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CH - Kriminelle Schweizer 11 - ab 31.10.2018


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Zwei der hochkriminellen Hetzer in der Schweinz (Schweiz) - Mossad-Agenten gegen Logik:
Krimineller Hetzer und Mossad-Agent Samuel
                        Althof bei einer Mossad-Veranstaltung
                        "Fischhof-Preis" 2016   Der
                              hochkriminelle Hetzjournalist Isidor
                              Ambühl (Iso Ambühl) auf Facebook im Januar
                              2011, mit direkter Verbindung zur
                              kriminellen Mossad-Rothschild-Mafia, das
                              war so auf Facebook angegeben
Krimineller Hetzer und Mossad-Agent Samuel Althof bei einer Mossad-Veranstaltung "Fischhof-Preis" 2016 [4] - Der hochkriminelle Hetzjournalist Isidor Ambühl (Iso Ambühl) auf Facebook im Januar 2011, mit direkter Verbindung zur kriminellen Mossad-Rothschild-Mafia, das war so auf Facebook angegeben [9]
Mord in Zureich (Zürich),
                        Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne
                        Absperrung mit Mauer ohne
                        Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
                        Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist
                        PERVERS!!!
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!!

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino (ab 2017)

20 minuten online, Logo

31.10.2018: Krimineller Schweinzer (Schweizer) foltert 14-Jährige aus Finnland mit Sexfotos im Internet - bis zum Selbstmord:
Suizid von Mädchen (14): Tragischer Sextortion-Fall kommt vor Gericht
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Krasser-Sextortion-Fall-kommt-vor-Gericht-21448602

<Ein Schweizer stellte Nacktbilder eines finnischen Mädchens (14) ins Netz. Später nahm sich dieses das Leben. Am Donnerstag muss er in Uster ZH vor den Richter.

«Jeder hat Angst, zu sterben, bis man ein Kind verliert. Dann hat man Angst zu leben»: Diesen ergreifenden Satz schrieb die Mutter ein halbes Jahr nach dem Tod ihrer Tochter auf Facebook. Im Juni 2017 hatte sich ihre Jüngste im Alter von erst 14 Jahren das Leben genommen. «5380 Tage Liebe», schrieb die Mutter an jenem Tag. Und weiter: «Meine Liebste geht von uns. Es gab zu wenige Tage, aber jeder von ihnen war unbezahlbar. Es ist schwer, ohne sie zurückzubleiben.»

Dem Suizid ging ein Fall von Sextortion voraus, der ab Donnerstag am Bezirksgericht Uster verhandelt wird. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, lernte das finnische Mädchen im Herbst 2016 auf dem Video-Dienst Chatroulette einen heute 30-jährigen Schweizer aus dem Kanton Zürich kennen. Dieser schickte der Minderjährigen via Facebook-Messenger oder Whatsapp gegen 30 Nacktfotos. Auch onanierte er im Videochat vor den Augen des Mädchens.

Er machte sich über das Mädchen lustig

Im Gegenzug forderte er das Mädchen auf, ihm Nacktfotos zu schicken, was dieses erst tat, als er es dazu drängte. Die Aufnahmen der Geschlechtsteile veröffentlichte der Beschuldigte auf einem einschlägigen Pornoportal – als Profilnamen verwendete er den Vor- und den Nachnamen des Mädchens. Das Profil benutzte er als Druckmittel, um noch mehr Nacktfotos zu erhalten. So drohte er, die Fotos auch den Eltern und Kollegen zugänglich zu machen. Zudem musste sich das Mädchen dabei filmen, wie es sich verschiedene Gegenstände in die Vagina einführte.

Die 14-Jährige forderte den doppelt so alten Mann in fünf bis sieben Chats auf, die Fotos vom Netz zu nehmen, was dieser nicht tat. Im Gegenteil: Laut der Anklage machte er sich in einem Chat über ihre Sorgen lustig und fragte sie, ob sie wisse, wie viele Menschen die Nacktfotos schon gesehen hätten. Ende 2016 forderte sie ihren Chatpartner ultimativ auf, das Profil zu löschen, und drohte damit, sich umzubringen. Sie schickte ihm auch ein Foto, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hielt.

Strafe soll aufgeschoben werden

Laut der Anklage verschlimmerten sich im Laufe des Kontakts die psychischen Probleme des Mädchens, «sodass sich die Geschädigte nicht mehr anders zu helfen wusste», als sich das Leben zu nehmen. Zu den psychischen Problemen habe neben dem Aspergersyndrom mit Essstörungen auch beigetragen, dass das Mädchen Angst gehabt habe, der Mann könnte es aufsuchen und vergewaltigen. So hatte er ihm auch erzählt, er habe einmal eine 13-jährige Einwanderin vergewaltigt.

Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache harte Pornografie vor. Der Suizid spielt im Prozess höchstens eine indirekte Rolle: Die Staatsanwaltschaft sieht keinen kausalen Zusammenhang mit dem tragischen Tod. So drohen dem Beschuldigten zwei Jahre Gefängnis. Allerdings dürfte die Strafe zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden.

Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft, auch wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Derzeit ist er auf freiem Fuss. Er wohnt in einer grossen Blocksiedlung und muss einmal wöchentlich zur Therapie.

(daw)>

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1.11.2018: Dieser arrogante Erpresser-Zürcher gehört in die Kiste:
Nacktfoto-Drama um Finnin (14): «Ein solcher Täter gehört ins Gefängnis»
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Erschreckend--dass-der-Suizid-kein-Thema-ist--18532855

<Der tragische Fall von Sextortion wird zum Thema im Bundeshaus. Politiker von links bis rechts wollen das Strafgesetz verschärfen.

Am Donnerstag steht ein heute 30-jähriger Schweizer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, Nötigung und Pornografie vor dem Bezirksgericht Uster. Im Juni 2017 nahm sich eine 14-jährige Finnin das Leben, nachdem sie von ihm erpresst worden war. Die beiden lernten sich im Internet kennen, er drängte sie dazu, Nacktbilder und Videos mit sexuellem Inhalt zu machen. Diese veröffentlichte er unter ihrem echten Namen auf einer Pornowebsite.

Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft, diese soll allerdings zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Der Suizid ist nicht Teil der Anklage, da eine Verbindung zu den Taten des Schweizers nicht nachgewiesen werden kann.

Täter zeigt keine Reue

Jetzt schildert der Angeklagte seine Sicht der Dinge: «Ich wollte nur ein bisschen Druck machen. Ich hoffe, die Sache ist bald vergessen», sagt der 30-Jährige zum «Blick». Schuldig am Tod des jungen Mädchens fühlt er sich nicht. Stattdessen macht er sich Sorgen, dass der Fall negative Konsequenzen für ihn haben könnte: «Ich habe Angst, dass die Sache an mir hängen bleibt.» Er habe schon Monate vor dem Suizid keinen Kontakt mehr mit dem Mädchen gehabt Er habe erst in der Untersuchungshaft vom Selbstmord erfahren. Dass er ihr aber mit den Nacktbildern gedroht hat, gibt er offen zu: «Ja, ich drohte mit ihren Nacktbildern. Und ja, ich habe sie auch ins Netz geladen.»

«Bei Taten im virtuellen Raum sind die Strafen zu tief»

Parlamentarier fordern nun härtere Strafen bei Cyberdelikten. Für CVP-Nationalrätin Viola Amherd etwa ist klar, dass das Strafgesetz nicht ausreicht – gerade bei Fällen, in denen ein Opfer durch Cyber-Mobbing, Sextortion oder das Weiterverbreiten von Nacktbildern in den Tod getrieben wird: «Meist führen mehrere Gründe dazu, dass sich eine junge Person das Leben nimmt. Das Veröffentlichen von Nacktfotos auf einem Pornoportal kann aber das Fass zum Überlaufen bringen.» Heute komme ein Täter zu glimpflich davon.

Amherd fordert jetzt einen eigenen Strafartikel, um solche Delikte schärfer ahnden zu können: «Heute muss man sich mit Straftatbeständen wie sexuellen Handlungen mit Kindern, Nötigung oder Pornografie behelfen. Weil die Taten aber im virtuellen Raum stattfinden, fallen die Strafen zu mild aus.» Wichtig sei auch, dass schon Grooming – also das gezielte Ansprechen von Kindern durch Erwachsene mit sexuellen Absichten – geahndet werden könne. «Heute kann die Polizei erst einschreiten, wenn es zu spät ist.»

«Ein solcher Täter gehört ins Gefängnis»

Unterstützung erhält Amherd von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. «Ich würde einen Cyberartikel begrüssen. Der Tod des finnischen Mädchens sei schockierend, zumal der Beschuldigte die Suiziddrohung des Mädchens einfach ignoriert habe. «Vor diesem Hintergrund und angesichts der Vorstrafen ist es unverständlich, wieso die Freiheitsstrafe durch eine ambulante Therapie aufgeschoben wird.» Ein solcher Täter gehöre ins Gefängnis.

Auch Yvonne Feri (SP) sieht Lücken im Umgang mit solchen Tätern. «Erschreckend ist, dass der Suizid im Prozess nicht genauer angeschaut wird, liegt es doch auf der Hand, dass ein Zusammenhang besteht.» Das Strafrecht sei aber schon verschärft worden. Zudem ist laut Feri im Parlament ein Vorstoss hängig, der bei sexuellen Handlungen mit Kindern bis zu 10 Jahren Gefängnis verlangt. Heute liegt die Maximalstrafe bei fünf Jahren. «Kinder und Jugendliche können ein Leben lang unter sexuellen Belästigungen und Übergriffen leiden, daher braucht es zwingend höhere Strafen, als es heute möglich ist.»

«Ihn einfach hinter Gitter zu sperren, ist problematisch»

Strafrechtsprofessor Peter Albrecht kann den Antrag der Staatsanwaltschaft verstehen: «Es gibt in der Regel ein psychiatrisches Gutachten, das eine solche Massnahme empfiehlt und den Täter als therapierbar einstuft. Eine ambulante Massnahme kann die Rückfallgefahr am effektivsten reduzieren, da der Täter in seinem gewohnten Umfeld therapiert werden kann. Einen solchen Täter einfach für zwei Jahre hinter Gitter zu sperren, ist problematisch, da er nachher oft noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.» Auch eine Therapie im Gefängnis sei oft weniger wirksam, da es dort in der Regel an einem therapiefreundlichen Umfeld mangelt.

Eine Verbindung zwischen der Erpressung und dem Suizid des Mädchens herzustellen, sei für die Justiz schwierig, sagt Albrecht: «Man muss nachweisen können, dass der Tod eine direkte Folge des Verhalten des Beschuldigten ist. Das ist eine hohe Hürde, da bei einem Suizid in der Regel viele Faktoren zusammenspielen und eine Kausalität nicht abgeleitet werden kann.»

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Laut Daniel Freitag, Strafrechtler an der Universität Zürich, darf sich die Politik nicht zu viel von einem Grooming- oder Sextortion-Paragraphen versprechen: «Wenn eine minderjährige Person nur angeschrieben wird, ist eine sexuelle Absicht schwer zu beweisen. Geht der Täter dann weiter, handelt es sich oft bereits um versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind oder um Nötigung. Die Lücke, die man im Parlament versucht zu füllen, ist also klein. Es ist nicht unbedingt die schlauste Idee, aber auch nicht die dümmste.»

Der Bundesrat sieht zurzeit «keinen Bedarf für neue Regulierungsmassnahmen», wie er in einer Antwort zu einer Interpellation von Yvonne Feri von 2017 schreibt. Er verweist auf eine Reihe von bereits erfolgten Verschärfungen: Neu werden Personen bis zum 18. Altersjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt, der Konsum von verbotener Pornografie wurde unter Strafe gestellt. Weiter wird neu bestraft, wer eine minderjährige Person anwirbt, damit diese an einer pornografischen Vorführung mitwirkt. Angesichts dieser Sachlage sei eine weitere Abklärung, ob die heutigen strafrechtlichen Grundlagen zeitgemäss und griffig sind, momentan nicht notwendig.

(daw/the)>

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1.11.2018: Der Erpresser-Zürcher mit Nacktfotos fremder Personen im Internet mit Selbstmord als Folge bekommt 3,5 Jahre Gefängnis - und er protestiert!
3,5 Jahre in Nacktfoto-Drama: «Sie haben aus den Vorstrafen nichts gelernt»
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-Es-tut-mir-von-Herzen-leid--21857378

<Ein Mann aus Uster veröffentlichte Nacktbilder einer 14-Jährigen. Daraufhin brachte sich das Mädchen um. Eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten wird aufgeschoben.

Ein 30-jähriger Schweizer musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Der Beschuldigte lernte im Jahr 2016 im Netz eine 14-jährige Finnin kennen. Er brachte sie dazu, Nacktfotos von sich zu schicken und veröffentlichte die Bilder auf einem einschlägigen Pornoportal.

Obwohl das Mädchen drohte, sich etwas anzutun, löschte er die Fotos zunächst nicht. Im Frühsommer 2017 nahm sich die 14-Jährige das Leben. Das Gericht verurteilte den Schweizer nun wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monate. Diese wird aber aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

«Das ist unterste Schublade»

Der Täter sei vorbestraft und habe daraus nichts gelernt, begründete der Richter das Urteil. «Sie haben dem Mädchen den letzten Lebenswillen geraubt.»

Im ersten Teil der Verhandlung hatte der Beschuldigte das Wort. Der heute 30-jährige Schweizer aus dem Kanton Zürich trug ein schwarzes Jackett. Die Fragen des Richters beantwortete er mit fester Stimme und ohne grosse Emotionen. Zwar gab er zu, der Minderjährigen 27 Nacktfotos geschickt zu haben. Er bestritt aber, sich des jungen Alters des Mädchens bewusst gewesen zu sein. «Sie hat mir gesagt, dass sie 16 Jahre alt sei.»

Deren Nacktfotos habe er auf ein Pornoportal gestellt, weil er Druck auf die Schülerin habe ausüben wollen, um mehr Bilder zu kriegen. «Das ist unterste Schublade», entfuhr es dem Richter.

Der Beschuldigte sagte weiter, er habe die Nacktfoto des Mädchen gelöscht, nachdem das Mädchen ihm ein Foto geschickt hatte, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hielt: «Ich wollte nicht, dass sie sich etwas antut.» Seine Therapie wolle er fortsetzen: «Es tut mir gut. Ich würde solche Sachen nicht mehr machen. Jetzt weiss ich, was für Auswirkungen das auf andere Personen haben kann.»

