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Kriminelle, schweizer Geheimdienste: Fuck You NDB

Meldungen 01

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3.5.2017: Krimineller schweinzer Geheimdienst NDB wurde in Deutschland erwischt
Schweizer Spion in Deutschland: «Zeitpunkt der Verhaftung ist wohl kein Zufall»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/26553214


<von S. Ehrbar
- Der verhaftete Schweizer wurde Opfer des deutschen Wahlkampfs, vermuten Politiker. Für die Schweiz sei der Vorfall «extrem peinlich», so ein Topdiplomat.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am letzten Freitag in Frankfurt am Main den 54-jährigen Daniel M. verhaftet. Er soll für den Schweizer Nachrichtendienst deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben. Vielleicht sei der Zeitpunkt kein Zufall, sagt SP-Nationalrat und Ex-Botschafter Tim Guldimann zu 20 Minuten. Er vermute einen Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. «Die Wahlen werden zur Bewährungsprobe der SPD auch für die Bundestagswahlen im Herbst.»

Sie habe dort mit dem tiefen Wirtschaftswachstum und den Schulden ein Problem. «SPD-Finanzminister Walter-Borjans versuchte schon immer, mit Steuergerechtigkeit zu punkten. Der Vorfall wird für die Wahlen deshalb wohl noch weiter ausgeschlachtet.» Walter-Borjans hat bereits davon gesprochen, dass es sich um einen «handfesten Skandal» handle, wenn die Vorwürfe gegen M. zutreffen.

«Billig Stimmen machen»

Dass der Skandal Walter-Borjans zeitlich gelegen kommt, glaubt auch SVP-Aussenpolitiker Roland Rino Büchel. Dieser, ein «regionaler Finanzminister», könne sich kurz vor den Wahlen aufspielen. Er habe gesehen, dass er mit billigen Angriffen auf die Schweiz Aufmerksamkeit erhalte. «Jetzt will er das in Stimmen ummünzen.» Was immer das Fehlverhalten der Schweiz sei, es könne nicht so schlimm sein wie das Vorgehen der Deutschen. «Sie haben von Straftätern mehrmals widerrechtlich geklaute Daten-CDs gekauft.»

Er schätze die Chance als hoch ein, dass sich die deutschen Behörden ihren Bürgern und gegenüber anderen Staaten illegal verhielten. Die Schweiz müsse härter gegen Datendiebe in den Banken vorgehen. «Diese Leute präsentieren sich als Whistleblower, sind aber geldgierige Spitzbuben.»

Kommt der Spion ohne Prozess davon?

Ein Schweizer Spitzendiplomat, der anonym bleiben will, glaubt hingegen nicht an einen Zusammenhang zwischen den Wahlen und der Verhaftung. Die Situation sei für den Nachrichtendienst «extrem peinlich», nicht zuletzt, weil Deutschland ein befreundetes Land sei und die Geheimdienste beider Länder intensiv zusammenarbeiten. Möglich sei, dass ein Deal gesucht und der Spion ohne Prozess aus dem Land gewiesen werde.

Dass die Schweiz in Deutschland einen oder mehrere Agenten im Einsatz hat, sei nicht überraschend. Bis vor zwei Jahren, als das Bankgeheimnis abgeschafft wurde, habe die Schweiz ein direktes Interesse daran gehabt, solche Straftaten zu verfolgen. Er gehe davon aus, dass die Deutschen umgekehrt eigene Agenten in der Schweiz hätten, die «vielleicht weniger schwerfällig agieren». Nach der Einbestellung der Schweizer Botschafterin werde man versuchen, die Sache abkühlen zu lassen.

«Keine Anzeichen für nicht korrektes Vorgehen»

Ob tatsächlich der Geheimdienst der Auftraggeber von Daniel M. ist, bleibt unklar. Corina Eichenberger, FDP-Nationalrätin und Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission, hegt Zweifel. Sie habe keine Anzeichen für eine nicht korrekte Vorgehensweise.

Vielleicht sei die Verhaftung aus taktischen Gründen erfolgt, um Reaktionen zu provozieren. Nicht zuletzt habe Deutschland selbst vor einigen Jahren massiven wirtschaftlichen Nachrichtendienst zulasten der Schweiz betrieben, um an Steuer-CDs und Insider aus den Banken heranzukommen. «Im Moment ist alles Spekulation», sagt Eichenberger. Auch ein privater Auftraggeber sei denkbar. «Es ist völlig unklar, wer dahintersteckt.»>

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3.5.2017: Fuck You NDB: Deutsche Steuerfahnder ausspioniert
Corina Eichenberger: «Der NDB hat Daniel M. eingesetzt»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11749104

<Für wen arbeitete der Schweizer Spion, der in Deutschland Steuerfahnder bespitzelt haben soll? Laut Aufsichts-Vize Corina Eichenberger steckt der Nachrichtendienst des Bundes dahinter.

FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger hat gegenüber dem «Blick» bestätigt, dass Daniel M. vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eingesetzt worden ist. Eichenberger ist die Vizepräsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation, die den Geheimdienst beaufsichtigt.

«Wir haben uns vor etwa fünf Jahren mit dem Fall Daniel M. beschäftigt, der NDB hat uns den Fall damals vorgelegt», so Eichenberger. Die Deutschen hätten «illegale Wirtschaftsspionage» betrieben, indem sie illegale Daten-CDs erwarben. «Der NDB wollte im Rahmen der Spionageabwehr herausfinden, wer das Mandat dazu gegeben hatte – da wurde Daniel M. eingesetzt.» Aufgrund der Informationen, die M. beschaffte, hätten Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder «wegen Verdacht auf nachrichtliche Wirtschaftsspionage» erlassen werden können.

Kein Angestellter, sondern ein «Auftragsverhältnis»

Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte die Festnahme des Schweizers «wegen mutmasslicher geheimdienstlicher Agententätigkeit» für «den Geheimdienst einer fremden Macht» am vergangenen Freitag mitgeteilt. Am Montag hatte sich dann Valentin Landmann als Anwalt von Daniel M. gegenüber Radio SRF geäussert. Sein Mandant werde beschuldigt, für den schweizerischen Nachrichtendienst deutsche Steuerfahnder ermittelt zu haben, die illegal in der Schweiz tätig gewesen seien.

Der Verdächtige habe «solche Ermittlungen mit Sicherheit nicht aus Hobbygründen getätigt». Am Dienstag präzisierte Landmann dann gegenüber «10vor10», sein Mandant sei nie ein Angestellter des schweizerischen Nachrichtendiensts gewesen. Stattdessen sprach er von einem «Auftragsverhältnis».

Medienberichten zufolge soll der Agent aufgrund der Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs in Deutschland eingesetzt worden sein. Ob der NDB tatsächlich ein Auftraggeber des Verdächtigten gewesen war, sagte Landmann nicht. Auch Bundesrat Guy Parmelin und Markus Seiler, Chef des NDB, hielten sich bislang bedeckt.

