Gestapo unter Routineangelegenheit ab.

Wilding war kein Einzelfall. Am 23. April 1948 erinnerte die amerikanische Gesandtschaft in Bern das Eidgenössische Politische Departement an eine Eingabe vom 18. Dezember 1947, in der Forderungen verschiedener amerikanischer Bürger gegenüber schewizer Versicherungen angesprochen worden waren. Um der diplomatischen Mahnung naachdruck zu verleihen, legten die Amerikaner einen weiteren konkreten Fall vor.


[Fall Kirchberger: Der jüdische Anwalt Hans Kirchberger, in die "USA" ausgewandert, will seine Versicherungspolice bei der Basler zurück]

Gemäss diesen Dokumenten war der Leipziger Jude Hans Kirchberger einer der wenigen nichtarischen Anwälte, die Anfang 1938 beim dortigen Reichsgericht noch jüdische Mandanten vertreten durften. Durch die kurz darauf erlassenen Judengesetze verlor jedoch auch Kirchberger seine Existenzgrundlage. Er konnte gegen Ende 1938 in die USA emigrieren. Ein Jahr später setzte er sich mit der Basler in Verbindung, weil er bei dieser eine Schweizer-Franken-Police besass. "Ich warnte die Gesellschaft, dass die Nazigesetzgebung einen mit einer schweizer Firma geschlossenen Versicherungsvertrag nicht betrifft", schrieb Kirchberger in einem Brief an das amerikanische State Department ["amerikanisches" Aussenministerium]. Trotz dieser Warnung habe die Basler im August 1943 die Police an die deutschen Behörden ausbezahlt, obwohl sie ihm laut Vertrag schon per 15. Mai desselben Jahres 12.338 Schweizer Franken hätte auszahlen müssen. Kirchberger war überzeugt, dass die Basler "somit der Kollaboration mit der früheren Nazi-Regierung schuldig ist."

Das zuständige Rechtsbüro der Abteilung für Auswärtige im EPD [schweizer Aussenministerium] war von der dramatischen Schilderung wenig beeindruckt. In Bern schaute man erst einmal über einen Monat lang zu, wie das Dossier Kirchberger langsam Staub ansetzte. Erst Ende Mai bequemte sich ein Beamter, bei der Basler telefonisch nachzufragen. Die drauf folgende fünfseitige Antwort hatte es in sich. Bei der Basler brachte man für solche Fälle absolut kein Verständnis auf. In seiner Einleitung bestätigte ein Versicherungsjurist immerhin die Fakten. Tatsächlich hatte Kirchberger bereits 1923 in Berlin einen Vertrag über 20.000 Schweizer Franken abgeschlossen. Mit der Einführung der Devisenbewirtschaftung war er jedoch nicht mehr in der Lage, seine Prämien in Fremdwährung zu bezahlen. Er beantragte daher im Juli 1935 die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, und das versicherte Kapital wurde dementsprechend auf 12.338 Schweizer Franken heruntergesetzt.

Das im August 1938 erlassene Gesetz zur Umwandlung der (S.285)

inländischen Fremdwährungsversicherungen wandte die Basler dann auch auf Kirchbergers Police an. Das versicherte Kapital belief sich ab diesem Zeitpunkt auf 7030 Reichsmark. Kurze Zeit später emigrierte Kirchbeger in die USA. "Am 14. Juli 1943 gab das Finanzamt Leipzig-Süd unserer Zweigniederlassung Berlin bekannt, dass das von Herrn Dr. Kirchberger in Deutschland zurückgelassene Vermögen einschliesslich der in Rede stehenden Versicherungsforderung aufgrund der 11. Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (...) zugunsten des Deutschen Reiches verfallen sei und ersuchte namens de neuen Rechtsträgers um Überweisung des Rückkaufswertes der Versicherung an die Finanzkasse", schrieb die Basler, welche daraufhin 7019 Reichsmark an das Finanzamt abgeliefert hatte.