«Er wurde zum Tyrannen»

Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe das Vertrauen des Mädchen missbraucht, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. «Einen kausalen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Suizid gibt es aber nicht.» Und weiter: «Die Einwirkung auf die Freiheit des Opfers war derart gross, dass das Opfer daran zerbrach und neue Fotos schickte.» Im Verlaufe der Zeit sei der Angeklagte zum Tyrannen geworden.

Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Gefängnis. Die Strafe soll allerdings zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. «Etwas anderes kommt aufgrund der Gutachten gar nicht in Frage.»

Verteidiger forderte bedingte Freiheitsstrafe

In seinem Plädoyer bestritt der Anwalt des Beschuldigten den Vorwurf der sexuellen Nötigung: «Er fragte sie: willst du sehen, wie ich masturbiere? Sie sagte ja.» Der Angeklagte habe dann nochmals nachgefragt: Wirklich?» Zudem sei es für seinen Mandanten schwierig gewesen, das Alter des Mädchens einzuschätzen.

Eine ambulante Massnahme lehnte er ab und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Sein Mandant habe erkannt, dass er ein Problem habe. In Haft habe er «tagelang geweint.

Nach dem Urteil war der 30-Jährige unzufrieden. Sein Anwalt kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.

(20M)>

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1.11.2018: CVP-Politiker Barazzone (36) mit 17.000 Franken Telefonkosten im Jahre 2017 - insgesamt 42.000 Franken Spesen verursacht:
Dieser CVP-Politiker hat unglaublich hohe Spesen – seine Ausrede ist unbezahlbar
https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/890658412-dieser-cvp-politiker-hat-unglaublich-hohe-spesen-seine-ausrede-ist-unbezahlbar

<Alkohol-Käufe, Taxifahrten und private Essen: Der Genfer Rechnungshof prangert die Auswüchse bei den Spesen der Genfer Stadtregierung an. Guillaume Barazzone (CVP) gab 2017 allein 17'000 Franken für's Telefonieren mit seinem Handy aus.

Der Rechnungshof machte im Verlaufe seiner Untersuchung der Spesen der Genfer Stadtexekutive Ausgaben aus, die «keinen beruflichen Zusammenhang hatte», sagte Richterin Isabelle Terrier am Donnerstag vor den Medien. Der Prüfungsbericht kritisiert allen voran CVP-Nationalrat Guillaume Barazzone, der seit 2012 in der Stadtregierung von Genf sitzt.

Barazzone war laut dem Prüfungsbericht dasjenige Exekutivmitglied, das mit 42'000 Franken am meisten Spesen machte. Von dieser Summe entfallen über 17'000 Franken auf Mobil-Telefon-Kosten im 2017, «ein Betrag, der fünfmal höher ist als im Mittel seiner anderen Kolleginnen und Kollegen», unterstrich Terrier.

Barazzone und Esther Alder (Grüne), die über einen Parkplatz im Stadtzentrum sowie ein Abonnement der Verkehrsbetriebe verfügt, nahmen 2017 zudem jeder über hundert Mal das Taxi für 3'000 Franken pro Kopf. Gewisse Taxifahrten erfolgten spät in der Nacht und führten zu privaten Adressen, so Terrier.

Als weitere Beispiele für nicht gerechtfertigte Vergütungen nannte die Richterin späte Nachtessen an ungewöhnlichen Orten für öffentliche Funktionen, so etwa an Touristenorten im Ausland oder in Imbissstuben am Strand. Auch soll es vorgekommen sein, dass Mitglieder der Genfer Stadtregierung an Feiertagen wie zum Beispiel dem 25. Dezember auf Kosten der Steuerzahler Spesen machten.

Weitere Auslagen betrafen starke alkoholische Getränke, ebenso wie eine edle Champagner-Flasche. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Stadt Genf keine klaren Regeln für berufliche Unkosten festgelegt hat. Ausserdem gebe es keine fundierte Überprüfung der Ausgaben.

Ungewollte Fehler

Die Genfer Stadtregierung trat im Anschluss an die Präsentation des Berichts des Rechnungshofes in corpore selber vor die Medien. Barazzone räumte dabei «ungewollte Fehler ein».

Der CVP-Politiker gestand ein, dass darauf eine Flasche Champagner und drei Cocktails in einer Karaoke-Bar figurierten.

Der 36-jährige Politiker erklärte, er habe einen «intensiven, aber keinen übermässigen Gebrauch» seines Mobil-Telefons, das sein wichtigstes Arbeitsinstrument sei. Nachdem er seine Spesen seit seinem Eintritt in die Stadtregierung 2012 analysiert habe, habe er beschlossen, 51'896 Franken zurückzuzahlen.

Barazzone sortierte diejenigen Quittungen aus, die mit Aktivitäten zwischen 01.00 und 06.00 Uhr verbunden waren, wie er sagte. Der CVP-Politiker gestand ein, dass darauf eine Flasche Champagner und drei Cocktails in einer Karaoke-Bar figurierten. Die Fehler seien auch entstanden, weil er seine privaten und beruflichen Kredit-Karten verwechselt habe, die sich sehr ähnlich sähen.

Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass sich Barazzone - ähnlich wie der Genfer FDP-Regierungsrat Pierre Maudet - in die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem Formel-1-Rennen einladen liess.

Der Genfer Stadtpräsident Sami Kanaan (SP) bedauerte den «sehr harten, unangebrachten und kontraproduktiven Ton» des Berichts des Rechnungshofes. Trotzdem werde die Stadtexekutive die Empfehlungen zu Herzen nehmen. Mehrere Massnahmen seien bereits umgesetzt worden, darunter die Ausarbeitung eines neuen Reglementes für Berufsauslagen der Exekutivmitglieder. (sda)>

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20 minuten
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Kriminelle Schweinz (Schweiz) 2.11.2018: Kupferklau durch Kabel auf Baustelle wegreissen - und Altmetall bei einer Firma klauen:
Zentralschweiz: Kupferdieb reisst hunderte Kilo Kabel aus Wänden
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/22952166

<Freienbach SZ/Altendorf SZ. Zwei Metalldiebstähle hat die Schwyzer Polizei an Allerheiligen 2018 vereiteln können. In Freienbach entwendete ein Mann installierte Kupferkabel aus einem Gebäude, um diese an einen Alteisenhändler zu verkaufen. Der 38-jähriger Schweizer werde beschuldigt, mehrere hundert Kilo Kabel aus dem Elektroraum eines Gewerbebaus gerissen zu haben, der sich im Umbau befindet, sagte ein Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei am Freitag auf Anfrage. Dabei sei Schaden entstanden. Der Beschuldigte wird an die Staatsanwaltschaft Höfe verzeigt.

Gleichentags beobachtete ein Mitarbeiter auf dem Areal einer Firma an der Zürcherstrasse in Altendorf einen Mann, der Altmetall aus einer Mulde auf ein Fahrzeug verlud. Er alarmierte die Polizei, die den 32-jährigen Bulgaren anhalten und festnehmen konnte. Er muss sich vor der Staatsanwaltschaft March verantworten.>

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Infosperber online, Logo

4.11.2018: Kriminelles Inselspital Bern: Aufstrebende Vizechefin wird gekündigt, weil sie Zeit für Lehre und Forschung haben wollte - 2mal vor Gericht gewonnen - Inselspital bleibt bei Kündigung:
Hartnäckige Ärztin erhält «Prix Courage»
https://www.infosperber.ch/Artikel/Sexismus/Prix-Courage-Urwyler

<Monique Ryser / 04. Nov 2018 - Das Inselspital lobbyiert vier Jahre lang gegen die Ärztin Natalie Urwyler. Nun wird sie für Zivilcourage ausgezeichnet.

Es ist eine Genugtuung für die Narkoseärztin Natalie Urwyler: Nicht nur hat sie mit ihrer Diskriminierungsklage gegen das Inselspital zweimal vor Gericht Recht bekommen, nun wird sie von Jury und Leserinnen und Lesern der Konsumenten- und Beratungszeitschrift «Beobachter» für Zivilcourage ausgezeichnet. Ja, sie brauchte Mut und Rückgrat, sich mit einer Diskriminierungsklage mit einem der grössten Arbeitgeber des Kantons Bern anzulegen (Infosperber berichtete: «Als ginge es um Leben und Tod»).

Völlig alleingelassen

Besonders schlimm: Die habilitierte Anästhesiologin wurde völlig alleingelassen: Da war die Kampagne des Inselspitals gegen die streitbare Ärztin – mit Aussagen, die teilweise hart am Rande der Lügen waren. Da waren Politiker und Politikerinnen, die den Fall zwar interessant fanden, aber sich nie für sie als Person einsetzten. Da waren Frauenverbände und Ärztevereinigungen – mit Ausnahme der Medical Women Switzerland – die Urwyler ihren Kampf führen liessen, ohne sich selber die Finger verbrennen zu wollen. Dabei hatte sowohl das Regionalgericht, als auch das Obergericht der 44-Jährigen Recht gegeben und die Kündigung als Rachekündigung deklariert.

Oberrichter Christoph Hurni nahm in seinem Urteil kein Blatt vor den Mund und schien zwischenzeitlich etwas genervt. Mehrfach steht im Urteil: «Was die Berufungsklägerin (Red: das Inselspital) mit diesen Ausführungen zu ihren Gunsten erreichen will, erschliesst sich nicht.» Falls damit der «schwierigen Charakter» oder die «polarisierende Art» bewiesen werden solle, fügte der Richter an: «Solche Charaktere sind weit verbreitet und bilden für sich alleine keinen begründeten Anlass für eine Kündigung.»

Denn: Elf Jahre lang arbeitete Urwyler zu voller Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten im Inselspital. Erst als sie nach dem Mutterschaftsurlaub zu 80 Prozent zurückkommen und Zeit für Lehre und Forschung zugesichert haben wollte, kam es zum Bruch. Wie schrieb schon die Kommunikationschefin der Präsidentschaftskampagne von Hillary Clinton: «Die Menschen liebten sie als sie ihre Niederlage eingestand, aber sie hassten sie, als sie hinstand und sagte: Ich kann das und ich will das.»

Paradebeispiel für einen Missstand

Laut Zahlen der FMH, der Standesorganisation der Ärzte, beträgt der Frauenanteil bei den Chefärzten (mit Hauptberufstätigkeit im stationären Sektor) 12 Prozent, bei den Assistenzärzten hingegen 58 Prozent. Als Vergleich: Bei den Chefärzten beschäftigen die Spitäler 29 Prozent ausländische Männer, also mehr als doppelt soviel wie Frauen. Zwar ist klar, dass das Schweizer Gesundheitssystem auf hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland angewiesen ist, aber wieso der Frauenanteil auf dem Weg nach oben derart sinkt und diese Lücke dann von ausländischen Männern gefüllt werden muss, ist zumindest erklärungsbedürftig.

«Kleine Herrscher in ihrem Königreich»

Nora Bienz, Präsidentin der Sektion Bern des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) nimmt kein Blatt vor den Mund: «Chefärzte – es gibt fast keine Frauen – sind oftmals kleine Herrscher in ihrem Königreich und können die meisten Anstellungen alleine vornehmen, ohne dass ein grösseres Gremium involviert wäre. Dabei werden objektive Kriterien regelmässig zu wenig berücksichtigt und Anstellungsentscheide werden aufgrund von Sympathien und Beziehungen gefällt. Diese Entscheide sind für die Bewerberinnen und Bewerber oftmals undurchsichtig, und messbare Kriterien wie Fähigkeitsausweise, Sprachkenntnisse oder Erfahrung fliessen zu wenig ein.»

Für Frauen habe das gravierende Konsequenzen: «Auf die Familienplanung werden die meisten Frauen in Vorstellungsgesprächen fast immer direkt oder indirekt angesprochen, obwohl dies keine zulässige Frage ist. Eine Absage hat gravierende Konsequenzen, weil aufgrund der überschaubaren Grösse der Spitallandschaft in der Schweiz oftmals Alternativen zu einer Kaderstelle fehlen.» Zudem, so eine Ärztin, die anonym bleiben möchte: «Wehrt man sich und kritisiert, wird man exkommuniziert.» Diese Erfahrung musste auch Natalie Urwyler machen: Sie fand als eine der wenigen habilitierten Anästhesistinnen keinen Job mehr, der ihrer Qualifikation entsprach. War sie beim Inselspital auf dem Sprung zur Oberärztin 2, musste sie nach der Kündigung als Assistenzärztin arbeiten und einen neuen Facharzt-Titel erwerben.

Nicht-Umsetzen des Gerichtsurteils

Der Fall Natalie Urwyler ist nicht zu Ende: Obwohl die Gerichte das Inselspital angewiesen haben, sie wieder einzustellen, hat das Inselspital – bereits bevor das Urteil rechtskräftig war – die Freistellung beschlossen und kommuniziert. Arbeitsrechtler Thomas Geiser weist darauf hin, dass natürlich neue Gründe zur Kündigung führen könnten, aber: «Es ist eher unsinnig, die Kündigungsabsicht im Voraus mitzuteilen. Damit zeigt die Arbeitgeberin, dass der Grund nicht im zerrütteten Vertrauensverhältnis liegt. Es liegt vielmehr eine Rachekündigung vor, welche dann möglicherweise wiederum nicht zulässig ist.» Klar ist: Wenn das Inselspital PD Dr. med. Natalie Urwyler nicht wieder einstellt, muss es Lohnnachzahlungen von einigen Hunderttausend Franken berappen.

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Keine. Monique Ryser war während vieler Jahre Redaktorin und Journalistin in Bern. Heute betreibt sie politisches Coaching.>

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BRD-Schwindel online, Logo


5.12.2018: Kriminelle SNB mit Aktien und Devisen im Portefeuille - kann in Bankrott enden:
Banken-Land Schweiz droht die Pleite
http://brd-schwindel.ru/banken-land-schweiz-droht-die-pleite/

<von Marc Friedrich und Matthias Weik

Die Schweizer Nationalbank spielt mit Devisen und Minuszinsen ein riskantes Spiel. Fährt sie den Kurs weiter, droht dem Land im schlimmsten Fall die Pleite.

Brexit, Italienchaos, Trump, Börsenbeben, Nullzinsphase! Immer wieder und in letzter Zeit spürbar vermehrt stellen uns unsere Kunden in der Honorarberatung aber auch unsere Leser und Fans die Frage, ob es nicht besser sei, ihr Geld in die Schweiz zu bringen oder in den Schweizer Franken (CHF) umzutauschen, um es zu schützen vor Inflation, Eurocrash und Enteignung. Dies verneinen wir. Warum?

