Bei Kriminellen kann man keine Werbung machen

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Kriminelle Schweizer (Teil 5)

Auch dieses Kapitel kann man nicht verhindern - aber in der Schweiz wird generell ein Schweizer nur befördert, im schlimmsten Fall wegbefördert...

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino


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10.7.2014: Geld ohne Leistung verlangen: <Cablecom verschickt Rechnungen an Nichtkunden>

aus: Schweizer Fernsehen online; 10.7.2014;
http://www.srf.ch/konsum/themen/multimedia/cablecom-verschickt-rechnungen-an-nichtkunden

<Das Telekommunikationsunternehmen UPC Cablecom verschickt happige Rechnungen an Mieter und Wohnungseigentümer, welche gar kein Angebot des Kabelnetzbetreibers nutzen. Wer nicht reagiert, wird gemahnt. Wer aus Versehen bezahlt, bindet sich für mindestens ein Jahr.

623 Franken für 20 Monate Kabelanschluss. Es ist ein stolzer Betrag auf der UPC Cablecom-Rechnung für Karl Maron aus Schwarzenburg im Kanton Bern. Das Problem: Karl Maron nutzt gar keine Dienstleistungen von UPC Cablecom.

Für Fernsehen, Telefon und Internet hat er sich vor vielen Monaten für ein Angebot des Konkurrenten Swisscom entschieden. Das Angebot von UPC Cablecom kann Karl Maron sogar gar nicht nutzen, in seiner Wohnung fehlen entsprechende Steckdosen. Ebenfalls betroffen sind sechs weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses.

Bei allen sei der Ärger gross, sagt Karl Maron im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF1: «Was uns stört, ist der ultimative Charakter des Rechnungsschreibens. Wir sind aufgefordert UPC Cablecom zu kontaktieren, sollten wir keine Kunden sein.»

Sogar Kinder erhielten Rechnung

Auch die Nachbarin Irène Maurer hat grundlos Post von UPC Cablecom erhalten, respektive ihre Kinder. Die Rechnung lautet nämlich auf die minderjährigen Töchter. Ein solches Rechnungswesen hinterlässt bei Irène Maurer keinen seriösen Eindruck: «Bei dieser Firma möchte ich nicht Kundin werden.»

Cablecom wehrt sich gegen Bereicherungsvorwurf

Auf Anfrage von «Espresso» entschuldigt sich UPC Cablecom: «Das ist ein Fehler», sagt Mediensprecher Andreas Werz. Man verschicke nicht systematisch Rechnungen an Personen, welche gar keine Dienste in Anspruch nehmen, betont Sprecher Andreas Werz.

Doch UPC Cablecom bestätigt in der Sendung «Espresso», dass durchaus auch Nicht-Kunden Rechnungen erhalten: Entscheidend sei, ob eine Liegenschaft am Netz von UPC Cablecom angeschlossen sei oder nicht.

Falls ja, gehe das Unternehmen davon aus, dass der Anschluss tatsächlich genutzt werde und verschicke entsprechende Rechnungen. «Mit fiesen Bereicherungstricks hat dieses Vorgehen nichts zu tun!» weist Andreas Werz entsprechende Vorwürfe zurück.

Aus Versehen bezahlt – automatisch Kundin

Nadja Castellazzi aus Chur hat ebenfalls ohne Gegenleistung eine Rechnung von UPC Cablecom erhalten. Aus Versehen hat die Mieterin die Rechnung beglichen. Der grosse Ärger dabei: Mit dem Bezahlen hat sich Nadja Castellazzi gleich für mindestens ein Jahr verpflichtet. Das heisst: Weitere Rechnungen werden folgen.

In solchen Fällen kennt UPC Cablecom kein Pardon, wie Nadja Castellazzi erfahren musste: «Der Kundendienst beharrte auf dem angeblich zu Stande gekommenen Vertrag.»

Nachdem sich «Espresso» einschaltet, zeigt sich UPC Cablecom doch noch kulant: «Die Kundin erhält das einbezahlte Geld zurück», sagt Mediensprecher Andreas Werz.>

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20 minuten
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Luzern 2.9.2014: Ungefähr 10 Ratten auf einen Streich um 23 Uhr - Essen herumschmeissen und Essensreste in der Kanalisation sind Faktoren

aus: 20 minuten online: Touristen in Luzern: «So viele Ratten habe ich noch nie gesehen!»; 2.9.2014;
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/21137976

<Luzern hat ein Rattenproblem. Regelmässig werden Fallen aufgestellt, um die Population der Nager einzudämmen. Littering und ausgesetzte Tiere verschärfen das Problem.

Touristin Anja Köhler aus Hamburg staunte nicht schlecht, als sie für ein Studientreffen ein paar Tage in Luzern war und am Abend gegen 23 Uhr mit ihren Kollegen am Europaplatz vor dem KKL am See sass: «So viele Ratten auf einem Haufen habe ich noch nie gesehen!» Um die zehn Ratten seien aus den Fugen der Mauer herausgekrochen. Sie und ihre Kollegen haben die Tiere bestaunt. «Ich fand es sehr beeindruckend, aber auch leicht gruselig», so Köhler.

Littering verschärft Problematik

Wie man gegen die Ratten vorgeht, weiss die Stadt Luzern aus Erfahrung: 2009 gab es eine regelrechte Rattenplage rund um den Bahnhof und den Europaplatz und es kam vermehrt zu Reklamationen aus der Bevölkerung und von Touristen. Die Stadt sah sich zum Handeln gezwungen und liess in der Folge 250 Rattenfallen aufstellen. Man habe das Problem eindämmen können, jedoch stehen noch heute Fallen, um die Population der Nager im Zaum zu halten. «Das grösste Problem ist, dass Menschen ihre Essensreste achtlos in die Gebüsche werfen. Je mehr Nahrung da ist, desto mehr Ratten gibt es», sagt David Cathomas vom Umweltschutz Luzern. Die Zahl der Ratten sei sehr schwer schätzbar. Früher hiess es, dass auf einen Einwohner der Stadt eine Ratte käme. Jetzt würden es etwas weniger sein, meint Cathomas.

Zahl ausgesetzter Hausratten ansteigend

Für die Fallen ist die Firma Rentokil zuständig. Stefan Egli, Serviceleiter, bestätigt das Problem: «Die Menschen verfüttern kiloweise Brot an die Schwäne, und was liegen bleibt, wird von den Ratten gefressen. Das ist mühsam.» Und er sagt: «Würden wir nicht routinemässig die Köderboxen alle drei Monate neu auffüllen, hätten wir bald eine Ratteninvasion.» Am See sind zurzeit rund 28 Fallen aufgestellt. Weitere 16 Fallen sind in der Stadt verteilt, zum Beispiel da, wo viele Leute ihre Abfallsäcke deponieren. In den Boxen befinden sich vergiftete Rattenköder. Zusätzlich verschlimmert wird das Problem durch ausgesetzte Hausratten: «Die Zahl der freigelassenen Hausratten nimmt immer mehr zu», so Egli.

Damit die Zahl der Ratten nicht weiter steigt, ist jeder angehalten, Speisereste korrekt zu entsorgen. Kehrichtsäcke sollten nicht am Vorabend auf die Strasse gestellt werden. Zudem sollten Essensreste nicht das WC hinuntergespült werden, weil sich die Ratten in der Kanalisation davon ernähren.

(msa)>

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So etwas machen nicht einmal die Türken:

20 minuten
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14.9.2014: Kriminelle Schweizer wissen nicht, wo das WC ist: <Pfui Teufel! Baden-Fans pinkeln Muri-Goalie in die Flasche>

aus: 20 minuten online; 14.9.2014;
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/15116478

<Das ist überhaupt nicht sportlich: Während des 1. Liga-Spiels zwischen Baden und Muri sollen einige Baden-Fans dem Muri-Goalie in die Trinkflasche uriniert haben.

In der 1. Liga Gruppe 3 feierte der Tabellenführer FC Baden am Samstag im Aargauer Derby gegen den FC Muri aus dem Freiamt einen knappen 3:2-Heimsieg. Zweimal lagen die Badener in Rückstand, aber in der 90. Minute konnten die Ostaargauer den Siegtreffer doch noch bejubeln.

Mehr als das Spiel macht im Nachhinein aber eine andere Aktion von sich reden. Offenbar urinierten während der zweiten Hälfte einige Baden-Fans dem Murianer Goalie Reto Felder in die Trinkflasche, als dieser sich etwas vom Tor entfernt hatte, wie «Tele Züri» berichtet. Als der Goalie die Flasche angesetzt hatte, hätten die Fans ihn angeschrien, er habe Urin getrunken und werde Krankheiten davon bekommen, so Felder weiter. Da er auch am Sonntag noch Magenschmerzen hatte, will er am Montag einen Arzt aufsuchen.

Baden-Präsident Thomi Bräm hatte von der Aktion erfahren, war aber selber nicht am Spiel. «Wir leiten nächste Woche eine interne Untersuchung ein und versuchen herauszufinden, ob das wirklich so war.» Sollten die Baden-Fans dies getan haben, sei das natürlich nicht im Sinne des Fairplay-Gedankens und Bräm verurteilt diese Tat.

(hua)>

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Die Nazi-Schweiz hat eine "spezielle Art", eine Rache auszudrücken:

20 minuten
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Langenthal 20.10.2014: Chaoten-Schweizer zerstören im Schulhaus Computer und Musikinstrumente - und setzen das Schulhaus unter Wasser - und klauen nichts

aus: 20minuten online: Langenthal BE: Chaoten wüten in Langenthaler Schulhaus; 20.10.2014;
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/14444738

<von Nora Camenisch -

Eine Überschwemmung, aufgebrochene Schränke und zerstörte Computer: Vandalen haben in einem Langenthaler Schulhaus gewütet und einen immensen Schaden verursacht.

Sie öffneten einen Löschposten, wollten Schränke aufbrechen und zerstörten PC-Bildschirme und Musikinstrumente – die Vandalen im Langenthaler Schulhaus Kreuzfeld 4 haben ganze Arbeit geleistet. Doch damit nicht genug: Durch die geöffneten Löschposten floss eine grosse Mengen Wasser ins Untergeschoss des Gebäudes. Der Sachschaden dürfte immens sein. Die genau Höhe ist derzeit noch unklar.

Schüler besuchen wie gewohnt den Unterricht

Trotzdem konnten die Schüler am Montagmorgen wie gewohnt den Unterricht besuchen. «Die Einsatzkräfte haben alles unternommen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es wurden diverse Spezialfirmen aufgeboten und im Schulhaus wurden Trocknungsgeräte aufgestellt», sagt der Langenthaler Stadtpräsident Thomas Rufener, «jetzt müssen Messungen vorgenommen werden. Ich kann mir aber vorstellen, dass in gewissen Räumen noch Bodenreparaturen nötig sind.» Es sind nicht die einzigen Bauarbeiten, die Schüler und Lehrer derzeit erdulden müssen. Das Schulhaus wird nämlich derzeit umgebaut. Laut Rufener werden sich Renovationsarbeiten aber durch die Vandalenakte voraussichtlich nicht verzögern.

Wer die Vandalen sind, ist noch unklar. Einbruchspuren konnten am Gebäude gemäss Kantonspolizei Bern nicht festgestellt werden.

Keine Sofortmassnahmen

Bereits Mitte Oktober wurde Mobiliar des Schulhauses Kreuzfeld 4 zerstört. Das Mobiliar war in einem Werkhof eingelagert, in welchem ein Brand ausgebrochen war.

Auch mit Vandalen hatte die Gemeinde schon früher zu kämpfen. Im Jahr 2011 setzte die Stadt deshalb eine neue Arealordnung in Kraft. Diese umfasst unter anderem ein Rauchverbot und untersagt Gewalt auf dem Schulhausareal. Stadtpräsident Rufener hält aber fest: «Es ist in letzter Zeit nicht zu einer Häufung der Fälle gekommen. Deshalb drängen sich primär keine Sofortmassnahmen auf. Man kann nicht alles verhindern.»>

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12.10.2014: Fluggesellschaft will keine Verantwortung für Klau aus Koffern übernehmen: <Gepäckdiebstahl: Swiss stiehlt sich aus der Verantwortung>

aus: Schweizer Fernsehen online; 12.10.2014;
http://www.srf.ch/konsum/themen/umwelt-und-verkehr/gepaeckdiebstahl-swiss-stiehlt-sich-aus-der-verantwortung

<Yvonne Hafner

Auf dem Rückflug aus den Ferien werden einem Swiss-Kunden Gegenstände im Wert von 5000 Franken aus dem Gepäck gestohlen. Die Fluggesellschaft Swiss versteckt sich hinter Paragrafen und steht für den Schaden nicht gerade.

Christian Gazzarin aus St.Gallen reist mit Swiss von Kenia zurück nach Hause. Als er am Flughafen Zürich seine Tasche vom Rollband nimmt, kommt der grosse Schock: Das Gepäckstück wurde während der Reise aufgeschlitzt. Es fehlen ein Laptop und ein Teleobjektiv im Wert von 5000 Franken.

Gemäss dem Montrealer Übereinkommen, welches die Haftung im internationalen Flugverkehr regelt, wäre die Fluggesellschaft verpflichtet, dem Kunden den Schaden zu ersetzen. Dies bis zu einem Betrag von 1600 Franken. Trotzdem stielt sich Swiss aus der Verantwortung.

Swiss verweist aufs Kleingedruckte

Auf Nachfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 verweist die Fluggesellschaft auf das Kleingedruckte, ihre Beförderungsbestimmungen. Dort sei explizit erwähnt, dass Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer und andere persönliche elektronische Geräte nicht aufgegeben werden dürften.

Swiss Sprecher Mehdi Guenin sagt gegenüber «Espresso»: «Wenn sich jemand nicht an diese Bestimmungen hält, können wir natürlich nicht haften.» Und er fügt an: «Wir empfehlen unseren Passagieren, dass sie solche Wertgegenstände wenn möglich immer im Handgepäck mitnehmen.»

Zulässiges Handgepäck ist limitiert

Diese Argumentation verärgert und enttäuscht Swiss-Kunde Christian Gazzarin. Er hätte den gestohlenen Laptop und das Objektiv gerne im Handgepäck untergebracht. Nur war dort kein Platz, weil er da schon die Kamera und weitere Objektive verstaut hatte. «Espresso» will von Swiss wissen: Was hätte der Kunde also tun sollen? Er darf ja nicht mehr als 8 Kilo im Handgepäck transportieren.

Swiss Sprecher Mehdi Guenin sagt: Doch! Es passiere oft, dass jemand neben dem Handgepäck zum Beispiel noch eine Tasche für den Anzug und eine fürs Stativ dabei habe: «Das darf man natürlich mitbringen.» Ob man sich als Swiss-Kunde jedoch im Streitfall – erst recht an einem Check-In-Schalter im Ausland - auf diese Aussage berufen kann, bleibt offen.

Experte sagt: Ein Grenzfall

«Espresso» hat den Fall dem Reiserechts-Experten Vito Roberto von der Universität St.Gallen vorgelegt. Dass die Fluggesellschaft bei Bargeld oder teurem Schmuck die Haftung ablehne, sei korrekt. Dass Swiss ihren Kunden verbiete, elektronische Geräte aufzugeben, sei hingegen «heikel».

Die Konsequenz dieser kundenunfreundlichen Swiss-Regelung: Pässe, Bargeld, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle aber eben auch schwerere elektronische Geräte wie Kamera oder Laptop müssen immer ins Handgepäck.

Schaden sofort melden

Wem auf einem Flug Gepäck gestohlen wird, muss den Vorfall sofort der Fluggesellschaft melden und bei der Polizei Anzeige erstatten. So stellt der Fluggast sicher, dass der Schaden von der Reise- oder Diebstahlversicherung übernommen wird, falls sich die Fluggesellschaft – wie im Fall von Christian Gazzarin die Swiss – aus der Verantwortung stielt.>

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Basler
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16.10.2014: Der schweizer Rechtsextremist James Schwarzenbach - systematische Hetze gegen Ausländer in den 1960er und 1970er Jahren - statt Soziologie

aus: Basler Zeitung: «Er war ein Faschist»; 16.10.2014;
http://bazonline.ch/kultur/fernsehen/Er-war-ein-Faschist/story/23518933

Kommentar: James Schwarzenbach war einer derjenigen schweizer Vollidioten, die nicht begreifen wollten, dass auch Italiener Menschen sind und Menschen sein wollen. In den 1960er und 1970er Jahren liess die Schweiz die Gastarbeiter in kleinsten Verhältnissen hausen und verkümmern, und dann kam der Hetzer Schwarzenbach und meinte, die Ausländer seien an diesen Umständen schuld. Diese Hetze gegen Ausländer ist bis heute ganz legal, da die Hetze gegen Menschengruppen bis heute (2015) NICHT unter Strafe steht. Die Hetzer-Schweiz ist also weiterhin eine Hetzer-Schweiz mit vielen kriminellen Hetzer-Schweizerleins - alles straffrei!

