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Beat Balzli: Treuhänder des Reichs

14. Heimliche Profiteure

Jüdische Firmen und Konten mit Decknamen werden nie entdeckt - schweizer Strohmänner lagern grosse, jüdische Gelder auf dem eigenen Konto und behalten nach 1945 alles ohne Rechtsfolgen - [wahrscheinlich, um ein Gross-Israel zu verhindern]

Die "Meldestelle" in Bern ab 1962: Die Meldungen durch das neue Meldegesetz unter Leitung von Dr. Hans Weber -- Zuständigkeiten abgegrenzt - Hungertod oder Krankheit wird nicht als "Gewalt" anerkannt - Vermögen fallen durch die Maschen -- Verweigerung von Untersuchungen im kommunistischen Russland und in der kommunistischen Ukraine -- Das "Schnellverfahren", um Vermögen in den Ostblock zu stoppen: Bundesrat Furgler unterschreibt sofort -- Der Stand des Fonds vor der Schliessung: Viele Ostgelder, wenige Westgelder, und "Bagatellwerte" - die Verwertungsfrage -- Auszahlungen an Ungarn und Polen, an den SIG und an die Flüchtlingshilfe -- Es wurde doch nur ein Bruchteil gemeldet -- Jüdische Firmen sowie Konten mit Decknamen bleiben unentdeckt - schweizer Strohmänner, die jüdische Gelder auf das eigene Konto gebucht haben, können meistens alles behalten -- Keine Registrierung der Vollmachten - Geheimzeichen auf der Vollmachtenkarte - die mit Strohmännern versteckten Gelder tauchen nirgendwo auf
Seite 313: Anonymes Schreiben 1959 an den Israelitischen Gemeindebund in der Schweinz (Schweiz): Ein Albert Lenherr soll von einem Wiener Juden hohe Geldbeträge anvertraut bekommen haben und sich eine schöne Wohnungseinrichtung gekauft haben
Seite 313: Anonymes Schreiben 1959 an den Israelitischen Gemeindebund in der Schweinz (Schweiz): Ein Albert Lenherr soll von einem Wiener Juden hohe Geldbeträge anvertraut bekommen haben und sich eine schöne Wohnungseinrichtung gekauft haben

Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15).

<Heimliche Profiteure des Holocaust

Die erste, gesetzliche Suche nach den Vermögen der Nazi-Opfer gerät zur Farce. Das grosse Abkassieren der Strohmänner bleibt unentdeckt.


[Die "Meldestelle" in Bern ab 1962: Die Meldungen durch das neue Meldegesetz unter Leitung von Dr. Hans Weber]

In der Monbijoustrasse 11 in Bern liefen die Fäden zusammen. Dort sass ab 1963 Dr. Hans Weber und leitete im vierten Stock die Meldestelle für Vermögen verschwundener Ausländer [die im Falle der Judenverfolgung ab 1945 zum grossen Teil in Russland überlebt hatten und unerreichbar z.B. in der Ukraine wohnten]. Die Abteilung des EJPD [Justiz- und Polizeidepartements] bekam innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten rund 9,47 Millionen Franken gemeldet, die 961 verschwundenen Ausländern oder Staatenlosen gehörten.

Der schwerwiegende Verdacht von Nationalrat Harald Huber [Sozialistische Partei SP] war damit amtlich bestätigt worden. Die mageren Umfrageergebnisse der Bankiervereinigung waren tatsächlich ein durchsichtiges Täuschungsmanöver gewesen. Die Banken meldeten 6,07 Millionen Franken. Hinzu kamen 2,47 Millionen Franken von der Verrechnungsstelle, 0,67 Millionen von Treuhandgesellschaften und Privatpersonen, sowie 0,26 Millionen von Versicherungsgesellschaften. Nach Ablauf der Frist kamen nochmals Vermögen im Wert von fast 300.000 Franken von 209 Eigentümern hinzu.

Hans Weber galt als seriös und gewissenhaft. Noch im Jahr seines Amtsantritts machte er gegenüber dem deutschen Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" klar, wie er seine Aufgabe verstand:

"Wir haben als Organ des Weltgewissens und als Hort der Freiheit die Pflicht, die Aktion äusserst korrekt durchzuführen, und wenn sie drei Jahre dauern wird."


[Zuständigkeiten abgegrenzt - Hungertod oder Krankheit wird nicht als "Gewalt" anerkannt - Vermögen fallen durch die Maschen]

[All die Einschränkungen und verweigerten Auszahlungen müssen im Licht eines Anti-Zionismus gesehen werden, um dem Zionismus in Israel mit seinen irrwitzigen Ideen eines Gross-Israel keine Gelder in die Hand zu spielen].

