3.5.2017:
Krimineller schweinzer Geheimdienst NDB wurde in
Deutschland erwischt
Schweizer Spion in Deutschland:
«Zeitpunkt der Verhaftung ist wohl kein Zufall»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/26553214
<von S. Ehrbar - Der verhaftete
Schweizer wurde Opfer des deutschen Wahlkampfs,
vermuten Politiker. Für die Schweiz sei der Vorfall
«extrem peinlich», so ein Topdiplomat.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am letzten Freitag in
Frankfurt am Main den 54-jährigen Daniel M. verhaftet. Er
soll für den Schweizer Nachrichtendienst deutsche
Steuerfahnder ausspioniert haben. Vielleicht sei der
Zeitpunkt kein Zufall, sagt SP-Nationalrat und
Ex-Botschafter Tim Guldimann zu 20 Minuten. Er vermute einen
Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen.
«Die Wahlen werden zur Bewährungsprobe der SPD auch für die
Bundestagswahlen im Herbst.»
Sie habe dort mit dem tiefen Wirtschaftswachstum und den
Schulden ein Problem. «SPD-Finanzminister Walter-Borjans
versuchte schon immer, mit Steuergerechtigkeit zu punkten.
Der Vorfall wird für die Wahlen deshalb wohl noch weiter
ausgeschlachtet.» Walter-Borjans hat bereits davon
gesprochen, dass es sich um einen «handfesten Skandal»
handle, wenn die Vorwürfe gegen M. zutreffen.
«Billig Stimmen machen»
Dass der Skandal Walter-Borjans zeitlich gelegen kommt,
glaubt auch SVP-Aussenpolitiker Roland Rino Büchel.
Dieser, ein «regionaler Finanzminister», könne sich kurz
vor den Wahlen aufspielen. Er habe gesehen, dass er mit
billigen Angriffen auf die Schweiz Aufmerksamkeit erhalte.
«Jetzt will er das in Stimmen ummünzen.» Was immer das
Fehlverhalten der Schweiz sei, es könne nicht so schlimm
sein wie das Vorgehen der Deutschen. «Sie haben von
Straftätern mehrmals widerrechtlich geklaute Daten-CDs
gekauft.»
Er schätze die Chance als hoch ein, dass sich die
deutschen Behörden ihren Bürgern und gegenüber anderen
Staaten illegal verhielten. Die Schweiz müsse härter gegen
Datendiebe in den Banken vorgehen. «Diese Leute
präsentieren sich als Whistleblower, sind aber geldgierige
Spitzbuben.»
Kommt der Spion ohne Prozess davon?
Ein Schweizer Spitzendiplomat, der anonym bleiben will,
glaubt hingegen nicht an einen Zusammenhang zwischen den
Wahlen und der Verhaftung. Die Situation sei für den
Nachrichtendienst «extrem peinlich», nicht zuletzt, weil
Deutschland ein befreundetes Land sei und die
Geheimdienste beider Länder intensiv zusammenarbeiten.
Möglich sei, dass ein Deal gesucht und der Spion ohne
Prozess aus dem Land gewiesen werde.
Dass die Schweiz in Deutschland einen oder mehrere
Agenten im Einsatz hat, sei nicht überraschend. Bis vor
zwei Jahren, als das Bankgeheimnis abgeschafft wurde, habe
die Schweiz ein direktes Interesse daran gehabt, solche
Straftaten zu verfolgen. Er gehe davon aus, dass die
Deutschen umgekehrt eigene Agenten in der Schweiz hätten,
die «vielleicht weniger schwerfällig agieren». Nach der
Einbestellung der Schweizer Botschafterin werde man
versuchen, die Sache abkühlen zu lassen.
«Keine Anzeichen für nicht korrektes Vorgehen»
Ob tatsächlich der Geheimdienst der Auftraggeber von
Daniel M. ist, bleibt unklar. Corina Eichenberger,
FDP-Nationalrätin und Präsidentin der
Sicherheitspolitischen Kommission, hegt Zweifel. Sie habe
keine Anzeichen für eine nicht korrekte Vorgehensweise.
Vielleicht sei die Verhaftung aus taktischen Gründen
erfolgt, um Reaktionen zu provozieren. Nicht zuletzt habe
Deutschland selbst vor einigen Jahren massiven
wirtschaftlichen Nachrichtendienst zulasten der Schweiz
betrieben, um an Steuer-CDs und Insider aus den Banken
heranzukommen. «Im Moment ist alles Spekulation», sagt
Eichenberger. Auch ein privater Auftraggeber sei denkbar.
«Es ist völlig unklar, wer dahintersteckt.»>
========
3.5.2017: Fuck You NDB: Deutsche Steuerfahnder
ausspioniert
Corina Eichenberger: «Der NDB hat Daniel M.
eingesetzt»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11749104
<Für wen arbeitete der Schweizer Spion, der in
Deutschland Steuerfahnder bespitzelt haben soll? Laut
Aufsichts-Vize Corina Eichenberger steckt der
Nachrichtendienst des Bundes dahinter.
FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger hat gegenüber dem «Blick» bestätigt, dass Daniel
M. vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eingesetzt
worden ist. Eichenberger ist die Vizepräsidentin der
Geschäftsprüfungsdelegation, die den Geheimdienst
beaufsichtigt.
«Wir haben uns vor etwa fünf Jahren mit dem Fall Daniel
M. beschäftigt, der NDB hat uns den Fall damals
vorgelegt», so Eichenberger. Die Deutschen hätten
«illegale Wirtschaftsspionage» betrieben, indem sie
illegale Daten-CDs erwarben. «Der NDB wollte im Rahmen der
Spionageabwehr herausfinden, wer das Mandat dazu gegeben
hatte – da wurde Daniel M. eingesetzt.» Aufgrund der
Informationen, die M. beschaffte, hätten Haftbefehle gegen
drei deutsche Steuerfahnder «wegen Verdacht auf
nachrichtliche Wirtschaftsspionage» erlassen werden
können.
Kein Angestellter, sondern ein «Auftragsverhältnis»
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte die Festnahme des
Schweizers «wegen mutmasslicher geheimdienstlicher
Agententätigkeit» für «den Geheimdienst einer fremden
Macht» am vergangenen Freitag mitgeteilt. Am Montag hatte
sich dann Valentin Landmann als Anwalt von Daniel M.
gegenüber Radio SRF geäussert. Sein Mandant werde
beschuldigt, für den schweizerischen Nachrichtendienst
deutsche Steuerfahnder ermittelt zu haben, die illegal in
der Schweiz tätig gewesen seien.
Der Verdächtige habe «solche Ermittlungen mit Sicherheit
nicht aus Hobbygründen getätigt». Am Dienstag präzisierte
Landmann dann gegenüber «10vor10», sein Mandant sei nie
ein Angestellter des schweizerischen Nachrichtendiensts
gewesen. Stattdessen sprach er von einem
«Auftragsverhältnis».
Medienberichten zufolge soll der Agent aufgrund der
Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs in Deutschland
eingesetzt worden sein. Ob der NDB tatsächlich ein
Auftraggeber des Verdächtigten gewesen war, sagte Landmann
nicht. Auch Bundesrat Guy Parmelin und Markus Seiler, Chef
des NDB, hielten sich bislang bedeckt.
(mch)>
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3.5.2017: Der NDB-Spion platzierte einen Spitzel
in der NRW-Finanzverwaltung
Spionageaffäre: NDB soll in Deutschland
Maulwurf platziert haben
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11637079
<Die Affäre um
Daniel M. spitzt sich zu. Der Schweizer Spion soll in
Deutschland Steuerfahnder bespitzelt haben – mithilfe
eines von ihm angeheuerten Insiders.
