Zwei der hochkriminellen Hetzer in der Schweinz
(Schweiz) - Mossad-Agenten gegen Logik:
Krimineller Hetzer und Mossad-Agent
Samuel Althof bei einer Mossad-Veranstaltung
"Fischhof-Preis" 2016 [4] - Der
hochkriminelle Hetzjournalist Isidor Ambühl (Iso
Ambühl) auf Facebook im Januar 2011, mit direkter
Verbindung zur kriminellen
Mossad-Rothschild-Mafia, das war so auf Facebook
angegeben [9]
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der
Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne
Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist
PERVERS!!!
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino (ab 2017)
31.10.2018:
Krimineller Schweinzer (Schweizer) foltert
14-Jährige aus Finnland mit Sexfotos im Internet -
bis zum Selbstmord: Suizid von
Mädchen (14): Tragischer
Sextortion-Fall kommt vor Gericht
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Krasser-Sextortion-Fall-kommt-vor-Gericht-21448602
<Ein Schweizer
stellte Nacktbilder eines finnischen Mädchens (14)
ins Netz. Später nahm sich dieses das Leben. Am
Donnerstag muss er in Uster ZH vor den Richter.
«Jeder hat Angst, zu sterben, bis man ein Kind verliert.
Dann hat man Angst zu leben»: Diesen ergreifenden Satz
schrieb die Mutter ein halbes Jahr nach dem Tod ihrer
Tochter auf Facebook. Im Juni 2017 hatte sich ihre Jüngste
im Alter von erst 14 Jahren das Leben genommen. «5380 Tage
Liebe», schrieb die Mutter an jenem Tag. Und weiter:
«Meine Liebste geht von uns. Es gab zu wenige Tage, aber
jeder von ihnen war unbezahlbar. Es ist schwer, ohne sie
zurückzubleiben.»
Dem Suizid ging ein Fall von Sextortion voraus, der ab
Donnerstag am Bezirksgericht Uster verhandelt wird. Wie
aus der Anklageschrift hervorgeht, lernte das finnische
Mädchen im Herbst 2016 auf dem Video-Dienst Chatroulette
einen heute 30-jährigen Schweizer aus dem Kanton Zürich
kennen. Dieser schickte der Minderjährigen via
Facebook-Messenger oder Whatsapp gegen 30 Nacktfotos.
Auch onanierte er im Videochat vor den Augen des
Mädchens.
Er machte sich über das Mädchen lustig
Im Gegenzug forderte er das Mädchen auf, ihm Nacktfotos
zu schicken, was dieses erst tat, als er es dazu
drängte. Die Aufnahmen der Geschlechtsteile
veröffentlichte der Beschuldigte auf einem einschlägigen
Pornoportal – als Profilnamen verwendete er den Vor- und
den Nachnamen des Mädchens. Das Profil benutzte er als
Druckmittel, um noch mehr Nacktfotos zu erhalten. So
drohte er, die Fotos auch den Eltern und Kollegen
zugänglich zu machen. Zudem musste sich das Mädchen
dabei filmen, wie es sich verschiedene Gegenstände in
die Vagina einführte.
Die 14-Jährige forderte den doppelt so alten Mann in
fünf bis sieben Chats auf, die Fotos vom Netz zu nehmen,
was dieser nicht tat. Im Gegenteil: Laut der Anklage
machte er sich in einem Chat über ihre Sorgen lustig und
fragte sie, ob sie wisse, wie viele Menschen die
Nacktfotos schon gesehen hätten. Ende 2016 forderte sie
ihren Chatpartner ultimativ auf, das Profil zu löschen,
und drohte damit, sich umzubringen. Sie schickte ihm
auch ein Foto, auf dem sie sich ein Messer an den Hals
hielt.
Strafe soll aufgeschoben werden
Laut der Anklage verschlimmerten sich im Laufe des
Kontakts die psychischen Probleme des Mädchens, «sodass
sich die Geschädigte nicht mehr anders zu helfen
wusste», als sich das Leben zu nehmen. Zu den
psychischen Problemen habe neben dem Aspergersyndrom mit
Essstörungen auch beigetragen, dass das Mädchen Angst
gehabt habe, der Mann könnte es aufsuchen und
vergewaltigen. So hatte er ihm auch erzählt, er habe
einmal eine 13-jährige Einwanderin vergewaltigt.
Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft mehrfache sexuelle
Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und
mehrfache harte Pornografie vor. Der Suizid spielt im
Prozess höchstens eine indirekte Rolle: Die
Staatsanwaltschaft sieht keinen kausalen Zusammenhang
mit dem tragischen Tod. So drohen dem Beschuldigten zwei
Jahre Gefängnis. Allerdings dürfte die Strafe zugunsten
einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden.
Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft, auch wegen
sexueller Handlungen mit Kindern. Derzeit ist er auf
freiem Fuss. Er wohnt in einer grossen Blocksiedlung und
muss einmal wöchentlich zur Therapie.
(daw)>
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1.11.2018:
Dieser arrogante Erpresser-Zürcher gehört in die
Kiste: Nacktfoto-Drama um Finnin (14): «Ein
solcher Täter gehört ins Gefängnis»
<Der tragische
Fall von Sextortion wird zum Thema im Bundeshaus.
Politiker von links bis rechts wollen das
Strafgesetz verschärfen.
Am Donnerstag steht ein heute 30-jähriger Schweizer wegen
sexueller Handlungen mit einem Kind, Nötigung und
Pornografie vor dem Bezirksgericht Uster. Im Juni 2017
nahm sich eine 14-jährige Finnin das Leben, nachdem sie
von ihm erpresst worden war. Die beiden lernten sich im
Internet kennen, er drängte sie dazu, Nacktbilder und
Videos mit sexuellem Inhalt zu machen. Diese
veröffentlichte er unter ihrem echten Namen auf einer
Pornowebsite.
Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft, diese
soll allerdings zugunsten einer ambulanten Therapie
aufgeschoben werden. Der Suizid ist nicht Teil der
Anklage, da eine Verbindung zu den Taten des Schweizers
nicht nachgewiesen werden kann.
Täter zeigt keine Reue
Jetzt schildert der Angeklagte seine Sicht der Dinge:
«Ich wollte nur ein bisschen Druck machen. Ich hoffe,
die Sache ist bald vergessen», sagt der 30-Jährige zum «Blick». Schuldig am Tod des jungen
Mädchens fühlt er sich nicht. Stattdessen macht er sich
Sorgen, dass der Fall negative Konsequenzen für ihn
haben könnte: «Ich habe Angst, dass die Sache an mir
hängen bleibt.» Er habe schon Monate vor dem Suizid
keinen Kontakt mehr mit dem Mädchen gehabt Er habe erst
in der Untersuchungshaft vom Selbstmord erfahren. Dass
er ihr aber mit den Nacktbildern gedroht hat, gibt er
offen zu: «Ja, ich drohte mit ihren Nacktbildern. Und
ja, ich habe sie auch ins Netz geladen.»
«Bei Taten im virtuellen Raum sind die Strafen zu
tief»
Parlamentarier fordern nun härtere Strafen bei
Cyberdelikten. Für CVP-Nationalrätin Viola Amherd etwa
ist klar, dass das Strafgesetz nicht ausreicht – gerade
bei Fällen, in denen ein Opfer durch Cyber-Mobbing,
Sextortion oder das Weiterverbreiten von Nacktbildern in
den Tod getrieben wird: «Meist führen mehrere Gründe
dazu, dass sich eine junge Person das Leben nimmt. Das
Veröffentlichen von Nacktfotos auf einem Pornoportal
kann aber das Fass zum Überlaufen bringen.» Heute komme
ein Täter zu glimpflich davon.
Amherd fordert jetzt einen eigenen Strafartikel, um
solche Delikte schärfer ahnden zu können: «Heute muss
man sich mit Straftatbeständen wie sexuellen Handlungen
mit Kindern, Nötigung oder Pornografie behelfen. Weil
die Taten aber im virtuellen Raum stattfinden, fallen
die Strafen zu mild aus.» Wichtig sei auch, dass schon
Grooming – also das gezielte Ansprechen von Kindern
durch Erwachsene mit sexuellen Absichten – geahndet
werden könne. «Heute kann die Polizei erst einschreiten,
wenn es zu spät ist.»
«Ein solcher Täter gehört ins Gefängnis»
Unterstützung erhält Amherd von SVP-Nationalrätin
Natalie Rickli. «Ich würde einen Cyberartikel begrüssen.
Der Tod des finnischen Mädchens sei schockierend, zumal
der Beschuldigte die Suiziddrohung des Mädchens einfach
ignoriert habe. «Vor diesem Hintergrund und angesichts
der Vorstrafen ist es unverständlich, wieso die
Freiheitsstrafe durch eine ambulante Therapie
aufgeschoben wird.» Ein solcher Täter gehöre ins
Gefängnis.
Auch Yvonne Feri (SP) sieht Lücken im Umgang mit
solchen Tätern. «Erschreckend ist, dass der Suizid im
Prozess nicht genauer angeschaut wird, liegt es doch auf
der Hand, dass ein Zusammenhang besteht.» Das Strafrecht
sei aber schon verschärft worden. Zudem ist laut Feri im
Parlament ein Vorstoss hängig, der bei sexuellen
Handlungen mit Kindern bis zu 10 Jahren Gefängnis
verlangt. Heute liegt die Maximalstrafe bei fünf Jahren.
«Kinder und Jugendliche können ein Leben lang unter
sexuellen Belästigungen und Übergriffen leiden, daher
braucht es zwingend höhere Strafen, als es heute möglich
ist.»
«Ihn einfach hinter Gitter zu sperren, ist
problematisch»
Strafrechtsprofessor Peter Albrecht kann den Antrag der
Staatsanwaltschaft verstehen: «Es gibt in der Regel ein
psychiatrisches Gutachten, das eine solche Massnahme
empfiehlt und den Täter als therapierbar einstuft. Eine
ambulante Massnahme kann die Rückfallgefahr am
effektivsten reduzieren, da der Täter in seinem
gewohnten Umfeld therapiert werden kann. Einen solchen
Täter einfach für zwei Jahre hinter Gitter zu sperren,
ist problematisch, da er nachher oft noch eine Gefahr
für die Gesellschaft darstellt.» Auch eine Therapie im
Gefängnis sei oft weniger wirksam, da es dort in der
Regel an einem therapiefreundlichen Umfeld mangelt.
Eine Verbindung zwischen der Erpressung und dem Suizid
des Mädchens herzustellen, sei für die Justiz schwierig,
sagt Albrecht: «Man muss nachweisen können, dass der Tod
eine direkte Folge des Verhalten des Beschuldigten ist.
Das ist eine hohe Hürde, da bei einem Suizid in der
Regel viele Faktoren zusammenspielen und eine Kausalität
nicht abgeleitet werden kann.»
Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Laut Daniel Freitag, Strafrechtler an der Universität
Zürich, darf sich die Politik nicht zu viel von einem
Grooming- oder Sextortion-Paragraphen versprechen: «Wenn
eine minderjährige Person nur angeschrieben wird, ist
eine sexuelle Absicht schwer zu beweisen. Geht der Täter
dann weiter, handelt es sich oft bereits um versuchte
sexuelle Handlungen mit einem Kind oder um Nötigung. Die
Lücke, die man im Parlament versucht zu füllen, ist also
klein. Es ist nicht unbedingt die schlauste Idee, aber
auch nicht die dümmste.»
Der Bundesrat sieht zurzeit «keinen Bedarf für neue
Regulierungsmassnahmen», wie er in einer Antwort zu
einer Interpellation von Yvonne Feri von 2017 schreibt.
Er verweist auf eine Reihe von bereits erfolgten
Verschärfungen: Neu werden Personen bis zum 18.
Altersjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen
Darstellungen geschützt, der Konsum von verbotener
Pornografie wurde unter Strafe gestellt. Weiter wird neu
bestraft, wer eine minderjährige Person anwirbt, damit
diese an einer pornografischen Vorführung mitwirkt.
Angesichts dieser Sachlage sei eine weitere Abklärung,
ob die heutigen strafrechtlichen Grundlagen zeitgemäss
und griffig sind, momentan nicht notwendig.
(daw/the)>
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1.11.2018:
Der Erpresser-Zürcher mit Nacktfotos fremder
Personen im Internet mit Selbstmord als Folge
bekommt 3,5 Jahre Gefängnis - und er protestiert! 3,5 Jahre in Nacktfoto-Drama: «Sie
haben aus den Vorstrafen nichts gelernt» https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-Es-tut-mir-von-Herzen-leid--21857378
<Ein Mann aus Uster veröffentlichte
Nacktbilder einer 14-Jährigen. Daraufhin brachte sich
das Mädchen um. Eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten wird
aufgeschoben.
Ein 30-jähriger Schweizer musste sich am Donnerstag vor
dem Bezirksgericht Uster verantworten. Der Beschuldigte
lernte im Jahr 2016 im Netz eine 14-jährige Finnin
kennen. Er brachte sie dazu, Nacktfotos von sich zu
schicken und veröffentlichte die Bilder auf einem
einschlägigen Pornoportal.
Obwohl das Mädchen drohte, sich etwas anzutun, löschte
er die Fotos zunächst nicht. Im Frühsommer 2017 nahm
sich die 14-Jährige das Leben. Das Gericht verurteilte
den Schweizer nun wegen mehrfacher sexueller Handlungen
mit Kindern sowie mehrfacher Pornografie zu einer
Freiheitsstrafe von 42 Monate. Diese wird aber
aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung. Das
Gericht ging damit über den Antrag der
Staatsanwaltschaft hinaus.
«Das ist unterste Schublade»
Der Täter sei vorbestraft und habe daraus nichts
gelernt, begründete der Richter das Urteil. «Sie haben
dem Mädchen den letzten Lebenswillen geraubt.»
Im ersten Teil der Verhandlung hatte der Beschuldigte
das Wort. Der heute 30-jährige Schweizer aus dem Kanton
Zürich trug ein schwarzes Jackett. Die Fragen des
Richters beantwortete er mit fester Stimme und ohne
grosse Emotionen. Zwar gab er zu, der Minderjährigen 27
Nacktfotos geschickt zu haben. Er bestritt aber, sich
des jungen Alters des Mädchens bewusst gewesen zu sein.
«Sie hat mir gesagt, dass sie 16 Jahre alt sei.»