Der Artikel:

Ein SRF-Dok fragte nach Wirken und Erbe von James Schwarzenbach, der 1970 die Schweizer Ausländerdebatte eröffnet hatte.

Er war der erste Rechtspopulist, den wir bei uns im Land hatten. Er war irgendwie anders als der gemeine Schweizer: piekfein, mit schnarrender Stimme und exotischem Vornamen, offenbar hatte er Arbeit nicht nötig. Und dieser ganze Lack in den Haaren...

Dem Vermächtnis von James Schwarzenbach (1911 bis 1994) ging Beat Bieris SRF-Dok «Gegen das Fremde. Der lange Schatten von James Schwarzenbach» nach. Der Zürcher Textilerbe hatte 1970 mit der schliesslich relativ knapp abgelehnten Schwarzenbach-Initiative die Ausländerdebatte eröffnet. Jungen Zuschauern zeigte der Film drastisch, wie rechts Schwarzenbach tatsächlich gedacht hatte. Älteren rief er es wieder in Erinnerung.

Das Schisma der Arbeiterschaft

Einen «Neger aus Zaire» könne man ebenso wenig assimilieren wie einen Tamilen, sagte Schwarzenbach in einem Interview. In einem andern vertrat er die Ansicht, die Staatsform Demokratie sei letztlich eine Wesensfrage. Wäre er Spanier, so wäre er wohl Faschist, sagte er zu einem Zeitpunkt, als Diktator Franco noch an der Macht war.

Helmut Hubacher, bei der Schwarzenbach-Abstimmung Nationalrat der SP und später Präsident der Partei, verortete Schwarzenbach maximal rechts. «Schwarzenbach war ideologisch gesehen ein Faschist», sagte Hubacher, der die Abstimmung von 1970 auch als Schisma erlebt hatte. Ausländerfeindliche Arbeiter hätten sich danach von der SP losgesagt.

Diabolische Raffinesse

Doch inwiefern unterschieden sich damals die Ansichten des «Faschisten» Schwarzenbach von gewöhnlichen rechtskonservativen Positionen? Wie und wann radikalisierte sich der grossbürgerliche Industriellensohn? Bieri liess Hubachers Einschätzung stehen und verzichtete auf die nötige Differenzierung und Vertiefung; Schwarzenbachs Engagement in der nazifreundlichen Nationalen Front beispielsweise wurde nicht thematisiert.

Auch über seine berüchtigte Demagogie erfuhr der Zuschauer wenig. Eine einzige kurze Szene, in der Schwarzenbach einen Kritiker an einer Abstimmungsveranstaltung kaltstellte, musste zur Anschauung genügen. Mit diabolischer Raffinesse hatte er einen Detailfehler seines Gegners blossgestellt («Ich bin in keinem Verwaltungsrat, das ist falsch»).

Stattdessen spannte Bieri in seinem 55-minütigen Film den Bogen allzu rasch allzu weit, über die Tamilen und Christoph Blocher bis hin zu Ecopop. Er habe Respekt vor Schwarzenbachs Eigensinn, meinte Blocher distanziert – offenkundig stellt er Schwarzenbach nicht in eine Reihe mit seinen Idolen Escher, Minger, Churchill. Den Begriff der «Überfremdung» lehne er ab, sagte Blocher, ihm gehe es um die «Asylproblematik». Was diese Unterscheidung für die Politik der SVP bedeutet, blieb unklar.

Ratlosigkeit eingestanden

Bieri zeigte zwar mit vielen Archivbildern der letzten Jahrzehnte den altbekannten Reigen der Ausländerskeptiker, in dem erst die Italiener als faul, dann als gschaffig und hilfreich, dann ersatzhalber die Tamilen als faul, dann als gschaffig und so weiter und so fort bezeichnet werden.

Nicht im Ansatz erklären konnte Bieri jedoch, warum dieser Reigen von Schwarzenbach bis heute trotz einer konstant soliden Wirtschaftslage immer neue Anhänger findet. Der Filmschluss war quasi ein Eingeständnis seiner Ratlosigkeit: Selbst der Gatte der linken Blocher-Schwester Judith, ein ehemaliger Gastarbeiter und Gewerkschafter, bejahte die SVP-Einwanderungsinitiative.

«Er hat halt Angst», murmelte Judith Blocher nur, stellvertretend.

(baz.ch/Newsnet)>

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Kopten ohne Grenzen online, Logo

28.11.2014: Einseitige Hetze gegen den Islam durch die kriminelle Weltwoche - ohne die kriminelle, "christliche" NATO zu erwähnen...

aus: Kopten ohne Grenzen online: Andreas Thiel: “Mohammed war Kinderschänder und Massenmörder”! 28. November 2014;
http://koptisch.wordpress.com/2014/11/28/andreas-thiel-mohammed-war-kinderschander-und-massenmorder/

<Heftige Koran-Kritik – ist Thiel in Gefahr?

Andreas Thiel greift in einer «Streitschrift» den islamischen “Propheten” Mohammed frontal an. Nun sorgt sich das Umfeld des Satirikers um dessen Leben.

«Wenn dieser Artikel aus der @Weltwoche nur kein Drama nach sich zieht…», schreibt ein Twitter-User unter dem Hashtag #Thiel. Ein anderer twittert: «Hoffentlich wird er nun nicht ermordet.» Der Grund, warum sich Menschen öffentlich Sorgen um die Sicherheit des Satirikers Andreas Thiel machen, ist der Frontartikel der aktuellen «Weltwoche». In einer fünfseitigen «Streitschrift» macht Thiel den Koran für Gewalt, Krieg und Unterdrückung verantwortlich.

Im Artikel bezeichnet Thiel den Propheten Mohammed als «Sklaventreiber, Kinderschänder und Massenmörder». Der Koran sei eine Sammlung von «Hasstiraden» – Weisheiten oder das Wort Gottes suche man darin vergeblich. «Neben Aufrufen zu Gewalt und ein paar überholten, primitiven Richtsprüchen ermüdet die Lektüre bloss durch die unaufhörliche Selbstbeweihräucherung Mohammeds und die unablässige Betonung seiner angeblich göttlichen Gesandtschaft – im Wechsel mit Schmähungen von Ungläubigen und üblen Drohungen gegen diese.»

«Wer die Liebe wählt, legt den Koran beiseite»
Thiel geht so weit, dass er den Koran als «Kern des Übels» bezeichnet. «Dass islamistische Fanatiker zu Terroristen werden, ist kein Wunder. Denn Rache und Gewalt durchziehen die Lehre Mohammeds wie sonst nichts anderes.» Thiel kommt zum Schluss: Wer sich als Muslim für die Grundlage seiner Religion interessiere, lasse sich entweder von der Schrift Mohammeds radikalisieren oder wende sich von ihr ab.

Muhamed M. Hanel, Sprecher der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich, ist bestürzt: «Thiels Kritik beleidigt nicht nur die Muslime in der Schweiz, sondern alle vernünftig denkenden Menschen!» Thiel habe sich einer Strategie bedient, die bei Radikalatheisten derzeit sehr beliebt sei: «Man zitiere aus dem Kontext gerissene Passagen, mixe sie mit willkürlicher Interpretation, würze mit Halbwahrheiten und Lügen – und serviere dies einem entsprechend sensibilisierten hungrigen Publikum.» So würden der Koran, der Islam, die Muslime und Religion ganz allgemein dämonisiert. Hanel meint, aus wissenschaftlicher Sicht könne belegt werden, dass der Koran einen weit weniger brutalen Wortschatz aufweise als die Bibel. «Auch inhaltlich gibt er immer dem Frieden den Vorzug und legitimiert Gewalt nur als letzte Option gegen Unrecht.» Auch Saïda Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam erinnert daran, dass das Christentum mit Andersdenkenden in der Vergangenheit «auch nicht gerade zimperlich» umging.

«Fanatisierte Personen» könnten austicken
Trotzdem kann sie Thiels Kritik verstehen. Sie räumt ein, dass gewisse Texte im Koran gewalttätig seien. «Es gibt noch viel zu tun, um die Entstehungsgeschichte des Korans zu rekonstruieren.» Es gebe auch viele Muslime, die diese Passagen selber kritisierten. «Einige Intellektuelle rufen dazu auf, die Stellen, die zu Gewalt und Ausgrenzung aufrufen, im Koran aufzuheben.» Auf die Frage, ob Thiel wegen seines Artikels in Gefahr sein könnte, sagt Keller-Messahli: «Wir können nie ausschliessen, dass Kritik am Koran fanatisierte Personen um den letzten Rest ihres Verstandes bringt.» Dass solche Befürchtungen nicht völlig unbegründet sind, zeigt das Beispiel des niederländischen Regisseurs und Satirikers Theo van Gogh. Nachdem er den Islam als «agressiv und rückständig» bezeichnet und in einem Film die Unterdrückung der muslimischen Frau thematisiert hatte, tötete ihn ein radikal-islamischer Attentäter 2004 auf offener Strasse.

«Wer sucht, findet mich»
Thiel sagt, seit der Publikation des Artikels sorge sich sein ganzes Umfeld um seine Sicherheit: «Von allen Seiten melden sich Menschen bei mir, die mich warnen, dass sich jemand rächen könnte.» Trotzdem stehe er zu jedem Wort. «Es ist erwiesen, dass Mohammed Sklaven hielt, mit 50 eine Neunjährige heiratete und während seiner Herrschaft 74 Kriege führte. Ich sage nur die Wahrheit.» Wenn Millionen von Menschen Mohammed verehrten, mache das seine Taten nicht weniger grausam. Thiel räumt zwar ein, dass es im Alten Testament der Bibel ebenfalls brutale Passagen gibt. «Die sind aber eher beschreibend gehalten. Es geht darum, warum sich die Leute früher die Köpfe eingeschlagen haben.» Der Koran dagegen sei «eine politische Kampfschrift» und «ein Vielfaches brutaler als die Bibel». Thiel sagt, in Zeiten von IS und Al-Kaida würden sich selbst Religionswissenschaftler nicht mehr getrauen, den Koran zu kritisieren. «Deshalb muss wohl oder übel ich diesen Part übernehmen.» Bisher erhielt Thiel noch keine Drohungen. Er will auch keine speziellen Massnahmen ergreifen, um sich vor allfälligen Angriffen zu schützen. «Wer mich sucht, findet mich. Es ist ja nicht so, dass ich mich mit meinem Äusseren gut verstecken könnte.»

Schweizer übt heftige Koran-Kritik Fans fürchten um das Leben des Satirikers
Der Satiriker Andreas Thiel hat in einer “Streitschrift” den Koran für Gewalt, Krieg und Unterdrückung verantwortlich gemacht. Nun sorgen sich seine Fans öffentlich um seine Sicherheit. Thiel steht zu seinen Worten. Nach der Koran-Lektüre hat sich der Berner Satiriker Andreas Thiel auf fünf Seiten Luft gemacht: In dem Aufmacher der Schweizer “Weltwoche” kritisiert der Berner den Koran als “Sammlung von Hasstiraden” und “Aufruf zur Gewalt, eine Anleitung für Krieg und Unterdrückung”. Auch bezeichnet er den Propheten Mohammed als “Sklaventreiber, Kinderschänder und Massenmörder”. Ist Thiel deshalb in Gefahr? Die Fans des Autoren zeigen sich im Internet besorgt. So hofft ein Student via Twitter beispielsweise, dass die Streitschrift kein “Drama” nach sich zieht:

Überlegungen wir diese sind nicht unbegründet. Der niederländische Satiriker Theo van Gogh zum Beispiel wurde von einem radikalen Islamisten 2004 auf offener Straße getötet, nachdem er der Islam als “agressiv und rückständig” bezeichnet und einen Film über die Unterdrückung muslimischer Frauen gemacht hatte. Saïda Keller-Messahli vom Schweizer Forum für einen fortschrittlichen Islam sagt gegenüber dem Schweizer Onlineportal “20Minuten.ch”, dass man nie ausschließen könne, das fanatisierte Personen eine Koran-Kritik “um den letzten Rest ihres Verstandes bringt”.

Andreas Thiel plant keine Sicherheitsmassnahmen
Andreas Thiel steht zu seinem Wort. In Zeiten, in denen Terrorgruppen wie IS und Al-Kaida wüten, trauen sich seiner Meinung nach selbst Religionswissenschaftler nicht mehr am Koran Kritik zu üben.  “Deshalb muss wohl oder übel ich diesen Part übernehmen”, erklärt der Berner gegenüber “20Minuten.ch”. Bisher hat Thiel auch noch keine Drohung erhalten und plant auch nicht, sich vor möglichen Angriffen zu schützen. “Wer mich sucht, findet mich. Es ist ja nicht so, dass ich mich mit meinem Äußeren gut verstecken könnte”, sagt der Koran-Kritiker mit Verweis auf seine Frisur – er trägt einen pinken Irokesenschnitt.
{http://www.focus.de/panorama/welt/nach-heftiger-koran-kritik-web-fuerchtet-um-sicherheit-von-berner-satirikers_id_4307612.html}

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Infosperber online, Logo

16.8.2016: Medikamentenimporte in die Schweinz zum Euro-Kurs von 1,28 statt 1,09 - Schaden 2,9 Milliarden Franken
Pharmakonzerne profitieren von einem Wucher-Kurs
http://www.infosperber.ch/Artikel/Gesundheit/Medikamente-Pharmakonzerne-profitieren-von-einem-Wucher-Kurs

Fototexte:
Gesundheitsminister Alain Berset: "Die Gesundheitskosten werden sinken!"
Fast alle Medikamente zum Eurokurs von 1,28 Franken.

<2,9 Mrd. Fr. Mehrkosten für Medikamente (2015-2016) durch falschen Euro-Kurs bei Medikamentenimporten: 1,28 statt 1,09 (2016)

Urs P. Gasche / 22. Apr 2017 - Infosperber hatte es im letzten August angeprangert. Jetzt zieht der K-Tipp nach: BAG gewährt Pharma weiterhin Euro-Kurs von 1.28.

«Würde der Preis der in der Schweiz verkauften kassenpflichtigen Medikamente zu einem Kurs von 1.09 berechnet, wären sie insgesamt 15 Prozent oder für die Prämienzahlenden jedes Jahr rund 900 Millionen Franken günstiger.» Das war am 16. August 2016 auf Infosperber zu lesen.

Unter dem Titel «Versicherte zahlen, Pharma profitiert» greift der K-Tipp in der neusten Ausgabe die Abzockerei auf. Der Bund «brockte den Prämienzahlenden bis jetzt allein wegen überhöhter Wechselkurse Mehrkosten von fast 2 Milliarden Franken ein», schreibt das Konsumentenmagazin.

Wären die Medikamentenpreise zum tatsächlichen mittleren Euro-Kurs von 1.09 berechnet worden, hätten die Krankenkassen fast 15 Prozent weniger ausgeben müssen: Statt 6 Milliarden hätten die Arzneimittel nur 5,1 Milliarden pro Jahr gekostet. Im Jahr 2015 hätte sogar noch mehr gespart werden können, vermerkt der K-Tipp, weil der Mittelkurs des Euro – wie dieses Jahr wieder – 1.07 betrug.

Erst im Laufe dieses Jahres kommt es – allerdings nur für einen Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente – zu Preissenkungen. Diese Preissenkungen treten erst am 1. Dezember 2017 in Kraft. Ein Jahr später kommt ein weiteres Drittel dran. Fazit im Infosperber vom letzten August: «Fast ein Drittel aller Medikamente wird noch bis Ende 2019 vom bisherigen hohen Wechselkurs (von 1.28) profitieren.»

Der K-Tipp zitiert Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Der Bundesrat hat die Chance verpasst, seine Kompetenz zu nutzen und mehr für die gebeutelten Prämienzahler zu tun.» Den Preisüberwacher stören nicht nur die privilegierten Wechselkurse zugunsten der Pharmakonzerne, sondern auch die durchschnittlich doppelt so hohen Preise für nicht mehr patentgeschützte Medikamente sowie für Generika in der Schweiz. Das ging aus einem Preisvergleich zwischen 15 europäischen Ländern hervor, welcher der Preisüberwacher letzten August veröffentlicht hatte.

Unrühmlicher Europarekord

Das BAG und die Pharmafirmen veröffentlichen stets Vergleiche der Fabrik-Listenpreise, die im Ausland jedoch wenig zur Anwendung kommen und ein stark verzerrtes Bild der Realität wiedergeben.

Vergleicht man jedoch die Endpreise, welche die Kassen tatsächlich zahlen müssen, geben die Schweizer Krankenkassen für Arzneimittel pro Kopf insgesamt rund 50 Prozent mehr aus als die holländischen und etwa 25 Prozent mehr als die deutschen.

