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IV (Invalidenversicherung) - Vorfälle 02: Kriminelle IV=krimineller Geheimdienst NDB

Bundesgericht stoppt die kriminelle Spionage gegen IV-Menschen

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino (2015)

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Bundesgericht Lausanne 2.8.2017: Spionage des kriminellen NDB gegen IV-Menschen soll illegal sein - aber Spionagematerial mit Fotos und Videos wird trotzdem zugelassen (!!!)
Bundesgerichtsurteil: Überwachung von IV-Rentnern illegal
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/13692052


<Das Bundesgericht hat entschieden: Für die verdeckte Observation von IV-Bezügern fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Bund stellt die Praxis vorerst ein.

Für die verdeckte Überwachung von Bezügern einer Invalidenrente fehlt es an einer ausreichend klaren und detaillierten gesetzlichen Grundlage. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es wirft damit seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat nach dem Urteil die IV-Stellen angewiesen, vorläufig keine Observationen mehr anzuordnen und laufende Überwachungen zu beenden.

Die Bundesrichter lehnen sich an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Zusammenhang mit der Observation im Bereich der Unfallversicherung an. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der EGMR festgehalten, dass die gesetzliche Regelung nicht klar genug sei und somit keine Garantie gegen Missbrauch bestehe. Das Bundesgericht schreibt nun, dass sich die Rechtslage bei der Invalidenversicherung nicht anders präsentiere als im Bereich der Unfallversicherung.

Eine Frage des öffentlichen Interesses

Im konkreten Fall aus dem Kanton Zug kommt das Gericht aber trotzdem zum Schluss, dass die widerrechtlich erlangten Fotos und Videoaufnahmen bei der Bemessung der Rente verwendet werden dürfen. Dies ergebe sich aus der Abwägung der privaten Interessen des Betroffenen und den öffentlichen Interessen.

Der IV-Bezüger war ausschliesslich im öffentlichen Raum überwacht worden, und niemand hatte ihn bei seinen Handlungen beeinflusst. Vor der Observation bestand gemäss Urteil ein ausgewiesener Zweifel, ob der Mann zu Recht eine Rente erhält. Insgesamt war er in einem Zeitraum von zwei Wochen vier Tage lang beobachtet worden. Dies geschah jeweils zwischen fünf und neun Stunden.

Das Bundesgericht folgert daraus, dass der Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen relativ bescheiden sei. Dieser sah sein Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK) beziehungsweise den in der Bundesverfassung festgeschriebenen Schutz der Privatsphäre verletzt. Unter dem Strich überwiegt gemäss Gericht das «erhebliche und gewichtige Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs».

Für den Entscheid über eine zukünftige Rente durfte sich die Vorinstanz gemäss Bundesgericht auf die vorhandenen ärztlichen Befunde und die Ergebnisse aus der Überwachung stützen. Sie kam zum Schluss, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch mehr hat auf eine Rente. Das Bundesgericht hat dies bestätigt.

Kein Beweis aus privaten Räumen

Die Bundesrichter halten in ihrem Leiturteil über den konkreten Fall hinaus fest, dass im Sozialversicherungsrecht dann von einem absoluten Verwertungsverbot von Beweisen auszugehen sei, wenn diese in nicht öffentlich frei einsehbaren Räumen zusammengetragen wurden.

Weiter weisen sie darauf hin, dass eine observierte Person die Möglichkeit haben muss, die Echtheit des rechtswidrig erlangten Beweises und dessen Verwendung anzufechten. Auch spiele die Beweisqualität eine Rolle und die Frage, ob ein Beweis geeignet ist, um die Aussagen eines Betroffenen zu bezweifeln.

Gemäss bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts reichten die gesetzlichen Leitplanken des Sozialversicherungsrechts, um eine regelmässige Observation eines Versicherten zuzulassen. Dies allerdings nur, solange die Überwachung im öffentlichen Raum stattfand.