Deren Nacktfotos habe er auf ein Pornoportal gestellt,
weil er Druck auf die Schülerin habe ausüben wollen, um
mehr Bilder zu kriegen. «Das ist unterste Schublade»,
entfuhr es dem Richter.
Der Beschuldigte sagte weiter, er habe die Nacktfoto
des Mädchen gelöscht, nachdem das Mädchen ihm ein Foto
geschickt hatte, auf dem sie sich ein Messer an den Hals
hielt: «Ich wollte nicht, dass sie sich etwas antut.»
Seine Therapie wolle er fortsetzen: «Es tut mir gut. Ich
würde solche Sachen nicht mehr machen. Jetzt weiss ich,
was für Auswirkungen das auf andere Personen haben
kann.»
«Er wurde zum Tyrannen»
Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe das
Vertrauen des Mädchen missbraucht, um seine sexuellen
Bedürfnisse zu befriedigen. «Einen kausalen Zusammenhang
zwischen der Tat und dem Suizid gibt es aber nicht.» Und
weiter: «Die Einwirkung auf die Freiheit des Opfers war
derart gross, dass das Opfer daran zerbrach und neue
Fotos schickte.» Im Verlaufe der Zeit sei der Angeklagte
zum Tyrannen geworden.
Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Gefängnis.
Die Strafe soll allerdings zugunsten einer ambulanten
Therapie aufgeschoben werden. «Etwas anderes kommt
aufgrund der Gutachten gar nicht in Frage.»
Verteidiger forderte bedingte Freiheitsstrafe
In seinem Plädoyer bestritt der Anwalt des
Beschuldigten den Vorwurf der sexuellen Nötigung: «Er
fragte sie: willst du sehen, wie ich masturbiere? Sie
sagte ja.» Der Angeklagte habe dann nochmals
nachgefragt: Wirklich?» Zudem sei es für seinen
Mandanten schwierig gewesen, das Alter des Mädchens
einzuschätzen.
Eine ambulante Massnahme lehnte er ab und forderte eine
bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Sein Mandant
habe erkannt, dass er ein Problem habe. In Haft habe er
«tagelang geweint.
Nach dem Urteil war der 30-Jährige unzufrieden. Sein
Anwalt kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
(20M)>
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1.11.2018: CVP-Politiker Barazzone (36)
mit 17.000 Franken Telefonkosten im Jahre 2017 -
insgesamt 42.000 Franken Spesen verursacht: Dieser CVP-Politiker hat unglaublich hohe Spesen –
seine Ausrede ist unbezahlbar
https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/890658412-dieser-cvp-politiker-hat-unglaublich-hohe-spesen-seine-ausrede-ist-unbezahlbar
<Alkohol-Käufe, Taxifahrten und private
Essen: Der Genfer Rechnungshof prangert die Auswüchse
bei den Spesen der Genfer Stadtregierung an. Guillaume
Barazzone (CVP) gab 2017 allein 17'000 Franken für's
Telefonieren mit seinem Handy aus.
Der Rechnungshof machte im Verlaufe seiner
Untersuchung der Spesen der Genfer Stadtexekutive
Ausgaben aus, die «keinen beruflichen Zusammenhang
hatte», sagte Richterin Isabelle Terrier am Donnerstag
vor den Medien. Der Prüfungsbericht kritisiert allen
voran CVP-Nationalrat Guillaume Barazzone, der seit 2012
in der Stadtregierung von Genf sitzt.
Barazzone war laut dem Prüfungsbericht
dasjenige Exekutivmitglied, das mit 42'000 Franken am
meisten Spesen machte. Von dieser Summe entfallen über
17'000 Franken auf Mobil-Telefon-Kosten im 2017, «ein
Betrag, der fünfmal höher ist als im Mittel seiner
anderen Kolleginnen und Kollegen», unterstrich Terrier.
Barazzone und Esther Alder (Grüne), die über
einen Parkplatz im Stadtzentrum sowie ein Abonnement der
Verkehrsbetriebe verfügt, nahmen 2017 zudem jeder über
hundert Mal das Taxi für 3'000 Franken pro Kopf. Gewisse
Taxifahrten erfolgten spät in der Nacht und führten zu
privaten Adressen, so Terrier.
Als weitere Beispiele für nicht
gerechtfertigte Vergütungen nannte die Richterin späte
Nachtessen an ungewöhnlichen Orten für öffentliche
Funktionen, so etwa an Touristenorten im Ausland oder in
Imbissstuben am Strand. Auch soll es vorgekommen sein,
dass Mitglieder der Genfer Stadtregierung an Feiertagen
wie zum Beispiel dem 25. Dezember auf Kosten der
Steuerzahler Spesen machten.
Weitere Auslagen betrafen starke alkoholische
Getränke, ebenso wie eine edle Champagner-Flasche. Der
Rechnungshof kritisiert, dass die Stadt Genf keine
klaren Regeln für berufliche Unkosten festgelegt hat.
Ausserdem gebe es keine fundierte Überprüfung der
Ausgaben.
Ungewollte Fehler
Die Genfer Stadtregierung trat im Anschluss
an die Präsentation des Berichts des Rechnungshofes in
corpore selber vor die Medien. Barazzone räumte dabei
«ungewollte Fehler ein».
Der CVP-Politiker
gestand ein, dass darauf eine Flasche Champagner und
drei Cocktails in einer Karaoke-Bar figurierten.
Der 36-jährige Politiker erklärte, er habe
einen «intensiven, aber keinen übermässigen Gebrauch»
seines Mobil-Telefons, das sein wichtigstes
Arbeitsinstrument sei. Nachdem er seine Spesen seit
seinem Eintritt in die Stadtregierung 2012 analysiert
habe, habe er beschlossen, 51'896 Franken
zurückzuzahlen.
Barazzone sortierte diejenigen Quittungen
aus, die mit Aktivitäten zwischen 01.00 und 06.00 Uhr
verbunden waren, wie er sagte. Der CVP-Politiker gestand
ein, dass darauf eine Flasche Champagner und drei
Cocktails in einer Karaoke-Bar figurierten. Die Fehler
seien auch entstanden, weil er seine privaten und
beruflichen Kredit-Karten verwechselt habe, die sich
sehr ähnlich sähen.
Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden,
dass sich Barazzone - ähnlich wie der Genfer
FDP-Regierungsrat Pierre Maudet - in die Vereinigten
Arabischen Emirate zu einem Formel-1-Rennen einladen
liess.
Der Genfer Stadtpräsident Sami Kanaan (SP)
bedauerte den «sehr harten, unangebrachten und
kontraproduktiven Ton» des Berichts des Rechnungshofes.
Trotzdem werde die Stadtexekutive die Empfehlungen zu
Herzen nehmen. Mehrere Massnahmen seien bereits
umgesetzt worden, darunter die Ausarbeitung eines neuen
Reglementes für Berufsauslagen der Exekutivmitglieder.
(sda)>
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Kriminelle Schweinz (Schweiz) 2.11.2018:
Kupferklau durch Kabel auf Baustelle wegreissen - und
Altmetall bei einer Firma klauen: Zentralschweiz: Kupferdieb reisst
hunderte Kilo Kabel aus Wänden
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/22952166
<Freienbach SZ/Altendorf SZ. Zwei
Metalldiebstähle hat die Schwyzer Polizei an
Allerheiligen 2018 vereiteln können. In Freienbach
entwendete ein Mann installierte Kupferkabel aus einem
Gebäude, um diese an einen Alteisenhändler zu verkaufen.
Der 38-jähriger Schweizer werde beschuldigt, mehrere
hundert Kilo Kabel aus dem Elektroraum eines Gewerbebaus
gerissen zu haben, der sich im Umbau befindet, sagte ein
Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei am Freitag auf
Anfrage. Dabei sei Schaden entstanden. Der Beschuldigte
wird an die Staatsanwaltschaft Höfe verzeigt.
Gleichentags beobachtete ein Mitarbeiter auf dem Areal
einer Firma an der Zürcherstrasse in Altendorf einen Mann,
der Altmetall aus einer Mulde auf ein Fahrzeug verlud. Er
alarmierte die Polizei, die den 32-jährigen Bulgaren
anhalten und festnehmen konnte. Er muss sich vor der
Staatsanwaltschaft March verantworten.>
========
4.11.2018: Kriminelles Inselspital Bern:
Aufstrebende Vizechefin wird gekündigt, weil sie Zeit
für Lehre und Forschung haben wollte - 2mal vor Gericht
gewonnen - Inselspital bleibt bei Kündigung: Hartnäckige Ärztin erhält «Prix Courage»
https://www.infosperber.ch/Artikel/Sexismus/Prix-Courage-Urwyler
<Monique
Ryser / 04. Nov 2018 - Das
Inselspital lobbyiert vier Jahre lang gegen die Ärztin
Natalie Urwyler. Nun wird sie für Zivilcourage
ausgezeichnet.
Es ist eine Genugtuung für die
Narkoseärztin Natalie Urwyler: Nicht nur hat sie mit
ihrer Diskriminierungsklage gegen das Inselspital
zweimal vor Gericht Recht bekommen, nun wird sie von
Jury und Leserinnen und Lesern der Konsumenten- und
Beratungszeitschrift «Beobachter» für Zivilcourage
ausgezeichnet. Ja, sie brauchte Mut und Rückgrat, sich
mit einer Diskriminierungsklage mit einem der grössten
Arbeitgeber des Kantons Bern anzulegen (Infosperber
berichtete: «Als
ginge es um Leben und Tod»).
Völlig
alleingelassen
Besonders schlimm: Die habilitierte
Anästhesiologin wurde völlig alleingelassen: Da war
die Kampagne des Inselspitals gegen die streitbare
Ärztin – mit Aussagen, die teilweise hart am Rande der
Lügen waren. Da waren Politiker und Politikerinnen,
die den Fall zwar interessant fanden, aber sich nie
für sie als Person einsetzten. Da waren Frauenverbände
und Ärztevereinigungen – mit Ausnahme der Medical
Women Switzerland – die Urwyler ihren Kampf führen
liessen, ohne sich selber die Finger verbrennen zu
wollen. Dabei hatte sowohl das Regionalgericht, als
auch das Obergericht der 44-Jährigen Recht gegeben und
die Kündigung als Rachekündigung deklariert.
Oberrichter Christoph Hurni nahm in
seinem Urteil kein Blatt vor den Mund und schien
zwischenzeitlich etwas genervt. Mehrfach steht im
Urteil: «Was die Berufungsklägerin (Red: das
Inselspital) mit diesen Ausführungen zu ihren Gunsten
erreichen will, erschliesst sich nicht.» Falls damit
der «schwierigen Charakter» oder die «polarisierende
Art» bewiesen werden solle, fügte der Richter an:
«Solche Charaktere sind weit verbreitet und bilden für
sich alleine keinen begründeten Anlass für eine
Kündigung.»
Denn: Elf Jahre lang arbeitete
Urwyler zu voller Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten im
Inselspital. Erst als sie nach dem
Mutterschaftsurlaub zu 80 Prozent zurückkommen und
Zeit für Lehre und Forschung zugesichert haben
wollte, kam es zum Bruch. Wie schrieb
schon die Kommunikationschefin der
Präsidentschaftskampagne von Hillary Clinton: «Die
Menschen liebten sie als sie ihre Niederlage
eingestand, aber sie hassten sie, als sie hinstand und
sagte: Ich kann das und ich will das.»
Paradebeispiel
für einen Missstand
Laut Zahlen der FMH, der
Standesorganisation der Ärzte, beträgt der
Frauenanteil bei den Chefärzten (mit
Hauptberufstätigkeit im stationären Sektor) 12
Prozent, bei den Assistenzärzten hingegen 58 Prozent.
Als Vergleich: Bei den Chefärzten beschäftigen die
Spitäler 29 Prozent ausländische Männer, also mehr als
doppelt soviel wie Frauen. Zwar ist klar, dass das
Schweizer Gesundheitssystem auf hochqualifiziertes
Personal aus dem Ausland angewiesen ist, aber wieso
der Frauenanteil auf dem Weg nach oben derart sinkt
und diese Lücke dann von ausländischen Männern gefüllt
werden muss, ist zumindest erklärungsbedürftig.
«Kleine
Herrscher in ihrem Königreich»
Nora Bienz, Präsidentin der Sektion
Bern des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und
Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) nimmt kein Blatt vor
den Mund: «Chefärzte – es gibt fast keine Frauen –
sind oftmals kleine Herrscher in ihrem Königreich und
können die meisten Anstellungen alleine vornehmen,
ohne dass ein grösseres Gremium involviert wäre. Dabei
werden objektive Kriterien regelmässig zu wenig
berücksichtigt und Anstellungsentscheide werden
aufgrund von Sympathien und Beziehungen gefällt. Diese
Entscheide sind für die Bewerberinnen und Bewerber
oftmals undurchsichtig, und messbare Kriterien wie
Fähigkeitsausweise, Sprachkenntnisse oder Erfahrung
fliessen zu wenig ein.»
Für Frauen habe das gravierende
Konsequenzen: «Auf die Familienplanung werden die
meisten Frauen in Vorstellungsgesprächen fast immer
direkt oder indirekt angesprochen, obwohl dies keine
zulässige Frage ist. Eine Absage hat gravierende
Konsequenzen, weil aufgrund der überschaubaren Grösse
der Spitallandschaft in der Schweiz oftmals
Alternativen zu einer Kaderstelle fehlen.» Zudem, so
eine Ärztin, die anonym bleiben möchte: «Wehrt man
sich und kritisiert, wird man exkommuniziert.» Diese
Erfahrung musste auch Natalie Urwyler machen: Sie fand
als eine der wenigen habilitierten Anästhesistinnen
keinen Job mehr, der ihrer Qualifikation entsprach.
War sie beim Inselspital auf dem Sprung zur Oberärztin
2, musste sie nach der Kündigung als Assistenzärztin
arbeiten und einen neuen Facharzt-Titel erwerben.
Nicht-Umsetzen
des Gerichtsurteils
Der Fall Natalie Urwyler ist nicht
zu Ende: Obwohl die Gerichte das Inselspital
angewiesen haben, sie wieder einzustellen, hat das
Inselspital – bereits bevor das Urteil rechtskräftig
war – die Freistellung beschlossen und kommuniziert.