In keinem andern europäischen Land verschlingen Medikamente mit 23 Prozent einen so hohen Anteil an den Ausgaben der Grundversicherung. Aufgrund der jüngsten, vom BAG veröffentlichten Preisentwicklung wird sich an diesem «Europarekord» nicht so schnell etwas ändern.

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Infosperber online, Logo

12.4.2017: Krimineller Bankier Rolf Erb ist nicht mehr da
Rolf Erb ist tot, Banker feiern in der Kronenhalle
http://www.infosperber.ch/Artikel/FreiheitRecht/UBS-Rolf-Erb-ist-tot-Banker-feiern-in-der-Kronenhalle

<Lukas Hässig / 12. Apr 2017 - Pleitier schädigte keine Kunden, sondern zog Finanzhäuser über den Tisch. Im Banken-Land eine Todsünde – Banker untouchable.

Rolf Erb wäre jetzt im Gefängnis. Nun ist der tragische Pleitier, der zusammen mit seiner Familie eine Milliardenschuld zu verantworten hat, tot.

Umgekehrt seine Banker, die er über den Tisch gezogen hatte. Die konnten ihren Reichtum behalten, haben nichts zu befürchten und lassen es sich weiter gutgehen.

Die Geschichte des Ablebens des einst grössten Autounternehmers der Schweiz und seinen Bankern wirft ein Schlaglicht auf die Alpenrepublik.

Dort gilt die ungeschriebene Botschaft: Banker stehen über dem Gesetz. Während Rolf Erb für seine Taten schwer büssen musste und 7 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekam, bleiben bis heute sämtliche Verantwortlichen einer riesigen Finanzkrise unbehelligt.

Erb war schwer krank, er kämpfte zuletzt um sein Leben. Seine Häscher nahmen ihn erst spät ins Visier, sie stützten sich auf die Aussagen der Banken ab, die Hunderte von Millionen Kreditausfälle wegen dem Erb-Konkurs erlitten. Die Ermittler trieben Erb vor die Richter, bis diese schliesslich ein unbarmherziges Urteil für den Unternehmer im Rentneralter fällten.

Umgekehrt die Banker, sie waren fein raus. Obwohl: Sie hatten sich jahrelang von Rolf Erbs Vater täuschen lassen, merkten nicht, dass sie zuletzt ein Kartenhaus finanzierten. Der Verlust war selbstredend schmerzhaft, doch gehörte er zum Bankgeschäft.

Die Schmach und das grosse Minus wollten die Banker aber nicht auf sich sitzen lassen. Sie sorgten dafür, dass Rolf Erb, der Letzte in der Winterthurer Dynastie, für ihren Verlust bluten würde. Das Bild hat das Zeug zum Sittengemälde. Die obersten Banker hatten weitaus gravierendere Taten zu verantworten, wenn man das potenzielle Schadenausmass zum Nennwert nimmt.

Die UBS brachte mit ihren Milliardenspekulationen in den USA die ganze Schweiz an den Rand des Abgrunds. 70 Milliarden setzte die Notenbank vor 9 Jahren aufs Spiel, um den Finanzmulti zu retten. Es war das «Balance Sheet» der Schweiz, welches die Nationalbank damals einsetzte, um die UBS vor dem Untergang zu bewahren. Jeder Schweizer Bürger ging mit rund 10’000 Franken ins Risiko. Keiner der betroffenen Schweizer Steuerzahler, von dem das Geld im Endeffekt kam, wurde je gefragt, ob er einverstanden damit war.

Was aber passierte den UBS-Chefs, welche die Schweiz um Haaresbreite zum Einsturz gebracht hatten? Was mussten Marcel Ospel, Peter Wuffli, Peter Kurer, Marcel Rohner et al. erdulden?

Nichts. Ospel erhielt als Höchststrafe ein Buh-Konzert im Zürcher Glamour-Gourmettempel Kronenhalle, wo der Basler mit Vorliebe in seinem gelben Ferrari vorfuhr und dinierte. Seine Boni konnte Ospel weitgehend behalten. Nur auf einen Miniteil verzichteten er und seine Mitstreiter – als symbolischen Ablassdeal.

Die übrigen UBS-«Helden» von damals sitzen heute erneut in lukrativen Positionen. Peter Wuffli ist Präsident der Partners Group, Peter Kurer oberster Mann der Sunrise, Marcel Rohner einflussreicher Bigboss bei der Genfer Bank UBP. Oder Brady Dougan. 2010 kassierte der Amerikaner als CEO der zweiten Grossbank, der CS, einen Superbonus von 71 Millionen Franken. Zusammen mit seinen «ordentlichen» 20 Millionen für das zurückliegende Jahr strich Dougan auf einen Schlag 91 Millionen ein.

Letzten Dezember zahlte die CS wegen Sünden im US-Hypo-Geschäft die Rekordstrafe von 5,3 Milliarden Dollar. In den letzten zwei Jahren machte sie ein Minus von über 5,5 Milliarden Franken.

Wurde Dougan je für seine «Leistung» zur Rechenschaft gezogen? Musste er seine Boni zurückzahlen? Wurden ihm gesperrte Boni weggenommen? Nichts dergleichen.

Am wenigsten zu befürchten haben die selbst ernannten Masters of the Universe von der Justiz. Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte blies vor 10 Jahren locker zum Halali auf Swissair-Chef Mario Corti und seine Mitsteiter. Zu Unrecht, wie die späteren Freisprüche zeigten.

Doch bei Ospel & Co. zogen die Zürcher Wirtschaftsfahnder ständig ein neues Argument aus ihrem Paragraphen-Hut, wenn es darum ging, ihr Nicht-Agieren zu rechtfertigen. So liefert die Schweiz ein Paradebeispiel für ein Land, in dem die einen gleicher sind als die anderen. Die Banker haben mit ihrer Bonus-Praxis, den damit verbundenen gigantischen Risiken und dem Verrat von Bankgeheimnis und Kunden-Goodwill das Land nach unten geführt.

Rolf Erb schädigte niemanden – ausser diese Banken.

Eine Todsünde.>

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Winterthur 14.5.2017: Unbekannter schmeisst Dolendeckel auf FCZ-Fans - 1 Schwerverletzter
Opfer auf Intensivstation: Gitter-Schachtdeckel auf FCZ-Fan geworfen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10294691

<Ein Unbekannter hat am Bahnhof Winterthur einen Gitter-Schachtdeckel auf eine Gruppe FCZ-Fans geworfen. Ein 27-Jähriger wurde getroffen und am Kopf schwer verletzt.

Nach dem Challenge-League-Match FC Winterthur gegen den FCZ kam es am Bahnhof Winterthur am Samstag um zirka 20.45 Uhr zu einem Zwischenfall. Ein 27-jähriger Schweizer aus Zürich befand sich im Bereich des Bahnhof-Parkhauses und wollte zusammen mit den FCZ-Fans auf den Extrazug. Zu jenem Zeitpunkt hielten sich weitere Fans in den oberen Geschossen des Parkhauses auf.

Eine unbekannte Person nahm dort eine Gitter-Schachtabdeckung vom Boden des Parkhauses und warf sie aussen herunter auf die Fangruppe. Das Metallteil traf den 27-jährigen FCZ-Fan am Kopf und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Er befindet sich zurzeit im Spital auf der Intensivstation, wie die Kantonspolizei Zürich am Sonntag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Zürich untersuchen jetzt diese Tat. Personen, die Angaben zum Vorfall machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich, Telefon 044 247 22 11, in Verbindung zu setzen.

Gummischrot gegen FCZ-Fans

Bereits vor diesem Zwischenfall war es zu einzelnen Scharmützeln zwischen FCZ-Fans und der Polizei gekommen. Diese hätten nach einem ruhig verlaufenen Fanmarsch vom Stadion zum Extrazug die Konfrontation gesucht. «Nach dem Zwischenfall mit der Gitter-Abdeckung warfen die FCZ-Fans dann gar Steine gegen die Polizei», sagt eine Sprecherin der Stadtpolizei Winterthur. Die Polizei reagierte darauf mit Gummischrot. Schliesslich seien alle FCZ-Fans in den Extrazug eingestiegen. Dieser verliess Winterthur mit rund 20 Minuten Verspätung.

(20M)>

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18.5.2017: Klare schwere Körperverletzung: Am Stauffacher darf man nicht mehr schlafen - Baustellenlärm die Nacht hindurch
Stadt Zürich: «24 Stunden Baulärm – an Schlaf ist nicht zu denken»
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/11723205

<Die Baustelle bei der Haltestelle Stauffacher raubt den Anwohnern den Schlaf. Besserung ist vorerst keine in Sicht – im Gegenteil.

«Wir sind am Verzweifeln», sagt eine 20-Minuten-Leserin, die bei der Haltestelle Stauffacher wohnt. Grund ist die Grossbaustelle, die dort seit Anfang Mai für Lärm sorgt. «Die Bauarbeiten laufen täglich 24 Stunden – an Schlaf ist hier gar nicht zu denken», so die Anwohnerin. Man akzeptiere ja in der Nachbarschaft, dass die Tramhaltestelle umgebaut werden müsse. Aber: «Wenn der Presslufthammer mitten in der Nacht zum Einsatz kommt, fehlt bei den Anwohnern jegliches Verständnis.»

Mit Sicht auf die Dauer der Baustelle sehe sie schwarz. «Ich habe Angst, wenn ich daran denke, dass wir bis Dezember nur maximal drei Stunden pro Nacht schlafen können – und im Sommer können wir nicht mal das Fenster öffnen», sagt die Anwohnerin. Sonst müsse man sich gar überlegen, ob man temporär wegziehen wolle. «Soviel ich weiss, gibt es auch mehrere Anwohner, die mit einem Anwalt an einem Schreiben für die Stadt Zürich arbeiten», so die Anwohnerin.

Das Schlimmste steht noch bevor

Laut Stefan Hackh, Leiter Kommunikation beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, wird so ein Schreiben wenig Auswirkung auf die Baustelle haben: «Wir haben im Voraus angekündigt, dass es während der Nacht zu Arbeiten kommen wird und haben dafür auch die entsprechenden Bewilligungen.» Er verstehe den Unmut der Anwohner – viele Arbeiten an den Gleisen müssten aber in der Nacht erledigt werden, da die Trams dann nicht fahren.

«Eine der wichtigsten Tramstationen der Stadt lahmzulegen, ist keine Option», sagt Hackh. Und auch Besserung ist vorerst nicht in Sicht. «Beim sogenannten Gleisschlag wird es für zwei Wochenenden sehr laut», so Hackh. Danach würde der Lärm in der Nacht aber stetig abnehmen. «Für die Anwohner gilt das Motto Augen zu und durch», sagt Hackh, der selber in der Stauffacher-Region wohnt.

Umsatzrückgang bei Restaurant

Dieses Motto entspricht auch der Denkweise von Francesco Baumgartner, Geschäftsführer der Tschingg AG, die ein Restaurant beim Stauffacher führt: «Baustellen sind nie etwas Erfreuliches, aber diese Erneuerungen müssen schliesslich gemacht werden.» Er müsse wegen den Bauarbeiten für mehrere Tage im Juni gar die Terrasse schliessen. «Natürlich führt dies zu einem Rückgang beim Umsatz und den Kunden», so Baumgartner. Die Bauarbeiter nähmen aber während dem Mittag- und Abendgeschäft so gut wie möglich Rücksicht mit den Bauemissionen. Auch der Austausch mit den Bauarbeitern sei stets positiv und man sei im Voraus auch gut informiert worden.

(wed)>

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Winterthur 18.5.2017: Schachtdeckel-Täter vom Bahnhof Winti festgenommen
Attacke auf FCZ-Fan: Polizei verhaftet Schachtgitter-Werfer
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/23222839

<Nach dem Fussballspiel Winterthur–Zürich wurde ein FCZ-Fan schwer verletzt. Nun hat die Polizei zwei junge Männer verhaftet.

Ein 27-jähriger Zürcher befand sich am Samstagabend nach dem Challenge-League-Spiel FC Winterthur gegen FCZ im Bereich des Bahnhof-Parkhauses und wollte zusammen mit den FCZ-Fans auf den Extrazug in Richtung Zürich. Zu jenem Zeitpunkt hielten sich weitere Fans in den oberen Geschossen des Parkhauses auf.

Eine unbekannte Person nahm dort eine Gitter-Schachtabdeckung vom Boden des Parkhauses und warf sie hinunter auf die Fangruppe. Das Metallteil traf den 27-jährigen FCZ-Fan am Kopf und fügte ihm schwere Verletzungen zu.

Täter sind zwei Winterthurer

Wie die Kantonspolizei am Donnerstagnachmittag mitteilte, konnten nun zwei Personen im Zusammenhang mit dieser Attacke verhaftet werden. Es handelt sich dabei um zwei Schweizer im Alter von 19 und 21 Jahren, die im Bezirk Winterthur wohnen. Der genaue Tathergang, die weiteren Umstände sowie das Motiv der Tat sind weiterhin nicht geklärt und bilden Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Gute Neuigkeiten gibt es vom schwer verletzten FCZ-Fan: Das 27-jährige Opfer konnte am Dienstag aus der Spitalpflege entlassen werden, wie die Kapo mitteilte.

(wed)>

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Basler Zeitung
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20.5.2017: Gefängnis Bässlergut mit Zwangsarbeit, Ausbeutung und Unterdrückung?
Linksradikale bekennen sich zu Brandanschlag in Basel
http://bazonline.ch/basel/stadt/linksradikale-bekennen-sich-zu-brandanschlag-am-gefaengnis/story/23212417

<Der Bagger, der in der Nacht zu Freitag auf der Baustelle des Gefängnisses Bässlergut ausbrannte, wurde von Linksradikalen angezündet.

In der Nacht zu Freitag kam es auf der Baustelle des Gefängnisses Bässlergut zu einem Brandfall. Nun haben sich Personen mit einer anonymen E-Mail zu dem Brandanschlag bekannt. Ziel sei es gewesen, grossen Sachschaden zu verursachen ohne Personen dabei zu gefährden.

Die Täter wollten laut ihrem Bekennerschreiben mit dem Anschlag ein Zeichen gegen die Erweiterung des Gefängnisses Bässlergut setzen, das für sie Ungleichheit reproduziere und potenziere. Die Menschen in dem Gefängnis seien zu «Zwangsarbeit verpflichtet», «ausgebeutet und unterdrückt».

Kurz nach Mitternacht bemerkte ein Passant an der Freiburgerstrasse einen brennenden Bagger auf der Baustelle des Gefängnisses Bässlergut. Die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt löschte den Brand in kurzer Zeit. Es wurde niemand verletzt. Das Fahrzeug brannte jedoch komplett aus. (pre)>

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Kriminelle Schweinz 30.5.2017: Schweinzer Versicherungen wollen die totale GPS-Überwachung von IV-Menschen - weil nur IV-Menschen Betrüger sein sollen
Versicherungen fordern mehr Rechte: IV-Bezüger sollen mit GPS getrackt werden können
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16880528

<Um Betrügern auf die Schliche zu kommen, wollen Versicherungen Verdächtige per GPS verfolgen. Behindertenverbänden geht das zu weit.

Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage für Überwachungen durch Sozialversicherungen schaffen. Personen sollen überwacht werden dürfen, wenn ein konkreter Verdacht besteht und andere Abklärungen aussichtslos wären.

Das Gesetz stösst nun aber auf Widerstand. Agile.ch, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort, der Schutz der Versicherten komme im Gesetz zu kurz. Sozialversicherungsbezüger hätten weniger Verfahrensrechte als «zum Beispiel Mörder, Diebe oder Angehörige von kriminellen Banden».

«Observationen werden aufgeplustert»

Konkret kritisiert der Verband, dass Personen auch in einem nicht öffentlichen Bereich überwacht werden dürfen, solange er «von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist», wie es im Gesetzesentwurf heisst.

Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik von Agile.ch, sagt gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Das geht zu weit.» Die Observationen würden aufgeplustert, man würde besser in gut ausgebildetes Personal investieren.

Überwachte sollen Stellung nehmen dürfen

Der Verband fordert zudem, dass die überwachte Person gleich nach der Observation darüber informiert wird und sich zu den Vorwürfen äussern kann.

Der Bundesrat möchte die Überwachungen auf maximal 20 Tage innert drei Monaten beschränken. Den Versicherungen geht das zu wenig weit: «Es kann in Einzelfällen sein, dass diese Zeit nicht reicht», sagt Monika Dudle, Präsidentin der IV-Stellen-Konferenz.

«Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu befürchten»

Weiter ist umstritten, welche Mittel die Versicherungsdetektive einsetzen dürfen. Der Bundesrat will ihnen lediglich erlauben, Bildaufnahmen zu machen. Die IV-Stellen-Konferenz will auch andere technische Hilfsmittel verwenden – zum Beispiel GPS-Tracker. Diese können an einem Auto befestigt werden, um so den Standort zu überwachen. Darüber muss das Parlament entscheiden.