(mch/sda)>

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2-8-2017: IV lässt planmässig IV-Menschen ausspionieren - 20minuten feiert Spionage als "Erfolgsgeschichte"
Falsche Opfer: Diese IV-Betrüger wurden durch Detektive entlarvt
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/31143577

<Detektive konnten dank der Überwachung schon diverse IV-Bezüger des Betruges überführen. Eine Auswahl von Fällen.

Das Bundesgericht stoppt die IV-Detektive. Für verdeckte Observation von Bezügern fehle die gesetzliche Grundlage, wie am Mittwoch bekannt wurde.

Das ist zumindest vorerst das Ende einer Erfolgsgeschichte: Die Zahl der dank Detektiven überführten Betrüger nahm über die Jahre deutlich zu, die IV konnte Millionen sparen.

Nur wenige Fälle kamen bisher an die Öffentlichkeit. Hier eine Auswahl:

Traumatisierter mit Motorsäge - [IV-Rentner fährt Porsche]

Ein Kurde gab vor, er sei vom türkischen Militär schwer misshandelt worden und habe ein schweres Trauma erlitten. 20 Jahre spielte er seine Rolle mit Erfolg. «Vor Ärzten konnte er kaum gehen, hangelte sich den Wänden entlang, gab sich mal verängstigt, mal verzweifelt, mal depressiv», schrieb die «Basler Zeitung» 2015 beim Gerichtsprozess. Der 52-Jährige galt als arbeitsunfähig und bekam IV. Die Detektive beobachteten ihn dann allerdings beim Hantieren mit der Motorsäge im Schrebergarten. Er fuhr Porsche, organisierte den Umbau des Elternhauses und überwies 80'000 Franken in die Türkei. Der Gerichtspräsident sprach von einem «betrügerischen Trauerspiel» und verurteilte den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.

Bettlägrige schmückt Christbaum - [als "Pflegefall" mit schweren Reisetaschen unerwegs]

Eine Frau aus Serbien hatte in Luzern einen Velounfall. Sie erleidet eine Prellung und eine Knieverletzung. Danach erklärte sie, dass sie sich nur noch flüssig ernähren könne, bettlägerig sei und Selbstmordgedanken habe. Die Ärzte glaubten ihr und beschrieben sie als Pflegefall. Zwischen 2000 und 2010 bezog die Frau 917'840 Franken. Als sie noch mehr Geld wollte, wurde sie von Detektiven mit Video überwacht. Bei der Observation stellte sich heraus, dass sie oft unterwegs war. Sie konnte auch mit schweren Taschen in den Car nach Serbien reisen und dort einen Christbaum schmücken. Sie und ihr Mann, ebenfalls ein IV-Bezüger, besassen über 30 Grundstücke. Der Fall machte schweizweit Schlagzeilen. Die IV-Betrügerin wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Verunfallter bei Aprikosenernte - [nach Fahrradunfall IV vorgetäuscht und schwere Arbeiten verrichtet]

Ein Oberwalliser gab nach einem Velounfall 1998 an, wegen Rückenproblemen auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein. Er täuschte sogar das Paraplegikerzentrum Balgrist und verlangte eine volle IV-Rente – doch mehrere Gerichte wiesen ihn ab. Er ging bis vors Bundesgericht. 2013 wurde dem 65-Jährigen dann ein IV-Rente zugesprochen. Doch kurz darauf erhielt die IV-Stelle einen anonymen Hinweis, dass der Mann zuhause schwere Arbeiten verrichte. So liess sie den Mann von Detektiven beschatten. Diese sahen, dass er anscheinend nicht nur schwere Ziegel hochheben konnte, sondern auch Rasen mähen oder für die Aprikosenernte auf einen Baum steigen konnte. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Verletzte macht den Haushalt - [Detektiv spioniert den Haushalt aus und entdeckt einen intakten Daumen]

Eine 46-jährige Frau gab an, sie leide unter Daumenbeschwerden und sei deshalb arbeitsunfähig. Sie versuchte so, sich IV-Leistungen von einer halben Million Franken zu erschleichen. Ein Detektiv beobachtete jedoch, wie die Frau den Haushalt machte – offensichtlich ohne dass der vermeintlich lädierte Daumen sie störte. Das Berner Obergericht sprach die Frau trotzdem vom Vorwurf des Betrugs frei. Grund: Der IV-Arzt habe sich leichtgläubig über den Tisch ziehen lassen.

