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Merkblatt kriminelle Schweinz (Schweiz) 11

Bundesverfassung seit 2007 nicht mehr einklagbar+abgeschafft - die Eidgenossenschaft ist abgeschafft

von Michael Palomino (2020)

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Video (14min., 2020 ca.): Die Bundesverfassung ist seit 2007 nicht mehr einklagbar - die Eidgenossenschaft existiert nicht mehr - Menschenrechte ade - kein Schutz vor 5G oder Zwangsimpfungen - auch Strassburg schützt nicht mehr - die Schweiz ist nur noch ein Kantonsstaatenbund - Nürnberger Kodex verbietet Menschenexperimente seit 1945:
SCHWEIZERISCHE END-GENOSSENSCHAFT (14'1'')
https://www.youtube.com/watch?v=NCC05X2-dtk

Die Schweizer Bundesverfassung war einmal - sie ist nicht mehr gültig, weil man sie seit 1999 nicht mehr einklagen kann. Das einzige Mittel sind der Gang nach Strassburg oder Volksabstimmungen.

Stefan Seiler:
                Die körperliche Unversehrtheit formuliert in der
                Bundesverfassung ist seit 2007 nicht mehr gültig, nicht
                mehr einklagbar
Stefan Seiler: Die körperliche Unversehrtheit formuliert in der Bundesverfassung ist seit 2007 nicht mehr gültig, nicht mehr einklagbar

Video: SCHWEIZERISCHE END-GENOSSENSCHAFT (14'1'')

Video: SCHWEIZERISCHE END-GENOSSENSCHAFT (14'1'')
https://www.youtube.com/watch?v=NCC05X2-dtk - YouTube-Kanal: Orwell News


Videoprotokoll:

Bundesverfassung 1848 - erste Revision 1865 - zweite Revision 1999 - Abschaffung der Klagefähigkeit 2007

Stefan Seiler von Orwell News wollte gegen 5G klagen, dabei fand er, dass die Bundesverfassung nicht mehr gilt, somit ist die Eidgenossenschaf eine ehemalige Eidgenossenschaft, also eine End-Genossenschaft - 1848 wurde die Bundesverfassung eingeführt, 1864 kam die Totalrevision, und dann 1965 bis 1999 kam dann die zweite Totalrevision, die seit 2007 in Kraft getreten ist, ist aber SCHON NICHT MEHR GÜLTIG (!) (2'14''). An der zweiten Totalrevision haben Expertengruppen von Bundesrat Wahlen und Furgler gearbeitet (2'39''). Die Wirtschafts- und Eigentumsordnung war dabei besonders umstritten (3'14''). Dem Bundesrat geht es dabei immer darum, mehr Kompetenzen zu erlangen und ohne Widerstand neue Normen zu installieren, wie z.B. bei 5G (3'35''), ohne die Räte fragen zu müssen, ohne Expertengruppen anhören zu müssen, "das war vorher nicht so" (3'42''). Zur zweiten Totalrevision gab es 3 Volksabstimmungen, aber zum umstrittenen Artikel gab es keinen (4'23''). Artikel 113 Absatz 3: Das Bundesgericht muss nach den Gesetzen handeln, die von den Räten beschlossen worden sind, sind "massgebend" (4'58''). Wenn also ein Bürger von einer 5G-Antenne angegriffen wird, oder wenn ein Umweltamt solche 5G-Antennen ungeprüft bewilligt, und wenn dann Schäden auftreten, so hätte man nach der alten Verfassung klagen können (5'43''). Aber genau dieser Artikel 113 Absatz 3 wurde im Jahre 2000 von den Räten ersatzlos gestrichen (5'50''). In der neuen Verfassung von 1999 wurde Artikel 190 neu eingeführt, gültig seit 2007 (6'6''): "Massgebendes Recht für das Bundesgericht und die rechtsausübenden Behörden ist das Völkerrecht und die Bundesgesetze massgebend." (6'24'') - Damit ist eindeutig gesagt: Die Verfassung ist NICHT MEHR MASSGEBEND (6'34'').

Die Schweiz ist keine Eidgenossenschaft mehr, sondern nur noch ein Kantonsstaatenbund

"Die schweizerische Verfassung, wie sie 1848 konstituiert wurde, ist nicht mehr rechtsmassgebend." (6'41'') - "Und damit können Sie nicht mehr klagen - auf Verfassungsrechtssätze." (6'45'') - 5G: Die Verfassung sagt klar, dass 5G illegal ist (6'55''). Die Staatsform ist dann eine andere, wenn ein Staat seine eigene Verfassung als nicht mehr rechtsmassgebend definiert (7'7''). Die Schweiz wird zum Kantonsstaatenbund (7'16''). Der Bund ist weg, denn "ein Bund, der nicht mehr rechtsmassgebend ist, ist KEIN Bund." (7'25'') - "Eine Verfassung ist die URKUNDE eines Staates, ist die Urkunde, die einen Staat begründet, die die Rechtsverhältnisse begründet zwischen Kantonen und dem Bund, oder zwischen den Bürgern natürlich und dem Bund und den Kantonen." (7'39'') - "Das ist alles nicht mehr rechtsmassgebend, ok?" (7'42'')