(mch)>

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3.5.2017: Der NDB-Spion platzierte einen Spitzel in der NRW-Finanzverwaltung
Spionageaffäre: NDB soll in Deutschland Maulwurf platziert haben
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11637079

<Die Affäre um Daniel M. spitzt sich zu. Der Schweizer Spion soll in Deutschland Steuerfahnder bespitzelt haben – mithilfe eines von ihm angeheuerten Insiders.

Vergangenen Freitag wurde Daniel M. in einem Frankfurter Hotel verhaftet. Der Vorwurf: Spionage – im Auftrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Tagesanzeiger.ch/Newsnet liegt der Haftbefehl des deutschen Bundesgerichtshofs vor.

Darin heisst es: «Der nachrichtendienstliche Auftrag des Beschuldigten M. bestand zunächst darin, eine beim NDB vorhandene, allerdings lückenhafte Liste mit persönlichen Daten von Steuerfahndern der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu vervollständigen.» Dafür soll M. eine Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens platziert haben.

Kontakt via Prepaid-Handy von Coop

Gemäss Haftbefehl sollen der NDB und M. via ein Prepaid-Handy von Coop kommuniziert haben. Auch ein Honor sei geflossen: «Dem Beschuldigten M. ist vom Schweizer Nachrichtendienst NDB für die Platzierung einer Quelle in den Reihen der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung ein Aufwandshonorar von insgesamt 90'000 Euro zugesagt worden.» 40'000 Euro davon sollen als «Motivationszahlungen» an Dritte weitergeflossen sein. Um wen es sich dabei handelt, ist noch nicht bekannt.

Gegenüber «Blick» äussert sich der angebliche Mittelsmann: Er habe M. «keine Informationen aus dem Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen beschafft». Von den Zahlungen wolle er ebenfalls nichts wissen.

Verhältnis zwischen Bern und Berlin zu gut

NDB-Chef Markus Seiler wolle sich zur Spionage-Affäre nicht äussern und die Bundesanwaltschaft betonte gemäss «Blick», dass M. nie für sie oder in ihrem Auftrag tätig gewesen sei.

Am Dienstag wurde die Schweizer Botschafterin in Berlin ins deutsche Aussenministerium zu einem Gespräch geladen. Letzteres teilte am Mittwoch schliesslich mit, dass das Verhältnis beider Länder so gut sei, dass es so schnell nicht erschüttert werden könne.

(mch/roy)>

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4.5.2017: EU-Schulz wettert gegen die kriminelle Schweinz
<Schulz zur Spionageaffär
e: «Ich halte das für einen skandalösen Vorgang»>
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19845547

<Der Fall um den verhafteten Schweizer Spion löst in Deutschland Empörung aus.

Der Einsatz des in Deutschland verhafteten Schweizer Spions Daniel M. geht anscheinend auf ein Informationsersuchen der Bundeskriminalpolizei zurück. Das berichtet das «Radio SRF» aufgrund eigener Recherchen. Demnach habe die Bundeskriminalpolizei 2011 in Zusammenhang mit dem Diebstahl von Bankdaten bei der Credit Suisse ermittelt. Weil Deutschland nicht kooperierte, schaltete die Bundeskriminalpolizei den NDB ein.

Der NDB lieferte dann aber nicht einfach Informationen, sondern beauftragte den Zürcher Privatermittler Daniel M., die Namen von verdächtigen deutschen Steuerfahndern herauszufinden. Das ist brisant, weil der NDB eigentlich nicht für Strafermittlungen zuständig ist, sondern für Abklärungen im Vorfeld von Straftaten.

Anwalt vom NDB enttäuscht

Valentin Landmann, der Anwalt des verhafteten Schweizers, brachte am Donnerstag in der SRF-Sendung «Tagesgespräch» neue Anschuldigungen vor. Die deutschen Behörden wüssten so umfangreich und detailliert Bescheid; irgendwie seien die Äusserungen, die sein Mandant im Schweizer Verfahren gegenüber der Bundesanwaltschaft (BA) gemacht habe, in die Hände des deutschen Generalbundesanwaltes geraten.

«Man könnte sich fragen, ob anstelle des angeblichen Maulwurfs im Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen nicht eher die Deutschen einen Maulwurf bei uns platziert haben», so Landmann. «Oder mein Klient ist irgendwie verraten worden.» Der Anwalt zeigt sich brüskiert, dass der NDB nichts an die Verteidigung von Daniel M. beisteuern will. Schliesslich habe dieser in deren Auftrag spioniert.

Nach Ansicht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat die BA den deutschen Behörden keine Akten aus schweizerischen Strafverfahren weitergeleitet. Das zuständige parlamentarische Oberaufsichtsorgan befasste sich am Donnerstag mit der Angelegenheit und hörte Vertreter des NDB und der BA an. Sie habe beschlossen, das Geschäft weiterzuverfolgen, um «zum gegebenen Zeitpunkt eine abschliessende Beurteilung vornehmen zu können».

Kanzlerkandidat Schulz: «Ein gravierender Vorgang»

Derweil reisst die Kritik aus Deutschland nicht ab. SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz zeigt sich in der Tagesschau alarmiert: «Wenn es wirklich zutrifft, dass der schweizerische föderale Geheimdienst die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausspioniert, dann halte ich das für einen skandalösen Vorgang», so Schulz. Fraktionschef Thomas Oppermann sagte der «Süddeutschen Zeitung», das Land solle «besser den Kampf gegen Steuerbetrug unterstützen, statt die Arbeit der Steuerfahnder zu behindern».

Zu den Berichten über den Spitzel hatte bereits der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) dem «Kölner Stadt-Anzeiger» vom Donnerstag gesagt, dies wäre eine «neue Dimension» des Skandals. Auch er forderte das Land zu einer künftigen «konstruktiven Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug» auf.

Maulwurf platziert

Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte die Festnahme des Schweizers «wegen mutmasslicher geheimdienstlicher Agententätigkeit» für «den Geheimdienst einer fremden Macht» am vergangenen Freitag mitgeteilt. Der deutsche Bundesgerichtshof verdächtigt Daniel M., mindestens vier Jahre lang «eine nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland» ausgeübt zu haben.

Sein Auftrag gemäss Haftbefehl: Informationen über deutsche Finanzbeamte zu beschaffen, welche Kundendaten aus schweizerischen Banken aufkauften. Deutschland hatte mit solchen Daten-CDs viele Steuerhinterzieher überführt.

Im Haftbefehl wird dem Mittfünfziger zudem vorgeworfen, er habe «eine Quelle im Geschäftsbereich der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens platziert».

(chi/sda)>

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Basler Zeitung online, Logo

4.5.2017: NRW-Finanzminister wettert gegen die kriminelle Spionage-Schweinz
«Der Skandal erreicht eine neue Dimension»
http://bazonline.ch/ausland/europa/der-skandal-erreicht-eine-neue-dimension/story/13597810

<NRW-Finanzminister Walter-Borjans ist entsetzt über die Spionageaffäre in seinem Haus. Und teilt scharf gegen die Schweiz aus.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat die Schweiz scharf kritisiert, das Land gleichzeitig aber auch zu einer künftigen «konstruktiven Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug» aufgefordert.