Lange Zeit galt die Schweiz völlig zu Recht als sicherer Hafen für Vermögen. Doch die Zeiten haben sich drastisch geändert, und die Schweiz hat den Status des Weltsafes längst verloren. Zu viele Eingeständnisse mussten die Eidgenossen auf Druck der USA und anderer Ländern machen. Das Schweizer Bankgeheimnis ist löchrig wie der berühmte Emmentaler Käse. Das „große Geld“ ist schon lange weitergezogen nach Singapur, in die Karibik, die USA und andere Steueroasen.

Riesiger Devisenberg

Zuerst haben sich die großen Schweizer Banken erheblich verzockt und mussten vor dem Bankrott gerettet werden. Dann ist das Bankgeheimnis, vor allem auf massiven Druck der USA, die alle Mitbewerber im Steuervermeidungswettbewerb ausstechen wollen, peu à peu abgeschafft worden. Zuletzt hatte die Schweizer Nationalbank (SNB) eine tickende Zeitbombe ins nationale Depot gepackt und den Franken an den Euro gebunden, um eine weitere Aufwertung des Franken zu verhindern. Diese Maßnahme war notwendig, weil es nach der Finanzkrise 2008 eine extreme Flucht in den vermeintlich sicheren Franken gab, dieser dadurch massiv aufwertete und die Schweizer Wirtschaft extrem darunter litt.

Folglich wurden in der SNB Berge an Euros angehäuft – in Summe wurden über 450 Milliarden Franken in den Euro investiert. Parallel wurde ein Negativzins von -0,75 % installiert. Ein weiterer Beweis, wie schlecht es um die Schweiz steht, folgt mit dieser schlechten Nachricht für alle Schweizer und Investoren in der Schweiz: Der Zins wird auch zukünftig nicht steigen, sondern im Keller bleiben und unserer Meinung nach sogar noch weiter sinken.

Nicht nur die EZB druckt also Geld wie verrückt und drückt den Zins ins Absurde, um das Geldkarussell am Laufen zu halten, sondern auch unsere Schweizer Nachbarn sind beim historischen Notenbankexperiment und bei diesem verantwortungslosen Wahnsinnsspiel ganz vorne mit dabei was der folgende Chart schön zeigt.

Nationalbank SNB Deviseneinlagen 2008 bis 2018
Nationalbank SNB Deviseneinlagen 2008 bis 2018

Schweizer Roulette

Jetzt müssen wir einiges fett schreiben um die Wichtigkeit zu unterstreichen. Die Devisenanlagen der SNB waren bis zur Finanzkrise 2008 immer stabil um die 50 Milliarden CHF. Dann aber ging es los mit der munteren Gelddruckerei und Bilanzausweitung. Aktuell hat man atemberaubende 90,65 % der Gesamtaktiva, das sind 793 Milliarden CHF, in Devisenanlagen investiert! Devisenanlagen sind Fremdwährungen, Anleihen und Aktien. Das ist ein ungesundes Klumpenrisiko und wird den Schweizern unserer Ansicht nach auf die Füße fallen.

Die Bilanzsumme der SNB ist aufgrund dieser Investitionen auf enorme 840 Milliarden CHF angeschwollen. Sie liegt mittlerweile bei absurden 122,6 Prozent des nominalen Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP). Das ist mehr als die Schweizer Wirtschaft in einem Jahr leistet! Damit ist die SNB Weltmarktführer, denn dies ist so hoch wie bei keiner anderen Notenbank – selbst die seit Jahren im Krisenmodus laufende Japanische Notenbank (BoJ) hat nur 93 % des BIP investiert. Um es plastisch auszudrücken: Für jeden Schweizer hat die SNB 100.000 Franken gedruckt. Die beiden Zahlen machen deutlich, welch riskantes Spiel in Bern gespielt wird und wie desperat die SNB ist. Anscheinend gibt es keine andere Lösung.

Genie oder Wahnsinn? Hat die SNB das Perpetum Mobile der Finanzwelt erfunden?

Jetzt wird es bizarr: Die SNB schöpft aus dem Nichts mit der Hilfe des Giralgeldsystems CHF um den Franken künstlich zu schwächen. Mit dem frisch geschaffenen Geld kauft man Unmengen an Euro und Dollar, um damit wiederum Anleihen und Aktien zu kaufen. Die SNB ist damit federführend bei der Manipulation von Wechselkursen, Anleihen, Zinsen und Aktienbewertungen. Entweder ist Thomas Jordan ein Genie und ihm werden Statuen gebaut, oder er spielt das neue Spiel: Schweizer Roulette.

Warum der Absturz der FANG Aktien der Schweiz besonders weh tut

Das Aktienportfolio der SNB umfasst über 2.500 Titel. Die SNB ist der größte Investor bei Apple (19 Millionen Aktien), Microsoft, Amazon, Alphabet und Starbucks. Sie besitzt mehr Facebook-Aktien als deren Gründer Mark Zuckerberg!

Hier das Portfolio der SNB:

Das
                    Portefeuille der SNB 2018
Das Portefeuille der SNB 2018

2017 ging diese waghalsige Strategie gut und man hat damit einen gigantischen Gewinn von 54 Milliarden Franken eingefahren. Der enorme Gewinn 2017 wird sich so nicht mehr wiederholen. Dieser kam zustande durch eine Aufwertung des Euro und durch Aktiengewinne. Für 2018 wird die SNB einen Verlust einfahren! Wenn Sie am Euro weiter festhält bzw. wenn eine Rezession kommt und die Aktienmärkte weiter korrigieren sollten, wird es brenzlig für die Schweizer. Vor allem der deutliche Absturz der FANG-Aktien (Facebbok, Apple, Netflix, Google) schmerzt die Zentralbanker in Bern. Wir hatten Anfang des Jahres Aktien heruntergestuft auf Verkaufen gesetzt, was goldrichtig war. Zwar hat die SNB auch den weiter steigenden Dollar im Depot, aber er wird die Verluste nur abfedern.

Im Schwitzkasten der EZB

Eines muss klar sein: Die SNB ist im Schwitzkasten der EZB, des Euro und der Aktienmärkte. Solange die EZB die Zinsen nicht erhöht, kann auch die SNB die Zinsen nie erhöhen. Wenn der Euro scheitert, haben die SNB und der Franken ein Problem.

Das Schweizer Heer bereitet sich ebenfalls auf den Zerfall Europas und den Eurokollaps vor und zwar mit der Operation „Stabilo Due“ im Jahr 2012 und mit der Übung „Conex 15 von 2015“. Hierbei sollen die Grenzen geschlossen und die Geldströme gestoppt werden. Dann kommt keiner mehr an seinen Safe und an sein Geld ran. Vor allem nicht ohne Schweizer Pass. Nach unserer Recherche ist dieses Notfallszenario nach wie vor gültig. Das war in der Vergangenheit auch schon der Fall. Man denke nur an die jüdischen Vermögen oder vergessene Konten und Schließfächer.

Die SNB ist in der Zwickmühle; der Ausstieg aus der Notenbankpolitik ist unmöglich, da sonst der Franken wieder steigt und die heimische Wirtschaft schädigt. Der Frankenschock 2015 soll 100.000 Arbeitsplätze gekostet haben. Der Minuszins bleibt also noch lange der Status Quo.

Wer tatsächlich davon überzeugt ist, dass die Schweiz und der Franken nach wie vor Sicherheit garantieren, der sollte sich die Fakten und das Portfolio der SNB genau anschauen und nochmals darüber nachdenken. Wenn die Notenbankpolitik der SNB schiefgeht, wovon wir ausgehen, so wie bei der damaligen Bindung des Franken an den Euro, dann ist die Schweiz de facto von heute auf morgen pleite.>

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Zureich (Zürich) 17.12.2018: Mord auf CH-Autobahn - Siehlhochstrasse mit "Stummel" OHNE vorherige Absperrung - so wie in Thailand!
Carunfall auf A3: Polizei fordert Prüfung des Autobahn-Stummels
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Der-Bruecken-Stummel-ist-ein-Unfall-Hotspot-10203982

Mord in Zureich (Zürich),
                    Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne Absperrung
                    mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation und ohne
                    Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. -
                    das ist PERVERS!!!
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!!

Mord in Zureich
                    (Zürich), Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne
                    Absperrung mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation
                    und ohne Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn
                    etc. - das ist PERVERS!!! - Sicht von oben
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!! - Sicht von oben

Mord
                    in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der
                    Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne
                    Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne
                    Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist
                    PERVERS!!! - Sicht vom fahrenden Auto aus
Mord in Zureich (Zürich), Autobahnstummel der Siehlhochstrasse ohne Absperrung mit Mauer ohne Sackgassen-Signalisation und ohne Schranke, ohne Warnhinweis auf der Fahrbahn etc. - das ist PERVERS!!! - Sicht vom fahrenden Auto aus

Es ist absolut unverständlich, wieso die schweinzer Verkehrspolitik so einen Scheiss zulässt: Man baut einen Autobahnabzweig nur halb fertig und sperrt ihn nicht ab! Ausrede: Polizei und Ambulanzen würden den Stummel für sich benutzen! Aber absperren und mit einer Barriere versehen kann man ihn nicht??? CH ist ZUREICH zum DENKEN!!!

Fototexte:
1) Die Unfallstelle, an der am Sonntagmorgen ein Car mit 51 Insassen verunglückte, ist vielen Autofahrern bekannt.

2) Der Car verpasste die Ausfahrt und prallte in die Mauer.
3)
Eine Passagierin wurde aus dem Car geschleudert, fiel über 10 Meter tief in die Sihl und verstarb.
4)
45 weitere Personen wurden verletzt.
5) Der genaue Unfallhergang ist noch unklar.
6)
Es ist nicht das erste Mal, dass es dort zu einem Verkehrsunfall kommt:
7)
29. Februar 2016: Der Fahrer eines LKWs fährt den im Stau stehenden Fahrzeugen auf und gerät dabei nach links auf den Pannenstreifen.
8)
Am Ende der Autobahnbrücke fährt er ungebremst in die Betonmauer, die er durchbricht und schliesslich zehn Meter in die Tiefe stürzt.
9)
Der Fahrer kommt mit schweren Verletzungen davon.
10)
September 2011: Ein Winterthurer Autolenker verpasst die Abfahrt bei Zürich-Wiedikon. Fast ungebremst knallt das Auto gegen die Schutzmauer und fängt sofort Feuer.
11)
Die Mauer hält in diesem Fall stand. Die Beifahrerin erleidet lebensgefährliche innere Verletzungen.
12)
Der Mann hat einen Fersenbruch und wird später wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.
13)
2. März 1991: Ein 21-jähriger Lenker ist in einem schwarzen VW Golf unterwegs, als er von der Fahrbahn abkommt. Das Ende der Autobahn A3 wird für ihn und die zwei Mitfahrer zum Verhängnis.

Der Artikel:

<Schon wieder ereignete sich auf der Sihlhochstrasse in Zürich ein folgenschwerer Unfall mit einer Toten und Verletzten. Der Bund sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf.

45 verletzte Passagiere, zwei schwer verletzte Busfahrer, eine Tote: Sonntag früh überraschten eisige Temperaturen die Fahrer eines Flixbusses auf der A3, der von Genua nach Düsseldorf unterwegs war.

Der Bus prallte in eine Mauer an der Sihlhochstrasse, wo eine ursprünglich geplante Autobahn endet. Sie verhinderte, dass der Car zehn Meter in die Sihl stürzte.

Immer wieder kommt es an der Unfallstelle zu Unfällen. Die Signalisation bei der Sihlhochstrasse scheint eher dürftig zu sein. Auf die Tatsache, dass die Autobahn dort zu Ende ist, wird nicht speziell hingewiesen. Die Fahrspur biegt zwar früh genug rechts ab: Doch wer bei der Ausfahrt links auf den Pannenstreifen gerät, kracht bald in die Mauer beim Brückenende.

«Unfallanalyse abwarten»

Stefan Hauser vom Astra widerspricht: «Die Signalisation entspricht den Normen. Sie ist logisch, klar und sicher.» Es bestehe kein Bedarf, diese grundsätzlich zu ändern. Doch er fügt an: Man wolle die Unfallanalyse abwarten. Diese werde zeigen, ob allenfalls zusätzliche Massnahmen angebracht seien.
Beim Brücken-Stummel auf der A3 kommt es immer wieder zu heftigen Unfällen.

Nun fordert auch die Kantonspolizei Zürich ein Eingreifen vom Astra. Dies berichtet der «Tagesanzeiger». Urs Grob von der Sicherheitsdirektion bestätigte am späteren Montagnachmittag dass man das Astra in einem Brief aufgefordert hat, die Lage so rasch wie möglich zu prüfen.

Einer davon geschah am 29. Februar 2016: Ein LKW-Fahrer wich wegen eines Staus aus und fuhr auf den Brücken-Stummel. Dort durchbrach er die Mauer und stürzte mit dem LKW in die Sihl. Der Chauffeur erlitt schwere Beinverletzungen, überlebte aber. Infolge blockierte das Bundesamt für Strassen (Astra) die Zufahrt zum Brücken-Stummel mit mobilen Betonelementen.

Betonelemente wieder entfernt

Diese sind aber längst wieder fort. «Die Elemente wurden nur vorübergehend platziert, bis die defekte Mauer wieder in Stand gestellt war», sagt Hauser. Es sei wichtig, dass der Brücken-Stummel frei zugänglich sei.

«Polizei und Rettungswesen nutzen den Stummel, um bei Unfällen rasch die Richtung wechseln zu können», so Hauser. Zudem werde er für Stauumleitungen und als Materiallager des Werkdienstes gebraucht. Das dauerhafte Absperren des Brücken-Stummels sei nicht sinnvoll und nicht erwünscht.