Obwohl das Verhalten Kirchbergers einleuchtet und sich wohl jeder Mensch nach einer solchen Enteignung zuerst an die entsprechende Gesellschaft wenden würde, hatte die Basler für das Schicksal ihrer Kunden kein Gehör.

[Die Ausreden der Basler Versicherung mit Behauptungen, Kirchberger wolle doppelt abkassieren]

Der Hausjurist stellte Kirchberger als eine Art Betrüger dar, der schlicht zweimal abkassieren wollte. Er zitierte unzählige Gerichtsurteile, zwischen denen er regelmässig seine eigenen Moralvorstellungen zum Besten gab.

"Der Einzug der Versicherungsforderung durch den deutschen Staat war zugegebenermassen ein unsittlicher Akt, doch schloss dies die Gültigkeit der gesetzgeberischen Massnahmen in Deutschland nicht aus. (...) Eine Schadloshaltung durch doppelte Erfüllung, auf die Herr Dr. Kirchberger hinsauswill, kommt selbstverständlich niemals in Frage, würden doch camit die Folgen der verwerflichen, deutschen Judengesetzgebung praktisch einfach auf die schweizerischen Versicherten abgewälzt, eine Lösung, die - weil doch kaum sittlicher als die deutschen Massnahmen gegen die Emigranten - von den verantwortlichen, schweizerischen Behörden wohl schwerlich geduldet würden. (...) Um so bedauerlicher ist es, dass Herr Dr. Kirchberger es gleichwohl für richtig befand, die Angelegenheit dem State Department zu unterbreite. es war dies um so ungehöriger, als dem Genannten bekannt sein musste, dass seitens der alliierten Militärregierung in Deutschland zugunsten der vom Dritten Reich enteigneten Wiedergutmachungsgesetze erlassen werden und zum Teil - zum Beispiel für die amerikanische Besetzungszone - schon erlassen sind."

Kirchberger nützte das wenig, seine Ansprüche betrafen die russische Zone. (S.286)

[Lebensversicherungen in der Schweiz - unter deutschem Recht abgeschlossen - konnten ausgeliefert werden]

Das erfolglose Anrennen von Wilding und Kirchberger erklärt zugleich noch ein anderes Nachkriegsphänomen. Die Suche nach nachrichtenlosen Vermögen von Nazi-Opfern verlief bei den Lebensversicherungen auffallend dürftig und brachte in den sechziger Jahren knapp 260.000 Franken zum Vorschein. Das erstaunt nicht, denn die schweizer Lebensversicherungen waren für die NS-Beamten offenbar ein Selbstbedienungsladen. Der Grossteil der Policen war im Gegensatz zur Überzeugung vieler Erben unter deutschem Recht abgeschlossen und somit an die Behörden abgeliefert wroden. Die imer wieder angeführte 11. DurchfÜhrungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 legte die entsch¨entschädigungslose Konfiszierung aller jüdischen Vermögenswerte als Grundsatz fest, in dem ein "Jude, der seinen gewöhnlichen AUfenthalt im Ausland hat, nicht deutscher Staatsangehöriger sein kann. (...) Das Vermögen dieser Juden verfällt dem Reich."

Folglich gingen nicht nur die Ausgewanderten, sondern auch die Erben von KZ-Opfern leer aus. Die Höllen hinter Stacheldraht im Osten galten als Ausland, womit die Versicherungen die Vermögen der Deportierten ebenfalls abgeliefert hatten. Die Betroffenen durften nur ein paar Habseligkeiten und etwas Bargeld mitnehmen, die "Umsiedlungslegende" musste schliesslich glaubhaft wirken.

Die kompromisslose Abfertigung von Wilding und Kirchberger illustriert auch, dass sich die schweizer Gesellschaften - in diesen Fällen die Basler - ihrer Sache völlig sicher waren. Moralische Kategorien zählten nicht, einzig die juristische Unanfechtbarkeit war für sie entscheidend. Die Policen unterstanden deutschem Recht, und als einziger Auszahlungsort war eine Stadt im Reich, meist Berlin, vereinbart. Man hatte sich also nur an die Gesetze gehalten. Diese Argumentation bestätigte später in verschiedenen Prozessen auch das Bundesgericht.