Arbeitsrechtler Thomas Geiser weist darauf hin, dass
natürlich neue Gründe zur Kündigung führen könnten,
aber: «Es ist eher unsinnig, die Kündigungsabsicht im
Voraus mitzuteilen. Damit zeigt die Arbeitgeberin,
dass der Grund nicht im zerrütteten
Vertrauensverhältnis liegt. Es liegt vielmehr eine
Rachekündigung vor, welche dann möglicherweise
wiederum nicht zulässig ist.» Klar ist: Wenn das
Inselspital PD Dr. med. Natalie Urwyler nicht wieder
einstellt, muss es Lohnnachzahlungen von einigen
Hunderttausend Franken berappen.
Themenbezogene Interessen
(-bindung) der Autorin/des Autors
Keine. Monique Ryser war während vieler Jahre
Redaktorin und Journalistin in Bern. Heute betreibt
sie politisches
Coaching.>
========
5.12.2018: Kriminelle SNB mit Aktien
und Devisen im Portefeuille - kann in Bankrott
enden: Banken-Land Schweiz droht die Pleite
http://brd-schwindel.ru/banken-land-schweiz-droht-die-pleite/
Die Schweizer Nationalbank
spielt mit Devisen und Minuszinsen ein riskantes Spiel.
Fährt sie den Kurs weiter, droht dem Land im schlimmsten
Fall die Pleite.
Brexit, Italienchaos,
Trump, Börsenbeben, Nullzinsphase! Immer wieder und in
letzter Zeit spürbar vermehrt stellen uns unsere Kunden
in der Honorarberatung aber auch unsere Leser und Fans
die Frage, ob es nicht besser sei, ihr Geld in die
Schweiz zu bringen oder in den Schweizer Franken (CHF)
umzutauschen, um es zu schützen vor Inflation, Eurocrash
und Enteignung. Dies verneinen wir. Warum?
Lange Zeit galt die
Schweiz völlig zu Recht als sicherer Hafen für Vermögen.
Doch die Zeiten haben sich drastisch geändert, und die
Schweiz hat den Status des Weltsafes längst verloren. Zu
viele Eingeständnisse mussten die Eidgenossen auf Druck
der USA und anderer Ländern machen. Das Schweizer
Bankgeheimnis ist löchrig wie der berühmte Emmentaler
Käse. Das „große Geld“ ist schon lange weitergezogen
nach Singapur, in die Karibik, die USA und andere
Steueroasen.
Riesiger Devisenberg
Zuerst haben sich die
großen Schweizer Banken erheblich verzockt und mussten
vor dem Bankrott gerettet werden. Dann ist das
Bankgeheimnis, vor allem auf massiven Druck der USA, die
alle Mitbewerber im Steuervermeidungswettbewerb
ausstechen wollen, peu à peu abgeschafft worden. Zuletzt
hatte die Schweizer Nationalbank (SNB) eine tickende
Zeitbombe ins nationale Depot gepackt und den Franken an
den Euro gebunden, um eine weitere Aufwertung des
Franken zu verhindern. Diese Maßnahme war notwendig,
weil es nach der Finanzkrise 2008 eine extreme Flucht in
den vermeintlich sicheren Franken gab, dieser dadurch
massiv aufwertete und die Schweizer Wirtschaft extrem
darunter litt.
Folglich wurden in der SNB
Berge an Euros angehäuft – in Summe wurden über 450
Milliarden Franken in den Euro investiert. Parallel
wurde ein Negativzins von -0,75 % installiert. Ein
weiterer Beweis, wie schlecht es um die Schweiz steht,
folgt mit dieser schlechten Nachricht für alle Schweizer
und Investoren in der Schweiz: Der Zins wird auch
zukünftig nicht steigen, sondern im Keller bleiben und
unserer Meinung nach sogar noch weiter sinken.
Nicht nur die EZB druckt
also Geld wie verrückt und drückt den Zins ins Absurde,
um das Geldkarussell am Laufen zu halten, sondern auch
unsere Schweizer Nachbarn sind beim historischen
Notenbankexperiment und bei diesem verantwortungslosen
Wahnsinnsspiel ganz vorne mit dabei was der folgende
Chart schön zeigt.
Nationalbank SNB Deviseneinlagen 2008 bis 2018
Schweizer Roulette
Jetzt müssen wir einiges
fett schreiben um die Wichtigkeit zu unterstreichen. Die
Devisenanlagen der SNB waren bis zur Finanzkrise 2008
immer stabil um die 50 Milliarden CHF. Dann aber ging es
los mit der munteren Gelddruckerei und Bilanzausweitung.
Aktuell hat man atemberaubende 90,65 % der
Gesamtaktiva, das sind 793 Milliarden CHF,
in Devisenanlagen investiert! Devisenanlagen
sind Fremdwährungen, Anleihen und Aktien. Das ist ein ungesundes
Klumpenrisiko und wird den Schweizern unserer Ansicht
nach auf die Füße fallen.
Die Bilanzsumme der SNB
ist aufgrund dieser Investitionen auf enorme 840
Milliarden CHF angeschwollen. Sie liegt
mittlerweile bei absurden 122,6 Prozent
des nominalen Schweizer Bruttoinlandprodukts
(BIP). Das ist mehr als die Schweizer
Wirtschaft in einem Jahr leistet! Damit ist die SNB
Weltmarktführer, denn dies ist so hoch wie bei keiner
anderen Notenbank – selbst die seit Jahren im
Krisenmodus laufende Japanische Notenbank (BoJ) hat nur
93 % des BIP investiert. Um es plastisch auszudrücken: Für
jeden Schweizer hat die SNB 100.000 Franken gedruckt.
Die beiden Zahlen machen deutlich, welch riskantes Spiel
in Bern gespielt wird und wie desperat die SNB ist.
Anscheinend gibt es keine andere Lösung.
Genie oder
Wahnsinn? Hat die SNB das Perpetum Mobile der
Finanzwelt erfunden?
Jetzt wird es bizarr: Die
SNB schöpft aus dem Nichts mit der Hilfe des
Giralgeldsystems CHF um den Franken künstlich zu
schwächen. Mit dem frisch geschaffenen Geld kauft man
Unmengen an Euro und Dollar, um damit wiederum Anleihen
und Aktien zu kaufen. Die SNB ist damit
federführend bei der Manipulation von Wechselkursen,
Anleihen, Zinsen und Aktienbewertungen. Entweder ist
Thomas Jordan ein Genie und ihm werden Statuen gebaut,
oder er spielt das neue Spiel: Schweizer Roulette.
Warum der Absturz der FANG Aktien der Schweiz
besonders weh tut
Das Aktienportfolio der
SNB umfasst über 2.500 Titel. Die SNB ist der größte
Investor bei Apple (19 Millionen Aktien), Microsoft,
Amazon, Alphabet und Starbucks. Sie besitzt mehr
Facebook-Aktien als deren Gründer Mark Zuckerberg!
Hier das Portfolio der SNB:
Das Portefeuille der SNB 2018
2017 ging diese waghalsige
Strategie gut und man hat damit einen gigantischen
Gewinn von 54 Milliarden Franken eingefahren. Der enorme
Gewinn 2017 wird sich so nicht mehr wiederholen. Dieser
kam zustande durch eine Aufwertung des Euro und durch
Aktiengewinne. Für 2018 wird die SNB einen Verlust
einfahren! Wenn Sie am Euro weiter festhält bzw. wenn
eine Rezession kommt und die Aktienmärkte weiter
korrigieren sollten, wird es brenzlig für die Schweizer.
Vor allem der deutliche Absturz der FANG-Aktien
(Facebbok, Apple, Netflix, Google) schmerzt die
Zentralbanker in Bern. Wir hatten Anfang des Jahres
Aktien heruntergestuft auf Verkaufen gesetzt, was
goldrichtig war. Zwar hat die SNB auch den weiter
steigenden Dollar im Depot, aber er wird die Verluste
nur abfedern.
Im Schwitzkasten der EZB
Eines muss klar sein:
Die SNB ist im Schwitzkasten der EZB, des Euro und der
Aktienmärkte. Solange die EZB die Zinsen
nicht erhöht, kann auch die SNB die Zinsen nie erhöhen.
Wenn der Euro scheitert, haben die SNB und der Franken
ein Problem.
Das Schweizer Heer
bereitet sich ebenfalls auf den Zerfall Europas und den
Eurokollaps vor und zwar mit der Operation „Stabilo Due“
im Jahr 2012 und mit der Übung „Conex 15 von 2015“.
Hierbei sollen die Grenzen geschlossen und die
Geldströme gestoppt werden. Dann kommt keiner mehr an
seinen Safe und an sein Geld ran. Vor allem nicht ohne
Schweizer Pass. Nach unserer Recherche ist dieses
Notfallszenario nach wie vor gültig. Das war in der
Vergangenheit auch schon der Fall. Man denke nur an die
jüdischen Vermögen oder vergessene Konten und
Schließfächer.
Die SNB ist in der
Zwickmühle; der Ausstieg aus der Notenbankpolitik ist
unmöglich, da sonst der Franken wieder steigt und die
heimische Wirtschaft schädigt. Der Frankenschock 2015
soll 100.000 Arbeitsplätze gekostet haben. Der Minuszins
bleibt also noch lange der Status Quo.
Wer tatsächlich davon
überzeugt ist, dass die Schweiz und der Franken nach wie
vor Sicherheit garantieren, der sollte sich die Fakten
und das Portfolio der SNB genau anschauen und nochmals
darüber nachdenken. Wenn die Notenbankpolitik der
SNB schiefgeht, wovon wir ausgehen, so wie bei der
damaligen Bindung des Franken an den Euro, dann ist die
Schweiz de facto von heute auf morgen pleite.>
========
Zureich (Zürich) 17.12.2018: Mord auf
CH-Autobahn - Siehlhochstrasse mit "Stummel" OHNE
vorherige Absperrung - so wie in Thailand! Carunfall auf A3:
Polizei fordert Prüfung des Autobahn-Stummels
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Der-Bruecken-Stummel-ist-ein-Unfall-Hotspot-10203982
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der
Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne
Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!!
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der
Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne
Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!! -
Sicht von oben
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der
Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne
Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!! -
Sicht vom fahrenden Auto aus
Es ist absolut unverständlich, wieso die schweinzer
Verkehrspolitik so einen Scheiss zulässt: Man baut einen
Autobahnabzweig nur halb fertig und sperrt ihn nicht ab!
Ausrede: Polizei und Ambulanzen würden den Stummel für
sich benutzen! Aber absperren und mit einer Barriere
versehen kann man ihn nicht??? CH ist ZUREICH zum
DENKEN!!!
Fototexte:
1) Die Unfallstelle, an der am Sonntagmorgen ein Car mit
51 Insassen verunglückte, ist vielen Autofahrern
bekannt.
2) Der Car verpasste die Ausfahrt und prallte in
die Mauer.
3) Eine Passagierin wurde aus dem Car
geschleudert, fiel über 10 Meter tief in die Sihl und
verstarb.
4) 45 weitere Personen wurden
verletzt. 5) Der genaue Unfallhergang ist noch unklar.
6) Es ist nicht das erste Mal, dass
es dort zu einem Verkehrsunfall kommt:
7) 29. Februar
2016: Der Fahrer eines LKWs fährt den im Stau
stehenden Fahrzeugen auf und gerät dabei nach links
auf den Pannenstreifen.
8) Am Ende der
Autobahnbrücke fährt er ungebremst in die
Betonmauer, die er durchbricht und schliesslich zehn
Meter in die Tiefe stürzt.
9) Der
Fahrer kommt mit schweren Verletzungen davon.
10) September
2011: Ein Winterthurer Autolenker verpasst
die Abfahrt bei Zürich-Wiedikon. Fast ungebremst
knallt das Auto gegen die Schutzmauer und fängt
sofort Feuer.
11) Die
Mauer hält in diesem Fall stand. Die
Beifahrerin erleidet lebensgefährliche innere
Verletzungen. 12) Der
Mann hat einen Fersenbruch und wird später wegen
fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.
13) 2. März 1991: Ein
21-jähriger Lenker ist in einem schwarzen VW Golf
unterwegs, als er von der Fahrbahn abkommt. Das Ende der
Autobahn A3 wird für ihn und die zwei Mitfahrer zum
Verhängnis.
Der Artikel:
<Schon wieder
ereignete sich auf der Sihlhochstrasse in Zürich ein
folgenschwerer Unfall mit einer Toten und Verletzten.
Der Bund sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf.
45 verletzte Passagiere, zwei schwer verletzte
Busfahrer, eine Tote: Sonntag früh überraschten eisige
Temperaturen die Fahrer eines Flixbusses auf der A3, der
von Genua nach Düsseldorf unterwegs war.
Der Bus prallte in eine Mauer an der Sihlhochstrasse,
wo eine ursprünglich geplante Autobahn endet. Sie
verhinderte, dass der Car zehn Meter in die Sihl
stürzte.
Immer wieder kommt es an der Unfallstelle zu Unfällen.
Die Signalisation bei der Sihlhochstrasse scheint eher
dürftig zu sein. Auf die Tatsache, dass die Autobahn
dort zu Ende ist, wird nicht speziell hingewiesen. Die
Fahrspur biegt zwar früh genug rechts ab: Doch wer bei
der Ausfahrt links auf den Pannenstreifen gerät, kracht
bald in die Mauer beim Brückenende.
«Unfallanalyse abwarten»
Stefan Hauser vom Astra widerspricht: «Die Signalisation
entspricht den Normen. Sie ist logisch, klar und
sicher.» Es bestehe kein Bedarf, diese grundsätzlich zu
ändern. Doch er fügt an: Man wolle die Unfallanalyse
abwarten. Diese werde zeigen, ob allenfalls zusätzliche
Massnahmen angebracht seien.
Beim Brücken-Stummel auf der A3 kommt es immer wieder zu
heftigen Unfällen.
Nun fordert auch die Kantonspolizei Zürich ein
Eingreifen vom Astra. Dies berichtet der «Tagesanzeiger». Urs Grob von der
Sicherheitsdirektion bestätigte am späteren
Montagnachmittag dass man das Astra in einem Brief
aufgefordert hat, die Lage so rasch wie möglich zu
prüfen.
Einer davon geschah am 29. Februar 2016: Ein LKW-Fahrer
wich wegen eines Staus aus und fuhr auf den
Brücken-Stummel. Dort durchbrach er die Mauer und
stürzte mit dem LKW in die Sihl. Der Chauffeur erlitt
schwere Beinverletzungen, überlebte aber. Infolge
blockierte das Bundesamt für Strassen (Astra) die
Zufahrt zum Brücken-Stummel mit mobilen Betonelementen.