(rol)>

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Schweinzer Anarchie in der Schweinz (Schweiz): Jeder gegen jeden:

20.12.2018: Kleine Explosion in St. Gallen:
St. Gallen: Mann überprüft Gasgeruch mit Feuerzeug


20.12.2018: Schweinzer können nicht mehr Auto fahren:
Wohlenschwil AG: 35-Jähriger fährt in Brückenpfeiler und stirbt



20.12.2018: Schweinzer können nicht mehr Auto fahren:
Polizeimeldungen Ostschweiz: Blaufahrer fährt Frau an, überrollt sie und flüchtet


20.12.2018: Man kann nicht mehr spazierengehen in der Schweinz:
Polizeimeldungen Bern: Lenker begeht nach Unfall mit Kind Fahrerflucht

20.12.2018: Nichts ist mehr zuverlässig in der Schweinz: Zug fährt ZU FRÜH AB!!!
Verärgerter Pendler: «Die S-Bahn fuhr eine Minute zu früh ab»


21.12.2018: Daten von Toten kann man benutzen, CH-Kriminelle wissen wie:
Schwarzfahrer mit den Personalien eines Verstorbenen unterwegs

Die Familie eines Verstorbenen wird Opfer eines Betrugs und muss gegenüber der SBB ihre Unschuld beweisen.

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Kriminelle Schweinz 3.1.2019: Nun werden auch Pakete aus dem Briefkasten geklaut - Fall in Arbon:
Mietern werden Pakete aus dem Milchkästli gestohlen

https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Mietern-werden-Pakete-aus-dem-Milchkaestli-gestohlen-17422911

<In einer Liegenschaft in Arbon TG werden seit geraumer Zeit Päckchen aus dem Milchkästen geklaut. Die Mieter sind ratlos und verärgert.

«Wer hat mein Postpaket am 20.12. aus meinem Briefkasten entwendet? Ich bitte um Zurückgabe!» Dieses Schreiben hängt seit einigen Tagen an der Haustür einer Liegenschaft in Arbon TG. Auch andere Anwohner machen ihrem Ärger auf dem Zettel Luft: «Bei mir sind am gleichen Tag auch zwei Päckli weggekommen», schreibt ein weiterer Bewohner.

Die Stimmung im Wohnblock ist angespannt, denn seit einiger Zeit verschwinden immer wieder Pakete. Bewohner Tide Huesser wurden beispielsweise seine 250 Franken teuren Architekturbücher entwendet. «Ich bekam noch ein SMS von der Post, dass das Paket eingetroffen sein sollte, aber da war das Milchkästchen schon leer», schildert er. Und einer Mittzwanzigerin wurde ein bestelltes Waschmittel entwendet. «Alles, was blieb, war der Karton», erzählt sie.

Täter unbekannt

Wer für den Päcklidiebstahl verantwortlich ist, ist unklar. Während eine Bewohnerin die Jugendlichen verdächtigt, die sich regelmässig unerlaubterweise im Gebäude herumtreiben, glauben andere an eine organisierte Diebesbande. «Ich glaube, dass die Übeltäter nachts zuschlagen. Am Tag wäre das bei so vielen Menschen, wie hier wohnen, unbemerkt gar nicht möglich», vermutet ein Mann.

Wieder andere glauben allerdings, dass es sich bei dem Langfinger um jemanden aus dem Block handeln muss. Wie Daniel Meili, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau, bestätigt, gingen in letzter Zeit zwei Meldungen wegen des Päcklidiebstahls aus dieser Liegenschaft ein.

Offene Eingangshalle

Insgesamt hat es in der Liegenschaft rund 100 Wohnungen. Die Briefkästen stehen in einer Eingangshalle. Die Tür ist aber nie abgeschlossen, wie Anwohner berichten. «Der Päcklidiebstahl fing vor rund zwei Jahren an, aber hat sich jetzt über die Weihnachtszeit gehäuft», erklärt Rosa Hüppi. Die 89-Jährige bewohnt die Liegenschaft nun schon seit 64 Jahren. Das Hauptproblem sehe die Rentnerin bei der nicht abschliessbaren Eingangshalle. Aber auch die Post trägt laut Hüppi eine Mitschuld. Diese klingle nämlich fast nicht mehr, sondern platziere die Pakete nur noch. «Manchmal stehen sie einfach im Flur oder vor der Tür.»

Was darf die Post?

Doch darf die Post eigentlich Pakete im Milchkasten oder darunter deponieren? Laut der Medienverantwortlichen der Post, Léa Wertheimer, gilt ein Paket als zugestellt, wenn es in den Ablagekasten, in eine Paketbox oder an einen anderen vertraglich vereinbarten Ort gelegt wurde. «Ab diesem Zeitpunkt geht die Haftung von der Post auf den Kunden über. Die Post haftet daher für aus dem Ablagekasten gestohlene Pakete nicht», so Wertheimer.

Allerdings darf das Paket nicht pauschal auf oder unter den Briefkasten gestellt werden: «Wird ein Paket nicht korrekt zugestellt, haftet die Post bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, jedoch höchstens bis 500 Franken.» Die Postboten haben aber einen gewissen Ermessensspielraum. Da diese die Situation vor Ort besser einschätzen könnten, liege es in ihrem Ermessen, das Paket in Einzelfällen zu deponieren, so die Mediensprecherin. Damit der Kunde selbst entscheiden kann, wo genau sein Paket platziert wird, gibt es deshalb die Möglichkeit, sich auf Post.ch zu registrieren und dort Alternativen anzugeben.

(juu)>

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4.1.2019: Drei Credit Suisse-Bankiers angeklagt wegen Missbrauch von Darlehen an Mosambik:
Betrug in Milliardenhöhe: USA klagen drei Ex-Mitarbeiter von Credit Suisse an
https://de.sputniknews.com/panorama/20190104323493325-usa-credit-suisse-ex-miarbeiter-anklage-mosambik-staatsschulden/

<Die US-Staatsanwaltschaft hat drei Ex-Mitarbeiter der Bank Credit Suisse angeklagt, die am Donnerstag in London auf Anfrage der US- Behörden festgenommen worden waren. Dies berichtet die Zeitung „Financial Times“ unter Verweis auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft für den östlichen Bezirk von New York.

Demnach wurden die ehemaligen Mitarbeiter von Credit Suisse Andrew Pearse und Surjan Singh sowie die Ex-Mitarbeiterin Detelina Subeva verhaftet. Alle drei seien gegen Kaution freigelassen worden. Nun würden die USA deren Auslieferung fordern, wegen angeblicher Geldwäsche und Betrügens von US-Investoren in Bezug auf Darlehen, heißt es.

Die Anklage geht auf den sogenannten mosambikanischen Schuldenskandal zurück, zu dem das US-Justizministerium und das FBI seit 2017 gegen die Credit Suisse Group, die russische Bank VTB und die französische BNP Paribas ermitteln.

Am Samstag war auch Manuel Chang, einstiger Finanzminister von Mosambik, im Zusammenhang mit der Anklage in Südafrika verhaftet worden.
Chang und die Bankiers sollen „maritime Projekte als Fassaden für ihre eigene Bereicherung" geschaffen und Teile der Darlehen vorsätzlich umgeleitet haben, um Bestechungs- und Schmiergelder im Volumen von 200 Millionen Dollar zu finanzieren, soll es in der Anklage heißen.

Ein Sprecher der Credit Suisse warf den drei ehemaligen Mitarbeitern einen Versuch vor, „ die internen Kontrollen der Bank zu unterminieren". Die Angeklagten sollen aus persönlichen Profitgründen gehandelt und versucht haben, ihre Aktivitäten vor der Bank zu verschleiern. Die Credit Suisse werde mit den zuständigen US-Behörden bei den Ermittlungen zusammenarbeiten, äußerte er.

2013 hatte ein mosambikanisches Staatsunternehmen mit Unterstützung von Credit Suisse, BNP Paribas und VTB Staatsanleihen im Gesamtwert von 850 Millionen US-Dollar emittiert, um 24 Schiffe für den Thunfischfang anzuschaffen. Später verkündete die mosambikanische Regierung, die Geldmittel seien teilweise für den Kauf von militärischer Ausrüstung ausgegeben worden. Zwei Jahre nach der Emission erklärte die Regierung von Mosambik die Schulden, für die sie gebürgt hatte, als untragbar und äußerte, eine Schuldenrestrukturierung sei nötig.>

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8.1.2019: Deutschland: Betrunkener Schweizer randaliert im ICE

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Region Zion-Basel 12.1.2019: LINKE KRIMINELLE IN DER SCHWEIZ: Stahlfass auf Schienen gestellt - Sprayer machten einen "Spass":
Gefährliche Aktion: Sprayer stoppen Zug in Basel mit Stahlfass
https://www.watson.ch/schweiz/sbb/548433073-gefaehrliche-aktion-sprayer-stoppen-zug-in-basel-mit-stahlfass

"Als der Zug wegen des unter die Lokomotive geratenen Fasses anhielt, wurde der hintere Zugteil versprayt."

Der Artikel:

<Ein auf die Schienen gelegtes leeres Stahlfass hat am Freitagabend beim Basler Bahnhof St. Johann einen Zug beschädigt und den Bahnbetrieb beeinträchtigt. Als der Zug wegen des unter die Lokomotive geratenen Fasses anhielt, wurde der hintere Zugteil versprayt.

Die Saboteure schlugen zwischen 19.00 und 19.30 Uhr zu, wie die Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilte. Der Lokführer eines TER Alsace-Regionalzuges, der von Frankreich her in Richtung Basel SBB unterwegs war, bemerkte vor dem Bahnhof St. Johann einen Gegenstand auf den Schienen und leitete eine Vollbremsung ein.

Die Kollision des Zuges, in dem wenige Passagiere sassen, mit dem Gegenstand war dennoch nicht mehr zu vermeiden. Der Zug entgleiste aber nicht, und verletzt wurde niemand. Es stellte sich heraus, dass der Gegenstand unter der Lok ein grösseres Stahlfass war, das mit Absicht auf die Schienen gelegt worden war.

Kurz nach dem Anhalten des Zuges brachten Unbekannte am hinteren Zugteil Sprayereien an. Hinweise auf die Täterschaft gebe es noch keine, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Seines Wissens sei noch nie in Basel ein Zug extra für Sprayereien mit einer dermassen gefährlichen Aktion gestoppt worden.

Kurz darauf fand die Polizei auf der anderen Seite des Bahnhofs St. Johann ein zweites Fass auf den Schienen. Zudem hatte die Täterschaft dort ein Kabel einer Achsenzählanlage aus der Verankerung gerissen und über die Gleise gelegt. Dieses war bereits von einem anderen Zug überrollt und durchtrennt worden.

Fahndung ohne Erfolg

Eine sofortige Fahndung nach der Täterschaft blieb erfolglos. Nun werden Zeugen gesucht. Der Bahnhof St. Johann liegt nur rund 500 Meter von der Landesgrenze zu Saint-Louis (F) entfernt; daneben liegen Wohn- und Industriequartiere.

Nach der Sabotageaktion, die als Störung des Eisenbahnverkehrs strafrechtlich verfolgt wird, wurde ein Teil der Gleisanlagen am Bahnhof St. Johann für rund drei Stunden für den Bahnbetrieb gesperrt; die Züge mussten über andere Gleise geschlauft werden. (wst/sda)>

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Boswil 18.1.2019: Ein Gemeindeschreiber Daniel Wicki wollte Einbürgerungen blockieren - und muss nun eine andere Stelle suchen:
Einbürgerungsgesuche liegen gelassen: Gemeindeschreiber von Boswil gefeuert

https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10060430

Fototexte:
1) Daniel Wicki hetzte im Netz gegen Flüchtlinge. Nun wurde publik, dass der Gemeindeschreiber auch Einbürgerunsgesuche unbearbeitet liegen liess.
2) Der «Blick» berichtete über die fragwürdigen Äusserungen von Daniel Wicki.
3)
Dieser arbeitet in der Gemeindeverwaltung von Boswil als Gemeindeschreiber.

<Nach dem Hetz-Skandal in den Sozialen Medien wurde bekannt, dass Daniel Wicki Einbürgerungsgesuche liegen liess. Nun ist er entlassen worden.

Die Gemeinde Boswil hat ihren Gemeindeschreiber Daniel Wicki entlassen. Zuvor hatte der «Blick» berichtet, dass Wicki diverse Einbürgerungsgesuche auf die lange Bank geschoben habe. In acht Fällen hätten Eingebürgerte jahrelang auf ihren Schweizer Pass gewartet.

Die Vorwürfe wurden an einer Sitzung überprüft und für korrekt befunden, wie Gemeindeammann Michael Weber auf Anfrage von 20 Minuten sagt. Verschiedene Einbürgerungsgesuche seien aufgrund falscher Prioritätensetzung liegen geblieben. «Die Entlassung war der notwendige Schritt, damit wieder Ruhe einkehrt», so Weber. «Es ist zu viel Druck auf die Gemeinde und auch auf die Einzelperson entstanden.»

In einer Mitteilung entschuldigt sich die Gemeinde zusätzlich in aller Form bei den betroffenen Gesuchstellern. Man werde sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden Anträge «prioritär weitergeführt» werden.

Gegen Flüchtlinge gehetzt [Flüchtlinge erschiessen]

Mit seinen Hetz-Kommentaren in den Sozialen Medien hatte der Gemeindeschreiber bereits im Dezember für Schlagzeilen gesorgt. «An die Wand stellen und eine saubere 9mm-Impfung verpassen!», schrieb er etwa.

Nach grosser Kritik entschied der Gemeinderat, den 43-Jährigen zu beurlauben. Die SP Boswil hatte zudem eine Strafanzeige gegen ihn eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten kam jedoch zum Schluss, dass die Straftatbestände der Rassendiskriminierung und der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht erfüllt seien. Am 15. Januar durfte Wicki seinen Posten wieder übernehmen.

(kat)>

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1.2.2019: DIE SPINNEN DIE SCHWEINZER: Wer ein Eis auf einem Parkplatz abstellt, um zu telefonieren, soll es "weggeworfen" haben, sagt der kriminelle CH-Polizist - 350 Franken Geldbusse im Kanton Waadt (!!!):
Frau stellt McFlurry auf Parkplatz – 350 Fr Busse
https://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/350-Franken-Busse-wegen-McFlurry-29799124

<Sie habe ihr Glace nur kurz auf dem Boden zwischenlagern wollen, sagt eine 22-jährige Frau aus. Dafür kassierte sie eine saftige Busse.

Am 4. Januar war die 22-jährige Jessica mit ihrem Auto in Villeneuve VD unterwegs. Zusammen mit einem Bekannten stellte sie ihren Wagen auf einem Parkplatz ab, wo die beiden Zigaretten rauchten. Zuvor hatten sie beim McDonalds in Rennaz einen McFlurry gekauft. «Da ich diesen aber nicht gleichzeitig wie mein Handy und die Zigarette halten konnte, stellte ich ihn auf den Boden, damit dieser nicht schmolz», erzählt Jessica.