Die Bundesverfassung schützt die Bevölkerung nicht vor 5G-Strahlung

Stefan Seiler wollte eine Klage gegen 5G einreichen und hat die Rechtssätze gesucht, denn mit der Einführung von 5G werden Menschenrechte verletzt (8'10''). Also in der Verfassung, auf die man nicht mehr klagen kann, stehen klare Menschenrechtssätze (8'35''), z.B. Artikel 10 Absatz 2: "Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit" - ist nicht mehr gültig seit 2007 (8'45''), Artikel 11 Absatz 1 und 2: "Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit" - ist auch nicht mehr gültig, ist "nicht mehr massgebend für die Gerichte und die Behörden" (8'57''). Da ist auch Artikel 74 Absatz 1 und 2: "Ist der Bund gehalten Vorschriften zu erlassen über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen." (9'10'') - z.B. durch 5G, Mobilfunkanlagen, die illegal installiert wurden (9'14'') - "gibt es nicht mehr, ist nicht mehr klagefähig" (9'17'')

Einzige Klagemöglichkeit gemäss Umweltschutzgesetz USG

Im Umweltschutzgesetz gibt es noch das Fürsorge- und Vorsorgeprinzip, die Vorsorgepflichten gemäss Zweckartikel Absatz 1 Artikel 1 Absatz und Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (USG) (9'33''). "Das ist der einzige inländische Rechtstitel, den man hier anwenden kann, alles andere ist nicht mehr massgebend." (9'38'')

Klage mit Menschenrechten in Strassburg hat KEINE Chance mehr, weil die Praxis die "Interessen des Staates" privilegiert

Man kann auch gemäss Völkerrecht klagen mit den Menschenrechten der UNO, gemäss dem Wiener Abkommen, mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (10'3''). Also da ist ein Recht auf Freiheit und Meinungsäusserung, aber das wird alles relativiert und das "öffentliche Interesse" oder "die Ordnung eines Staates" wiegt jeweils mehr (10'40''). Gegen den Impfzwang zu klagen kann man nur noch in Strassburg am Menschenrechtsgerichtshof, und wenn dort die Richterpuppen meinen, das öffentliche Interesse sei in Gefahr, oder die Ordnung und Sicherheit sei in Gefahr, dann können die entscheiden, die klagenden Personen seien psychiatrisch gestört und können einen "fürsorgerischen Freiheitsentzug" verfügen (11'16'').

In der Merkel-DDR kommt die Diktatur von Bankkaufmann Spahn mit Impfzwang, der Eltern bestrafen will, wenn sie Kinder nicht impfen lassen - ist in der Schweiz auch möglich

In der Merkel-DDR (Deutschland) ist es jetzt so, dass das Bundesgesundheitsministerium [des Bankkaufmanns Spahn] die Eltern bestrafen wird, wenn die Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen (11'29''). Und auch in der Schweiz kann man hopplahopp einen Impfzwang einführen, weil all die Menschenrechtsparagraphen der Bundesverfassung schlichtweg nicht mehr gültig sind (11'40''). Das heisst: Die Bundesverfassung der Schweiz ist zum Denkmal geworden, "steht noch", "das sind aber tote Buchstaben, die nicht mehr gültig sind, und somit ist auch die Urkunde nicht mehr massgebend." (11'57'').

CH: KEIN Bund vorhanden, KEINE Eidgenossenschaft vorhanden - Klage nach Nürnberger Kodex: Menschenexperimente mit 5G sind verboten

Es gibt also keinen Bund, und auch keine Eidgenossenschaft mehr (12'2''), ist rechtlich nicht mehr vorhanden, ist materiell und formell nicht mehr existent (12'7''). Da ist noch ein "Nürnberger Kodex", mit dem klaren Verbot von Experimenten an Menschen (12'27''). Da ist ein Fall aus dem Kanton Glarus, wo eine Frau bei Dunkelheit entlang einer SBB-Strecke spazieren ging, wo 5G testweise installiert ist, in diesem Moment wurde scheinbar mit Volllast getestet und die Fussgängerin erlitt Verbrennungen, Herzrasen und Atemnot vier Tage lang (12'57''). Dieser körperlicher Eingriff, ist kein Einzelfall, ist gemäss Bundesverfassung NICHT MEHR EINKLAGBAR, auch gemäss Menschenrechten in Strassburg NICHT (13'8''). Der Nürnberger Codex wurde nach 1945 installiert und gilt für ALLE europäischen Staaten (13'18''). 5G ist eindeutig ein Menschenexperiment: "Es handelt sich eindeutig um Menschenexperiment bei 5G" (13'25''). Da ist der Kausalzusammenhang, und Schäden sind haufenweise nachweisbar (13'32''). Wir wissen auch, wie die medizinischen Untersuchungen gehen, und wie man im Notfall einfordern muss, dass Untersuchungen gemacht werden (13'40'').

[Und es bleibt eine Volksabstimmung zum Verbot von 5G und Impfzwang, aber das ist ein RIESEN-Aufwand].

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Quellen


Fotoquellen


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