(20M)>


Kommentar: Kriminelle NDB-Spionage kostet MILLIARDEN - NWO-Pharma-"Medikamente" ohne Nutzen kosten MILLIARDEN - Verweigerung von Natron-Heilungen provoziert MILLIARDEN-Verluste für die IV

All die Fälle, die vergeblich ausspioniert wurden, sind hier NICHT geschildert. All die Ausgaben, die durch kriminelle Spionage VERGEBLICH getätigt und als VERLUSTE abgebucht werden müssen, sind hier NICHT geschildert. Und all die Behandlungen mit Pharma-Medikamenten, die KEINEN Erfolg gebracht haben, sind hier NICHT geschildert. Und die Verweigerung der IV, mit Natron-Heilungen "unheilbare" Krankheiten zu heilen, um Millionen zu sparen, sind hier NICHT geschildert.

Michael Palomino, Poli-Historiker und Natron-Heiler, Lima, IV-Mensch, 2.8.2017

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3.8.2017: Kriminelle IV (Schweinz) verschwendet Milliarden gegen IV-Menschen - und VERWEIGERT NATRON-HEILUNGEN!!!
Gericht stoppt Detektive: 180 IV-Betrüger entlarvt – doch damit ist nun Schluss
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16323860

<Die IV setzt nach einem Gerichtsurteil vorerst keine Detektive mehr auf Rentner an, die unter Missbrauchsverdacht stehen. Politiker wollen diese Lücke schnell schliessen.

Der Bund hat die Observation von IV-Bezügern gestoppt, die des Versicherungsmissbrauchs verdächtigt werden. Die Invalidenversicherung (IV) reagiert damit auf ein neues Urteil des Bundesgerichts: Dieses hat entschieden, dass es für die verdeckte Überwachung an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage fehle. Ursache für den Kurswechsel der Richter in Lausanne ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Für die IV hat der Stopp Folgen: Im vergangenen Jahr flogen 180 IV-Bezüger auf, nachdem sie observiert wurden. Insgesamt konnte die IV 650 Missbrauchsfälle aufdecken. Damit wurden hochgerechnet auf eine durchschnittliche Bezugsdauer 178 Millionen Franken eingespart – bei einem Aufwand von 8 Millionen Franken.

«Observation ist ein wichtiges Puzzleteil»

Keine Freude am Urteil hat Ralf Kocher, Leiter Verfahren und Rente beim Bundesamt für Sozialversicherungen: «Die Observation ist ein wichtiges Puzzleteil, weil Bild- oder Videoaufnahmen beweisen können, dass eine Person Tätigkeiten ausführen kann, von denen sie angibt, dass sie dazu nicht imstande ist.» Er betont aber, dass die Bekämpfung von Missbrauch weitergehe – einfach mit den anderen bestehenden Instrumenten. «Diese reichen vom Einholen von Einkommensdaten übers Googeln bis zu Umfeldabklärungen.»

Kocher hofft, dass die bereits geplante neue Rechtsgrundlage für Observationen möglichst bald in Kraft treten kann. Das Gesetz muss noch durch das Parlament. «Vielleicht beschleunigt sich die Revision nach dem Urteil – immerhin ist die IV die grösste Versicherung, die vom Stopp betroffen ist.»

IV-Missbrauch «sicher kein Menschenrecht»

Scharfe Kritik an den Urteilen aus Strassburg und Lausanne übt SVP-Nationalrat Thomas de Courten: «Es ist ein weiteres Beispiel für ein unverständliches Urteil. Sozialversicherungsmissbrauch ist sicher kein Menschenrecht.» Solange eine Person Unterstützung von der öffentlichen Hand bekomme, müsse diese auch überprüfen können, dass kein Missbrauch betrieben werde. «Gelingt das nicht, kommen all jene unter Generalverdacht, die einen echten Anspruch haben.»