Vergangenen Freitag wurde Daniel M. in einem Frankfurter
Hotel verhaftet. Der Vorwurf: Spionage – im Auftrag des
Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Tagesanzeiger.ch/Newsnet
liegt der Haftbefehl des deutschen Bundesgerichtshofs vor.
Darin heisst es: «Der nachrichtendienstliche Auftrag des
Beschuldigten M. bestand zunächst darin, eine beim NDB
vorhandene, allerdings lückenhafte Liste mit persönlichen
Daten von Steuerfahndern der Finanzverwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen.» Dafür soll M.
eine Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens
platziert haben.
Kontakt via Prepaid-Handy von Coop
Gemäss Haftbefehl sollen der NDB und M. via ein
Prepaid-Handy von Coop kommuniziert haben. Auch ein Honor
sei geflossen: «Dem Beschuldigten M. ist vom Schweizer
Nachrichtendienst NDB für die Platzierung einer Quelle in
den Reihen der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung
ein Aufwandshonorar von insgesamt 90'000 Euro zugesagt
worden.» 40'000 Euro davon sollen als
«Motivationszahlungen» an Dritte weitergeflossen sein. Um
wen es sich dabei handelt, ist noch nicht bekannt.
Gegenüber «Blick»
äussert sich der angebliche Mittelsmann: Er habe M. «keine
Informationen aus dem Finanzministeriums in
Nordrhein-Westfalen beschafft». Von den Zahlungen wolle er
ebenfalls nichts wissen.
Verhältnis zwischen Bern und Berlin zu gut
NDB-Chef Markus Seiler wolle sich zur Spionage-Affäre
nicht äussern und die Bundesanwaltschaft betonte gemäss
«Blick», dass M. nie für sie oder in ihrem Auftrag tätig
gewesen sei.
Am Dienstag wurde die Schweizer Botschafterin in Berlin
ins deutsche Aussenministerium zu einem Gespräch geladen.
Letzteres teilte am Mittwoch schliesslich mit, dass das
Verhältnis beider Länder so gut sei, dass es so schnell
nicht erschüttert werden könne.
(mch/roy)>
========
4.5.2017: EU-Schulz wettert gegen die kriminelle
Schweinz
<Schulz zur Spionageaffäre:
«Ich halte das für einen skandalösen Vorgang»>
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19845547
<Der Fall um den verhafteten
Schweizer Spion löst in Deutschland Empörung aus.
Der Einsatz des in Deutschland verhafteten Schweizer Spions
Daniel M. geht anscheinend auf ein Informationsersuchen der
Bundeskriminalpolizei zurück. Das berichtet das
«Radio SRF» aufgrund eigener
Recherchen. Demnach habe die Bundeskriminalpolizei 2011 in
Zusammenhang mit dem Diebstahl von Bankdaten bei der Credit
Suisse ermittelt. Weil Deutschland nicht kooperierte,
schaltete die Bundeskriminalpolizei den NDB ein.
Der NDB lieferte dann aber nicht einfach Informationen,
sondern beauftragte den Zürcher Privatermittler Daniel M.,
die Namen von verdächtigen deutschen Steuerfahndern
herauszufinden. Das ist brisant, weil der NDB eigentlich
nicht für Strafermittlungen zuständig ist, sondern für
Abklärungen im Vorfeld von Straftaten.
Anwalt vom NDB enttäuscht
Valentin Landmann, der Anwalt des verhafteten Schweizers,
brachte am Donnerstag in der SRF-Sendung «Tagesgespräch» neue Anschuldigungen
vor. Die deutschen Behörden wüssten so umfangreich und
detailliert Bescheid; irgendwie seien die Äusserungen, die
sein Mandant im Schweizer Verfahren gegenüber der
Bundesanwaltschaft (BA) gemacht habe, in die Hände des
deutschen Generalbundesanwaltes geraten.
«Man könnte sich fragen, ob anstelle des angeblichen
Maulwurfs im Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen
nicht eher die Deutschen einen Maulwurf bei uns platziert
haben», so Landmann. «Oder mein Klient ist irgendwie
verraten worden.» Der Anwalt zeigt sich brüskiert, dass
der NDB nichts an die Verteidigung von Daniel M.
beisteuern will. Schliesslich habe dieser in deren Auftrag
spioniert.
Nach Ansicht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat
die BA den deutschen Behörden keine Akten aus
schweizerischen Strafverfahren weitergeleitet. Das
zuständige parlamentarische Oberaufsichtsorgan befasste
sich am Donnerstag mit der Angelegenheit und hörte
Vertreter des NDB und der BA an. Sie habe beschlossen, das
Geschäft weiterzuverfolgen, um «zum gegebenen Zeitpunkt
eine abschliessende Beurteilung vornehmen zu können».
Kanzlerkandidat Schulz: «Ein gravierender Vorgang»
Derweil reisst die Kritik aus Deutschland nicht ab.
SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz zeigt sich in
der Tagesschau alarmiert: «Wenn es wirklich zutrifft, dass
der schweizerische föderale Geheimdienst die
nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausspioniert, dann
halte ich das für einen skandalösen Vorgang», so Schulz.
Fraktionschef Thomas Oppermann sagte der «Süddeutschen
Zeitung», das Land solle «besser den Kampf gegen
Steuerbetrug unterstützen, statt die Arbeit der
Steuerfahnder zu behindern».
Zu den Berichten über den Spitzel hatte bereits der
nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) dem «Kölner Stadt-Anzeiger» vom
Donnerstag gesagt, dies wäre eine «neue Dimension» des
Skandals. Auch er forderte das Land zu einer künftigen
«konstruktiven Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug» auf.
Maulwurf platziert
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte die Festnahme des
Schweizers «wegen mutmasslicher geheimdienstlicher
Agententätigkeit» für «den Geheimdienst einer fremden
Macht» am vergangenen Freitag mitgeteilt. Der deutsche
Bundesgerichtshof verdächtigt Daniel M., mindestens vier
Jahre lang «eine nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen
die Bundesrepublik Deutschland» ausgeübt zu haben.
Sein Auftrag gemäss Haftbefehl: Informationen über
deutsche Finanzbeamte zu beschaffen, welche Kundendaten
aus schweizerischen Banken aufkauften. Deutschland hatte
mit solchen Daten-CDs viele Steuerhinterzieher überführt.
Im Haftbefehl wird dem Mittfünfziger zudem vorgeworfen,
er habe «eine Quelle im Geschäftsbereich der
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens platziert».
(chi/sda)>
========
4.5.2017: NRW-Finanzminister wettert gegen die
kriminelle Spionage-Schweinz
«Der Skandal erreicht eine neue Dimension»
http://bazonline.ch/ausland/europa/der-skandal-erreicht-eine-neue-dimension/story/13597810
<NRW-Finanzminister Walter-Borjans ist entsetzt über die
Spionageaffäre in seinem Haus. Und teilt scharf gegen die
Schweiz aus.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) hat die Schweiz scharf kritisiert, das
Land gleichzeitig aber auch zu einer künftigen
«konstruktiven Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug»
aufgefordert.