Webers pathetischen Worten folgten jedoch nicht immer die entsprechenden Taten. Im Dezember 1996 deckten die schweizer Historiker Peter Hug und Marc Perrenoud zahlreiche Ungereimtheiten auf, die bei der Behandlung der nachrichtenlosen Gelder aufgetreten waren. So steckten die Behörden ihre Zuständigkeit derart eng ab, dass viele gemeldete Vermögen durch die Maschen fielen, obwohl die Erben teilweise bekannt waren. Die Meldestelle war im März 1965 der Auffassung (S.323),

dass "eine extensive Interpretation" des Beschlusses "ausgeschlossen" sei. Nur ganz bestimmte Kategorien von ausländischen und staatenlosen Eigentümern sollten in Frage kommen. So sollte das Gesetz einzig auf Vermögen von Menschen angewendet werden, die durch einen konkreten Akt der Verfolgung ums Leben gekommen waren. Durch Hunger oder medizinische Unterversorgung gestorbene Nazi-Opfer sortierte Weber aus. Das führte zu absurden Fällen, wie die Affäre Frieda Lindemann beweist.

[Der Fall Frieda Lindemann: Erben erhalten nichts nach dem Hungertod der Mutter im Ghetto]

Die Meldestelle sah in der Jüdin [Frieda Lindemann] kein Opfer eines gewaltsamen Todes. Dass Lindemann einer von unzähligen Menschen war, die in einem polnischen Ghetto an Hunger oder Krankheit gestorben waren, interessierte an der Monbijoustrasse niemanden. Auch der Rekurs der Hinterbliebenen wurde abgeschmettert.

"Die Erben der Frieda Lindemann gingen somit leer aus. Es war ihnen nicht bekannt, dass die Schweizerische Verrechnungsstelle auf den Namen von Frieda Lindemann lautende Wertpapiere von Fr. 14.000 gesperrt, 1960 aber befreit und damit in die alleinige Verantwortung des Schweizerischen Bankvereins in Schaffhausen entlassen hatte", schreiben Hug und Perrenoud.

[Der Fall Chaim Dunajewski: Erben erhalten nichts nach natürlichem Tod des Vaters in Moskau]

[Scheinbar wurde Dunajewski von Hamburg aus in ein KZ deportiert und dann heimlich in den Gulag und gelangte dann nach Moskau].

Einen ähnlichen Fall fanden die Historiker bei Chaim Dunaiewski. Der Geschäftsmann aus Hamburg besass vor dem Krieg bei der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich rund 390.000 Franken, bei der Schweizerischen Volksbank in Zürich rund 595.000 Franken und bei der Zürcher Kantonalbank rund 250.000 Franken. Er hatte sich seit 1930 bei den drei Banken nicht mehr gemeldet. Am 16. Februar 1945 fielen die Gelder unter die bundesrätliche Sperre für deutsche Guthaben. 1955 beschloss die Aufsichtskommission für die Durchführung des Washingtoner Abkommens, das riesige Vermögen in die alleinige Verwaltung der drei Banken zurückzugeben. Auf die Ernennung eines Beistandes wurde verzichtet. Neun Jahre später gelangten die drei erbberechtigten Kinder des Cousins von Chaim Dunajewski, der 1948 in Moskau gestorben war, an die Meldestelle. Alle drei lebten in Israel. Weber liess sie abblitzen. Dem beauftragten Anwalt teilte er mit, dass Dunajewski zu jenen verschollenen Personen gehöre, deren Verschwinden mit den im Gesetz umschriebenen Verfolgungen in keinem Zusammenhang stehe. Der Wert von Dunajewskis Vermögen beläuft sich heute allein bei der Schweizerischen Bankgesellschaft [SBG, heute UBS AG] auf über drei Millionen Franken. Über dreissig Jahre zu spät will die Grossbank (S.324)

Die Affären Lindemann und Dunajewski illustrieren, wie mit durchaus legitimen Ansprüchen umgegangen wurde. Die Meldestelle lehnte am Ende in 224 solcher Fälle ihre Zuständigkeit ab. Es sind Spuren, die heute wiederaufgenommen werden können.


