Kontakt /
                contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                home      zurück
<<     >>

Schweinz: Brutale Meldungen 05 - ab 1.9.2016










1.9.2016: Bundesgericht beschliesst Schutzalter 14 Jahre - die Hetze der kriminellen SVP wirkt nicht mehr: Bundesgerichtsurteil: 19-Jähriger darf mit 14-Jähriger schlafen -- 4.9.2016: Schweinzer Nationalbank ist NWO-Bank - Beispiel Facebook-Aktien: Schweizer Notenbank hält mehr an Aktien an Facebook als Mark Zuckerberg  -- 9.9.2016: Horrorpreise in der Schweinz für Notfalldienste: 500 Franken für 15 Minuten Arbeit etc. (!!!): Abzocke oder gerechtfertigt? Ärger um Preise von Pikett-Handwerkern -- 10.9.2016: Ex-Bundesrat Egli war Mitglied in der Geheimorganisation "Blasius" - Vorläufer des kriminellen Netzwerks P26: Deckname «Blasius»: Alt-Bundesrat war Mitglied einer Geheimorganisation -- 16.9.2016: Kriminelle schweinzer Security in Zürich prügelt im Bahnhof unschuldigen Ausländer nieder: Freispruch für Pendler: Wegen falschen Zugbilletts vor Gericht -- 16.9.2016: Deutsche wollen die schweinzer Rassisten nicht mehr sehen: Umfrage: Deutsche haben Österreicher lieber als uns  -- 20.9.2016: Neues Post-Konzept auf dem Land im Dorfhotel - Postschalter ist 24h offen: Kastanienbaum LU: Schweizweit erste 24-h-Postfiliale in Hotel  -- 21.9.2016: Militarismus in der Ostschweinz: Er liess einen Panzerwagen bauen: "Der Panzer ist mein Baby": Aadorf TG: «Der Panzer ist mein Baby – es soll weiterleben» -- Region Luzern 22.9.2016: Gerücht einer Vergewaltigung bewirkt, dass alle Frauen nur noch Frauentaxis haben wollen: Luzern: «Kundinnen haben Angst, bei Täxelern einzusteigen»  -- 23.9.2016: Kriminelle Polizei in Zürich hat wieder mit lebensgefährlichem Gummischrot geschossen: Tränengas und Gummischrot: Politikerinnen kritisieren Polizeieinsatz an Party -- 23.9.2016: Drogenschweinz: "Zauberpilze" (Drogenpilze) wachsen in der Schweinz inzwischen in der freien Natur (!): Eingeschleppter Drogenpilz breitet sich in der Schweiz aus  -- 26.9.2016: UBS AG mit über 45.000 Konten mit Fluchtgeldern aus F: Frankreich will Daten von über 45.000 Kontoinhabern von Schweizer Großbank -- 26.9.2016: Krimineller Deutscher in Bülach mit Massenbetrug durch Autovermietung - aus U-Haft entlassen - 50.000 Franken werden an die Geschädigten verteilt (!): Bülach ZH: Dubioser Autovermieter aus U-Haft entlassen  -- 29.9.2016: Neues Gesetz: Kriminelle Schweinz will kriminelle Ausländer ab 1 Jahr Gefängnisstrafe automatisch ausweisen: Neues Gesetz: Schweiz weist ausländische Straftäter künftig automatisch aus -- 3.10.2016: Krimineller Schweinzer mit EU-Grenzübertritt nur mit Führerschein - beim 21. Mal war Schluss: Grenzübertritt verwehrt: «Ich wurde behandelt wie ein Krimineller»  -- 3.10.2016: 2 Glas schweinzer Leitungswasser = 2,60 Franken - Restaurant im Kt. St. Gallen: Hahnenwasser für 2.60: «Gratis-Wasser gibt es auf der Toilette» -- 4.10.2016: Schweinzer Pensionäre der 1968er-Drogengeneration - nun kiffen und fixen sie im Altersheim (!): Junkie-Senioren: Rauchen, Kiffen und Fixen im Altersheim -- 4.10.2016: Kanton Bern: Umbau von Bauernhäusern wird erschwert: Kanton Bern: Umbau von Bauernhäusern wird erschwert -- 6.10.2016: Bank CS zu 90 Millionen Dollar Geldbusse verurteilt - Leitlinien für Private Banking nicht eingehalten: US-Börsenaufsicht bestraft die CS  -- 6.10.2016: Schweinzer Sozialhilfe ist Sklaverei - man hat keine Zeit mehr, da rauszukommen: Zwangsarbeit in der Sozialhilfe: «Ich komme aus diesem System nicht mehr raus»  -- 26.10.2016: Bundesrat senkt Zins der Pensionskassen auf 1%: Pensionskassen: Bundesrat senkt Zins in der Vorsorge -- 26.10.2016: Die Schweinz hat kein Geld: Bis zu 600 Poststellen sollen bis 2020 geschlossen werden: Heftige Kritik gegen «Poststellen-Kahlschlag»  -- 26.10.2016: Noch mehr Spionage: Bundesrätin Sommaruga plant eine "Lohnpolizei" - um die Lohngleichheit zu kontrollieren: Sommaruga setzt auf «Lohnpolizei»  -- 27.10.2016: Man kann sich nicht mehr im Restaurant treffen vor dem Fussballspiel: GC-Hools prügeln YB-Fans: GC-Attacke beim Wankdorf: «Unter den Verletzten waren viele Frauen» -- 28.10.2016: Saudis regieren die Schweinz: Kopftuchverbot in Schulen im Kt. St.Gallen ist aufgehoben: Neues Schulgesetz: St. Galler Regierung kippt Kopftuchverbot

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

Teilen:

Facebook







20 minuten online, Logo

1.9.2016: Bundesgericht beschliesst Schutzalter 14 Jahre - die Hetze der kriminellen SVP wirkt nicht mehr
Bundesgerichtsurteil: 19-Jähriger darf mit 14-Jähriger schlafen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19691773

<Ein junger Mann wird für den sexuellen Kontakt mit einer Minderjährigen nicht bestraft. Im Verfahren habe sich gezeigt, dass Jugendliebe bestanden habe, urteilt das Bundesgericht.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest.

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mann wegen dem Sex mit der 14-Jährigen und Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 1350 Franken verurteilt.

Besondere Umstände

Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass in diesem Fall besondere Umstände vorliegen, wie sie im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.

So kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn der Täter zur Tatzeit noch nicht 20 Jahre alt und wie vorliegend eine Liebesbeziehung zwischen ihm und der noch nicht 16-jährigen Person bestand.

Veränderte gesellschaftliche Auffassung

Solche Fälle habe der Gesetzgeber aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Auffassung entkriminalisieren wollen. Die Bundesrichter halten fest, dass sich im Verfahren gezeigt habe, dass eine Jugendliebe bestanden habe.

Es würden keine Umstände darauf hindeuten, dass der Mann den Altersunterschied ausgenutzt habe. Vielmehr habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den sexuellen Kontakten geführt habe. (Urteil 6B_485/2016 vom 17.08.2016)

(sda)>

========

Deutsche Wirtschaftsnachrichten online,
                    Logo

4.9.2016: Schweinzer Nationalbank ist NWO-Bank - Beispiel Facebook-Aktien:
Schweizer Notenbank hält mehr an Aktien an Facebook als Mark Zuckerberg
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/09/04/schweizer-notenbank-haelt-mehr-an-aktien-an-facebook-als-mark-zuckerberg/

<Die Schweizerische Notenbank hält mehr öffentlich handelbare Aktien an Facebook als Firmengründer Mark Zuckerberg. Die SNB hat sich wegen den exzessiven Geld-Politik wie andere Zentralbanken auf den Einstieg bei Unternehmen verlegt.

========

20 minuten online, Logo

9.9.2016: Horrorpreise in der Schweinz für Notfalldienste: 500 Franken für 15 Minuten Arbeit etc. (!!!)
Abzocke oder gerechtfertigt? Ärger um Preise von Pikett-Handwerkern
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23634285

<20-Minuten-Leser berichten von überhöhten Rechnungen, die ihnen Notfall-Handwerker ausstellten. Diese wehren sich: Hohe Preise am Wochenende seien gerechtfertigt.

Ausgesperrte Bewohner, verstopfte Toiletten, kaputtes Glas: Am Wochenende braucht es vor allem Notfall-Handwerker. Die Kunden sind auf die Dienstleistungen angewiesen – und den geforderten Preisen ausgeliefert. Diese sind aber nicht immer fair: Die 80-jährige Lisa H.* sollte rund 500 Franken bezahlen, weil sie am Samstag einen Handwerker einer Rohrreinigungsfirma aufbot. Dieser hatte das Problem in 15 Minuten erledigt. Im Arbeitsrapport verrechnete er jedoch 1,5 Stunden Arbeitszeit.

Auch andere Leser haben schlechte Erfahrungen mit Pikett-Diensten gemacht. Ein Schlüsseldienst teilte Anita Weber aus Basel mit, dass das Öffnen der Tür an einem Sonntag 280 Franken koste. Als sie ihn auf 200 Franken runtergehandelt hatte, kam er vorbei – und öffnete die Tür laut Weber in 10 Sekunden. «Ein guter Stundenlohn», sagt sie.

100-Prozent-Zuschlag

Marcel Rancetti musste noch tiefer ins Portemonnaie greifen: Als er um 2 Uhr nachts Handwerker aufbot, weil die Toilette verstopft war und überlief, musste er 1700 Franken bezahlen. Rancetti ist sich bewusst, dass das Aufbieten in der Nacht teuer ist: «Ein Zuschlag auf die Arbeitszeit ist völlig okay, aber auch auf die Geräte?»

Denn die Firma verrechnete einen Nachtzuschlag von 100 Prozent auf den Gesamtbetrag. Kein Wunder: Rancetti war an die dubiose «00:00-24:00 Handwerkerservice GmbH» geraten – über die bereits das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet hatte.

Schlechte Erfahrungen machten Leser auch mit Glasern. R.F.* aus Biel erzählt: «Bei unserem Geschäft fand um 3 Uhr ein Einbruchsversuch statt. Der Einbrecher konnte ein 15 cm kleines Loch ins Sicherheitsglas schlagen.» Die Polizei habe daraufhin den Pikett-Glaser avisiert. Dieser sei in zwei Minuten Entfernung stationiert. «Er klebte innert zehn Minuten ein altes Stück Glas als Notverglasung an – die Rechnung belief sich auf 765 Franken.»

«Man soll auch was verdienen an der Arbeit»

Sanitär Walter Thalmann wehrt sich gegen den Vorwurf, dass Pikett-Handwerker überhöhte Preise verlangen. «Wenn ich am Wochenende zuerst in die Firma fahren muss, dann zum Kunden und die Maschinen danach voll Fäkalien sind – da soll man auch was verdienen für die Arbeit.» Er bittet um Verständnis für Notfall-Dienste. Zumal es oft – wenn man die Wochenend-Zuschläge erwähne – plötzlich kein Notfall mehr sei.

Bei einer anderen Rohrreinigungs-Firma heisst es, dass die Kosten für ein verstopftes WC am Wochenende wegen des Pikett-Zuschlags schnell einmal 1000 Franken betragen können. Dies sei in der Branche üblich. Leser Markus Hoch empfiehlt in einem Fall wie Lisa H., die sofort eine Rohrreinigungsfirma aufbot: «Man ruft immer zuerst den Hauswart an!» Dieser könne das Problem oft selbst lösen.

(num)>

========

20 minuten online, Logo

10.9.2016: Ex-Bundesrat Egli war Mitglied in der Geheimorganisation "Blasius" - Vorläufer des kriminellen Netzwerks P26
Deckname «Blasius»: Alt-Bundesrat war Mitglied einer Geheimorganisation
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22494485

<Alphons Egli ist am 5. August dieses Jahres gestorben. Erst in einer Todesanzeige wird endgültig klar: Er engagierte sich in der Vorgängerorganisation der P 26.

Der im August verstorbene Alt-CVP-Bundesrat Alphons Egli diente im Kalten Krieg der geheimen Vorläuferorganisation der P 26. Unter dem Decknamen «Blasius» beurteilte er die Neukonzeption und leistete einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Widerstands für den Notfall.

Dies geht aus einer Todesanzeige der «Ehemaligenvereinigung der Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet C 717» und der militärhistorischen Gesellschaft des Kantons Zürich hervor. Die Anzeige erschien am Samstag in der «Neuen Luzerner Zeitung».

Vermutung bestätigt

Eglis Tochter Franziska Peyer-Egli bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass sich ihr Vater in einer geheimen Kaderorganisation engagiert hatte. Man habe aber zu Hause nicht darüber gesprochen.

Eglis Tätigkeit in einer geheimen Widerstandsorganisation war vermutet worden. So nannte im vergangenen Jahr der ehemalige Waadtländer Militärkader Alfred Segessenmann gegenüber dem «Boten der Urschweiz» Alphons Egli als P-26-Mitglied.

1971 beigetreten

Gemäss Anzeige wurde Egli am 1. Januar 1971 als Major in die P-26-Vorgängerorganisation UNA aufgenommen. Damals gehörte der Anwalt dem Luzerner Kantonsparlament an. Egli erhielt den Decknamen «Blasius» und eine nachrichtendienstliche Grundausbildung. Später wurde er zum Oberstleutnant befördert.

Zusammen mit dem ehemaligen Urner CVP-Ständerat Franz Muheim (1923–2009) beurteilte Egli die Neukonzeption der damaligen Widerstandsvorbereitungen aus rechtlicher und politischer Sicht. Damit habe er einen massgeblichen Beitrag für die Weiterentwicklung der Organisation in den Jahren 1976 bis 1990 geleistet, schreibt die Ehemaligenvereinigung.

Heinrich Eichenberger von der Ehemaligenvereinigung erklärte auf Anfrage, dass sich Egli nicht direkt für die P 26 engagiert hatte. Egli liess sich zwei Jahre nach seiner Wahl in den Ständerat 1975 vom Dienst dispensieren. Die P 26 wurde danach aufgebaut. Nach seiner vierjährigen Zeit als Bundesrat wurde Egli Ende 1989 aus der Wehrpflicht entlassen.

Nach Fichenaffäre aufgeflogen

Das «Projekt 26» war eine während des Kalten Krieges ab 1979 aufgebaute geheime Kaderorganisation, die im Fall einer feindlichen Besetzung der Schweiz Widerstand aufbauen und leisten sollte. Bestrebungen dazu gab es bereits seit dem Zweiten Weltkrieg.

Die P 26 wurde Nachfolgerin des Spezialdienstes in der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA). 1990 flog die Geheimorganisation in der Folge der Fichenaffäre auf und wurde vom Bundesrat aufgelöst.

Noch lange unter Verschluss

Finanziert wurde die von Armee und Verwaltung unabhängige P 26 aus verschiedenen Quellen – jedoch ausschliesslich aus Kreditrubriken des damaligen Eidgenössischen Militärdepartements. Bei der Auflösung hatte sie 400 Mitglieder, der Sollbestand betrug 800 Personen. Sie verfügte auch über Waffen.