2016 hat die IV dank Observationen 180 Fälle von Versicherungsmissbrauch aufgedeckt. Monika Dudle versichert: «Wer sich korrekt verhält, muss auch nichts befürchten.» Und sie betont: Sozialversicherungsmissbrauch sei keine Bagatelle, sondern seit Oktober ein Straftatbestand, der sogar zur Ausweisung führen könne.

(nk)>


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Basel 31.5.2017: Kriminelle schweinzer Polizei mit 120-Franken-Parkbussen vor dem Kantonsspital Basel-Stadt - statt Hilfe zu leisten (!!!)
Unispital Basel: Täxelerin hilft Patientin – und geht ins Gefängnis
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/20015699

<Weil sie wegen einer Patientin ihr Taxi kurz vor dem Spital parkierte, soll eine Chauffeuse 120 Franken Busse zahlen. Sie weigert sich – und geht lieber ins Gefängnis.

Sie bezeichnet sich als Rebellin unter den Taxichauffeuren: Cindy Schütz kämpft stets an vorderster Front mit, wenn es darum geht, «Ungerechtigkeiten für Täxeler» aus der Welt zu schaffen. Ihre aktuelle Kriegserklärung gilt einer Busse, die ihr am 30. März in die Hand gedrückt wurde. «Ich parkierte mein Taxi vor dem Universitätsspital. Eine Kundin hatte mich beauftragt, ihr etwas ins Spital zu bringen.» Die Frau wurde wegen eines dreifachen Schädelbruchs behandelt. Da eine Ärztin bei ihrer Ankunft das Krankenzimmer besetzt habe, zog sich die Dienstleistung in die Länge: Etwa um eine Viertelstunde, schätzt Schütz.

Vor dem Spital sei sie dann einem Polizisten in die Arme gelaufen, der gerade dabei war, ihr eine Busse auszustellen. «Ich erklärte ihm meine Situation, doch er liess nicht mit sich reden. Es ist schon traurig, dass man in Basel nicht einmal einem Kranken helfen kann, ohne dafür bestraft zu werden», so Schütz kopfschüttelnd.

Sofort habe sie zum Telefon gegriffen, in der Hoffnung bei der Polizei auf Verständnis zu stossen. «Die Dame am anderen Ende des Hörers sagte mir, dass es nicht zu meinen Aufgaben gehöre, Menschen Dinge ins Spital zu bringen.» Wenn sie heute an das Telefonat denke, gerate sie immer noch in Rage: «In den Taxibestimmungen steht, dass wir verpflichtet sind, Leuten zu helfen», erklärt sie.

Statt Busse ins Gefängnis

Vonseiten der Polizei Basel-Stadt heisst es: «Im Petersgraben vor dem Universitätsspital ist ein Halteverbot signalisiert, wobei das Aus- und Einsteigenlassen von Patientinnen und Patienten davon ausgenommen ist. Wer sein Auto in einem Halteverbot parkiert, riskiert eine Busse von 120 Franken.»

Für Schütz steht aber fest: Die 120 Franken Bussgeld wird sie nicht bezahlen: «Da gehe ich lieber zwei Tage ins Gefängnis.»

(jd)>

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Lustig Zürich tralala 31.5.2017: Schon wieder Stromausfall - also irgendetwas macht Zureich da falsch
Stadt Zürich: Stromausfall legt Kreis 5 lahm
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/13662197

<Der Zürcher Kreis 5 war am Mittwochmorgen ohne Strom – mitten im Pendlerverkehr.

Die Lichtsignale im Kreis 5 funktionierten am Mittwochmorgen nicht mehr. Grund dafür war ein Stromausfall, der sich kurz vor 8 Uhr ereignete. Laut Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, war auch die Stromversorgung von Privathaushalten und Geschäften betroffen. Der grossflächige Ausfall erstreckte sich bis hin zum Landesmuseum.

Das Problem war allerdings nach rund 15 Minuten bereits wieder behoben. Laut «Watson» soll die Ursache des Stromausfalls an einem Problem im Unterwerk Letten liegen. ERZ-Sprecher Harry Graf bestätigt: «Es waren Schaltungen im Unterwerk Letten, die von der Leitstelle aus fernbedient wurden.»

(ced)>

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einartysken online, Logo

24.6.2017: <Schweizer Syngenta muss Milliarden Reparationen an Bauern in Kansas wegen GMO-Mais zahlen>

https://einarschlereth.blogspot.pe/2017/06/schweizer-syngenta-muss-milliarden.html

<So erfreulich die Strafgelder sind, die Syngenta zahlen soll, so merkwürdig ist es, dass es immer die ausländische Konkurrenz der USA trifft. Betrüblich ist andererseits, dass China immer noch diesen Mist einkauft und in Zukunft enorme Schäden in seiner Viehzucht zu erwarten hat. Es ist anzunehmen, dass da in China eine Riesenmafia sich den Markt unter den Nagel gerissen hat. Wäre eine Aufgabe für Xi Jinping, die Verbrechen dieser Mafia zu untersuchen.


Schweizer Syngenta muss Milliarden Reparationen an Bauern in Kansas wegen GMO-Mais zahlen

Edgar Su für Reuters
von RT veröffentlicht

24. Juni 2017

Aus dem Englischen: Einar Schlereth

Ein US-Distrikt-Gericht hat das Schweizer Agro-Unternehmen Syngenta zur Zahlung von 217.7 Mill US $ an die Bauern von Kansas verurteilt, weil das Unternehmen GMO-Mais vermarktete, bevor er von China, das große Mengen Mais importiert, gebilligt wurde.

Das Urteil kam zustande, weil der Schweizer Agro-Gigant katastrophalen Schaden verursachte, als die chinesischen Behörden Schiffsladungen mit Mais 2013 zurückwiesen, nachdem sie eine Chemikalie entdeckten, die noch nicht von der chinesischen Regierung gebilligt worden war.

Dieser Fall war der erste, der zu einem Urteil führte, aber tausende Mais- Produzenten und Händler verlangen jetzt Kompensation für verlorene Einnahmen von dem Schweizer Unternehmen.

Anwälte der Mais-Produzenten sagten in einer Erlärung, dass dies „erst der Anfang“ ist. Sie behaupten, dass die Schäden der Farmer sich landesweit auf 5.77 Mrd. $ beliefen.

Syngenta will das Urteil anfechten, weil es Kompensation fordert und nicht strafbare Schäden, berichtete Reuters.

„Wir sind über das heutige Urteil enttäuscht, weil es US- Bauern den Zugang zu neuen Technologien verweigert, obwohl sie in den USA völlig legal sind,“ sagte der Agro-Gigant in einer Erklärung und meinte, dass man keinen Fehler begangen habe.

2010 begann Syngenta eine genetisch veränderte Maisart zu verkaufen, die resistent gegen Insekten ist, genannt Agrisure Vipter. 2013 begann Syngenta eine zweite Sorte zu verkaufen, die Agrisure Duracade genannt wurde.

China hat Vipter erst 2014 zugelassen und Duracade wartet immer noch auf eine Zulassung, wie Reuters sagt.

Quelle - källa - source>

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Schweinzer 29.6.2017: Das prozentual kriminellste und frustrierteste Volk der Welt erfindet neue Maschen gegen Deutschland: Quittungen "sammeln" - Versuch der Dokumentenfälschung - Beleidigungen - Bagatellgrenze
Einkaufstourismus: «Schweizer machen sich einen Spass aus Betrug»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/17488888

<von Stefan Ehrbar - Einkaufstouristen betrügen und pöbeln an der deutsch-schweizerischen Grenze. Nun fordern Zöllner Massnahmen.

Im Grenzgebiet wird getrickst. Um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen, betrügen Einkaufstouristen den deutschen Staat. So sammeln sie etwa Kassenzettel ein und lassen sich dafür Ausfuhrbescheinigungen stempeln. Nun fordern Zöllner eine Bagatellgrenze. Die Schweizer würden immer ausfälliger.

Herr Kailer, Schweizer betrügen an der Grenze, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Wie gross ist das Problem?
Es gibt Schätzungen, wonach jedes Jahr Tausende Schweizer betrügen. Bisher konnten wir nichts dagegen unternehmen. Wenn jemand eine Ausfuhrbescheinigung für Waren hatte, die er nicht mit sich führte, mussten wir die Leute laufen lassen. Seit Mitte Juni gibt es immerhin eine Rechtsgrundlage, mit der wir in diesen Fällen Bussen in der Höhe von 20 bis 55 Euro sprechen können.

Die Kontrollquote liegt bei eins bis fünf Prozent. Haben solche Massnahmen überhaupt eine abschreckende Wirkung?
Ich denke schon. In der Vergangenheit haben die Leute gemerkt, dass ihnen selbst bei einer Kontrolle nichts passiert. Sie haben ohne Risiko wissentlich gelogen. Wenn man mit einer Busse rechnen muss, betrügt man weniger. Und weil dann weniger Leute an den Zoll kommen, können wir das Ganze auch wieder ein bisschen flüssiger gestalten. Das Problem ist damit aber nicht gelöst.

Die Bussen könnten die Leute vom Einkauf in Deutschland abhalten.
Es werden nicht weniger Leute kommen, wenn wir Verwarnungen aussprechen. Wir plädieren sowieso für eine Bagatellgrenze von 100 oder 175 Euro. Dann würden weniger Ausfuhrbescheinigungen vorgelegt. Das gäbe uns die Möglichkeit, wieder mehr nach den Waren zu schauen. So würden auch Staus vermieden und der Verkehr könnte deutlich flüssiger gestaltet werden. Zum Teil müssen unsere Zöllner heute alle neun Sekunden eine Bescheinigung stempeln.

Welche Tricks beobachten Sie am häufigsten?
Am häufigsten kaufen Schweizer für Verwandte oder Bekannte in Deutschland ein, lassen sich aber die Ausfuhrbescheinigung geben und kassieren die Rückerstattung.

Arbeiten Sie mit den Schweizer Behörden zusammen, um Betrügern auf die Spur zu kommen?
Im Bereich der Mehrwertsteuer-Rückerstattung kann es aus rechtlichen Gründen keine Zusammenarbeit geben. Eine Steuer für Einkaufstouristen würde die Situation übrigens nicht verbessern. Die höhere deutsche Mehrwertsteuer würde ja nach wie vor rückerstattet. Dann hätten wir einfach auch auf der anderen Seite des Zolls ein Verkehrschaos.

Wie hat sich die Situation in den letzten Monaten entwickelt?
Es wird immer schlimmer. Besonders Sorgen macht mir die Verrohung. Unser Personal wird immer öfter beschimpft und beleidigt – und muss dann Anzeige erstatten. Das liegt auch am Verkehrschaos und der Überlastung der Grenzstädte. Die Leute werden dadurch gereizter. Zudem beobachte ich, dass immer leichtfertiger versucht wird, sich zu bereichern. Manche machen sich schon fast einen Spass daraus, den Zoll zu betrügen. Sie versuchen etwa, von uns ungültig gestempelte Bescheinigungen in den Geschäften neu ausstellen zu lassen.

Welche Folgen hat die Situation für Ihr Personal?
Wenn Kollegen monatelang nur Ausfuhrbescheinigungen stempeln, drückt das auf die Stimmung und frustriert. Wir versuchen deshalb, die Leute im Turnus auszuwechseln. Damit sich die Situation dauerhaft entschärft, brauchen wir aber die Bagatellgrenze.>

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Basler Zeitung
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Basel 29.6.2017: BVB-Chefs verschenkten 1 Million Euro an St.Louis für die Verlängerung der Linie 3 - OHNE Berechtigung - und Diskussionsverweigerungen
«Wessels und Blumenthal haben versagt»
http://bazonline.ch/basel/stadt/wessels-und-blumenthal-haben-versagt/story/27273072

<Die Geschäftsprüfungskommission hat die Vorgänge bei den BVB untersucht und kommt zu einem vernichtenden Urteil.

ie Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) hat sich nach 2014 ein zweites Mal intensiv mit den Basler Verkehrsbetrieben auseinandergesetzt. Schwerpunkte der aktuellen Untersuchung der GPK waren die Affäre rund um die von der BaZ aufgedeckten Millionenzahlung an die französische Partnerorganisation Communauté de Communes des Trois Frontières (CA3F) und die massiven Beschwerden von Mitarbeitern über das Betriebsklima bei den BVB sowie die Führungs- und Kommunikationskultur im Betrieb. Der am Donnerstag veröffentlichte GPK-Bericht kritisiert die politische Aufsicht, also Regierungsrat Hans-Peter Wessels (SP) sowie die strategische Führung (Verwaltungsratspräsident Paul Blumenthal) massiv: Beide hätten «versagt», hält die GPK fest.

Bereits die Finanzkontrolle hatte festgestellt, dass dem Zahlungsversprechen über eine Million Euro an die CA3F keine Vereinbarung zugrunde lag und dass es nicht ersichtlich sei, welche Gegenleistung die BVB dafür erhielten. Das Zahlungsversprechen sowie die spätere Stellungnahme der BVB zum Bericht der Finanzkontrolle hätten die GPK «irritiert» und waren Auslöser für eine vertiefte Untersuchung.

Rund um die umstrittene Millionenzahlung rügt die GPK Unklarheiten über den Zeitpunkt der informellen Vereinbarung. Das Baudepartement und der CA3F machten gegenüber der GPK widersprüchliche Angaben, die von den Geschäftsprüfern nicht aufgelöst werden konnten.

«Absurdes» Vorgehen

Auf Unverständnis stiess bei der GPK Wessels Brief an die BVB im Mai 2015. Dort bestätigte Wessels die mündliche Vereinbarung an die französischen Vertreter über eine Zahlung von einer Million Euro. «Die BVB sollen sich analog der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein an den Kosten der Verlängerung der Tramlinie 3 auf französischer Seite beteiligen», schrieb Wessels. Dieses Vorgehen nennt die GPK «absurd», da sich beide Fälle deutlich unterscheiden. Bereits den Beitrag an die Verlängerung der Linie 8 beurteilt die GPK «aus heutiger Sicht kritisch». Obwohl dort formell alles korrekt gelaufen zu sein scheint, stellt die GPK jedoch in Frage, «ob die BVB Mittel einsetzen sollen, um einen politischen Entscheid zu beeinflussen». Hinzu komme, dass die Überlegung, der Einsatz von eigenen, am Markt erarbeitete Mitteln sei politisch weniger kritisch als der Einsatz von Steuermitteln, «absurd ist bei einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, die sich zu 100 Prozent im Besicht des Kantons befindet und zu rund 30 Prozent von diesem finanziert wird.»

Aufgrund widersprüchlicher Aussagen und fehlender Unterlagen könne die GPK nicht mit Sicherheit nachvollziehen, ob wie vom Baudepartement dargestellt, tatsächlich der damalige Verwaltungsratspräsident der BVB und nicht Hans-Peter Wessels die mündliche Vereinbarung mit den französischen Partnern getroffen habe. «Die vorhandenen Informationen legen Letzteres nahe.» Klar sei aber, «dass keiner von beiden dazu befugt war.» Einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrates existierte nicht.

Wessels stand in der Verantwortung

Sollte tatsächlich der damalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath verantwortlich sein für die mündliche Vereinbarung, hätte Hans-Peter Wessels, der selber bei allen Gesprächen anwesend war, zumindest um die fehlende Befugnis wissen müssen, heisst es im GPK-Bericht. Und dann wird Geschäftsprüfungskommission deutlich: «Nicht nur Wessels und Gudenrath, sondern auch der heutige Verwaltungsratspräsident Paul Blumenthal haben ihre Kompetenzen mehrfach klar überschritten». Nach Eingang des Briefs des Präsidenten der CA3F habe Blumenthal den Verwaltungsrat während über einem Jahr nicht über das frühere Zahlungsversprechen informiert. Stattdessen habe er dieses sogar erneuert.

Für die GPK sei «die Ignoranz aller Involvierten unverständlich». Die Geschäftsprüfungskommission zieht ein wenig schmeichelhaftes Fazit: «Während für die BVB und die CA3F verschiedene personelle Wechsel auf der Führungsebene innert dieser fünf Jahre mit Wohlwollen als Entschuldigung geltend gemacht werden können, stand Hans-Peter Wessels die ganze Zeit über in der Verantwortung».

Die GPK fordert zudem die Abwahl von Blumenthal und VR-Vizepräsident Paul Rüst. Die Regierung müsse den Verwaltungsrat mit qualifizierten neuen Leuten besetzen, schreibt die GPK. Zudem müsse der Regierungsrat beschliessen, ob er Wessels Millionenversprechen halten will. Dann müsse er dem Grossen Rat einen entsprechenden Nachtragskredit zum Investitionsbeitrag für den Abschnitt Basel-Stadt der Verlängerung der Tramlinie 3 beantragen.