[Verweigerung von Untersuchungen im kommunistischen Russland und in der kommunistischen Ukraine]

Die korrekte Durchführung der Aktion, wie sie Weber 1963 versprochen hatte, krankte aber nicht nur an heute unverständlichen Opferdefinitionen. Die Abwicklung stand vor allem im Zeichen des Kalten Krieges. Dementsprechend wurden die Erben hinter dem Eisernen Vorhang Opfer der Eiszeit zwischen Ost und West. Rund 4,8 Millionen Franken oder fast fünfzig Prozent der gemeldeten Vermögen gehörten vermissten oder verschwundenen Menschen aus Oststaaten. Neben den Banken hatte auch Hans Weber kein Interesse, die Gelder ins rote Imperium zu schicken. Man war zudem der festen Überzeugung, dass die Erben im jeweiligen Staat erheblich unter Druck geraten würden [weil die Erben Stalins keine Stützung von Juden wollte, die dann zionistisch agieren würden]. Laut [den schweizer Historikern] Hug und Perrenoud hielt Weber im September 1964 gegenüber dem Direktor der Justizabteilung Edgar Mottier stolz fest, "dass die Meldestelle seit meinem Amtsantritt in strikter Befolgung Ihrer Weisungen in keinem Fall mit den Anspruchsberechtigten hinter dem Eisernen Vorhang oder mit Rechtsvertretern aus den Ostblockstaaten korrespondiert hat."

Diese Haltung zog sich durch die gesamte Abwicklung durch. Die mit der Suche nach den Erben beauftragten Stellen wurden vor allem im Westen fündig. Ob der vom Bundesrat ernannte Generalbeistand Heinz Häberlin, kantonale Vormundschaftgsbehörden oder die Meldestelle, für die gemeldeten Vermögen fanden sie die Berechtigten hauptsächlich in den USA und in Israel. Abgesehen von wenigen Ausnahmen galt der Osten als Sperrbezirk. Umfassende Nachforschungen unterliess man dort. Weber hatte schon früh genaue Vorstellungen, was mit solchen Geldern geschehen wollte. Das Gesetz sah vor, dass Vermögen, deren Eigentümer offiziell für verschollen erklärt werden und deren Erben unauffindbar sind, in einen speziellen Fond fliessen. Weber wollte diesen Topf benützen, um die Ostgelder gleich "ohne Verschollenerklärungs- und ohne Erbgangverfahren" abzuschieben. doch weder die unterlassenen Nachforschungen noch Webers Schnellverfahren hatten eine gesetzliche Grundlage. Das wussten auch verschiedene Verantwortliche im EJPD [Justiz- und Polizeidepartement]. Schliesslich liess sich streng juristisch eine Erblosigkeit nur nach durchgeführtem Verschollenheitsverfahren rechtswirksam erklären.

Bundesrat Ludwig von Moos war im herbst (S.325)

1969 der Meinung, solche Gelder durch die Ernennung eines Beistandes sicherzustellen. Er wollte das Problem nicht klammheimlich im Fond entsorgen.


[Das "Schnellverfahren", um Vermögen in den Ostblock zu stoppen: Bundesrat Furgler unterschreibt sofort]

Weber starb Ende 1969 völlig unerwartet an einem Herzschlag. Sein Nachfolger, Edgar Mottier, propagierte für die Ostgelder eine spezielle Verordnung, doch Kurt Furgler machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Er übernahm 1972 das EJPD und hatte laut [den schweizer Historikern] Hug und Perrenoud "mit der vorgeschlagenen Rechtsbeugung weniger Mühe" als sein Vorgänger von Moos.

"Kurt Furgler [CVP] unterschrieb, kaum im neuen Amt, den Antrag an den Bundesrat, der Meldebeschluss sei dahingehend zu interpretieren, dass die vorab Eigentümern in Osteuropa zustehenden, gemeldeten Guthaben ohne Verschollenheitsverfahren und ohne Erbenruf direkt enteignet und dem Fond 'erblose Vermögen' einverleibt werden."
[Ergänzung: Die weltpolitische Lage mit dem Vietnamkrieg
Es tobte der Vietnamkrieg und der Laoskrieg, und unpolitische Beobachter in Westeuropa  wollten NICHTS unternehmen, um den Kommunismus irgendwie zu unterstützen, weil sie meinten, die "USA" würden mit Agent Orange und B-52-Bombern die Welt vor dem Kommunismus schützen. Das vietnamesische Volk jedoch duldete keine Teilung und somit waren die "USA" in Vietnam zum Vornherein zum Scheitern verurteilt, und der Kommunismus war in Vietnam dann erst zweitrangig. Dies sahen die Beobachter in Westeuropa jedoch nicht].