Betonelemente wieder entfernt
Diese sind aber längst wieder fort. «Die Elemente wurden
nur vorübergehend platziert, bis die defekte Mauer
wieder in Stand gestellt war», sagt Hauser. Es sei
wichtig, dass der Brücken-Stummel frei zugänglich sei.
«Polizei und Rettungswesen nutzen den Stummel, um bei
Unfällen rasch die Richtung wechseln zu können», so
Hauser. Zudem werde er für Stauumleitungen und als
Materiallager des Werkdienstes gebraucht. Das dauerhafte
Absperren des Brücken-Stummels sei nicht sinnvoll und
nicht erwünscht.
(rol)>
========
Schweinzer Anarchie in der Schweinz
(Schweiz): Jeder gegen jeden:
<In einer Liegenschaft in Arbon TG werden
seit geraumer Zeit Päckchen aus dem Milchkästen geklaut.
Die Mieter sind ratlos und verärgert.
«Wer hat mein Postpaket am 20.12. aus meinem Briefkasten
entwendet? Ich bitte um Zurückgabe!» Dieses Schreiben
hängt seit einigen Tagen an der Haustür einer Liegenschaft
in Arbon TG. Auch andere Anwohner machen ihrem Ärger auf
dem Zettel Luft: «Bei mir sind am gleichen Tag auch zwei
Päckli weggekommen», schreibt ein weiterer Bewohner.
Die Stimmung im Wohnblock ist angespannt, denn seit
einiger Zeit verschwinden immer wieder Pakete. Bewohner
Tide Huesser wurden beispielsweise seine 250 Franken
teuren Architekturbücher entwendet. «Ich bekam noch ein
SMS von der Post, dass das Paket eingetroffen sein
sollte, aber da war das Milchkästchen schon leer»,
schildert er. Und einer Mittzwanzigerin wurde ein
bestelltes Waschmittel entwendet. «Alles, was blieb, war
der Karton», erzählt sie.
Täter unbekannt
Wer für den Päcklidiebstahl verantwortlich ist, ist
unklar. Während eine Bewohnerin die Jugendlichen
verdächtigt, die sich regelmässig unerlaubterweise im
Gebäude herumtreiben, glauben andere an eine
organisierte Diebesbande. «Ich glaube, dass die
Übeltäter nachts zuschlagen. Am Tag wäre das bei so
vielen Menschen, wie hier wohnen, unbemerkt gar nicht
möglich», vermutet ein Mann.
Wieder andere glauben allerdings, dass es sich bei dem
Langfinger um jemanden aus dem Block handeln muss. Wie
Daniel Meili, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau,
bestätigt, gingen in letzter Zeit zwei Meldungen wegen
des Päcklidiebstahls aus dieser Liegenschaft ein.
Offene Eingangshalle
Insgesamt hat es in der Liegenschaft rund 100
Wohnungen. Die Briefkästen stehen in einer
Eingangshalle. Die Tür ist aber nie abgeschlossen, wie
Anwohner berichten. «Der Päcklidiebstahl fing vor rund
zwei Jahren an, aber hat sich jetzt über die
Weihnachtszeit gehäuft», erklärt Rosa Hüppi. Die
89-Jährige bewohnt die Liegenschaft nun schon seit 64
Jahren. Das Hauptproblem sehe die Rentnerin bei der
nicht abschliessbaren Eingangshalle. Aber auch die Post
trägt laut Hüppi eine Mitschuld. Diese klingle nämlich
fast nicht mehr, sondern platziere die Pakete nur noch.
«Manchmal stehen sie einfach im Flur oder vor der Tür.»
Was darf die Post?
Doch darf die Post eigentlich Pakete im Milchkasten
oder darunter deponieren? Laut der
Medienverantwortlichen der Post, Léa Wertheimer, gilt
ein Paket als zugestellt, wenn es in den Ablagekasten,
in eine Paketbox oder an einen anderen vertraglich
vereinbarten Ort gelegt wurde. «Ab diesem Zeitpunkt geht
die Haftung von der Post auf den Kunden über. Die Post
haftet daher für aus dem Ablagekasten gestohlene Pakete
nicht», so Wertheimer.
Allerdings darf das Paket nicht pauschal auf oder unter
den Briefkasten gestellt werden: «Wird ein Paket nicht
korrekt zugestellt, haftet die Post bis zur Höhe des
nachgewiesenen Schadens, jedoch höchstens bis 500
Franken.» Die Postboten haben aber einen gewissen
Ermessensspielraum. Da diese die Situation vor Ort
besser einschätzen könnten, liege es in ihrem Ermessen,
das Paket in Einzelfällen zu deponieren, so die
Mediensprecherin. Damit der Kunde selbst entscheiden
kann, wo genau sein Paket platziert wird, gibt es
deshalb die Möglichkeit, sich auf Post.ch zu
registrieren und dort Alternativen anzugeben.
(juu)>
========
4.1.2019: Drei Credit Suisse-Bankiers
angeklagt wegen Missbrauch von Darlehen an Mosambik: Betrug in Milliardenhöhe: USA klagen drei
Ex-Mitarbeiter von Credit Suisse an
https://de.sputniknews.com/panorama/20190104323493325-usa-credit-suisse-ex-miarbeiter-anklage-mosambik-staatsschulden/
<Die US-Staatsanwaltschaft hat drei
Ex-Mitarbeiter der Bank Credit Suisse angeklagt, die
am Donnerstag in London auf Anfrage der US- Behörden
festgenommen worden waren. Dies berichtet die
Zeitung „Financial Times“ unter Verweis auf einen
Sprecher der Staatsanwaltschaft für den östlichen
Bezirk von New York.
Demnach wurden die ehemaligen Mitarbeiter von Credit
Suisse Andrew Pearse und Surjan Singh sowie die
Ex-Mitarbeiterin Detelina Subeva verhaftet. Alle drei seien gegen
Kaution freigelassen worden. Nun würden die USA deren
Auslieferung fordern, wegen angeblicher Geldwäsche und
Betrügens von US-Investoren in Bezug auf
Darlehen, heißt es.
Die Anklage geht auf den sogenannten mosambikanischen
Schuldenskandal zurück, zu dem das
US-Justizministerium und das FBI
seit 2017 gegen die Credit Suisse Group, die russische
Bank VTB
und die französische BNP
Paribas ermitteln.
Am Samstag war auch Manuel Chang, einstiger
Finanzminister von Mosambik, im Zusammenhang mit der
Anklage in Südafrika verhaftet worden.
Chang und die Bankiers sollen „maritime Projekte als
Fassaden für ihre eigene Bereicherung" geschaffen und
Teile der Darlehen vorsätzlich umgeleitet haben, um
Bestechungs- und Schmiergelder im Volumen von 200
Millionen Dollar zu finanzieren, soll es in der
Anklage heißen.
Ein Sprecher der Credit Suisse warf den drei
ehemaligen Mitarbeitern einen Versuch vor, „ die
internen Kontrollen der Bank zu unterminieren". Die
Angeklagten sollen aus persönlichen Profitgründen
gehandelt und versucht haben, ihre Aktivitäten vor der
Bank zu verschleiern. Die Credit Suisse werde mit den
zuständigen US-Behörden bei den Ermittlungen
zusammenarbeiten, äußerte er.
2013 hatte ein mosambikanisches Staatsunternehmen mit
Unterstützung von Credit Suisse, BNP Paribas und VTB
Staatsanleihen im Gesamtwert von 850 Millionen
US-Dollar emittiert, um 24 Schiffe für den
Thunfischfang anzuschaffen. Später verkündete die
mosambikanische Regierung, die Geldmittel seien
teilweise für den Kauf von militärischer Ausrüstung
ausgegeben worden. Zwei Jahre nach der Emission
erklärte die Regierung von Mosambik die Schulden, für
die sie gebürgt hatte, als untragbar und äußerte, eine
Schuldenrestrukturierung sei nötig.>
Region Zion-Basel 12.1.2019: LINKE
KRIMINELLE IN DER SCHWEIZ: Stahlfass auf Schienen
gestellt - Sprayer machten einen "Spass": Gefährliche Aktion: Sprayer stoppen Zug in Basel mit
Stahlfass
https://www.watson.ch/schweiz/sbb/548433073-gefaehrliche-aktion-sprayer-stoppen-zug-in-basel-mit-stahlfass
"Als
der Zug wegen des unter die Lokomotive geratenen
Fasses anhielt, wurde der hintere Zugteil
versprayt."
Der Artikel:
<Ein auf die Schienen gelegtes leeres Stahlfass hat
am Freitagabend beim Basler Bahnhof St. Johann einen Zug
beschädigt und den Bahnbetrieb beeinträchtigt. Als der
Zug wegen des unter die Lokomotive geratenen Fasses
anhielt, wurde der hintere Zugteil versprayt.
Die Saboteure schlugen zwischen 19.00 und
19.30 Uhr zu, wie die Staatsanwaltschaft am Samstag
mitteilte. Der Lokführer eines TER Alsace-Regionalzuges,
der von Frankreich
her in Richtung BaselSBB
unterwegs war, bemerkte vor dem Bahnhof St. Johann einen
Gegenstand auf den Schienen und leitete eine
Vollbremsung ein.
Die Kollision des Zuges, in dem wenige
Passagiere sassen, mit dem Gegenstand war dennoch nicht
mehr zu vermeiden. Der Zug entgleiste aber nicht, und
verletzt wurde niemand. Es stellte sich heraus, dass der
Gegenstand unter der Lok ein grösseres Stahlfass war,
das mit Absicht auf die Schienen gelegt worden war.
Kurz nach dem Anhalten des Zuges brachten
Unbekannte am hinteren Zugteil Sprayereien an. Hinweise
auf die Täterschaft gebe es noch keine, sagte ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft. Seines Wissens sei noch
nie in Basel ein Zug extra für Sprayereien mit einer
dermassen gefährlichen Aktion gestoppt worden.
Kurz darauf fand die Polizei auf der anderen
Seite des Bahnhofs St. Johann ein zweites Fass auf den
Schienen. Zudem hatte die Täterschaft dort ein Kabel
einer Achsenzählanlage aus der Verankerung gerissen und
über die Gleise gelegt. Dieses war bereits von einem
anderen Zug überrollt und durchtrennt worden.
Fahndung ohne Erfolg
Eine sofortige Fahndung nach der Täterschaft
blieb erfolglos. Nun werden Zeugen gesucht. Der Bahnhof
St. Johann liegt nur rund 500 Meter von der Landesgrenze
zu Saint-Louis (F) entfernt; daneben liegen Wohn- und
Industriequartiere.
Nach der Sabotageaktion, die als Störung des
Eisenbahnverkehrs strafrechtlich verfolgt wird, wurde
ein Teil der Gleisanlagen am Bahnhof St. Johann für rund
drei Stunden für den Bahnbetrieb gesperrt; die Züge
mussten über andere Gleise geschlauft werden.
(wst/sda)>
========
Boswil
18.1.2019: Ein Gemeindeschreiber Daniel Wicki
wollte Einbürgerungen blockieren - und muss nun
eine andere Stelle suchen: Einbürgerungsgesuche liegen gelassen:
Gemeindeschreiber von Boswil gefeuert
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10060430
Fototexte:
1) Daniel Wicki hetzte im Netz gegen Flüchtlinge.
Nun wurde publik, dass der Gemeindeschreiber auch
Einbürgerunsgesuche unbearbeitet liegen liess.
2) Der «Blick» berichtete über die fragwürdigen
Äusserungen von Daniel Wicki.
3) Dieser arbeitet in der
Gemeindeverwaltung von Boswil als Gemeindeschreiber.
<Nach dem Hetz-Skandal in den Sozialen Medien
wurde bekannt, dass Daniel Wicki Einbürgerungsgesuche
liegen liess. Nun ist er entlassen worden.
Die Gemeinde Boswil hat ihren Gemeindeschreiber Daniel
Wicki entlassen. Zuvor hatte der «Blick» berichtet, dass Wicki diverse
Einbürgerungsgesuche auf die lange Bank geschoben habe. In
acht Fällen hätten Eingebürgerte jahrelang auf ihren
Schweizer Pass gewartet.
Die Vorwürfe wurden an einer Sitzung überprüft und für
korrekt befunden, wie Gemeindeammann Michael Weber auf
Anfrage von 20 Minuten sagt. Verschiedene
Einbürgerungsgesuche seien aufgrund falscher
Prioritätensetzung liegen geblieben. «Die Entlassung war
der notwendige Schritt, damit wieder Ruhe einkehrt», so
Weber. «Es ist zu viel Druck auf die Gemeinde und auch
auf die Einzelperson entstanden.»
In einer Mitteilung entschuldigt sich die Gemeinde
zusätzlich in aller Form bei den betroffenen
Gesuchstellern. Man werde sich dafür einsetzen, dass die
entsprechenden Anträge «prioritär weitergeführt» werden.
Gegen Flüchtlinge gehetzt [Flüchtlinge erschiessen]
Mit seinen Hetz-Kommentaren in den Sozialen Medien
hatte der Gemeindeschreiber bereits im Dezember für
Schlagzeilen gesorgt. «An die Wand stellen und eine
saubere 9mm-Impfung verpassen!», schrieb er etwa.
Nach grosser Kritik entschied der Gemeinderat,
den 43-Jährigen zu beurlauben. Die SP Boswil hatte zudem
eine Strafanzeige gegen ihn eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten kam jedoch zum
Schluss, dass die Straftatbestände der
Rassendiskriminierung und der öffentlichen Aufforderung
zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht erfüllt seien.
Am 15. Januar durfte Wicki seinen Posten wieder
übernehmen.
(kat)>
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1.2.2019: DIE SPINNEN DIE SCHWEINZER: Wer
ein Eis auf einem Parkplatz abstellt, um zu
telefonieren, soll es "weggeworfen" haben, sagt der
kriminelle CH-Polizist - 350 Franken Geldbusse im Kanton
Waadt (!!!): Frau stellt
McFlurry auf Parkplatz – 350 Fr Busse
https://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/350-Franken-Busse-wegen-McFlurry-29799124
<Sie habe ihr Glace nur kurz auf dem Boden
zwischenlagern wollen, sagt eine 22-jährige Frau aus.
Dafür kassierte sie eine saftige Busse.