Als schliesslich eine Polizeipatrouille vorbei kam, sollte sie das teuer zu stehen kommen. Da der McFlurry auf dem Boden stand, glaubte der Polizist, Jessica habe diesen weggeworfen. Auf die Erklärung der jungen Frau, sie wolle das Glace später noch essen, sei er nicht eingegangen.

Busse höher als erwartet

«Mit wurde gesagt, dass ich mit einer Busse von 100 Franken rechnen muss», sagt Jessica. Umso überraschter war sie, als sie schliesslich eine Rechnung von 350 Franken erhielt. Das sei schon richtig so, sagt Dylan Karlen, Präsident der Polizeikommission. Für Einwohner der Gemeinde würden 100 Franken verrechnet, da diese Bürger bereits eine Abfallsteuer bezahlen. Für Einwohner anderer Gemeinden seien dies aber 300 Franken inklusive 50 Franken Verfahrenskosten.

Jessica habe nun zehn Tage Zeit, sich gegen die Busse zu wehren. Dann werde sich die Polizeikommission mit dem Fall auseinandersetzen. Dies hat die 22-Jährige am Dienstag getan und wartet nun auf Antwort.

(doz)>

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25.2.2019: Kriminelle Schweinz mit Banken, Pillen, Impfungen, Nestlé+Schmuggel ist auch ein Erpresserland:
Erpressung mit angeblichen Nacktbildern grassiert in der Schweiz
https://www.srf.ch/play/tv/srf-news/video/erpressung-mit-angeblichen-nacktbildern-grassiert-in-der-schweiz?id=835fb3f1-23f6-402c-a363-0333c93ddbe2

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26.2.2019: Kriminelle Machenschaften bei GC:
Bestechungsfall bei GC: Vier weitere Nachwuchs-Trainer müssen gehen


https://www.20min.ch/sport/fussball/story/16566601

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26.2.2019: Veloklau in der kriminellen Schweinz - Tatort ist häufig der Bahnhof:
Teure Velos gestohlen: Polizei rät, mit alten Velos zum Bahnhof zu fahren

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28.2.2019: Kriminelle Stadt Zureich (Zürich) erlaubt Sexsalons mit Nutten und Freiern ÜBERALL in Wohnzonen - wie ein Kiosk!
Stadt Zürich: Mini-Sexsalons nun in allen Wohnzonen erlaubt


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28.2.2019: Kriminell wie eh und je: FCB-Fussballfans:
Wegen ZH-Nummernschild: FCB-Hools verwüsten Auto von Basler Hockeyspieler
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/13929922

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Infosperber online, Logo

21.2.2019: UBS-AG ist Mafia-Bank - Ermotti und Tettamanti haben fertig - hohe Strafe in Frankreich - "USA", Costa Rica, Rom und Madrid haben die UBS AG auf der Liste - Ermotti hat 14 Millionen Lohn pro Jahr - Aktienkurs noch bei 12 Franken:
Ermotti: Abtreten
https://www.infosperber.ch/Artikel/Wirtschaft/Ermotti-Abtreten

Ermotti ist eben kein Banker, sondern nur ein Drogen-Geldwäscher und Mafia-Geldverwalter der Fidinam von Tettamanti aus Lugano. Der Artikel:

<Lukas Hässig / 21. Feb 2019 - Der UBS-Chef hat die Bank zu Pariser Milliarden-Strafe geführt, ignorierte toxische «Taste for Bucks»-History. Next CEO, please.

Red. Dieser Artikel des Journalisten Lukas Hässig erschien auf Inside Paradeplatz.

Sergio Ermotti hat sein Marignano in Paris. Wie die Hellenbarden-Eidgenossen vor 500 Jahren in Norditalien erleidet der Grossbanken-CEO in Paris eine vernichtende Niederlage. Nun muss Ermotti gehen. Er hat die UBS in eine gefährliche Sackgasse manövriert. Es drohen weitere hohe Strafzahlungen in den USA, in Costa Rica. Ganz zu schweigen von Rom, Madrid.

Ermotti dachte, er habe ein gutes Blatt in der Hand im Poker mit Frankreich. Dabei hatte er nicht einmal ein lausiges Pärchen. Der Big Banker, der jedes Jahr 14 Millionen von den UBS-Aktionären erhält, diesen aber einen Aktienkurs von jetzt noch rund 12 Franken beschert, hat sich überschätzt. Das ist das Schlimmste, das einem CEO passieren kann.

Ermotti schätzte nicht nur die eigene Lage falsch ein. Sondern er tat dies, indem er sich offensichtlich nie die Mühe nahm, die wahren Sünden der UBS zu studieren. Diese gehen zurück auf die Zeit vor Ermotti, der Anfang 2011 zur UBS stiess und Ende 2011 nach einem 2 Milliarden Trading-Crash notfallmässig das CEO-Steuer übernommen hatte.

Der Tessiner kam zum Handkuss, weil er den damaligen VR-Präsidenten der UBS, Kaspar Villiger, von sich einnehmen konnte. Villiger geht nun in die Geschichte ein als Kapitän, der auf den falschen Mann gesetzt hatte. Das ist umso bitterer, als Villiger als Mann der Politik und des Reflektierens die Geschichte des Schweizer Bankgeheimnisses und der nachrichtenlosen Vermögen aus dem Effeff kennt.

Ermotti kannte sie weniger. Doch er hatte sieben Jahre Zeit, sie zu studieren. Es ist die Geschichte einer Bank, die wegen ihrer übermächtigen Grösse das alte Schwarzgeld-Modell des Finanzplatzes immer viel aggressiver und damit riskanter betrieben hatte als die Konkurrenten.

Unter der Führung von Raoul Weil, der in Frankreich als einziger freigesprochen worden ist, hatte die Bank Anfang der Nullerjahre ein Programm namens «Taste for Bucks» lanciert. Es sah das totale Wachstum vor. Ziel war es, einerseits das alte Offshore-Modell langsam in ein neues Onshore-Business zu überführen.

Die weiterhin fliessenden Milliarden-Einnahmen der gefährlichen Reise-Banker sollten helfen, im regulierten Vorort-Geschäft zur führenden Privatbank zu werden. Also statt raschem Rückbau des durch das alte Bankgeheimnis geschützten Offshore-Geschäfts dieses nutzen, um weiter reich und gross zu bleiben.

Verständlich. Nur hatte «Taste for Bucks» viele Fussangeln. So reisten die UBS-Offshore-Banker wie James Bond-Agenten. Sie hatten präparierte Laptops, die mit der Tasten-Kombination XTAS vollständig gelöscht werden konnten. XTAS hiess: X für Delete, TAS für Travel Access Service.

Das allein machte die Lage für die UBS schwierig. Es kam hinzu, dass die Offshore-Banker aus Zürich, Basel und Genf ihre Schwarzgeld-Kunden in Paris, Rom und Madrid immer in Hotels und an Anlässen trafen. Alles inoffiziell, alles geheim, alles mit präparierten Visitenkarten. Jeder wusste, worum es ging: Die armen, vom Fiskus geplagten Reichen Europas sollten ihre unversteuerten Millionen in die sichere Schweiz bringen – mit Hilfe ihres Schweizer Bankers.

Die UBS tat, was viele taten. Doch die Bank wurde gross, indem sie militärisch geführt war. Und militärisch ging sie auch vor bei «Taste for Bucks». Da war alles organisiert, geplant, studiert. Und dann mit Wucht in die Tat umgesetzt.

Als das Bankgeheimnis im 2009 schliesslich explodierte, stand die UBS schneller auf die Bremse als andere. Trotzdem werfen die Franzosen der Grossbank vor, bis 2012 mit dem Schwarzgeld-Modell weitergemacht zu haben.

UBS-Chef Ermotti sagt, das Urteil sei falsch. Er kämpfe dafür, dass «am Ende die Gerechtigkeit siegen» würde.

Nichts könnte besser aufzeigen, wie sehr sich Ermotti in der Pariser Schlacht verirrt hat. Selbst nach 4,5 Milliarden Euro Busse und Schadenersatz macht er einfach weiter.

Er verteidigt ein Modell, das die Schweizer einst liebten und verteidigten, das sich aber schon lange nicht mehr rechtfertigen lässt. Egal, was die Amerikaner bei sich selbst aufführen, wo immer vom neuen Schwarzgeld-Paradies die Rede ist: Für die Schweiz sind die Würfel gefallen. Mit Schwarzgeld-Rechtfertigung in den Krieg gegen marode EU-Länder zu ziehen ist fahrlässig. Ermotti tut aber genau das. Deshalb ist er der Falsche für die Führung der UBS. Er hat mehr Schaden angerichtet, als dies jemals für möglich gehalten wurde.>

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Kanton Aargau 5.3.2019: Kriminelle Kraftwerke lassen Tiere weiter am Plastik sterben - Aufwand zum Aussortieren sei "zu gross" (!):
Aargau: Kraftwerke kippen Plastik zurück in den Fluss
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Kraftwerke-kippen-Plastik-zurueck-in-den-Fluss-29922470

<Aargauer Kraftwerke fischen Plastikabfall aus dem Fluss und kippen ihn dann wieder hinein: eine zulässige Praxis.

PET-Flaschen und andere Plastikgefässe landen regelmässig in den Aargauer Flüssen. In den Rechen der Wasserkraftwerke bleibt der Müll hängen. Die Umweltorganisation Pro Natura kritisiert, dass die Betreiber den Müll zusammen mit Schwemmholz zwar herausfischen, ihn dann aber «ungesehen im Unterwasser entsorgen».

Dies ist laut Pro Natura problematisch, weil das Plastik «in den Wirbeln im Unterwasser der Kraftwerke zu winzigen Partikeln zerrieben» wird. Die kleinen Teile könnten dann nicht wieder aus dem Wasser entfernt werden.

Wird bei sechs Kraftwerken angewandt

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wird diese Praxis bei sechs Flusskraftwerken im Kanton angewandt. Aus einer Antwort des Regierungsrats geht zwar hervor, dass das Gewässerschutzgesetz es verbietet, herausgeholtes Treibgut in den Fluss zurückzugeben. In Ausnahmefällen sei es aber zulässig, zum Beispiel dann, «wenn sich an einem Fluss mehrere Staustufen folgen».

Damit seien die rechtlichen Vorgaben eingehalten, doch in den letzten Jahren habe die Abfallmenge im Treibgut zugenommen und Plastik in Flüssen könne problematisch sein, schreibt die Regierung. Daher solle die heutige Praxis überprüft werden. Die zuständigen Fachstellen haben nun gemäss der Regierung den Auftrag erhalten, mit Kraftwerksbetreibern «allfällige Verbesserungsmöglichkeiten» zu diskutieren.

Aufwand schlicht zu gross - [die kriminellen Kraftwerke im Aargau lassen die Tiere weiterhin am Plastik sterben]

Dass es auch anders geht, zeigt ein Beispiel aus der Stadt Zürich. Wie Harry Graf, Sprecher von EWZ, sagt, werden das Schwemmholz und der Müll vom Rechen der beiden städtischen Limmatkraftwerke in eine Mulde verfrachtet und dann entsorgt. «Dass man den Abfall einfach zum nächsten Kraftwerk weiterleitet, kommt für uns nicht infrage.» Trotzdem bleibe noch genug Schwemmholz – und leider auch Plastikabfall – im Fluss.

Beim Kraftwerkbetreiber Axpo heisst es auf Anfrage, dass man offen für eine akzeptable Lösung sei. Allerdings sei es schwierig, auf die Schnelle etwas zu ändern. «Der Aufwand wäre schlicht zu gross, überall den Plastikmüll zu sortieren», sagt Sprecher Tobias Kistner.

Denn die Kraftwerke liegen laut Kistner im Aargau relativ nahe beieinander. So wird etwa beim Standort Wildegg-Brugg das Geschwemmsel nicht herausgenommen, dafür aber wenige Kilometer weiter unten beim Wasserkraftwerk Beznau.

Mikroplastik, so wie das Pro Natura kritisiert, landet laut Kistner dadurch aber nicht im Wasser. «Es gilt dabei zu beachten, dass seitens der Ökologie gewünscht wird, dass ein Teil des organischen Schwemmguts wie Holz oder Laub im Wasser verbleibt.» Littering sei leider ein gesellschaftliches Problem, dessen sich die Axpo bewusst sei. Mit verschiedenen Massnahmen versuche dies die Axpo zu bekämpfen.

(som)>

Kommentar: Es fehlt ein Depotsystem für Plastikteile
Die Plastikproduzenten sollen für das Herausfischen bezahlen, oder endlich ein Rücknahmesystem einführen, das sich lohnt: 5 Franken Depot!
Michael Palomino, 5.3.2019

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5.3.2019: Handy-Ärger: Swisscom-Nummern wurden zweifach vergeben

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8.3.2019: Zureich zum Denken - Zürcher Polizisten wollen immer noch Punkte sammeln, wenn Lieferanten kommen - Fuck You Zürcher Polizei:
Vom Obergericht verurteilt: Zürcher Bussen-Beamter verprügelt Falschparkierer

https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/25834329

<Ein Angestellter der Stadtpolizei Zürich stand am Freitag vor dem Obergericht. Grund war eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Falschparkierer.

Es passierte kurz vor Weihnachten an einem Nachmittag im Zürcher Kreis 3: Der Fahrer eines Lieferwagens stellte das Fahrzeug am 23. Dezember 2016 an einer kleinen Strasse ab, um ein Paket abzugeben. Als er zurück zum illegal geparkten Lieferwagen kam, war ein Mitarbeiter der Kontrolle Ruhender Verkehr (KRV) der Stadtpolizei Zürich daran, eine Busse in Höhe von 120 Franken auszustellen. Der Falschparkierer ignorierte den Bussen-Beamten und parkierte seinen Lieferwagen einfach um. Dabei wurde der Bussenaussteller leicht mit dem Rückspiegel touchiert.

Als der Falschparkierer wieder ausstieg, rief der heute 42-jährige KRV-Beamte: «Stadtpolizei Zürich, Sie haben mich gestreift – gehts noch?» Doch der Mann ignorierte ihn weiter und ging zurück in die Liegenschaft. Als er wenige Minuten später das Haus wieder verliess, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern, bei der die Versionen der Beteiligten stark auseinandergehen.