Das von oberster Stelle abgesegnete Schnellverfahren stiess jedoch nicht nur auf Begeisterung. Während Generalbeistand Hand Häberlin die bequeme Lösung begrüsste, regte sich insbesondere bei der Basler Vormundschaftsbehörde Widerstand [Basel war Hauptsitz der kommunistischen Partei der Arbeit PdA]. Ähnlich wie Bundesrat von Moos wehrte sie sich gegen einen "abrupten Abschluss" solcher Dossiers. Die Basler waren der Meinung, vorhandene Spuren sollten weiterverfolgt werden. Zudem wollten sie eine Veränderung der politischen Situation nicht ausschliessen, wodurch die Erben allenfalls später in der Lage sein würden, sogar persönlich in die Schweiz zu kommen. Doch Furgler hatte für eine solch differenzierte Beurteilung der Lage im Osten kein Gehör. Er ging auf die Argumente der Basler nicht ein. [Scheinbar musste er klar für die "USA" Flagge zeigen].


[Der Stand des Fonds vor der Schliessung: Viele Ostgelder, wenige Westgelder, und "Bagatellwerte" - die Verwertungsfrage]

Der Vollzug des Bundesbeschlusses endete mit der Liquidation des Fonds "erblose Vermögen". Neben den zahlreichen Ostgeldern und wenigen Westvermögen waren darin sogenannte Bagatellwerte enthalten. Darunter verstanden die Verantwortlichen Vermögen von bis zu 500, später bis zu 1000 Franken, die ohne Verfahren direkt in den Fond gebucht wurden. Am 16. September 1974 beantragte der Bundesrat, den Fond "nach Abzug eines Zehntels zur Befriedigung nachträglicher Rückerstattungsansprüche zu zwei Dritteln dem Schweizerischen, Israelitischen Gemeindebund (SIG) in Zürich und zi einem Drittel dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf zu überweisen", schreiben [die schweizer Historiker] Hug und Perrenoud. Die Räte machten bei diesem Vorschlag allerdings nicht mit. Das IKRK genoss bezüglich seiner Rolle im Zweiten Weltkrieg nicht unbedingt den besten Ruf [denn es hatte oft die Wehrmacht unterstützt und kam beim Holocaust auf eine sehr niedrige Opferzahl, die der zionistischen Behauptung von "6 Millionen ermordeten Juden" direkt widersprach, und die niemand sagen durfte]. Zudem argumentierte (S.326)

der Nationalrat Karl Ketterer [Landesring LdU], dass sich das Rote Kreuz im Gegensatz zur Zentralstelle für Flüchtlingshilfe vor und während des Krieges nicht um die jüdischen Flüchtlinge gekümmert habe. Ketterers Vorschlag setzte sich schliesslich durch.


[Auszahlungen an Ungarn und Polen, an den SIG und an die Flüchtlingshilfe]

[Ergänzung: An Länder, die "nicht mehr so kommunistisch" sind, konnte die Schweiz auszahlen. Ungarn war seit 1956 in einer dauernden Rebellion gegen die sowjetische Besetzung. Polen hatte Lockerungen vom Kommunismus ohne Aufstand erreicht. Von Polen aus waren 1972 1000e zionistisch dressierte Juden nach Israel ausgewandert, vor allem die "junge Generation" wurde in das Pulverfass Israel gelockt. In den westlichen Medien wurde dies oft gar nicht wahrgenommen...]

Die konkrete Verteilung der Gelder entpuppte sich allerdings als kompliziert. Schliesslich gab es noch weitere Forderungen zu befriedige, insbesondere die Ansprüche von Ungarn und Polen. Im Rahmen des schweizerisch-ungarischen Entschädigungsvertrages vom 26. März 1973, in dem es unter anderem um die Bereinigung von Ansprüchen enteigneter schweizer Eigentümer ging, hatte Bern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugesagt, Ungarn 325.000 Franken zu zahlen. Damit sollten die im Schnellverfahren in den Fonds geflossenen Gelder verschollener Ungarn abgegolten werden. Ohne dem Parlament das Geschäft vorzulegen, wurde die Summe im Februar 1975 dem Fond entnommen und auf das beim Politischen Departement geführte Konto "EPD-Nationalisierungsentschädigung Ungarn" überwiesen.