Walter-Borjans reagierte auf einen Bericht, wonach der
Schweizer Geheimdienst einen Spitzel in der
Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen platziert haben
soll. «Wenn Spione Informanten anheuern, um die
erfolgreichen NRW-Steuerfahnder bei ihrer Arbeit zu
bespitzeln und denen in die Hände zu spielen, die
Milliardengeschäfte auf Kosten der Allgemeinheit machen,
erreicht der Skandal eine neue Dimension», sagte er dem
«Kölner Stadt-Anzeiger» von heute.
Automatischer Datenaustausch vs. Steuer-CDs
«Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR hatten berichtet, die
Platzierung eines Spitzels gehe aus dem Haftbefehl gegen
den am Freitag festgenommenen Schweizer Agenten Daniel M.
hervor. Demnach sollte dieser Spitzel im
«Geschäftsbereich» der NRW-Finanzverwaltung Informationen
darüber beschaffen, wie deutsche Behörden beim Ankauf
sogenannter Steuer-CDs aus der Schweiz vorgehen.
Seit Januar 2006 hatten mehrere Bundesländer - darunter
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz - CDs aus der Schweiz und Liechtenstein
mit Daten unter anderem zu Steuerbetrugsfällen gekauft. Im
Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die EU aber ein
weitreichendes Abkommen, das das Ende des Schweizer
Bankgeheimnisses für EU-Bürger bedeutet. Die Vereinbarung
sieht unter anderem einen automatischen Datenaustausch
vor: Demnach müssen alle Mitgliedstaaten ab 2018 jährlich
Informationen über Konten und Erträge von Bürgern
erhalten, die in der Schweiz Konten haben.
«Solche Räuberpistolen müssen unterbleiben»
Walter-Borjans sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger»: «Wenn
es die Schweiz ernst meint mit einer Abkehr von dubiosen
Geschäften ihrer Geldhäuser, dann müssen solche
Räuberpistolen unterbleiben.» Beide Länder müssten
«schnell zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gegen
Steuerbetrug kommen, sonst seien am Ende Ȋusserst
fragwürdige Finanzjongleure die lachenden Dritten«.
Am Freitag vergangener Woche war in Frankfurt am Main der
54-jährige Schweizer Daniel M. festgenommen worden - nach
Angaben der Bundesanwaltschaft «wegen mutmasslicher
geheimdienstlicher Agententätigkeit» für «den Geheimdienst
einer fremden Macht». Medienberichten zufolge soll er im
Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs
deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben.
Bundesaussenminister Sigmar Gabriel (SPD) telefonierte dazu
mit seinem Schweizer Amtskollegen Didier Burkhalter, wie die
«Bild»-Zeitung heute berichtete. Die Bundesregierung sieht
aber keine Belastung für die Beziehungen zwischen
Deutschland und der Schweiz, wie der Sprecher des
Auswärtigen Amtes am Mittwoch versichert hatte.
(sep/AP)>
========
Wuppertal 4.5.2017: Kriminelle schweinzer Spione
brechen Auto auf und stehlen Akten zu Steuer-CDs
Akte zu Schweizer Steuer-CD aus Auto in Wuppertal
gestohlen
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/akte-zu-schweizer-steuer-cd-aus-auto-in-wuppertal-gestohlen-a2111226.html
<Am letzten Freitag wurde auf dem Parkplatz eines
Wuppertaler Finanzamtes das Auto eines Steuerfahnders
aufgebrochen. Dabei sei wohl brisantes Material über den
Ankauf einer sogenannten Steuer-CD aus der Schweiz gestohlen
wurden.
Aus einem Auto in Wuppertal ist einem Zeitungsbericht
zufolge womöglich brisantes Material über den Ankauf einer
sogenannten Steuer-CD aus der Schweiz gestohlen worden.
Wie die „Welt“ berichtete, wurde am vergangenen Freitag
auf dem Parkplatz eines Wuppertaler Finanzamtes das Auto
eines Steuerfahnders aufgebrochen. Dabei sei eine Akte mit
Notizen zum Ankauf mindestens einer CD entwendet worden,
heißt es in dem Bericht.
Nach dem mutmaßlichen Täter werde gefahndet. Die Kölner
Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen übernommen. Der
Diebstahl fand der „Welt“ zufolge zu einem brisanten
Zeitpunkt statt: Am selben Tag war in Frankfurt am Main
der 54-jährige Schweizer Daniel M. festgenommen worden,
laut Bundesanwaltschaft „wegen mutmaßlicher
geheimdienstlicher Agententätigkeit“ für „den Geheimdienst
einer fremden Macht“.
Der „Welt“ zufolge soll er im Zusammenhang mit dem Ankauf
von Steuer-CDs deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben.
„Bild“ zufolge war er womöglich Doppelagent und spionierte
in der Schweiz für die deutsche Seite Banken und
Kundendaten aus.
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte wegen des
Falls am Dienstag die Schweizer Botschafterin Christine
Schraner Burgener zu einem Gespräch ins Ministerium
gebeten.
Seit Januar 2006 hatten mehrere Bundesländer, darunter
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz, sogenannte Steuersünder-CDs aus der
Schweiz und Liechtenstein gekauft. Dies sorgte für
Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Deutschland und
der Schweiz. (afp)>
========
Bern 5.5.2017:
Ex-Verteidigungsminister Maurer ist der kriminelle
Spion in NRW "ein Begriff"
Geheimdienstaffäre: Ueli Maurer wusste
von Spionage
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23816260
<Dem ehemaligen Chef des Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sei Daniel M.
ein Begriff gewesen.
Der Einsatz des Spions Daniel M. war kein Alleingang des
Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). «Ich habe vom
Engagement von Daniel M. gewusst», sagte Bundesrat Ueli
Maurer (SVP) dem
TA
am Rande einer Parlamentsdebatte.
Maurer war von 2009 bis 2015 Chef des Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. In dieser
Funktion stand er auch dem NDB vor, als dieser Daniel M.
engagiert hatte – den Agenten, der nun in deutscher Haft
sitzt. Zu Details des Einsatzes wollte oder konnte sich
Maurer nicht äussern.
Wann wurde der Gesamtbundesrat informiert?
Er präzisierte jedoch, dass auch die Gesamtregierung über
den Einsatz informiert war. «Wir haben damals auch dem
Gesamtbundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des
Parlaments darüber Bericht erstattet», sagte Maurer.
Unklar blieb, ob er den Bundesrat vor oder nach dem
Engagement von Daniel M. informiert hatte.
Übernommen vom «Tages-Anzeiger» und bearbeitet von 20
Minuten.
(roy)>
========
2.5.2017: Jahreskonferenz des kriminellen
schweinzer Geheimdiensts NDB - mit dem Rücken zur Wand
Handynummer auf Google und Spionage-Affäre: Die grössten
Flops des Nachrichtendienstes
https://www.watson.ch/Schweiz/Best%20of%20watson/397877234-Handynummer-auf-Google-und-Spionage-Affäre--Die-grössten-Flops-des-Nachrichtendienstes
An der Jahreskonferenz präsentiert sich der
Nachrichtendienst des Bundes von seiner besten Seite. Doch
wegen des jüngsten Spionageskandals kriselt es hinter den
Kulissen. Es ist nicht der erste gravierende Fauxpas der
letzten Jahre.
Dass der Nachrichtendienst derzeit in einen Spionage-Skandal
verwickelt ist, dazu will weder der zuständige
Verteidigungsminister Guy Parmelin noch NDB-Chef Markus
Seiler etwas sagen. Lieber wird an der Jahreskonferenz der
Nachrichtendienst gelobt und gehätschelt. Parmelin
umschreibt die Tätigkeit des NDB mit den Worten: «Sicherheit
und Souveränität in unsicheren Zeiten». Seiler spricht von
der dschihadistischen Gefahr in der
Schweiz und dass
diesbezüglich derzeit neunzig Personen überwacht würden. Die
Professionalität und Effizienz des NDB soll ein auf Youtube
veröffentlichtes Video zusätzlich untermauern.