Am 4. Januar war die 22-jährige Jessica mit ihrem Auto in
Villeneuve VD unterwegs. Zusammen mit einem Bekannten
stellte sie ihren Wagen auf einem Parkplatz ab, wo die
beiden Zigaretten rauchten. Zuvor hatten sie beim
McDonalds in Rennaz einen McFlurry gekauft. «Da ich diesen
aber nicht gleichzeitig wie mein Handy und die Zigarette
halten konnte, stellte ich ihn auf den Boden, damit dieser
nicht schmolz», erzählt Jessica.
Als schliesslich eine Polizeipatrouille vorbei kam,
sollte sie das teuer zu stehen kommen. Da der McFlurry
auf dem Boden stand, glaubte der Polizist, Jessica habe
diesen weggeworfen. Auf die Erklärung der jungen Frau,
sie wolle das Glace später noch essen, sei er nicht
eingegangen.
Busse höher als erwartet
«Mit wurde gesagt, dass ich mit einer Busse von 100
Franken rechnen muss», sagt Jessica. Umso überraschter
war sie, als sie schliesslich eine Rechnung von 350
Franken erhielt. Das sei schon richtig so, sagt Dylan
Karlen, Präsident der Polizeikommission. Für Einwohner
der Gemeinde würden 100 Franken verrechnet, da diese
Bürger bereits eine Abfallsteuer bezahlen. Für Einwohner
anderer Gemeinden seien dies aber 300 Franken inklusive
50 Franken Verfahrenskosten.
Jessica habe nun zehn Tage Zeit, sich gegen die Busse
zu wehren. Dann werde sich die Polizeikommission mit dem
Fall auseinandersetzen. Dies hat die 22-Jährige am
Dienstag getan und wartet nun auf Antwort.
(doz)>
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25.2.2019: Kriminelle Schweinz mit
Banken, Pillen, Impfungen, Nestlé+Schmuggel ist auch
ein Erpresserland: Erpressung mit angeblichen Nacktbildern grassiert in
der Schweiz
https://www.srf.ch/play/tv/srf-news/video/erpressung-mit-angeblichen-nacktbildern-grassiert-in-der-schweiz?id=835fb3f1-23f6-402c-a363-0333c93ddbe2
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26.2.2019: Kriminelle Machenschaften
bei GC: Bestechungsfall bei GC: Vier weitere
Nachwuchs-Trainer müssen gehen
28.2.2019: Kriminell wie eh und je:
FCB-Fussballfans: Wegen ZH-Nummernschild: FCB-Hools verwüsten Auto von
Basler Hockeyspieler
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/13929922
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21.2.2019: UBS-AG ist Mafia-Bank - Ermotti
und Tettamanti haben fertig - hohe Strafe in Frankreich
- "USA", Costa Rica, Rom und Madrid haben die UBS AG auf
der Liste - Ermotti hat 14 Millionen Lohn pro Jahr -
Aktienkurs noch bei 12 Franken: Ermotti: Abtreten
https://www.infosperber.ch/Artikel/Wirtschaft/Ermotti-Abtreten
Ermotti ist eben kein Banker, sondern nur ein
Drogen-Geldwäscher und Mafia-Geldverwalter der Fidinam von
Tettamanti aus Lugano. Der Artikel:
<Lukas Hässig /
21. Feb 2019 - Der UBS-Chef hat die Bank zu
Pariser Milliarden-Strafe geführt, ignorierte toxische
«Taste for Bucks»-History. Next CEO, please.
Red. Dieser Artikel des
Journalisten Lukas Hässig erschien auf Inside
Paradeplatz.
Sergio Ermotti hat sein Marignano in
Paris. Wie die Hellenbarden-Eidgenossen vor 500 Jahren
in Norditalien erleidet der Grossbanken-CEO in Paris
eine vernichtende Niederlage. Nun muss Ermotti gehen. Er
hat die UBS in eine gefährliche Sackgasse manövriert. Es
drohen weitere hohe Strafzahlungen in den USA, in Costa
Rica. Ganz zu schweigen von Rom, Madrid.
Ermotti dachte, er habe ein gutes
Blatt in der Hand im Poker mit Frankreich. Dabei hatte
er nicht einmal ein lausiges Pärchen. Der Big Banker,
der jedes Jahr 14 Millionen von den UBS-Aktionären
erhält, diesen aber einen Aktienkurs von jetzt noch rund
12 Franken beschert, hat sich überschätzt. Das ist das
Schlimmste, das einem CEO passieren kann.
Ermotti schätzte nicht nur die eigene
Lage falsch ein. Sondern er tat dies, indem er sich
offensichtlich nie die Mühe nahm, die wahren Sünden der
UBS zu studieren. Diese gehen zurück auf die Zeit vor
Ermotti, der Anfang 2011 zur UBS stiess und Ende 2011
nach einem 2 Milliarden Trading-Crash notfallmässig das
CEO-Steuer übernommen hatte.
Der Tessiner kam zum Handkuss, weil
er den damaligen VR-Präsidenten der UBS, Kaspar
Villiger, von sich einnehmen konnte. Villiger geht nun
in die Geschichte ein als Kapitän, der auf den falschen
Mann gesetzt hatte. Das ist umso bitterer, als Villiger
als Mann der Politik und des Reflektierens die
Geschichte des Schweizer Bankgeheimnisses und der
nachrichtenlosen Vermögen aus dem Effeff kennt.
Ermotti kannte sie weniger. Doch er
hatte sieben Jahre Zeit, sie zu studieren. Es ist die
Geschichte einer Bank, die wegen ihrer übermächtigen
Grösse das alte Schwarzgeld-Modell des Finanzplatzes
immer viel aggressiver und damit riskanter betrieben
hatte als die Konkurrenten.
Unter der Führung von Raoul Weil, der
in Frankreich als einziger freigesprochen worden ist,
hatte die Bank Anfang der Nullerjahre ein Programm
namens «Taste for Bucks» lanciert. Es sah das totale
Wachstum vor. Ziel war es, einerseits das alte
Offshore-Modell langsam in ein neues Onshore-Business zu
überführen.
Die weiterhin fliessenden
Milliarden-Einnahmen der gefährlichen Reise-Banker
sollten helfen, im regulierten Vorort-Geschäft zur
führenden Privatbank zu werden. Also statt raschem
Rückbau des durch das alte Bankgeheimnis geschützten
Offshore-Geschäfts dieses nutzen, um weiter reich und
gross zu bleiben.
Verständlich. Nur hatte «Taste for
Bucks» viele Fussangeln. So reisten die
UBS-Offshore-Banker wie James Bond-Agenten. Sie hatten
präparierte Laptops, die mit der Tasten-Kombination XTAS
vollständig gelöscht werden konnten. XTAS hiess: X für
Delete, TAS für Travel Access Service.
Das allein machte die Lage für die
UBS schwierig. Es kam hinzu, dass die Offshore-Banker
aus Zürich, Basel und Genf ihre Schwarzgeld-Kunden in
Paris, Rom und Madrid immer in Hotels und an Anlässen
trafen. Alles inoffiziell, alles geheim, alles mit
präparierten Visitenkarten. Jeder wusste, worum es ging:
Die armen, vom Fiskus geplagten Reichen Europas sollten
ihre unversteuerten Millionen in die sichere Schweiz
bringen – mit Hilfe ihres Schweizer Bankers.
Die UBS tat, was viele taten. Doch
die Bank wurde gross, indem sie militärisch geführt war.
Und militärisch ging sie auch vor bei «Taste for Bucks».
Da war alles organisiert, geplant, studiert. Und dann
mit Wucht in die Tat umgesetzt.
Als das Bankgeheimnis im 2009
schliesslich explodierte, stand die UBS schneller auf
die Bremse als andere. Trotzdem werfen die Franzosen der
Grossbank vor, bis 2012 mit dem Schwarzgeld-Modell
weitergemacht zu haben.
UBS-Chef Ermotti sagt, das Urteil sei
falsch. Er kämpfe dafür, dass «am Ende die Gerechtigkeit
siegen» würde.
Nichts könnte besser aufzeigen, wie
sehr sich Ermotti in der Pariser
Schlacht verirrt hat. Selbst nach 4,5 Milliarden
Euro Busse und Schadenersatz macht er einfach weiter.
Er verteidigt ein Modell, das die
Schweizer einst liebten und verteidigten, das sich aber
schon lange nicht mehr rechtfertigen lässt. Egal, was
die Amerikaner bei sich selbst aufführen, wo immer vom
neuen Schwarzgeld-Paradies die Rede ist: Für die Schweiz
sind die Würfel gefallen. Mit Schwarzgeld-Rechtfertigung
in den Krieg gegen marode EU-Länder zu ziehen ist
fahrlässig. Ermotti tut aber genau das. Deshalb ist er
der Falsche für die Führung der UBS. Er hat mehr Schaden
angerichtet, als dies jemals für möglich gehalten
wurde.>
========
Kanton Aargau 5.3.2019: Kriminelle
Kraftwerke lassen Tiere weiter am Plastik sterben -
Aufwand zum Aussortieren sei "zu gross" (!): Aargau: Kraftwerke kippen Plastik zurück in den
Fluss
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Kraftwerke-kippen-Plastik-zurueck-in-den-Fluss-29922470
<Aargauer Kraftwerke fischen Plastikabfall aus dem
Fluss und kippen ihn dann wieder hinein: eine zulässige
Praxis.
PET-Flaschen und andere Plastikgefässe landen regelmässig
in den Aargauer Flüssen. In den Rechen der
Wasserkraftwerke bleibt der Müll hängen. Die
Umweltorganisation Pro Natura kritisiert, dass die
Betreiber den Müll zusammen mit Schwemmholz zwar
herausfischen, ihn dann aber «ungesehen im Unterwasser
entsorgen».
Dies ist laut Pro Natura problematisch, weil das
Plastik «in den Wirbeln im Unterwasser der Kraftwerke zu
winzigen Partikeln zerrieben» wird. Die kleinen Teile
könnten dann nicht wieder aus dem Wasser entfernt
werden.
Wird bei sechs Kraftwerken angewandt
Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wird
diese Praxis bei sechs Flusskraftwerken im Kanton
angewandt. Aus einer Antwort des Regierungsrats geht
zwar hervor, dass das Gewässerschutzgesetz es verbietet,
herausgeholtes Treibgut in den Fluss zurückzugeben. In
Ausnahmefällen sei es aber zulässig, zum Beispiel dann,
«wenn sich an einem Fluss mehrere Staustufen folgen».
Damit seien die rechtlichen Vorgaben eingehalten, doch
in den letzten Jahren habe die Abfallmenge im Treibgut
zugenommen und Plastik in Flüssen könne problematisch
sein, schreibt die Regierung. Daher solle die heutige
Praxis überprüft werden. Die zuständigen Fachstellen
haben nun gemäss der Regierung den Auftrag erhalten, mit
Kraftwerksbetreibern «allfällige
Verbesserungsmöglichkeiten» zu diskutieren.
Aufwand schlicht zu gross - [die kriminellen
Kraftwerke im Aargau lassen die Tiere weiterhin am
Plastik sterben]
Dass es auch anders geht, zeigt ein Beispiel aus der
Stadt Zürich. Wie Harry Graf, Sprecher von EWZ, sagt,
werden das Schwemmholz und der Müll vom Rechen der
beiden städtischen Limmatkraftwerke in eine Mulde
verfrachtet und dann entsorgt. «Dass man den Abfall
einfach zum nächsten Kraftwerk weiterleitet, kommt für
uns nicht infrage.» Trotzdem bleibe noch genug
Schwemmholz – und leider auch Plastikabfall – im Fluss.
Beim Kraftwerkbetreiber Axpo heisst es auf Anfrage,
dass man offen für eine akzeptable Lösung sei.
Allerdings sei es schwierig, auf die Schnelle etwas zu
ändern. «Der Aufwand wäre schlicht zu gross, überall den
Plastikmüll zu sortieren», sagt Sprecher Tobias Kistner.
Denn die Kraftwerke liegen laut Kistner im Aargau
relativ nahe beieinander. So wird etwa beim Standort
Wildegg-Brugg das Geschwemmsel nicht herausgenommen,
dafür aber wenige Kilometer weiter unten beim
Wasserkraftwerk Beznau.
Mikroplastik, so wie das Pro Natura kritisiert, landet
laut Kistner dadurch aber nicht im Wasser. «Es gilt
dabei zu beachten, dass seitens der Ökologie gewünscht
wird, dass ein Teil des organischen Schwemmguts wie Holz
oder Laub im Wasser verbleibt.» Littering sei leider ein
gesellschaftliches Problem, dessen sich die Axpo bewusst
sei. Mit verschiedenen Massnahmen versuche dies die Axpo
zu bekämpfen.
(som)>
Kommentar: Es fehlt ein Depotsystem für Plastikteile
Die Plastikproduzenten sollen für das Herausfischen
bezahlen, oder endlich ein Rücknahmesystem einführen,
das sich lohnt: 5 Franken Depot!
Michael Palomino, 5.3.2019
8.3.2019: Zureich zum Denken - Zürcher
Polizisten wollen immer noch Punkte sammeln, wenn
Lieferanten kommen - Fuck You Zürcher Polizei: Vom Obergericht verurteilt: Zürcher Bussen-Beamter
verprügelt Falschparkierer
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/25834329
<Ein Angestellter der Stadtpolizei Zürich stand am
Freitag vor dem Obergericht. Grund war eine tätliche
Auseinandersetzung zwischen ihm und einem
Falschparkierer.
Es passierte kurz vor Weihnachten an einem Nachmittag im
Zürcher Kreis 3: Der Fahrer eines Lieferwagens stellte das
Fahrzeug am 23. Dezember 2016 an einer kleinen Strasse ab,
um ein Paket abzugeben. Als er zurück zum illegal
geparkten Lieferwagen kam, war ein Mitarbeiter der
Kontrolle Ruhender Verkehr (KRV) der Stadtpolizei Zürich
daran, eine Busse in Höhe von 120 Franken auszustellen.
Der Falschparkierer ignorierte den Bussen-Beamten und
parkierte seinen Lieferwagen einfach um. Dabei wurde der
Bussenaussteller leicht mit dem Rückspiegel touchiert.
Als der Falschparkierer wieder ausstieg, rief der heute
42-jährige KRV-Beamte: «Stadtpolizei Zürich, Sie haben
mich gestreift – gehts noch?» Doch der Mann ignorierte
ihn weiter und ging zurück in die Liegenschaft. Als er
wenige Minuten später das Haus wieder verliess, kam es
zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den
beiden Männern, bei der die Versionen der Beteiligten
stark auseinandergehen.