De Courten fordert, dass die Gesetzesrevision nun prioritär behandelt wird. «Es kann nicht sein, dass die Lücke in der Missbrauchsbekämpfung monatelang besteht.»

Erst soll Rechtsgrundlage geschaffen werden

SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi geht davon aus, dass frühestens im Frühjahr nächsten Jahres wieder Sozialdetektive eingesetzt werden können. «Es ist richtig, dass die Observationen gestoppt werden, solange die Rechtsgrundlage unzureichend ist. Diese wird nun geschaffen.»

Gysi sagt, die SP unterstütze den massvollen Einsatz von Detektiven, wo Missbrauch verhindert werden könne. Hektik bei der Gesetzesrevision sei aber nicht angezeigt. «Eine Beobachtung darf ohnehin nur bei einem sehr begründeten Verdacht eingesetzt werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.»

(daw)>


Kommentar: Die IV ist der kriminelle Geheimdienst NDB mit MILLIARDENVERLUSTEN für die IV - Natron-Heilungen werden GEZIEHLT VERWEIGERT

Spionage ist KRIMINELL. Spione arbeiten nicht, sie spannen nur. Gegen IV-Menschen Spionage einzusetzen, ist noch krimineller. Denn: Es gibt seit 2015 NEUE HEILMETHODEN in der Naturmedizin (Natronheilungen), die viele IV-Fälle wieder gesunden lassen würden, aber die IV VERWEIGERT seit 2015 DIE KOMMUNIKATION. Das heisst: Die IV WILL GAR NICHT HEILEN, sondern die IV ist ein GEHEIMDIENST des NDB und will gegen die ausgesuchten Opfer PUNKTE SAMMELN. Gruss vom Natron-Heiler, IV-Mensch - die IV antwortet NICHT!!! - E-Mail: michael.palomino@yandex.com

Michael Palomino, Poli-Historiker und Natron-Heiler, Lima, IV-Mensch, 2.8.2017

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Kanton Uri 18.10.2017: IV spioniert IV-Bezüger aus, wie er sein Haus umbaut - OHNE Gesetzgrundlage - Hüft-, Knie- und Rückenprobleme nicht mehr aktuell?
Bundesgericht: Beobachtung von IV-Bezügern erlaubt
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/13916238

"Das Bundesgericht lässt die Beobachtung von IV-Rentnern zu, wenn sie im öffentlichen Raum gemacht wird – obwohl es keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ein Urner IV-Bezüger erhielt aufgrund von Hüft-, Knie- und Rückenproblemen seit 2002 eine volle Rente. 2010 wollte die Kasse überprüfen, ob die Ausrichtung der Rente noch angebracht war. An vier Tagen liess die IV-Stelle den heute 65-Jährigen von einem Privatdetektiv überwachen, berichtet die «Luzerner Zeitung».

Der Ermittler beobachtete, wie der IV-Bezüger sein Haus umbaute. Er habe drei Meter lange Holzbalken eine Leiter hoch getragen und mit einer Bohrmaschine auf Schulterhöhe gearbeitet. Gestützt auf diese Beobachtungen und eine medizinische Begutachtung hob die IV-Stelle die Rente rückwirkend auf.

Obergericht weist Beschwerde ab

Der Invalide beschwerte sich gegen diesen Entscheid beim Urner Obergericht, das die Klage abwies. Durch die Umbauarbeiten an seinem Haus habe der Mann seine tatsächliche Leistungsfähigkeit gezeigt. Daraufhin zog der Mann das Urteil an das Bundesgericht weiter.

Er argumentierte, dass es unzulässig sei, die Ergebnisse der Beobachtung zu verwerten, weil es für solche Observationen keine gesetzliche Grundlage gibt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich entsprechend entschieden.