[Fall Bieber: Die Vorsorge mit einem zweiten Auszahlungsort im Versicherungesvertrag - die Basler Versicherung schiebt eine fehlende, deutsche Bewilligung vor und gewährt kein Darlehen in Basel]

In anderen Fällen bewegte sich jedoch die Branche nicht nur jenseits der ethischen Norm, sondern kam auch streng nach Gesetz massiv ins Schleudern. Die Rausschmeisser vom Kundendienst sassen plötzlich in der Falle. Ein Teil der weitsichtigen jüdischen Kunden war in den dreissiger Jahren auf die Idee gekommen, mit den Schweizern ganz spezielle Abmachungen zu treffen. Im Gegensatz zur Norm liessen sie im Vertrag einen zweiten Auszahlungsort einbauen. Auf diese Weise sorgte unter anderem auch der Kaufmann Bieber vor. Ende 1930 unterschrieb er in der Berliner Agentur der Basler eine Lebensversicherung über 25.000 Schweizer Franken. Seine Police Nr. 618082 enthielt (S.287)

folgende Klausel: "Auf Wunsche des Anspruchsberechtigten kann die Versicherungssumme bei Fälligketi an der Hauptkasse der Gesellschaft zu Basel erhoben werdne." Kurz darauf änderte Bieber den Vertrag, indem eine einmalige statt eine Jahresprämie vereinbart wurde. Zudem konnte er die POlice neu mit 90 statt mit 70 Prozent belehnen, egal ob in Berlin oder in Basle. Da die Judenhetz ein Deutschland immer drastischere Formen annahm, flüchtete Bieber nach Amsterdam. Logischerweise wollte er bald darauf die Spezialklausel in Anspruch nehmen. Entsprechend seinem Vertrag beantragte er Mitte Februar 1936 beim Hauptsitz in Basel ein Darlehen von 1000 Franken.

[Die Basler Versicherung behauptet, es läge keine Bewilligung aus Berlin vor]

Doch Biber hatte seine Rechnung ohne die Hardliner bei der Basler gemacht Diese verweigerten die Auszahlung. Zwar anerkannten die Verantwortlichen am Hauptsitz [Basel] die mit Biber getroffene Abmachung als vertragsrechtlich bindend, doch verwiesen sie gleichzeitig auf die absurden Gesetze des NS-Staates. Die Schweizer stützten sich völlig selbstverständlich auf die deutschen Devisenvorschriften, wonach eine Zahlung aus Deutschland der behördlichen Genehmigung bedürfe, die ihm nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt würde:

"Eine Leistung aus schweizerischem Vermögen ist ihm nie zugesichert worden und kommt nicht in Betracht", lautete die Begründung der Basler, die wissen musste, welchen Weg sein Vermögen nehmen würde. Ob die Basler Bieber denunzierte oder von den Behörden vorgewarnt wurde, istheute nicht mehr zu eruieren. Jedenfalls wurden seine Ersparnisse kurz darauf in Deutschland konfisziert. Das Amtsgericht Berlin verfügte im September 1936 eine Pfändung seiner Lebensversicherung wegen Devisenvergehen. Die Anklage entsprach dem damals gängigen Deckmantel der Nazi-Justiz, um Zehntausende von Juden faktisch zu eniteignen. Im Fal Biber wurde in Abwesenheit eine Busse von 20.000 Reichsmark verhängt.

