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SBB kriminell: Die volle Sekundenbusse 01

Die Delikte der kriminellen SBB:
UNVERHÄLTNISMÄSSIGE Geldbussen und WUCHER!

Wenn man ein neues Ticketsystem schafft, das an Minuten und bestimmte Züge gebunden ist, dann muss man das Bussensystem anpassen. M.P. - 17.8.2026

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino


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Delikte der SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER:

SBB büsst Mann, der Billet 34 Sekunden zu spät löste

https://www.nau.ch/news/schweiz/easy-ride-sbb-busst-mann-der-billet-34-sekunden-zu-spat-loste-66582222

Fototexte:
Bahn- und Busreisen kosten künftig im Schnitt fast vier Prozent mehr.
Eine Busse gibt es auch, wenn die Tickets nur wenige Sekunden zu spät gelöst wurden. (Symbolbild)
Viele Kunden der SBB wünschen sich mehr Kulanz. (Symbolbild)
In gewissen Fällen wird die Busse zurückgezogen, jedoch bleibt oft eine Umtriebsgebühr von 30 Franken. (Symbolbild)


Der Artikel:

Lauren Fisher -- Obwalden -- Einem ÖV-Passagier werden 100 Franken gebüsst, nachdem er sein E-Ticket einige Sekunden zu spät löst. Die SBB-Kunden sehnen sich nach mehr Kulanz.

    in ÖV-Passagier löste sein E-Ticket 34 Sekunden zu spät.
    Daraufhin erhielt er eine Busse in Höhe von 100 Franken.
    Kunden kritisieren die SBB öfters wegen zu wenig Kulanz.

Faire Massnahmen oder zu wenig Kulanz? Öfters wird in den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Gültigkeit der E-Tickets diskutiert. Die SBB scheint klare Regelungen gesetzt zu haben. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Passagiere ihre E-Tickets einige Sekunden zu spät lösen und dafür gebüsst werden.

Im Bahnhof Oerlikon schafft es ein junger Mann gerade noch rechtzeitig auf den Zug. Seine «Easy Ride»-App funktioniert erst nicht, wie er gegenüber SRF berichtet. Kurze Zeit später schafft er es dann doch noch, sein Billet online zu lösen – doch er ist zu spät.

Laut Billettkontrolleur sei das «Check-in 34 Sekunden zu spät» aktiviert worden. Daraufhin werden dem Mann satte 100 Franken gebüsst.

Rund 800'000 Fälle der Umtriebsgebühr pro Jahr
Später telefoniert der Passagier mit dem SBB-Kundencenter und schildert seine Situation. Die Busse wird zurückgezogen. Jedoch muss der Betroffene trotzdem eine Umtriebsgebühr von 30 Franken bezahlen. Dies findet er nicht fair.

Er ist damit nicht alleine. Laut der Alliance-Swisspass-Sprecherin Susanne Wittwer Klingler gibt es pro Jahr rund 800'000 Personen, welche den Zuschlag bezahlen müssten.

Eine Kulanzfrist würde gemäss Klingler nicht viel Sinn ergeben: «Auch wenn wir zwei Minuten Kulanz gewähren und das Ticket wurde zwei Sekunden zu spät gelöst, würde die Person sagen: Weshalb seid ihr nicht kulanter?» Sie hält die aktuelle Regelung für die beste und nachvollziehbarste Lösung, erklärt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Viele Passagiere bleiben dennoch unzufrieden mit den strengen Bussen, welche die Kontrolleure verteilen. Klingler betont, dass sich die ÖV-Betriebe dessen bewusst seien. «Jetzt gilt die Regelung, die wir haben. Aber wir schauen uns die Fälle an, die auftauchen, und was es dabei für Möglichkeiten gäbe», sagt Klingler.



Immer kriminellere SBB:

SBB mit vollen Geldbussen wegen ein paar Sekunden am 3.7.2024: Die SBB WOLLEN den Sekundenterror - die SBB WOLLEN kriminell sein mit UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER - das Bundesamt für Verkehr BAV sieht auch KEINE Bussen-Staffelung:
Interne Dokumente zeigen
: SBB büssen Kunden mit strengen Regeln – so kam es dazu

https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/wie-sbb-co-ihr-bussenregime-aufrechterhalten-li.2266600

-- KEINE Anpassung des Bussensystems an die neuen Sekundenlimiten, sondern
-- VOLLE Geldbussen wegen ein paar Sekunden
-- laufend Verwaltungsaufwand wegen Rückforderungen
-- nun gehen sogar Anwälte auf die kriminelle SBB los