Die Auflösung der P 26 bedeutete nicht die vollständige Offenlegung: 2009 entband der Bundesrat die Veteranen des geheimen Widerstandes im Zweiten Weltkrieg und im Kalten Krieg zwar von ihrer Schweigepflicht. Sie durften sich aber nur über ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe und über eigene Diensterlebnisse äussern.

Die Akten zur P 26 dagegen bleiben bis etwa ins Jahr 2040 unter Verschluss. Der Bundesrat wies in einer 2010 veröffentlichten Antwort auf eine Motion auf die gesetzliche Sperrfrist von 50 Jahren für besonders schützenswerte Personendaten hin.

(mch/sda)>

========

20 minuten online, Logo

16.9.2016: Kriminelle schweinzer Security in Zürich prügelt im Bahnhof unschuldigen Ausländer nieder
Freispruch für Pendler: Wegen falschen Zugbilletts vor Gericht
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/30604000

<Ein Securitrans-Mitarbeiter klagte einen 54-jährigen Pendler wegen Gewalttätigkeit an. Dieser wiederum sagte, er sei schikaniert worden.

Die Anklage lautet auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte: Der Beschuldigte, ein 54-jähriger französischer Tänzer ohne Vorstrafen, habe im Zug von Brugg nach Zürich bei einer Kontrolle den erforderlichen Fahrschein nicht zahlen wollen. Im Hauptbahnhof angekommen, habe er, nach Aussage des betroffenen Securitrans-Mitarbeiters, diesen «anlässlich der geplanten Personenkontrolle zweimal mit der flachen Hand gegen den Hals im Kehlkopfbereich» geschlagen.

Der Beschuldigte gab zwar zu, vor der Zugfahrt das falsche Ticket gelöst zu haben, schilderte vor Gericht aber eine ganz andere Geschichte, wie die NZZ am Freitag schreibt: So habe der Kontrolleur verlangt, dass er ein neues Billett zahlen müsse – obwohl das bereits gekaufte nicht günstiger gewesen sei. Nach einem kurzen Hin und Her habe er dann 7.50 Franken gezahlt. Er sei zwar wütend, aber nicht aggressiv gewesen – trotzdem habe der Kontrolleur die Polizei alarmiert.

«Billettlösen ist nicht einfach»

Am Hauptbahnhof hätten zwei Securitrans-Mitarbeiter auf ihn gewartet und einen Ausweis verlangt. Weil die Sache für ihn mit der Zahlung das Billetts erledigt gewesen sei, habe er sich geweigert, den Ausweis zu zeigen. Die Sicherheitsleute hätten ihn daraufhin zu Boden gedrückt und in Handschellen gelegt, ihn zudem als Schwulen und Terroristen beschimpft.

Er habe die Security nicht angefasst – als 54-Jähriger sei er schon gar nicht auf die Idee gekommen, auf zwei junge, durchtrainierte Leute loszugehen. So sah es auch der Richter: Er sprach den Tänzer frei. Es falle auf, das der betroffene Securitrans-Mitarbeiter den Vorfall zweimal völlig anders geschildert habe: zuerst als Schläge mit der offenen Hand gegen den Hals, dann als Griffe – das wirke nicht sehr überzeugend. Zudem schien es dem Einzelrichter unwahrscheinlich, dass ein unbescholtener 54-Jähriger einen 24-jährigen Sicherheitsmann angreifen würde.

Abgesehen davon sei das Verhalten des Tänzers zudem ein Stück weit nachvollziehbar, sagte der Richter. Er habe ja ein Ticket gehabt – Anschlussbillette zu lösen, sei nicht einfach.

(ced)>

========

20 minuten online, Logo

16.9.2016: Deutsche wollen die schweinzer Rassisten nicht mehr sehen
Umfrage: Deutsche haben Österreicher lieber als uns
http://www.20min.ch/panorama/news/story/12776980

<26 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich von den Nachbarländern am stärksten mit Österreich verbunden. Die Schweiz schafft es nicht einmal in die Top 3.

Österreich ist das Nachbarland, mit dem sich die Menschen in Deutschland am stärksten verbunden fühlen. Die Schweiz folgt abgeschlagen auf Platz vier.

Wenn erwachsene Deutsche gefragt werden, welchem Nachbarland sie sich auf persönlicher Ebene am nächsten fühlen, lautet die meistgenannte Antwort Österreich. Das ergab eine Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa.

Schweiz auf Platz 4

26 Prozent nannten Österreich, es folgen die Niederlande (17 Prozent), Frankreich (13 Prozent), Dänemark und die Schweiz (jeweils 8 Prozent), Polen und die Tschechische Republik (jeweils 3 Prozent) und danach Belgien und Luxemburg (jeweils 2 Prozent). Der Rest machte keine Angabe.

Wer die Menschen fragt, was ihre gefühlte Identität am besten beschreibe, erhält demnach von 31 Prozent die Antwort «Ich bin Deutscher». 13 Prozent fühlen sich mehr ihrer Region verbunden (also etwa als Schwabe), 12 Prozent einer Stadt, 11 Prozent ihrem Bundesland und jeweils 10 Prozent behaupten von sich, in erster Linie «Europäer» oder gar «Weltbürger» zu sein. Der Stadtteil oder das Viertel ist 3 Prozent am wichtigsten, ein anderes Land (zum Beispiel die Türkei) lediglich 2 Prozent, der Rest nannte Sonstiges oder machte keine Angabe.

Vom «Deutschsein»

Der YouGov-Umfrage zufolge verbindet eine grosse Mehrheit von 61 Prozent mit «Deutschsein» etwas Positives (31 Prozent «sehr positiv», 30 Prozent «eher positiv»). Ein Viertel (26 Prozent) sieht im Deutschsein «etwas Neutrales», 6 Prozent finden es «eher negativ», 2 Prozent «sehr negativ».

(chk/sda)>

========

20 minuten online, Logo

20.9.2016: Neues Post-Konzept auf dem Land im Dorfhotel - Postschalter ist 24h offen
Kastanienbaum LU: Schweizweit erste 24-h-Postfiliale in Hotel
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/20745494

<Im Seehotel Kastanienbaum wird am 7. November eine Postagentur mit einem 24-Stunden-Betrieb eröffnet. Sie ist die erste ihrer Art in der ganzen Schweiz.

Wegen rückläufiger Nachfrage nach Dienstleistungen soll die Poststelle im Kastanienbaum aufgehoben werden. Bei den Bewohnern sorgte dies für viel Wirbel. Deshalb schafft das Seehotel Kastanienbaum jetzt Abhilfe: Am 7. November eröffnet auf der gegenüberliegenden Strassenseite der aktuellen Poststelle eine neue Agentur und setzt gleich noch eins oben drauf: Die Postagentur an der Rezeption des Seehotels wird 24 Stunden täglich in Betrieb sein. Die aktuelle Poststelle wird geschlossen.

Für die klassische Hotellerie und die bekannten Dienstleistungen der Post sei diese Neueröffnung eine Innovation, teilte das Hotel mit. Auch der Hoteldirektor freut sich: «Bald sind wir die offizielle Post im Kastanienbaum und damit ein wichtiger Teil des Gemeindelebens», so Dominik Grossenbacher. Ende Oktober wird die neue Filiale im Hotel installiert und danach werden die Rezeptions-Mitarbeitenden durch die Post geschult.

«Das Angebot wird von der Bevölkerung sehr geschätzt»

Das Seehotel werde damit Teil eines modernen Serviceangebotes. Wie in jeder Postfiliale wird auch dort von Paket- und Briefabgabe über Bargeldbezüge bis hin zu bargeldlosen Einzahlungen alles möglich sein. «Schweizweit führen wir rund 800 solcher Postagenturen», sagt Markus Werner, Kommunikation Postnetz. «Das Angebot wird von der Bevölkerung sehr geschätzt.» Von diesem Rundum-Service profitieren nun nicht nur Hotelgäste des Seehotels, sondern auch die Bewohner des Kastanienbaums.

(jak)>

========

20 minuten online, Logo

21.9.2016: Militarismus in der Ostschweinz: Er liess einen Panzerwagen bauen: "Der Panzer ist mein Baby"
Aadorf TG: «Der Panzer ist mein Baby – es soll weiterleben»
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/15747375

<Ein Thurgauer bietet auf tutti.ch eine Mowag-Panzerattrappe zum Verkauf an. Der Wagen kann auch durch die Stadt gefahren werden.

«Das Fahren des Panzerautos ist für mich jedes Mal ein spezielles Erlebnis», sagt Thomas Bachmann aus Aadorf. Völlig verständlich, denn ein Panzerauto auf der Strasse ist nicht eben alltäglich.

Nach knapp acht Jahren will sich der Aadorfer nun von seiner Mowag-Panzerattrappe trennen. Auf tutti.ch bietet er das Fahrzeug für 5650 Franken zum Verkauf an.

Dieses Auto ist kaum zu zerstören

«Ich habe insgesamt fünf Militärfahrzeuge, aber keinen Platz mehr», begründet Bachmann seinen Entscheid. Für das über fünf Tonnen schwere Gefährt gab es bereits einige Interessenten: Sammler von Armeefahrzeugen sowie ein Feldküchenverein hätten fast zugebissen. «Der Verein war kurz davor, das von der Mowag Kreuzlingen hergestellte Fahrzeug zu kaufen», erzählt Bachmann. Wegen internen Unstimmigkeiten sei es aber nicht zum Vertragsabschluss gekommen.

Die 1957 gebaute Panzerattrappe 4 x 4 erreicht bis zu knapp 60 km/h und hat 108 PS. «Sie darf mit bis zu 50 Stundenkilometern auf öffentlichen Strassen gefahren werden», sagt Bachmann. Dies dank der Seitenfenster, die der Vorbesitzer seinerzeit eingebaut hat.

Das von einem 3,7-Liter Chrysler-Sechszylinder angetriebene Fahrzeug ist mit zehn Millimeter dickem Stahl versehen. Zudem hat es eine Vollgummibereifung mit Luftkammern. Bachmann: «Die beiden Hinterräder sind deshalb nicht platt zu kriegen.»

Kategorie C1 ist ein Muss

«Jedes Fahrzeug kann, wenn es die Zulassungskriterien erfüllt und erfolgreich vorgeführt wurde, im Rahmen der gültigen Verkehrsregeln und unter allfälligen im Fahrzeugausweis eingetragenen Auflagen am Strassenverkehr teilnehmen», schreibt Ernst Rudolf Anderwert vom Strassenverkehrsamt Thurgau auf Anfrage von 20 Minuten. Ausserdem sei für schwere Personenwagen mit nicht mehr als 7500 Kilogramm Gesamtgewicht mindestens die Führerauswei-Kategorie C1 erforderlich.

«Nur auf Wiesen und Landwegen gefahren»

Bachmann selbst hat die Panzerattrappe noch nie eingelöst. Er sei aber vor fünf Jahren kurz davor gewesen. «Etwa fünfmal pro Jahr bin ich auf den naheliegenden abgesperrten Wiesen und Landwegen gefahren», sagt er. «Dieses Panzerauto ist einzigartig, ich kenne keines auf der ganzen Welt, das auf die Strasse darf.»

Schweren Herzens würde er sich von seinem Panzerwagen verabschieden, so der 57-jährige Allrounder. «Ich will das Ding in gute Hände übergeben. Dieser Wagen ist mein Baby, es soll weiterleben.»

(fej)>

========

20 minuten online, Logo

Region Luzern 22.9.2016: Gerücht einer Vergewaltigung bewirkt, dass alle Frauen nur noch Frauentaxis haben wollen
Luzern: «Kundinnen haben Angst, bei Täxelern einzusteigen»
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/23495081

<Seit ein Taxichauffeur in Kriens eine Schülerin vergewaltigt haben soll, sind Taxi-Kundinnen verunsichert. Viele steigen nur noch bei Taxi-Chauffeusen ein.

«Wir spüren, dass viele Kundinnen Angst haben, zu einem Mann ins Taxi zu sitzen», sagt Othmar Lang, Inhaber des Smiley-Taxi aus Stans. Langs Vorteil: Er fährt viele treue Stammkunden in der Zentralschweiz herum. «Diese Kunden kennen mich und wissen, dass ich nie eine Frau sexuell belästigen würde», sagt Lang. Wenn die Passagiere ihn aber nicht kennen würden, sei eine gewisse Skepsis zu spüren. Lang: «Es gibt Frauen, die nicht mehr nach vorne, sondern eher zögerlich auf die Hinterbank sitzen.» Ausserdem sei auch zu beobachten, dass Frauen nicht mehr alleine in ein Taxi steigen.

«Aus Sicherheitsgründen wollen junge Frauen lieber von Frauen gefahren werden», sagt Monika Baumgartner von der Taxi Zentrale Luzern. Sie spricht sogar von einem Anstieg um bis zu 70 Prozent der weiblichen Kundschaft seit dem Vergewaltigungsfall. Baumgartner: «Viele junge Frauen erzählen mir, dass sie von Taxi-Chauffeuren sexuell belästigt wurden.» Sie rate jedesmal, solche Fahrer zu melden – aber viele würden sich nicht getrauen sich zu wehren.

HIV-positiver Täter

Grund für die Verunsicherung unter den Taxi-Kundinnen ist der Fall von Ende März in Kriens. Ein Taxichauffeur (43) soll eine Austauschschülerin (18) vergewaltigt haben. Ende Mai konnte er mittels DNA-Spuren überführt werden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Inzwischen ist klar: Der Mann, der ein eigenes Transportunternehmen hat, hat noch weitere Taten begangen.

Zudem zeigte sich, dass der Pakistani HIV-positiv ist. Er soll gewusst haben, dass er mit dem Virus angesteckt wurde. «Dadurch ist die Zahl der möglichen Opfer nochmals um weitere acht gestiegen», sagte Staatsanwaltsprecher Simon Kopp der Luzerner Zeitung. Glücklicherweise habe der Mann aber niemanden angesteckt. Dieser ist teilweise geständig und bleibt in Untersuchungshaft. Kopp: «Für den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.»

(dag/gwa)>

========

20 minuten online, Logo

23.9.2016: Kriminelle Polizei in Zürich hat wieder mit lebensgefährlichem Gummischrot geschossen
Tränengas und Gummischrot: Politikerinnen kritisieren Polizeieinsatz an Party
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10959968

<Mithilfe von Gummischrot und eines Wasserwerfers hat die Polizei vergangenes Wochenende eine illegale Party am Letten aufgelöst. Dafür gibts Kritik von zwei SP-Gemeinderätinnen.

Auf beiden Seiten des Zürcher Letten-Viadukts an der Limmat fand in der Nacht auf Samstag vergangener Woche eine illegale Outdoorparty mit 200 bis 300 Personen statt. Nachdem zahlreiche Lärmklagen bei der Stadtpolizei eingegangen waren, hat diese die Party am frühen Samstagmorgen nach Ablauf eines Ultimatums mit einem Megafon-Aufruf aufgelöst.