Drei- bis fünfmal gegen Kopf und Oberkörper
geschlagen
Laut der Anklageschrift gegen den Angestellten der
Stadtpolizei Zürich hat dieser den Falschparkierer
unvermittelt mit beiden Fäusten drei- bis fünfmal gegen
den Kopf und Oberkörper geschlagen. Aufgrund der
wuchtigen Schläge prallte der Falschparkierer
anschliessend rückwärts in den metallenen Gartenzaun der
Liegenschaft. Drei Zeugen bestätigten diese Schilderung
und sagten nach dem Vorfall unabhängig voneinander aus,
dass der uniformierte Beamte zuerst zugeschlagen habe.
Erst am Schluss habe der Falschparkierer den Beamten
weggestossen.
Der KRV-Beamte schilderte den Vorfall am Freitag vor
dem Obergericht komplett anders: Der Lieferwagen-Fahrer
sei aus der Liegenschaft herausgekommen, habe ihn heftig
auf Serbisch beleidigt und gedroht, ihn umzubringen.
«Ich hatte Todesangst», sagte der 42-Jährige, der in der
Kleidung der Stadtpolizei vor Gericht erschien.
«Wie konnten Sie ihm mit einem Schlag vier
Schürfungen zufügen?»
Anschliessend sei er von dem Falschparkierer auf den
Oberarm und die Lippe geschlagen worden. «In dieser
Notwehrsituation habe ich mich mit einem Faustschlag in
Richtung Kopf gewehrt – ich habe ihn aber nur gestreift,
da er ausgewichen ist.» Anschliessend habe der Mann ihn
mit einem Judo-ähnlichen Wurf auf die Velos geworfen,
die daneben standen. Dabei habe er Verletzungen am
Rücken davongetragen.
Auf die Frage des Obergerichts, wie er seinem Gegner
vier unterschiedliche Schürfungen am Kopf mit einem
Schlag zufügen konnte, demonstrierte er den Schlag. Der
Falschparkierer habe während des Schlages den Kopf
gedreht und zudem habe seine Jacke auch noch zu einer
Schürfung beigetragen. Auf die Frage, wieso drei andere
Zeugen eine komplett andere Geschichte erzählen würden,
schilderte er den Verdacht, dass sich die Zeugen mit dem
Falschparkierer abgesprochen hätten.
Staatsanwalt forderte Verurteilung wegen einfacher
Körperverletzung
In erster Instanz wurde der KRV-Beamte im Februar 2018
zwar wegen Amtsmissbrauchs vom Bezirksgericht Zürich
freigesprochen, bekam aber eine Busse wegen Tätlichkeit
in Höhe von 600 Franken aufgebrummt. Der Falschparkierer
wurde derweil in sämtlichen Anklagepunkten
freigesprochen – sowohl der Gewalt und Drohung gegen
Behörden und Beamte sowie der vorsätzlichen
Körperverletzung.
Dem Staatsanwalt reichte die Busse wegen Tätlichkeit
gegen den Beamten aber nicht. Am Freitag forderte er vom
Obergericht eine Verurteilung wegen einfacher
Körperverletzung. «Auch wenn keine gravierenden
Verletzungen entstanden sind, handelt es sich bei
blutenden Verletzungen nicht um kleine Kratzer und nicht
nur um eine Tätlichkeit.»
Der Stadtpolizei-Angestellte und sein Verteidiger sahen
dies ganz anders: Sie verlangten einen vollumfänglichen
Freispruch sowie die Aufhebung des Urteils des
Bezirksgerichts.
«Werden personalrechtliche Situation prüfen»
Diesem Wunsch folgte das Obergericht aber nicht: Es
verurteilte den Stadtpolizei-Angestellten wegen einer
einfachen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe
von 600 Franken. «Mehrere Faustschläge gegen den Kopf
sind keine Tätlichkeit mehr», so die Begründung. Zudem
würden sich die Aussagen der Zeugen in gewissen Punkten
leicht unterscheiden, was zeige, dass es nicht zu einer
Absprache gekommen sei.
Das Urteil kann nun ans Bundesgericht weitergezogen
werden. Ob der Angestellte der Stadtpolizei weiterhin
seinen Job ausüben darf, ist aktuell noch unklar: «Wir
warten nun das schriftliche Urteil ab und werden dann
die personalrechtliche Situation sowie allfällige
Konsequenzen prüfen», heisst es bei der Stadtpolizei
Zürich auf Anfrage.
(wed)>
========
12.3.2019: Klassische
Geldwäsche in der P2-Hauptstadt Zureich (Zürich) -
z.B. mit einem Gerdversand-Büro im Kreis 4 -
brasilianische Drogenkartelle und Ndrangheta als
Kunden: Ehepaar angeklagt: Drogenkartelle und Mafia waschen
Geld im Kreis 4
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/18072555
<Mit legalen und illegalen Transaktionen
konnte sich ein Ehepaar ein Jetset-Leben finanzieren.
Ein Ehepaar hat in der Nähe des Helvetiaplatzes an
einer unscheinbaren Adresse ein Institut für
Geldtransfers geführt. Dort verkehrten aber nicht nur
brasilianische Bürger, die von der Schweiz aus etwas
Geld an ihre Familien in der Heimat überweisen wollten,
sondern auch dubiose Kuriere aus Deutschland. Sie kamen
mit Rollkoffern und Taschen voller Bargeld, um Geld aus
kriminellen Aktivitäten zu waschen.
Auf dem Höhepunkt ihrer Tätigkeit überwies die Firma
jährlich 100 Millionen Franken an Kunden in Südamerika,
wie Recherchen der «Neuen Zürcher Zeitung» zeigen.
Das Ehepaar kassierte dabei eine Provision zwischen zwei
und drei Prozent. Die Mehrheit der Transaktionen war
legal und half, die Geldwäsche zu tarnen. Darunter
befand sich aber auch Geld aus Drogenverkäufen, das über
das Institut nach Südamerika floss. Zu den Kunden
zählten unter anderem brasilianische Drogenkartelle und
die kalabrische Mafia-Organisation 'Ndrangheta.
1,3 Tonnen Kokain sichergestellt
Das Ehepaar konnte sich so jahrelang ein Jetset-Leben
finanzieren. Laut NZZ besitzen sie Villen in den USA, in
einem vornehmen Stadtteil von Rio de Janeiro sowie zwei
Liegenschaften in der Schweiz.
Auf die Geldwäsche wurden die Ermittler im Rahmen eines
gigantischen Drogenschmuggels aufmerksam. Im Hamburger
Hafen konnte die Polizei 1,3 Tonnen Kokain
sicherstellen. Als die Ermittler sich fragten, wie das
Geld aus den Drogenverkäufen zurückfliesst, stellten sie
fest, dass Kuriere mit Bargeld verdächtig häufig nach
Zürich reisten. Es ging um über 16 Millionen Franken.
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft erhebt in diesen Tagen Anklage
gegen das Ehepaar wegen bandenmässiger und
gewerbsmässiger Geldwäscherei und mehrfacher
Urkundenfälschung. Dem Mann konnte ein Deliktsbetrag von
über 20 Millionen Franken nachgewiesen werden, seiner
Frau ein Deliktsbetrag von 10 Millionen Franken. Das
Ehepaar ist geständig.
Für den Mann verlangt die Staatsanwaltschaft eine
unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine
Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken, wie
Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage bestätigt. Die Frau
muss mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei
Jahren und einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 100
Franken rechnen. Dem Urteilsvorschlag muss ein Gericht
noch zustimmen.
Haben Sie beim Ehepaar Geld überwiesen, ohne zu
wissen, dass es in kriminelle Aktivitäten verwickelt
war? Erzählen Sie uns, welchen Eindruck Sie von diesem
Geschäft hatten. Melden Sie sich mit dem Betreff
GELDWAESCHE unter feedback@20minuten.ch.
St. Gallen (Schweinz -
Schweiz) 17.3.2019: "Arbeitsbeschaffung": Kriminelle
Staatsanwaltschaften rufmorden Unschuldige mit falschen
Strafbefehlen, drohen mit viel zu hohen Strafen - alles
von Sachbearbeitern" erdichtet: St.Galler Staatsanwälte bestrafen Unschuldige – und
verfassen Strafbefehle nicht selber
https://www.watson.ch/schweiz/justiz/581070824-st-galler-staatsanwaelte-bestrafen-unschuldige-und-verfassen-strafbefehle-nicht-selber
<Über 1000 Strafbefehle verschicken kantonale
Staatsanwaltschaften jeden Tag. Und es werden immer
mehr, wie die SonntagsZeitung berichtet. Aber:
Personell aufgestockt werden nur die wenigsten Behörden.
«Die Frage ist, ob darunter die Qualität
leidet», sagt Marc Thommen, Strafrechtsprofessor an der
Universität Zürich.
Mit einem Team untersucht er aktuell Strafbefehle aus
vier Kantonen.
Sacharbeiter urteilen
Letzte Woche stellte er erste Erkenntnisse
aus St.Gallen vor. Dafür wurden 1371 Entscheide aus den
Jahren 2014 bis 2016 analysiert. Die Forscher
untersuchten dazu Strafbefehle, gegen die eine
Einsprache eingegangen war. Und die dann plötzlich
eingestellt wurden, obwohl keinerlei neue Beweise
vorlagen.
Die Studie belegt Erstaunliches: Sanktionen
in Strafbefehlen fallen viel härter aus als in
Gerichtsurteilen. Ebenso würden Staatsanwälte manchmal
Unschuldige bestrafen. Zudem müssen die Staatsanwälte in
sehr hohem Tempo arbeiten. So würden einige Fälle in
weniger als einem Monat abgearbeitet – manchmal sogar in
nur zwei Wochen.
Zum Vorschein kam aber noch etwas anderes: In
St.Gallen wurden die meisten Entscheide gar nicht vom
Staatsanwalt verfasst, sondern von Sachbearbeitern.
Thommen findet diese Praxis äusserst
fragwürdig. Eric Cottier hingegen, Vorstandsmitglied der
Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, sieht darin
kein Problem. Bei Fällen von
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit am
Steuer könnten auch Sacharbeiter Entscheide fällen. Bei
schweren Delikten würden diese lediglich die Texte
verfassen – für den Strafbefehl sei dann nach wie vor
der Staatsanwalt zuständig.
Roman Dobler von der St.Galler
Staatsanwaltschaft betont, dass Sacharbeiter mit
staatsanwaltlichen Befugnissen solche Arbeiten ausführen
dürfen. Viele von ihnen würden eine Ausbildung zum
Rechtsagenten mitbringen, wie die SonntagsZeitung berichtet.
Strafbefehl zu Unrecht erhalten
Daniel Cornaz, Mitautor der Studie, sagt,
dass Strafbefehle verschickt werden, obschon teilweise
Beweise für ein konkretes Vergehen fehlten. 59 Fälle
wurden nach einer Einsprache einfach so eingestellt. «Es
lässt sich nicht wegdiskutieren, dass einzelne Personen
zu Unrecht einen Strafbefehl erhielten», sagt Cornaz.
Roman Dobler von der St.Galler Staatsanwaltschaft
entgegnet, dass es nicht systematisch zu solchen Fällen
komme.
Bleibt noch die Frage, warum Strafbefehle
härter ausfallen als Gerichtsentscheide. Dobler sagt
dazu: «Denkbar ist, dass sich ein Beschuldigter in der
Zeit zwischen dem Erlass eines Strafbefehls und der
Gerichtsverhandlung in den Augen des Gerichts positiv
entwickelte. Und dass damit eine günstigere Prognose
ausfällt.» (vom)>
22.3.2019:
Fitnesscenter beklauen in der CH: 64.000 Fr. erbeutet: Mann nach
Einbruchserie in Zürcher Gyms verhaftet
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16753203
<Im August 2018 kam es innerhalb von wenigen Tagen
zu mehreren Einbruchdiebstählen in verschiedenen
Fitnesscentern in der Stadt Zürich. Dabei wurden aus
Garderobenschränken diverse Wertgegenstände, darunter
Uhren, Mobiltelefone und ein Laptop, entwendet.
Wie die Stadtpolizei Zürich am Freitag mitteilt, ging
man aufgrund des Tatvorgehens von derselben Täterschaft
aus. Schliesslich konnten Polizisten im Oktober in einem
Fitnessstudio im Kreis 1 einen 48-Jährigen verhaften.
Eine Angestellte hatte ihn in flagranti erwischt.
Über 64'000 Franken erbeutet
Aufgrund des Verdachts, dass der Mann für die
Einbruchserie vom August infrage kommen könnte, wurde er
an die Fachgruppe Einbruchdiebstahl der Stadtpolizei
Zürich übergeben. Diese konnten dem mutmasslichen Täter
nach umfangreichen Ermittlungen nun siebzehn
Einbruchdiebstähle in Garderobenschränke in den Kreisen
1, 4 und 11 nachweisen.
In zwei Fällen der Einbruchserie blieb es bei einem
Versuch. Insgesamt wurden Wertgegenstände und Bargeld im
Wert von über 64'000 Franken erbeutet. Der geständige
Tatverdächtige befindet sich zurzeit noch in Haft. Er
wird ausserdem verdächtigt, in weiteren europäischen
Städten ähnliche Einbruchdiebstähle begangen zu haben.
Kanton Schwyz
26.3.2019: Krimineller Schweinzer (19) spielt
mit Laser gegen Polizist und gegen
Lokomotivführer (!) Teenager blendet Lok-Führer mit Laserpointer https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/19-Jaehriger-blendet-Lok-Fuehrer-mit-Laserpointer-16234630
<Ein 19-Jähriger hat in Freienbach SZ einen
SBB-Mitarbeiter gefährdet. Nun wehrt er sich gegen die
Erstellung eines DNA-Profils.
Für rund 20 Sekunden hat der junge Mann einen
SBB-Lokführer mit einem Laserpointer geblendet, als
dessen Güterzug in der Gemeinde Freienbach SZ
vorbeigefahren ist. Der Lokführer meldete den Vorfall
der Polizei. Diese konnten den 19-Jährigen in einem
Personenzug von Freienbach nach Pfäffikon ausfindig
machen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Der
Vorfall ereignete sich im August 2018.