Die Pressekonferenz zum NDB-Jahresbericht kommt
zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn hinter den
Kulissen brodelt es gewaltig. Laut dem «Tagesanzeiger» und
dem «Sonntagsblick» soll ein 54-jähriger Schweizer
jahrelang in Deutschland
für den NDB spioniert haben. Er soll damit beauftragt
worden sein, herauszufinden, wie CD's mit Steuerdaten nach
Deutschland gelangt waren. Pikant ist, dass der
Spionage-Agent früher selber gefälschte Bankdaten an
Deutsche verkauft haben soll. Vergangene Woche wurde der
54-Jährige wegen «dringendem Verdacht, für den
Geheimdienst einer fremden Macht spioniert zu haben»,
verhaftet.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der
Nachrichtendienst einen Fauxpas leistet. Hier die fünf
gravierendsten Flops:
Fall 1: Der falsche
«Rütli-Bomber»
Am 1. August 2007 explodierte auf dem Rütli ein
in der Wiese vergrabener Sprengsatz. Weil die offizielle
Bundesfeier früher als geplant endete und sich niemand in
der Nähe der Explosion befand, gab es keine Verletzten.
Ende Januar 2008 wurde ein damals 36-jähriger
Elektromonteur verhaftet. Der Mann galt fortan als der
«Rütli-Bomber». Zehn Monate sass er in Untersuchungshaft
bis die Bundesanwaltschaft das Verfahren am 11. Oktober
einstellte. Der Beschuldigte erhielt 10'000 Franken
Genugtuung. Gefloppt hatte jedoch nicht die
Bundesanwaltschaft sondern der Nachrichtendienst. Es waren
seine Agenten, die den Elektromonteur aufgrund einer
Zeugenaussage zu Unrecht verdächtigt hatten.
Im Nachhinein schrieb die Bundesanwaltschaft, dass keine
Beweise oder entsprechende Indizien erbracht werden konnten,
die den Beschuldigten in die Nähe des Sprengstoffdeliktes
brachte. Dass man sich bei den Ermittlungen nur auf einen
Täter fokussiert habe, sei bedauerlich und fragwürdig. Vom
wahren «Rütli-Bomber» fehlt bis heute jede Spur.
Fall 2: Der Datenklau-Skandal
Im Frühling 2012 wurde eine grosse Menge hochsensibler Daten
aus dem NDB-Gebäude entwendet. Ein Mitarbeiter kopierte eine
Datenmenge von insgesamt 500 Gigabyte auf eine externe
Festplatte. Darunter auch besonders geheime und detaillierte
Informationen über die Zusammenarbeit mit ausländischen
Geheimdiensten. Der Mitarbeiter wollte die Daten daraufhin
für hohe Geldbeträge verkaufen. Als er dies einem
Angestellten der UBS erzählte, bei dem er ein Konto eröffnen
wollte, informierte dieser den Nachrichtendienst. Die «
Sonntags Zeitung» deckte den
Fall auf. Der NDB-Mitarbeiter wurde verhaftet und im
November 2016 zu zwanzig Monaten bedingter Freiheitsstrafe
bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Der
gravierende Vorfall wurde im Nachhinein von der
Geschäftsprüfungsdelegation untersucht. Diese kritisierte
den Nachrichtendienst scharf. Auch dafür, dass es offenbar
kein Risikomanagement gegeben habe.
Fall 3: Die Handynummer des
Chefs
Der Nachrichtendienst hatte nicht aus der
Datenklau-Affäre gelernt. Nur wenige Monate nach besagtem
Vorfall, im Oktober 2012, enthüllte die Zeitung «Der
Sonntag», dass die Handynummer von Geheimdienstchef Markus
Seiler problemlos im Internet zu finden sei. Weil Seiler
immer noch dieselbe Nummer in Betrieb hatte, wie zur Zeit,
als er Generalsekretär von Bundesrat
Samuel Schmid war, konnte jedermann mit wenigen Klicks zu
seiner Handynummer gelangen. Dass Seiler seither seine
Telefonnummer nicht geändert hatte, warf kein gutes Licht
auf den obersten Geheimdienstler der Schweiz.
Fall 4: Der Agent, der
Weinhändler und der Hacker
Die Viererbande, die im Juni 2014 auf Geheiss
der Genfer Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft
genommen wurde, hätte der Fantasie eines Drehbuchautors
entspringen können. Die Verhafteten sind: Der Walliser
Weinhändler Dominique Giroud, wegen Panscherei und
Steuerhinterziehung ins Zwielicht geraten; ein Genfer
Privatdetektiv und Rechtsaussenpolitiker; ein junges
Computergenie, das als professioneller Hacker arbeitet und
zuletzt ein Agent des NDB. Dieser Agent soll seinem
Jugendfreund Giroud geholfen haben: Giroud wollte wissen,
aus welchen Quellen welschen Journalisten vertrauliche
Informationen über laufende Strafverfahren gegen ihn
hatten.
Der Agent vermittelte seinem Freund Giroud die
Dienste des Hackers und des Privatdetektivs. Sie zapften
die Computer der Journalisten an. Nach zwei Wochen wurden
die vier aus der U-Haft entlassen. Recherchen des «Tages-Anzeigers» zeigten:
Der Hacker hatte bereits früher für den damaligen
Auslandsgeheimdienst Hackerangriffe durchgeführt. Der
Agent warb den Privatdetektiv als NDB-Informanten an. Kurz
nach seiner Entlassung aus der U-Haft reichte der Agent
seine Kündigung beim Nachrichtendienst ein.
Fall 5: Der Cyber-Chef auf
Linkedin
Nach dem Ja zum neuen Nachrichtendienstgesetz
im Herbst 2016 äusserte sich der Chef der Cyber-Abwehr in
einem Interview mit
dem «Tages-Anzeiger» erstmals
überhaupt in der Öffentlichkeit. Der NDB bestand beim
Gespräch auf vollständige Anonymität. Doch eine einfache
Google-Suche enthüllt die Identität des Mannes. Wie «20 Minuten» berichtete,
erfuhr man Name und Funktion mithilfe des Programms einer
öffentlichen Tagung zu Cyber-Risiken. Ein Blick auf das
Profil des Cyber-Chefs bei der Karriereplattform Linkedin
verriet die Hobbys, Ausbildung und den beruflichen
Werdegang. Pikant: Es war ausgerechnet Qaasim Illi,
Sprecher des Islamischen Zentralrats der Schweiz, der die
Identität des NDB-Mannes mit wenigen Mausklicks aufdeckte
und per Facebook-Post teilte.>
========

13.5.2017: Neuer Vorwurf an 2 NDB-Mitarbeiter:
Geheime Liste ausländischer Agenten verkauft?
Justiz jagt mögliche Verräter beim Geheimdienst
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/justiz-jagt-moegliche-verraeter-beim-geheimdienst/story/25278463
<Die Bundesanwaltschaft prüft, ob zwei NDB-Mitarbeiter
eine geheime Liste ausländischer Agenten verkauften.
Ermittler erachten den Vorwurf aber als wenig glaubwürdig.