Schlechte Stimmung bei den Mitarbeitern

Im Betrieb herrscht offenbar dicke Luft. In einer internen Umfrage gaben die Mitarbeitenden der Aussage «Bei den BVB herrscht ein guter ‹Spirit› (Arbeitsklima und Stimmung)» im Durchschnitt nur 40 von 100 möglichen Punkten. Die Aussage «Die Geschäftsleitung nimmt die Anliegen und Bedu?rfnisse der Mitarbeitenden ernst» erntete nur 43 Punkte und die Aussage «Ich habe Vertrauen in die Geschäftsleitung als Gremium» nur 46 Punkte. Die Gesamtzufriedenheit erreichte 51 von 100 möglichen Punkten.

Die GPK zeigt sich zudem beunruhigt über die hohe Fluktuation im Kader und die hohe Absenzenquote im Fahrdienst der BVB. 2015 und 2016 wurden im mittleren und oberen Kader acht und in der Geschäftsleitung drei Arbeitsverhältnisse aufgelöst, «was zu Kosten in der Höhe von 684'430 Franken fu?r Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen fu?hrte». Im Fahrdienst liege die durchschnittliche Absenzenquote bei 28 Tagen pro Person, branchenu?blich seien 13 Tage.

Beklagt werden zudem die autoritäre Fu?hrung im Verwaltungsrat und in der Geschäfts-leitung der BVB. Insbesondere paul Blumenthal, der sich kaum gegenu?ber der operativen Fu?hrungsebene abgrenze, bekunde sichtlich Mu?he, offene Diskussionen zu fu?hren und andere Meinungen zuzulassen, heisst es im Bericht. Die GPK stützt sich bei diesen Aussagen auf Angaben von Whistleblowern aus der Verwaltung.>

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11.7.2017: Kriminelle Schweinzer von Antifa und "Autonomen" haben Hamburg besucht
Basler Chaoten feiern die Gewalt
http://bazonline.ch/basel/stadt/basler-chaoten-feiern-die-gewalt/story/27125513

<Nach den Ausschreitungen am G-20-Gipfel sind die meisten Krawalltouristen wieder daheim.

Die Bilanz der Demonstrationen rund um den G-20-Gipfel in Hamburg ist ernüchternd. Fast 500 Polizisten wurden verletzt, viele Geschäfte geplündert. Der Sachschaden der Ausschreitungen unter dem Motto «Welcome to Hell» liegt in Millionenhöhe. 186 Demonstranten nahm die Polizei fest, weitere 225 in Gewahrsam, was einer vorläufigen Festnahme entspricht. Wie die Hamburger Polizei gestern bekannt gab, sind darunter neun Schweizer. Noch ist unklar, ob auch Basler in Haft sitzen – das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten war gestern offenbar noch nicht über die Festnahmen informiert worden.

Fest steht, dass letzte Woche Hunderte G20-Gegner aus der Schweiz nach Hamburg reisten, um zusammen mit Zehntausenden anderen gegen das Treffen von 20 Staatschefs zu demonstrieren. Darunter waren auch Basler. Im Nachgang der Ausschreitungen posteten Anhänger des Revolutionären Aufbaus Basel im Internet Bilder der Ausschreitungen. Zu sehen sind zum Beispiel Vermummte, die Blockaden errichten oder vor brennenden Gegenständen Fahnen mit revolutionären Symbolen schwenken.

Die linksextreme Szene in Hamburg war auf die Krawalltouristen aus dem Ausland vorbereitet. Auf einer eigens für den G-20-Gipfel eingerichteten Webseite fanden diese Infos und Tipps zur Situation in Deutschland. Unter anderem geht es da um das Vorgehen der deutschen Polizei: «Pfefferspray wird sehr häufig eingesetzt, des Weiteren Schlagstöcke und Wasserwerfer mit Reizstoffen, keine Gummigeschosse», heisst es. Ausserdem sollten Anreisende prüfen, ob sie in Deutschland krankenversichert sind.

«Die Ideologie macht sie blind»

Sowieso schienen die linken Aktivisten sehr gut organisiert zu sein. Da war beispielsweise der Sonderzug von Basel nach Hamburg vergangenen Mittwoch, mit dem 210 Personen aus der Schweiz in die Hansestadt fahren wollten. 33 wurde die Einreise nach Deutschland verwehrt. Sofort waren Anwälte zur Stelle, um die Entscheide anzufechten. Für in Hamburg Festge­nommene gibt es nebst einem ­Verhaltensleitfaden die Hotline des Ermittlungs-Ausschusses, der kostenlos anwaltschaftliche Unterstützung organisiert. Verletzten Aktivisten stand während der Ausschreitungen zudem ein breites Netz an inoffiziellen Sanitätsstützpunkten zur Verfügung.

Der Basler Extremismusexperte Samuel Althof bestätigt: «Die linksextreme Szene ist sehr gut organisiert.» Dass die Situation in Hamburg zufällig eskaliert ist, glaubt er nicht. «Während rechtsextreme Gewalt punktuell auftritt, folgen Linksextreme einer klaren Gewaltprogrammatik.» Angegriffen werden sollen etwa Banken, gewisse Firmen und die Polizei. Zur Ideologie gehört, Polizisten als Teil des feindlichen Systems zu sehen und damit zu entmenschlichen. «Die linken Aktivisten kämpfen in ihren Augen also nicht gegen Menschen, sondern ein System.»

Über die Basler Szene kann Althof sich nicht im Detail äussern. Sie sei unterschiedlich gross, habe eine starke Fluktuation und sei sehr konspirativ, daher schwer einzuschätzen. Der Revolutionäre Aufbau sei eher in Zürich und Bern daheim, in Basel hingegen eher klein und die Mitglieder meist schon älter. «Sie probieren aber immer wieder, Junge für ihre Sache zu begeistern.» Es gelte auch innerhalb des sogenannten Schwarzen Blocks, der an Demos vermummt und militant auftritt, zwischen Linksextremen, Plünderern und einfachen Gewaltfans zu unterscheiden.

Von härteren Strafen für Chaoten, wie sie die SVP fordert, verspricht Althof sich nichts. «Linksextreme glauben an eine Ideologie und sind dadurch blind. Vor Konsequenzen schrecken sie nicht zurück.» Das lassen auch Worte auf der Facebook-Seite des Revolutionären Aufbaus Basel erahnen: Sinngemäss steht da, Hamburg sei nur Teil des Kampfes gewesen, der weitergehe, Tag für Tag.>

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Fuck You Shitzerland!

Basler Zeitung
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Buchs bei Aarau 14.7.2017: Kriminelle Schweinzer lehnen Einbürgerung von integrierter Ausländerin ab
Das absurde Protokoll einer gescheiterten Einbürgerung
http://bazonline.ch/schweiz/standard/das-absurde-protokoll-einer-gescheiterten-einbuergerung/story/12007266

<Die Einbürgerungskommission will von Yilmaz ein Leben, wie es kein junger Schweizer im Jahr 2017 führt.

Den Staatskunde-Test bestand Funda Yilmaz fehlerlos. Doch eine Aargauer Gemeinde will die Frau nicht einbürgern. Neue Dokumente zeigen, wie kleinkariert das Verfahren war.

Frage 24: Warum haben Sie das Hausarztmodell?
Frage 26: Was gibt es für Varianten, um Krankenkassenprämien zu sparen?
Frage 31: Was machen Sie, wenn Sie einen Notfall haben?
Frage 63: Haben Sie schon einmal Ferien in der Schweiz gemacht?
Frage 66: Wandern Sie?
Frage 70: Möchten Sie lieber Genf oder die Region am Genfersee besuchen?
Frage 83: Gibt es in Engelberg einen bestimmten Berg?

Funda Yilmaz ist 25 Jahre alt, sie ist in der Schweiz als Türkin geboren, wohnt seit 16 Jahren in Buchs, arbeitet in Aarau als Tiefbauzeichnerin, sie spricht Dialekt und schreibt fehlerfreies Deutsch. Sie war in der Mädchenriege von Buchs und spielte Fussball beim FC Rohr. Sie hat einen Hund, geht gerne in der Natur spazieren und ist mit einem Schweizer verlobt.

Funda Yilmaz wollte Schweizerin werden. «Das hier ist Heimat», schrieb sie den Einwohnerräten in Buchs. Den Staatskunde-Test bestand sie mit hundert Prozent richtigen Antworten. Doch das genügte nicht. Nach zwei längeren Gesprächen mit der Einbürgerungskommission von Buchs wurde ihr Gesuch abgelehnt. 20:12 lautete das Stimmenverhältnis im Einwohnerrat, fünf Einwohnerräte enthielten sich. «Sie lebt in ihrer kleinen Welt und zeigt kein Interesse, sich mit der Schweiz und der Bevölkerung in der Schweiz auf einen Dialog einzulassen», hielt die Präsidentin der Einbürgerungskommission in einer Aktennotiz fest.

Sie soll nicht in der Migros einkaufen

Vor einem Monat war das – und Funda Yilmaz plötzlich Thema in der ganzen Schweiz. Wie abstrus das Verfahren tatsächlich war, zeigt sich erst jetzt, da die «Schweizer Illustrierte» das Gesprächsprotokoll veröffentlicht hat.

Die Kommission begründet ihre ablehnende Haltung zum Gesuch in acht Punkten. Yilmaz habe nur sehr geringe geografische Kenntnisse über die Schweiz und kenne sich im Aargau nicht aus, heisst es da unter anderen. Das Protokoll zeigt: Im Gespräch kann Yilmaz sowohl die Nachbargemeinden von Buchs als auch alle Nachbarkantone des Aargaus aufzählen.

«Sie kennen keine typischen Schweizer Sportarten und Sehenswürdigkeiten, was darauf hindeutet, dass die Traditionen und die Kultur unseres Landes unbekannt ist.» Auf die Frage nach typischen Sportarten antwortete Yilmaz mit Skifahren. Die Behörde hätte lieber Hornussen und Schwingen gehört. «Darüber was typisch und traditionell ist, könnte man sehr lange diskutieren», schrieb Yilmaz in ihrem Brief an die Einwohnerräte.

«Sie pflegen keine sozialen Kontakte in Buchs und allgemein wenige Kontakte zu Schweizer Bürgern.» Ihre Freunde leben in Aarau, der Nachbargemeinde (!) von Buchs, ihr Freund ist ein Schweizer. «Über die Abfallentsorgung, Einkaufsmöglichkeiten und andere Angebote der Gemeinde wissen Sie nicht viel, was auf eine mangelhafte Integration im Dorf hindeutet.» Bei den Einkaufsmöglichkeiten habe sie «bloss» Migros und Aldi genannt, heisst es in der Aktennotiz. Läden, die auch von vielen «auswärtigen Kunden» besucht würden.

So geht es weiter. Über elf quälend lange Seiten. Die Einbürgerungskommission verlangt von der jungen Türkin Dinge, die 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer in ihrem Alter (und nicht nur die) kaum leisten könnten. Und die Einbürgerungskommission will von Yilmaz ein Leben, wie es kein junger Schweizer im Jahr 2017 führt. Sie soll nicht in der Migros einkaufen, sondern im Dorfladen. Sie soll ihr Altöl im Dorf entsorgen, und bitte nicht in der Recyclingstation Hunzenschwil (das Nachbardorf). Sie soll ihre Freunde im Dorf haben. Und nicht irgendwo anders.

Buchs ist die Nachbargemeinde von Aarau, Buchs liegt im weiteren Einzugsgebiet von Zürich und auch Basel. Yilmaz Freundeskreis geht über Buchs hinaus. «Ich arbeite jeden Tag in einem Büro mit Schweizerinnen und Schweizern zusammen», schrieb Yilmaz. «Zudem bin ich oft im Aargau und in der ganzen Schweiz geschäftlich unterwegs und besuche Baustellen. Meine Welt ist nicht klein. Diese Aussage verletzt mich.»

Rekurs eingelegt

Yilmaz Brief an die Einwohnerräte blieb wirkungslos. In einem Interview mit dem «Blick» sagte Doris Michel, die Präsidentin der Einbürgerungskommission, sie habe alles richtig gemacht. «Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.»

Yilmaz will den Entscheid ihrer Wohngemeinde nicht akzeptieren und hat beim Aargauer Regierungsrat Rekurs eingelegt. «Ich möchte gerne dieselben Rechte haben wie Schweizerinnen und Schweizer, ich kenne nur dieses Leben. Deshalb will ich mich einbürgern.»

Wie sehr Schweizerin Funda Yilmaz heute schon ist, beweist sie mit ihrer zweitletzten Antwort im Protokoll. Sie würde gerne in Buchs bleiben, sagt sie auf die Frage, in welchem Ort sie mit ihrem Freund zusammenziehen möchte. «Auch wegen den Steuern. Sie sind tiefer als in Hunzenschwil.»

Lesen Sie hier die Orginaldokumente:

(Tages-Anzeiger)>

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19.7.2017: Abzockerei bei der kriminellen Satanistenbank UBS AG: Überweisung ins Ausland am Schalter kostet 100 Franken Gebühren
Die UBS verlangt 100 Franken für eine Zahlung ins Ausland
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standarddie-ubs-verlangt-100-franken-fuer-eine-zahlung-ins-ausland/story/29309893

<Wird ein Überweisungsauftrag nicht in standardisierter Form erteilt, wird es teuer. Banken setzen zur Abschreckung die Gebühren hoch an.

Zahlungen erledigt die grosse Mehrheit am Computer oder übers Handy, per ausgefülltem Zahlungsformular mit beigelegten Einzahlungsscheinen oder auch mal am Zahlungsterminal einer Bank. Andere gehen an den Postschalter. Auf die Idee, eine Überweisung per Brief, Telefon oder E-Mail in Auftrag zu geben, kommen wohl nur wenige.

Dennoch fährt die UBS gegen diese Kundengruppe scharfes Geschütz auf. Ab 1. Oktober verlangt die Grossbank für solche nicht standardisierte Zahlungsaufträge 100 Franken bei einer Überweisung ins Ausland. Im Inland kostet eine solche nicht standardisierte Zahlung 60 Franken, berichtete das Branchenportal InsideParadeplatz.ch. «Solche Beträge sind überrissen», sagt André Bähler von der Stiftung für Konsumentenschutz, «denn der Mehraufwand ist nicht so gross, dass er derartige Aufschläge rechtfertigt.»

Der Anteil solcher Zahlungsaufträge bewege sich «im Promillebereich», sagt eine UBS-Sprecherin. Wenn das so ist, warum schiesst die Grossbank dann mit Kanonen auf Spatzen? «Es geht um Abschreckung, mit hohen Gebühren will man möglichst verhindern, dass solche Zahlungsaufträge hereinkommen», sagt Konsumentenschützer Bähler. «Zudem versuchen Banken bei den gegenwärtigen Tiefzinsen mit Gebührenaufschlägen die Einnahmen zu erhöhen.»

An die Schwester weitergeleitet

Andere Banken sind punkto Erschliessung zusätzlicher Einnahmen nicht ganz so offensiv. Die Credit Suisse etwa verrechnet als zweitgrösste Schweizer Bank bei solchen nicht standardisierten Zahlungen 20 Franken im Inland und ­25 Franken für Auslandüberweisungen – also weit weniger, als die UBS ab Herbst verlangt. Andere bedeutende Banken wie Raiffeisen, ZKB und Migros-Bank haben noch tiefere ­Gebührenansätze.

Elegant entledigt sich Postfinance der Probleme mit Kunden, die Zahlungen auf unüblichen Wegen in Auftrag geben. «Wir nehmen keine solchen unstrukturierten Zahlungen entgegen», sagt ein Postfinance-Sprecher. Dies gelte auch für die Postfinance-Filialen. Der Bundesbetrieb verweist die Kunden ans grosse Schwesterunternehmen – die Post. «In den Poststellen ist es möglich, mit dem Einzahlungsschein direkt am Schalter Rechnungen zu bezahlen», sagt Postfinance. Anders als bei den Banken hält den Kunden der Post kein Schalterbeamter vor, ihr Zahlungsauftrag sei nicht standardisiert. Ein korrekt ausgefüllter Einzahlungsschein reicht, um die Zahlung abzuwickeln. Und die Gebühren sind erst noch tiefer als anderswo.

Die Banken verweisen darauf, dass solche teuren Spezialfälle selten seien. Nicht standardisierte Zahlungen machen bei Raiffeisen 0,5 Prozent aus, bei der ZKB sind es «rund 1 Prozent». Stehe ein solcher Kunde mit einem unstrukturierten Zahlungsanliegen am Schalter, helfe man ihm, die Überweisungen an einem Terminal zu erledigen, oder zur Not auch beim Ausfüllen des Bankformulars, heisst es etwa bei der UBS. Ohnehin gebe es günstigere bis kostenlose Wege für Zahlungen – vorab via E-Banking, Zahlungsterminals oder mit den Zahlungsformularen der Bank. Das stimme zwar, sagen Konsumentenschützer. Sie beobachten aber seit einiger Zeit, dass Banken die Gebühren nicht nur bei aufwendigen Spezialfällen in die Höhe treiben, sondern gezielt über das ganze Sortiment an Dienstleistungen.