SBB-Kontrolle: Verspätete Ticketkäufe werden teuer. (Symbolbild)

Interne Dokumente zeigen, wie die Schweizer Verkehrsunternehmen ihren strengen Umgang mit verspäteten Ticketkäufen trotz Kritik des Bundes durchsetzen konnten.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Jährlich verlieren die Schweizer Verkehrsunternehmen etwa 200 Millionen Franken durch Fahrgäste ohne gültiges Ticket, was zu strengen Kontrollen führte.
  • Der Bund forderte Ende 2023 eine Lockerung der Regeln insbesondere für elektronische Tickets, was zu einem Streit mit den Verkehrsunternehmen führte.
  • Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um einen Kompromiss zu finden.
  • Die Verkehrsunternehmen setzten sich letztlich durch, sodass die bisherigen Regeln bestehen bleiben.
  • Zur Reduzierung der Bussen sollen Informationskampagnen und technische Verbesserungen bei der E-Ticket-Nutzung umgesetzt werden.

Jährlich verlieren die Schweizer Verkehrsunternehmen rund 200 Millionen Franken, weil Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs sind. Fast die Hälfte der registrierten Betrüger*innen wurde innerhalb von 24 Monaten mindestens dreimal erwischt.

Diese Summe wurde kürzlich von der Branchenorganisation Alliance Swisspass veröffentlicht und zeigt, wie gross das Problem des Schwarzfahrens ist. Diese finanziellen Verluste treffen die Branche empfindlich, und so war die Irritation bei den Verkehrsbetrieben gross, als der Bund Ende 2023 eine Lockerung des Kontrollregimes forderte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Wenige Sekunden kosten 70 Franken

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) schlug vor, dass Passagiere auch nach Abfahrt eines Zuges ihr Ticket elektronisch lösen dürfen. Bislang galt: Der Ticketkauf musste vor der Abfahrt abgeschlossen sein. Selbst wer nur wenige Sekunden zu spät war, riskierte eine Busse von mindestens 70 Franken.

Um den Konflikt zu entschärfen, setzten der Bund und die Verkehrsbranche eine Arbeitsgruppe ein, die eine offene Diskussion und einen Kompromiss herbeiführen sollte. CH Media erhielt aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips Einsicht in die Sitzungsprotokolle, die einen detaillierten Blick hinter die Kulissen des Tarifstreits ermöglichen, der die Branche monatelang in Aufruhr versetzte.

Vorgehen des Bundes stiess auf Unmut

Wie gross der Frust in der ÖV-Branche damals war, zeigt ein erster Austausch am 17. Januar. Ein Branchenvertreter äusserte sich «enttäuscht» darüber, dass das BAV seine Kritik öffentlich gemacht hatte. «Das ist nicht der Stil, wie die Zusammenarbeit bisher funktionierte.»

Es war auch die Rede von «bleibenden Schäden» in der Zusammenarbeit und einer erheblichen Anzahl an Rückerstattungsforderungen, die bereits eingegangen seien, «auch von Anwaltskanzleien».

Dass Passagiere ihre Bussen zurückforderten, sorgte in der Branche für Unruhe. Es bestand die Befürchtung, dass die Debatte weitere ÖV-Nutzer*innen zu ähnlichen Klagen ermutigen könnte.

Der Vertreter von Bernmobil betonte die Wichtigkeit strenger Kontrollen. Insbesondere Jugendliche würden oft mit dem Ticketkauf warten, bis ein Kontrolleur auftauche. Erscheine ein Kontrolleur, kauften die Passagiere schnell ein Ticket – andernfalls fuhren sie gratis. Der Vertreter des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) berichtete, dass solche Missbrauchsformen zunähmen.

Verkehrsunternehmen setzten sich durch

Das BAV sah dies anders. Eine Busse könne laut Gesetz nur ausgestellt werden, wenn ein Einnahmeausfall zu vermuten sei. Bei einer Passagierin, die sich in bester Absicht ein Ticket kaufen wolle, dies aber zu spät tue – etwa wegen schlechter Internetverbindung –, sei diese Voraussetzung für eine Strafe laut BAV nicht erfüllt.

Bei dieser juristischen Frage fanden der Bund und die ÖV-Branche keine gemeinsame Basis, wie die Protokolle der Arbeitsgruppe zeigen. Nach der ersten «Chropfleerete» im Januar traf sich die Arbeitsgruppe mehrmals.