Bundesgericht lässt Beobachtungen zu

Das Bundesgericht sieht das im Urteil vom September anders. Wenn die Beobachtungen in einem öffentlich frei einsehbaren Raum erfolgen und der Invalide aus eigenem Antrieb tätig ist, sei die Verwertung zulässig. Es sei im Interesse anderer IV-Rentner, unrechtmässige Leistungsbezüge zu verhindern. Der Fall geht damit an das Urner Obergericht zurück, das den Invaliditätsgrad des Rentners neu beurteilen muss.

Erst im August hatte das Bundesgericht bezüglich IV-Observationen ein Leiturteil gefällt. Damals ging es um einen ähnlichen Fall im Kanton Zug.

(tam)"

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Kriminelle Kriegsgewinnler-Schweinz 12.3.2018: Noch mehr Spionage gegen IV-Rentner, Arbeitslose und Krankenversicherte bewilligt: Tracker mit GPS
IV-Betrug: Sozialdetektive dürfen GPS-Tracker einsetzen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Sozialdetektive-duerfen-GPS-Tracker-einsetzen-28762463

<Der Nationalrat hat heute die gesetzliche Grundlage von Observationen von Versicherten beschlossen.

Versicherungsdetektive dürfen IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern. Das hat der Nationalrat als Zweitrat beschlossen.

Die grosse Kammer hiess die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten am Montagabend mit 140 zu 52 Stimmen gut, gegen den Willen der Ratslinken. Die bürgerliche Mehrheit befand, die Massnahmen seien gerechtfertigt. Missbrauch schade dem System.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena sieht die Missbrauchsbekämpfung als Verdienst der SVP. Auf deren Druck seien etliche Fälle ans Licht gekommen, sagte er. Nun stehe die SVP nicht mehr alleine da mit der Forderung, gegen Betrüger vorzugehen.

High Heels trotz Gehbehinderung

Ruth Humbel (CVP/AG) stellte fest, Überwachung liege im öffentlichen Interesse, weil Missbrauch nur so aufgedeckt werden könne. Als Beispiel nannte sie eine Frau, die gemäss den Ärzten kaum gehen konnte. Überwachungsbilder hätten gezeigt, wie sie auf Highheels davon gestöckelt sei. Es handle sich um wenige Fälle, räumte Humbel ein. Das Verhalten der Betrüger schade aber dem Ruf aller.

Die Rednerinnen und Redner von SP und Grünen versicherten, auch sie seien gegen Missbrauch, doch müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. «Wir sind drauf und dran, unsere Privatsphäre zu opfern», sagte Silvia Schenker (SP/BS), «eines der wichtigsten Grundrechte». Das stehe in keinem Verhältnis zu dem, was zu gewinnen sei.

Im Schlafzimmer unter Beobachtung

Wegen ein paar hundert Personen, die zu Unrecht Leistungen bezögen, dürften nicht alle unter Generalverdacht gestellt werden, befand Schenker. Zahlen zeigten, dass ein Drittel der Observationen zu unrecht erfolge. Künftig müsse man damit rechnen, im Schlafzimmer beobachtet zu werden, wenn die Krankenversicherung wissen wolle, ob man wirklich mit Grippe im Bett liege.

Die Gegnerinnen und Gegner wiesen darauf hin, dass nicht einmal Angehörige terroristischer Organisationen ohne richterliche Genehmigung überwacht werden dürften. Auch gegen Steuerbetrüger gehe der Staat nicht auf diese Weise vor. SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) beantragte dem Rat erfolglos, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen.

GPS-Tracker mit Genehmigung

Bei den einzelnen Bestimmungen folgte der Nationalrat in den wichtigsten Punkten dem Ständerat und seiner Kommission. So sollen auch technische Instrumente zur Standortbestimmung - so genannte GPS-Tracker - eingesetzt werden dürfen. Solche werden vor allem an Autos angebracht.

Dafür braucht es aber eine richterliche Genehmigung. Der Nationalrat lehnte einen Antrag der SVP ab, die darauf verzichten wollte. Zudem regelte er das Verfahren für die Genehmigung. Eine Minderheit beantragte erfolglos, auch für Bild- und Tonaufnahmen einen Richter einzuschalten.