Drei- bis fünfmal gegen Kopf und Oberkörper geschlagen

Laut der Anklageschrift gegen den Angestellten der Stadtpolizei Zürich hat dieser den Falschparkierer unvermittelt mit beiden Fäusten drei- bis fünfmal gegen den Kopf und Oberkörper geschlagen. Aufgrund der wuchtigen Schläge prallte der Falschparkierer anschliessend rückwärts in den metallenen Gartenzaun der Liegenschaft. Drei Zeugen bestätigten diese Schilderung und sagten nach dem Vorfall unabhängig voneinander aus, dass der uniformierte Beamte zuerst zugeschlagen habe. Erst am Schluss habe der Falschparkierer den Beamten weggestossen.

Der KRV-Beamte schilderte den Vorfall am Freitag vor dem Obergericht komplett anders: Der Lieferwagen-Fahrer sei aus der Liegenschaft herausgekommen, habe ihn heftig auf Serbisch beleidigt und gedroht, ihn umzubringen. «Ich hatte Todesangst», sagte der 42-Jährige, der in der Kleidung der Stadtpolizei vor Gericht erschien.

«Wie konnten Sie ihm mit einem Schlag vier Schürfungen zufügen?»

Anschliessend sei er von dem Falschparkierer auf den Oberarm und die Lippe geschlagen worden. «In dieser Notwehrsituation habe ich mich mit einem Faustschlag in Richtung Kopf gewehrt – ich habe ihn aber nur gestreift, da er ausgewichen ist.» Anschliessend habe der Mann ihn mit einem Judo-ähnlichen Wurf auf die Velos geworfen, die daneben standen. Dabei habe er Verletzungen am Rücken davongetragen.

Auf die Frage des Obergerichts, wie er seinem Gegner vier unterschiedliche Schürfungen am Kopf mit einem Schlag zufügen konnte, demonstrierte er den Schlag. Der Falschparkierer habe während des Schlages den Kopf gedreht und zudem habe seine Jacke auch noch zu einer Schürfung beigetragen. Auf die Frage, wieso drei andere Zeugen eine komplett andere Geschichte erzählen würden, schilderte er den Verdacht, dass sich die Zeugen mit dem Falschparkierer abgesprochen hätten.

Staatsanwalt forderte Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung

In erster Instanz wurde der KRV-Beamte im Februar 2018 zwar wegen Amtsmissbrauchs vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen, bekam aber eine Busse wegen Tätlichkeit in Höhe von 600 Franken aufgebrummt. Der Falschparkierer wurde derweil in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen – sowohl der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der vorsätzlichen Körperverletzung.

Dem Staatsanwalt reichte die Busse wegen Tätlichkeit gegen den Beamten aber nicht. Am Freitag forderte er vom Obergericht eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung. «Auch wenn keine gravierenden Verletzungen entstanden sind, handelt es sich bei blutenden Verletzungen nicht um kleine Kratzer und nicht nur um eine Tätlichkeit.»

Der Stadtpolizei-Angestellte und sein Verteidiger sahen dies ganz anders: Sie verlangten einen vollumfänglichen Freispruch sowie die Aufhebung des Urteils des Bezirksgerichts.

«Werden personalrechtliche Situation prüfen»

Diesem Wunsch folgte das Obergericht aber nicht: Es verurteilte den Stadtpolizei-Angestellten wegen einer einfachen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken. «Mehrere Faustschläge gegen den Kopf sind keine Tätlichkeit mehr», so die Begründung. Zudem würden sich die Aussagen der Zeugen in gewissen Punkten leicht unterscheiden, was zeige, dass es nicht zu einer Absprache gekommen sei.

Das Urteil kann nun ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob der Angestellte der Stadtpolizei weiterhin seinen Job ausüben darf, ist aktuell noch unklar: «Wir warten nun das schriftliche Urteil ab und werden dann die personalrechtliche Situation sowie allfällige Konsequenzen prüfen», heisst es bei der Stadtpolizei Zürich auf Anfrage.

(wed)>

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12.3.2019: Klassische Geldwäsche in der P2-Hauptstadt Zureich (Zürich) - z.B. mit einem Gerdversand-Büro im Kreis 4 - brasilianische Drogenkartelle und Ndrangheta als Kunden:
Ehepaar angeklagt: Drogenkartelle und Mafia waschen Geld im Kreis 4

https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/18072555

<Mit legalen und illegalen Transaktionen konnte sich ein Ehepaar ein Jetset-Leben finanzieren.

Ein Ehepaar hat in der Nähe des Helvetiaplatzes an einer unscheinbaren Adresse ein Institut für Geldtransfers geführt. Dort verkehrten aber nicht nur brasilianische Bürger, die von der Schweiz aus etwas Geld an ihre Familien in der Heimat überweisen wollten, sondern auch dubiose Kuriere aus Deutschland. Sie kamen mit Rollkoffern und Taschen voller Bargeld, um Geld aus kriminellen Aktivitäten zu waschen.

Auf dem Höhepunkt ihrer Tätigkeit überwies die Firma jährlich 100 Millionen Franken an Kunden in Südamerika, wie Recherchen der «Neuen Zürcher Zeitung» zeigen. Das Ehepaar kassierte dabei eine Provision zwischen zwei und drei Prozent. Die Mehrheit der Transaktionen war legal und half, die Geldwäsche zu tarnen. Darunter befand sich aber auch Geld aus Drogenverkäufen, das über das Institut nach Südamerika floss. Zu den Kunden zählten unter anderem brasilianische Drogenkartelle und die kalabrische Mafia-Organisation 'Ndrangheta.

1,3 Tonnen Kokain sichergestellt

Das Ehepaar konnte sich so jahrelang ein Jetset-Leben finanzieren. Laut NZZ besitzen sie Villen in den USA, in einem vornehmen Stadtteil von Rio de Janeiro sowie zwei Liegenschaften in der Schweiz.

Auf die Geldwäsche wurden die Ermittler im Rahmen eines gigantischen Drogenschmuggels aufmerksam. Im Hamburger Hafen konnte die Polizei 1,3 Tonnen Kokain sicherstellen. Als die Ermittler sich fragten, wie das Geld aus den Drogenverkäufen zurückfliesst, stellten sie fest, dass Kuriere mit Bargeld verdächtig häufig nach Zürich reisten. Es ging um über 16 Millionen Franken.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft erhebt in diesen Tagen Anklage gegen das Ehepaar wegen bandenmässiger und gewerbsmässiger Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung. Dem Mann konnte ein Deliktsbetrag von über 20 Millionen Franken nachgewiesen werden, seiner Frau ein Deliktsbetrag von 10 Millionen Franken. Das Ehepaar ist geständig.

Für den Mann verlangt die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken, wie Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage bestätigt. Die Frau muss mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 100 Franken rechnen. Dem Urteilsvorschlag muss ein Gericht noch zustimmen.

Haben Sie beim Ehepaar Geld überwiesen, ohne zu wissen, dass es in kriminelle Aktivitäten verwickelt war? Erzählen Sie uns, welchen Eindruck Sie von diesem Geschäft hatten. Melden Sie sich mit dem Betreff GELDWAESCHE unter feedback@20minuten.ch.

(tam)>

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15.3.2019: Kriminelle Schweinzer (Schweizer): "Fahrradplatz" kostet 25 Franken Miete pro Monat (!!!)
«Preis ist fair»: Wer in diesem Haus wohnt, zahlt für Veloplatz 25 Fr.


15.3.2019: «Das ist absurd»: Mieterverband wehrt sich gegen Veloplatzmiete

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16.3.2019: Kriminelle Zürcher besuchen Sion:
Hässliche Szenen: GC-Fans wüten in Sitten, Spiel wird abgebrochen


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Watson online,
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St. Gallen (Schweinz - Schweiz) 17.3.2019: "Arbeitsbeschaffung": Kriminelle Staatsanwaltschaften rufmorden Unschuldige mit falschen Strafbefehlen, drohen mit viel zu hohen Strafen - alles von Sachbearbeitern" erdichtet:
St.Galler Staatsanwälte bestrafen Unschuldige – und verfassen Strafbefehle nicht selber
https://www.watson.ch/schweiz/justiz/581070824-st-galler-staatsanwaelte-bestrafen-unschuldige-und-verfassen-strafbefehle-nicht-selber

<Über 1000 Strafbefehle verschicken kantonale Staatsanwaltschaften jeden Tag. Und es werden immer mehr, wie die SonntagsZeitung berichtet. Aber: Personell aufgestockt werden nur die wenigsten Behörden.

«Die Frage ist, ob darunter die Qualität leidet», sagt Marc Thommen, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich. Mit einem Team untersucht er aktuell Strafbefehle aus vier Kantonen.

Sacharbeiter urteilen

Letzte Woche stellte er erste Erkenntnisse aus St.Gallen vor. Dafür wurden 1371 Entscheide aus den Jahren 2014 bis 2016 analysiert. Die Forscher untersuchten dazu Strafbefehle, gegen die eine Einsprache eingegangen war. Und die dann plötzlich eingestellt wurden, obwohl keinerlei neue Beweise vorlagen.

Die Studie belegt Erstaunliches: Sanktionen in Strafbefehlen fallen viel härter aus als in Gerichtsurteilen. Ebenso würden Staatsanwälte manchmal Unschuldige bestrafen. Zudem müssen die Staatsanwälte in sehr hohem Tempo arbeiten. So würden einige Fälle in weniger als einem Monat abgearbeitet – manchmal sogar in nur zwei Wochen.

Zum Vorschein kam aber noch etwas anderes: In St.Gallen wurden die meisten Entscheide gar nicht vom Staatsanwalt verfasst, sondern von Sachbearbeitern.

Thommen findet diese Praxis äusserst fragwürdig. Eric Cottier hingegen, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, sieht darin kein Problem. Bei Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit am Steuer könnten auch Sacharbeiter Entscheide fällen. Bei schweren Delikten würden diese lediglich die Texte verfassen – für den Strafbefehl sei dann nach wie vor der Staatsanwalt zuständig.

Roman Dobler von der St.Galler Staatsanwaltschaft betont, dass Sacharbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen solche Arbeiten ausführen dürfen. Viele von ihnen würden eine Ausbildung zum Rechtsagenten mitbringen, wie die SonntagsZeitung berichtet.

Strafbefehl zu Unrecht erhalten

Daniel Cornaz, Mitautor der Studie, sagt, dass Strafbefehle verschickt werden, obschon teilweise Beweise für ein konkretes Vergehen fehlten. 59 Fälle wurden nach einer Einsprache einfach so eingestellt. «Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass einzelne Personen zu Unrecht einen Strafbefehl erhielten», sagt Cornaz. Roman Dobler von der St.Galler Staatsanwaltschaft entgegnet, dass es nicht systematisch zu solchen Fällen komme.

Bleibt noch die Frage, warum Strafbefehle härter ausfallen als Gerichtsentscheide. Dobler sagt dazu: «Denkbar ist, dass sich ein Beschuldigter in der Zeit zwischen dem Erlass eines Strafbefehls und der Gerichtsverhandlung in den Augen des Gerichts positiv entwickelte. Und dass damit eine günstigere Prognose ausfällt.» (vom)>

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Basel 22.3.2019: Wie geht das, dass eine 75 Jahre alte Tante einen Bub ersticht?
Bluttat in Basel: 75-jährige Täterin ist offenbar psychisch labil



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22.3.2019: Fitnesscenter beklauen in der CH:
64.000 Fr. erbeutet: Mann nach Einbruchserie in Zürcher Gyms verhaftet

https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16753203

<Im August 2018 kam es innerhalb von wenigen Tagen zu mehreren Einbruchdiebstählen in verschiedenen Fitnesscentern in der Stadt Zürich. Dabei wurden aus Garderobenschränken diverse Wertgegenstände, darunter Uhren, Mobiltelefone und ein Laptop, entwendet.

Wie die Stadtpolizei Zürich am Freitag mitteilt, ging man aufgrund des Tatvorgehens von derselben Täterschaft aus. Schliesslich konnten Polizisten im Oktober in einem Fitnessstudio im Kreis 1 einen 48-Jährigen verhaften. Eine Angestellte hatte ihn in flagranti erwischt.

Über 64'000 Franken erbeutet

Aufgrund des Verdachts, dass der Mann für die Einbruchserie vom August infrage kommen könnte, wurde er an die Fachgruppe Einbruchdiebstahl der Stadtpolizei Zürich übergeben. Diese konnten dem mutmasslichen Täter nach umfangreichen Ermittlungen nun siebzehn Einbruchdiebstähle in Garderobenschränke in den Kreisen 1, 4 und 11 nachweisen.

In zwei Fällen der Einbruchserie blieb es bei einem Versuch. Insgesamt wurden Wertgegenstände und Bargeld im Wert von über 64'000 Franken erbeutet. Der geständige Tatverdächtige befindet sich zurzeit noch in Haft. Er wird ausserdem verdächtigt, in weiteren europäischen Städten ähnliche Einbruchdiebstähle begangen zu haben.

(mon)>

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26.3.2019: Auto fahren mit Handy ist ein Risiko:
Kanton Aargau : Polizei büsst über 120 telefonierende Autofahrer



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Kanton Schwyz 26.3.2019: Krimineller Schweinzer (19) spielt mit Laser gegen Polizist und gegen Lokomotivführer (!)
Teenager blendet Lok-Führer mit Laserpointer
https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/19-Jaehriger-blendet-Lok-Fuehrer-mit-Laserpointer-16234630

<Ein 19-Jähriger hat in Freienbach SZ einen SBB-Mitarbeiter gefährdet. Nun wehrt er sich gegen die Erstellung eines DNA-Profils.

Für rund 20 Sekunden hat der junge Mann einen SBB-Lokführer mit einem Laserpointer geblendet, als dessen Güterzug in der Gemeinde Freienbach SZ vorbeigefahren ist. Der Lokführer meldete den Vorfall der Polizei. Diese konnten den 19-Jährigen in einem Personenzug von Freienbach nach Pfäffikon ausfindig machen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Der Vorfall ereignete sich im August 2018.

Am Bahnhof Pfäffikon wurde der Mann schliesslich von der Polizei angehalten und der Laserpointer der Klasse 3B sichergestellt. Bei Direktbestrahlung kann ein solcher Laserpointer gefährliche Verletzungen am Auge verursachen und die Netzhaut dauerhaft schädigen.

Dem Bericht zufolge hatte der Jugendliche zuvor im Zug damit einem Polizisten an den Hinterkopf geleuchtet. Dies bestreitet der 19-Jährige jedoch.