Defizitäre Schalterzahlungen

Ob die Banken im Zahlungsverkehr noch Gewinn machen, ist von aussen nicht abzuschätzen. Mehr Einblick haben die Kunden bei der Post, die Bund und Politik Rechenschaft ablegen muss. Die Post zählt zu den Grossen – mit 150 Millionen Einzahlungen im letzten Jahr. Vor fünf Jahren war der Zahlungskuchen der Post mit 189 Millionen Vorgängen markant grösser. Der Dienst sei «noch knapp kostendeckend», hiess es damals. Der stetige Rückgang der Zahlungen am Postschalter führe «zu höheren Durchschnittskosten pro Einzahlung, die trotz einschneidender Massnahmen auf der Kostenseite nicht mehr aufgefangen werden konnten», begründete die Post ihre letzte Erhöhung der Schaltergebühren.

Inzwischen seien Schalterzahlungen bei der Post defizitär, heisst es. Und dies, obwohl die Post bei Bareinzahlungen am Schalter den Empfängern ebenfalls Gebühren verrechnen darf. So musste etwa der Kanton Bern, der auch für Bund und Gemeinden Steuern einzieht, 2010 2,3 Millionen Gebühren bei der Post abliefern, der Kanton Zürich allein für die Bundessteuer 1,3 Millionen. Der Kanton Zürich habe es als «selbstverständlichen Service gegenüber dem Steuerzahler» gesehen, berichtete der TA.

Grosse Unternehmen sind weniger grosszügig. Der Kabelanbieter UPC belastet Abonnenten bei Bezahlung am Schalter mit orangem Einzahlungsschein 2 Franken, beim roten Einzahlungsschein gar 7.50 Franken. Also weit mehr, als die Post ihrem Grosskunden UPC verrechnet. Das Thema Schaltergebühren ist die Nummer eins bei den häufig gestellten Fragen auf der Website UPC.ch. Auch Swisscom reicht ihren Kunden seit Februar die Gebühren weiter, die der Telecomfirma bei Zahlung am Postschalter entstehen. Der Preisüberwacher verklagte Swisscom auf Abschaffung der Schaltergebühr. Swisscom obsiegte im Mai. Kunden, die am Postschalter einzahlen, zahlen daher weiterhin zweimal Gebühren: einmal an die Post – und anschliessend an Swisscom. (Tages-Anzeiger)>

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Zureich (Zürich) 27.7.2017: Bankier mordete Callgirl im Dolder-Hotel - 17 Jahre Haft
Callgirl im Dolder getötet: Ex-Banker kassiert 17 Jahre für Dirnen-Mord
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/21247495

<Der 49-jährige Ex-Banker, der 2014 ein Callgirl im Grand Hotel Dolder tötete, wurde wegen Mordes zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt.

Seit fast drei Jahren sitzt R. S.* hinter Gittern, weil er die Prostituierte Kathleen im Grand Hotel Dolder umgebracht hat. Wie das Bezirksgericht Zürich am Donnerstag entschied, muss der Ex-Banker weitere 14 Jahre in Haft verbringen. Es verurteilte den 49-Jährigen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Eine Therapie muss er in dieser Zeit nicht machen.

[Genugtuung: 37.500 Franken]

Der Familie des Opfers muss er insgesamt 37'500 Franken Genugtuung zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die 25-jährige Kathleen mit Absicht umgebracht hatte. Mit diesem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Anklage des Staatsanwaltes, der 18 Jahre gefordert hatte. Der Anwalt des Ex-Bankers hingegen plädierte auf vorsätzliche Tötung und forderte 10,5 Jahre Freiheitsstrafe.

Tat sei besonders skrupellos gewesen - [die Tötung war klar durchgeplant: Hinterhalt, Betäubung, kein Geständnis, Widersprüche]

Der Gerichtspräsident sah es aber als erwiesen an, dass der Ex-Banker die Prostituierte ermordete. «Es spricht alles dafür und nichts dagegen, dass die Tötung geplant war», sagte er. Die Tat sei besonders skrupellos gewesen, unter anderem auch, weil er das Opfer in einen Hinterhalt gelockt und es betäubt hatte. Zudem habe der Verurteilte kein prozessentscheidendes Geständnis abgelegt und sich immer wieder in Widersprüche verstrickt.

Der verurteile S. hatte während der Verkündung des Urteils die Arme hinter dem Rücken verschränkt, zitterte und spielte mit seinen Fingern herum. Er wirkte nervös, regte sich aber kaum.

«Das Urteil ist eine angemessene Reaktion auf diese Tat »

Staatsanwalt Hanno Wieser ist zufrieden mit dem Urteil: «Aus professioneller Sicht ist es eine Befriedigung, dass durch sehr gute Arbeit der Strafbehörde eine angemessene Reaktion auf diese Tat gefunden wurde.»

Andrea Taormina, der Anwalt des Täters, nahm nach dem Urteil keine Stellung. Es bleibt unklar, ob er das Urteil weiterziehen wird.

War zurückgewiesene Liebe der Grund? - [in polnische Prostituierte verliebt - die Leiche im Weinkeller versteckt]

Der Dolder-Mord wurde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. Die Staatsanwaltschaft klagte den 49-jährigen Ex-Banker wegen Mordes an, weil er im September 2014 in einem Luxushotel eine Prostituierte umgebracht, in einem Koffer weggeschafft und die Leiche in seinem Weinkeller versteckt hatte.

Als Grund für die Tat nennt die Staatsanwaltschaft Angst vor Zurückweisung. Der ehemalige Vermögensverwalter hatte sich in die polnische Prostituierte Kathleen verliebt und sah in der 25-Jährigen die Frau seines Lebens. Ihm sei aber bewusst gewesen, dass sie nur gegen Geld mit ihm verkehre.

Er wollte Demütigung verhindern - [der Ex-Banker ging langsam Pleite - der depressive Narzisst]

Weil er jedoch gekündigt und häufig Bordelle besucht hatte, ging sein Erspartes langsam zu Neige. Irgendwann fürchtete er, dass Kathleen ihn abservieren könnte, wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift schreibt. Die Frau zu töten, sei die einzige Möglichkeit gewesen, eine Demütigung zu verhindern. Als Narzisst in einer depressiven Episode habe er keinen anderen Ausweg gesehen.

[Mord mit Beruhigungsmittel und Würgen, Mund und Nase zuhalten - Leiche in sein Haus nach Küsnacht gebracht]

Im September 2014 habe er sich deshalb mit ihr in einem Luxushotel verabredet. Er habe ihr ein Beruhigungsmittel verabreicht und sie umgebracht, indem er sie gewürgt und ihr Mund und Nase zugehalten habe. Nach der Tat steckte der Ex-Banker die nackte Leiche in einen grossen Koffer und brachte sie in sein Haus in Küsnacht.

Duftstecker gegen Verwesungsgeruch

Dort versteckte er den Koffer mit der Leiche in seinem Weinklimaschrank. Um Verwesungsgeruch zu verhindern, drehte er die Kühlung auf volle Leistung und brachte mehrere Duftstecker an. Seine Lebenspartnerin, mit der er zusammenlebte, sollte nichts merken.

Leiche zehn Tage im Weinkeller gelagert - [Prostituierte wurde als "vermisst" gemeldet]

Zehn Tage später kam ihm die Polizei auf die Schliche. Die Prostituierte war als vermisst gemeldet worden, nachdem sie einen gebuchten Flug nach Polen nicht angetreten hatte. Weil in ihrem Umfeld bekannt war, dass sie häufig mit dem Ex-Banker verkehrte, geriet er schnell in den Fokus der Ermittlungen.

Der Schweizer wurde verhaftet und sitzt seither im Gefängnis. Er ist geständig. Wie sein Anwalt Andrea Taormina am Mittwoch bei der Verhandlung argumentierte, war das Tötungsdelikt aber aus seiner Sicht kein Mord, sondern eine Beziehungstat aus einem Streit heraus. Sein Mandant habe eine Beziehung mit dieser Frau geführt.

Die 25-Jährige habe sogar bei ihm einziehen wollen. Weil er sich dann aber doch für seine Lebenspartnerin entschieden habe, sei es zum tödlichen Streit gekommen. Er habe sie nicht umbringen wollen.

*Name der Redaktion bekannt.

(jen/sda)>

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30.7.2017: Automatische Gepäcksortierung kaputt: <Chaos am Flughafen Genf: 1000 Passagiere mussten ohne Gepäck abfliegen>
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/10825648

<Am Flughafen Genf hat eine technische Panne den Betrieb behindert. Es kam zu rund 100 Verspätungen.

Eine technische Panne bei der Gepäcksortierung hat am Sonntag am Flughafen Genf die Geduld der Reisenden strapaziert. Die Probleme führten zu 100 Verspätungen und dazu, dass 1000 Passagiere ohne ihr Gepäck abreisen mussten.

Die Störung konnte schliesslich um 18.30 Uhr behoben werden, wie Flughafensprecher Bertrand Stämpfli auf Anfrage erklärte. Unterdessen habe sich der Betrieb bei der Gepäcksortierung wieder normalisiert.

Insgesamt waren rund 100 Flüge verspätet – in den meisten Fällen aber nicht mehr als 15 Minuten. Priorität haben laut Stämpfli die Flüge und die Passagiere. Von den 30'000 Passagiere seien nach einer ersten Schätzung rund Tausend ohne ihr Gepäck abgeflogen.

Die Panne kommt nicht von ungefähr. Das System zur Gepäcksortierung ist veraltet. Der Flughafen Genf arbeitet daran, bis 2022 eine neue Anlage in Betrieb zu nehmen.

(kaf)>

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Basler
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Kanton Basel-Land 31.7.2017: Krimineller Schweinzer deponiert Bauschutt im Wald
Bauschutt-Sünder gefasst
http://bazonline.ch/basel/land/bauschuttsuender-gefasst/story/29744085

<Der Polizei ist es gelungen die Person zu ermitteln, die in den vergangenen Wochen mehrere Male Bauschutt illegal deponierte.

Der Polizei Basel-Landschaft ist es dank einem Hinweis aus der Bevölkerung gelungen, den mutmasslichen Täter zu ermitteln, welcher in den vergangenen Wochen Bauschutt illegal im Wald deponiert hat. Es handelt sich dabei um einen 26-jährigen Schweizer. In den vergangenen Wochen deponierte eine vorerst unbekannte Täterschaft mehrere Kubikmeter Bauschutt illegal an diversen Orten im Kanton Basel-Landschaft sowie im Kanton Aargau.

Der Mann wurde gestern im Kanton Basel-Landschaft gesichtet, als er mit seinem Traktor Bauschutt von seiner Liegenschaft wegtransportierte. Er wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch die Polizei Basel-Landschaft befragt und ist geständig. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ein Strafverfahren eröffnet. (pre/Polizei BL)

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Street Parade Zureich 13.8.2017: Mann soll Frauen "attackiert" haben - ohne dass Frauen da waren- da schlug ihn die schweinzer "Security" zusammen
Street Parade
: «Security drückte Mann brutal zu Boden»
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/19289214

"An der Street Parade gingen Sicherheitsleute bei einem Einsatz laut einem Leser-Reporter brutal vor. Ganz anders sehen das die Parade-Organisatoren.

Leser-Reporter R.S. war am Samstag gegen halb fünf Uhr beim Bellevue, als sich ein Mann ziemlich renitent verhielt, erzählt er: «Was dann aber die Security machte, war unverhältnismässig.»

Diese hätten den Mann zu sechst gegen ein Geländer gedrückt und seine Hände mit Kabelbindern festgebunden: «Als er sich wehrte, haben sie ihn brutal zu Boden gedrückt – der Mann blutete dabei aus der Nase.» R.S. ist geschockt: «Ich war selber jahrelang Sicherheitsmann, aber so etwas habe ich noch nie gesehen.» Die Sicherheitsleute hätten mit Kanonen auf Spatzen geschossen: «Ich glaube auch nicht, dass Sicherheitsleute Kabelbinder einsetzen dürfen.»

«Sicherheitsmann hat sich korrekt verhalten»

Darf und musste sie sogar in diesem Fall, sagt Stefan Epli, Sprecher der Street Parade. Aus seiner Sicht hat sich die von der Street Parade engagierte Sicherheitsfirma absolut korrekt verhalten: «Vielleicht hat ja der Augenzeuge nicht die ganze Szene gesehen.»

Laut Epli attackierte der Mann Frauen und dann den Sicherheitsmann: «Deshalb hat dieser Verstärkung aufgeboten, worauf der unter Drogeneinfluss stehende Mann noch aggressiver wurde.» Um Schlimmeres zu verhindern, hätte man ihn dann mit Kabelbindern ruhig stellen müssen: «Die Sicherheitsfirma hat ihn dann der Polizei übergeben.»

(som)>

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Genf 15.9.2017: Geldvernichtung in der Schweinz - Entsorgung im WC, statt es den Armen zu schenken
Kuriose Entsorgung:
Zehntausende Euro verstopfen Genfer Toiletten
http://www.srf.ch/news/panorama/zehntausende-euro-verstopfen-genfer-toiletten

<Das WC des Schliessfachabteils der betroffenen Bank war wegen den hinuntergespülten Banknoten gar verstopft, wie die Genfer Staatsanwaltschaft am Freitag der Nachrichtenagentur sda angab. Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Tribune de Genève».

Auch in drei Restaurants im Quartier kam es einige Tage später zu Problemen mit der Spülung. Der Grund dafür waren erneut Geldscheine. Insgesamt wurden Geldschiene im Wert von mehreren zehntausend Euro sichergestellt. Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung, um die Hintergründe der ungewöhnlichen Entsorgungsaktion zu klären. Bislang kam es zu keinen Festnahmen.

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Basler
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17.9.2017: Terror-Post und Terror-Parlament sorgen für Aufschläge bei Paketen aus dem Ausland von bis zu 30 Franken
Plötzlich ist das bestellte Päckli 25 Franken teurer
https://bazonline.ch/wirtschaft/ploetzlich-ist-das-bestellte-paeckli-25-franken-teurer/story/21153551

<Eine Postkundin wundert sich über eine Transportpauschale, welche auf das Paket aus England erhoben wurde. Ein Postsprecher erklärt.

Kunden am Postschalter sind offenbar verwirrt. Von manchen wird fürs Päckli aus dem Ausland eine Transportpauschale verlangt. Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, kann die Post eine Pauschale erheben, sofern die Lieferkosten auf der Aussenseite des Pakets nicht ersichtlich sind.

Besonders ärgerlich für den Kunden: Das Porto wird zum Warenwert addiert. So kann es sein, dass Kosmetik für 56 Franken aus England plötzlich einen Warenwert von 69 Franken hat. Damit ist die Freigrenze von 62,50 Franken überschritten und die Mehrwertsteuer wird fällig. Samt Bearbeitungsgebühr macht das im genannten Fall also einen Zuschlag von 25 Franken. Also 81 statt 56 Franken.

Verändertes Konsumverhalten

Laut Postsprecher Oliver Flüeler sind die Pauschalen vom Zollgesetz vorgeschrieben. «Dies hat nichts mit Willkür der Post oder dem Wunsch nach Mehreinnahmen zu tun, sondern lediglich mit der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Importverzollung.» Für Pakete aus dem näheren Europa wird ein Betrag von 13 Franken erhoben.

Gegenüber baz.ch/Newsnet führt Flüeler aus: «Wenn man etwas im Ausland bestellt, muss man sich bewusst sein, dass für den Import in die EU-Insel Schweiz Gebühren anfallen.» Die «NZZ am Sonntag» spricht von einer Häufung der Fälle. Dies erklärt sich Flüeler mit dem veränderten Konsumverhalten. Heute werde mehr aus dem Ausland bestellt als früher. Die Regelung wie auch die Durchsetzung der Transportpauschale seien nämlich nicht neu.

Politik am Zug

Kunden können die Pauschale nicht umgehen. Das ist für den Preisüberwacher «stossend». Doch der Ball liege bei der Politik. Empfehlungen zur Anhebung der Mehrwertsteuerschwelle fanden bisher kein Gehör. Heute liegt diese bei fünf Franken.

(woz)>

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Geisteskranke Schweinz:

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Winterthur 18.9.2017: Streit um Waschküche mit Regenschirm, Kleiderbügel und Pfefferspray
Winterthur: Waschküchen-Streit mit Pfefferspray ausgetragen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/22129117

<Gewalttätiger Waschküchen-Streit am Wochenende: Eine Mieterin (76) ging derart rabiat auf eine Nachbarin los, dass weitere Mieter zu Hilfe eilten und dafür mit einem Pfefferspray anrückten.