In den Sitzungen setzten sich die SBB und andere Verkehrsunternehmen mit ihrer Auslegung durch und stellten sicher, dass die bisherige Regelung unangetastet blieb. In den Tarifbestimmungen heisst es daher weiterhin: Kund*innen müssen vor der tatsächlichen Abfahrt im Besitz eines gültigen Tickets sein.

Informationskampagne soll sensibilisieren

Gleichzeitig erarbeitete die Arbeitsgruppe Massnahmen, um die Anzahl der Bussen zu reduzieren und dem Bund entgegenzukommen. Ziel ist es, weniger «Zuschlagsforderungen» zu erheben, die oft nicht verstanden werden, und so die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Konkret schlug die Arbeitsgruppe am 11. April dem BAV folgende Massnahmen vor:

- Eine Informationskampagne soll die Kund*innen über die bestehende Regel sensibilisieren.

- Die Branche soll sich regelmässig über den Umgang mit zu spät gelösten E-Tickets austauschen.

- Technische Verbesserungen sollen umgesetzt werden, sodass beispielsweise die SBB-App ermöglicht, dass ein E-Ticket sofort ab Kauf gültig ist und nicht erst mit der Abfahrtszeit der ausgewählten Verbindung.

BAV fordert mehr Tempo bei Massnahmen

Die Branche plante die Umsetzung für das nächste Jahr, doch das BAV drängte auf eine Lösung bis Ende des Jahres.

Die vorgeschlagenen Massnahmen spiegelten den «kleinsten gemeinsamen Nenner» wider, stellte das BAV ernüchtert fest. Das Amt hatte sich mehr von seiner Intervention erhofft, wie aus den einsehbaren Dokumenten hervorgeht.

In den Erläuterungen zum Massnahmenpaket hiess es: «Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe gestaltete sich für das BAV teilweise schwierig.» Sollten die Massnahmen keine Wirkung zeigen, müsse die Branche weitere Schritte prüfen. Eine Erfolgskontrolle ist für Ende des Jahres geplant.

Strenges Kontrollregime verteidigt

Der Blick hinter die Kulissen zeigt, wie die Verkehrsunternehmen den Angriff auf ihr strenges Kontrollregime abwehrten. Dennoch bleibt es in ihrem Interesse, bei den Ticketkontrollen Kulanz walten zu lassen, insbesondere bei den elektronischen Tickets.

Schliesslich ist es das erklärte Ziel der Branche, bald nur noch auf diesen Vertriebskanal zu setzen. Dies wird jedoch nur gelingen, wenn die Passagiere die Tarifregeln nachvollziehen können und das Kontrollsystem akzeptieren.




Delikte der SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER mit voller Geldbusse wegen 2 Minuten:

SBB will Geldbussen immer abkassieren am 13.10.2024: auch wenn es nur um 2 Minuten geht:
SBB büsst Abend-GA-Kunden wegen zwei Minuten

https://www.nau.ch/news/schweiz/sbb-busst-abend-ga-kunden-wegen-zwei-minuten-66841021

Fototexte:
Die SBB büsst GA-Night-Kunden auch, wenn sie nur zwei Minuten zu früh in den Zug steigen. (Archivbild)
Darüber beschwert sich ein junger Schweizer auf Tiktok – und startet eine Diskussion.
Einige stimmen ihm zu – andere stellen sich auf die Seite der SBB.
So auch Konsumentenschützerin Babette Sigg: «Die zeitliche Einschränkung ist eine Hauptbedingung für das GA Night», sagt sie.


Der Artikel:

Rowena Goebel -- Zürich -- Wer das Abend-GA besitzt, darf ab 19 Uhr in jeden Zug einsteigen, ohne ein weiteres Billett zu lösen. Aber Achtung: Die SBB nimmt es auf die Minute genau.

    Ein Tiktoker macht sich über die SBB lustig, weil sie ihn wegen zwei Minuten gebüsst hat.
    Er ist um 18.58 in den Zug eingestiegen – sein Abend-GA ist aber erst ab 19 Uhr gültig.
    In diesem Fall sind aber selbst Konsumentenschützer auf der Seite der SBB.

Frust für einen Passagier der SBB: Tiktoker Andrej besitzt ein GA Night, also ein Generalabonnement, das ab 19 Uhr gültig ist.

Trotzdem kassiert er eine saftige Busse – wegen zwei Minuten. 105 Franken kostet ihn eine abendliche Zugfahrt. In einem Tiktok-Video macht er sich frustriert über die Schweizer Pingeligkeit lustig.