[Das Bundesgericht gibt dem Nazi-Gesetz nach und bewilligt nur 1000 statt 4000 Franken Darlehen]

Imer noch ohne Geld, musste der geflüchtete Kaufmann jetzt um sein Überleben und folglich gegen die Sperre seiner Police kämpfen. Er klagte die Versicherung am zuständigen Zivilgericht Basel-Stadt auf die Gewährung eines Darlehens von 4000 Franken ein. Trotz Heimvorteil steckte die Basler auf der ganzen Linie eine Niederlage ein. Und auch die nächsthöhere Instanz beurteilte das Verhalten der Versicherung als illegal. Die Verurteilten gaben jedoch nicht auf. Sie zogen den Fall im Sommer 1938 vors Bundesgericht. In Lausanne hatten die Richter dann mehr Verständnis für den Frontalkurs gegen den jüdischen (S.288)

Kunden. Zwar konnten auch sie geltendes Recht nicht biegen, die Zahlungsverweigerung für die ursprünglich von Bieber beantragten 1000 Franken blieb klar illegal. "die Beklagte hätte dem Darlehensgesuch des Klägers längst entsprechen können und sollen, bevor es zu dieser Pfändung kam", hiess es im Urteil. Aber die restlichen 3000 Franken wurden der Basler geschenkt, da diese laut Bundesgericht erst nach der Pfändung verlangt worden seinen.

Tatsache bleibt: Die Basler handelte gesetzeswidrig und verschärfte damit massiv die existentielle Not von Bieber und seiner Familie. Wáhrend das radikale Vorgehen gegen jüdische Kunden damals vielleicht noch ein Ausrutscher der Basler war, wurde es später zur offiziellen Handlungsanweisung erhoben.


[Die Absprachen zwischen den Versicherungsgesellschaften - "Verstaatlichung" des jüdischen Vermögens von deutschen Juden in der Schweiz 1944]

Die in Deutschland tätigen Gesellschaften sprachen sich regelmässig ab, und in den schweizerisch-deutschen Versicherungsverhandlungen war man immer öfter einer Meinung: Nach anfänglich aggressiven Tönen kommunizierte Delegationsleiter und Rentenanstalt-Chef Hans Koenig im Laufe der Jahre mit dem zuständigen Ministerialrat Storck vom Reichswirtschaftsministerium beinahe im familiären Ton. Noch 1944 konnte nicht einmal die gesetzlich verordnete Verstaatlichung des jüdischen Vermögens die Idylle stören. Im Gegenteil, die Schweizer liessen sich als willige Vollstrecker einspannen.

[Auch als die Niederlage des Dritten Reiches klar war und kein Angriff auf die Schweiz mehr zu erwarten war, machten die schweizer Direktoren immer noch bei der Enteignung und Schädigung der Juden mit...]

[Eine Sitzung bei der Rentenanstalt am 9.8.1944 - eine Auszahlung für Juden, die vom Reich an die Schweiz entschädigt wird (!)]

Die entscheidende Sitzung fand am 9. August, 10.45 Uhr bei der Rentenanstalt statt. Laut Protokoll "begrüsst Dr. Koenig die deutschen Herren und gedenkt mit ehrenden Worten des bei einem Fliegerangriff ums Leben gekommenen Oberregierungsrats Dr. Bindhardt, wofür Herr Dr. Storck dankt." Kurz nach elf kam Stock dann auf das sechste und letzte Traktandum zu sprechen. Es ging um die beschlagnahmten Lebensversicherungen mit zwei Auszahlungsorten. Bei einigen Lebensversicherungen der Vita mit deutschen Emigranten waren als Erfüllungsort sowohl Deutschland als auch die Schweiz vereinbart. Die Ansprüche wurden in Deutschland aufgrund der Judengesetzgebung beschlagnahmt. Storck warnte jetzt davor, solche Ansprüche in der Schweiz ohne weiteres zu befriedigen. Der Reichsfiskus halte an seiner Anspruchsberechtigung aus der erfolgten Beschlagnahme zunächst noch fest, und es sei nicht zu übersehen, ob und unter welchen Voraussetzungen er zu einer Freigabe bereit sei.

Storck schilderte den Fall der Schweizerischen Rückversicherung. (S.289).