Die Ermittlungen der Stadtpolizei Winterthur ergaben, dass die 76-jährige Frau nicht zum ersten Mal handgreiflich wurde: Schon in der Nacht zuvor kam es zu Tätlichkeiten. Bei diesem Vorfall ging sie mit einem Regenschirm auf einen anderen Mieter los.

Am Samstag griff die Rentnerin dann zu einem Kleiderbügel und attackierte eine Nachbarin. Ein ebenfalls im Haus wohnendes Ehepaar hörte dies und eilte zu Hilfe. Um die Seniorin von ihrem Angriff abzubringen, sprühten sie ihr kurzerhand Pfefferspray ins Gesicht.

Wie die Stadtpolizei am Montag mitteilte, werden sowohl die Rentnerin als auch das Ehepaar mit dem Pfefferspray angezeigt.

(sda)>

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Zureich zum Denken 19.9.2017: Stadt Zureich (Zürich) verlangt pro Tag 2 Franken Parkgebühr für Fahrrad beim Hauptbahnhof
Zürich-Hauptbahnhof: Ein ganzes Parking exklusiv für Velofahrer
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/29657114

<Beim Zürcher Hauptbahnhof, Seite Europaallee, hat die Stadt eine unterirdische, bewachte Velostation mit 1600 Plätzen eröffnet. Die Preise geben schon zu reden.

Die Velostation Europaplatz komme der grossen Nachfrage nach trockenen, sicheren und gut erschlossenen Veloabstellplätzen beim Hauptbahnhof nach. Ende des Monats wird gleichzeitig der Betrieb der provisorischen Anlage Postbrücke eingestellt, wie es in einer Mitteilung des Tiefbauamtes der Stadt Zürich vom Dienstag heisst.

Die neuen unterirdischen Abstellplätze erreicht man über eine eigene Zufahrtsrampe in der Kasernenstrasse und eine Stossrampe in der Europaallee. Zu Fuss kann über einen Treppenaufgang der Europaplatz und in kurzer Distanz auch der Bahnhof erreicht werden.

2 Franken für 24 Stunden

Bis Ende Oktober kann die Station mit einem Probe-Abo kostenlos benutzt werden, damit sich Velopendler ein Bild von der neuen Station machen können. Danach sind Abo-Kosten von 180 Franken für ein Jahr und 20 Franken für einen Monat vorgesehen
sowie 2 Franken für ein Einzelticket für 24 Stunden.

Diese Kosten sind der Organisation Pro Velo allerdings zu hoch: «150 Franken pro Jahr wie in ähnlichen Anlagen in anderen Städten wie Bern würden auch reichen», sagt Geschäftsführer Dave Durner. Er befürchtet, dass die Velofahrer wegen der hohen Preise die Velostation zu wenig frequentieren könnten.

Ansonsten ist er aber Voll des Lobes über das Parking: «Die Anlage ist modern, komfortabel und wird die Situation mit den vielen wild parkierten Velos rund um den HB deutlich entschärfen.» Zudem gelange man nirgends schneller vom abgestellten Velo zu den Zügen - dereinst durch einen direkten Zugang von der Station zur Unterführung Sihlquai.

Beim Tiefbauamt erachtet man die Kosten als angemessen: «Bei einer guten Auslastung der Station können durch die Abos die laufenden Betriebskosten gedeckt werden», heisst es von der Medienstelle.

Mit Kameras 24 Stunden überwacht

Zuständig für den Betrieb ist Züri rollt, ein Arbeitsintegrationsprogramm der Asylorganisation Zürich AOZ. Die Anlage verfügt über ein automatisches Zutrittssystem und 24-Stunden-Kameraüberwachung.

Die Stadt trägt die gesamten Objektkosten von 13,51 Millionen Franken. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms 1. Generation wird sie dabei aber mit einem Beitrag von rund einem Drittel vom Bund unterstützt. Laut

Rekurse gegen Stadttunnel

Mit der Eröffnung der ersten von zwei Velostationen und der Planung des Velotunnels unter dem Hauptbahnhof komme der Stadtrat einer Motion aus dem Jahr 2006 sowie dem Masterplan Velo nach, heisst es in der Mitteilung weiter. Die zweite geforderte Velostation sei in Planung.

Die öffentliche Auflage des Stadttunnels mit einer Anlage mit rund 1100 Abstellplätzen wurde im Sommer durchgeführt. Gegen das Projekt wurden jedoch Rekurse eingereicht. Der Baubeginn hängt vom Ausgang der Rechtsverfahren ab und ist frühestens für 2018 geplant.

(sda/rom)>

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27.9.2017: Kriminelle Schweinz erlaubt weitere Geldspiele: Echtes Casino im Internet - Pokerturniere mit begrenzter Anzahl Teilnehmer in einem öffentlichen Lokal
Aus der Session: Räte geben grünes Licht für kleine Pokerturniere
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22206319

<Schweizer Casinos können zukünftig Geldspiele auch im Internet anbieten. Das Parlament hat das revidierte Gesetz bereinigt.

Schweizer Casinos können künftig Geldspiele auch im Internet anbieten. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken sind – mit Bewilligung – neu erlaubt. Die Räte haben das revidierte Geldspielgesetz bereinigt, doch das Referendum ist schon angekündigt. National- und Ständerat haben am Mittwoch auf Antrag der Einigungskonferenz die letzte Differenz ausgeräumt und die Vorlage bereit gemacht für die Schlussabstimmung.

Im Geldspielgesetz werden das bisherige Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz zusammengeführt. Spielbanken-Spiele und Lotterien unterstehen nach wie vor einer Bewilligungspflicht. Online-Geldspiele wie Poker, Black Jack oder Roulette sind neu zugelassen, wenn Casinos mit Sitz in der Schweiz sie anbieten. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielcasinos sind neu erlaubt, brauchen aber eine Bewilligung. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Teilnehmer begrenzt wird. Weitere Vorschriften sind Startgelder-Maxima und eine Durchführung in einem öffentlichen Lokal.

Bis fast zuletzt gestritten hatten die Räte über die Besteuerung von Spielgewinnen. Der Ständerat wollte gegen den Willen des Bundesrates auf Gewinnen aus Lotto und Online-Casinospielen ab 1 Million Franken Steuern erheben und setzte sich schliesslich durch. Leert aber ein Spieler im Casino den Millionenjackpot, ist der Gewinn steuerfrei.>

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Basel 28.9.2017: Kriminelle Gummigeschosse bei der Basler Polizei gegen Fussballfans - Opfer verliert ein Auge
Krawalle in Basel: Polizist schoss aus 8 Metern – Fan erblindet
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/21453017

<Bei Krawallen nach dem Spiel FCB - FCZ vom April 2016 verlor ein unbeteiligter FCB-Fan wegen eines Gummigeschosses ein Auge. Nun wurde bekannt wie es dazu kam.

Nach dem Abpfiff des Spiels des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April 2016 kam es beim St.-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen: Randalierer bewarfen Polizisten auf der Eventplattform hinter der Muttenzerkurve mit Gegenständen wie Flaschen und Petarden. Ein Polizist wurde von Chaoten spitalreif geprügelt. Bei den Ausschreitungen wurden neun Polizisten verletzt, mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt oder angezündet und zwei Krawallanten festgenommen.

Auch ein FCB-Fan wurde bei den Ausschreitungen verletzt. Das «Regionaljournal» von SRF hat nun Einsicht in die Einstellungsverfügung des Verfahrens erhalten, die Details zum Fall enthält. Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der von der Staatsanwaltschaft als «friedlicher Matchbesucher» bezeichnet wird, verlor nach dem Spiel seine Freunde und geriet als Unbeteiligter in die Krawalle. Dabei traf ihn ein Gummigeschoss im rechten Auge und verletzte ihn so stark, dass er auf dem Auge erblindete.

Aus acht Metern Entfernung geschossen

Das Opfer klagte daraufhin gegen den Polizisten, der das Gummischrot abfeuerte – ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Laut der Verfügung hatte der angeklagte Polizist nach dem Abpfiff den Auftrag erhalten, sich mit seinen Kollegen auf die Eventplattform zu begeben. Dort wurden sie von einem Mob angegriffen und mit Gegenständen beworfen. Ein Polizist wurde gar die Treppe hinuntergestossen.

Daraufhin habe der Beamte im Mittelpunkt des Falls Gummischrot eingesetzt. Er habe dabei auf die Treppe gezielt, damit möglichst niemand zu Schaden komme. Der Polizist habe aus acht Metern Entfernung geschossen. Dabei schreibt die Polizei einen Abstand von mindestens 20 Metern vor – es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Dabei traf ein Geschoss das Opfer im Gesicht.

Polizist habe aus Notwehr gehandelt

Da der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, kann ihm laut Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Er habe sich und seine Kollegen schützen wollen – dass er dabei einen Unbeteiligten treffen würde, sei sehr unwahrscheinlich gewesen. Da er verhältnismässig gehandelt habe, wurde das Verfahren im Januar 2017 eingestellt.

«Das Opfer hat Beschwerde gegen das Einstellungsverfahren eingereicht. Diese wurde jedoch wieder zurückgezogen», sagt Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage von 20 Minuten. Weitere Details zum Opfer könne er nicht geben.

Die Polizei hält es derweil nicht für notwendig, beim Einsatz von Gummischrot über die Bücher zu gehen: Da in diesem Fall eine rechtskräftige Einstellungsverfügung vorliege, «gibt es für die Polizeileitung keinen Grund, etwas an der Einsatzdoktrin zu ändern», so Polizei-Sprecher Martin Schütz.

(ro)>

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20 minuten
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29.9.2017: Kriminelle Schweinzer machen Fahrräder kaputt - vielleicht ist die Farbe Gelb zu grell?
Zürich: Vandalen beschädigten Hunderte von O-Bikes
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27213691

<Zerschnittene Bremskabel, kaputte Räder und versprayte Codes: Im internationalen Vergleich haben es im Kanton Zürich besonders viele Vandalen auf O-Bikes abgesehen.

Vor nicht einmal zwei Wochen versprayten Vandalen im Kreis 3 die Codes von O-Bikes, mit denen man die Leihvelos entsperren kann. Damals redete der Sprecher des Singapurer Start-ups Julian Strassfeld noch von einem Einzelfall: «Leider hat sich jetzt aber gezeigt, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist.» So hätten Unbekannte seit dem Schweizer Markteintritt in diesem Juli etwa 200 Velos beschädigt: «Im internationalen Vergleich ist es nirgends so extrem wie in Zürich und Winterthur.»

Kunden und die O-Bike-Mitarbeiter hätten neben Velos mit versprayten Codes solche mit durchgeschnittenen Speichen und Bremskabeln entdeckt. «Oder Vandalen haben bei unseren Reifen mit Vollgummi-Profil ein Stück rausgeschnitten oder Schaumstoff in die Speichen gesprüht.» Auch seien Fahrräder in der Sihl oder im See versenkt worden.

Grosses Unverständnis

Wie man so etwas tun kann, ist Strassfeld rätselhaft: «Uns ist bewusst, dass unser Produkt in den letzten Monaten stark polarisierte.» Aber deswegen müsse man doch die Velos nicht gleich beschädigen und auch noch die Kunden mit etwa durchgeschnittenen Bremskabeln in Gefahr bringen: «Wir bieten lediglich einen Service für die Zürcher Bevölkerung. Man kann ihn ja nicht nutzen, wenn man ihn nicht mag.»

O-Bike-Mitarbeiter würden die kaputten Velos jeweils einsammeln und in die Reparatur-Werkstatt bringen: «Teilweise sind sie derart beschädigt, dass sich es nicht mehr lohnt, sie zu flicken.» Dies bedeute einen enormen Mehraufwand, den man noch nicht genau beziffern könne.

Täter hat sich gemeldet

Derzeit sei man daran, alle Schadensfälle zu sammeln, um bei der Polizei Anzeige zu erstatten. «Wir hoffen, dass einige Täter gefasst werden.» So habe man etwa bei den versprayten Codes bereits Hinweise, dass es sich um zwei Tätergruppen handle.

Und ein Vandale hat sich bei O-Bike bereits gemeldet, nachdem er bei etwa 10 Velos die Bremskabel durchgeschnitten hatte: «Er hat sich bei uns entschuldigt und gefragt, wie er den Schaden wieder gutmachen kann.»

(som)>

Leserstimmen: Die O-Bikes besetzen alle Fahrradparkplätze der anderen - und es gab keine Abstimmung!

Wut Bürger:

O Bike provozieren Reaktionen

Viele O Bike sind illegal abgestellt. Zu Werbezwecken am See oder vor anderen interessanten Objekten. Bewegt werden sie nie. Macht man "Züri wie neu" darauf aufmerksam passiert gar nichts. Natürlich würde ich kein Velo demolieren verstehe aber Zürcher welche sich das nicht bieten lassen und Handgreiflich reagieren.


Dante Veritas:

O-bike soll gehen

..ob Vandalismus der richtige Weg ist, ist fragwürdig. Wobei die Antifa würde den Tod der Kapitalistenfahrräder eventuell gutheissen. Da aber der Staat zu nichts zu gebrauchen ist und Fehlentwicklungen in Massen zulässt, sind gewisse Reaktionen aus meiner Sicht verständlich.

Felix Heinzer:

Leider

Ich habe dies bei der Lancierung dieses Projektes leider kommen sehen. Einfach schade. Wie heisst es doch "Langeweile entsteht dort wo keine Not ist"

Steff:

Problem der Führung in Zürich

Vandalismus geht nicht. Nun das aber. Wenn die Stadt mit den Velos besetzt wird und alle Veloständer voll O bikes sind verstehe ich den Frust. Nur ist die Stadtregierung so beschäftigt mit Parkbußen und Wächterampeln sowie Verkehrdblockaden das sie die Bedürfnisse der Stadtbürger vergessen. Meide Züri immer mehr.

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1.10.2017: Schweinzer Fernsehen macht sich mit Erpressungen, Missbrauch von Geldern und Nachplapperei unbeliebt
Skandal: Schweizer Fernsehen erpresst Politiker
https://www.legitim.ch/single-post/2017/09/30/Skandal-Schweizer-Fernsehen-erpresst-Politiker

CVP-Chef Gerhard Pfister sagt, SRG-Vertreter hätten ihm geraten, er möge die SRG mit Kritik verschonen. Sonst schade er seinen Ambitionen. In einem Interview mit der Weltwoche sagte er, dass man ihm seitens der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG indirekt zu verstehen gab, dass er für seine Kritik mit Konsequenzen rechnen müsse.

So ein Verhalten ist zwar nicht überraschend, aber trotzdem unethisch und meiner Meinung nach sogar illegal. In einem Rechtsstaat müsste ein solches Verbrechen straafrechtlich verfolgt werden. Besonders wenn man Bedenkt, dass das Schweizer Fernsehen mit Zwangsgebühren finanziert wird.

Bald wird das Schweizer Volk darüber abstimmen, ob es die Zwangsgebühren weiterhin abdrücken will. An Dreistheit kaum zu übertreffen ist, dass die SRG die Gegenkampagne zur Abstimmung offensichtlich mit den Zwangsgebühren finanziert.

Es bleibt zu hoffen, dass das Volk die Gelegenheit nutzen wird um die Zwangsabgaben abzuschaffen. Leider steht praktisch das ganze "elitäre" Establishment hinter der SRG. Zudem hat das Schweizer Fernsehen in der Medienlandschaft ein Monopol und deswegen kaum gewichtige Gegner.

Wenn sie wenigsten den einzigen wichtigen Auftrag vernünftig warnehmen würden; das Volk gerecht zu informieren. Leider hängen sie total im transatlantischen Fake News Netzwerk und berichten entsprechend nachweislich einseitig, undifferenziert und obrigkeitshörig. Die "Journalisten" werden zwar gut bezahlt aber in der Praxis dürfen sie bei wichtigen Themen nur nachplappern oder ablesen, was die privaten Agenturen der "Elite" vorgeben. Das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun und schadet der Demokratie. Schämt euch dafür, dass ihr mit hart und ehrlich erarbeiteten Geld der Bevölkerung so gewissenlos umgeht und Desinformation und Propaganda betreibt.>

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20 minuten
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Zureich (Zürich) Wollishofen 7.10.2017: Kriminelle Preise: Villa für einen Scheich oder so: Monatsmiete 41.500 Franken PRO MONAT
Stadt Zürich: Für 41'500 Fr. pro Monat können Sie hier wohnen

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/20992335

"Eine 15-Zimmer-Villa in Wollishofen ist für einen stattlichen Preis zur Miete ausgeschrieben. Sie gehörte einer Kirchen-Stiftung – diese hat das Haus aber im Baurecht abgetreten.

ls «verstecktes Juwel» wird sie angepriesen, die Villa Imperial an der Albisstrasse 47 in Zürich-Wollishofen. «Diskret», mit «geschmackvollen Schlafzimmern». Kurz: ein Haus, das auch «den Ansprüchen von VIPs» entspricht. VIP-like ist auch der Preis: 41'500 Franken Miete pro Monat sind auf Homegate.ch, das wie 20 Minuten zu Tamedia gehört, angegeben. Wer nicht so viel Budget hat, der kann die 15 Zimmer auch nur für ein Wochenende mieten, etwa für einen Geburtstag.