Der Verdacht ist abenteuerlich und
ungeheuerlich zugleich: Zwei korrumpierte Mitarbeiter des
Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sollen eine
Liste mit Agenten der ausländischen Geheimdienste CIA, MI
6 und Mossad zum Verkauf angeboten haben. Das Verzeichnis
soll 51 Seiten umfassen und zum Teil die Klarnamen der
betroffenen Geheimdienstler enthalten. Die kriminellen
Schweizer Agenten sollen unter den Namen Urs S. und
Laurenz B. aufgetreten sein, wie sich aus Justizakten
ergibt, die Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegen.
Diese Geschichte teilte die deutsche Geheimdienstlegende
Werner Mauss der Schweizer Bundesanwaltschaft im Oktober
2015 mit. Hintergrund ist das Verfahren rund um den
Schweizer Spion Daniel M., gegen den damals auf Hochtouren
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft liefen, weil M.
versucht hatte, vertrauliche Bankdaten an Mauss und seinen
deutschen Partner zu verkaufen. Die Bundesanwaltschaft
nahm dann neben Daniel S. auch Mauss und seinen Partner
ins Visier – die Berner Ermittler hatten den Verdacht, der
deutsche Privatagent habe den Schweizer Daniel M. zum
Bankdatenhandel aufgefordert.
Mauss bestritt das und erklärte, er habe im öffentlichen
Interesse gehandelt und ein kriminelles Netzwerk aufdecken
wollen. Es seien die korrumpierten Agenten gewesen, die
Daniel M. an seinen Partner und ihn vermittelt hätten.
Ausserdem hätten die «ständig zur Tat entschlossenen
NDB-Beamten» seinem Partner die 51-seitige Liste
ausgehändigt.
Die Echtheit dieser Vorwürfe ist schwer einzuschätzen.
Mauss teilte mit, er sei sich nicht sicher, ob die Liste
authentisch sei, wie sich aus den Akten ergibt. Für die
Bundesanwaltschaft war der Verdacht aber schwerwiegend
genug, um im November 2015 ein Verfahren gegen unbekannt
wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst zu
eröffnen, wie der «Blick» berichtet. Der Bundesrat hat
dafür – wie es bei solchen Verfahren erforderlich ist –
eine Ermächtigung ausgesprochen.
Zweifel an der Geschichte
Danach passierten gemäss
Tagesanzeiger.ch/Newsnet-Recherchen zwei Dinge: Wie eine
gut informierte Quelle bestätigt, strengte die
Bundesanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen an.
Gleichzeitig wurde auch der NDB aktiv und forschte nach
den beiden Personen mit den Namen Urs S. und Laurenz B.
Mauss’ Partner Wilhelm Dietl will die beiden an einer
Sicherheitskonferenz in Graz kennen gelernt haben. Er
beschreibt sie als «circa 50 Jahre alt, mittelgross,
untersetzt, mit schütterem Haar». Soweit er wisse, sei die
eine Person im Nachrichtendienst in führender Position und
für die (Informations-)Beschaffung zuständig, während die
andere sein Stellvertreter sei. Bei den Namen könne es
sich um Decknamen handeln. Er habe von den beiden Männern
als Kontakt eine deutsche Mobilnummer bekommen, und sie
hätten ihn auch immer wieder mit Unterlagen versorgt.
Tagesanzeiger.ch/Newsnet-Recherchen zufolge führten die
Ermittlungen gegen die angeblichen Verräter bislang zu
keinem Erfolg. In den involvierten Kreisen herrscht die
Ansicht vor, dass die beiden Figuren nicht existieren.
Vielmehr steht die Möglichkeit im Raum, gegen Mauss und
seinen Partner ein Verfahren wegen Irreführung der
Rechtspflege einzuleiten.
Eine 51-seitige Liste dagegen scheint zu existieren –
Mauss’ Rechtsanwalt hat sie als Indiz in das Verfahren
gegen Daniel M. eingereicht. Verbunden mit der
eindringlichen Bitte, Schutzvorkehrungen zu treffen.
Sprich: das Papier den anderen Verfahrensparteien nicht
offenzulegen, da ansonsten die gelisteten Agenten in
Gefahr geraten würden.
Ermittler Carlo Bulletti antwortete, er werde
die Liste nicht zu den Akten nehmen, weil sie mit separat
geführten Strafverfahren gegen Daniel M. nicht in direktem
Zusammenhang stehe. Darum könnten die anderen
Verfahrensbeteiligten – etwa Daniel M. und sein Anwalt –
auch keine Einsicht in die möglicherweise brisante Liste
nehmen. (Tages-Anzeiger)>
========

Fuck You NDB: Spion Martin M. will nur kleinere
Aufträge des kriminellen NDB ausgeführt haben(!)
Daniel M. gesteht Spionage für die Schweiz
http://bazonline.ch/schweiz/standard/daniel-m-gesteht-spionage-fuer-die-schweiz/story/21387842
<Der verhaftete Agent legt in Deutschland ein
Geständnis ab. Prominente Schweizer sollen bezeugen, dass
er nur «kleinere Aufträge» ausführte.
Über sechs Wochen schon sitzt der Schweizer
Privatermittler Daniel M. in der Justizvollzugsanstalt in
Mannheim in Untersuchungshaft. Über sechs Wochen hat er zu
den Spionagevorwürfen gegen ihn geschwiegen.
Doch nun legt der mittlerweile bekannteste Geheimagent
der Schweiz ein Teilgeständnis ab. Daniel M. gibt zu, «in
der Vergangenheit gelegentlich kleinere Aufträge» für den
Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgeführt zu
haben. Diese Aufträge seien aber «von eher untergeordneter
Bedeutung» gewesen. Der NDB habe ihm für seine Tätigkeit
«gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt.
Dies alles geht aus einer neuen schriftlichen Eingabe der
Verteidiger des Privatermittlers an den Bundesgerichtshof
in Karlsruhe hervor, die dem TA vorliegt.
Kein Maulwurf im Steueramt
Energisch bestreitet M. darin den Hauptvorwurf, den der
deutsche Generalbundesanwalt gegen ihn erhoben hat: das
Einschleusen eines Maulwurfs in der Finanzverwaltung
Nordrhein-Westfalens. Auch habe ihm der NDB nie 90'000
Euro in Aussicht gestellt, damit er dort eine Quelle
installiere. Ebensowenig habe er dafür 60'000 Euro
bekommen.
Pikant an der Sache ist: Die Maulwurf-Geschichte hat
Daniel M. selber erzählt – in einer früheren Befragung in
Bern. Dort nannte er auch die grössen Euro-Beträge. Die
Akten mit den Befragungsprotokollen waren nach Deutschland
gelangt, worauf M. Ende April wegen Spionageverdachts
verhaftet wurde.
NDB-Vize soll antraben
Die Bundesanwaltschaft in Bern führt ihrerseit seit
Längerem ein Strafverfahren gegen Daniel M. wegen Verkaufs
gefälschter Bankdaten. In diesem schweizerischen Verfahren
– so behauptet M. in Deutschland nun selber – habe er
falsche Angaben über seine Tätigkeit für den NDB gemacht.
Seine Anwälte, darunter der Hamburger Robert Kain und der
Zürcher Valentin Landmann, erklären dies in ihrer Eingabe
an den Bundesgerichtshof so: «Der Wunsch, sich Schutz vom
Geheimdienst zu holen, mag dabei eine Rolle gespielt
haben.»