Walter-Borjans reagierte auf einen Bericht, wonach der Schweizer Geheimdienst einen Spitzel in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen platziert haben soll. «Wenn Spione Informanten anheuern, um die erfolgreichen NRW-Steuerfahnder bei ihrer Arbeit zu bespitzeln und denen in die Hände zu spielen, die Milliardengeschäfte auf Kosten der Allgemeinheit machen, erreicht der Skandal eine neue Dimension», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger» von heute.

Automatischer Datenaustausch vs. Steuer-CDs

«Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR hatten berichtet, die Platzierung eines Spitzels gehe aus dem Haftbefehl gegen den am Freitag festgenommenen Schweizer Agenten Daniel M. hervor. Demnach sollte dieser Spitzel im «Geschäftsbereich» der NRW-Finanzverwaltung Informationen darüber beschaffen, wie deutsche Behörden beim Ankauf sogenannter Steuer-CDs aus der Schweiz vorgehen.

Seit Januar 2006 hatten mehrere Bundesländer - darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz - CDs aus der Schweiz und Liechtenstein mit Daten unter anderem zu Steuerbetrugsfällen gekauft. Im Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die EU aber ein weitreichendes Abkommen, das das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses für EU-Bürger bedeutet. Die Vereinbarung sieht unter anderem einen automatischen Datenaustausch vor: Demnach müssen alle Mitgliedstaaten ab 2018 jährlich Informationen über Konten und Erträge von Bürgern erhalten, die in der Schweiz Konten haben.

«Solche Räuberpistolen müssen unterbleiben»

Walter-Borjans sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger»: «Wenn es die Schweiz ernst meint mit einer Abkehr von dubiosen Geschäften ihrer Geldhäuser, dann müssen solche Räuberpistolen unterbleiben.» Beide Länder müssten «schnell zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug kommen, sonst seien am Ende »äusserst fragwürdige Finanzjongleure die lachenden Dritten«.

Am Freitag vergangener Woche war in Frankfurt am Main der 54-jährige Schweizer Daniel M. festgenommen worden - nach Angaben der Bundesanwaltschaft «wegen mutmasslicher geheimdienstlicher Agententätigkeit» für «den Geheimdienst einer fremden Macht». Medienberichten zufolge soll er im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben.

Bundesaussenminister Sigmar Gabriel (SPD) telefonierte dazu mit seinem Schweizer Amtskollegen Didier Burkhalter, wie die «Bild»-Zeitung heute berichtete. Die Bundesregierung sieht aber keine Belastung für die Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz, wie der Sprecher des Auswärtigen Amtes am Mittwoch versichert hatte. (sep/AP)>

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Epoch Times online, Logo

Wuppertal 4.5.2017: Kriminelle schweinzer Spione brechen Auto auf und stehlen Akten zu Steuer-CDs
Akte zu Schweizer Steuer-CD aus Auto in Wuppertal gestohlen
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/akte-zu-schweizer-steuer-cd-aus-auto-in-wuppertal-gestohlen-a2111226.html

<Am letzten Freitag wurde auf dem Parkplatz eines Wuppertaler Finanzamtes das Auto eines Steuerfahnders aufgebrochen. Dabei sei wohl brisantes Material über den Ankauf einer sogenannten Steuer-CD aus der Schweiz gestohlen wurden.

Aus einem Auto in Wuppertal ist einem Zeitungsbericht zufolge womöglich brisantes Material über den Ankauf einer sogenannten Steuer-CD aus der Schweiz gestohlen worden.

Wie die „Welt“ berichtete, wurde am vergangenen Freitag auf dem Parkplatz eines Wuppertaler Finanzamtes das Auto eines Steuerfahnders aufgebrochen. Dabei sei eine Akte mit Notizen zum Ankauf mindestens einer CD entwendet worden, heißt es in dem Bericht.

Nach dem mutmaßlichen Täter werde gefahndet. Die Kölner Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen übernommen. Der Diebstahl fand der „Welt“ zufolge zu einem brisanten Zeitpunkt statt: Am selben Tag war in Frankfurt am Main der 54-jährige Schweizer Daniel M. festgenommen worden, laut Bundesanwaltschaft „wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit“ für „den Geheimdienst einer fremden Macht“.

Der „Welt“ zufolge soll er im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer-CDs deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben. „Bild“ zufolge war er womöglich Doppelagent und spionierte in der Schweiz für die deutsche Seite Banken und Kundendaten aus.

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte wegen des Falls am Dienstag die Schweizer Botschafterin Christine Schraner Burgener zu einem Gespräch ins Ministerium gebeten.

Seit Januar 2006 hatten mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, sogenannte Steuersünder-CDs aus der Schweiz und Liechtenstein gekauft. Dies sorgte für Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz. (afp)>

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20 minuten online, Logo

Bern 5.5.2017: Ex-Verteidigungsminister Maurer ist der kriminelle Spion in NRW "ein Begriff"
Geheimdienstaffäre: Ueli Maurer wusste von Spionage
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23816260

<Dem ehemaligen Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sei Daniel M. ein Begriff gewesen.

Der Einsatz des Spions Daniel M. war kein Alleingang des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). «Ich habe vom Engagement von Daniel M. gewusst», sagte Bundesrat Ueli Maurer (SVP) dem TA am Rande einer Parlamentsdebatte.

Maurer war von 2009 bis 2015 Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. In dieser Funktion stand er auch dem NDB vor, als dieser Daniel M. engagiert hatte – den Agenten, der nun in deutscher Haft sitzt. Zu Details des Einsatzes wollte oder konnte sich Maurer nicht äussern.

Wann wurde der Gesamtbundesrat informiert?

Er präzisierte jedoch, dass auch die Gesamtregierung über den Einsatz informiert war. «Wir haben damals auch dem Gesamtbundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments darüber Bericht erstattet», sagte Maurer.

Unklar blieb, ob er den Bundesrat vor oder nach dem Engagement von Daniel M. informiert hatte.

Übernommen vom «Tages-Anzeiger» und bearbeitet von 20 Minuten.

(roy)>

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Watson online, Logo

2.5.2017: Jahreskonferenz des kriminellen schweinzer Geheimdiensts NDB - mit dem Rücken zur Wand
Handynummer auf Google und Spionage-Affäre: Die grössten Flops des Nachrichtendienstes
https://www.watson.ch/Schweiz/Best%20of%20watson/397877234-Handynummer-auf-Google-und-Spionage-Affäre--Die-grössten-Flops-des-Nachrichtendienstes

An der Jahreskonferenz präsentiert sich der Nachrichtendienst des Bundes von seiner besten Seite. Doch wegen des jüngsten Spionageskandals kriselt es hinter den Kulissen. Es ist nicht der erste gravierende Fauxpas der letzten Jahre.