Im Falle von Polen war es schon viel früher zu konkreten Zahlungen gekommen. Bankiers und Versicherungen hatten bereits 1960 16.347,10 Franken auf das Konto N der Polnischen Nationalbank bei der Schweizerischen Nationalbank überwiesen. Über dieses Konto wurde die Entschädigung der in Polen enteigneten Schweizer abgewickelt. Fünfzehn Jahre später - die Abgeltung der schweizer Ansprüche war inzwischen abgeschlossen - erhielt Polen nochmals eine Zahlung. Laut Hug und Perrenoud wurden dem Fond am 15. August 1975 ohne Rechtsgrundlage 463.954,55 Franken entnommen und auf das Konto N bei der Nationalbank gebucht.

Der SIG und die Flüchtlingshilfe erhielten aus dem Fond schliesslich zusammen rund 3,18 Millionen Franken. Weitere 111.178 Franken flossen an Berechtigte oder Vermögensverwalter zurück. Der Verbleib der restlichen Millionen, die nicht dem Fonds zugeführt wurden, ist bis heute nicht in allen Punkten geklärt. Für rund 1,32 Millionen der angemeldeten Vermögen fanden die Meldestelle, die kantonale Vormundschaftsbehörden und andere Beistände die Erben. Doch die Summe von gemeldeten Geldern in der Höhe von fast 5,5 Millionen Franken blieb bei den Vermögensverwaltern liegen, weil sich die Meldestelle wie im Fall Lindemann als nicht zuständig erklärte. Wie viel die Banken und Treuhänder davon schliesslich an die Berechtigten zurückzahlen, ist bis heute unbekannt (S.327)


[Es wurde doch nur ein Bruchteil gemeldet]

Die Vermögensverwalter hüten jedoch noch ein ganz anderes Geheimnis. Während sich die Wege der aktenkundigen Vermögen vermutlich in vielen Fällen rekonstruieren lassen, bleibt der wirkliche Umfang bis heute die grosse Unbekannte. Viele Indizien sprechen dafür, dass die Behörden damals nur von einem Bruchteil der Gelder wussten.

Sogar der Chef der Meldestelle, Hans Weber, hegte schon im März 1966 den Verdacht, dass viele Private und Kleinbanken ihrer Anmeldepflicht nicht nachgekommen seien. [Finanzgesellschaften, Anwälte, Treuhänder]. Webers These wurde unter anderem durch die Tatsache gestützt, dass die Banken mehrere tausend Formulare bestellt hatten, schliesslich aber nur die Vermögen von ein paar hundert verschollenen Kunden anmeldeten. Daneben gingen bei der Meldestelle am Ende 7000 Anfragen von suchenden Erben ein, die aber fast alle negativ beantwortet wurden.
[Was geschah in Israel? - Der 6-Tage-Krieg und Diskriminierung von Palästinensern
Das Ziel der hohen Financiers der Schweiz war nach wie vor, nicht zu viel Geld in zionistische Kanäle leiten zu lassen, denn die Gelder würden nachher in Israel landen. Da war doch im Jahre 1967 ein 6-Tage-Krieg mit der Verdoppelung des zionistisch-israelitischen Territoriums. Da waren Wüsten-KZs und schlimmste Diskriminierungen für Palästinenser, die zu 1000en nach Jordanien fliehen mussten, und im Gazastreifen wurde das Grossraumgefängnis für Palästinenser gegründet. Die schweizer Politik verhinderte mit ihren restriktiven Massnahmen, den Zionisten mit ihrer rassistischen Politik gegen Muslime grosse Gelder zufliessen zu lassen].
Trotz der schwerwiegenden Indizien handelte handelten die Verantwortlichen nicht. Obwohl der Bundesbeschluss die "Anwendung von Strafbestimmungen" vorsah, die eine amtliche Überprüfung der Meldungen ohne weiteres zugelassen hätte, verschlossen die Behörden vor den offensichtlichen Missständen die Augen. In keinem einzigen Fall wagten sie es, den Wahrheitsgehalt der Meldungen zu kontrollieren. Die Banken, Anwälte, Treuhänder und Versicherungen konnten angeben, was sie wollten. Ein rigoroses Durchgreifen hatten sie nicht zu befürchten.


[Jüdische Firmen sowie Konten mit Decknamen bleiben unentdeckt - schweizer Strohmänner, die jüdische Gelder auf das eigene Konto gebucht haben, können meistens alles behalten]

[Die Erben kennen die Namen der Mittelsmänner nicht]

Die fehlende Kontrolle eröffnete Betrügern die Chance, für immer unbehelligt zu bleiben. Insbesondere die Strohmänner, die aus Sicherheitsgründen das Geld von ausländischen Juden auf ihren eigenen Namen deponiert hatten, dürften sich in Ruhe bereichert haben. Zwar flogen in wenigen Fällen solche Machenschaften auf, "was einen Anwalt sogar sein Patent kostete", erinnerte sich Harald Huber 1996. Doch meistens konnten sie ihrer Sache sicher sein. Die Erben besassen fast nie konkrete Angaben über die Konten und die Mittelsmänner. Die Verstorbenen hatten meistens nicht einmal ihre Ehepartner eingeweiht, geschweige denn ihre Kinder oder Verwandten.