Sie hatte für einige Policen der Wiener Ankerversicherung die Erfüllungsgarantie übernommen. Es handelte sich dabei ausschliesslich um Verträge von Juden, die ins Ausland emigrieren konnten. Trotz klarem Vertrag verweigerte die Rück die vereinbarten Garantieleistungen. Das Bundesgericht befand jedoch, dass es sich dabei um eine Bürgschaft nach schweizerischem Recht handelte. Das Verhalten der Rück war somit gesetzeswidrig, und die betroffenen Juden erhielten ihr Geld. Die Deutschen entschädigten daraufhin die Rück.


[Es soll keine weiteren Auszahlungen geben - NS-Storck will in der Schweiz Prozesse sehen]

[Schweizer Versicherungen wollen an keine Juden auszahlen - offiziell sind ja alle ermordet - die "Emigrantenversicherungen" der Vita]

Storck betonte, dass dies kein Präjudiz für die Fälle der Vita bilde. Für ihn stand fest, dass diese Ansprüche ausschliesslich unter deutsches Recht fallen und der zweite Auszahlungsort keine Rolle spiele. Eine Entschädigung der Vita durch den Fiskus war somit unwahrscheinlich.

Der Delegationsleiter aus dem Reich hatte die Kaltblütigkeit seiner Gesprächspartner unterschätzt. Die Schweizer dachten nie daran, sich an die Verträge mit Überlebenden des Holocaust zu halten, geschweige denn, irgend etwas auszuzahlen. [Die zionistisch manipulierten Massenmedien behaupteten ja laufend, alle Juden seien ermordet worden]. Die Eidgenossen plagte laut Protokoll nur eine Sorge.

"Dr. Bruppacher gibt zu bedenken, dass der Anspruchsberechtigte in der Schweiz auf Zahlung klagen könnte aufgrund der international-privatrechtlichen Auffassung, wonach der Hauptsitz einer Versicherungsgesellschaft auch für Verpflichtungen seiner Zweigniederlassung in einem anderen Land in Anspruch genommen werden könne. Es sei denkbar, dass das schweizerische Bundesgericht in diesem Falle die auf die deutsche Judengesetzgebung gestützte Beschlagnahme nicht berücksichtige und den Hauptsitz zur Zahlung in der Schweiz verurteilen werde. In diesem Falle sollten die Leistungen vom Reichsfiskus freigegeben und nach der Schweiz transferiert werden. Die Vita besitzt 32 solcher Emigrantenversicherungen, wovon bei 5 ein zweiter Erfüllungsort vereinbart war."

Im Klartext: Für den stellvertretenden Direktor der Zürich-Versicherung war die Judengesetzgebung legitim, hingegen war das Bundesgericht schwer einzuschätzen. Denn im Musterfall Biber gegen [die] Basler [Versicherung] von 1938 ging es zwar auch um einen jüdischen Emigranten mit zwei Auszahlungsorten, aber die Beschlagnahme des Vermögens erfolgte zumindest offiziell aufgrund eines Devisenvergehens und nicht [aufgrund] eines Rassegesetzes.

Die weiteren Gespräche in dieser Sache verliefen zur vollen Zufriedenheit Storcks und seiner Leute. Neun Monate vor dem Zusammenbruch des Dritten Reiches reiste die deutsche Delegation nach Berlin zurück (S.290).

[Ministerialrat Storck feiert die schweizer Kollaboration gegen jüdische Versicherte]

Der interne Bericht ihres Chefs vom 21. August 1944 beschrieb ungeschminkt die helvetische Kollaboration:

"Die schweizer Seite wurde deshalb gebeten, von dieser unserer Auffassung Kenntnis zu nehmen und etwaige Ansprüche von Emigranten nicht ohne weiteres zu befriedigen, es vielmehr erforderlichenfalls zunächst auf einen Prozess ankommen zu lassen. Die schweizer Seite hat unserem Standpunkt Verständnis entgegengebracht und wird entsprechend verfahren, insbesondere auch sicherstellen, dass in etwaigen Prozessen unsere Rechtsauffassung geltendgemacht wird", schrieb Storck an seine Vorgesetzten im Reichswirtschaftsministerium. Es war keine Übertreibung.