Beschuldigter wehrte sich gegen DNA-Profil

Im Rahmen der Ermittlungen habe die Polizei einen Abstrich seiner Wangenschleimhaut zur Erstellung eines DNA-Profils angeordnet. Diesen liess der 19-Jährige zwar nehmen, gegen das Profil wehrte er sich jedoch. Er wolle nicht, dass sich ein solches auf seine Stellensuche auswirke. Zudem erachtete er die Massnahme als unverhältnismässig. Er habe einen dummen Fehler gemacht, den er auch zugegeben habe.

Doch das Kantonsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Mann in Zukunft Delikte von gewisser Tragweite ausüben könnte. Die Registrierung seines DNA-Profils werde im Fall bereits begangener oder künftiger Straftaten zur Aufklärung helfen. Des Weiteren wirke eine Registrierung auch präventiv, wie es im kürzlich publizierten Urteil des Kantonsgerichts heisst.

(kat)>

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27.3.2019: Kriminelle Schweinzer geben beim Erwischen durch Schwarzfahren falsche Personalien und Adressen an, damit jemand anders die Geldbusse bezahlen soll (!!!)

So schützen Sie sich vor falschen ÖV-Bussen
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/So-schuetzen-Sie-sich-vor-ungerechten-Bussen-21825054

<von B. Zanni
-

Oftmals erhalten unschuldige Personen ÖV-Bussen. Ein Datenschützer gibt Tipps, wie man den Ärger verhindern kann.

Unschuldige Personen empfangen immer wieder Bussen, weil Passagiere ohne Ticket falsche Personalien angeben. Opfer R.G.* verdächtigt einen Facebook-Freund. «Bis vor kurzem war auf meinem Facebook-Account mein Geburtsdatum ersichtlich. So war es ein Leichtes, mich anzuschwärzen.» Er erhielt kürzlich eine Busse, weil ein Unbekannter sich bei einer Kontrolle in Bern als R.G. ausgab und seine Adresse angab.

Kundenbegleiter ziehen die Polizei nur bei, wenn sich eine Person nicht ausweisen kann und gleichzeitig ein Verdacht auf Namensmissbrauch besteht. Da in der Schweiz keine Ausweispflicht besteht, gelingt es den Schwarzfahrern immer wieder, das Personal mit Tricks um den Finger zu wickeln. Um nicht Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden, kann man aber auch einige Vorkehrungen treffen. Der Datenschutzexperte Stefan Thöni empfiehlt Folgendes:

• Veröffentlichen Sie Ihre Wohnadresse möglichst nicht. «Das bedeutet, dass man seine Adresse nicht ins Telefonbuch einträgt.»

•Sperren Sie bei Ihrer Gemeinde die Registerauskunft.

•Belegen Sie das Kontrollschild Ihres Fahrzeugs mit einer Auskunftssperre.

• Verwenden Sie auf Social Media einen Nickname als Profilnamen oder eine leicht abgeänderte Form Ihres richtigen Namens.

•Veröffentlichen Sie auf Social Media Ihr Geburtsdatum nicht. Sollten Sie Ihr Geburtsdatum nicht angegeben haben, ist die Gefahr von Identitätsdiebstahl noch nicht gebannt. «Vielleicht haben Sie an Ihrem Geburtsdatum Glückwünsche von anderen Usern erhalten. Sollte dies der Fall sein, ist es ratsam, diese Posts zu löschen.» Auf Facebook kann man die Einstellungen auch so bearbeiten, dass alte Posts nur für Freunde zugänglich sind. Für Twitter gibt es den Dienst Tweet Delete, der alte Posts automatisch löscht.

•Nehmen Sie etwa auf Facebook nur Freundschaftsanfragen von Personen an, die Sie persönlich kennen und denen Sie vertrauen.

•Machen Sie Ihr Facebook-Profil nur für Freunde sichtbar.

•Geben Sie im Internet Ihren Arbeitgeber nicht an. Auch wenn Sie eine Homepage haben, sollten Sie bei den Angaben des Impressums vorsichtig sein. «Dort eine Wohn- oder Geschäftsadresse anzugeben, ist heikel.»

•Geben Sie im Internet lieber weniger als mehr Daten zu Ihrer Person an. «Sind Sie etwa in einem Verein, sollte auf dessen Homepage Ihre Wohnadresse nicht ersichtlich sein.»

*Name der Redaktion bekannt.>

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Basler Zeitung online,
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Korrupte Schweinz (Schweiz) 27.3.2019: Abstimmungen werden manipuliert - Beispiel kriminelle Pharma Novartis - Kontrolle mit GPS-Sender: Der "unabhängige Stimmrechtsvertreter" hat gar nichts zu sagen - Stimmbriefe landen direkt im Novartis-Campus - jegliche Manipulation möglich :
SRF überführt Novartis mit Peilsender
https://bazonline.ch/wirtschaft/srf-ueberfuehrt-novartis-mit-peilsender/story/15062302

<Thomas Knellwolf Holger Alich

Eine Recherche der «Rundschau» zeigt, wo Stimmzettel von Aktionären landen und warum das problematisch ist.

Mit einer innovativen Recherchemethode weist das TV-Magazin «Rundschau» nach, dass Novartis das Stimmgeheimnis seiner Aktionäre nicht ernst nimmt. Für einen Beitrag, der heute Abend ausgestrahlt wird, hat sich ein «Rundschau»-Reporter eine Novartis-Aktie gekauft und sein Stimmrecht an der Generalversammlung schriftlich wahrgenommen. Das tun fast alle Aktionäre.

Doch der SRF-Mann machte noch etwas Spezielles: Er legte seinem Couvert einen GPS-Tracker bei. Mit dem Minipeilgerät liess sich danach orten, welchen Postweg seine Unterlagen genommen hatten.

Gemäss «Rundschau» war es ein bemerkenswerter Weg: Der Umschlag landete nicht beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter für die Generalversammlung, obschon dessen Adresse auf dem Couvert vorgedruckt ist. Vielmehr gelangten die Unterlagen zuerst in ein Postfach im Bahnhof Basel und von dort direkt auf den Novartis-Campus. Im Keller des Gebäudes Forum 1 wurde die Post gemäss dem Schweizer Fernsehen geöffnet.

Gefahr von Missbrauch

Nun steht die Frage im Raum, ob Novartis mit der Umleitung der Briefe seine Eigentümer täuscht. Denn die Wahl- und Abstimmungszettel geraten nicht in die Obhut einer unabhängigen Vertrauensperson, die das Anwaltsgeheimnis zu wahren hat, sondern zum Konzern.

Dort könnten sie von Novartis-Mitarbeitern missbraucht werden. Wer schon im Voraus weiss, wie gewählt und gestimmt wird, kann seinen Informationsvorsprung nutzen. Zum Beispiel kann er Aktionäre, die noch nicht gestimmt haben, mobilisieren oder anderweitig beeinflussen. Zudem ist durch die Novartis-Praxis das Stimmgeheimnis bedroht: Auf den Abstimmungsbögen ist der Name des Aktionärs gedruckt.

«Ein grosser logistischer Aufwand»

Rechtsanwalt Peter Andreas Zahn, gewählt als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der Novartis-Aktionäre, rechtfertigt das Vorgehen in der «Rundschau» mit einem «grossen logistischen Aufwand (…), der die verfügbare Kapazität einer Anwaltskanzlei sprengt».

Derweil betont ein Spezialist für solche Fragen, Rechtsanwalt Rudolf Schwager, in einem Kurzaufsatz die Wichtigkeit der Unabhängigkeit: «Der Stimmrechtsvertreter muss deshalb von der Gesellschaft selbst, den Gesellschaftsorganen, Grossaktionären, Stimmrechtsberatern etc. unabhängig sein, wobei auch kein Anschein von Abhängigkeit bestehen darf.»

Novartis sieht in dem Vorgehen kein Fehlverhalten: Die rund 30'000 Antwortcouverts würden bei Novartis «von hierfür rekrutierten pensionierten Mitarbeitenden geöffnet und verar­beitet», erklärt der Konzern. «Dieses Vorgehen entspricht geltendem Recht und beeinträchtigt die Unabhängigkeit des unabhängigen Stimmrechtsvertreters nicht, weil die Auszählung unter seiner Aufsicht erfolgt.»

«Wir werden die Hinweise in eine mögliche Verbesserung der Prozesse einfliessen lassen.»Novartis

Experten überzeugt das nicht: «Um keinerlei Zweifel an der Unabhängigkeit des Stimmrechtsvertreters aufkommen zu lassen, wäre es besser, wenn der Stimmrechtsvertreter die für die Auszählung notwendigen Ressourcen unabhängig vom Unternehmen organisiert», sagt Barbara Heller, Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Swipra, das unter anderem auf Corporate-Governance-Fragen spezialisiert ist.

In der «Rundschau» äussert sich auch die Wirtschaftsjuristin Monika Roth Zweifel: Sie sieht im Vorgehen «eine Umgehung der grundsätzlichen Regelung und des Sinns des unabhängigen Stimmrechtsvertreters». Damit drohe gar die Anfechtung von Beschlüssen einer Generalversammlung.

Novartis scheinen ebenfalls Zweifel zu kommen: «Wir werden die Hinweise der ‹Rundschau› in eine mögliche Verbesserung der Prozesse einfliessen lassen», schreibt der Konzern.

(Redaktion Tamedia)>

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28.3.2019: Schweinzer grenzenlos kriminell - z.B. mit versprayten Zügen:
Rekord bei Zug-Sprayereien: «Der Zug ist die Meister-Disziplin im Graffiti»


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Herisau 28.3.2019: Schweinzer Primarschülern ist es langweilig - und sie erfinden "schräge" Sachen - Bandenkriminalität in Herisau:
Herisau: Wohnquartier verzweifelt wegen Kinderstreichen
https://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/Kinder-treten-regelmaessig-in-Pfahl-eines-Vordachs-24940393

<Seit rund drei Monaten bringen Primarschüler mit ihren Streichen die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Herisau auf die Palme.

Lange unternahmen Tamara Helg (26), Rebecca Bottling (29) und weitere Bewohner der Schwellbrunnerstrasse in Herisau nichts gegen die Kinderstreiche, die ihnen täglich gespielt werden. Eine der Frauen klagt nun aber in einem Social-Media-Beitrag darüber. Erwähnt wird, dass eine Gruppe Primarschüler regelmässig den Stützpfeiler ihres Vordachs schräg treten würde. Doch es komme auch zu Steinwürfen, Beschädigungen von Autos und Klingelstreichen.

«Immer wieder können wir aus dem Fenster beobachten, wie die Schüler mit ihrem Schulranzen extra so nahe an den parkierten Autos vorbeigehen, dass es Kratzer an den Fahrzeugseiten gibt», sagt Helg. Ausserdem seien ihr in den letzten Wochen immer wieder Steine in den Briefkasten gelegt worden. Doch der Ärger geht noch weiter: «Auf der Baustelle nebenan werfen die Kinder immer wieder Steine gegen die Scheiben, die neu eingebaut werden sollen», so Helg. «Sie nehmen dann die Scherben und verteilen diese überall. Ich mache mir vor allem Sorgen, dass so der Pneu meines Autos irgendwann kaputt geht», führt Bottling weiter aus.

Für die Schüler bisher keine Konsequenzen

Bislang konnten die beiden Frauen die Primarschüler noch nicht zur Rede stellen: «Da wir im dritten Stock wohnen, reicht uns die Zeit nicht, um runter zu rennen. Die Kinder sind dann immer schon weg», so Helg. Nur einmal rief sie aus dem Fenster «Gohts eigentlich no?». Die Antwort von einem der Schüler war simpel: «Jo, wieso?» Auch Bottling habe mehrmals das Gespräch mit den Kindern gesucht, als Antwort sei aber jeweils nur «ein freches Lachen» zurück gekommen.

Ihren Aussagen zufolge haben auch Helg und Bottling als Kinder Streiche gespielt. Deshalb zeigen sie ein gewisses Verständnis und wollen nicht gleich die Polizei einschalten. Zuerst solle das Gespräch gesucht werden. Auch will Helg durch ihren Social-Media-Beitrag die Eltern der Kinder ausfindig machen. «Bei Gelegenheit möchte ich das Problem mit ihnen besprechen», sagt auch Bottling.

Polizei rät zu einer Meldung bei Schule

Bei der Polizei sind die Vorfälle bislang nicht bekannt. Anton Sonderegger, Polizeisprecher der Ausserrhoder Kantonspolizei, rät, die betreffende Schule, hier vermutlich das Schulhaus Ifang, über die Vorfälle zu informieren. Sonderegger: «Die Sache würde dann im Unterricht thematisiert.»

(mwa)>

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28.3.2019: Schweinzer sind grenzenlos kriminell mit Banken, Pharma, Schmuggel, Betrug usw. - deswegen darf man sie nicht kennenlernen - nur die Ausländer wissen das nicht (!):
Die Schweiz ist eines der unfreundlichsten Länder
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Die-Schweiz-ist-eines-der-unfreundlichsten-Laender-31465675

<Expats haben es in der Schweiz schwer. Sie beurteilen es als beinahe unmöglich, Freundschaften zu Schweizern aufzubauen

Für Expats ist es oft schwierig, an ihrem neuen Wohnort Anschluss zu finden. Dies trifft besonders auf Expats in der Schweiz zu, wie die Organisation InterNations in ihrem neusten Bericht schreibt. Tatsächlich befindet sich die Schweiz auf Platz 65 (von total 68) der weltweit besten Länder, um neue Freunde zu finden.

Ähnlich schwierig ist dies in Saudiarabien (Platz 64), Dänemark (Platz 66) und Schweden (Platz 67). Dieser Trend hat sich über die vergangenen fünf Jahre hinweg bestätigt.

Generelle Unzufriedenheit

Ganze 3o Prozent der Expats schätzen die Schweizer als generell unfreundlich ein. Dies zeigt sich auch in anderen deutschsprachigen Ländern. Ein Auswanderer aus den USA, der in Deutschland lebt, gab an, dass die «generelle Unfreundlichkeit der Menschen hier» einer der schlimmsten Aspekte des Landes sei.

Gar mehr als die Hälfte aller Expats finden, dass es sehr schwierig sei, sich in der Schweiz mit Einheimischen anzufreunden. Darunter leidet auch die generelle Zufriedenheit. 14 Prozent geben an, mit ihrem Leben in der Schweiz nicht zufrieden zu sein. Das sind drei Prozent mehr als der weltweite Durchschnitt.

Zu den beliebtesten Ländern gehören Mexiko, Bahrain, Serbien, Costa Rica und Ecuador. Dort sei es am leichtesten, Anschluss zur lokalen Bevölkerung zu finden. Dies zeigt sich auch in der generellen Zufriedenheit der Expats, die in den genannten Ländern äusserst hoch ist.