[Jüdisch klingende Namen sind "einziges Auswahlkriterium" - grossen, jüdischen Vermögen auf dem Konto des Anwalts, Treuhänders oder Geschäftsfreunds]

Das Abkassieren der Strohmänner wurde von den Banken tatkräftig unterstützt. Dafür mussten sie nicht gesetzeswidrig handeln. Der Dienst nach Vorschrift reichte vollkommen aus, denn der Bundesbeschluss hatte enorme Lücken. Aufgrund der realitätsfremden Definition des Suchbegriffs mussten streng genommen nur nachrichtenlose Vermögen gemeldet werden, die politisch oder rassisch verfolgten Ausländern (S.328)

gehörten. In der Praxis waren jüdisch klingende Namen meist das einzige Auswahlkriterium. Damit fielen aber Konten, die auf jüdische Firmen, Decknamen oder schweizer Strohmänner lauteten, automatisch durch das Netz, obwohl es sich hierbei um den grössten Teil der Gelder gehandelt haben dürfte. Das bestätigt auch die Aussage von Stefan B, einem ehemaligen Angestellten einer Grossbank:

"Das Vorgehen war ganz einfach. Die grossen Vermögen wurden nie unter jüdischen Namen registriert, sondern von einem schweizer Anwalt, Treuhänder oder Geschäftsfreund deponiert."

[Schweizer Bankbeamte als Strohmänner für das Deponieren jüdischer Vermögen]

Eine weitere Kategorie hat Stefan B. allerdings ausgelassen. Viele Juden setzten auch Bankbeamte als Strohmänner oder als Bevollmächtigte ein. Wie heute auch war das in den dreissiger Jahren eine gängige Praxis - zumindest bei den Geschäftsbanken. Die Nationalbank verbot hingegen bereits im November 1938 in ihrem Privatkundengeschäft solche Spezialkonstruktionen:

"Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, nicht zuletzt aus Gründen der Sicherheit, hält das Direktorium dafür, dass es nicht angezeigt erscheint, wenn Beamte und Angestellte der Bank Vollmachten erhalten, gestützt auf welche sie über Depots, Deponentenguthaben oder Schrankfächer von Dritten verfügen können."


[Keine Registrierung der Vollmachten - Geheimzeichen auf der Vollmachtenkarte - die mit Strohmännern versteckten Gelder tauchen nirgendwo auf]

Laut Stefan B. besassen die Juden zu ihren Vermögen in der Regel nur eine Vollmacht. "Wir konnten bei der ersten Suche in den sechziger Jahren nur einen Bruchteil der Vermögen finden. Kein Wunder, denn die Strohmänner waren unbekannt und die Vollmachten der Juden nicht zentral registriert." Letzteres ist entscheidend. Die fehlenden Zentralregister für Bevollmächtigte sind bis heute ein zentraler Pfeiler des schweizer Bankensystems - einzigartig auf der ganzen Welt. Die Banken begründen dies offiziell damit, dass sie mit dem Bevollmächtigten kein Rechtsverhältnis haben und die Führung eines solchen Registers zu aufwändig sei. Doch der wahre Grund ist ein ganz anderer. Ob Diktatoren, Mafiosi oder Steuerhinterzieher, sie alle profitieren von dieser Einrichtung. Zwar müssen heute Anwälte und andere Strohmänner den wirtschaftlich Berechtigen des Kontos angeben. Doch dieser Berechtigte ist meist nur ein zweiter Strohmann. Wer tatsächlich über eine Vollmacht für das Vermögen verfügt, ist lediglich auf der Bevollmächtigtenkarte registriert, die nach wie vor nicht zentral erfasst wird. Behördliche Nachforschungen scheitern so in den meisten Fällen, weil weder der Strohmann noch die Kontonummer bekannt ist (S.329).