Tatsächlich übernahm Storck lediglich die Worte, mit denen laut Protokoll die Sitzung des 9. Augusts geendet hatte:

"Da diese Frage alle schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften, die in Deutschland arbeiten, interessiert, wird Dr. Koenig den Standpunkt der deutschen Seite allen Gesellschaften mitteile, damit er in allfälligen Prozessen geltend gemacht werde."

Die damaligen Dimensionen der Vita-Versicherung liefern einen zusätzlichen Beweis, dass die Verweigerungshaltung gegenüber Juden rein politisch motiviert war. Während sich der Gesamtbestand der Vita auf 195.223 Policen mit einem totalen Kapital von 777,6 Millionen Franken belief, hatten die fünf betroffenen Policen zusammen einen Wert von bescheidenen 14.200 Franken.


[1945-1946: Die russische Besatzungsmacht plündert die Tresore der schweizer Versicherungen in Berlin]

[Seit 1944 war bekannt, dass Deutschland zwischen Amis, Engländern und Russen aufgeteilt würde, und dass Berlin in russische Hand fallen würde. Aber die Generaldirektoren der schweizer Versicherungen dachten nicht daran, ihre Filialen in Berlin vor den Russen in den Westen zu retten. Die Folgen waren verheerend]:

Die Schweizer sollten sich jedoch bald in derselben Situation wie ihre jüdischen Kunden wiederfinden. Mit der Kapitulation der Deutschen bestimmten plötzlich die Siegermächte das Geschehen. Das Deckungskapital der deutschen Filialen wurde gesperrt und von den Russeln teilweise abtransportiert. In einem Bericht vom 6. April 1946 teilte der schweizerische Heimschaffungsdelegierte von Diesbach den Versicherungen mit, "dass die Preussische Staatsbank, Seehandlung in Berlin (Hinterlegungsstelle für die Bâloise mit 118 Millionen RM und die Winterthur mit 27 Milionen RM), durch den Krieg zerstört worden ist und die Tresore unter den Trümmern liegen". Wenig später bestätigte sich das gleiche auch für dei Reichskreditgesellschaft, bei der 31 Millionen Reichsmark der Vita hinterlegt waren. Von Diesbach sah für die von den Russen einkassierten Anteile schwarz, da nach seinen bisherigen Erfahrungen in der russischen Zone die allgemeine Tendenz bestehe, sämtliche Werte, die einmal weggenommen seien, nicht mehr zurückzugeben (S.291)
[Russland gibt die geraubten Vermögen der schweizer Versicherungen nicht zurück - und auch die deportierten Juden nicht
Zurückgeben: Die vielen Juden, die bei heimlichen Deportationen von deutschen KZs aus in den Gulag transferiert worden waren, wurden ebenfalls von Stalin nicht mehr zurückgegeben. Noch viel schlimmer, sie durften in keiner Bilanz erscheinen, um Deutschland "6 Millionen ermordete Juden" aufbürden zu können. Und diese zionistische Behauptung von "6 Millionen ermordeten Juden" war für schweizer Geschäftsführer immer eine willkommene Begründung, zurückkommenden Juden alle Rechte abzustreiten oder sonstige Verhandlungen und Gespräche zu beenden oder zu verweigern...]

[1996: Die Amnesie bei den schweizerischen Lebensversicherungen - vernichtete Archive]

Auch über fünfzig Jahre später können die betroffenen Unternehmungen an ihrer Rolle kaum etwas Anstössiges entdecken. Konfrontiert mit der dunklen Vergangenheit wird nach wie vor auf die Gültigkeit der absurden Gesetze des Nazi-Staates verwiesen, oder man weiss ganz einfach von nichts mehr. Jedenfalls kann die Vita-Muttergesellschaft Zürich die Existenz der Emigrantenpolicen "weder bestätigen noch dementieren". Auch von Prozessen nach dem Krieg ist angeblich nichts bekannt. Andere Firmen versuchen, eine dem Zeitgeist entsprechende Selbstkritik zu üben und gleichzeitig das damalige Verhalten reinzuwaschen.