Überwachungsexzesse vermeiden

Der Bundesrat hatte GPS-Tracker nicht zulassen wollen. Sozialminister Alain Berset wies auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hin. Ein Rechtsstaat wie die Schweiz sollte jegliche Überwachungsexzesse vermeiden, mahnte er. Weiter stellte er fest, dass nicht klar sein, was alles unter «technische Instrumente zur Standortbestimmung» fiele. So könnten auch Drohnen zum Einsatz kommen.

Wichtig sei, dass solches nicht ohne richterliche Genehmigung geschehe. Versicherungen dürften nicht mehr Mittel erhalten als die Strafverfolgungsbehörden. Berset machte ferner darauf aufmerksam, dass nicht nur IV-Bezügerinnen und -Bezüger betroffen sind. Das Gesetz gilt auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Auch auf dem Balkon

Umstritten war zudem, wo Versicherte beobachtet werden dürfen. Wie bereits der Ständerat will auch der Nationalrat Observationen nicht auf allgemein zugängliche Orte wie Strassen und Parks beschränken. Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind - beispielsweise auf dem Balkon.

Noch nicht einig sind sich die Räte in der Frage, wer eine Observation anordnen darf. Nach dem Willen des Ständerates dürfte das nur eine Person mit Direktionsfunktion. Der Nationalrat möchte dies auch anderen Personen der Versicherung erlauben, die mit dem Fall zu tun haben. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Folge eines Gerichtsurteils

Die Gesetzgebungsarbeiten gehen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zurück. Dieser hatte festgestellt, dass in der Schweiz eine klare und detaillierte gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten fehlt. Wegen des Urteils mussten die IV und die Unfallversicherer ihre Beobachtungen einstellen.

Um diese wieder zu ermöglichen, wollte der Bundesrat im Rahmen einer Reform des Sozialversicherungsrechts eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die Ständeratskommission beschloss aber, das Verfahren zu beschleunigen. Sie löste den Observationsartikel aus dem Reformpaket heraus und ergänzte diesen.

(fur/sda)>

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Kriminelle Kriegsgewinnler-Schweinz (Schweiz) 12.3.2018: Das INVALIDE System hetzt Spione gegen IV-Menschen - mit GPS und Drohnen und Millionenkosten (!)
GPS-Tracking erlaubt: «IV-Rentner werden härter angepackt als Terroristen»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Das-ist-ein-Sieg-fuer-die-ehrlichen-IV-Rentner--28445143

<von Nikolai Thelitz
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Der Nationalrat entscheidet: Verdächtige IV-Rentner dürfen per GPS oder Drohne überwacht werden. Rechte jubeln, Linke sind empört.

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat beschlossen, Sozialdetektiven mehr Handungsspielraum zu geben. Neu soll die Observation von Verdächtigen nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in öffentlich einsehbaren Bereichen möglich sein, also etwa auf dem Balkon der Wohnung oder in einem Zimmer im Erdgeschoss, das von der Strasse aus einsehbar ist. Zudem soll es erlaubt sein, verdächtige Personen per GPS-Tracker zu überwachen, etwa am Auto.

Dafür braucht es jedoch eine richterliche Genehmigung. Bild- und Tonaufnahmen sollen hingegen ohne Richter möglich sein. Möglich wäre gemäss Bundesrat auch eine Überwachung per Drohne. Die neuen Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherung.

«Es wird massiv in die Grundrechte eingegriffen»

SP-Nationalrätin Barbara Gysi ist vom Parlament enttäuscht: «Eine solche Überwachung ist unverhältnismässig. Verdächtige IV-Rentner werden künftig härter angepackt als Terroristen.» So hätten die Sozialdetektive bei der Observierung mittels Bild- und Tonaufzeichnungen mehr Rechte als Polizei und Nachrichtendienst, die dafür eine richterliche Genehmigung benötigten. Zudem sei der Entscheid rechtsstaatlich problematisch. «Detektive können Verdächtige künftig in der Wohnung ausspionieren, da wird massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen.»