Dabei wurden die Einsatzkräfte gemäss Meldung mit Flaschen und Steinen beworfen – zwei von ihnen erlitten leichte Verletzungen. Das Areal wurde darauf mithilfe eines Wasserwerfers und des Einsatzes von Gummischrot und Reizstoff geräumt.

Unangebrachtes Einschreiten in friedliche Party?

Für die beiden SP-Gemeinderätinnen Ursula Näf und Linda Bär stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit des Vorgehens und den gewählten Einsatzmitteln. In einer schriftlichen Anfrage schreiben sie, dass der Polizeiaufruf zur Auflösung nur für einen kleinen Teil der Teilnehmern hörbar gewesen sei. Der weitaus grössere Teil der Menge habe erst vom Einsatz erfahren, als die Räumung mit Wasserwerfer, Tränengas und Gummischrot bereits in vollem Gange gewesen sei.

Die beiden SP-Politikerinnen fragen zudem, ob der Stadtrat die Einschätzung teile, dass «das harsche Einschreiten der Polizei, zumal es die mehrheitlich friedlich feiernden Partygäste unvorbereitet traf, unangebracht war». Zudem wollen sie wissen, in welchen Situationen die Stadtpolizei Gummischrot einsetzt. Dieser könne zu erheblichen Verletzungen führen.

Partygäste in die Limmat gefallen?

Auch sollen gemäss Berichten von Beteiligten eine oder mehrere Personen in die Limmat gefallen sein, schreiben Näf und Bär. «Hat die Stadtpolizei berücksichtigt, dass sich die grosse Menschenmenge unter sehr engen Platzverhältnissen in unmittelbarer Nähe der Limmat befand?», wollen sie wissen. Im Generellen stelle sich auch die Frage, wie sich die Stadt zwischen dem Interesse nach Ruhe und Ordnung und jenem nach nicht kommerziellem Freiraum positioniere.

Die Zürcher Stadtpolizei wollte die Vorwürfe auf Anfrage der NZZ nicht kommentieren, da es sich um eine Angelegenheit im Gemeinderat handle. Der Polizei sei nichts bekannt von weiteren Verletzten oder Besuchern, die in die Limmat gefallen seien.

(som)>

========

Basler Zeitung online, Logo

23.9.2016: Drogenschweinz: "Zauberpilze" (Drogenpilze) wachsen in der Schweinz inzwischen in der freien Natur (!)
Eingeschleppter Drogenpilz breitet sich in der Schweiz aus
http://bazonline.ch/wissen/natur/eingeschleppter-drogenpilz-breitet-sich-in-der-schweiz-aus/story/12605293

<Immer mehr fremde Pilze verbreiten sich in der Schweiz. Manche richten grosse ökologische Schäden an.

Die Klimaerwärmung und der globale Handel führen dazu, dass sich gebietsfremde Pilze in der Schweiz vermehren. Ein Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL dokumentiert rund 300 eingeschleppte Pilzarten.

Häufig sind die neuen Pilze, sogenannte Neomyceten, Parasiten von Garten- oder Wildpflanzen. Manche richten grossen wirtschaftlichen und ökologischen Schaden an, wie die WSL am Freitag mitteilte. Da viele der eingewanderten Pilze kaum bekannt sind, hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die WSL mit der ersten umfassenden Erhebung in der Schweiz beauftragt.

Drei Viertel sind Parasiten

Einige der Neomyceten wurden schon vor längerer Zeit entdeckt. So etwa der ursprünglich aus Australien stammende, rote, nach Aas stinkende Tintenfischpilz. Er wurde 1942 das erste Mal in der Schweiz nachgewiesen und kommt inzwischen im ganzen Jura und im Voralpenbogen vor. Erst im vergangenen Jahr wurde dagegen im Tessin ein auffällig oranger, tropischer Hutpilz entdeckt.

Drei Viertel der Neulinge sind Parasiten, die auf ebenfalls nicht in der Schweiz heimischen Pflanzen leben. Viele Neomyceten sind Krankheitserreger von Gartenpflanzen, wie WSL-Pilzexperte Ludwig Beenken erklärt. 35 Pilze haben die Fachleute dokumentiert, die auch einheimische Pflanzen befallen.

Ein Fünftel der neuen Pilze lebt dagegen von abgestorbenen Pflanzen und richtet keine Schäden an. Dazu gehört auch der oben genannte Tintenfischpilz.

Entwischte Zucht- und Zauberpilze

Die Experten gehen davon aus, dass viele der Pilze mit Holzlieferungen, Verpackungsholz oder Holzschnitzeln nach Europa eingeführt wurden. Sie haben in freier Wildbahn jedoch auch aus Zuchten stammende Speisepilze entdeckt, wie etwa den Rotbraunen Riesen-Träuschling.

Ebenfalls aus Zuchten - allerdings aus illegalen - dürfte der «Zauberpilz» Psilocybe cyanescens stammen, ein halluzinogener Rauschpilz, wie es in der Mitteilung heisst. In Acht nehmen sollten sich Pilzsammler auch vor dem Parfümierten Trichterling aus Nordafrika, der schwere Vergiftungen verursacht und leicht mit den einheimischen Trichterlingen und Rötelritterlingen verwechselt werden kann.

Beunruhigend sei die rasante Verbreitung von Krankheitserregern, schreiben die Pilzexperten. Ein bekanntes Beispiel ist das Eschentriebsterben durch einen aus Ostasien eingeschleppten Pilz, der Blätter und Stämme der Esche befällt.

Acht Pilze sind gefährliche Erreger

Die Krankheit wurde 2008 zum ersten Mal in Basel nachgewiesen. Sie hat sich innerhalb von kurzer Zeit auf der Alpennordseite ausgebreitet und tritt seit 2003 auch südlich der Alpen auf, so dass heute 90 Prozent aller Eschenbestände betroffen sind.

Insgesamt werden acht Pilze aufgelistet, die als gefährliche, invasive Krankheitserreger eingestuft werden. Nicht darin eingeschlossen sind Pilzkrankheiten von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen. Um der Einschleppung neuer Neomyceten vorzubeugen, sollten Importe lebender Pflanzen, aber auch Substrate wie Holz und Erde, umfassender kontrolliert werden, raten die WSL-Pilzexperten. (fal/sda)>

========

Sputnik News online, Logo

26.9.2016: UBS AG mit über 45.000 Konten mit Fluchtgeldern aus F
Frankreich will Daten von über 45.000 Kontoinhabern von Schweizer Großbank
https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20160926312703369-frankreich-konten-schweizer-grossbank/

<Französische Behörden haben von der Schweizer Großbank UBS die Herausgabe der Daten von mehr als 45.000 Kontoinhabern verlangt, wie die Zeitung „Le Parisien“ berichtet.

Demnach geht es genau um 45.161 Konten. Die französischen Behörden werfen der schweizerischen UBS vor, mittels eines Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Haushalt vorbeigeschleust zu haben. 2014 verurteilten sie die Großbank zu einer Kaution von 1,3 Milliarden Schweizer Franken (etwa 1,19 Milliarden Euro).

Die französischen Steuerbehörden stützten sich bei ihrer Anfrage auf Daten von 2006 und 2008, die sie von den deutschen Behörden erhalten haben sollen. Zurzeit sind Frankreich die Daten von knapp 5000 Kontoinhabern bekannt.>

========

20 minuten online, Logo

26.9.2016: Krimineller Deutscher in Bülach mit Massenbetrug durch Autovermietung - aus U-Haft entlassen - 50.000 Franken werden an die Geschädigten verteilt (!)
Bülach ZH: Dubioser Autovermieter aus U-Haft entlassen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/15682216

<Ein Bülacher Autovermieter wurde wegen des Verdachts auf Betrug und weitere Delikte gut vier Monate in U-Haft gesetzt. Nun ist er wieder auf freiem Fuss.

Auf der Homepage warb er mit Schnäppchenpreisen, im Kleingedruckten stecken aber lauter versteckte Kosten. Viele Kunden fielen auf den Lieferwagen-Vermieter in Bülach herein. Er stellte danach horrende Rechnungen aus, berechnete Leistungen, die für die Opfer nicht ersichtlich waren. Daraufhin meldeten sich immer mehr Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwalt durchsuchte Anfang Mai die Wohn- und Büroräume des dubiosen Autovermieters und seiner Geschäftspartnerin. Wegen Verdachts auf Betrug und weitere Delikte setzte die Staatsanwaltschaft den Betreiber der Firma in U-Haft. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Betrug aus, sondern führt eine Untersuchung wegen unlauterem Wettbewerb.

50'000 Franken sichergestellt

Der Beschuldigte soll Lieferwagen zu Lockvogelpreisen vermietet und dann horrend hohe, versteckte Nebengebühren verrechnet und die gesamte Kaution einbehalten haben. Der 34-jährige Deutsche verhalte sich kooperativ, wie Staatsanwalt Andreas Wicky am Montag Berichte der Zürcher Regionalzeitungen vom Samstag bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft hat auf einem Konto in Österreich rund 50'000 Franken sichergestellt. Das Geld reicht aus, um die Geschädigten zu bezahlen und auch einen Grossteil der Verfahrenskosten zu decken. Zurzeit wird ein Entschädigungsmodus ausgearbeitet. Anhand von sichergestellten Mietverträgen konnten rund 240 mutmassliche Geschädigte identifiziert werden.

Gewerbsmässiger Betrug?

Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die Mietverträge zum Nachteil seiner Kunden nachträglich abgeändert, erhärtete sich nicht. Weil sich der Autovermieter auf seiner Homepage als «Testsieger» ausgab, obwohl er nie an einem Vergleichstest teilgenommen hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigem Betrug.

Unlauter sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch die, auf der Rückseite der Mietverträge im Kleingedruckten versteckten, Zuschläge. Die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatten neben Anzeigen von Geschädigten ein Bericht der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF sowie Artikel der Lokalpresse.

(qll/sda)>

========

Focus online, Logo

29.9.2016: Neues Gesetz: Kriminelle Schweinz will kriminelle Ausländer ab 1 Jahr Gefängnisstrafe automatisch ausweisen
Neues Gesetz
: Schweiz weist ausländische Straftäter künftig automatisch aus
http://www.focus.de/politik/ausland/neues-gesetz-schweiz-weist-auslaendische-straftaeter-kuenftig-automatisch-aus_id_6005127.html

<Die Poster-Botschaft war so simpel wie einprägsam: Ein weißes Schaf auf der roten Fahne mit dem Schweizer Kreuz befördert ein schwarzes mit einem Tritt über die Grenze.

Daneben in großen Lettern: "Kriminelle Ausländer ausschaffen!" Die Forderung der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wurde bereits 2010 bei einem Referendum von 52,9 Prozent der Teilnehmer angenommen. Um die konkrete Umsetzung wurde lange gerungen. Doch nun ist es soweit: Am Samstag (1.10.) tritt in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, mit dem die Ausweisung straffälliger Ausländer zum Automatismus wird.

Muss künftig jeder verurteilte Ausländer die Schweiz verlassen?

Fahrraddiebe oder Schwarzfahrer müssen die Gerichte auch künftig nicht aus dem Alpenland verbannen, aber bei schwereren Straftaten von Ausländern haben sie kaum noch einen Entscheidungsspielraum. Zwingend ist das bei Verbrechen, für die das Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft vorsieht. Bei besonderen Härtefälle sind allerdings Ausnahmen möglich.

Was für Straftaten führen automatisch zur Ausweisungsanordnung?

An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe - etwa der unrechtmäßige Bezug von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr stehen.

Gilt die Ausweisung dann lebenslang?

Zunächst gilt sie für mindestens 5, höchstens jedoch 15 Jahre. Im Wiederholungsfall kann sie auf 20 Jahre ausgedehnt und bei besonders schweren Verbrechen auch lebenslang verhängt werden.

Wer also weniger als ein Jahr bekommt oder wegen weniger gravierender Delikten verurteilt wird, darf bleiben?

Nicht unbedingt. Gerichte können bei Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten von der Ausweisung absehen - sofern es kein deutliches "öffentliches Interesse" an einer Abschiebung gibt. Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten bis zu einem Jahr ist dies schon nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Wieso konnte die SVP keinen totalen Ausweisungsautomatismus durchsetzen?

Das war Gegenstand einer weiteren SVP-Volksintiative. Mit der sogenannten Durchsetzungsinitiative wollte sie erreichen, dass ihre die ursprüngliche Initiative von 2010 in ein Gesetz ohne Ausnahmen mündet. Dann hätten Richter bei Ausländerkriminalität überhaupt keinen Spielraum mehr gehabt. Die Durchsetzungsinitiative ging den Schweizern aber zu weit. Sie wurde im Februar mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Wann können Gerichte von einer eigentlich obligatorischen Ausweisung absehen?

Ausnahmen sind für Ausländer zulässig, die eine "enge Beziehung mit der Schweiz haben" - also zum Beispiel schon viele Jahre dort leben und arbeiten -, sofern eine Strafe von unter zwölf Monaten beantragt wurde. Zudem können Gerichte bei sogenannten Secondos - in der Schweiz geborene Ausländer, die den größten Teil ihres Lebens dort verbracht haben - von der Ausweisung absehen.

Unabhängig davon gibt es eine Schutzklausel für Flüchtlinge. Hier greift das Asylgesetz. Wenn die Ausweisung eines von der Schweiz anerkannten Flüchtlings dazu führen würde, dass sein Leben - zum Beispiel wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Anschauungen - bedroht ist, muss sie aufgeschoben werden. Die Behörden müssen dann regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Aufschub noch gegeben sind. Das entspricht internationalem Recht.

Auch in Deutschland sind gesetzliche Regelungen zur Ausweisung straffälliger Ausländer verschärft worden. Was ist der Unterschied zur Schweiz?

Der Automatismus. Schweizer Gerichte müssen die Ausweisung bei den genannten Straftaten verfügen und dürfen nur in besonderen Härtefällen davon absehen. Deutsche Richter dagegen haben immer abzuwägen zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung recht ähnlich. chz/dpa>

========

20 minuten online, Logo

3.10.2016: Krimineller Schweinzer mit EU-Grenzübertritt nur mit Führerschein - beim 21. Mal war Schluss
Grenzübertritt verwehrt: «Ich wurde behandelt wie ein Krimineller»
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/30285283

<Peter Meier (62) wollte bloss von Basel nach Weil am Rhein zum Nachtessen. Deutsche Beamte verwehrten ihm den Grenzübertritt – weil er sauer reagierte, hat er nun eine Anzeige am Hals.

In aufgeräumter Stimmung sass der 62-jährige Basler Peter Meier am Sonntagabend vor einer Woche im 8er-Tram nach Weil am Rhein. Er wollte in Begleitung einer Kollegin in der deutschen Grenzstadt gepflegt dinieren. Doch es kam anders.