Die Juden wurden jedoch Opfer dieser Diskretion und somit ihres eigenen Sicherheitsdenkens. Der beinahe wasserdichte Schutz vor den Schnüffeleien der Nazis wurde den Erben nach dem Krieg zum Verhängnis. Seit Jahrzehnten melden sich Tausende bei schweizer Banken, doch meist ergebnislos. Man lässt sie regelmässig abblitzen. Dabei kann es gut sein, dass sie bei der richtigen Bank anfragen. Doch unter dem Namen ihres Verwandten wird höchst selten etwas gefunden. Ohne Name des Strohmanns sowie der exakten Kontonummer endet die Suche erfolglos. Um fündig zu werden, müssten die gesamten Kontodossiers mit den beiliegenden Vollmachtenkarten nach Namen von Nazi-Opfern durchforstet werden. Selbst dann würde man noch nicht alles finden. Als zusätzliche Sicherung waren auf den Karten teilweise nur Geheimzeichen vermerkt. Zu welchem Kunden diese gehörten, wusste meist nur ein enger Kreis von Bankbeamten. Abgesehen davon wäre eine solche Suchaktion mit einem immensen Aufwand verbunden. "Das sind heute Millionen von Konten. Da können Sie bis ins nächste Jahrtausend suchen", meint Stefan B.

Hinzu kommt: In den internen Statistiken für nachrichtenlose Vermögen tauchen die Gelder nie auf. Schliesslich besteht mit dem Strohmann ein Kundenkontakt. Er ist ganz offiziell der Kontobesitzer.

Für viele Erben von Nazi-Opfern bleibt somit nur die geringe Hoffnung, dass die schweizer Banken in geheimen Beseitigungsaktionen die alten Bevollmächtigtenkarten nicht restlos vernichtet haben oder dass sich pensionierte Bankbeamte an Strohmannkonstruktionen noch erinnern können und wollen. Anhand dieser Angaben bestünde die Chance, einen Teil dieser privaten Treuhänder der persönlichen Bereicherung zu überführen. Andernfalls bleiben sie für immer die heimlichen Profiteure des Holocaust (S.330).

[Ergänzung: Der WJC soll nicht doppelt abkassieren - die Verweigerung der Mitarbeit wegen Kommunismus und Zionismus - Gelder sind besser "hier" als "dort"

Viele Schweizer sahen die Realitäten und verweigerten jegliche Kollaboration, damit die Vermögen nicht in die Hände von Kommunisten oder Zionisten fallen würden. Der rassistisch-zionistische World Jewish Congress hatte von Deutschland doch bereits eine Entschädigung für "6 Millionen ermordete Juden" erhalten und sich damit neue Waffen gegen die arabischen Länder gekauft, und diese zionistisch-rassistische Organisation WJC sollte nicht doppelt abkassieren. Jeder wusste, dass diese "6 Millionen ermordete Juden" gelogen waren und viele überlebende Juden in Russland und in der Ukraine lebten. Wenn der WJC von der deutschen Entschädigung nichts an die betroffenen Juden selbst verteilen wollte, so war das eine innerjüdische Angelegenheit. Es stand für die Schweizer wahrscheinlich einfach klar fest: Das Judentum soll NICHT DOPPELT ABKASSIEREN. Die Angelegenheit wurde vielleicht sogar jeweils im Militärdienst besprochen und ein klares Verhalten des Stillschweigens vereinbart, damit ein Gross-Israel vom Nil bis zum Euphrat verhindert würde und keine Gelder ins kommunistische Russland und in die Ukraine fliessen würden, die dann verstaatlicht und gegen die Schweiz eingesetzt würden.

Wieso die schweizer Politik diese Zusammenhänge mit dem Kommunismus und mit dem zionistischen Gross-Israel-Projekt im Jahre 1996 nie thematisierten, ist klar: Jede Stellungnahme gegen die kriminellen Machenschaften der Zionisten gegen Muslime hatte bei den schweizer Medien sofort den "Reflex" zur Folge, jemanden als "antisemitisch" und "rassistisch" zu brandmarken. Die linken Journalisten, Organisationen und Unterorganisationen wie AKdH und Antifa, sowie die kriminelle, schweizer Justiz (mit vielen Alkoholikern, Vollstrecker von AKdH und Antifa) nutzten das neue Antirassismusgesetz in der Schweiz, um Meldungen und Fälle zu erfinden und blockierten somit jegliche neutrale Diskussion um den Holocaust und um die jüdischen Vermögen. Die linken Hetzjouirnalisten, die die Holocaust-Diskussion blockierten, waren zum Teil gleichzeitig in diesen Hetzorganisationen und hatten ZUM TEIL NICHT EINMAL GESCHICHTE STUDIERT. Es taten sich da bei akdh vor allem der "Sprecher" von akdh, Samuel Althoff, und der Hetzjournalist Iso Ambühl hervor, der gleichzeitig "Präsident" von akdh ist. Sie meinten, die Schweiz in Sachen "Rassismus" zu "behandeln" sei notwendig. Wer dann den Holocaust neutral untersucht und seine Thesen zu Beginn der Arbeit öffentlich präsentierte, um dann weiterzuforschen, der wurde in der Schweiz so lange politisch verfolgt und medial mit falschen Daten "fertiggemacht", bis er auswandert, und auch dann gibt der kriminelle, schweizerische Geheimdienst (geführt von der rechtsextremen SVP) noch keine Ruhe sondern verfolgt sogar Ausländer im Ausland, weil sie einmal in der Schweiz gelebt haben. Nicht nur das: Der kriminelle schweizer Geheimdienst verkauft seine falschen Daten dann auch noch an die ausländischen Geheimdienste, um eine internationale "Hasenjagd" gegen Historiker zu veranstalten. Das ist zum Beispiel bei Schweizern, Deutschen und bei Türken der Fall.