Dass der Nachrichtendienst derzeit in einen Spionage-Skandal verwickelt ist, dazu will weder der zuständige Verteidigungsminister Guy Parmelin noch NDB-Chef Markus Seiler etwas sagen. Lieber wird an der Jahreskonferenz der Nachrichtendienst gelobt und gehätschelt. Parmelin umschreibt die Tätigkeit des NDB mit den Worten: «Sicherheit und Souveränität in unsicheren Zeiten». Seiler spricht von der dschihadistischen Gefahr in der Schweiz und dass diesbezüglich derzeit neunzig Personen überwacht würden. Die Professionalität und Effizienz des NDB soll ein auf Youtube veröffentlichtes Video zusätzlich untermauern.

Die Pressekonferenz zum NDB-Jahresbericht kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn hinter den Kulissen brodelt es gewaltig. Laut dem «Tagesanzeiger» und dem «Sonntagsblick» soll ein 54-jähriger Schweizer jahrelang in Deutschland für den NDB spioniert haben. Er soll damit beauftragt worden sein, herauszufinden, wie CD's mit Steuerdaten nach Deutschland gelangt waren. Pikant ist, dass der Spionage-Agent früher selber gefälschte Bankdaten an Deutsche verkauft haben soll. Vergangene Woche wurde der 54-Jährige wegen «dringendem Verdacht, für den Geheimdienst einer fremden Macht spioniert zu haben», verhaftet.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Nachrichtendienst einen Fauxpas leistet. Hier die fünf gravierendsten Flops:

Fall 1: Der falsche «Rütli-Bomber»

Am 1. August 2007 explodierte auf dem Rütli ein in der Wiese vergrabener Sprengsatz. Weil die offizielle Bundesfeier früher als geplant endete und sich niemand in der Nähe der Explosion befand, gab es keine Verletzten. Ende Januar 2008 wurde ein damals 36-jähriger Elektromonteur verhaftet. Der Mann galt fortan als der «Rütli-Bomber». Zehn Monate sass er in Untersuchungshaft bis die Bundesanwaltschaft das Verfahren am 11. Oktober einstellte. Der Beschuldigte erhielt 10'000 Franken Genugtuung. Gefloppt hatte jedoch nicht die Bundesanwaltschaft sondern der Nachrichtendienst. Es waren seine Agenten, die den Elektromonteur aufgrund einer Zeugenaussage zu Unrecht verdächtigt hatten.

Im Nachhinein schrieb die Bundesanwaltschaft, dass keine Beweise oder entsprechende Indizien erbracht werden konnten, die den Beschuldigten in die Nähe des Sprengstoffdeliktes brachte. Dass man sich bei den Ermittlungen nur auf einen Täter fokussiert habe, sei bedauerlich und fragwürdig. Vom wahren «Rütli-Bomber» fehlt bis heute jede Spur. 

Fall 2: Der Datenklau-Skandal

Im Frühling 2012 wurde eine grosse Menge hochsensibler Daten aus dem NDB-Gebäude entwendet. Ein Mitarbeiter kopierte eine Datenmenge von insgesamt 500 Gigabyte auf eine externe Festplatte. Darunter auch besonders geheime und detaillierte Informationen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Der Mitarbeiter wollte die Daten daraufhin für hohe Geldbeträge verkaufen. Als er dies einem Angestellten der UBS erzählte, bei dem er ein Konto eröffnen wollte, informierte dieser den Nachrichtendienst. Die «Sonntags Zeitung» deckte den Fall auf. Der NDB-Mitarbeiter wurde verhaftet und im November 2016 zu zwanzig Monaten bedingter Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Der gravierende Vorfall wurde im Nachhinein von der Geschäftsprüfungsdelegation untersucht. Diese kritisierte den Nachrichtendienst scharf. Auch dafür, dass es offenbar kein Risikomanagement gegeben habe.

Fall 3: Die Handynummer des Chefs

Der Nachrichtendienst hatte nicht aus der Datenklau-Affäre gelernt. Nur wenige Monate nach besagtem Vorfall, im Oktober 2012, enthüllte die Zeitung «Der Sonntag», dass die Handynummer von Geheimdienstchef Markus Seiler problemlos im Internet zu finden sei. Weil Seiler immer noch dieselbe Nummer in Betrieb hatte, wie zur Zeit, als er Generalsekretär von Bundesrat Samuel Schmid war, konnte jedermann mit wenigen Klicks zu seiner Handynummer gelangen. Dass Seiler seither seine Telefonnummer nicht geändert hatte, warf kein gutes Licht auf den obersten Geheimdienstler der Schweiz.

Fall 4: Der Agent, der Weinhändler und der Hacker

Die Viererbande, die im Juni 2014 auf Geheiss der Genfer Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen wurde, hätte der Fantasie eines Drehbuchautors entspringen können. Die Verhafteten sind: Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud, wegen Panscherei und Steuerhinterziehung ins Zwielicht geraten; ein Genfer Privatdetektiv und Rechtsaussenpolitiker; ein junges Computergenie, das als professioneller Hacker arbeitet und zuletzt ein Agent des NDB. Dieser Agent soll seinem Jugendfreund Giroud geholfen haben: Giroud wollte wissen, aus welchen Quellen welschen Journalisten vertrauliche Informationen über laufende Strafverfahren gegen ihn hatten.

Der Agent vermittelte seinem Freund Giroud die Dienste des Hackers und des Privatdetektivs. Sie zapften die Computer der Journalisten an. Nach zwei Wochen wurden die vier aus der U-Haft entlassen. Recherchen des «Tages-Anzeigers» zeigten: Der Hacker hatte bereits früher für den damaligen Auslandsgeheimdienst Hackerangriffe durchgeführt. Der Agent warb den Privatdetektiv als NDB-Informanten an. Kurz nach seiner Entlassung aus der U-Haft reichte der Agent seine Kündigung beim Nachrichtendienst ein.

Fall 5: Der Cyber-Chef auf Linkedin

Nach dem Ja zum neuen Nachrichtendienstgesetz im Herbst 2016 äusserte sich der Chef der Cyber-Abwehr in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» erstmals überhaupt in der Öffentlichkeit. Der NDB bestand beim Gespräch auf vollständige Anonymität. Doch eine einfache Google-Suche enthüllt die Identität des Mannes. Wie «20 Minuten» berichtete, erfuhr man Name und Funktion mithilfe des Programms einer öffentlichen Tagung zu Cyber-Risiken. Ein Blick auf das Profil des Cyber-Chefs bei der Karriereplattform Linkedin verriet die Hobbys, Ausbildung und den beruflichen Werdegang. Pikant: Es war ausgerechnet Qaasim Illi, Sprecher des Islamischen Zentralrats der Schweiz, der die Identität des NDB-Mannes mit wenigen Mausklicks aufdeckte und per Facebook-Post teilte.>

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Tagesanzeiger online, Logo

13.5.2017: Neuer Vorwurf an 2 NDB-Mitarbeiter: Geheime Liste ausländischer Agenten verkauft?
Justiz jagt mögliche Verräter beim Geheimdienst
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/justiz-jagt-moegliche-verraeter-beim-geheimdienst/story/25278463

<Die Bundesanwaltschaft prüft, ob zwei NDB-Mitarbeiter eine geheime Liste ausländischer Agenten verkauften. Ermittler erachten den Vorwurf aber als wenig glaubwürdig.