Am Bahnhof Pfäffikon wurde der Mann schliesslich von
der Polizei angehalten und der Laserpointer der Klasse
3B sichergestellt. Bei Direktbestrahlung kann ein
solcher Laserpointer gefährliche Verletzungen am Auge
verursachen und die Netzhaut dauerhaft schädigen.
Dem Bericht zufolge hatte der Jugendliche zuvor im Zug
damit einem Polizisten an den Hinterkopf geleuchtet.
Dies bestreitet der 19-Jährige jedoch.
Beschuldigter wehrte sich gegen DNA-Profil
Im Rahmen der Ermittlungen habe die Polizei einen
Abstrich seiner Wangenschleimhaut zur Erstellung eines
DNA-Profils angeordnet. Diesen liess der 19-Jährige zwar
nehmen, gegen das Profil wehrte er sich jedoch. Er wolle
nicht, dass sich ein solches auf seine Stellensuche
auswirke. Zudem erachtete er die Massnahme als
unverhältnismässig. Er habe einen dummen Fehler gemacht,
den er auch zugegeben habe.
Doch das Kantonsgericht hat die Beschwerde abgewiesen.
Es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Mann in Zukunft
Delikte von gewisser Tragweite ausüben könnte. Die
Registrierung seines DNA-Profils werde im Fall bereits
begangener oder künftiger Straftaten zur Aufklärung
helfen. Des Weiteren wirke eine Registrierung auch
präventiv, wie es im kürzlich publizierten Urteil des
Kantonsgerichts heisst.
(kat)>
========
27.3.2019: Kriminelle Schweinzer
geben beim Erwischen durch Schwarzfahren falsche
Personalien und Adressen an, damit jemand anders die
Geldbusse bezahlen soll (!!!) So schützen
Sie sich vor falschen ÖV-Bussen
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/So-schuetzen-Sie-sich-vor-ungerechten-Bussen-21825054
<von B. Zanni -
Oftmals erhalten unschuldige Personen ÖV-Bussen. Ein
Datenschützer gibt Tipps, wie man den Ärger verhindern
kann.
Unschuldige Personen empfangen immer wieder
Bussen, weil Passagiere ohne Ticket falsche Personalien
angeben. Opfer R.G.* verdächtigt einen Facebook-Freund.
«Bis vor kurzem war auf meinem Facebook-Account mein
Geburtsdatum ersichtlich. So war es ein Leichtes, mich
anzuschwärzen.» Er erhielt kürzlich eine Busse, weil ein
Unbekannter sich bei einer Kontrolle in Bern als R.G.
ausgab und seine Adresse angab.
Kundenbegleiter ziehen die Polizei nur bei, wenn sich
eine Person nicht ausweisen kann und gleichzeitig ein
Verdacht auf Namensmissbrauch besteht. Da in der Schweiz
keine Ausweispflicht besteht, gelingt es den
Schwarzfahrern immer wieder, das Personal mit Tricks um
den Finger zu wickeln. Um nicht Opfer eines
Identitätsdiebstahls zu werden, kann man aber auch
einige Vorkehrungen treffen. Der Datenschutzexperte
Stefan Thöni empfiehlt Folgendes:
• Veröffentlichen Sie Ihre Wohnadresse
möglichst nicht. «Das bedeutet, dass man seine Adresse
nicht ins Telefonbuch einträgt.»
•Sperren Sie bei Ihrer Gemeinde die Registerauskunft.
•Belegen Sie das Kontrollschild Ihres Fahrzeugs
mit einer Auskunftssperre.
• Verwenden Sie auf Social Media einen Nickname
als Profilnamen oder eine leicht abgeänderte Form Ihres
richtigen Namens.
•Veröffentlichen Sie auf Social Media Ihr Geburtsdatum
nicht. Sollten Sie Ihr Geburtsdatum nicht angegeben
haben, ist die Gefahr von Identitätsdiebstahl noch nicht
gebannt. «Vielleicht haben Sie an Ihrem Geburtsdatum Glückwünsche
von anderen Usern erhalten. Sollte dies der Fall sein,
ist es ratsam, diese Posts zu löschen.» Auf Facebook
kann man die Einstellungen auch so bearbeiten, dass alte
Posts nur für Freunde zugänglich sind. Für Twitter gibt
es den Dienst Tweet Delete, der alte Posts automatisch
löscht.
•Nehmen Sie etwa auf Facebook nur Freundschaftsanfragen
von Personen an, die Sie persönlich kennen und denen Sie
vertrauen.
•Machen Sie Ihr Facebook-Profil nur für Freunde
sichtbar.
•Geben Sie im Internet Ihren Arbeitgeber nicht
an. Auch wenn Sie eine Homepage haben, sollten Sie bei
den Angaben des Impressums vorsichtig sein. «Dort eine
Wohn- oder Geschäftsadresse anzugeben, ist heikel.»
•Geben Sie im Internet lieber weniger als mehr Daten zu
Ihrer Person an. «Sind Sie etwa in einem Verein,
sollte auf dessen Homepage Ihre Wohnadresse nicht
ersichtlich sein.»
*Name der Redaktion bekannt.>
========
Korrupte
Schweinz (Schweiz) 27.3.2019: Abstimmungen werden
manipuliert - Beispiel kriminelle Pharma Novartis -
Kontrolle mit GPS-Sender: Der "unabhängige
Stimmrechtsvertreter" hat gar nichts zu sagen -
Stimmbriefe landen direkt im Novartis-Campus -
jegliche Manipulation möglich : SRF überführt Novartis mit Peilsender
https://bazonline.ch/wirtschaft/srf-ueberfuehrt-novartis-mit-peilsender/story/15062302
<Thomas Knellwolf Holger Alich
Eine Recherche der «Rundschau»
zeigt, wo Stimmzettel von Aktionären landen und warum
das problematisch ist.
Mit einer innovativen Recherchemethode weist das
TV-Magazin «Rundschau» nach, dass Novartisdas Stimmgeheimnis seiner Aktionäre nicht ernst
nimmt. Für einen Beitrag, der heute Abend ausgestrahlt
wird, hat sich ein «Rundschau»-Reporter eine
Novartis-Aktie gekauft und sein Stimmrecht an der
Generalversammlung schriftlich wahrgenommen. Das tun fast
alle Aktionäre.
Doch der SRF-Mann machte noch etwas Spezielles: Er
legte seinem Couvert einen GPS-Tracker bei. Mit dem
Minipeilgerät liess sich danach orten, welchen Postweg
seine Unterlagen genommen hatten.
Gemäss «Rundschau» war es ein bemerkenswerter Weg: Der
Umschlag landete nicht beim unabhängigen
Stimmrechtsvertreter für die
Generalversammlung, obschon dessen Adresse auf dem
Couvert vorgedruckt ist. Vielmehr gelangten die
Unterlagen zuerst in ein Postfach im Bahnhof Basel und
von dort direkt auf den Novartis-Campus. Im Keller des
Gebäudes Forum 1 wurde die Post gemäss dem Schweizer
Fernsehen geöffnet.
Gefahr von Missbrauch
Nun steht die Frage im Raum, ob Novartis mit der
Umleitung der Briefe seine Eigentümer täuscht. Denn die
Wahl- und Abstimmungszettel geraten nicht in die Obhut
einer unabhängigen Vertrauensperson, die das
Anwaltsgeheimnis zu wahren hat, sondern zum Konzern.
Dort könnten sie von Novartis-Mitarbeitern missbraucht
werden. Wer schon im Voraus weiss, wie gewählt und
gestimmt wird, kann seinen Informationsvorsprung nutzen.
Zum Beispiel kann er Aktionäre, die noch nicht gestimmt
haben, mobilisieren oder anderweitig beeinflussen. Zudem
ist durch die Novartis-Praxis das Stimmgeheimnis
bedroht: Auf den Abstimmungsbögen ist der Name des
Aktionärs gedruckt.
«Ein grosser logistischer Aufwand»
Rechtsanwalt Peter Andreas Zahn, gewählt als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter der Novartis-Aktionäre,
rechtfertigt das Vorgehen in der «Rundschau» mit einem
«grossen logistischen Aufwand (…), der die verfügbare
Kapazität einer Anwaltskanzlei sprengt».
Derweil betont ein Spezialist für solche Fragen,
Rechtsanwalt Rudolf Schwager, in einem Kurzaufsatz die
Wichtigkeit der Unabhängigkeit: «Der
Stimmrechtsvertreter muss deshalb von der Gesellschaft
selbst, den Gesellschaftsorganen, Grossaktionären,
Stimmrechtsberatern etc. unabhängig sein, wobei auch
kein Anschein von Abhängigkeit bestehen darf.»
Novartis sieht in dem Vorgehen kein Fehlverhalten: Die
rund 30'000 Antwortcouverts würden bei Novartis «von
hierfür rekrutierten pensionierten Mitarbeitenden
geöffnet und verarbeitet», erklärt der Konzern. «Dieses
Vorgehen entspricht geltendem Recht und beeinträchtigt
die Unabhängigkeit des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters nicht, weil die Auszählung unter
seiner Aufsicht erfolgt.»
«Wir werden die
Hinweise in eine mögliche Verbesserung der Prozesse
einfliessen lassen.»Novartis
Experten überzeugt das nicht: «Um keinerlei Zweifel an
der Unabhängigkeit des Stimmrechtsvertreters aufkommen
zu lassen, wäre es besser, wenn der Stimmrechtsvertreter
die für die Auszählung notwendigen Ressourcen unabhängig
vom Unternehmen organisiert», sagt Barbara Heller,
Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Swipra, das
unter anderem auf Corporate-Governance-Fragen
spezialisiert ist.
In der «Rundschau» äussert sich auch die
Wirtschaftsjuristin Monika Roth Zweifel: Sie sieht im
Vorgehen «eine Umgehung der grundsätzlichen Regelung und
des Sinns des unabhängigen Stimmrechtsvertreters». Damit
drohe gar die Anfechtung von Beschlüssen einer
Generalversammlung.
Novartis scheinen ebenfalls Zweifel zu kommen: «Wir
werden die Hinweise der ‹Rundschau› in eine mögliche
Verbesserung der Prozesse einfliessen lassen», schreibt
der Konzern.
Herisau 28.3.2019: Schweinzer
Primarschülern ist es langweilig - und sie erfinden
"schräge" Sachen - Bandenkriminalität in Herisau: Herisau:
Wohnquartier verzweifelt wegen Kinderstreichen
https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Kinder-treten-regelmaessig-in-Pfahl-eines-Vordachs-24940393
<Seit rund drei Monaten bringen Primarschüler
mit ihren Streichen die Bewohner eines
Mehrfamilienhauses in Herisau auf die Palme.
Lange unternahmen Tamara Helg (26), Rebecca Bottling (29)
und weitere Bewohner der Schwellbrunnerstrasse in Herisau
nichts gegen die Kinderstreiche, die ihnen täglich
gespielt werden. Eine der Frauen klagt nun aber in einem
Social-Media-Beitrag darüber. Erwähnt wird, dass eine
Gruppe Primarschüler regelmässig den Stützpfeiler ihres
Vordachs schräg treten würde. Doch es komme auch zu
Steinwürfen, Beschädigungen von Autos und
Klingelstreichen.
«Immer wieder können wir aus dem Fenster beobachten,
wie die Schüler mit ihrem Schulranzen extra so nahe an
den parkierten Autos vorbeigehen, dass es Kratzer an den
Fahrzeugseiten gibt», sagt Helg. Ausserdem seien ihr in
den letzten Wochen immer wieder Steine in den
Briefkasten gelegt worden. Doch der Ärger geht noch
weiter: «Auf der Baustelle nebenan werfen die Kinder
immer wieder Steine gegen die Scheiben, die neu
eingebaut werden sollen», so Helg. «Sie nehmen dann die
Scherben und verteilen diese überall. Ich mache mir vor
allem Sorgen, dass so der Pneu meines Autos irgendwann
kaputt geht», führt Bottling weiter aus.
Für die Schüler bisher keine Konsequenzen
Bislang konnten die beiden Frauen die Primarschüler
noch nicht zur Rede stellen: «Da wir im dritten Stock
wohnen, reicht uns die Zeit nicht, um runter zu rennen.
Die Kinder sind dann immer schon weg», so Helg. Nur
einmal rief sie aus dem Fenster «Gohts eigentlich no?».
Die Antwort von einem der Schüler war simpel: «Jo,
wieso?» Auch Bottling habe mehrmals das Gespräch mit den
Kindern gesucht, als Antwort sei aber jeweils nur «ein
freches Lachen» zurück gekommen.
Ihren Aussagen zufolge haben auch Helg und Bottling als
Kinder Streiche gespielt. Deshalb zeigen sie ein
gewisses Verständnis und wollen nicht gleich die Polizei
einschalten. Zuerst solle das Gespräch gesucht werden.
Auch will Helg durch ihren Social-Media-Beitrag die
Eltern der Kinder ausfindig machen. «Bei Gelegenheit
möchte ich das Problem mit ihnen besprechen», sagt auch
Bottling.
Polizei rät zu einer Meldung bei Schule
Bei der Polizei sind die Vorfälle bislang nicht
bekannt. Anton Sonderegger, Polizeisprecher der
Ausserrhoder Kantonspolizei, rät, die betreffende
Schule, hier vermutlich das Schulhaus Ifang, über die
Vorfälle zu informieren. Sonderegger: «Die Sache würde
dann im Unterricht thematisiert.»
(mwa)>
========
28.3.2019: Schweinzer sind grenzenlos
kriminell mit Banken, Pharma, Schmuggel, Betrug usw. -
deswegen darf man sie nicht kennenlernen - nur die
Ausländer wissen das nicht (!): Die Schweiz
ist eines der unfreundlichsten Länder
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Die-Schweiz-ist-eines-der-unfreundlichsten-Laender-31465675
<Expats haben es in der Schweiz schwer. Sie
beurteilen es als beinahe unmöglich, Freundschaften zu
Schweizern aufzubauen
Für Expats ist es oft schwierig, an ihrem neuen Wohnort
Anschluss zu finden. Dies trifft besonders auf Expats in
der Schweiz zu, wie die Organisation InterNations in ihrem
neusten Bericht schreibt. Tatsächlich befindet sich die
Schweiz auf Platz 65 (von total 68) der weltweit besten
Länder, um neue Freunde zu finden.
Ähnlich schwierig ist dies in Saudiarabien (Platz 64),
Dänemark (Platz 66) und Schweden (Platz 67). Dieser
Trend hat sich über die vergangenen fünf Jahre hinweg
bestätigt.