«Die Schweiz so: Mit dem GA Night kann man ab 19 Uhr alle Züge und Busse des Landes benutzen.» Auch typisch Schweiz findet er, dass er gebüsst wurde, weil er um 18.58 Uhr in einen Zug gestiegen und um 19.03 kontrolliert worden sei.

Dazu schreibt er in den Kommentaren: «Ich habe nicht einen Gedanken daran verschwendet, dass es wegen zwei Minuten ein Problem ist.»

Tiktoker kriegt aufs Dach: «Musst halt lesen können»
Ein Video, das für Diskussionen sorgt: Viele fühlen mit ihm, teilen ähnliche Erfahrungen. «Bei mir noch schlimmer», schreibt ein User zum Beispiel.

«Stieg in einen Zug ein, der 18.58 fahren sollte, aber fünf Minuten Verspätung hatte. Also bin ich um 19.03 eingestiegen und habe eine Busse erhalten!»
Sollten Zug-Kontrolleure Passagiere büssen, wenn ihr Ticket erst zwei Minuten nach Abfahrt gültig ist?

Eine andere meint, sie versperre bei ihrem Zug, der um 18.59 geplant ist, jeweils absichtlich die Tür, damit er erst um 19 Uhr abfahren kann.

Ein grosser Teil stellt sich aber auf die Seite der SBB. «Man muss halt lesen können», schiesst jemand gegen den Tiktoker. Und ein anderer meint: «Was verstehst du an 19 Uhr nicht?»

Sogar Konsumentenschützerin stellt sich auf Seite der SBB
Die Meinungen sind also gespalten. Und was sagen Konsumentenschützer dazu?

Babette Sigg vom Konsumentenforum versteht das Vorgehen der SBB, wie sie zu Nau.ch sagt: «Indem der Konsument in den Zug stieg, der um 18.58 Uhr losfährt, hat er sich nicht an die vertraglichen Pflichten gehalten.»

Schliesslich habe der Tiktoker mit der SBB einen Dienstleistungsvertrag mit Zeiteingrenzung abgeschlossen. «Die zeitliche Einschränkung ist eine Hauptbedingung für das GA Night. Ansonsten könnte man auch direkt auf das allgemeine GA zurückgreifen», betont sie.

Und der Preis von 99 Franken im Jahr sei «sehr attraktiv».

Zum Vergleich: Für 16- bis 25-Jährige kostet das normale GA 2780 Franken für die 2. und 4450 Franken für die 1. Klasse. Da ist das GA Night für unter 25-Jährige tatsächlich ein Schnäppchen.

105-Stutz-Busse «scheint vielleicht extrem ‹pingelig› zu sein»
In einem Punkt zeigt Sigg aber Verständnis für den Frust von Tiktoker Andrej: «Dass dieses Unrecht gerade mit einer Geldbusse von 105 Franken beglichen wird, scheint vielleicht extrem ‹pingelig› zu sein.»

Darüber lasse sich natürlich streiten. Zum Beispiel, ob eine Busse für die gesamte Strecke angebracht ist – oder nur eine bis zur nächsten Station.

Zusammengefasst: «Die Zeitspanne ist ganz klar eine Hauptvoraussetzung für das günstige Abonnement. Daher ist es verständlich, dass Kunden gebüsst werden, die sich nicht daran halten.»

Abend-GA müsste teurer sein, wäre es früher gültig
Michaela Ruoss von der Branchenorganisation Alliance Swisspass, die für das GA Night verantwortlich ist, sagt auf Anfrage zu dem Vorfall: «Bei der Abfahrt muss der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis besitzen. Ausschlaggebend ist die fahrplanmässige Abfahrtszeit.»

Der Grund für die Zeitgrenze um 19 Uhr? «20 Uhr wäre Kundinnen und Kunden zu spät, die Nachfrage entsprechend geringer. 18 Uhr wäre zu früh, da mitten in der Hauptverkehrszeit.»

Wäre das GA Night bereits ab 18 Uhr gültig, müsste es teurer angeboten werden, erklärt Ruoss. Denn da ist die Nachfrage grösser. Die SBB äussert sich nicht dazu, da das GA Night ein Angebot aller Schweizer ÖV-Anbieter ist.