Vor dem Grenzübergang gab es eine Durchsage des Tram-Chauffeurs, dass die Grenzbehörden Ausweiskontrollen durchführen werden. Zwei deutsche Grenzpolizisten und zwei Schweizer Grenzwächter führten die Kontrolle durch. «Die deutschen Grenzbeamten verlangten, dass ich aussteige», sagt Meier. «Der Mann raunzte mich an, ich hätte keinen gültigen Ausweis.» Eine Identitätskarte hatte Meier nicht auf sich – stattdessen wies er sich vor dem Grenzbeamten mit seinem Führerausweis aus. «Mit diesem bin ich sicher schon 20-mal problemlos über die Grenze nach Deutschland gekommen», sagt er.

«Es war blamabel»

Dass er von den Beamten in einem scharfen Ton nach draussen komplementiert wurde, empfand er als unangenehm. «Sie behandelten mich, als wäre ich ein Krimineller. Vor allen so vorgeführt zu werden, war sehr blamabel», sagt Meier. Vom Grenzwächter hätte er sich etwas mehr Augenmass gewünscht. Doch der bärtige Beamte blieb konsequent und sagte mehrmals schroff: «Das ist kein Beweis, dass sie Herr Meier sind. Sie haben keinen Zutritt nach Deutschland.»

Wohl oder übel mussten Meier und seine Begleitung die Geleise überqueren, um mit dem Tram zurück nach Basel zu gelangen. Meier fühlte sich schikaniert: «Ich fand, dass das Verhalten des Polizisten sehr kleinlich war. Er hätte ja auch meine Personalien überprüfen können, um sicherzugehen, dass ich wirklich Peter Meier bin.» Während Meier auf das nächste Tram wartete, verabschiedete er sich vom Beamten, indem er ihm den «Scheibenwischer» zeigte, also mit der Hand vor dem Gesicht wedelte. Das wiederum kränkte den Polizisten. «Er warf mir deswegen Beamtenbeleidigung vor», so Meier.

Anzeige am Hals

Daraufhin nahm der Grenzer Meier zur Befragung mit aufs Revier. «Ich sass rund eine Stunde auf dem Posten und habe nun eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung am Hals», sagt Meier.

Helmut Mutter, Pressesprecher der Bundespolizei, bestätigt auf Anfrage, dass Meier wegen Beleidigung angezeigt wird. «Er war alkoholisiert und hat dem Beamten den Scheibenwischer gezeigt.» Das könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch eine Busse wird Meier erhalten, weil er keinen gültigen Ausweis auf sich trug.

«Der nationale Führerschein ist kein anerkanntes Reisedokument», so Mutter. Er führt aus, dass auch in Staaten mit Schengen-Abkommen sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise ein gültiger Pass oder Passersatz mitzuführen sei. Letzteres kann etwa ein seit fünf Jahren ungültig gewordener Pass oder eine ID sein

(aj)>

========

20 minuten online, Logo

3.10.2016: 2 Glas schweinzer Leitungswasser = 2,60 Franken - Restaurant im Kt. St. Gallen
Hahnenwasser für 2.60: «Gratis-Wasser gibt es auf der Toilette»
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/16596661

<Ein Glas Hahnenwasser für 2.60 Franken – das hat hohe Wellen geschlagen. In wenigen Stunden wurde der Artikel dazu über 1000 Mal kommentiert.

Gerhard Wolfs Erlebnis im Restaurant Bildhus in Ricken SG sorgt bei den 20-Minuten-Lesern für Diskussionen. Der 74-Jährige bestellte nach Kaffee und Kuchen zwei Gläser Hahnenwasser. Dafür musste er je 2.60 Franken bezahlen. Der Lichtensteiger konnte es nicht fassen: «Sowas habe ich noch nie erlebt. Das ist eine bodenlose Frechheit.»

In den Kommentaren wurde heftigst diskutiert

In den Kommentaren zum Artikel teilten viele Leser die Meinung des Rentners. «Wenn ich noch anderes im Restaurant konsumiere, darf ich ein Glas Wasser kostenlos erwarten», heisst es in einem der rund 1400 Leser-Meinungen.

«Es ist doch ganz einfach. Wer etwas bestellt, hat dies auch zu bezahlen. Gratis Wasser gibt es auf der Toilette. Da muss der Wirt auch kein Glas abwaschen und das Servicepersonal ist nicht involviert», schreibt hingegen Leser Jöggeli.

«Grundsätzlich finde ich es kleinlich, wenn man für über 30 Franken konsumiert hat, dass dann das Leitungswasser noch verrechnet wird. Der Wirt hätte mindestens bei der Bestellung darauf aufmerksam machen müssen, oder es hätte auf der Getränkekarte vermerkt sein müssen. Andernfalls ist es eine fiese, hinterlistige Abzocke», meint Tommy H.

Thom kommentiert: «Früher wurde die Schweiz für das Gratis-Wasser gelobt. Und dann fragt sich die Branche noch, wieso alle ins nahe Ausland fahren.»

Die meisten Leser verstehen Wolfs Unmut

Wie die Umfrage im Artikel zeigt, sind 65 Prozent der etwa 27'000 Teilnehmer der Meinung, dass Leitungswasser im Restaurant nicht verrechnet werden soll. Ein Viertel der Befragten kann das Handeln der Wirtin nachvollziehen. Sieben Prozent finden, dass der Gast freiwillig etwas dazuzahlen sollte. Die restlichen drei Prozent sind unentschlossen.

Laut Branchenverband hat Wirtin nicht unrecht

Wirtin Bea Artho argumentierte am Sonntag wie folgt: «Ein Glas Wasser zu servieren ist nicht gratis, dahinter steht eine Serviceleistung, und die soll auch bezahlt werden.»

Laut Linus Thalmann, Vorstandsmitglied von Gastro St. Gallen, ist es jedem Wirt selber überlassen, etwas fürs Hahnenwasser zu verlangen.

(fej)>

========

20 minuten online, Logo

4.10.2016: Schweinzer Pensionäre der 1968er-Drogengeneration - nun kiffen und fixen sie im Altersheim (!)
Junkie-Senioren: Rauchen, Kiffen und Fixen im Altersheim
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/24273016

<Der Bieler Fotograf Rolf Neeser porträtierte die Drogensüchtigen im Altersheim Solina in Spiez. Ihr Alltag wird weiterhin von ihrer Sucht dominiert.

Was passiert mit Junkies, wenn sie alt werden? Sie gehen ins Altersheim. So wohnen im Solina Spiez 14 Drogensüchtige zwischen 50 und 70 Jahren und verbringen ihre Tage mit Rauchen, Reden – und Fixen. «Es war schon komisch, einem alten Mann statt einem jungen zuzuschauen, wie er sich einen Schuss setzt», sagt Fotograf Rolf Neeser zu 20 Minuten. Der Bieler verbrachte eine Woche bei den Junkie-Senioren und hielt ihren Alltag im Bild fest.

Die meisten von ihnen stammten aus dem Kanton Bern. Viele von ihnen traf Neeser bereits bei früheren Reportagen in Bern und Biel. «Es war befremdlich, die bekannten Gesichter von der Gasse im sauberen, modernen Heim wiederzusehen.» Dort läuft ihr Leben deutlich geregelter ab: Aufstehen, Frühstücken und dann je nachdem eine Dosis Heroin oder Methadon. «Bei der Ankunft im Heim wird ihr Blut gemessen und bestimmt, wie viel Stoff sie bekommen», erklärt Neeser.

Heroin wird aus Bern geliefert

Heroin und Methadon werden von der Suchthilfe-Stiftung Contact aus Bern geliefert. Die Angestellten bereiten die Spritzen dann vor und bringen sie zu den Süchtigen ins Zimmer. «Den Schuss setzen sie sich selber, aber es ist eine Aufsichtsperson dabei», sagt Neeser. Jede Einnahme wird in einem Buch verzeichnet, pro Tag erhalten die Drögeler ein bis zwei Dosen ihres Stoffs.

Den Rest des Tages könne die Junkies selber gestalten. Meistens verbringen sie ihre Zeit im Raucherraum im öffentlichen Restaurant. «Die meisten von ihnen sind stark nikotinabhängig und deshalb Kettenraucher», so Neeser. Einige würden auch rausgehen und Cannabis konsumieren. «Kiffen ist nicht erlaubt, also besorgen sie sich das Zeug ausserhalb des Heims.»

«Manche wollen zurück auf die Gasse»

Ein paar verbringen ihre Zeit auch mit anderen der rund 180 Bewohner. «Es haben sich schon Freundschaften ergeben», meint Neeser. «Die Drogensüchtigen sind gut integriert.» Dabei helfe bestimmt auch der Mix aus Pflege- und Altersheim: «Im Solina hat es nicht nur alte Menschen, sondern auch behinderte und demente Personen.» Die Süchtigen könnten sich um sie kümmern und hätten so eine neue Aufgabe. Es gebe natürlich auch Bewohner, die nichts mit diesen zu tun haben wollen – «aber das Gebäude ist gross genug, dass sie einander ausweichen können».

Nicht alle Drögeler sind laut Neeser glücklich mit ihrem neuen Wohnort: «Manche wollen wieder zurück auf die Gasse.» Dazu seien sie aber meistens nicht in der körperlichen Verfassung. Doch die anderen hätten in Spiez ein neues Daheim gefunden – «und das ist schön».

Neeser blanziert: «Ich wollte den Leuten einen Teil von Bern zeigen, der nie wahrgenommen wird.» Denn auch Junkies würden älter: «Mit gutem Heroin können sie auch 80 werden – wenn sie ihre Sucht überleben.»

(kaf)>

========

20 minuten online, Logo

4.10.2016: Kanton Bern: Umbau von Bauernhäusern wird erschwert
Kanton Bern: Umbau von Bauernhäusern wird erschwert
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/29123294

<Der Kanton Bern muss strenger werden: Der Bund will, dass das Bauen ausserhalb des Baugebiets erschwert wird. Über hundert Bauvorhaben wurden nun sistiert.

Alte Bauernhäuser haben einen besonderen Charme – mit einem umgebauten Innenleben werden sie schnell zu Liebhaberobjekten und stattlichen Wohnhäusern.

Der Kanton Bern ist dabei besonders grosszügig, wenn es darum geht, auch bei alten Häusern, die sich ausserhalb der heutigen Bauzone befinden, neuen Wohnraum zu schaffen. Wie «Der Bund» berichtet, liess es der Kanton in aller Regel zu, dass bei solchen altrechtlichen Häusern die Wohnfläche sogar über das bestehende Gebäudevolumen hinaus erweitert werden konnte – um 30 Prozent respektive maximal 100 Quadratmeter.

Kanton muss strenger werden

Nun greift das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in diese Praxis ein: Der Kanton Bern müsse seine Handhabung verschärfen. Dies tat er nun, indem alle Baugesuche oder Voranfragen, die betroffen sein könnten, sistiert wurden. Dabei geht es um über hundert Fälle. Leute, die ihre Gebäude umbauen möchten, müssen sich daher gedulden.

Zudem fordert das Bundesamt den Kanton Bern auf, künftig alle Baubewilligungen in diesem Bereich dem ARE zustellen – damit dieses allenfalls Beschwerde erheben kann.

Kritiker wehren sich

Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) kann diese restriktivere Praxis nicht verstehen. Einerseits treibe der Kanton Bern die innere Verdichtung voran, gleichzeitig werde er dabei vom Bund gebremst, gibt er zu bedenken. Neuhaus versucht daher, mit dem Bund einen Kompromiss auszuhandeln, sei doch der Kanton Bern als Landkanton mit grossen Bauernhäuser stark betroffen. Sonst müsse sich «künftig ein Landwirt fragen müssen, ob es nicht besser ist, ein Areal zu über- als das Haus auszubauen.»

(miw)>

========

Tagesanzeiger online, Logo

6.10.2016: Bank CS zu 90 Millionen Dollar Geldbusse verurteilt - Leitlinien für Private Banking nicht eingehalten
US-Börsenaufsicht bestraft die CS
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/usboersenaufsicht-bestraft-die-cs/story/28222597

<Die Credit Suisse ist von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zu einer Busse von 90 Millionen Dollar verurteilt worden.

Die Credit Suisse ist von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zu einer Busse von 90 Millionen Dollar verurteilt worden. Der Grossbank wurde vorgeworfen, in früheren Jahren die eigenen Leitlinien zur Neugelddarstellung im Private Banking nur bedingt eingehalten zu haben.

Durch die Mängel seien die von der Credit Suisse gemachten Angaben zum Nettoneugeld «wesentlich irreführend» gewesen, teilte die Securities and Exchange Commission (SEC) am Mittwochabend mit.

Laut den Aufsehern wurde die Praxis mindestens ab dem vierten Quartal 2011 bis zum vierten Quartal 2012 mangelhaft eingehalten. Die Bank habe die ihr zur Last gelegten Punkte eingeräumt und auch den Umstand, dass man gegen geltende Bundeswertpapiergesetze verstossen habe.

Gelder umklassifiziert

Der Bericht des SEC beleuchtet den Umgang der CS mit den Geldern von vier Kunden in dieser Zeit (Client A bis D). Der namentlich nicht genannte «Kunde B» sei ein Unternehmer, der sein Geschäft im Jahr 2011 für einen Milliardenbetrag verkauft habe. Um den Neugeldausweis insgesamt vorteilhafter darzustellen, habe die Credit Suisse gewisse Gelder dieses Kunden von Custody zu Assets under Management (AuM) umklassifiziert, so die SEC.

Einer zweiten Mitteilung zufolge hat der damalige COO des Private Banking, Rolf Bögli, in diesem Prozess eine entscheidende Rolle gespielt. Bögli habe Mitarbeiter in bestimmten Fällen unter Druck gesetzt, bestimmte Kundenvermögen als AuM zu klassifizieren. Bögli kann seinen Fall mit der Bezahlung von 80'000 Dollar beilegen.

Messgrösse für Attraktivität

Der Nettoneugeldzufluss stellt im Private Banking eine wichtige Messgrösse bezüglich Attraktivität eines Instituts für reiche Kunden sowie für die künftige Ertragskraft der Bank dar.

Die Klassifizierung des Neugelds oder welche Gelder als AuM gelten, ist dabei aber keine exakte Wissenschaft. Vielmehr stellen die Banken dazu Leitlinien auf, welche bei der Klassifizierung zu Rate gezogen werden sollen. Im Einzelfall obliegt der abschliessende Entscheid, was tatsächlich als Neugeld ausgewiesen wird, dem Management.

In einer Stellungnahme schreibt die CS, sie habe mittlerweile Verbesserungsmassnahmen eingeleitet. Zudem betont die Bank, ihr sei kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen worden und auch nicht, die Neugeldzahlen falsch ausgewiesen zu haben. Kunden seien zudem nicht zu Schaden gekommen.