Das binationale Juristenteam verlangt nun die Freilassung
seines 54-Jährigen Mandanten. Zudem beantragt es, dass der
deutsche Bundesgerichtshof drei hochrangige Schweizer
Staatsvertreter als Zeugen befragt: Geheimdienst-Vize Paul
Zinniker soll über die wahre Natur der NDB-Zusammenarbeit
mit dem Ex-Polizisten und Ex-UBS-Sicherheitsmann Auskunft
geben. Der Leitende Staatsanwalt des Bundes Carlo Bulletti
soll bezeugen, dass M. nicht zu den Ermittlungen der
schweizerischen Bundesanwaltschaft gegen deutsche
Steuerfahnder beigetragen hat. Gleiches soll Niklaus
Oberholzer tun, der die Aufsichtsbehörde über die
Bundesanwaltschaft (AB-BA) präsidiert.
Sofortige Freilassung beantragt
Allerdings scheint es eher unwahrscheinlich, dass das
ganze Trio einer Vorladung nach Karlsruhe Folge leisten
würde. Insbesondere NDB-Vize Zinniker hat die
Bundesrepublik nach der Verhaftung von M. gemieden – aus
Angst vor einer Verhaftung.
Staatsanwalt Bulletti ist in Deutschland bekannt, weil er
Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte aus
Nordrhein-Westfalen erteilte, die zur Überführung von
Steuerhinterziehern Daten von Schweizer Banken aufgekauft
hatten. Über genau diese Käufer von Steuer-CDs hat M. laut
mehreren Quellen für den NDB Informationen
zusammengetragen. Seine Strafverteidiger schreiben nun
aber, dass durch die Spionagetätigkeit keine erheblichen
Erkenntnisse gewonnen worden seien, die deutschen
Interessen zuwiderliefen. Deshalb beantragen sie, Daniel
M. solle sofort freigelassen werden. Zum Showdown kommt es
am 21. Juni. Dann kommt Daniel M. vor den Haftrichter. (baz.ch/Newsnet)>
========

30.1.2020: Die Terroristen des
kriminellen NDB überwachen PolitikerInnen OHNE Auftrag
- Sammlung politischer Meldungen OHNE Auftrag -
monierte Daten werden 15 Jahre lang nicht gelöscht -
das Gesetz ist dem kr. NDB EGAL:
Kritik von Oberaufsicht:
NDB sammelt mehr Daten als erlaubt
https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/25740139
<Die
parlamentarische Oberaufsicht stellt dem
Nachrichtendienst des Bundes kein gutes Zeugnis aus.
Demnach verstiess der NDB gegen das Gesetz.
Die Geschichte scheint sich zu wiederholen:
Nach wie vor sammelt der Nachrichtendienst des Bundes
(NDB) mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaubt. Zu
diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht.
Auch Politikerinnen und Politiker werden überwacht.
In den letzten Jahren hatten Fälle wie jene von alt
SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der ehemaligen
SP-Ständerätin Anita Fetz zu reden gegeben: Linke
Politikerinnen und Politiker tauchten teils dutzendfach in
den Datenbanken des NDB auf. Eine Aufsichtseingabe von
grundrechte.ch veranlasste die Geschäftsprüfungsdelegation
der eidgenössischen Räte (GPDel), genauer hinzuschauen.
Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem
Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht kein gutes
Zeugnis aus. Unter anderem verstiess der NDB gegen das
Gesetz, in dem er tausende nicht benötigte
Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von
Internetseiten sammelte. Das gleiche gilt für
die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel
analysiert hat.
Daten nicht gelöscht
Kritisch beurteilt sie auch die Berichte kantonaler
Nachrichtendienste. Das Gesetz verbietet nämlich die
Beschaffung von Informationen über politische
Betätigungen, es sei denn, es bestehe Terror- oder
Spionageverdacht. Schon vor Jahren war die
Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht
gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die
entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch
nicht aus den Datenbanken des Nachrichtendienstes
gelöscht worden sind.
[Den Terroristen des kriminellen NDB ist das Gesetz
EGAL]
Der NDB messe den Schranken des Gesetzes bei der
Datenerfassung zu wenig Beachtung bei, schreibt die GPDel
in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Ein Grund
dafür ist eine interne Weisung, die laut GPDel von einer
falschen Auslegung von Rechtsbegriffen ausgeht. Obwohl
sich die Aufsichtsdelegation auf die Beurteilungen des
Bundesamts für Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts
stützt, lehnt der Direktor des Nachrichtendienstes
eine Korrektur der Weisung ab.
Unvollständige Auskunft
Mängel stellte die GPDel auch bei der Auskunftserteilung
fest. In einigen untersuchten Fällen waren die Auskünfte
unvollständig. Teilweise fehlten Informationen über
den Zweck der Datenbearbeitung, die Empfänger oder die
Herkunft der Angaben.
[Empfehlungen der GPD]
Zur Datenbearbeitung macht die GPDel insgesamt neun
Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen
aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung
geht es unter anderem um eine Überprüfung der tatsächlich
benötigten öffentlichen Informationen. Im Visier hat die
Aufsicht dabei vor allem die Presseschauen.
Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die
GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige
Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von
Daten ins Bild gesetzt werden. Der NDB hat inzwischen rund
3,3 Millionen ältere Pressemeldungen aus den Datenbanken
gelöscht. Ausserdem werden nicht benötigte Datenbestände
identifiziert. Für diese wird eine maximale
Aufbewahrungsfrist geprüft.
(sda)>
Kommentar: Sie erfinden Kriminelle, um Arbeit zu haben
Der NDB erfindet Kriminelle, um sich Arbeit zu beschaffen,
sonst muss der BND Stellen abbauen. Im BND arbeiten u.a.
auch Kader der UBS. Die politische Bildung ist im BND
teilweise mehr als dürftig, eher unter 0, bei fünfstelligen
Löhnen, und SUV. Es braucht diesen NDB also eigentlich
nicht...
Michael Palomino, 30.1.2020
Krimineller NDB am 26.1.2024: Boss Dussey
spioniert eben gerne, ohne wirklich zu arbeiten!
«Nicht jeder Schweizer Bürger ein potenzieller Terrorist»
https://www.blick.ch/politik/ueberwachung-in-der-schweiz-geheimdienstchef-wehrt-sich-nicht-jeder-schweizer-buerger-ist-ein-potenzieller-terrorist-id19370101.html
NDB-Chef Christian Dussey weist Vorwürfe der
Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst (NDB) zurück.
Er betont, dass der NDB nicht jeden Schweizer als
potenziellen Bedroher
Fuck You NDB:
Krimineller NDB am 4.4.2024:
sieht die Feinde der Gesellschaft nicht!
Seltsame Prioritäten: Schweizer Geheimdienst überwacht
Journalisten statt IS-Extremisten
https://de.rt.com/schweiz/200434-schweizer-geheimdienst-ueberwacht-journalisten-statt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/91249
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [04.04.2024 12:07]
Der Schweizer Geheimdienst NDB überwacht mit aufwendigen
Mitteln Journalisten, während ein Terrorangriff in Zürich
unerkannt bleibt. Der Angriff wurde von einer vom IS
radikalisierten Person verübt. Scott Ritters Fall zeigt
deutlich die Verschiebung der Ressourcen.
Die jüngsten Enthüllungen über den Schweizerischen
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) werfen ein
beunruhigendes Licht auf die Prioritäten innerhalb der
Überwachungsbemühungen der Behörde. Anstatt sich auf die
Überwachung und Bekämpfung potenzieller extremistischer
Bedrohungen zu konzentrieren, deuten Berichte darauf hin,
dass der NDB überproportional damit beschäftigt ist,
Journalisten zu überwachen.