Die Delikte der kriminellen SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER:
Volle Geldbussen wegen eines "falschen Zuges" - wegen EINER Minute - wegen der SBB-App, die nicht läuft - wegen dem Handy, das gerade nicht geht:

Immer kriminellere SBB und Postauto Schweiz am 17.1.2025: Hohe Geldbussen bis zu 100 Franken wegen gar nichts!!!
Kuriose Erlebnisse im ÖV: «Ich erhielt eine Busse, weil das Ticket erst in einer Minute gültig war»
https://www.blick.ch/community/kuriose-erlebnisse-im-oev-ich-erhielt-eine-busse-weil-das-ticket-erst-in-einer-minute-gueltig-war-id20500120.html

Ereignis 1: Überfüllter Zug - Passagiere 2. Klasse bleiben im Wagen 1. Klasse hängen:

Ütopya Kara - Redaktorin Community - Vier Teenager aus Luzern wurden mit 75 Franken gebüsst, weil sie kurzzeitig in der 1. Klasse eines überfüllten Zugs standen, um in die 2. Klasse zu wechseln. Wir haben die Community gefragt, wofür sie schon eine Busse erhalten haben.
Die Jugendlichen aus Luzern wollten dem dichten Gedränge im Eingangsbereich der 2. Klasse entkommen und stiegen kurz in die 1. Klasse, bevor sie in die 2. Klasse wechselten. Was für sie eine praktische Lösung war, führte zu einer Busse von 75 Franken pro Person. Denn: Auch das kurze Betreten der 1. Klasse ohne entsprechendes Ticket ist verboten. Ähnliche Erfahrungen haben auch andere aus der Community gemacht. Hier sind einige ihrer Geschichten.

Ereignis 2: Flug Bremen-Zürich - dann in einen Zug zu früh eingestiegen:

ALEXANDRA: «ZU FRÜH EINGESTIEGEN – 100 FRANKEN BUSSE»
«Letztes Jahr an Weihnachten bin ich mit meinem Mann und meiner Tochter von Bremen nach Zürich geflogen. Bei der SBB-App hatte ich ein Ticket von Zürich Flughafen nach Lenzburg gekauft. Mein Mann hat das GA, meine Tochter fährt gratis mit. Am Bahnsteig stiegen wir direkt in die S-Bahn, da es schon fast 23 Uhr war, wir müde waren und meiner Tochter kalt war. Kurz vor Zürich HB kam die Kontrolle, und ich habe festgestellt, dass mein Ticket noch gar nicht gültig war, weil es erst für einen späteren Zug galt. Es gab kein Erbarmen: Ich musste 100 Franken Busse zahlen. Mir war bis zur Kontrolle nicht bewusst, dass ich etwas falsch gemacht hatte. Es war extrem ärgerlich.»

Ereignis 3: Bus kam zu früh - zu früh eingestiegen:

ROGER: «VERFRÜHTER BUS, TEURE STRAFE»
«Wir wollten von Winterthur, Haltestelle Gewerbeschule, nach Kollbrunn fahren und in Winterthur-Seen umsteigen. Meine Frau löste ein Ticket, ich verwendete Easyride. Nach dem Einsteigen kam die Kontrolle. Das Ticket meiner Frau war erst eine Minute später gültig, weil der Bus zu früh war. Sie musste 100 Franken Busse zahlen, obwohl sie keinen Vorteil hatte. Die SBB haben die Strafe später auf 60 Franken reduziert, aber für uns ist es bis heute nicht nachvollziehbar.»

Ereignis 4: SBB-App funktionierte nicht

ZINALI: «KEIN TICKET WEGEN APP-FEHLER – TROTZDEM BUSSE»
«Ich wollte über die SBB-App ein Ticket kaufen, aber es kam ständig eine Fehlermeldung. Als der Zug kam, bin ich direkt zu den Zugbegleitern gegangen und habe sie gebeten, mir ein Ticket (mit Aufpreis) zu verkaufen. Stattdessen haben sie mir eine Busse von 75 Franken gegeben, weil ich kein Ticket hatte. Nach vielen Beschwerden wurde die Busse storniert, weil sie gesehen haben, dass ich regelmässig Tickets kaufe. Die Frage, ob ich mich in einem solchen Fall wieder an das Zugpersonal wenden kann, ohne gebüsst zu werden, wurde nie beantwortet.»

Ereignis 5: Handyfehler zeigt SBB-App bei der Kontrolle nicht an:

FLURIN: «EASYRIDE-FEHLER KOSTET 100 FRANKEN»
«Ich habe in der SBB-App Easyride aktiviert, aber wegen eines Fehlers wurde es bei der Kontrolle nicht angezeigt. Ich musste 100 Franken Busse zahlen – für einen Fehler in der App.»