CS-Kunden seien nicht zu Schaden gekommen

In einer Stellungnahme teilte die Credit Suisse heute morgen mit, dass sie dem Vergleich zugestimmt und damit die Auseinandersetzung mit der SEC beigelegt habe. Die Bank habe bereits Verbesserungsmassnahmen umgesetzt und legt Wert auf die Feststellung, dass ihr kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen werde. Auch werde ihr nicht vorgeworfen, sie habe Neugeldzahlen falsch ausgewiesen. Kunden von Credit Suisse seien auch nicht zu Schaden gekommen. (fal/chk/sda)>

========

WOZ online, Logo

6.10.2016: Schweinzer Sozialhilfe ist Sklaverei - man hat keine Zeit mehr, da rauszukommen
Zwangsarbeit in der Sozialhilfe: «Ich komme aus diesem System nicht mehr raus»
https://www.woz.ch/-72d9

<Wer heute Sozialhilfe bezieht, verpflichtet sich, Gegenleistungen zu erbringen – sprich: zu arbeiten. Eine alleinerziehende Mutter erzählt von ihrem Leben zwischen Sozialhilfe, Teillohnstelle und Kinderbetreuung.

Von Anouk Eschelmüller (Text) und Stephan Schmitz (Illustration)

«Manchmal schaue ich in den Spiegel und wundere mich, dass ich nicht das Gesicht einer hundertjährigen Frau habe», sagt Sandra Keller*. Dabei scheint ihr Leben auf den ersten Blick nicht ungewöhnlicher als andere: Die 45-Jährige teilt sich mit ihren drei Kindern eine kleine Wohnung in einer Schweizer Grossstadt. Die Kinder sind inzwischen im Teenageralter. Es sei ihnen mittlerweile peinlich, wenn sie mit ihren Freunden auf dem Sportplatz zusammensitzen und ihre Mutter vorbeikommt, erzählt Keller schmunzelnd.

Das Lachen vergeht ihr, sobald sie auf ihre Fünfzigprozentstelle im Verkauf zu sprechen kommt. Sandra Keller ist Sozialhilfebezügerin. Die Arbeitsstelle hat ihr das Sozialamt als Programm der beruflichen Arbeitsintegration vermittelt. Gefragt, ob sie im Verkauf arbeiten möchte, habe sie niemand, sagt sie.

Monatlich erhält Keller für den Job hundert Franken ausbezahlt – ein kleiner Extrabatzen, mehr nicht. Er soll als Arbeitsanreiz dienen. Seit drei Jahren läuft das Programm, seit drei Jahren macht Keller denselben Job wie jene VerkäuferInnen, die normal angestellt sind. «Wenn ich krank bin, kommt meine Chefin oftmals in einen personellen Engpass», erzählt sie.

Keller versucht schon lange, den Sprung vom staatlich geförderten zweiten Arbeitsmarkt in den ersten, regulären Arbeitsmarkt zu schaffen. Bisher vergeblich. «Meine Chefin weigert sich, mir ein Referenzschreiben auszustellen. Sie will mich nicht gehen lassen. Natürlich nicht, sie profitiert schliesslich von meiner billigen Arbeit. Ich komme aus diesem System nicht mehr raus», sagt Keller.

Abstieg in die Armut

Bevor Sandra Keller von der Sozialhilfe abhängig wurde, hatte sie lange Zeit eine Festanstellung im ersten Arbeitsmarkt. Etwa acht Jahre arbeitete sie bei einem staatlichen Betrieb. Es sei ein guter Job gewesen, sie habe ihn gerne gemacht, sagt Keller. Damals, Anfang der nuller Jahre, war die junge Mutter verheiratet. Als ihr ältestes Kind drei Jahre alt und sie mit dem dritten Kind schwanger war, reichte sie die Scheidung ein. Ihr Mann war gewalttätig, ein Leben mit ihm kaum ertragbar. Nach der Scheidung zog sie mit den drei Kindern um. Für die alleinerziehende Mutter begann eine schwierige Zeit. Aufgrund der Kinderbetreuung konnte sie nicht mehr arbeiten. Alimente erhielt sie keine.

Der Job wurde ihr schliesslich gekündigt. Es war der Beginn des sozialen Abstiegs. Die junge Mutter versuchte, irgendwie über die Runden zu kommen. Immer wieder arbeitete sie temporär, immer in Fabriken. Mittlerweile hatte sie eine Tagesmutter gefunden. Dies erlaubte ihr, manchmal mehrere Schichten hintereinander zu arbeiten. Das Geld war trotzdem stets knapp, die Sozialhilfe musste streckenweise einspringen. Von ihrer Familie erhielt sie keinerlei Unterstützung.

Dann folgte ein neuer Schicksalsschlag: Kellers ältestes, damals achtjähriges Kind wurde krank. Die Diagnose: eine unheilbare Stoffwechselkrankheit. Die dünnen Fäden, so mühsam zusammengehalten, begannen zu reissen. Für die junge Mutter war es ein Schock. «Es hat mir richtiggehend den Teppich unter den Füssen weggezogen», erzählt sie. Sie verbrachte zunächst einige Wochen mit dem Kind im Spital. Gemeinsam mussten sie lernen, mit der schweren Krankheit umzugehen. Sandra Keller war inzwischen kaum mehr belastbar, erlitt schliesslich ein Burn-out – und konnte nicht mehr arbeiten. «Das war der Moment, als ich vollständig in die Sozialhilfe gerutscht bin», sagt sie.

«Geh arbeiten oder zieh weg!»

Ihre Betreuungsperson – keine ausgebildete Sozialarbeiterin – sah damals keinen Grund für die Arbeitsunfähigkeit der alleinerziehenden Mutter und gab ihr kaum Zeit, sich mit der Krankheit ihres Kindes zu arrangieren. «Mir wurde immerzu gesagt, ich solle entweder eine Arbeit suchen oder wegziehen», erzählt Keller.

Schliesslich kürzte die Sozialhilfe die Unterstützungsgelder. Der Grund: Arbeitsverweigerung. Die Familie musste aus der Wohnung ausziehen, die Miete war zu hoch. Keller verschickte zwei Dutzend Wohnungsbewerbungen – vergeblich: «Das Sozialhilfegeld ist schlichtweg zu knapp bemessen. Ausserdem vergeben Vermieter ihre Wohnungen nur ungern an Sozialhilfebezüger», sagt sie.

Die Familie wurde mangels Alternativen schliesslich in einer von der Gemeinde zur Verfügung gestellten «Notwohnung» untergebracht. «Diese Zeit war für mich sehr schwierig», erzählt Keller. «Der Hausteil, in dem ich mit meinen Kindern lebte, war kaum bewohnbar.» Die Fenster waren teilweise kaputt, die Waschmaschine war nur zeitweise benutzbar.

Nach zwei Jahren musste die Familie auch aus der Notwohnung ausziehen. Dies verlangten die Richtlinien der Gemeinde. Weil Keller noch immer nicht arbeitsfähig war, kürzte die Sozialhilfe erst die Sozialhilfegelder und strich dann sämtliche Leistungen. Die Behörden drohten bereits mit Kindesentzug, falls Keller keine neue Wohnung finden würde. Die junge Mutter wusste sich nicht mehr zu helfen.

In ihrer Not wandte sich Keller an die IG Sozialhilfe, einen Unterstützungsverein für Armutsbetroffene, und bat um Hilfe. Die IG reagierte unverzüglich: «Ich erhielt einen Teil der gestrichenen Gelder vom Sozialamt zurück», erzählt Keller. «Offenbar sind der Gemeinde in meinem Fall Fehler unterlaufen.» Ausserdem habe ihr der Verein geholfen, eine neue Wohnung in einer anderen Gemeinde zu finden.

Noch nie in den Ferien

Seit gut drei Jahren lebt die Familie nun in der Stadt. Sie habe sich in der neuen Gegend gut eingelebt, sagt Keller, trotz einiger Anfangsschwierigkeiten. Ihren Kindern sei es zum Glück schon immer leicht gefallen, sich auf die verschiedenen Lebenssituationen einzustellen.

Seit die Kinder selbstständiger seien, habe sie wieder etwas mehr Zeit für sich selbst, sagt sie. Sie sei gerne in der Natur. Ausserdem bekommt sie oft Besuch von ihrer Tante. «Das hat sich mittlerweile so eingespielt», sagt sie. Sie selbst könne schliesslich nicht wegfahren, das Zugbillett sei zu teuer. Auch seien die Ausgaben für Kleider, Essen und so weiter mit dem zunehmenden Alter der Kinder stetig gestiegen. Auf die Seite legen könne man da nichts. «Ich bin mit meinen Kindern noch nie in die Ferien gefahren», sagt Keller.

Sandra Keller ist froh, wieder arbeiten zu können. Sie müsse etwas tun, mit anderen Menschen zusammen sein. Allerdings wäre sie gerne etwas mehr gefordert. Vor allem aber macht sie sich grosse Sorgen darüber, ob sie den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt wieder schafft. «Ich möchte endlich wieder einer richtigen, einer normalen Arbeit nachgehen», sagt Keller.

Der Hundertfrankenjob

Sie hat Mühe zu verstehen, weshalb sie nach wie vor in einem Programm der Arbeitsintegration beschäftigt ist. Beim Arbeitsantritt teilte ihr die Betreuerin mit, dass sie als Sozialhilfebezügerin lediglich als Zusatzhilfe arbeite, um dem regulären Personal unter die Arme greifen zu können. Schliesslich seien die Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt «geschützt», die Anforderungen weniger hoch. In ihrem Fall treffe das allerdings nicht zu, sagt Keller. Sie arbeite selbstständig und mache denselben Job wie jene VerkäuferInnen, die normal angestellt seien. Doch im Unterschied zu ihnen erhält Keller für ihre Arbeitsleistung nur den bereits erwähnten Extrabatzen von hundert Franken.

Das Prinzip dieses Zusatzverdienstes wird in vielen Schweizer Gemeinden innerhalb der Sozialhilfe als Arbeitsanreiz genutzt: Wer Sozialhilfegelder bezieht und sich im Rahmen eines Arbeitsintegrationsprogramms im zweiten Arbeitsmarkt betätigt, erhält zusätzlich zu den regulären Leistungen der Sozialhilfe einen sogenannten Einkommensfreibetrag. Die Beträge variieren je nach Kanton und Gemeinde stark und liegen zwischen 100 und 400 Franken.

Keller ist wütend: «Natürlich sehe ich, dass solche Teillohnstellen durchaus sinnvoll sein können.» Sie würden bestimmten Leuten eine Arbeit ermöglichen, die sonst unter normalen Umständen kaum möglich wäre. Nicht aber bei ihr: «Ich arbeite doch wie alle anderen auch.»

Die Situation ist vertrackt: Die dreifache Mutter muss einerseits den Ansprüchen ihrer Chefin genügen: «Die setzt auf mich.» Wegen Personalmangel müsse Keller andererseits manchmal sogar andere Leute aus dem Arbeitsprogramm betreuen und einarbeiten. «Und wenn ich mich weigere weiterzumachen, werden meine Sozialhilfegelder gekürzt. Die Teilnahme an diesem Programm ist für mich verpflichtend.» Und sie wolle ja arbeiten.

Gleichzeitig muss Keller auch den Erwartungen ihrer Wohngemeinde nachkommen. Die zuständige Sozialarbeiterin habe zwar Verständnis für ihre Situation, erwarte aber gleichzeitig, dass sich Keller schnellstmöglich eine reguläre Anstellung sucht. Nur wie? Sandra Keller hat bereits verschiedene Male erfolglos versucht, sich auf eine reguläre Stelle zu bewerben. «Ich erhalte nur Absagen», erzählt sie. Zurzeit verschickt sie jede Woche drei bis vier Bewerbungen.

* Name geändert.>

========

20 minuten online,
                      Logo

26.10.2016: Bundesrat senkt Zins der Pensionskassen auf 1%

Pensionskassen: Bundesrat senkt Zins in der Vorsorge
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/31847931

<Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge sinkt im nächsten Jahr auf 1 Prozent. Der Bundesrat folgt damit der Empfehlung der zuständigen Kommission.

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge sinkt 2017 von heute 1,25 auf 1 Prozent. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Empfehlung der zuständigen Kommission übernommen.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden muss. In der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge waren Vorschläge von 0,5 bis 1,25 Prozent diskutiert worden. Sie einigte sich schliesslich auf 1 Prozent.

Rekordtiefe Rendite

Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von Obligationen guter Qualität sei ein Zinssatz von 1 Prozent vergleichsweise attraktiv, argumentierte sie. Entscheidend für die Festlegung des Satzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Rendite der Bundesobligationen ist gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) weiter gefallen und auf rekordtiefe Werte gesunken. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen betrug Ende September 2016 minus 0,73 Prozent. Ein Jahr zuvor lag die Verzinsung noch bei minus 0,39 Prozent.

Ist 1 Prozent «deutlich zu hoch»?

Tiefe Zinsen im Bereich der Anleihen liessen sich weltweit beobachten. Die Performance der Aktienmärkte sei sowohl 2015 als auch in diesem Jahr unbefriedigend. Gemäss BSV konnte hingegen mit Immobilien «eine ansprechende Rendite erzielt werden». Allerdings betrage der Anteil Immobilien am Vorsorgevermögen nur 18 Prozent.

Bei der Bekanntgabe des Vorschlags der Kommission Anfang September hatte der Schweizerische Versicherungsverband SVV die Empfehlung von 1 Prozent als «deutlich zu hoch» kritisiert. Kritik kam auch vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB): Die Zinssenkung sei Ausdruck der «tiefen Krise» der zweiten Säule und bedeute für die Versicherten nichts anderes als tiefere Renten, schreibt der SGB in einer Medienmitteilung.

(mch/sda)>

========

Basler Zeitung online, Logo

26.10.2016: Die Schweinz hat kein Geld: Bis zu 600 Poststellen sollen bis 2020 geschlossen werden
Heftige Kritik gegen «Poststellen-Kahlschlag»
http://bazonline.ch/schweiz/standard/post-schliesst-weitere-500-filialen/story/25830669

<Bis zu 600 Poststellen sollen bis 2020 verschwinden. Gewerkschaften und SP sehen den Service public gefährdet. Die Post-Chefin verteidigt die Pläne.

Die Schweizerische Post will in den nächsten vier Jahren bis zu 600 weitere Poststellen schliessen. 1200 Mitarbeitende könnten davon betroffen sein. Kündigungen soll es keine geben, das Angebot sogar ausgebaut werden. Trotzdem sprechen die Gewerkschaften und die SP von einem «Poststellen-Kahlschlag.»

Post-Chefin Susanne Ruoff machte gleich zu Beginn der Medienkonferenz am Mittwoch deutlich, warum für sie diese Umstrukturierung unumgänglich ist: Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger veränderten sich laufend, die Menschen seien mobiler und ihr Verhalten digitaler geworden. «Dieser Veränderung tragen wir Rechnung», sagte Ruoff.

Die Umsätze am Schalter seien in den letzten 15 Jahren stark zurückgegangen: bei den Briefen um 63 Prozent, bei den Paketen um 42 Prozent, beim Zahlungsverkehr um 37 Prozent. Gleichzeitig seien die Dienstleistungen der Post rund um die Uhr und elektronisch gefragt. «Die Post als Dienstleisterin will und soll die Bedürfnisse der Kunden abdecken», sagte Ruoff.