Der Verdacht ist abenteuerlich und ungeheuerlich zugleich: Zwei korrumpierte Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sollen eine Liste mit Agenten der ausländischen Geheimdienste CIA, MI 6 und Mossad zum Verkauf angeboten haben. Das Verzeichnis soll 51 Seiten umfassen und zum Teil die Klarnamen der betroffenen Geheimdienstler enthalten. Die kriminellen Schweizer Agenten sollen unter den Namen Urs S. und Laurenz B. aufgetreten sein, wie sich aus Justizakten ergibt, die Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegen.

Diese Geschichte teilte die deutsche Geheimdienstlegende Werner Mauss der Schweizer Bundesanwaltschaft im Oktober 2015 mit. Hintergrund ist das Verfahren rund um den Schweizer Spion Daniel M., gegen den damals auf Hochtouren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft liefen, weil M. versucht hatte, vertrauliche Bankdaten an Mauss und seinen deutschen Partner zu verkaufen. Die Bundesanwaltschaft nahm dann neben Daniel S. auch Mauss und seinen Partner ins Visier – die Berner Ermittler hatten den Verdacht, der deutsche Privatagent habe den Schweizer Daniel M. zum Bankdatenhandel aufgefordert.

Mauss bestritt das und erklärte, er habe im öffentlichen Interesse gehandelt und ein kriminelles Netzwerk aufdecken wollen. Es seien die korrumpierten Agenten gewesen, die Daniel M. an seinen Partner und ihn vermittelt hätten. Ausserdem hätten die «ständig zur Tat entschlossenen NDB-Beamten» seinem Partner die 51-seitige Liste ausgehändigt.

Die Echtheit dieser Vorwürfe ist schwer einzuschätzen. Mauss teilte mit, er sei sich nicht sicher, ob die Liste authentisch sei, wie sich aus den Akten ergibt. Für die Bundesanwaltschaft war der Verdacht aber schwerwiegend genug, um im November 2015 ein Verfahren gegen unbekannt wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst zu eröffnen, wie der «Blick» berichtet. Der Bundesrat hat dafür – wie es bei solchen Verfahren erforderlich ist – eine Ermächtigung ausgesprochen.

Zweifel an der Geschichte

Danach passierten gemäss Tagesanzeiger.ch/Newsnet-Recherchen zwei Dinge: Wie eine gut informierte Quelle bestätigt, strengte die Bundesanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen an. Gleichzeitig wurde auch der NDB aktiv und forschte nach den beiden Personen mit den Namen Urs S. und Laurenz B. Mauss’ Partner Wilhelm Dietl will die beiden an einer Sicherheitskonferenz in Graz kennen gelernt haben. Er beschreibt sie als «circa 50 Jahre alt, mittelgross, untersetzt, mit schütterem Haar». Soweit er wisse, sei die eine Person im Nachrichtendienst in führender Position und für die (Informations-)Beschaffung zuständig, während die andere sein Stellvertreter sei. Bei den Namen könne es sich um Decknamen handeln. Er habe von den beiden Männern als Kontakt eine deutsche Mobilnummer bekommen, und sie hätten ihn auch immer wieder mit Unterlagen versorgt.

Tagesanzeiger.ch/Newsnet-Recherchen zufolge führten die Ermittlungen gegen die angeblichen Verräter bislang zu keinem Erfolg. In den involvierten Kreisen herrscht die Ansicht vor, dass die beiden Figuren nicht existieren. Vielmehr steht die Möglichkeit im Raum, gegen Mauss und seinen Partner ein Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege einzuleiten.

Eine 51-seitige Liste dagegen scheint zu existieren – Mauss’ Rechtsanwalt hat sie als Indiz in das Verfahren gegen Daniel M. eingereicht. Verbunden mit der eindringlichen Bitte, Schutzvorkehrungen zu treffen. Sprich: das Papier den anderen Verfahrensparteien nicht offenzulegen, da ansonsten die gelisteten Agenten in Gefahr geraten würden.

Ermittler Carlo Bulletti antwortete, er werde die Liste nicht zu den Akten nehmen, weil sie mit separat geführten Strafverfahren gegen Daniel M. nicht in direktem Zusammenhang stehe. Darum könnten die anderen Verfahrensbeteiligten – etwa Daniel M. und sein Anwalt – auch keine Einsicht in die möglicherweise brisante Liste nehmen. (Tages-Anzeiger)>

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Fuck You NDB: Spion Martin M. will nur kleinere Aufträge des kriminellen NDB ausgeführt haben(!)
Daniel M. gesteht Spionage für die Schweiz
http://bazonline.ch/schweiz/standard/daniel-m-gesteht-spionage-fuer-die-schweiz/story/21387842

<Der verhaftete Agent legt in Deutschland ein Geständnis ab. Prominente Schweizer sollen bezeugen, dass er nur «kleinere Aufträge» ausführte.

Über sechs Wochen schon sitzt der Schweizer Privatermittler Daniel M. in der Justizvollzugsanstalt in Mannheim in Untersuchungshaft. Über sechs Wochen hat er zu den Spionagevorwürfen gegen ihn geschwiegen.

Doch nun legt der mittlerweile bekannteste Geheimagent der Schweiz ein Teilgeständnis ab. Daniel M. gibt zu, «in der Vergangenheit gelegentlich kleinere Aufträge» für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgeführt zu haben. Diese Aufträge seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen. Der NDB habe ihm für seine Tätigkeit «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt. Dies alles geht aus einer neuen schriftlichen Eingabe der Verteidiger des Privatermittlers an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe hervor, die dem TA vorliegt.

Kein Maulwurf im Steueramt

Energisch bestreitet M. darin den Hauptvorwurf, den der deutsche Generalbundesanwalt gegen ihn erhoben hat: das Einschleusen eines Maulwurfs in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens. Auch habe ihm der NDB nie 90'000 Euro in Aussicht gestellt, damit er dort eine Quelle installiere. Ebensowenig habe er dafür 60'000 Euro bekommen.

Pikant an der Sache ist: Die Maulwurf-Geschichte hat Daniel M. selber erzählt – in einer früheren Befragung in Bern. Dort nannte er auch die grössen Euro-Beträge. Die Akten mit den Befragungsprotokollen waren nach Deutschland gelangt, worauf M. Ende April wegen Spionageverdachts verhaftet wurde.

NDB-Vize soll antraben

Die Bundesanwaltschaft in Bern führt ihrerseit seit Längerem ein Strafverfahren gegen Daniel M. wegen Verkaufs gefälschter Bankdaten. In diesem schweizerischen Verfahren – so behauptet M. in Deutschland nun selber – habe er falsche Angaben über seine Tätigkeit für den NDB gemacht. Seine Anwälte, darunter der Hamburger Robert Kain und der Zürcher Valentin Landmann, erklären dies in ihrer Eingabe an den Bundesgerichtshof so: «Der Wunsch, sich Schutz vom Geheimdienst zu holen, mag dabei eine Rolle gespielt haben.»