Delikte der kriminellen SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER:

SBB von Bern nach Zürich kriminell am 15.8.2025: Erpressung zum Verbleib im 1.-Klasse-Wagen wegen defekter Tür - und der Billeteur verlangte den Aufpreis - alles gaga bei den SBB: Defekte Tür UND der Billeteur (!):
SBB: Gefangen in der 1. Klasse: Der Aufpreis wird trotzdem fällig
https://www.20min.ch/story/sbb-gefangen-in-der-1-klasse-der-aufpreis-wird-trotzdem-faellig-103398521

Letizia Vecchio - In einem Zug, der von Bern nach Zürich unterwegs war, konnten Reisende wegen einer defekten Verbindungstür nicht von der ersten in die zweite Klasse wechseln. Zahlen mussten sie trotzdem.

    Auf der Strecke Bern–Zürich sorgte eine defekte Verbindungstür für Ärger.
    Fahrgäste mit 2.-Klasse-Tickets konnten nicht in die 2. Klasse wechseln.
    Das Zugpersonal verlangte trotzdem den 1.-Klasse-Zuschlag.
    Die SBB räumten ein, dass das Vorgehen «streng» war, und bitten Betroffene, sich zu melden.

Für viele Pendlerinnen und Pendler gehört es zum Alltag: Wer kurz vor Abfahrt am Bahnsteig eintrifft, steigt einfach in den nächstgelegenen Wagen – manchmal auch in die 1. Klasse, obwohl nur ein Ticket für die 2. Klasse gelöst wurde. Das ist laut der ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass grundsätzlich erlaubt, sofern man sich nach dem Einstieg umgehend in den richtigen Bereich begibt.

Doch ein Vorfall auf der Strecke Bern–Zürich sorgt nun für Ärger und Kritik an den SBB – SRF berichtete. Am Dienstagabend wollten mehrere Fahrgäste genau das tun: in den Zug springen, um dann Richtung 2. Klasse weiterzugehen. Doch eine defekte Verbindungstür machte das unmöglich. Wer in der 1. Klasse eingestiegen war, konnte diese während der Fahrt nicht verlassen und sass dort fest.
Kein Durchgang – aber trotzdem Aufpreis

Das Zugpersonal zeigte dafür wenig Verständnis. Statt Kulanz walten zu lassen, verlangten die Kontrolleure von sämtlichen Passagieren mit 2.-Klasse-Ticket den Aufpreis für einen Klassenwechsel. Die Begründung: Man habe schliesslich das Angebot der 1. Klasse in Anspruch genommen, wenn auch unfreiwillig.

Wie sollte deiner Meinung nach das Zugpersonal in solchen Situationen reagieren?
Kulant sein und den Aufpreis erlassen.
Die Regeln strikt durchsetzen, wie es die SBB gemacht haben.
Den Fahrgästen die Möglichkeit geben, beim nächsten Halt zu wechseln.
Eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten anbieten.
19774 Abstimmungen

Kulant sein wollte man nicht. Das wäre gegenüber zahlenden 1.-Klasse-Reisenden unfair, so die Argumentation des Zugpersonals. Die Möglichkeit, beim nächsten Halt per Perron in die 2. Klasse zu wechseln, wurde den Betroffenen laut eigenen Angaben ebenfalls verwehrt.
SBB: Vorgehen formal korrekt – aber «streng»

Auf Anfrage von SRF erklärten die SBB, das Personal müsse oft in kurzer Zeit entscheiden. Das erfordere «Fingerspitzengefühl und Augenmass». Im konkreten Fall habe man sich zwar regelkonform verhalten, aber man räume ein: Das Vorgehen sei «ein wenig streng» gewesen. Die SBB bitten betroffene Fahrgäste nun, sich am Schalter oder beim Kundendienst zu melden, um den Vorfall noch einmal zu prüfen.

Wie viele Reisende von dem Vorfall betroffen waren, lässt sich im Nachhinein nicht mehr genau feststellen. Laut SBB und Alliance Swisspass handelt es sich bei gesperrten Verbindungstüren um seltene Einzelfälle.
SBB für Strenge bekannt

Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art, die SBB sind für ihr besonders strenges Regime bei den Billetkontrollen bereits berühmt-berüchtigt. Erst im Januar dieses Jahres wurden zwei Jugendliche in Luzern gebüsst, weil sie im Gang der ersten Klasse gestanden hatten – sie hatten ein Ticket für die zweite Klasse, die aber zu diesem Zeitpunkt überfüllt gewesen sei. Die Fahrt der Jugendlichen dauerte nur vier Minuten. Die SBB begründeten ihr Vorgehen damit, dass alle Fahrgäste gleich behandelt werden müssten.