Generelle Unzufriedenheit
Ganze 3o Prozent der Expats schätzen die Schweizer als
generell unfreundlich ein. Dies zeigt sich auch in
anderen deutschsprachigen Ländern. Ein Auswanderer aus
den USA, der in Deutschland lebt, gab an, dass die
«generelle Unfreundlichkeit der Menschen hier» einer der
schlimmsten Aspekte des Landes sei.
Gar mehr als die Hälfte aller Expats finden, dass es
sehr schwierig sei, sich in der Schweiz mit
Einheimischen anzufreunden. Darunter leidet auch die
generelle Zufriedenheit. 14 Prozent geben an, mit ihrem
Leben in der Schweiz nicht zufrieden zu sein. Das sind
drei Prozent mehr als der weltweite Durchschnitt.
Zu den beliebtesten Ländern gehören Mexiko,
Bahrain, Serbien, Costa Rica und Ecuador.
Dort sei es am leichtesten, Anschluss zur lokalen
Bevölkerung zu finden. Dies zeigt sich auch in der
generellen Zufriedenheit der Expats, die in den
genannten Ländern äusserst hoch ist.
(doz)>
========
Kriminelle Schweinzer 2.4.2019: Der Chef
bei der Polizei ist der Täter - z.B. in Richterswil: Bedingte
Freiheitsstrafe: Polizeichef zweigt
fast 150'000 Fr Parkgelder ab https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Ex-Polizeichef-zweigte-Parkgelder-ab-16971057
<Der ehemalige
Polizeichef von Richterswil hat fast 150'000 Franken
Parkgelder in die eigene Tasche fliessen lassen. Er
kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe.
Fast 150'000 Franken Parkgelder hat der ehemalige
Polizeichef der Zürcher Gemeinde Richterwil in seine
eigene Tasche fliessen lassen. Zudem plünderte er
den Tresor eines Arbeitskollegen. Das Bezirksgericht
Horgen verurteilte den 48-Jährigen am Dienstag zu
einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Qualifizierte Veruntreuung, mehrfache
Urkundenfälschung, Diebstahl sowie mehrfache
Geldwäscherei – die Liste der Schuldsprüche war
lang. Das Gericht verurteilte den Mann im
abgekürzten Verfahren. Neben einer Busse von 1000
Franken muss er auch 144'000 Franken der Gemeinde
Richterswil zurückzahlen.
Beträge wurden immer höher
«Sie haben eine riesengrosse Dummheit begangen»,
sagte der Gerichtspräsident bei der
Urteilsverkündung. Ausserdem haben sie den Ruf der
Polizei geschädigt und das Vertrauen in diese
gestört. 18 Jahre lang war der Mann bei der Gemeinde
Richterswil als Polizist angestellt, 16 Jahre davon
als Chef der Gemeindepolizei. In dieser Funktion war
er auch zuständig für die Gelder aus den
Parkautomaten.
Darin witterte er 2014 plötzlich seine Chance.
Unbemerkt zweigte er in diesem Jahr erstmals 10'000
Franken auf sein privates Konto ab. In den folgenden
Jahren wurden die Beträge immer höher: 2015 überwies
er auf sein Konto 17'000 Franken, im Jahr darauf
38'000 Franken, im folgenden Jahr gar 67'000
Franken, und 2018 waren es noch einmal 12'000
Franken.
«Schwierige Lebenssituation»
Seinen letzten Coup verübte er im Februar 2018. Er
klaute aus der Schreibtischschublade seines Kollegen
den Schlüssel für dessen Kleintresor. In einem
unbeobachteten Moment öffnete er diesen und steckte
die 600 Franken, welche sein Kollege darin
aufbewahrte, in seine Tasche.
Der 48-Jährige zeichnete vor Gericht von sich das
Bild eines Opfers. «Als ich mich das erste Mal an
den Parkuhren vergriff, steckte ich in einer
schwierigen Lebenssituation.» Er sprach von einer
Kampfscheidung, von Mitleid mit seiner Ex-Frau und
von einer Tochter, die er nicht mehr sehen durfte.
Aus Mitleid und Nächstenliebe gehandelt
Eine weitere Beziehung mit einer jungen Rumänin
brachte dem damaligen Polizeichef trotz voller
Konten kein Glück. Kurz nach der Geburt einer
zweiten Tochter ging auch diese Verbindung in die
Brüche. «Ich wurde Opfer von häuslicher Gewalt»,
sagte der Mann. Aus Mitleid und unter Druck habe er
sie und ihre Familie aber weiter unterstützt.
Neben seinem Bild als Opfer zeichnete der Mann am
Dienstag aber auch das eines grosszügigen
Unterstützers. «Ich habe mit dem Geld auch immer
mehr Bedürftigen in der Gemeinde Richterswil
geholfen», sagte er. Er habe das als seine Aufgabe
gesehen, «wenn die Gemeinde schon nichts tut». Seine
Taten habe er aus Mitleid und Nächstenliebe
begangen, betonte er.
Der hohe Verlust der Gemeinde im Jahr 2017 – fast
70'000 Franken fehlten – fiel bei einer internen
Überprüfung auf. Die Untersuchungen begannen und
führten relativ rasch zum Polizeichef. Am 20. März
2018 war der Mann an seinem Arbeitsort verhaftet
worden.
Atomwaffen der krimnellen NATO (Uranmunition) und ihre
Wirkung? Siehe NATO-Video-Index
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10.4.2019: Sie sprechen Hochdeutsch,
spielen "Polizei" am Telefon und hamstern Geld: Polizeimeldungen Region
Basel: Falsche Polizei ergaunert mehrere 10'000
Franken
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/16097421
<Aktuell häufen sich im Baselbiet wieder Fälle von
Trickbetrügern, die sich als Polizisten ausgeben. Die
Betrüger telefonieren systematisch Gemeinden ab.
Rund 40 Personen haben sich seit Anfang Monat bei der
Baselbieter Polizei gemeldet. Der Grund: Trickbetrüger,
die sich als die Polizei ausgaben, hatten sie angerufen.
Es gebe eine regelrechte Welle von Betrugsversuchen,
bei der systematisch ganze Gemeinden abtelefoniert
würden, so Roland Walter, Mediensprecher der Baselbieter
Kantonspolizei.
Wie die Baselbieter Kantonspolizei am Mittwoch
mitteilte, seien die Betrüger bislang erst in einem Fall
erfolgreich gewesen. Eine Rentnerin übergab den falschen
Polizisten Schmuck im Wert von mehreren 10'000 Franken.
Täter erkundigen sich nach Wertsachen
Wie viel Geld die Kriminellen der Rentnerin im Detail
stehlen konnten, möchte die Polizei nicht sagen. Es
handle sich aber um einen Betrag im «oberen
fünfstelligen Bereich».
Gemäss der Baselbieter Polizei sprechen die Betrüger
Hochdeutsch und geben vor, Mitarbeitende der
Kantonspolizei Basel-Landschaft zu sein, die
Abklärungen, oft im Zusammenhang mit Einbrüchen, machen
müssen. Diese falschen Polizisten erkundigen sich nach
Wertsachen im Hause, der finanziellen Situation, der
Anwesenheiten der Bewohner und ähnlichem.
10.4.2019: Kriminalität auf HOHER EBENE in
der reichen Schweinz: Gericht verurteilt
Cum-Ex-Whistleblower der Bank Sarasin zu 165.600 Franken
Geldstrafe: Schweizer Gericht verurteilt Cum-Ex-Aufklärer zu
Bewährungsstrafe
https://de.sputniknews.com/panorama/20190411324667154-schweizer-gericht-verurteilt-cum-ex-aufklaerer-zu-bewaehrungsstrafe/
<Im Zusammenhang
mit seiner Rolle bei der Aufdeckung des
Cum-Ex-Steuerskandals ist ein Stuttgarter Anwalt in
der Schweiz vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage
freigesprochen worden. Wegen Anstiftung zum Verstoß
gegen das Bankengesetz wurde er allerdings am
Donnerstag vom Bezirksgericht Zürich zu einer
Geldstrafe von 165.600 Franken (umgerechnet rund
146.500 Euro) auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn und zwei
ehemalige Mitarbeiter der Bank Safra Sarasin
Gefängnisstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren
gefordert, meldet die Agentur Reuters.
Hintergrund des Gerichtsverfahrens in Zürich war der
Streit zwischen der Bank Sarasin und dem
Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Dessen nun
verurteilter Anwalt soll der Staatsanwaltschaft zufolge
die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter angestiftet
haben, rechtswidrig Bankunterlagen zu übergeben. Das
Landgericht Ulm verurteilte die Bank Sarasin 2017 zu 45
Millionen Euro Schadenersatz an Müller, weil die Bank
den Gründer der Drogeriekette falsch beraten haben soll.
Das Institut hatte Müllers Geld in einem Fonds angelegt,
der mit den umstrittenen Cum-Ex-Steuertricks arbeitete.
Bei „Cum-Ex” ließen sich Anleger einmal gezahlte
Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens
zwei Mal erstatten. Dadurch sind dem Fiskus in
Deutschland laut Bundesfinanzministerium mehr als fünf
Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke
2012 geschlossen wurde.
Auch die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter wurden
auf Bewährung verurteilt. Einer zu 13 Monaten Haft und
einer Geldstrafe, der andere nur zu einer Geldstrafe.
Bei allen drei Verurteilten verfallen die Strafen,
sofern sie sich in den nächsten beiden Jahren nichts
zu Schulden kommen lassen.>
Marrakesch 13.4.2019: Kriminelle Schweizer
an Mord an 2 Skandinavierinnen beteiligt - 10 Jahre Haft
in Marokko: Schweizer nach Mord an Touristinnen in Marokko
verurteilt
<Im Zusammenhang mit dem Mord an zwei
skandinavischen Studentinnen in Marokko hat ein
Gericht einen 33 Jahre alten Schweizer zu zehn Jahren
Haft verurteilt. Dies berichtete die staatliche
Nachrichtenagentur MAP.
Der Schweizer, der mit seiner Familie bereits
länger in Rabat lebte, sei zwar nicht an der Tat direkt
beteiligt gewesen, er sei aber Teil einer Terrorgruppe
gewesen.
Mitte Dezember vergangenen Jahres waren zwei
skandinavische Rucksacktouristinnen im Nationalpark
Toubkal unweit von Marrakesch ermordet worden, teilte die
Deutsche Presse-Agentur (DPA) mit. Die beiden jungen
Frauen waren nach Polizeiangaben geköpft worden. Die
Sicherheitsbehörden verhafteten nach Angaben der
marokkanischen Staatsanwaltschaft insgesamt 23 Personen.
Darunter befinde sich ein weiterer Schweizer, der die
mutmaßlichen Mörder im Umgang mit Waffen trainiert haben
soll.>
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Münchenstein (BL)
25.4.2019: Kriminelle Schweinz stellt gerne Fallen:
Zum Beispiel: 30er-Zone schlecht markieren und Blitzer
aufstellen - oder hat die reiche Schweiz keine Farbe
mehr gehabt? Fieser Blitzer: «30er-Zone wurde extra schlecht
markiert»
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/27523941
Dass eine neue Tempo-30-Zone in Münchenstein ausgerechnet
in Fahrtrichtung des Radars nicht am Boden markiert wurde,
ärgert einen Leser.
<"Es ist davon auszugehen, dass die 30er-Zone an
dieser Stelle absichtlich nicht mit Farbe am Boden
markiert wurde, damit möglichst viel Geld in die
Gemeindekasse fliesst", glaubt der empörte Leser S.*
Seit kurzem erst gilt auf einem Abschnitt der
Pumpwerkstrasse im Münchensteiner Gewerbegebiet Tempo
30. Grund dafür ist das Alters- und Pflegeheim in diesem
Bereich. Die Temporeduktion soll die Sicherheit der
Senioren bei der Strassenüberquerung erhöhen.
S., der anonym bleiben will, tappte selbst in die
Radarfalle, die seit 1998 an dieser Stelle steht. «Es
geht mir aber nicht darum, dass ich sauer bin, weil es
mich geblitzt hat», betont er. Vielmehr störe ihn, wie
die Gemeinde die Änderung umsetze und sanktioniere.
In der Gegenrichtung zum Radar sei Tempo 30 nämlich am
Boden markiert. Zusätzlich stehe ein Schild auf einem
Betonsockel gut sichtbar auf der Strasse. «Auf der
anderen Seite ist die Strasse allerdings breit und das
Tempo-30-Schild steht unscheinbar, hoch oben am
Strassenrand.»
«Bodenmarkierungen sind nicht Pflicht»
Die Gemeinde will den Vorwurf des empörten Autofahrers
nicht gelten lassen. «Auf keinen Fall machen wir das, um
die Einnahmen zu erhöhen», sagt Gemeindepräsident
Giorgio Lüthi. Die verkehrspolizeilichen Anordnungen
seien alle korrekt umgesetzt worden, betont er.
«Bodenmarkierungen sind grundsätzlich nicht Pflicht und
dienen nur als Hilfsmittel als Ergänzung zur
Signalisation.
Es wird in beide Richtungen zu schnell gefahren
Die Gemeinde hat im Zuge der neuen Signalisation vom
16. bis 19. April Geschwindigkeitsmessungen in beide
Richtungen durchgeführt. Dabei waren 13 Prozent der
Autofahrer mit mehr als 35 km/h unterwegs. «Ich habe
extra nachgesehen, es machte keinen Unterschied, von
welcher Seite sie kamen», sagt Lüthi. Ob Bodenmarkierung
oder «unscheinbare» Tafel, die Sichtbarkeit der
Signalisation spielt also offenbar keine Rolle.
Quellen
[web01]
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/mit-ex-kripo-chef-winzenried-steigt-eine-polizeilegende-in-die-politik-ein-131685995
[web02]
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/der-unnahbare-aargauer-kripo-chef-geht-in-pension-127853691
[web03]
https://everipedia.org/wiki/lang_en/spirit-cooking-marina-abramovic/
[web04] Fulford-Bericht vom 30.1.2019:
http://brd-schwindel.ru/benjamin-fulford-griff-der-kabale-nach-venezolanischem-oel-schlaegt-fehl-bankrott-des-us-unternehmens-droht/
[web05] https://annekelucas.com/ mit dem Video: From
Child Sex Slavery to Victory - My Healing Journey
[web06] Fall aus Zürich-Örlikon vorhanden, Kinderheim
Dialogweg