Das binationale Juristenteam verlangt nun die Freilassung seines 54-Jährigen Mandanten. Zudem beantragt es, dass der deutsche Bundesgerichtshof drei hochrangige Schweizer Staatsvertreter als Zeugen befragt: Geheimdienst-Vize Paul Zinniker soll über die wahre Natur der NDB-Zusammenarbeit mit dem Ex-Polizisten und Ex-UBS-Sicherheitsmann Auskunft geben. Der Leitende Staatsanwalt des Bundes Carlo Bulletti soll bezeugen, dass M. nicht zu den Ermittlungen der schweizerischen Bundesanwaltschaft gegen deutsche Steuerfahnder beigetragen hat. Gleiches soll Niklaus Oberholzer tun, der die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) präsidiert.

Sofortige Freilassung beantragt

Allerdings scheint es eher unwahrscheinlich, dass das ganze Trio einer Vorladung nach Karlsruhe Folge leisten würde. Insbesondere NDB-Vize Zinniker hat die Bundesrepublik nach der Verhaftung von M. gemieden – aus Angst vor einer Verhaftung.

Staatsanwalt Bulletti ist in Deutschland bekannt, weil er Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte aus Nordrhein-Westfalen erteilte, die zur Überführung von Steuerhinterziehern Daten von Schweizer Banken aufgekauft hatten. Über genau diese Käufer von Steuer-CDs hat M. laut mehreren Quellen für den NDB Informationen zusammengetragen. Seine Strafverteidiger schreiben nun aber, dass durch die Spionagetätigkeit keine erheblichen Erkenntnisse gewonnen worden seien, die deutschen Interessen zuwiderliefen. Deshalb beantragen sie, Daniel M. solle sofort freigelassen werden. Zum Showdown kommt es am 21. Juni. Dann kommt Daniel M. vor den Haftrichter. (baz.ch/Newsnet)>

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30.1.2020: Die Terroristen des kriminellen NDB überwachen PolitikerInnen OHNE Auftrag - Sammlung politischer Meldungen OHNE Auftrag - monierte Daten werden 15 Jahre lang nicht gelöscht - das Gesetz ist dem kr. NDB EGAL:
Kritik von Oberaufsicht: NDB sammelt mehr Daten als erlaubt
https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/25740139

<Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem Nachrichtendienst des Bundes kein gutes Zeugnis aus. Demnach verstiess der NDB gegen das Gesetz.

Die Geschichte scheint sich zu wiederholen: Nach wie vor sammelt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaubt. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht. Auch Politikerinnen und Politiker werden überwacht.

In den letzten Jahren hatten Fälle wie jene von alt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der ehemaligen SP-Ständerätin Anita Fetz zu reden gegeben: Linke Politikerinnen und Politiker tauchten teils dutzendfach in den Datenbanken des NDB auf. Eine Aufsichtseingabe von grundrechte.ch veranlasste die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel), genauer hinzuschauen.

Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht kein gutes Zeugnis aus. Unter anderem verstiess der NDB gegen das Gesetz, in dem er tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. Das gleiche gilt für die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel analysiert hat.

Daten nicht gelöscht

Kritisch beurteilt sie auch die Berichte kantonaler Nachrichtendienste. Das Gesetz verbietet nämlich die Beschaffung von Informationen über politische Betätigungen, es sei denn, es bestehe Terror- oder Spionageverdacht. Schon vor Jahren war die Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch nicht aus den Datenbanken des Nachrichtendienstes gelöscht worden sind.

[Den Terroristen des kriminellen NDB ist das Gesetz EGAL]

Der NDB messe den Schranken des Gesetzes bei der Datenerfassung zu wenig Beachtung bei, schreibt die GPDel in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Ein Grund dafür ist eine interne Weisung, die laut GPDel von einer falschen Auslegung von Rechtsbegriffen ausgeht. Obwohl sich die Aufsichtsdelegation auf die Beurteilungen des Bundesamts für Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts stützt, lehnt der Direktor des Nachrichtendienstes eine Korrektur der Weisung ab.

Unvollständige Auskunft

Mängel stellte die GPDel auch bei der Auskunftserteilung fest. In einigen untersuchten Fällen waren die Auskünfte unvollständig. Teilweise fehlten Informationen über den Zweck der Datenbearbeitung, die Empfänger oder die Herkunft der Angaben.

[Empfehlungen der GPD]

Zur Datenbearbeitung macht die GPDel insgesamt neun Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung geht es unter anderem um eine Überprüfung der tatsächlich benötigten öffentlichen Informationen. Im Visier hat die Aufsicht dabei vor allem die Presseschauen.

Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von Daten ins Bild gesetzt werden. Der NDB hat inzwischen rund 3,3 Millionen ältere Pressemeldungen aus den Datenbanken gelöscht. Ausserdem werden nicht benötigte Datenbestände identifiziert. Für diese wird eine maximale Aufbewahrungsfrist geprüft.

(sda)>

Kommentar: Sie erfinden Kriminelle, um Arbeit zu haben

Der NDB erfindet Kriminelle, um sich Arbeit zu beschaffen, sonst muss der BND Stellen abbauen. Im BND arbeiten u.a. auch Kader der UBS. Die politische Bildung ist im BND teilweise mehr als dürftig, eher unter 0, bei fünfstelligen Löhnen, und SUV. Es braucht diesen NDB also eigentlich nicht...

Michael Palomino, 30.1.2020



Krimineller NDB am 26.1.2024: Boss Dussey spioniert eben gerne, ohne wirklich zu arbeiten!
«Nicht jeder Schweizer Bürger ein potenzieller Terrorist»
https://www.blick.ch/politik/ueberwachung-in-der-schweiz-geheimdienstchef-wehrt-sich-nicht-jeder-schweizer-buerger-ist-ein-potenzieller-terrorist-id19370101.html
NDB-Chef Christian Dussey weist Vorwürfe der Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst (NDB) zurück. Er betont, dass der NDB nicht jeden Schweizer als potenziellen Bedroher



Fuck You NDB:

Krimineller NDB am 4.4.2024: sieht die Feinde der Gesellschaft nicht!
Seltsame Prioritäten: Schweizer Geheimdienst überwacht Journalisten statt IS-Extremisten
https://de.rt.com/schweiz/200434-schweizer-geheimdienst-ueberwacht-journalisten-statt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/91249
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [04.04.2024 12:07]

Der Schweizer Geheimdienst NDB überwacht mit aufwendigen Mitteln Journalisten, während ein Terrorangriff in Zürich unerkannt bleibt. Der Angriff wurde von einer vom IS radikalisierten Person verübt. Scott Ritters Fall zeigt deutlich die Verschiebung der Ressourcen.

Die jüngsten Enthüllungen über den Schweizerischen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) werfen ein beunruhigendes Licht auf die Prioritäten innerhalb der Überwachungsbemühungen der Behörde. Anstatt sich auf die Überwachung und Bekämpfung potenzieller extremistischer Bedrohungen zu konzentrieren, deuten Berichte darauf hin, dass der NDB überproportional damit beschäftigt ist, Journalisten zu überwachen.