In einem Drittel der Fälle habe man in der Vergangenheit keine Hinweise auf Betrug gefunden. «Es werden also viele unbescholtene Bürger beobachtet.» Unklar sei auch, inwiefern Drohnen eingesetzt werden können. «Möglich wäre etwa, dass man per Drohne durch die Fenster einer Wohnung im fünften Stock spionieren kann.» All dies könne dazu führen, dass der EGMR die Schweiz erneut zurückpfeift.

«Endlich geht es IV-Betrügern an den Kragen»

SVP-Nationalrat Mauro Tuena hingegen jubelt: «Das ist ein Sieg für alle ehrlichen Bezüger von Sozialleistungen und für alle Prämienzahler. Endlich geht es den IV-Betrügern an den Kragen.» Invalidenversicherung, Suva und andere Versicherer hätten nach dem Urteil des EGMR (siehe Box) auf Observationen verzichtet. «Dadurch wurde ein Millionenschaden angerichtet, weil man Betrüger nicht fassen konnte und weiterhin ungerechtfertigte Leistungen zahlen musste.»

Nun sei dies vorbei. «Das Parlament hat sich hinter eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, die jetzt schnell kommen muss.» Dies komme allen Prämien- und Steuerzahlern zugute, denn mit Detektiven könne man die Kosten im Sozialwesen massiv senken. Massenüberwachung fürchtet Tuena nicht. «Wer zu recht Sozialleistungen bezieht, hat nichts zu befürchten. Sozialdetektive sind teuer, und sie werden nur eingesetzt, wenn es starke Hinweise für einen Betrugsfall gibt.»

Kommentar: Das System ist INVALID: Keine Arbeitsplätze für IV-Menschen - Psychologen stempeln Truther-Menschen als "invalid" und schützen die geisteskranke NWO, NATO und Bankgeheimnissysteme

Das System ist INVALID, das Menschen als IV-Menschen definiert und keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Und die Psychologen sind INVALID, die Truther-Menschen als "invalid" stempeln, weil die Psychologen die geisteskranke NWO und die geisteskranke NATO-Kriegsindustrie samt dem geisteskranken Bankgeheimnissystem schützen. Friede ist gratis und die Psychologen dürfen es nicht merken, sonst verlieren die nämlich ihre Stelle!!!

Michael Palomino, 13.3.2018

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17.12.2018: IV erhält einen "anonymen Hinweis", dass einer IV "spielt" - und observiert 2 Jahre lang - maximal 30 Tage wären zur Abklärung erlaubt - Entschädigung gibt es nicht:
Rüge von Gericht: Detektive observierten IV-Rentner zwei Jahre lang
https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Berner-IV-Bezueger-viel-zu-lange-observiert---IV-muss-ueber-Buecher-30400591

<Das kantonale Verwaltungsgericht hat die IV-Stelle Bern zurückgepfiffen: Die zwei Jahre dauernde Observation eines IV-Bezügers ist nicht zulässig.

Dicke Post für die IV-Stelle Bern: Die Sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Gerichts hiess eine Beschwerde eines IV-Bezügers gut. Das zeigt ein am Montag veröffentlichtes Urteil.

Der Mann bekam 2001 eine ganze Invalidenrente zugesprochen. 2014 erhielt die IV dann einen anonymen Hinweis, wonach der Mann nur krank spiele. Zwischen November 2014 und November 2016 wurde er darauf an insgesamt 22 Tagen observiert - meist ab dem frühen Morgen bis Mitte Nachmittag.

Zwar seien die Observationen im öffentlich zugänglichen Raum durchgeführt worden, hält das Verwaltungsgericht fest. Das sei zulässig gewesen. Durch die lange Zeitdauer habe man den Mann aber einer systematischen Beobachtung ausgesetzt, für die es keine gesetzliche Grundlage gegeben habe.