Die neue Holocaustforschung darf nicht stattfinden
Auch wenn seit 2004 im Namen des gesamten Judentums neue Resultate eines neuen Holocaust vorliegen, so akzeptieren die kriminellen Hetzorganisationen, die kriminelle schweizer Alkoholiker-Justiz und der kriminelle, schweizer Geheimdienst, diese Forschungsarbeit nicht, sondern fahren mit Hetze und Manipulation anderer Geheimdienste fort und verfolgen die Historiker mit persönlichen Daten und versuchen, ihn durch Spionage im Privatbereich "fertigzumachen", bis sie alle AUF DIE SCHNAUZE FLIEGEN, weil KEIN Delikt und KEIN Gesetzesverstoss vorliegt. Es ergibt sich somit die Schlussfolgerungen, dass gewisse schweizer Hetzjournalisten in der Schweiz nicht nur Mitglied bei Hetzorganisationen wie akdh sind, sondern auch Mitglied beim kriminellen, schweizerischen Geheimdienst sind, zum Beispiel der kriminelle Hetzjournalist Iso Ambühl. Das heisst: Der schweizerische Geheimdienst ist nichts anderes als ebenfalls eine Hetzorganisation: Nur falsches Zeug gegen die historische Forschung schwafeln, spannen, falsche Daten verkaufen, und abkassieren - bis zu 1000 Franken pro Tag. So werden in der kriminellen Schweiz die historischen Forschungen zum Holocaust verhindert, und der manipulierte, deutsche BND - macht mit! Weil der BND auch nur aus Alkoholikern besteht, die ebenfalls gegen die historische Forschung schwafeln, spannen, falsche Daten weitergeben, und abkassieren - dort wohl bis zu 1000 Euro pro Tag. Die jüdischen Organisationen sagen nichts dazu, denn sie wollten ja doppelt abkassieren...

Man sollte eben nicht nur dem Fernsehen glauben, sondern den Geist der jeweiligen Epoche klar sehen lernen, auch den Geist des kriminellen Zionismus, der bis heute die Muslime einfach vertreiben will und massenweise Bodenraub begeht. Die beste Lösung für Israel wäre ein Doppelstaat mit Jordanien. Das Stillschweigen der schweizer "Profiteure", die die Herausgabe von Geldern verweigerten, um sie nicht den Kommunisten oder Zionisten in die Hände fallen zu lassen, dauert bis heute fort. Und die Alkoholiker-Justiz in der Schweiz trinkt weiter und kassiert Steuergelder und sagt nur hinten rum was, aber gegen Aussen will sie von ihren Manövern, politischen Verfolgungen und Geheimprozessen NICHTS wissen. Die Wahrheit liegt aber in der Mitte, und setzt sich irgendwann von alleine durch].
 
Quellen
Seite 323 - 324 - 325 - 326 - 327 - 328 - 329 - 330 -

Seite 313: Anonymes Schreiben 1959 an den Israelitischen Gemeindebund in der Schweinz (Schweiz): Ein Albert Lenherr soll von einem Wiener Juden hohe Geldbeträge anvertraut bekommen haben und sich eine schöne Wohnungseinrichtung gekauft haben
Seite 313: Anonymes Schreiben 1959 an den Israelitischen Gemeindebund in der Schweinz (Schweiz): Ein Albert Lenherr soll von einem Wiener Juden hohe Geldbeträge anvertraut bekommen haben und sich eine schöne Wohnungseinrichtung gekauft haben

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