Ein prominentes Beispiel ist der Fall von Scott Ritter,
einem ehemaligen amerikanischen Marineoffizier und
UN-Waffeninspektor, der für seine offenen Ansichten und
Kritik an der US-Außenpolitik namhaft ist. Bekanntermaßen
äußerte Ritter Zweifel an der Neutralität der Schweiz und
kritisierte den Druck, den die USA auf das Land ausüben,
um russische Sanktionen zu unterstützen.
Krimineller NDB definiert "Gefährder" am
29.11.2024: hat KEINE Bildung und/oder regiert selber im
Tunnelsystem mit den kr. Zionisten:
Kriminelle Bankiers, Waffenhändler,
Richter, Anwälte und Kinderhändler wie MaLe gefährden
die Schweiz NICHT, auch kriminelle Zion-Rabbiner nicht,
die den Völkermord gegen Palästinenser befürworten -
sondern "Gefährder" sollen immer nur Muslime sein:
48 Personen gefährden die Schweizer Sicherheit,
eine mehr als im Mai
https://www.blick.ch/politik/eine-person-mehr-als-im-vorjahr-nachrichtendienst-zaehlt-48-terroristische-gefaehrder-id20366228.html
SDA - Gemäss dem Nachrichtendienst des Bundes um Direktor
Christian Dussey geht derzeit von 48 Personen eine
Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der
Schweiz aus.
Der NDB erfasst Dschihadisten und andere
Terrorismus-Unterstützer als Risikopersonen
862 auffällige Nutzer verbreiten dschihadistisches
Gedankengut im Internet
Im Rahmen der Terrorismusabwehr erfasst der
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowohl Dschihadisten
als auch Personen, die andere Formen des Terrorismus
unterstützen, wie er am Freitag in einer Mitteilung
schrieb. Unter die Definition einer «Risikoperson», wie
sie der NDB verwendet, fallen auch Menschen, die zu
Terrorismus aufrufen.
Welche Kriterien der NDB bei der Erfassung genau anwendet,
teilte er allerdings nicht mit. Er sprach im Communiqué
lediglich von einer «Kombination sehr präziser Kriterien».
Dabei sei ein «konkreter Gewaltbezug» ausschlaggebend.
Alle Risikopersonen würden laufend dem Bundesamt für
Polizei und der Bundesanwaltschaft gemeldet, hiess es
weiter. Der NDB bearbeite die Fälle zusammen mit den
Kantonen und treffe präventive Massnahmen.
Mehr dschihadistische Aktivitäten im Internet
Der Nachrichtendienst informierte am Freitag auch über
seine Erkenntnisse zu dschihadistischen Aktivitäten im
Internet. Seit Mai verzeichnete er in diesem Bereich einen
Anstieg. Die Zahl der auffälligen Nutzer, die
entsprechendes Gedankengut verbreitet oder sich mit
Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben, nahm
demnach seither von 822 auf 862 Personen zu. In der
Statistik enthalten sind alle Nutzer, die seit 2012 in
diesem Zusammenhang identifiziert wurden.
Seit 2001 registrierte der NDB zudem nach eigenen Angaben
92 Personen, die aus der Schweiz in Konfliktgebiete
reisten, um sich dort islamistischen Terrorgruppen
anzuschliessen. 32 dieser Personen sind in der
Zwischenzeit gestorben, 16 in die Schweiz zurückgekehrt.
Unter den 92 Fällen seien 30 Schweizer Staatsangehörige,
darunter 15 Doppelbürger, so der NDB.
Mossad-NDB hetzt gegen Rimoldi am 5.2.2025:
Er sei "gefährlich" - statt sich selber aufzulösen und die
satanistischen Freimaurer-Rituale mit
Menschenhandel+Kindsmissbrauch endlich zuzugeben (!):
Massnahmenkritiker Rimoldi im Visier des
Nachrichtendienstes: Mass-Voll-Chef unter Beobachtung –
Grundrechte geritzt?
https://www.blick.ch/politik/mass-voll-chef-unter-beobachtung-grundrechte-geritzt-massnahmenkritiker-rimoldi-im-visier-des-nachrichtendienstes-id20561839.html
Fototexte:
1. Beim Nachrichtendienst des Bundes lagern auch Daten von
Nicolas A. Rimoldi.
2. Während der Pandemie wurde Mass-Voll ins Leben gerufen.
3. Werbung
4. Die Gruppierung lancierte etwa Referenden gegen das
Covid-Gesetz.
5. Heute hat Mass-Voll den Schwerpunkt verlagert: Zuletzt
demonstrierte Rimoldi etwa, als EU-Ratspräsidentin Ursula
von der Leyen nach Verhandlungsabschluss über ein
Rahmenabkommen nach Bern reiste.
Die Meldung:
Lucien Fluri - Co-Ressortleiter Politik - Der
Nachrichtendienst hat den Aktivisten Nicolas A. Rimoldi im
Visier. Laut einem Gerichtsurteil werden in Zusammenhang
mit öffentlichen Anlässen Daten rund um Mass-Voll erfasst.
Rimoldi bezeichnet dies als «schockierend und
beängstigend».
Was weiss der Nachrichtendienst des Bundes über den
Massnahmenkritiker Nicolas A. Rimoldi (30) und seine
Bewegung Mass-voll? Welche Daten sammeln die Staatsschützer
über den Aktivisten?
Das ist nicht ganz klar. Bekannt wird jetzt aber: Der Bund
hat Rimoldi ins Visier genommen. Der Dienst sammelt
Informationen rund um die Mass-Voll-Bewegung. Das zeigt ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Rimoldi hatte selbst
Auskunft verlangt über die Daten, die über ihn gehortet
werden.
Aus Geheimhaltungsinteressen will der Nachrichtendienst
keine konkreten Auskünfte erteilen, was er genau zu Rimoldi
sammelt. Preis gibt er aber: Er hat mehrere Pressemeldungen
über ihn archiviert. Zudem führt er einen Eintrag über
Rimoldi in einer Datenbank, mit der Bund- und Kantone etwa
vor Demonstrationen die Gefährlichkeit einer Veranstaltung
abzuschätzen versuchen. Rimoldis Name werde «im Zusammenhang
mit öffentlichen Anlässen erwähnt, die angesichts einiger
Teilnehmer zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von
Bedrohungen der inneren Sicherheit relevant sein könnten».
So steht es, etwas sperrig formuliert, im Gerichtsurteil.
Rimoldi: «Schockierend und beängstigend»
Grundrechtlich ist dies heikel. Denn grundsätzlich dürfen
keine Daten über die politische Betätigung und die Ausübung
der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bearbeitet werden.
Ausnahmen bestehen, etwa wenn Anhaltspunkte für die
Vorbereitung von Gewalttaten vorliegen oder die
Gefährlichkeit gewisser Gruppierungen eingeschätzt werden
muss.
Als «schockierend und beängstigend» bezeichnet es Nicolas
Rimoldi, dass der Nachrichtendienst über ihn Informationen
sammelt. Er sagt: «Wir sind friedliche Bürgerrechtler.»
Der Nachrichtendienst seinerseits betonte vor Gericht, er
sei nicht an Rimoldis politischer Tätigkeit interessiert.
Offenbar geht es ihm aber um Personen im Umfeld von
Mass-Voll-Veranstaltungen, «welche die Anlässe für ihre
Zwecke missbrauchten und auf diese Weise die innere oder
äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnten.» Genannt
wird etwa die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen.
Welche Personen dies sind, ist selbstverständlich geheim.
Denkbar wäre, dass es sich um Personen aus der
Reichsbürgerszene handeln könnte.