Mehr Zugangspunkte

Deshalb sei diese «Umlagerung» nötig. Dabei sollen von den heute 1400 Poststellen bis in vier Jahren nur noch 800 bis 900 übrigbleiben. Gleichzeitig werde jedoch die Zahl der Zugangsstellen von 3700 auf 4000 ausgebaut.

«Nicht die Anzahl der Poststellen bestimmt die Zukunft, sondern die Dienstleistungen», sagte Thomas Bauer, Leiter Poststellen und Verkauf. So soll es bis in vier Jahren 200 bis 400 Aufgaben- und Abholstellen, My post 24-Automaten und Geschäftskundenstellen mehr geben.

Im Gegenzug zum Abbau bei den traditionellen Poststellen soll die Zahl der sogenannten Postagenturen in KMU und Geschäften um 400 bis 500 ausgebaut werden. Und diese Dienste könnten in Zukunft auch in Apotheken, Hotellobbys oder sogar Altersheimen angeboten werden.

Trotzdem wird es zu einem Stellenabbau kommen. Denn «eins zu eins» könnten die Stellen der Postfilialen nicht ersetzt werden, sagte Ruoff. Wie viele Stellen am Ende gestrichen werden, ist noch nicht bekannt. Von den 1200 betroffenen Mitarbeitenden würden in den nächsten vier Jahren viele in Pension gehen. Mit anderen werde die Post nach passenden Lösungen suchen. Kündigungen sollen vermieden werden.

Betroffene Filialen nicht bekannt

Auch welche Post-Filialen geschlossen werden, wollte die Führung noch nicht bekannt geben. Sie hätten zwar eine Vorstellung davon, doch der definitive Entscheid über das künftige Poststellennetz werde erst nach Diskussionen mit den Kantonen und den Gemeinden fallen, sagte Bauer.

So sollen auch die «regionalen Gegebenheiten» in die Planung einfliessen. Und diese seien von Kanton zu Kanton verschieden. Dazu werde die Post in den nächsten Monaten aktiv den Kontakt zur betroffenen Bevölkerung und zu den lokalen Medien suchen und sie an Diskussionsveranstaltungen über die Veränderungen informieren.

Ruoff betonte, dass auch mit den Neuerungen die Grundversorgung gewährleistet bleibe und das Angebot der Post «weiter über dem liegt, was der Gesetzgeber vorschreibt». Doch der Auftrag des Bundesrates laute auch, dass die Post «eigenwirtschaftlich» arbeite. Sie müsse ihre Dienstleistungen schliesslich bezahlen können.

Heftige Kritik von Gewerkschaften und SP

Bei diesem Punkt setzt die Gewerkschaft syndicom mit ihrer Kritik an: Der «massivste Abbau in der Geschichte der Post» sei nichts anderes als eine Auslagerung von Dienstleistungen an Subunternehmen mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen und tieferen Löhnen. Ausserdem bedeute der Abbau der Poststellen auch einen Abbau bei der Qualität und dem Service public.

Auch die SP befürchtet, dass der «Abbau von Dienstleistungen bei immer höheren Spitzenlöhnen» die Akzeptanz des Service public gefährdet. Und die Autonome Pöstlergewerkschaft wirft der Post-Leitung gar vor, sie interessiere sich nicht mehr für das Schweizer Poststellennetz.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) befürchtet, dass vor allem ältere Menschen mit der Geschwindigkeit der Veränderungen nicht Schritt halten könnten. Sie seien auf ein dichtes Poststellen- oder Agenturnetz angewiesen. Die SKS kritisiert deshalb, dass im Vergleich mit den geplanten Schliessungen von Poststellen 100 Agenturlösungen weniger geplant seien.

Transfair zeigte zwar ein gewisses Verständnis für den Abbau beim stark defizitären Geschäft der Poststellen. Dieser sei langfristig nicht zu verhindern. Warum jedoch innerhalb von nur drei Jahren hunderte Stellen abgebaut werden müssten, sei nicht nachvollziehbar. Als «Katastrophe» bezeichnet die Gewerkschaft die Tatsache, dass sie nicht im Vorfeld über die Abbaupläne informiert worden sei.>

========

Basler Zeitung online, Logo

26.10.2016: Noch mehr Spionage: Bundesrätin Sommaruga plant eine "Lohnpolizei" - um die Lohngleichheit zu kontrollieren
Sommaruga setzt auf «Lohnpolizei»
http://bazonline.ch/schweiz/standard/sommaruga-will-firmen-zu-lohnanalysen-zwingen/story/26196849 

[Arbeitgeber werden immer Wege finden, irgendwelche Löhne höher zu gestalten. Da nützt keine "Lohnpolizei". Der Artikel]:

<Die Löhne in Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten sollen extern überprüft werden. Der Bund will damit die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern fördern.

Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Daran hat der Bundesrat trotz Kritik in der Vernehmlassung festgehalten.

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis nächsten Sommer einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Der Bundesrat erachte die Lohngleichheit als wichtiges Ziel bei der Gleichstellung der Geschlechter, schreibt das EJPD.

Unerklärbare Lohnunterschiede

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit aber immer noch weniger als Männer. Gemäss dem Bundesamt für Statistik lag der unerklärbare Lohnunterschied im Jahr 2012 bei 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht.

Weil freiwillige Massnahmen wie der Lohndialog nichts daran änderten, schickte der Bundesrat vor rund einem Jahr Vorschläge für eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. In den wesentlichen Punkten bleibt er dabei. Staatliche Lohnkontrollen sind nicht geplant: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird.

Prüfung durch Revisionsstelle

Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Sie sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen. In den Medien war nach Bekanntgabe des Plans von einer «Lohnpolizei» die Rede.

In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, auch staatlich anerkannte Selbstregulierungsorganisationen für die Prüfung zuzulassen. Darauf will er nun verzichten. Er will aber Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem prüfen. Zudem sollen die Unternehmen bei der Durchführung der Lohnanalysen Gewerkschaften einbeziehen können anstelle der Kontrolle durch eine Revisionsstelle.

Arbeitnehmende informieren

Die Arbeitgeber müssten die Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Kontrolle und das Ausmass einer allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Diese Informationspflicht soll für das Unternehmen einen Anreiz schaffen, Unstimmigkeiten zu korrigieren.

Als Variante hatte der Bundesrat eine Meldepflicht an eine staatliche Stelle und eine öffentlich zugängliche Liste säumiger Arbeitgeber zur Diskussion gestellt. Weil die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer dies ablehnte, will der Bundesrat nun aber darauf verzichten.

Selbstverantwortung der Arbeitgeber

Der Bundesrat setze damit voll auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, heisst es in der Mitteilung. Er sei überzeugt, dass durch die geplante schlanke Gesetzesregelung ohne staatliche Kontrollen eine positive Dynamik für die Verwirklichung der Lohngleichheit entstehe.

Ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet, ist indes offen. In der Vernehmlassung hatten sich SVP, FDP und CVP mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden gegen eine Regulierung gestellt. Eine geschlossene Ablehnung durch die bürgerlichen Parteien ist allerdings nicht zu erwarten: Die CVP- und die FDP-Frauen sprachen sich für Massnahmen aus. Den Arbeitnehmerorganisationen wiederum gingen die Vorschläge des Bundesrates zu wenig weit.

Gemäss einer Regulierungsfolgeabschätzung, die der Bundesrat vor einem Jahr veröffentlichte, würde der Aufwand für mittlere Unternehmen zwei Tage betragen. Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche durchgeführt haben, hat die Hälfte Korrekturmassnahmen vorgenommen. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen angepasst. Zwei Drittel der Unternehmen befürworten laut der Studie staatliche Massnahmen. (ij)>

========

20 minuten online, Logo

27.10.2016: Man kann sich nicht mehr im Restaurant treffen vor dem Fussballspiel: GC-Hools prügeln YB-Fans
GC-Attacke beim Wankdorf: «Unter den Verletzten waren viele Frauen»
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/10756398

<von Christian Holzer
-

Vor dem Cupspiel der Young Boys gegen die Grasshoppers kam es zu wüsten Szenen. Im Eleven flogen Fäuste und Stühle.

Es war eine Glanzleistung, die YB am Mittwochabend im Wankdorfstadion zeigte. 5:0 siegten die Gelb-Schwarzen gegen GC und sicherten sich so den Einzug in die Cup-Viertelfinals. Vor der Partie zeigte sich auf dem Quartierplatz vor dem Stadion jedoch die dunkle Seite des Fussballs: Vermummte Hooligans überfielen das Fan-Lokal Eleven. Die Bilanz: 8 Verletzte. Nun sind erste Details bekannt.

«Es war eine überfallartige Aktion», sagt YB-Mediensprecher Albert Staudenmann. Aus dem Nichts seien vermummte GC-Fans plötzlich auf Matchbesucher beim Restaurant Eleven gestürmt und hätten diese angegriffen. «Wir sind immer noch fassungslos: Völlig unbeteiligte Personen wurden verletzt.» Laut Staudenmann flogen auch Stühle durch die Luft.

Zwei Dutzend Vermummte GC-Fans

Laut Polizei waren über 20 Personen aus dem GC-Fanlager an der Attacke beteiligt, dabei wurden sieben YB-Fans und ein GC-Anhänger verletzt – zwei Personen mussten ins Spital. «Unter den Verletzten waren auffällig viele Frauen», so Staudenmann. Es entstand auch Sachschaden: «Dieser ist jedoch viel leichter zu verkraften als die Verletzungen der Personen.»

Es sei das zweite Mal in der Geschichte des Stade de Suisse, dass ein Angriff dieses Ausmass stattgefunden habe. Beim ersten Mal hatten 2008 Chaoten aus Brügge für Ausschreitungen gesorgt.

Die Kantonspolizei Bern spricht von einer gezielten Aktion. Grund: Fast zeitgleich fuhr der Extrazug am Bahnhof Wankdorf ein. «Eine Gruppe Zürcher Fans marschierte danach mit hohem Tempo Richtung Quartierplatz», so Kapo-Mediensprecher Christoph Gnägi. Um die beiden Fanlager schliesslich zu trennen, setzten die Polizisten an der Sempachstrasse Gummischrot ein. Während der Intervention wurde ein GC-Fan von einem Diensthund gebissen.

GC-CEO ist sprachlos

In den Fanforen sorgte der Vorfall für hitzige Einträge. So schreibt etwa Fan KingOne: «Huere feigs Dräckspack. Uf Froue u Vättere mit Ching, ganz gross.»

Auch bei den Fussballclubs sorgte die Attacke für rote Köpfe. «Wir verurteilen dieses Vorgehen von Chaoten, die sich dem GC- Lager zugehörig fühlen, aufs Schärfste», teilt GC-CEO Manuel Huber mit. Er sei sprachlos und entschuldige sich beim BSC YB dafür, «dass Chaoten im Namen von GC das gewährte Gastrecht missbraucht haben».>

========

20 minuten online, Logo

28.10.2016: Saudis regieren die Schweinz: Kopftuchverbot in Schulen im Kt. St.Gallen ist aufgehoben
Neues Schulgesetz: St. Galler Regierung kippt Kopftuchverbot
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/16321647

<Die St. Galler Regierung will das Kopftuchverbot an Schulen streichen. Sie folgt einem Entscheid des Bundesgerichts.

Während des jahrelangen Streits um das Kopftuchverbot an der Volksschule hatte der St. Galler Kantonsrat die St. Galler Regierung beauftragt, gesetzliche Grundlagen an öffentlichen Schulen und über die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum auszuarbeiten. Nun schickt sie mehrere Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung.

Der Entscheid des Bundesgerichts

An der Volksschule sollen die Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, sich korrekt zu kleiden. Auf Bekleidung, die den ungestörten Unterricht oder den Schulfrieden gefährden, müssen sie laut einem neuen Passus im Volksschulgesetz verzichten. Die örtlichen Schulgemeinden sollen ergänzende Vorschriften erlassen können. Verstösse sollen bei den Eltern geahndet werden.

Mitte 2010 hatte der St. Galler Erziehungsrat unter SVP-Erziehungsdirektor Stefan Kölliker den Schulen empfohlen, Kopftücher und andere Kopfbedeckungen im Unterricht zu verbieten. Im Dezember 2015 gab das Bundesgericht dann jedoch einer aus Bosnien stammenden Schülerin aus St. Margrethen recht, weil das von der Schule erlassene Kopftuchverbot die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletze. Die Schülerin war zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie sich geweigert hatte, ohne Kopftuch zur Schule zu gehen.

Verbot nur vor Behörden

Auch im öffentlichen Raum will die St. Galler Regierung kein Gesichtsverhüllungsverbot, wie es in einem Communiqué vom Freitag weiter heisst. Ein solches Verbot lasse sich nicht mit dem öffentlichen Interesse begründen. Im Kontakt mit Behörden,beispielsweise mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), dem Sozialamt oder bei Elterngesprächen, soll ein eingeschränktes Verhüllungsverbot eingeführt werden.

Der von der Regierung vorgeschlagene Weg stehe im Einklang mit integrationspolitischen Abwägungen. «Ein allgemeines Gesichtsverhüllungsverbot könnte nämlich dazu führen, dass sich gewisse Frauen gar nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen würden», schreibt der Regierungsrat. Allerdings trügen von den im Kanton ansässigen Musliminnen nur sehr wenige einen Gesichtsschleier. Bei Burka- und Nikabträgerinnen handle es sich meist um Touristinnen, die das Land ohnehin wieder verlassen würden.

(fal/sda)>

========

Infosperber online, Logo

25.10.2016: Europäischer Gerichtshof meint: Unfallopfer darf man nicht ausspionieren
EGMR schützt Privatsphäre von Unfallopfern
http://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Sozialversicherung-Privatdetektive

<Red. / 25. Okt 2016 - Europäischer Gerichtshof f. Menschenrechte: Einsatz von Privatdetektiven durch Sozialversicherungen verletzt Recht auf Privatsphäre

Red. Am letzten Dienstag, 18. Oktober 2016, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR einer vor vielen Jahren verunfallten Schweizerin recht gegeben und entschieden, der Einsatz von Privatdetektiven durch Versicherungen verletze das Recht auf Privatsphäre. Ein solcher Eingriff bedürfe einer präzisen rechtlichen Grundlage, die in der Schweiz fehle. In der Berichterstattung über dieses Urteil stand oft der Missbrauch durch Versicherungsbezüger*innen im Vordergrund. Im Gespräch mit Andrea Huber (Geschäftsführerin Schutzfaktor M) erklärt der Anwalt der Beschwerdeführerin, Philip Stolkin, aus der Perspektive von Unfallopfern, weshalb dieses Urteil so wichtig sei, um, umgekehrt, die Versicherten vor dem Missbrauch durch die Versicherungen zu schützen, denn Überwachung sei für Versicherungen oft das letzte Mittel, um die Auszahlung von Renten zu umgehen.