Auch wer sein Ticket nur eine Sekunde zu spät löst, riskiert saftige Bussen.




Delikte der kriminellen SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER:

SBB macht grosse Fehler am 15.10.2025: wegen Sekundenbruchteilen hohe Geldbussen verteilen - aber Raucher auf Perrons paffen lassen:
Überall wird gepafft, gequalmt und geschnippt: SBB werden bei Kids ohne Tickets zur Furie, bei Rauchern auf Perron schaut sie weg – weil sie Brüssel liebt?
https://insideparadeplatz.ch/2025/10/15/ueberall-wird-gepafft-gequalmt-und-geschnippt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/121471

SBB werden bei Kids ohne Tickets zur Furie, bei Rauchern auf Perron schaut sie weg – weil sie Brüssel liebt? Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) – das einstige Symbol helvetischer Präzision und Zuverlässigkeit – zeigen zunehmend Risse, die auf Einflüsse aus Brüssel hindeuten. Wenn es darum geht, Schülern das Leben schwer zu machen, weil sie ihr Ticket einen Sekundenbruchteil zu spät …

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Delikte der kriminellen SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER:

24.12.2025: SBB ist schon wieder total asozial:
Zug zu früh genommen: Zwei Minuten kosten Student (21) 100 Franken Busse
https://www.blick.ch/schweiz/zug-zu-frueh-genommen-zwei-minuten-kosten-student-21-100-franken-busse-id21544209.html

Janine Enderli -- Redaktorin News -- Andri wollte mit dem GA Night nach Hause reisen, um Weihnachten bei seiner Familie zu verbringen. Doch weil er einen zu frühen Zug nahm, hatte er kein gültiges Ticket.
«Das ist ein bitteres Weihnachtsgeschenk», sagt Student Andri (21) zu Blick. Der junge Mann wollte am Montagabend von St. Gallen Richtung Zürich fahren, um Weihnachten bei seiner Familie zu verbringen.
Dafür stieg er kurz vor 19 Uhr (fahrplanmässige Abfahrt 18.58 Uhr) in den Intercity 5 nach Winterthur ein. Andri wollte sein GA Night nutzen, das ab 19 Uhr in der ganzen Schweiz gültig ist. Der Zug verliess den Bahnhof St. Gallen jedoch um 18.59 Uhr und 39 Sekunden – also knapp vor Beginn der Gültigkeit seines Abos.





Die Delikte der kriminellen, asozialen SBB: UNVERHÄLTNISMÄSSIG und WUCHER!

SBB kriminell am 11.5.2026: Wegen 17 Sekunden werden 130 Franken Busse fällig:
Billet 17 Sekunden zu spät gelöst - SBB verlangt 130 Franken Busse:
ÖV-Betrieb verärgert Passagiere: «So vergrault man Kunden»

https://www.blick.ch/politik/oev-betrieb-veraergert-passagiere-so-vergrault-man-kunden-id21937874.html

Lucien Fluri -- Co-Ressortleiter Politik -- Marco Wyss wurde gebüsst, weil er sein Bahnticket erst 17 Sekunden nach Abfahrt des Zugs gelöst hatte. Fälle wie dieser sorgen immer wieder für Ärger bei Passagieren – doch die ÖV-Branche kennt keine Gnade.

assagier kaufte Billett 17 Sekunden nach Abfahrt und bekam happige Busse
ÖV-Branche rechtfertigt strikte Regeln, Ombudsstelle empfiehlt mehr Kulanz
200 Millionen Franken Einnahmeverluste durch Schwarzfahrer laut ÖV-Branche geschätzt

Es war knapp, reichte aber gerade noch. Marco Wyss (32) war mit seiner Freundin in Solothurn auf den Regionalzug nach Bern gerannt. In letzter Sekunde schafften sie es in den Waggon. Ihr Billett lösten sie, als sich der Zug in Bewegung setzte. 17, respektive 32 Sekunden nach der Abfahrt.

Alles bezahlt. Alles gut? Überhaupt nicht. SBB und Co. kennen keine Gnade, wenn ein Billett zu spät gelöst wird. Knapp sieben Minuten und zwei Stationen später betraten die Kontrolleure des Regionalverkehrs Bern–Solothurn den Zug. Die paar Sekunden Verspätung sorgten für saftige Bussen – trotz gelösten Tickets. 130 Franken musste Wyss berappen, 90 seine Freundin. Für sie gab es dann noch 60 Franken Kulanz, er war schon einmal bei Easy Ride in die Sekundenfalle getappt, weshalb es keine Gnade gab.