Das tat offenbar ein Gast aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der auf der Website der Villa anonym zitiert wird: «Ich wurde an meinem Geburtstag mit einer Party überrascht, es war fantastisch.» Ein Gast aus Russland wiederum musste zwei Monate in eine Klinik: «Die letzten zwei Wochen verbrachten wir in der Villa Imperial, das war besser als ein Luxushotel.»

War Harald Glööckler hier?

Die Fotos im Inserat zeigen Räume mit pompösen Möbeln und schweren Vorhängen vor den Fenstern. Das erinnert an Fake-Inserate, bei denen angebliche Zürcher Wohnungen mit Aufnahmen von irgendwelchen luxuriösen Häusern in England versehen sind. Doch die Bilder stammen tatsächlich von der Villa Imperial, wie 20 Minuten weiss.

Gemäss Grundbuchamt ist die römisch-katholische Pfarrkirchen-Stiftung St. Franziskus Eigentümerin des Areals. Diese hat es aber 2009 im Baurecht für 60 Jahre an eine Privatperson abgetreten. Wie viel Zins die Stiftung dafür jährlich einnimmt, will Diakon Uwe Burrichter nicht verraten. Ihm ist nur eines wichtig: «Die Kirche hat mit dieser Villa nichts mehr zu tun.»

Die 1895 erstellte Liegenschaft hatte lange einem Möbelunternehmer gehört. In den 1980er-Jahren kaufte die Stiftung das Haus, das etwas versteckt hinter der eigentlichen Kirche liegt. Bis zur Abgabe im Baurecht lebten in den drei Wohnungen Studenten. Burrichter: «Die Stiftung hätte die dringend notwendigen Renovationsarbeiten und die damit verbundenen Auflagen der Denkmalpflege nicht finanzieren können, deshalb haben wir das Haus im Baurecht abgetreten.»

Monaco, Zug, Ungarn

Gern hätte 20 Minuten auch der Vermieterin der Villa Imperial ein paar Fragen gestellt. Doch per Mail teilte man bloss mit, dass der Eigentümer keine Medienartikel über sein Haus wünsche. Gemäss Inserat handelt es sich bei der Vermieterin um eine Firma, die an der Côte d'Azur an der Grenze zu Monaco domiziliert sein soll. Die Website wiederum ist auf eine Firma in Zug registriert und wird von Ungarn aus gesteuert.

(rom)"

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20 minuten
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9.10.2017: Schweinzer (schweizer) Rassismus ganz normal: Schwangere bekommt keine Arbeitsstelle
Bewerbung: «Ich wurde abgewiesen, weil ich schwanger bin»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22171485

"von Simon Ulrich

Eine Bewerberin behauptet, von einem Detailhändler eine Absage wegen ihrer Schwangerschaft erhalten zu haben. Das Unternehmen beteuert, gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Melanie A.* (28) war im dritten Monat schwanger, als sie zum Probearbeiten bei einem Detailhändler eingeladen wurde. Der Tag verlief wunschgemäss, bis die Filialleiterin die Bewerberin kurz vor Schluss fragte, ob sie ein Kind erwarte. A. verneinte. «Meine Ärztin riet mir, in den ersten zwölf Wochen niemandem von der Schwangerschaft zu erzählen, da während dieser Phase das Risiko am grössten sei, das Kind zu verlieren», begründet die junge Frau

Weil sie bei ihrer Lüge verlegen wurde, blieb die Chefin hartnäckig und hakte nach. A. gab schliesslich zu, in guter Hoffnung zu sein. «Ich versicherte, dass ich bis zur Geburt arbeiten und gleich danach wieder im Job einsteigen wolle», sagt sie. Alle Beteuerungen halfen nichts: Die Stimmung kippte fortan und der diplomierten Restaurationsfachfrau wurde die Stelle verweigert. «Die Filialleiterin machte mir unmissverständlich klar, dass man mich wegen der Schwangerschaft nicht einstellen könne», so A.

Frage nach Schwangerschaft unzulässig

Niedergeschlagen zog die künftige Mutter von dannen. «Ich kann nicht verstehen, wieso eine arbeitswillige Frau mit Ausbildung wegen so etwas ausgeschlossen wird – und das von einem Grosskonzern», sagt sie. Die Personalleitung habe sich zwar telefonisch für das Verhalten der Filialleiterin entschuldigt. «Davon kann ich meine Miete aber auch nicht bezahlen», klagt A.

«Bei einer Bewerbung ist die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft rechtlich nicht zulässig», stellt Arbeitsrechts-Experte Martin Farner klar. Sie verletze das im Gleichstellungsgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Folglich sei die Bewerberin auch nicht verpflichtet, auf die Frage zu antworten, geschweige denn die Wahrheit zu sagen. «Der Arbeitgeber muss ein klares Nein akzeptieren», sagt der Rechtsanwalt.

Schwangere eher in Kleinbetrieben abgewimmelt

A. hat die Möglichkeit, gegen das Unternehmen Klage einzureichen und eine Entschädigungszahlung zu verlangen. «Sie muss allerdings beweisen können, dass die Frage nach der Schwangerschaft gestellt wurde und ihre ehrliche Antwort der Grund für die Absage war», gibt Farner zu Bedenken. Je nach Ermessen des Gerichts stehen der Frau bis zu drei Monatslöhne zu.

Schwangerschaften bedeuten für den Arbeitgeber einen finanziellen und personellen Mehraufwand. Ein Schelm, wer denkt, dass schwangere Bewerberinnen zuweilen unter einem Vorwand abgewiesen werden. Farner zufolge kommen solche Fälle vorwiegend bei kleineren Unternehmen vor. «Sie können schwangerschaftsbedingte Ausfälle weniger gut abfedern als ein Grossbetrieb und fürchten sich deshalb auch mehr davor», sagt der Jurist.

«Unternehmen hält sich an gesetzliche Vorgaben»

Der Detailhändler will sich zum konkreten Fall nicht äussern. «Das Unternehmen kommentiert seine Personalentscheide nicht in der Öffentlichkeit», sagt eine Mediensprecherin. Man halte sich aber «jederzeit an die gesetzlichen Vorgaben». Daher werde auch die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft im Anstellungsprozess grundsätzlich nicht gestellt.

Obwohl eine Bewerberin ihre Schwangerschaft vor dem Arbeitgeber rechtlich gesehen leugnen darf, rät das Beratungsportal Lets Family davon ab. «Eine Lüge zu Beginn des Anstellungsverhältnisses kann das künftige Arbeitsklima stark belasten», sagt Geschäftsleiter André Bühler. Er rät daher zu beidseitiger Offenheit und Ehrlichkeit.

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Klimawandel 20.10.2017: Schweinzer (schweizer) Lehrer haben keine Ahnung von Milchstrasse und HAARP-Antennenanlagen - und verarschen die Schüler
Kritisches Denken: Indoktrinieren Lehrer beim Klimawandel ihre Schüler?
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/14989956

"von B. Zanni


Lehrkräfte seien beim Thema Klimawandel manchmal nicht neutral, sagen Politiker. Wissenschaftliche Fakten blieben auf der Strecke.

Anlass war eine Lektion zur drohenden Klimakatastrophe. «Mein 16-jähriger Sohn kam wieder einmal wütend aus dem Unterricht des Gymnasiums Biel-Seeland nach Hause», erinnert sich der Oberstufenlehrer und Bieler GLP-Gemeindepolitiker Alain Pichard. Sein Sohn habe dem Lehrer erklärt, dass die Temperaturen in den letzten 15 Jahren trotz höherem Co2-Ausstoss im selben Zeitraum nicht mehr gestiegen seien. «Als Beweis brachte er ihm die Forschungsergebnisse der Nasa mit, worauf der Lehrer meinte, vielleicht stagniere das Klima ein bisschen», führt er in der «Weltwoche» aus.

Der ältere Bruder musste in Naturkunde der vierten Klasse laut Pichard im Wald «Bäume umarmen und zu ihnen flüstern». Der älteste Spross habe Bilder malen dürfen zu Zitaten wie: «Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.»

«Klimawandel darf nicht zur Religion werden»

«Der Klimawandel darf im Unterricht nicht zu einer Religion werden», warnt Pichard gegenüber 20 Minuten. Er selbst sei zwar davon überzeugt, dass es den Klimawandel gebe. «Wir müssen aber aufpassen, dass unsere Kinder nicht mit einem Alarmismus und Katastrophendiskurs unterrichtet werden.»

Auch wenn eine grosse Mehrheit der Lehrpersonen von den negativen Effekten des Klimawandels sehr überzeugt sei, dürften sie Zweifel nicht verdrängen. Man müsse junge Menschen autonom erziehen. «Das heisst, sie experimentieren lassen und zum kritischen Denken anregen, statt sie zu Umweltschützern ausbilden zu wollen.»"

Kommentar: Klimawandel durch Milchstrasse und HAARP
Ein Klimawandel ist alle 300.000 Jahre zu beobachten mit einer Eiszeit, wenn das Sonnensystem der Erde durch einen der vier Arme der Milchstrasse fliegt. Ein schneller Klimawandel aber ist durch HAARP-Antennenanlagen ausgelöst und ist politisch GEWOLLT: Arktis abschmelzen, Sibirien auftauen, Vertrag von Wladiwostok. Gruss von www.hist-chron.com

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20.10.2017: Systematisch falsche Sicherheiten vorgespielt und für 1,5 Millionen Franken Kredit erhalten
Gewerbsmässiger Betrug: 42 Monate Freiheitsstrafe für Luzerner Politiker
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/30582978

"Ein Gericht hat den ehemaligen CVP-Kantonsrat in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der Verurteilte hatte von Gläubigern rund 1,5 Millionen Franken erschwindelt.

Das Wirtschaftsstrafgericht in Bern hat am Freitag einen 53-jährigen Reitstallbetreiber und ehemaligen Luzerner CVP-Politiker unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Der hochverschuldete Mann hatte 29 privaten Gläubigern Kreditwürdigkeit vorgegaukelt.

Das Gericht sprach den Angeklagten in den meisten zur Anklage gebrachten Fällen schuldig und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Das gab die Gerichtspräsidentin am Freitag bei der Urteilseröffnung bekannt.

Opfer bewusst hinters Licht geführt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wortgewandte und selbstsicher auftretende Reitstallbetreiber seine Geldgeber bewusst und arglistig getäuscht hatte. Dass er auf einem grossen Schuldenberg sass, verheimlichte er seinen Gläubigern. Stattdessen erzählte der ehemalige Luzerner CVP-Kantonsrat seinen Opfern von einer baldigen grossen Erbschaft und Erträgen aus einem Kiesgeschäft.

Diversen Geschädigten legte er ein von ihm gefälschtes Schreiben der Gemeinde Luthern vor, das dies scheinbar bestätigte. Doch die Erbschaft seines Vaters war überschuldet, und ob aus dem Kiesgeschäft tatsächlich je Geld fliessen wird, ist fraglich. Einen entsprechenden rechtsgültigen Vertrag konnte der Mann dem Gericht nicht vorweisen.

Gläubiger gingen leer aus

Insgesamt kam der einschlägig vorbestrafte Angeklagte mit seiner Masche zu Darlehen von über anderthalb Millionen Franken. Die meisten Gläubiger sahen ihr Geld nicht wieder. Der Reitstallbetreiber war in den letzten Jahren in verschiedenen Kantonen tätig, zuletzt im thurgauischen Mattwil.

(sw/sda)"

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20.10.2017: Schweinzer stecken sich immer mehr mit Syphilis an - sie werden immer leichtsinniger und krimineller
Experten warnen: 2017 wird zum Schweizer Syphilis-Rekordjahr
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/21799049

"Die Zahl der Syphilis-Fälle in der Schweiz hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Ein Grund dafür ist, dass die Leute weniger Angst vor einer HIV-Infektion haben.

1011 Fälle von Syphilis wurden im laufenden Jahr bereits beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet. 2007 waren es insgesamt 552 gewesen, Mitte der Neunziger noch rund 50 Infektionen. «Wir entdecken jede Woche neue Fälle», sagt Philipp Bosshard, Laborleiter der Dermatologischen Klinik des Universitätsspitals Zürich, zur «Aargauer Zeitung».

Übertragen wird die Geschlechtskrankheit hauptsächlich durch direkten Schleimhautkontakt bei sexuellen Handlungen – im Genitalbereich oder in der Mundhöhle. Besonders häufig seien jedoch anale Ansteckungen und Infektionen bei Männern. Rund 90 Prozent der Infizierten seien männlich.

«Wir gehen davon aus, dass die Leute in den Neunzigern mehr Angst vor HIV hatten als heute», sagt Bosshard. Entsprechend konsequent seien Kondome verwendet worden, was als Nebeneffekt die Verbreitung der Syphilis verhindert habe.

Am meisten Ansteckungen in Basel und Genf

Das bestätigt auch eine Syphilis-Studie eines deutschen Forscherteams vom Robert-Koch-Institut in Berlin. «Kondomloser Analverkehr ist zunehmend verbreitet», schreiben die Autoren. Als Hotspot gelte Berlin, ein Zentrum für homosexuellen Sextourismus, wie es in der Studie heisst.

In der Schweiz gibt es in den Kantonen Genf und Basel-Stadt die meisten Ansteckungen im Verhältnis zur Bevölkerung, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt – gefolgt von der Waadt und Zürich. Auch das dürfe sich durch die ausgeprägte Schwulenszenen in den Städten und Agglomerationen erklären.

Auch Tripper und Chlamydiosen auf dem Vormarsch

«Um eine weitere Zunahme von Infektionen zu verhindern, sollten Menschen aus der Risikogruppe häufiger untersucht werden», sagt Philipp Bosshard. Damit würde man gleich mehrere Fliegen auf einen Streich schlagen, denn auch Infektionen mit Tripper und Chlamydiosen hätten in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Ausserdem sei Syphilis einfach zu behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt wird: «Im ersten Jahr der Infektion reicht eine einmalige Penicillinspritze, um den Patienten zu heilen», sagt Bosshard. Liege eine Ansteckung länger zurück, brauche es drei Spritzen – im dritten Stadium droht ein zweiwöchiger Spitalaufenthalt.

(20M)"

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Zureich (Zürich) 21.10.2017: IV-Menschen darf man OHNE GESETZESGRUNDLAGE überwachen und ausspionieren - Strassburg-Urteil gilt nicht für andere!!!
Zürcher Obergericht: Urteil gegen IV-Betrüger bleibt trotz Observierung
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/15072524

"Ein 52-Jähriger hatte gehofft, dass seine Verurteilung wegen IV-Betrugs aufgehoben wird: Er sei observiert worden. Das Obergericht schmettert sein Revisionsgesuch aber ab.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2016 in einem anderen Fall festgehalten, dass Erkenntnisse aus der Überwachung einer Person nicht verwendet werden dürfen. Für diese heimliche Observation bestehe in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage.

Da machte sich der 52-jährige Serbe ebenfalls Hoffnung: Er war im September 2015 vom Zürcher Bezirksgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, weil er ab Juni 2009 unrechtmässig Leistungen der Invalidenversicherung bezogen hatte. Dieser Betrug war nur aufgeflogen, weil ihm ein Detektiv auf Schritt und Tritt folgte.

Obergericht trat nicht auf Revisionsgesuch ein

Das Zürcher Obergericht trat nun aber gar nicht erst auf das Revisionsgesuch des Mannes und seinen damit verbundenen Wunsch nach einem Freispruch ein, wie dem schriftlichen Urteil zu entnehmen ist.

Es verwies auf die «überzeugende Rechtsprechung des Bundesgerichts» und machte eine juristische Formalie - fehlende Legitimation - geltend: Der Mann könne sich nicht auf das Urteil aus Strassburg in einem anderen Fall stützen, um sein eigenes Urteil umzustossen. Ein Revisionsgesuch könne nur derjenige stellen, der auch selber vor den Europäischen Gerichtshof gezogen sei.

Urteil des Europäischen Gerichthofes nicht einschlägig

Aber auch inhaltlich hätte der nun weiterhin rechtskräftig verurteilte Betrüger wohl keine Chance gehabt, wie das Obergericht «der Vollständigkeit halber» in seinem Urteil festhält. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei vorliegend gar nicht einschlägig.

Die Strassburger Richter hätten die Observierung in einem Fall der obligatorischen Unfallversicherung als unverwertbar eingestuft. In der Invalidenversicherung, um die es vorliegend geht, bestehe hingegen «schon seit dem 1. Januar 2008 eine gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Observationen», hält das Obergericht fest.

(sda)"


Bei Kriminellen gibt es keine Werbung.

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