Philip Stolkin führt eine Anwaltskanzlei in Zürich. Er vertritt mehrere Mandant*innen bei Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Philipp Stolkin war früher u.a. als Leiter des Rechtsdienstes der Gewerkschaft Syna und stellvertretender Leiter der Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende tätig.

---

Andrea Huber: Ihre Mandantin ist 1995 von einem Motorrad angefahren und am Kopf verletzt worden. Der Vertrauensarzt der Unfallversicherung und mehrere externe Gutachter haben ihr dann eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert. Wie kam es zur Observierung und dem Weiterzug nach Strassburg?

Philip Stolkin: Es war ein langer Kampf. Etliche Gutachten wurden angefertigt, die meisten zugunsten meiner Mandantin. Die wenigsten wissen, dass die Frau bei zwei kantonalen Gerichtsverfahren gewonnen hat. Beim ersten Verfahren entschieden die kantonalen Richter, meine Mandantin sei zu 100 Prozent arbeitsunfähig und die gesundheitlichen Beschwerden seien eindeutig auf den Unfall zurückzuführen.

Und wie ging es weiter?

Das Gericht trug der Unfallversicherung auf, endlich die Höhe der Rente zu definieren. Die Unfallversicherung gab aber stattdessen ein neues Gutachten bei handverlesenen Ärzten in Auftrag. Wir machten die Versicherung auf das Urteil des kantonalen Gerichtes aufmerksam und darauf, dass meine Mandantin deswegen für keine weiteren Gutachten zu Verfügung stehe. Daraufhin veranlasste die Versicherung eine Observation wegen «fehlender Kooperation». Das Observationsmaterial diente einem erneuten Aktengutachten. Dieses kam zum Schluss, meine Mandantin sei nur zu zehn Prozent arbeitsunfähig.

Das kantonale Gericht entscheidet zugunsten des Unfallopfers

Wie konnte sich Ihre Mandantin dagegen wehren? Die Versicherung hat damit doch offensichtlich gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts gehandelt.

Ja. Darum gelangte meine Mandantin erneut ans Sozialversicherungsgericht, das ihr natürlich wieder recht gab. Das kantonale Gericht sprach auch bereits die fehlende gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Privatdetektiven an. Es hat diese neue Einschätzung der Versicherung nicht akzeptiert und erneut verfügt, die Versicherung müsse eine vollständige Rente ausbezahlen.

Die Unfallversicherung erhob dann Beschwerde beim Bundesgericht gegen den erneuten Entscheid des Sozialversicherungsgerichts. Wie war es möglich, dass das Bundesgericht trotz der beiden kantonalen Entscheide zu einer anderen Einschätzung kam?

Die Versicherung nutzte aus, dass die sozialrechtlichen Kammern des Bundesgerichts keinerlei Affinität zu den Grundrechten haben und sehr versicherungsfreundlich urteilen. Hier wirkten der Verdacht des Missbrauchs und ein paar nichtssagende Aufnahmen des Privatdetektives. Nach jahrelanger Zwängerei erhielt die Versicherung schliesslich recht. Ein harter Schlag für meine Mandantin.

Greifen Versicherungen oft zum Mittel der Observation?

In meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt im Bereich der Sozialversicherungen erlebe ich es immer wieder. Observationen werden immer dann eingesetzt, wenn die Aktenlage gegen die Versicherungsgesellschaft spricht. Das Ziel der Versicherungen ist es, die Unfallopfer in Verruf zu bringen, ihnen einen Missbrauch zu unterstellen, die Ärzte und deren Gutachten in Misskredit zu bringen. Deshalb lassen sie Unfallopfer und Geschädigte oft über einen längeren Zeitraum von Detektiven überwachen.

Damit könnte doch aber allfälligen Betrüger*innen auf die Schliche gekommen werden?

Ich habe viele solche Aufnahmen gesehen. Da ist meist wenig Spektakuläres. Mal parkt ein Geschädigter das Auto ein, mal läuft eine Frau auf Pumps durch die Gegend. Mit solchen Aufnahmen versuchen die Versicherungen aufzuzeigen, dass ernsthafte und nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Gutachten nicht wahr sein können. Einfach, weil das Unfallopfer zum Beispiel mit dem Hund spazieren ging, im falschen Moment lächelte und Auto fuhr. Ob und wie die Sequenzen ausgewählt wurden, wie die Filmaufnahmen zustande gekommen sind und welche Ausschnitte verwendet werden, ist vollständig von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Kommt hinzu, dass die Detektive darauf angewiesen sind, Erfolge aufzuzeigen, um sich künftige Aufträge zu sichern.

Und mit dieser Methode erreichen Versicherungen ihr Ziel?

Die Versicherungen nutzen dieses Mittel, um den Verdacht des Versicherungsbetrugs zu schüren. Sie setzen Rentenbezüger*innen so unter Druck. Sie hoffen, so mit den Versicherten einen möglichst günstigen Vergleich zu erreichen. Oder sie versuchen, Richter*innen dazu zu bringen, trotz anderslautender Aktenlage zu ihren Gunsten zu entscheiden. Sie wollen Geld sparen. Punkt. Niemand kontrolliert die Versicherungen beim Einsatz von Observationen. Obwohl diese missbräuchlich genutzt werden können und einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellen.

Strassburg schützt die Kleinen vor den Grossen

Gut 20 Jahre nach dem Unfall hat ihre Mandantin nun in Strassburg am EGMR gewonnen. Was bedeutet das für sie?

Strassburg schützt die Kleinen vor den Grossen und Mächtigen. Meine Mandantin hat viel erlitten in diesen Jahren. Es ist für sie und auch für mich eine grosse Genugtuung, dass Macht und Geld nicht die einzige Währung sind, die zum Ziel führt. In Strassburg wird Recht gesprochen, keine Politik gemacht.

Welche Folgen hat dieses Urteil für die bisherige Praxis?

Die Schweiz muss jetzt über die Bücher und klare Regeln für Observationen aufstellen. Das war auch schon mal Thema, aber es fehlte offensichtlich der Druck, es anzugehen. Dank dem Entscheid aus Strassburg kommt die Notwendigkeit einer soliden Rechtsgrundlage nun definitiv auf die Agenda. Observationen werden vermutlich auch künftig gemacht werden können, aber wir werden mit klaren Regeln und Kontrollmechanismen alle besser vor dem Missbrauch, der Willkür und der Allmacht von Versicherungen geschützt sein.

Welche Regelungen schlagen Sie konkret vor?

Meines Erachtens müssten wir auf die Kompetenzaufteilung verweisen. Nach Art. 57 der Bundesverfassung sind Observationen Sache der Polizei. Sozialversicherungsträger verfügen in der Verfassung über keine Kompetenznorm. Folgerichtig sollte man verlangen, dass einzig die Polizei und die Strafermittlungsbehörden berechtigt sind, solche Ermittlungen durchzuführen. Und dies nur mit hinreichendem Tatverdacht, der von einem Richter zu beurteilen ist. Oder man macht ein spezielles Gesetz für den Einsatz von Privatdetektiven, das, abgesehen von der Notwendigkeit eines hinreichenden Anfangsverdachtes, ganz klar die Zuständigkeiten der Richter*innen klärt, das Verfahren definiert und auch regelt, was nach einer Observation mit dem Material geschehen soll. Eins ist klar: Die Unschuldsvermutung muss auch für Unfallopfer gelten. Sie haben das Recht, als ehrbare Menschen zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen wird. Bislang gilt das Gegenteil: Wer einen grösseren körperlichen Schaden hat, dem wird Missbrauch unterstellt, womit das Unfallopfer gleich zweimal bestraft wird: Zum einen durch die körperlichen Beeinträchtigungen, zum anderen durch die Bespitzelung. Das wird sich nun ändern, dank dem wichtigen Entscheid aus Strassburg. Die Unschuldsvermutung gilt jetzt auch für Unfallopfer.

---

Dieses Gespräch erstmals auf der Website von Schutzfaktor M veröffentlicht.

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Andrea Huber ist Geschäftsführerin von Schutzfaktor M. Die Informationskampagne «Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns» wurde vom Verein Dialog EMRK anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Schweiz lanciert. Schutzfaktor M bildet mit 80 Partnerorganisationen die NGO-Koalition gegen die «Anti-Menschenrechtsinitiative» («Schweizer Recht statt fremde Richter»).>

=======

20 minuten online, Logo

1.11.2016: Versicherungen sollen alle Versicherten "bei Verdacht" ausspionieren dürfen
Versicherungsmissbrauch: Observieren soll für die Versicherer erlaubt sein
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11572068

<Versicherer sollen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch Detektive einsetzen dürfen. Der Bund will nun die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wollen die Bundesbehörden eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten schaffen. Geplant ist eine Bestimmung, die für alle Sozialversicherungsleistungen gilt, wie Rolf Camenzind, Sprecher des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Sie soll also auch für private Versicherer gelten, die solche Leistungen abwickeln.

Das BSV will die Bestimmung im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankern. Dieses wird ohnehin angepasst: Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Jahr eine Revision in die Vernehmlassung zu schicken. Er will damit parlamentarische Vorstösse umsetzen.

Reaktion auf das Urteil aus Strassburg

Nun soll gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, Versicherte bei Verdacht auf Sozialmissbrauch observieren zu dürfen. Der Bundesrat muss diesem Vorhaben noch zustimmen.

Das Innendepartement reagiert damit auf einen EGMR-Entscheid vom Oktober. Der Gerichtshof hatte einer 62-jährigen Zürcherin Recht gegeben, die mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war.

Der EGMR kam zum Schluss, dass die heimliche Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre der Frau darstelle - auch wenn die Observationen ausschliesslich im öffentlichen Raum durchgeführt worden sind.

Das Vorgehen sei nicht gesetzeskonform, rügten die Richter. Die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz seien zu vage. So werde nicht präzisiert, wie lange die Überwachung dauern und was eine Versicherung mit den gesammelten Informationen tun dürfe.

In 140 Fällen erfolgreich

Eine explizite Grundlage für Observationen gibt es heute im Invalidenversicherungsgesetz. Dort ist verankert, dass die IV-Stellen Spezialisten beiziehen können, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu bekämpfen.

Laut dem Hintergrunddokument «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs» hatten im Jahr 2015 Ermittlungen der IV in 540 Fällen eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung zur Folge. Damit sparte die Versicherung rund 154 Millionen Franken ein. In 140 dieser Fälle wurde auf Observationen zurückgegriffen.

Forderung der Suva

Künftig soll das Observieren beispielsweise auch der Suva erlaubt sein, die in den EGMR-Fall nicht involviert war, aber vom Urteil betroffen ist. Nach dem Urteil hatte sie den Einsatz von Detektiven gegen mögliche Versicherungsbetrüger gestoppt. Gleichzeitig forderte die Suva, dass das Parlament rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen müsse, damit sie die Praxis mit klaren Regeln wieder aufnehmen könne.

Die Suva setzt nach eigenen Angaben in rund 15 Fällen pro Jahr Detektive ein. Sie greife auf dieses Mittel zurück, wenn grosse Summe im Spiel seien und «praktisch sicher» ein Missbrauch vorliege, betonte die Suva.

In die gleiche Kerbe schlägt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV). Es fehlten derzeit gesetzliche Grundlagen zur effizienten Missbrauchsbekämpfung, sagte Sprecherin Sabine Alder der sda. Diese müssten nun von der Politik geschaffen werden.

Noch kein Rekursentscheid

Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezeichnet die derzeitige Rechtslage auf Anfrage als unsicher. Dadurch sei der Verzicht auf den Einsatz von Privatdetektiven «im eigenem Interesse der Unfallversicherer».

Ob die Schweiz ein Gesuch um Neubeurteilung des Falls durch die Grosse Kammer des EGMR stellen soll, ist derweil noch nicht entschieden. Dies sagte Folco Galli, Informationschef im Bundesamt für Justiz (BJ), auf Anfrage. Entschieden werde nach Konsultation der betroffenen Behörden - im vorliegenden Fall sind dies das Bundesgericht, der Kanton Zürich und die Zürich-Versicherungs-Gesellschaft.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) räumt den Vertragsstaaten eine Frist von drei Monaten ein, um eine Neubeurteilung zu beantragen. Im vorliegenden Fall dauert diese Frist bis zum 18. Januar 2017.

(fal/sda)>

========

20 minuten online, Logo

1.11.2016: Zureich schon wieder ohne Strom
Zürich: Sihlcity war fast eine Stunde lang ohne Strom
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27308692

<Ausgerechnet an Allerheiligen, wenn im Sihlcity Tausende aus der Zentralschweiz shoppen, ist der Strom ausgefallen. Seit 16.45 Uhr sind alle Läden wieder versorgt.

Wer im Sihlcity am Shoppen ist, musste am Dienstagnachmittag mit weniger Licht auskommen. Auch WC-Anlagen, Lifts und Rolltreppen streiken teilweise. Grund dafür war ein Stromausfall um 15.53 Uhr.

Eine Sprecherin des Elektrizitätswerks Zürich (EWZ) bestätigte dies. Betroffen gewesen seien aber nur Teile von Sihlcity. Bei einer Trafostation sei ein Schalter ausgelöst worden, deshalb fiel der Strom aus. «Das Problem war kundenseitig – von Seite EWZ hat zu jeder Zeit alles funktioniert», so die Sprecherin. Um 16.45 Uhr war die Störung behoben.

Nur Bares ist Wahres

Der Stromausfall traf das Sihlcity ausgerechnet an Allerheiligen, wenn Tausende aus der Zentralschweiz zum Shoppen hier her kommen. «Die Leute können momentan in vielen Läden nicht einkaufen, da die Verkäufer aus Sicherheitsgründen keine Leute reinlassen», sagte Leser-Reporter Yves René Lauber (28) aus Luzern. Er gehe deshalb nun weiter in die Zürcher Innenstadt.

Ein anderer Leser-Reporter berichtete, dass man in gewissen Läden nur mit Bargeld bezahlen konnte. Gemäss einer weiteren Leser-Reporterin gab es Geschäfte, die kurzerhand ein «Night-Shopping» ausgerufen hatten. Sie sei mit ihrer Kollegin zwar schauen gegangen, «gekauft haben wir aber nichts.»

(rom)>

========

Basler Zeitung online, Logo

3.11.2016: 44% der schweinzer Bevölkerung übergewichtig
Fast die Hälfte ist übergewichtig
http://bazonline.ch/wissen/medizin-und-psychologie/fast-die-haelfte-ist-uebergewichtig/story/25172008

<44 Prozent der Personen in der Schweiz bringen zu viele Kilos auf die Waage.

2000 Personen in der Schweiz wurden zu ihren Essgewohnheiten befragt. Das Ergebnis ist alarmierend.

Zu viel Gewicht, zu wenig Früchte und Gemüse. So lautet das Resultat einer repräsentativen Studie von menuCH. Dafür wurden rund 2000 Erwachsene aus der ganzen Schweiz befragt. Beim Körpergewicht zeigen die Auswertungen des Body Mass Index (BMI), dass 54 Prozent ein normales Körpergewicht haben, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. 44 Prozent seien dagegen von Übergewicht betroffen.