"Heute die damals praktizierte Rechtsprechung - und damit verbunden die herrschende Moral - aus der geschichtlichen Dimension gesehen zu verurteilen ist leicht, sie zu begründen schwer, ja kaum nachvollziehbar. Erstaunlich zudem, wie vorurteilsfrei wir auch heute oft noch zu denken vermögen, wenn es gilt, Unrecht vor uns selbst zu rechtfertigen. Ethisch beschämend, für uns alle, ist: Die geschilderten Schicksale sind keine Einzelfälle", schreibt die Basler [Versicherung] Ende 1996.

Dennoch deutet vieles darauf hin, dass die offizielle Gewissenshygiene Fassade ist. Das zeigen die konkreten Handlungen der Schweizerischen Vereinigung privater Lebensversicherer (VPL). Als im Jahre 1995 der Weltöffentlichkeit die ungelöste Frage der nachrichtenlosen Vermögen von Nazi-Opfern wieder ins Bewusstsein gerufen wurde, dachte man hinter den Kulissen der jüdischen Verbände nicht nur an die Rolle der schweizer Banken. Rolf Bloch, Präsident des Schweizerischen, Israelitischen Gemeindebundes (SIG), kontaktierte im Spätsommer auch die Lebensversicherer. Zwar fand bald darauf ein erstes Treffen statt, doch danach herrschte Funkstille. Der VPL schob die Angelegenheit für fast ein Jahr auf die lange Bank. Unbehelligt von den internationalen Verurteilungen des Bankenplatzes, verspürten die Versicherungen keinen Drang zu handeln. Erst nach entsprechenden Presseartikeln bequemten sie sich am 22. August 19196 zu einer erneuten Sitzung mit Rolf Bloch.

"Man einigte sich grundsätzlich über das Vorgehen und die Schaffung einer Anlaufstelle", sagt Sprecher Jörg Kistler. Er hat für die zwölfmonatige Verzögerung eine einfache Erklärung: "die Vorstandssitzungen des VPL sind eben nicht so häufig."

Bereits im Juni hatte der VPL bei seinen Mitgliedern immerhin eine Umfrage gestartet, um herauszufinden, wie viele Akten aus der fraglichen Zeit heute noch vorhanden sind. Das Resultat war mager. Bei den meisten Gesellschaften inklusive Basler herrscht in den Archiven (S.292)

angeblich gähnende Leere. Zu den wenigen Ausnahmen gehören beispielsweise die Zürich - mit fünf, und die Winterthur-Versicherung mit ein paar Dutzend Fällen. Diese Dossiers, die schon nach dem Bundesbeschluss über die nachrichtenlosen Vermögen von 1962 nach Bern gemeldet wurden, können allerdings alle möglichen Kategorien von Kunden betreffen, also In- und Ausländer sowie Juden und Nicht-Juden.

Die Eröffnung der Anlaufstelle war für November 1996 geplant. Sie sollte von einer paritätisch zusammengesetzten Kommission kontrolliert werden, bestehend aus drei Vertretern jüdischer Organisationen und drei Vertretern der Versicherungsbranche. Doch die Versicherungen spielten einmal mehr auf Zeit. Es vergingen noch Monate bis zur endgültigen Installierung. Auch für diese Verzögerung hält Kistler eine angemessene Erklärung bereit. "Wir wollten unbedingt vorwärtsmachen, aber der SIG schickte die Liste mit den Namen seiner Vertreter zweimal an die falsche Adresse."

In Wirklichkeit hatte der VPL-Präsident Pierre Jungo in seiner Korrespondenz mit Bloch den falschen Briefkopf verwendet. Dennoch hat Kistler recht. Die Geschichte wiederholt sich. Vor über fünfzig Jahren waren die Juden bei den schweizer Versicherungen schon einmal an der falschen Adresse.