Ein prominentes Beispiel ist der Fall von Scott Ritter, einem ehemaligen amerikanischen Marineoffizier und UN-Waffeninspektor, der für seine offenen Ansichten und Kritik an der US-Außenpolitik namhaft ist. Bekanntermaßen äußerte Ritter Zweifel an der Neutralität der Schweiz und kritisierte den Druck, den die USA auf das Land ausüben, um russische Sanktionen zu unterstützen.




Krimineller NDB definiert "Gefährder" am 29.11.2024: hat KEINE Bildung und/oder regiert selber im Tunnelsystem mit den kr. Zionisten:
Kriminelle Bankiers, Waffenhändler, Richter, Anwälte und Kinderhändler wie MaLe gefährden die Schweiz NICHT, auch kriminelle Zion-Rabbiner nicht, die den Völkermord gegen Palästinenser befürworten - sondern "Gefährder"  sollen immer nur Muslime sein:
48 Personen gefährden die Schweizer Sicherheit, eine mehr als im Mai
https://www.blick.ch/politik/eine-person-mehr-als-im-vorjahr-nachrichtendienst-zaehlt-48-terroristische-gefaehrder-id20366228.html

SDA - Gemäss dem Nachrichtendienst des Bundes um Direktor Christian Dussey geht derzeit von 48 Personen eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz aus.

Der NDB erfasst Dschihadisten und andere Terrorismus-Unterstützer als Risikopersonen
862 auffällige Nutzer verbreiten dschihadistisches Gedankengut im Internet

Im Rahmen der Terrorismusabwehr erfasst der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowohl Dschihadisten als auch Personen, die andere Formen des Terrorismus unterstützen, wie er am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Unter die Definition einer «Risikoperson», wie sie der NDB verwendet, fallen auch Menschen, die zu Terrorismus aufrufen.

Welche Kriterien der NDB bei der Erfassung genau anwendet, teilte er allerdings nicht mit. Er sprach im Communiqué lediglich von einer «Kombination sehr präziser Kriterien». Dabei sei ein «konkreter Gewaltbezug» ausschlaggebend.

Alle Risikopersonen würden laufend dem Bundesamt für Polizei und der Bundesanwaltschaft gemeldet, hiess es weiter. Der NDB bearbeite die Fälle zusammen mit den Kantonen und treffe präventive Massnahmen.

Mehr dschihadistische Aktivitäten im Internet
Der Nachrichtendienst informierte am Freitag auch über seine Erkenntnisse zu dschihadistischen Aktivitäten im Internet. Seit Mai verzeichnete er in diesem Bereich einen Anstieg. Die Zahl der auffälligen Nutzer, die entsprechendes Gedankengut verbreitet oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben, nahm demnach seither von 822 auf 862 Personen zu. In der Statistik enthalten sind alle Nutzer, die seit 2012 in diesem Zusammenhang identifiziert wurden.

Seit 2001 registrierte der NDB zudem nach eigenen Angaben 92 Personen, die aus der Schweiz in Konfliktgebiete reisten, um sich dort islamistischen Terrorgruppen anzuschliessen. 32 dieser Personen sind in der Zwischenzeit gestorben, 16 in die Schweiz zurückgekehrt. Unter den 92 Fällen seien 30 Schweizer Staatsangehörige, darunter 15 Doppelbürger, so der NDB.



Mossad-NDB hetzt gegen Rimoldi am 5.2.2025: Er sei "gefährlich" - statt sich selber aufzulösen und die satanistischen Freimaurer-Rituale mit Menschenhandel+Kindsmissbrauch endlich zuzugeben (!):
Massnahmenkritiker Rimoldi im Visier des Nachrichtendienstes: Mass-Voll-Chef unter Beobachtung – Grundrechte geritzt?
https://www.blick.ch/politik/mass-voll-chef-unter-beobachtung-grundrechte-geritzt-massnahmenkritiker-rimoldi-im-visier-des-nachrichtendienstes-id20561839.html

Fototexte:
1. Beim Nachrichtendienst des Bundes lagern auch Daten von Nicolas A. Rimoldi.
2. Während der Pandemie wurde Mass-Voll ins Leben gerufen.
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4. Die Gruppierung lancierte etwa Referenden gegen das Covid-Gesetz.
5. Heute hat Mass-Voll den Schwerpunkt verlagert: Zuletzt demonstrierte Rimoldi etwa, als EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen nach Verhandlungsabschluss über ein Rahmenabkommen nach Bern reiste.

Die Meldung:

Lucien Fluri - Co-Ressortleiter Politik - Der Nachrichtendienst hat den Aktivisten Nicolas A. Rimoldi im Visier. Laut einem Gerichtsurteil werden in Zusammenhang mit öffentlichen Anlässen Daten rund um Mass-Voll erfasst. Rimoldi bezeichnet dies als «schockierend und beängstigend».
Was weiss der Nachrichtendienst des Bundes über den Massnahmenkritiker Nicolas A. Rimoldi (30) und seine Bewegung Mass-voll? Welche Daten sammeln die Staatsschützer über den Aktivisten?
Das ist nicht ganz klar. Bekannt wird jetzt aber: Der Bund hat Rimoldi ins Visier genommen. Der Dienst sammelt Informationen rund um die Mass-Voll-Bewegung. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Rimoldi hatte selbst Auskunft verlangt über die Daten, die über ihn gehortet werden.
Aus Geheimhaltungsinteressen will der Nachrichtendienst keine konkreten Auskünfte erteilen, was er genau zu Rimoldi sammelt. Preis gibt er aber: Er hat mehrere Pressemeldungen über ihn archiviert. Zudem führt er einen Eintrag über Rimoldi in einer Datenbank, mit der Bund- und Kantone etwa vor Demonstrationen die Gefährlichkeit einer Veranstaltung abzuschätzen versuchen. Rimoldis Name werde «im Zusammenhang mit öffentlichen Anlässen erwähnt, die angesichts einiger Teilnehmer zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren Sicherheit relevant sein könnten». So steht es, etwas sperrig formuliert, im Gerichtsurteil.

Rimoldi: «Schockierend und beängstigend»
Grundrechtlich ist dies heikel. Denn grundsätzlich dürfen keine Daten über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bearbeitet werden. Ausnahmen bestehen, etwa wenn Anhaltspunkte für die Vorbereitung von Gewalttaten vorliegen oder die Gefährlichkeit gewisser Gruppierungen eingeschätzt werden muss.
Als «schockierend und beängstigend» bezeichnet es Nicolas Rimoldi, dass der Nachrichtendienst über ihn Informationen sammelt. Er sagt: «Wir sind friedliche Bürgerrechtler.»
Der Nachrichtendienst seinerseits betonte vor Gericht, er sei nicht an Rimoldis politischer Tätigkeit interessiert. Offenbar geht es ihm aber um Personen im Umfeld von Mass-Voll-Veranstaltungen, «welche die Anlässe für ihre Zwecke missbrauchten und auf diese Weise die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnten.» Genannt wird etwa die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen. Welche Personen dies sind, ist selbstverständlich geheim. Denkbar wäre, dass es sich um Personen aus der Reichsbürgerszene handeln könnte.