Vorerst kein tieferer Einblick möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass
Rimoldi vorerst keinen Einblick erhält, welche Daten genau
über ihn gesammelt worden sind, «da ansonsten geheim zu
haltende Informationen offenbart würden». Gelandet war der
Fall auch beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Dieser hatte immerhin keine unrechtmässig bearbeiteten Daten
ausgemacht.
Anwalt David Dürr vertritt Nicolas A. Rimoldi in diesem
Verfahren. Dürr spricht von einem ungelösten «Dilemma», das
hier offensichtlich werde. Einerseits sei es der politische
Wille seit der Fichenaffäre, dass der Nachrichtendienst
nicht mehr im Geheimen gegen Schweizer Bürger agieren dürfe.
Aus Gründen des Staatsschutzes bleibe jetzt aber doch
praktisch alles geheim. Inwieweit eine politische Bewegung
überwacht werde, sei so nicht überprüfbar. Und weil der
Nachrichtendienst kaum begründen müsse, warum er die Daten
unter Verschluss hält, könne man vor Gericht auch kaum
dagegen argumentieren. Allenfalls könnte ein Gang vors
Bundesgericht hier mehr Klarheit bringen, hofft Dürr.
Krimineller schweizer Geheimdienst NDB am
6.10.2025: spioniert Menschengruppen aus, die die Schweiz
erhalten wollen (!):
Schweizer Geheimdienst überwacht diese Corona-Kritiker
zur Früherkennung staatsfeindlicher Tendenzen
https://uncutnews.ch/schweizer-geheimdienst-ueberwacht-diese-corona-kritiker-zur-frueherkennung-staatsfeindlicher-tendenzen/
https://t.me/standpunktgequake/210214
Der Schweizer Spitzelstaat – Wenn die
Demokratie ihre Maske verliert
Was jahrzehntelang als undenkbar galt, ist nun
schwarz auf weiss belegt: Der Schweizer
Nachrichtendienst (NDB) hat während der
Corona-Pandemie Bürgerorganisationen überwacht –
darunter die „Freunde der Verfassung“, jene Bewegung,
die friedlich, aber entschlossen gegen staatliche
Zwangsmassnahmen aufstand.
Und das ausgerechnet in der Schweiz, die sich selbst
als Vorbild direkter Demokratie versteht.
Überwachung statt Dialog
Recherchen der Weltwoche belegen, dass der
NDB Aktivisten und Gegner der Corona-Politik
systematisch ausspionierte. Daten wurden gesammelt,
Kommunikationskanäle angezapft, Dossiers angelegt.
Ziel der Operation war die Überwachung von Bürgern,
deren einziges „Vergehen“ darin bestand, die
Einhaltung der Grundrechte zu fordern.
Das Bundesamt für Risikomanagement stufte die
„Freunde der Verfassung“ bereits wenige Monate nach
ihrer Gründung als potenzielle Gefahr ein. Der Grund:
Sie organisierten Volksabstimmungen, hielten Reden und
riefen zu friedlichen Demonstrationen auf.
Wenn der Staat den Ruf nach Freiheit als Bedrohung
interpretiert, ist etwas Grundlegendes aus dem
Gleichgewicht geraten.
Doppelmoral auf höchster
Ebene
Im Mai 2021 trat Bundesrätin Karin Keller-Sutter in
der SRF-Arena auf und erklärte, die „Freunde der
Verfassung“ stünden „ganz bestimmt nicht auf dem
Radar“. Heute ist klar: Das war nicht die Wahrheit.
Während sie vor laufender Kamera beschwichtigte,
sammelten Nachrichtendienst und Behörden im
Hintergrund Daten über die Bewegung und ihre
Mitglieder. Es war eine bewusste Täuschung der
Öffentlichkeit – und bis heute hat niemand politische
Verantwortung übernommen.
Vom Rechtsstaat zum
Präventionsstaat
Der NDB rechtfertigt sein Vorgehen mit der
„Früherkennung staatsfeindlicher Tendenzen“. Doch wer
Bürger überwacht, weil sie ihr demokratisches Recht
auf Meinungsäusserung wahrnehmen, verlässt die
Grundlagen des Rechtsstaats.
Aus der Schweiz, die sich gern als freiheitliches
Vorbild präsentiert, wird ein Präventionsstaat, der
alles wissen will – nicht um zu schützen, sondern um
zu kontrollieren.
Die rote Linie ist
überschritten
Neben den „Freunden der Verfassung“ standen auch
andere Gruppen im Visier der Sicherheitsbehörden –
„Mass-voll!“, das „Schweizer Aufklärungsnetzwerk“ und
„Stiller Protest“. Sie alle wurden überwacht, obwohl
keine Hinweise auf Gewalt oder Extremismus vorlagen.
Es ging nicht mehr um Sicherheit, sondern um
Kontrolle. Und um ein Signal: Wer zu laut wird, gerät
unter Beobachtung.
Damit ist eine rote Linie überschritten. Eine
Demokratie, die ihre Bürger bespitzelt, weil sie ihre
Rechte einfordern, verliert ihre Glaubwürdigkeit.
Fazit
Wenn Kritik zum Risiko wird, wenn Bürger zu
Verdächtigen erklärt werden, wenn Grundrechte
überwacht statt geschützt werden – dann steht die
Schweiz nicht mehr auf festem demokratischem
Fundament.
Die Lektion ist klar: Eine Verfassung soll den Bürger
vor dem Staat schützen – nicht den Staat vor dem
Bürger.
Spionage
mit dem kriminellen NDB in der Schweiz am 8.12.2025:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - aber 5 Jahre
Frist (!):
Schweizer Schnüffelstaat auf Bewährung:
verfassungswidrig, aber bitte weiterspionieren
https://t.me/standpunktgequake/218140
Endlich eine gute Nachricht: Das
Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die
Massenüberwachung der grenzüberschreitenden
Kommunikation durch den NDB nicht mit Bundesverfassung
und EMRK vereinbar ist.
Also genau das, was „Verschwörungstheoretiker“ seit
Jahren sagen. Der Haken: Statt sofort den Stecker zu
ziehen, bekommt der Schnüffelstaat eine
Fünfjahres-Frist, um seinen Grundrechtsbruch „gesetzlich
nachzujustieren“.
In der Zwischenzeit darf munter weiter massenhaft
gefiltert, gespeichert und ausgewertet werden, ohne
wirksamen Schutz für Journalisten, Anwälte oder sonst
wen, der noch was Wichtiges zu sagen hat.
Journalistische Quellen, Anwaltsgeheimnis, wirksame
Rechtsmittel? Fehlanzeige, aber hey, dafür gibt’s
„Sicherheit“.
Und das Beste: Das Urteil kann natürlich noch beim
Bundesgericht angefochten werden. Vielleicht wird aus
diesem seltenen Lichtblick ja doch noch ein hübsch
verpackter Freipass für die Totalüberwachung.
Also ja: gute Nachricht. Aber nur im Maßstab eines
Landes, in dem verfassungswidrige Massenüberwachung
nicht beendet, sondern regulatorisch optimiert wird.
👉
(https://jimhaslam.substack.com/p/covids-many-conspiracy-theories?utm_source=post-email-title&publication_id=991852&post_id=153218123&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=true&r=4m0sq5&triedRedirect=true&utm_medium=email)Zum
Urteil
(https://www.bvger.ch/de/newsroom/medienmitteilungen/massenueberwachung-der-grenzueberschreitenden-kommunikation-ist-nicht-grundrechtskonform-2655)