[Was hatten die schweizer Propagandisten behauptet: Eine Lebensversicherung in der Schweiz in Franken sei sicher...]

Quellen
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Seite 294: Brief von 1946 von Lewis Wilding an Randolph Paul, dem "US"-Chefunterhändler bei den Verhandlungen mit der Schweinz (Schweiz), wie viel die Schweiz nach der Nazi-Kollaboration an Wiedergutmachung bezahlen musste: Beschwerte sich an höchster Stelle: Brief von Lewis Wilding an Randolph Paul, den amerikanischen Chefunterhändler bei den Verhandlungen mit der Schweinz (Schweiz) in Washington  Seite 295: Brief der Basler Versicherung von 1946 an Wilding mit der Mitteilung, dass die deutsche Lebensversicherung vom Dritten Reich eingezogen worden sei, da Lebensversicherungen auch in der Schweinz (Schweiz) von Deutschen "von der deutschen Gesetzgebung beherrscht" seien: Ohne zu zögern: Die Basler Lebensversicherung lieferte Wildings Vermögen den Nazi-Behörden ab.
Seite 294: Brief von 1946 von Lewis Wilding an Randolph Paul, dem "US"-Chefunterhändler bei den Verhandlungen mit der Schweinz (Schweiz), wie viel die Schweiz nach der Nazi-Kollaboration an Wiedergutmachung bezahlen musste: Beschwerte sich an höchster Stelle: Brief von Lewis Wilding an Randolph Paul, den amerikanischen Chefunterhändler bei den Verhandlungen mit der Schweinz (Schweiz) in Washington

Seite 295: Brief der Basler Versicherung von 1946 an Wilding mit der Mitteilung, dass die deutsche Lebensversicherung vom Dritten Reich eingezogen worden sei, da Lebensversicherungen auch in der Schweinz (Schweiz) von Deutschen "von der deutschen Gesetzgebung beherrscht" seien: Ohne zu zögern: Die Basler Lebensversicherung lieferte Wildings Vermögen den Nazi-Behörden ab.

Seite 296: Brief der Basler Versicherung von 1946 mit der Mitteilung, dass die Lebensversicherung von Herrn Kirchberger vom Dritten Reich eingezogen worden sei: "Kaum sittlicher als die deutschen Massnahmen gegen die Emigranten": Die "Basler" hatte für die Anliegen von Nazi-Opfern kein Verständnis  Seite 297: Bericht des Reichswirtschaftsministeriums mit Genugtuung, dass die schweinzer (schweizer) Versicherungen Auszahlungen an jüdische Flüchtlinge verweigern: Auszug aus einem internen Bericht des Reichswirtschaftsministeriums: Die Nazis wussten es zu schätzen, dass die Schweinzer (schweizer) Versicherungen ihrem Standpunkt "Verständnis" entgegenbrachten und Zahlungen an jüdische Emigranten verweigerten.
Seite 296: Brief der Basler Versicherung von 1946 mit der Mitteilung, dass die Lebensversicherung von Herrn Kirchberger vom Dritten Reich eingezogen worden sei: "Kaum sittlicher als die deutschen Massnahmen gegen die Emigranten": Die "Basler" hatte für die Anliegen von Nazi-Opfern kein Verständnis

Seite 297: Bericht des Reichswirtschaftsministeriums mit Genugtuung, dass die schweinzer (schweizer) Versicherungen Auszahlungen an jüdische Flüchtlinge verweigern: Auszug aus einem internen Bericht des Reichswirtschaftsministeriums: Die Nazis wussten es zu schätzen, dass die Schweinzer (schweizer) Versicherungen ihrem Standpunkt "Verständnis" entgegenbrachten und Zahlungen an jüdische Emigranten verweigerten.

Seite 298: Hand König, Chef der schweinzerischen (schweizerischen) Verhandlungsdelegation
Seite 298: Hand König, Chef der schweinzerischen (schweizerischen) Verhandlungsdelegation
 
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