Vorerst kein tieferer Einblick möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Rimoldi vorerst keinen Einblick erhält, welche Daten genau über ihn gesammelt worden sind, «da ansonsten geheim zu haltende Informationen offenbart würden». Gelandet war der Fall auch beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dieser hatte immerhin keine unrechtmässig bearbeiteten Daten ausgemacht.
Anwalt David Dürr vertritt Nicolas A. Rimoldi in diesem Verfahren. Dürr spricht von einem ungelösten «Dilemma», das hier offensichtlich werde. Einerseits sei es der politische Wille seit der Fichenaffäre, dass der Nachrichtendienst nicht mehr im Geheimen gegen Schweizer Bürger agieren dürfe. Aus Gründen des Staatsschutzes bleibe jetzt aber doch praktisch alles geheim. Inwieweit eine politische Bewegung überwacht werde, sei so nicht überprüfbar. Und weil der Nachrichtendienst kaum begründen müsse, warum er die Daten unter Verschluss hält, könne man vor Gericht auch kaum dagegen argumentieren. Allenfalls könnte ein Gang vors Bundesgericht hier mehr Klarheit bringen, hofft Dürr.




Krimineller schweizer Geheimdienst NDB am 6.10.2025: spioniert Menschengruppen aus, die die Schweiz erhalten wollen (!):
Schweizer Geheimdienst überwacht diese Corona-Kritiker zur Früherkennung staatsfeindlicher Tendenzen
https://uncutnews.ch/schweizer-geheimdienst-ueberwacht-diese-corona-kritiker-zur-frueherkennung-staatsfeindlicher-tendenzen/
https://t.me/standpunktgequake/210214

Der Schweizer Spitzelstaat – Wenn die Demokratie ihre Maske verliert

Was jahrzehntelang als undenkbar galt, ist nun schwarz auf weiss belegt: Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) hat während der Corona-Pandemie Bürgerorganisationen überwacht – darunter die „Freunde der Verfassung“, jene Bewegung, die friedlich, aber entschlossen gegen staatliche Zwangsmassnahmen aufstand.

Und das ausgerechnet in der Schweiz, die sich selbst als Vorbild direkter Demokratie versteht.

Überwachung statt Dialog

Recherchen der Weltwoche belegen, dass der NDB Aktivisten und Gegner der Corona-Politik systematisch ausspionierte. Daten wurden gesammelt, Kommunikationskanäle angezapft, Dossiers angelegt. Ziel der Operation war die Überwachung von Bürgern, deren einziges „Vergehen“ darin bestand, die Einhaltung der Grundrechte zu fordern.

Das Bundesamt für Risikomanagement stufte die „Freunde der Verfassung“ bereits wenige Monate nach ihrer Gründung als potenzielle Gefahr ein. Der Grund: Sie organisierten Volksabstimmungen, hielten Reden und riefen zu friedlichen Demonstrationen auf.

Wenn der Staat den Ruf nach Freiheit als Bedrohung interpretiert, ist etwas Grundlegendes aus dem Gleichgewicht geraten.

Doppelmoral auf höchster Ebene

Im Mai 2021 trat Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der SRF-Arena auf und erklärte, die „Freunde der Verfassung“ stünden „ganz bestimmt nicht auf dem Radar“. Heute ist klar: Das war nicht die Wahrheit.

Während sie vor laufender Kamera beschwichtigte, sammelten Nachrichtendienst und Behörden im Hintergrund Daten über die Bewegung und ihre Mitglieder. Es war eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit – und bis heute hat niemand politische Verantwortung übernommen.

Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat

Der NDB rechtfertigt sein Vorgehen mit der „Früherkennung staatsfeindlicher Tendenzen“. Doch wer Bürger überwacht, weil sie ihr demokratisches Recht auf Meinungsäusserung wahrnehmen, verlässt die Grundlagen des Rechtsstaats.

Aus der Schweiz, die sich gern als freiheitliches Vorbild präsentiert, wird ein Präventionsstaat, der alles wissen will – nicht um zu schützen, sondern um zu kontrollieren.

Die rote Linie ist überschritten

Neben den „Freunden der Verfassung“ standen auch andere Gruppen im Visier der Sicherheitsbehörden – „Mass-voll!“, das „Schweizer Aufklärungsnetzwerk“ und „Stiller Protest“. Sie alle wurden überwacht, obwohl keine Hinweise auf Gewalt oder Extremismus vorlagen.

Es ging nicht mehr um Sicherheit, sondern um Kontrolle. Und um ein Signal: Wer zu laut wird, gerät unter Beobachtung.

Damit ist eine rote Linie überschritten. Eine Demokratie, die ihre Bürger bespitzelt, weil sie ihre Rechte einfordern, verliert ihre Glaubwürdigkeit.

Fazit

Wenn Kritik zum Risiko wird, wenn Bürger zu Verdächtigen erklärt werden, wenn Grundrechte überwacht statt geschützt werden – dann steht die Schweiz nicht mehr auf festem demokratischem Fundament.

Die Lektion ist klar: Eine Verfassung soll den Bürger vor dem Staat schützen – nicht den Staat vor dem Bürger.




Spionage mit dem kriminellen NDB in der Schweiz am 8.12.2025: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - aber 5 Jahre Frist (!):
Schweizer Schnüffelstaat auf Bewährung: verfassungswidrig, aber bitte weiterspionieren
https://t.me/standpunktgequake/218140

Endlich eine gute Nachricht: Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation durch den NDB nicht mit Bundesverfassung und EMRK vereinbar ist.

Also genau das, was „Verschwörungstheoretiker“ seit Jahren sagen. Der Haken: Statt sofort den Stecker zu ziehen, bekommt der Schnüffelstaat eine Fünfjahres-Frist, um seinen Grundrechtsbruch „gesetzlich nachzujustieren“.

In der Zwischenzeit darf munter weiter massenhaft gefiltert, gespeichert und ausgewertet werden, ohne wirksamen Schutz für Journalisten, Anwälte oder sonst wen, der noch was Wichtiges zu sagen hat. Journalistische Quellen, Anwaltsgeheimnis, wirksame Rechtsmittel? Fehlanzeige, aber hey, dafür gibt’s „Sicherheit“.

Und das Beste: Das Urteil kann natürlich noch beim Bundesgericht angefochten werden. Vielleicht wird aus diesem seltenen Lichtblick ja doch noch ein hübsch verpackter Freipass für die Totalüberwachung.

Also ja: gute Nachricht. Aber nur im Maßstab eines Landes, in dem verfassungswidrige Massenüberwachung nicht beendet, sondern regulatorisch optimiert wird.

👉  (https://jimhaslam.substack.com/p/covids-many-conspiracy-theories?utm_source=post-email-title&publication_id=991852&post_id=153218123&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=true&r=4m0sq5&triedRedirect=true&utm_medium=email)Zum Urteil (https://www.bvger.ch/de/newsroom/medienmitteilungen/massenueberwachung-der-grenzueberschreitenden-kommunikation-ist-nicht-grundrechtskonform-2655)



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