Die Bussen ärgern Wyss. Dass er zu spät gelöst hat, bestreitet er nicht. Er fragt sich aber, warum er eine Busse erhält, wenn offensichtlich ist, dass kein Versuch des Schwarzfahrens vorlag. Doch seine Mail-Interventionen bei den zuständigen Stellen brachten nichts. Die Inkassostelle schrieb ihm: «Wir verstehen, dass die Situation frustrierend ist, insbesondere da die Tickets nur Sekunden nach Abfahrt gelöst wurden.» Das änderte aber nichts mehr.

«Wenig kundenfreundlich»
Das Problem ist bekannt. Medienberichte über vergleichbare Fälle gab es immer wieder. Wyss, der als Projektmanager in der Mobilitätsbranche arbeitet und für die Grünen politisiert, sorgt sich, dass durch das «wenig kundenfreundliche» Vorgehen der ÖV-Betreiber Leute vom Fahren mit Zug und Bus abgeschreckt werden. «Wenn wir wollen, dass die Leute den ÖV nützen, muss er attraktiv sein. Mit solchen Erlebnissen vergrault man Leute», sagt er zu Blick.

Nachfrage beim Regionalverkehr Bern–Solothurn. Dort hält man fest: «Für zu spät gelöste Tickets gilt eine schweizweite Regelung, die für alle Transportunternehmen verbindlich ist.» Kontrolleure liessen sich «grundsätzlich nicht auf Diskussionen ein». Das Kontrolldienstpersonal dürfe nicht beurteilen, ob Kundinnen oder Kunden «die Wahrheit sagen – das wäre willkürlich».

Bei der Ombudsstelle des öffentlichen Verkehrs gehören «Konflikte im Zusammenhang mit Reisen ohne gültigen Fahrausweis» zu den häufigsten Beschwerdegründen. Viele ÖV-Betriebe zeigten Kulanz, hält die Stelle gegenüber Blick fest. «Dieses Entgegenkommen begrüssen wir sehr. Eine vollständige Stornierung erwarten wir in der Regel nicht, da die nachträgliche Bearbeitung Aufwand verursacht.»

Die Ombudsstelle hält auch fest: Für das Zugpersonal sei es oft schwierig, abzuschätzen, ob ein Ticket schon gelöst wurde, bevor die Kontrolle sichtbar gewesen sei. Dies ist gerade in Innenstädten der Fall. Der Ombudsmann hat sich aber mehrfach dafür ausgesprochen, «im Fernverkehr wie Intercity oder Interregio zu prüfen, ob eine kurze zeitliche Toleranz sinnvoll wäre». Die ÖV-Branche ihrerseits rechnet mit Einnahmeverlusten von 200 Millionen Franken durch Schwarzfahrer.

Bund fordert keine Verbesserung mehr
Das Bundesamt für Verkehr hatte Anfang 2024 bezüglich der Sekundenfalle Veränderungen gefordert. Gegenüber dem «Beobachter» hielt man fest, es sei nicht mehr zeitgemäss, jeder Person eine Busse auszustellen, wenn sie nur wenige Sekunden zu spät das Ticket gelöst hat.

Heute ist von solchen Bemühungen nicht mehr viel zu spüren. Denn man habe im Mai 2024 ein Massnahmenpaket geschnürt, teilt der Bund mit. Seither sei die Anzahl der beim Bundesamt für Verkehr eingehenden Beschwerden zurückgegangen. Zum Paket gehörten technische Verbesserungen in den Apps und eine Informationskampagne.

Inwieweit diese griffen, lässt sich nicht eruieren. Bei Marco Wyss zeigte sich, dass man das ungültige Billett auch nach der Abfahrt des Zuges nach wie vor lösen kann. Die App liess ihn im Glauben, ein gültiges Ticket gekauft zu haben. Trotz des Frusts will der 32-Jährige weiterhin regelmässig Zug fahren. «Ich bin ein absoluter ÖV-Befürworter», sagt er.




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Fotoquellen
[4] Krimineller Neigezug in der Schweiz mit Treppen an den Türen und viel zu engen Türen:
Foto 1: https://www.sbb.ch/de/reiseinformationen/services-im-zug/unsere-zuege/icn.html
Foto 2: https://www.sbb.ch/de/reiseinformationen/services-im-zug/unsere-zuege/icn.html
Foto 3: https://www.flickr.com/photos/40826712@N00/5718853239/




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