(doz)>

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Kriminelle Schweinzer 2.4.2019: Der Chef bei der Polizei ist der Täter - z.B. in Richterswil:
Bedingte Freiheitsstrafe: Polizeichef zweigt fast 150'000 Fr Parkgelder ab
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Ex-Polizeichef-zweigte-Parkgelder-ab-16971057

<Der ehemalige Polizeichef von Richterswil hat fast 150'000 Franken Parkgelder in die eigene Tasche fliessen lassen. Er kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe.

Fast 150'000 Franken Parkgelder hat der ehemalige Polizeichef der Zürcher Gemeinde Richterwil in seine eigene Tasche fliessen lassen. Zudem plünderte er den Tresor eines Arbeitskollegen. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den 48-Jährigen am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Qualifizierte Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung, Diebstahl sowie mehrfache Geldwäscherei – die Liste der Schuldsprüche war lang. Das Gericht verurteilte den Mann im abgekürzten Verfahren. Neben einer Busse von 1000 Franken muss er auch 144'000 Franken der Gemeinde Richterswil zurückzahlen.

Beträge wurden immer höher

«Sie haben eine riesengrosse Dummheit begangen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Ausserdem haben sie den Ruf der Polizei geschädigt und das Vertrauen in diese gestört. 18 Jahre lang war der Mann bei der Gemeinde Richterswil als Polizist angestellt, 16 Jahre davon als Chef der Gemeindepolizei. In dieser Funktion war er auch zuständig für die Gelder aus den Parkautomaten.

Darin witterte er 2014 plötzlich seine Chance. Unbemerkt zweigte er in diesem Jahr erstmals 10'000 Franken auf sein privates Konto ab. In den folgenden Jahren wurden die Beträge immer höher: 2015 überwies er auf sein Konto 17'000 Franken, im Jahr darauf 38'000 Franken, im folgenden Jahr gar 67'000 Franken, und 2018 waren es noch einmal 12'000 Franken.

«Schwierige Lebenssituation»

Seinen letzten Coup verübte er im Februar 2018. Er klaute aus der Schreibtischschublade seines Kollegen den Schlüssel für dessen Kleintresor. In einem unbeobachteten Moment öffnete er diesen und steckte die 600 Franken, welche sein Kollege darin aufbewahrte, in seine Tasche.

Der 48-Jährige zeichnete vor Gericht von sich das Bild eines Opfers. «Als ich mich das erste Mal an den Parkuhren vergriff, steckte ich in einer schwierigen Lebenssituation.» Er sprach von einer Kampfscheidung, von Mitleid mit seiner Ex-Frau und von einer Tochter, die er nicht mehr sehen durfte.

Aus Mitleid und Nächstenliebe gehandelt

Eine weitere Beziehung mit einer jungen Rumänin brachte dem damaligen Polizeichef trotz voller Konten kein Glück. Kurz nach der Geburt einer zweiten Tochter ging auch diese Verbindung in die Brüche. «Ich wurde Opfer von häuslicher Gewalt», sagte der Mann. Aus Mitleid und unter Druck habe er sie und ihre Familie aber weiter unterstützt.

Neben seinem Bild als Opfer zeichnete der Mann am Dienstag aber auch das eines grosszügigen Unterstützers. «Ich habe mit dem Geld auch immer mehr Bedürftigen in der Gemeinde Richterswil geholfen», sagte er. Er habe das als seine Aufgabe gesehen, «wenn die Gemeinde schon nichts tut». Seine Taten habe er aus Mitleid und Nächstenliebe begangen, betonte er.

Der hohe Verlust der Gemeinde im Jahr 2017 – fast 70'000 Franken fehlten – fiel bei einer internen Überprüfung auf. Die Untersuchungen begannen und führten relativ rasch zum Polizeichef. Am 20. März 2018 war der Mann an seinem Arbeitsort verhaftet worden.

(sda)>

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Polizei Winterthur 3.4.2019: Militarismus in der kriminnellllllllen Schweiz: Handgranate ist Verzierung auf dem Schreibtisch
Stadtpolizei Winterthur: Intakte Handgranate als Briefbeschwerer benutzt


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3.4.2019: Kriminelle Schweizer in der Regierung wissen schweinbar nicht, was Atomwaffen anrichten: Atomwaffen werden NICHT verboten:
Keine Vertragsunterzeichnung: Bundesrat will Atomwaffen nicht verbieten


Atomwaffen der krimnellen NATO (Uranmunition) und ihre Wirkung? Siehe NATO-Video-Index

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10.4.2019: Sie sprechen Hochdeutsch, spielen "Polizei" am Telefon und hamstern Geld:
Polizeimeldungen Region Basel: Falsche Polizei ergaunert mehrere 10'000 Franken
https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/16097421

<Aktuell häufen sich im Baselbiet wieder Fälle von Trickbetrügern, die sich als Polizisten ausgeben. Die Betrüger telefonieren systematisch Gemeinden ab.

Rund 40 Personen haben sich seit Anfang Monat bei der Baselbieter Polizei gemeldet. Der Grund: Trickbetrüger, die sich als die Polizei ausgaben, hatten sie angerufen.

Es gebe eine regelrechte Welle von Betrugsversuchen, bei der systematisch ganze Gemeinden abtelefoniert würden, so Roland Walter, Mediensprecher der Baselbieter Kantonspolizei.

Wie die Baselbieter Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte, seien die Betrüger bislang erst in einem Fall erfolgreich gewesen. Eine Rentnerin übergab den falschen Polizisten Schmuck im Wert von mehreren 10'000 Franken.

Täter erkundigen sich nach Wertsachen

Wie viel Geld die Kriminellen der Rentnerin im Detail stehlen konnten, möchte die Polizei nicht sagen. Es handle sich aber um einen Betrag im «oberen fünfstelligen Bereich».

Gemäss der Baselbieter Polizei sprechen die Betrüger Hochdeutsch und geben vor, Mitarbeitende der Kantonspolizei Basel-Landschaft zu sein, die Abklärungen, oft im Zusammenhang mit Einbrüchen, machen müssen. Diese falschen Polizisten erkundigen sich nach Wertsachen im Hause, der finanziellen Situation, der Anwesenheiten der Bewohner und ähnlichem.

(20 Minuten/sda)>

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10.4.2019: Kriminalität auf HOHER EBENE in der reichen Schweinz: Abstimmung über "Heiratsstrafe" mit Fehlinformation manipuliert:
Annullierte Abstimmung: «Ohne Fehlinformation hätte Volk zugestimmt»

Historischer Bundesgerichtsentscheid: Volk muss nochmals über Heiratsstrafe abstimmen
https://www.20min.ch/schweiz/bern/story/13137890

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10.4.2019: Kriminalität auf HOHER EBENE in der reichen Schweinz: Gericht verurteilt Cum-Ex-Whistleblower der Bank Sarasin zu 165.600 Franken Geldstrafe:
Schweizer Gericht verurteilt Cum-Ex-Aufklärer zu Bewährungsstrafe
https://de.sputniknews.com/panorama/20190411324667154-schweizer-gericht-verurteilt-cum-ex-aufklaerer-zu-bewaehrungsstrafe/

<Im Zusammenhang mit seiner Rolle bei der Aufdeckung des Cum-Ex-Steuerskandals ist ein Stuttgarter Anwalt in der Schweiz vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankengesetz wurde er allerdings am Donnerstag vom Bezirksgericht Zürich zu einer Geldstrafe von 165.600 Franken (umgerechnet rund 146.500 Euro) auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank Safra Sarasin Gefängnisstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren gefordert, meldet die Agentur Reuters.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens in Zürich war der Streit zwischen der Bank Sarasin und dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Dessen nun verurteilter Anwalt soll der Staatsanwaltschaft zufolge die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter angestiftet haben, rechtswidrig Bankunterlagen zu übergeben. Das Landgericht Ulm verurteilte die Bank Sarasin 2017 zu 45 Millionen Euro Schadenersatz an Müller, weil die Bank den Gründer der Drogeriekette falsch beraten haben soll. Das Institut hatte Müllers Geld in einem Fonds angelegt, der mit den umstrittenen Cum-Ex-Steuertricks arbeitete.

Bei „Cum-Ex” ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dadurch sind dem Fiskus in Deutschland laut Bundesfinanzministerium mehr als fünf Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke 2012 geschlossen wurde.

Auch die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter wurden auf Bewährung verurteilt. Einer zu 13 Monaten Haft und einer Geldstrafe, der andere nur zu einer Geldstrafe. Bei allen drei Verurteilten verfallen die Strafen, sofern sie sich in den nächsten beiden Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.>

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11.4.2019: Ein paar CH-Jugendliche machen "Schlagzeilen":
Jugendkriminalität : Jungs schlagen zu, Mädchen fahren schwarz


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Marrakesch 13.4.2019: Kriminelle Schweizer an Mord an 2 Skandinavierinnen beteiligt - 10 Jahre Haft in Marokko:
Schweizer nach Mord an Touristinnen in Marokko verurteilt
https://de.sputniknews.com/panorama/20190413324679273-schweizer-nach-mord-an-touristinnen-in-marokko-verurteilt/

<Im Zusammenhang mit dem Mord an zwei skandinavischen Studentinnen in Marokko hat ein Gericht einen 33 Jahre alten Schweizer zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dies berichtete die staatliche Nachrichtenagentur MAP.

Der Schweizer, der mit seiner Familie bereits länger in Rabat lebte, sei zwar nicht an der Tat direkt beteiligt gewesen, er sei aber Teil einer Terrorgruppe gewesen.

Mitte Dezember vergangenen Jahres waren zwei skandinavische Rucksacktouristinnen im Nationalpark Toubkal unweit von Marrakesch ermordet worden, teilte die Deutsche Presse-Agentur (DPA) mit. Die beiden jungen Frauen waren nach Polizeiangaben geköpft worden. Die Sicherheitsbehörden verhafteten nach Angaben der marokkanischen Staatsanwaltschaft insgesamt 23 Personen. Darunter befinde sich ein weiterer Schweizer, der die mutmaßlichen Mörder im Umgang mit Waffen trainiert haben soll.>

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Münchenstein (BL) 25.4.2019: Kriminelle Schweinz stellt gerne Fallen: Zum Beispiel: 30er-Zone schlecht markieren und Blitzer aufstellen - oder hat die reiche Schweiz keine Farbe mehr gehabt? 
Fieser Blitzer: «30er-Zone wurde extra schlecht markiert»

https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/27523941
Dass eine neue Tempo-30-Zone in Münchenstein ausgerechnet in Fahrtrichtung des Radars nicht am Boden markiert wurde, ärgert einen Leser.

<"Es ist davon auszugehen, dass die 30er-Zone an dieser Stelle absichtlich nicht mit Farbe am Boden markiert wurde, damit möglichst viel Geld in die Gemeindekasse fliesst", glaubt der empörte Leser S.* Seit kurzem erst gilt auf einem Abschnitt der Pumpwerkstrasse im Münchensteiner Gewerbegebiet Tempo 30. Grund dafür ist das Alters- und Pflegeheim in diesem Bereich. Die Temporeduktion soll die Sicherheit der Senioren bei der Strassenüberquerung erhöhen.

S., der anonym bleiben will, tappte selbst in die Radarfalle, die seit 1998 an dieser Stelle steht. «Es geht mir aber nicht darum, dass ich sauer bin, weil es mich geblitzt hat», betont er. Vielmehr störe ihn, wie die Gemeinde die Änderung umsetze und sanktioniere.

In der Gegenrichtung zum Radar sei Tempo 30 nämlich am Boden markiert. Zusätzlich stehe ein Schild auf einem Betonsockel gut sichtbar auf der Strasse. «Auf der anderen Seite ist die Strasse allerdings breit und das Tempo-30-Schild steht unscheinbar, hoch oben am Strassenrand.»

«Bodenmarkierungen sind nicht Pflicht»

Die Gemeinde will den Vorwurf des empörten Autofahrers nicht gelten lassen. «Auf keinen Fall machen wir das, um die Einnahmen zu erhöhen», sagt Gemeindepräsident Giorgio Lüthi. Die verkehrspolizeilichen Anordnungen seien alle korrekt umgesetzt worden, betont er. «Bodenmarkierungen sind grundsätzlich nicht Pflicht und dienen nur als Hilfsmittel als Ergänzung zur Signalisation.

Es wird in beide Richtungen zu schnell gefahren

Die Gemeinde hat im Zuge der neuen Signalisation vom 16. bis 19. April Geschwindigkeitsmessungen in beide Richtungen durchgeführt. Dabei waren 13 Prozent der Autofahrer mit mehr als 35 km/h unterwegs. «Ich habe extra nachgesehen, es machte keinen Unterschied, von welcher Seite sie kamen», sagt Lüthi. Ob Bodenmarkierung oder «unscheinbare» Tafel, die Sichtbarkeit der Signalisation spielt also offenbar keine Rolle.

(lha)>

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25.4.2019: Zureich hat KEIN Geld für mehr Parkplätze - denn die Einnahmen mit Geldbussen sind einfach zu attraktiv:
Mehr Parkbussen: Zürich nimmt 59,6 Mio Franken mit Bussen ein
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27547062

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25.4.2019: Zureich hat KEIN Geld für Gratis-WC!
Stadt Zürich: Restaurant-Gäste müssen 2 Franken fürs WC zahlen


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2.5.2019: Basel hat mit Frankreich ein Problem: Laser-Attacken gegen Tram auf französischem Boden:
Nach Laser-Attacken: BVB stellen Frankreich-Tram nach 20 Uhr ein

https://www.20min.ch/schweiz/basel/story/15315700

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Quellen
[web01] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/mit-ex-kripo-chef-winzenried-steigt-eine-polizeilegende-in-die-politik-ein-131685995
[web02] https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/der-unnahbare-aargauer-kripo-chef-geht-in-pension-127853691
[web03] https://everipedia.org/wiki/lang_en/spirit-cooking-marina-abramovic/
[web04] Fulford-Bericht vom 30.1.2019:
http://brd-schwindel.ru/benjamin-fulford-griff-der-kabale-nach-venezolanischem-oel-schlaegt-fehl-bankrott-des-us-unternehmens-droht/
[web05] https://annekelucas.com/  mit dem Video: From Child Sex Slavery to Victory - My Healing Journey
[web06] Fall aus Zürich-Örlikon vorhanden, Kinderheim Dialogweg
 
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