Höchstens ein Jahr

Eine Observation, die sich über zwei Jahre erstreckt, werde auch künftig nicht möglich sein, wie das Gericht unter Verweis auf die Abstimmung vom 25. November 2018 festhält. Das Schweizer Stimmvolk schloss an diesem Tag eine seit Herbst 2016 bestehende Gesetzeslücke und liess Versicherungsdetektive wieder zu. Eine Observation darf an höchstens 30 Tagen während maximal einem Jahr stattfinden.

Im vorliegenden Fall ist für das Verwaltungsgericht klar, dass der Observationsbericht aus dem Dossier entfernt werden muss. Das private Interesse des Beschwerdeführers am Schutz seiner Privatsphäre überwiege das öffentliche Interesse an der Verhinderung eines möglichen Versicherungsmissbrauchs.

Bei der Observation wurden übrigens keine Erkenntnisse gesammelt, welche den anonymen Hinweis gestützt hätten. Der Mann wurde weder bei der Ausübung körperlich belastender Tätigkeit beobachtet noch bei einer Erwerbstätigkeit erwischt.

(sda)>

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22.2.2019: IV-Mensch hinkte beim Arzt - am Abend konnte er aber gut laufen und im Bordell sogar noch mehr:
Bundesgerichtsentscheid: Detektive erwischen IV-Bezüger in Club, Rente weg
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Rente-von-IV-Bezueger-nach--berwachung-gestrichen-28129485

<Jahrelang kassierte ein Aargauer eine IV-Rente. Dies wurde geändert, nachdem der Mann von Privatdetektiven überwacht worden war.

16 Jahre arbeitete ein heute über 50-jähriger Mann auf dem Bau. Nach mehreren Unfällen musste er sich nach der Jahrtausendwende in eine Reha-Klinik begeben. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wurden seine Schmerzen von den Ärzten als «subjektiv empfunden und nicht durch die Befunde erklärbar» beschrieben.

Gestützt auf diesen Befund erhielt der Mann ab 2002 eine halbe IV-Rente. Zweimal wurde dieser Anspruch überprüft und bestätigt. Beim dritten Mal kam die Wende: Die Aargauer IV-Stelle liess den Mann an neun Tagen durch Privatdetektive überwachen.

Mann legte Beschwerde dem Bundesgericht vor

Bei den bisherigen Überprüfungen hatte der Mann angegeben, dass ihm jegliche Lust fehlte, im Alltag etwas zu unternehmen. Die Arbeit der Detektive zeigte allerdings ein anderes Bild. Der Mann fuhr ins Einkaufscenter, ging in Clubs und suchte sogar ein Erotik-Etablissement auf. Das Besondere daran: Er hatte keine körperlichen Einschränkungen. Beim Treffen mit dem Psychiater und den IV-Beamten hinkte er noch.

Das Versicherungsgericht verfügte, dass seine Rente rückwirkend auf den 1. November 2016 aufgehoben wird. Dagegen klagte der Rentner – ohne Erfolg. Vor dem Bundesgericht blitzte er ab. Jetzt muss er die Verfahrenskosten zahlen.

Es ist nicht die erste Wunderheilung, die Sozialdetektive aufdecken. 20 Minuten berichtete im November von zwei IV-Bezügern, die durch Detektive entlarvt worden waren.

Ein Mann verlässt steif und langsam eine Arztpraxis. Er stützt sich einseitig auf eine Krücke. Dann der Szenenwechsel: Am selben Tag bewegt sich der Mann vollkommen normal und frei fort, von Beeinträchtigungen oder Schmerzen keine Spur.

In einem anderen Fall filmte ein Detektiv einen Mann bei seiner Arbeit auf einer Baustelle. Auch dieser Versicherte galt zum besagten Zeitpunkt seit längerem als vollkommen arbeitsunfähig. Doch im Video ist zu sehen, wie er ohne Probleme schwere Gegenstände durch die Gegend trägt.

Die dreisten Fälle finden Sie hier.

(fss/jk)

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