Bei Männern sei der Anteil der Übergewichtigen mehr als doppelt so hoch wie bei Frauen. Nur rund zwei Prozent der Bevölkerung weisen gemäss der Befragung ein zu niedriges Körpergewicht auf, wobei dies Frauen drei Mal häufiger betrifft als Männer.

Empfehlung stösst auf geringe Resonanz

Die offiziellen Empfehlungen zum Früchte- und Gemüsekonsum werden nur schlecht befolgt, wie die Befragung weiter zeigte. Nur gerade 13 Prozent befolgen demnach die Ernährungsempfehlung und essen täglich fünf oder mehr Portionen Früchte und Gemüse.

Etwa 87 Prozent der Befragten im Alter von 18 bis 75 Jahren verzehren täglich eine oder mehrere Portionen Früchte und Gemüse, wie es weiter heisst. Gut ein Viertel der Befragten gab an, drei bis vier Portionen pro Tag zu essen.

Daten von 18- bis 64-Jährigen

Die Erhebung wurde vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne im Auftrag des BLV und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchgeführt.

Die am Donnerstag veröffentlichten Ergebnisse sind Teil einer neuen Broschüre zum Monitoring-System Ernährung und Bewegung des BAG, die Anfang November erscheinen wird. Dabei beschränkt sich die Darstellung der Daten zur Ernährung und Bewegung in der Schweiz aber auf die 18- bis 64-Jährigen, was zu anderen Werten führe.

Nach Abschluss der Auswertung von menuCH sollen im kommenden Jahr die gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen umfassend kommuniziert werden. (woz/SDA)>

========

Gute Nachricht:

20 minuten online, Logo

Volketswil (Kanton Zürich) 4.11.2016: Islam-Kindergarten wird vom Bundesgericht untersagt
Volketswil ZH: Bundesgericht sagt Nein zum Islam-Chindsgi
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/21685061

<Der Verein al Huda erhält keine Bewilligung für einen Kindergarten in Volketswil ZH. Die Gründe des Bundesgerichts.

Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat dem Verein al Huda zurecht keine Bewilligung für den islamischen Kindergarten in Volketswil erteilt. Das Betriebskonzept erfüllt gemäss Bundesgericht nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine Privatschule mit religiöser Ausrichtung.

Das Lausanner Gericht stützt damit das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Juli 2015. Dieses hatte bemängelt, der auf den Arabisch- und Koranunterricht entfallende Anteil von 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Stellenprozente gefährde die zu erreichenden Bildungsziele der Volksschule. Zudem verfügten die mit dem Arabisch- und Koranunterricht betrauten Personen nicht über einen anerkannten pädagogischen Ausweis.

Religiöses Wissen als Basis?

Die Vorinstanz bemängelte darüber hinaus, dass im Kindergartenkonzept eine Trennung zwischen religiösen und weltlichen Inhalten fehle. Vielmehr bestehe die Auffassung, das religiöse Wissen bilde die Basis von allem, was später erlernt und erlebt werde. Das geht gemäss Verwaltungsgericht über die für Privatschulen zulässige Setzung eines religiösen Schwerpunktes hinaus.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das im Volksschulgesetz festgehaltene Bekenntnis zu humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass es im Betriebskonzept an einem solchen Bekenntnis fehle.

Glaubensfreiheit nicht verletzt

Entgegen der Auffassung des Vereins wird gemäss Bundesgericht die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Verweigerung der Betriebsbewilligung nicht verletzt. Die Glaubensfreiheit verpflichte den Staat zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität.

Die Bewilligung für den Betrieb des Kindergartens sei in diesem Fall aber nicht verweigert worden, weil der Verein einer bestimmten Religion verbunden sei. Vielmehr sei der Grund, dass die Bedingungen für das Führen einer Privatschule nicht erfüllt worden seien.

Wie aus dem Entscheid hervorgeht, begründet die Glaubens- und Gewissensfreiheit keinen absoluten Anspruch, im Bereich der obligatorischen Schulbildung eine Privatschule führen zu dürfen.

Jüdische und christliche Kindergärten zugelassen

Auch der Anspruch auf Gleichbehandlung werde mit dem Entscheid des Volksschulamtes nicht verletzt. Der Verein hatte sinngemäss einen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht geltend gemacht, weil der Kanton Zürich 17 jüdische und christliche Kindergärten zugelassen habe.

Ob diesbezüglich Korrekturen bei den Bewilligungen vorzunehmen sind, will die Behörde nun prüfen. Den Ausschlag dafür hat das vorliegende Verfahren um den Kindergarten al Huda gegeben.

Nähe zum Zentralrat

Der Verein «al Huda» hatte im Juni 2013 beim Volksschulamt ein Gesuch für die Bewilligung eines privaten Kindergartens in Volketswil eingereicht. Dieses wurde abgelehnt. Die daraufhin eingereichten Rekurse und Beschwerden wurden abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht führte in seiner Begründung unter anderem auch die ehemalige Mitgliedschaft und Tätigkeit der administrativen Leiterin des geplanten Kindergartens beim «Islamischen Zentralrat Schweiz» ins Feld. Weil dieser Punkt nicht entscheiderheblich war, ist das Bundesgericht nicht näher darauf eingegangen.

(woz/sda)>

========

Gute Nachricht:

Tagesanzeiger online, Logo

Hunzenschwil 4.11.2016: <Coop eröffnet erste Wasserstoff-Tankstelle>
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standardcoop-eroeffnet-erste-wasserstofftankstelle/story/30971063

<Die erste öffentliche Wasserstoff-Tankstelle der Schweiz steht im aargauischen Hunzenschwil.

Die Coop Mineralöl AG ist die Betreiberin der ersten öffentlichen Wasserstoff-Tankstelle der Schweiz. Sie plant weitere Anlagen in anderen Regionen. Man wolle dazu beitragen, dass eine zukunftsweisende Technologie den Durchbruch schaffe, wird Coop-Chef Joos Sutter in einer Medienmitteilung zitiert. Die Tankstelle wurde heute eröffnet. Detailhändler Coop rüstete seine Fahrzeugflotte gleichzeitig um einen ersten Wasserstoff-Lastwagen und um zwölf Wasserstoff-Personenwagen auf. Das Unternehmen ist zunächst selbst der grösste Abnehmer des Wasserstoffs.

Der Wasserstoff für die erste öffentliche Tankstelle wird am Laufwasserkraftwerk IBAarau in Aarau durch H2 Energy AG mittels Elektrolyse produziert. Die Elektrolyse am Laufwasserkraftwerk findet vor allem dann statt, wenn die Nachfrage nach Strom im Netz gering ist.

Keine Abgase

Bei der Produktion des Wasserstoffs werden weder CO2 noch andere Schadstoffe ausgestossen. Beim Fahren mit dem Wasserstoff-Auto und -Lastwagen strömt einzig Wasserdampf aus dem Auspuff. Coop Mineralöl will mit der Tankstelle in Hunzenschwil Erfahrungen sammeln. Die Nachfrage nach fossilen Treibstoffen sinke, Mobilität werde es aber immer geben, hiess es.

Wasserstoff gilt als Treibstoff interessant, weil er sich als Speicher für erneuerbare Energie eignet. Fällt aus Solar- oder Windparks ein Überschuss an, liesse sich dieser Strom verwenden, um mittels Elektrolyse Wasser zu Sauerstoff und Wasserstoff zu spalten. Ein Wasserstoff-Fahrzeug unterscheidet sich in der Handhabung nur unwesentlich von einem mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeug. Die Betankungszeit, Reichweite mit einer Tankfüllung sowie Betriebskosten pro gefahrenem Kilometer sind praktisch identisch.

Versuch mit Hightech-Bussen endet

Trotz der rosigen Aussichten wird in der Region Brugg AG nach fünf Jahren der Versuchsbetrieb mit Brennstoffzellen-Bussen eingestellt. Eine Verlängerung des Projektes liefere kaum weitere Erkenntnisse zur Technik und zum Betrieb , teilte die Postauto Anfang September wird.

Fünf Brennstoffzellen-Postautos, die ausschliesslich mit Wasserstoff betankt werden, sind seit 2011 in Betrieb. Die Zukunft der ersten Schweizer Wasserstoff-Tankstelle für Busse in Brugg ist noch ungewiss. (thu/sda)>

========

4.11.2016: <Propaganda in Schweizer Medien? – Swiss Propaganda - was verschwiegen wird, ist wichtig!>

https://swisspropaganda.wordpress.com/2016/05/01/propaganda-in-schweizer-medien/

[Diese interessante Webseite, wie die kriminelle Elite der Schweinz (Tettamanti und Villiger etc.) die Medien in der Schweinz zensieren, war Mitte März 2017 schon wieder gelöscht].

========

BLICK online, Logo

6.11.2016: Bei der UBS AG fehlt 1 Tonne Gold des deutschen Unternehmers Püschmann
Industrieller hortete über 1 Tonne Gold bei der UBS - Wo ist der verschwundene Millionen-Schatz?
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/industrieller-hortete-ueber-1-tonne-gold-bei-der-ubs-wo-ist-der-verschwundene-millionen-schatz-id5712805.html

<ZÜRICH/BERLIN - Ein deutscher Unternehmer verwahrte bei der UBS hunderte Kilogramm Gold. Jahre später will er es zurück – doch dann war es verschwunden.

Der Wup­per­ta­ler Un­ter­neh­mer Gün­ter Pü­sch­mann bunkerte in den 80er- und 90er-Jahren eine Si­cher­heits­re­ser­ve aus Gold bei Banken in der Schweiz und in Kanada. Viel Gold. Über tausend Kilo an Münzen und Barren sind es laut Bankbelegen.

Mit dieser wollte er im Not­fall schnell aus Deutsch­land verschwinden können. Denn der gebürtige Sachse war 1956 nach Westdeutschland geflohen und noch bis zum Fall der Mauer fürchtete er sich davor, dass die Sowjetunion die DDR einnehmen würden.

Plötzlich ist das Gold weg

Heute wäre der Goldschatz gut 43 Millionen Franken wert, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» schreibt. Die Banken, mit denen Püschmann arbeitete, gehören heute allesamt zur UBS. Doch von dem Gold ist auf der UBS kein Gramm mehr da. Es ist verschwunden.

Pü­sch­mann kämpfte jahrelang mit sei­nen An­wäl­ten um die­ses Ver­mö­gen. Kurz vor seinem Tod in diesem Jahr ent­schloss er sich 81-jährig, den Fall öf­fent­lich zu ma­chen.

Und der klingt sonderbar: Die UBS in Kanada soll einen Teil sei­nes Gold­ver­mö­gens «ein­fach ein­kas­siert» haben. Die UBS bezeichnet diese Beschuldigungen jedoch als «haltlos», wie das Nachrichtenmagazin «Spiegel» berichtet.

UBS soll Gold für Verluste gebraucht haben

Als Pü­sch­mann 2010 sei­ne Not­re­ser­ve auf­lö­sen woll­te, teil­te ihm die UBS Ca­na­da in we­ni­gen Zei­len mit, dass sämt­liche Kon­ten bereits 1998 auf­ge­löst wor­den sei­en.

Beim Hauptsitz in Zürich hiess es, sämt­li­che in der Schweiz bei der UBS AG ein­ge­lie­fer­ten Gold­be­stän­de sei­en «an die UBS Bank (Ca­na­da) zu­rück­trans­fe­riert» wor­den. Dies­be­züg­lich kön­ne man kei­ner­lei Aus­künf­te er­tei­len.

Ver­mut­lich sei das Gold in Ka­na­da zur De­ckung der er­lit­te­nen ho­hen Ver­lus­te aus um­fang­rei­chen De­vi­sen­trans­ak­tio­nen ver­wen­det wor­den, mut­mass­ten UBS-An­wäl­te 2011 ge­gen­über der Zür­cher Staats­an­walt­schaft.

Denn Pü­sch­mann ist nach dem Ver­kauf sei­ner Verpackungsfirma An­fang der Neun­zi­ger­jah­re in gro­ssem Stil in den De­vi­sen­han­del eingestiegen. Die Geschäfte wickelte er über die UBS ab.

Ins­ge­samt ver­lor der Wup­per­ta­ler Un­ter­neh­mer damit um die zehn Mil­lio­nen Dol­lar, wie der «Spiegel» berichtet. Soll­te die Sum­me stim­men, müsste von dem Gold aber noch einiges übrig sein.

1998 verklagte Püschmann deshalb die UBS – ohne Erfolg.

Püschmann verarmte

Pü­sch­manns Fall war «aus­sichts­los», fand dann auch der Schwei­zer Om­buds­mann für Bank­an­ge­le­gen­hei­ten, als er 2009 Kontakt aufnahm. Er wollte dies jedoch nicht so auf sich beruhen lassen. Ei­nen An­walt nach dem an­de­ren heu­er­te er an, so­gar der ehe­ma­li­ge Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Lin­ken, Gre­gor Gysi, nahm sich seinem Fall an. Auch dessen Beziehungen halfen nichts.

Der Kampf hinterliess seine Spuren: Püschmann verarmte durch die vielen Klagen – lebte noch von einer Rente von 1400 Euro. Sein Vater sei ein psy­chisches Wrack ge­wor­den, sagt sein Sohn gegenüber «Spiegel». 

Obwohl er in diesem Jahr im Spital landete, kämpfte er weiter. Als er am 8. Mai an einem Schlaganfall starb, war nicht einmal mehr genügend Geld da, um seine Beerdigung zu bezahlen. Einzig Schulden blieben zurück und ein Zimmer voller UBS-Akten. Und nach wie vor die Frage: Wo ist das ganze Gold geblieben? (nbb)>

========

20 minuten online, Logo

Neuenburg 6.11.2016: Kriminelle Universität Neuenburg überwacht Studenten mit Kameras
Neuenburg: Uni überwacht ihre Studenten mit Kameras
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/15886486

<Die Universität Neuenburg darf auf ihrem Areal Videokameras installieren. Das geht aus einem neuen Beschluss des Kantons hervor. Die Studenten sind empört.

Die Studenten der Universität Neuenburg werden mit Videokameras überwacht – ganz legal. Der Grosse Rat des Kantons hat am Mittwoch ein neues Gesetz zur Universität abgesegnet. Darin enthalten: Ein Artikel, der es der Fakultät erlaubt, auf ihrem Areal Videokameras anzubringen, schreibt die Zeitung «L'Express».

«Dieses neue Gesetzt ermöglicht der Uni, jegliche Bewegung von uns zu überwachen», sagt ein verärgerter Student zur Zeitung. «Das ist eine eindeutige Verletzung unserer Privatsphäre.» Romain Dubois, Generalsekretär des Studentenverbands, sagt: «Wir fragen uns, warum solche Kameras überhaupt nötig sind. Wir haben vorher nie von schwerwiegenden Beschädigungen oder Diebstählen gehört, die eine solche Überwachung berechtigen würden.»

Aufnahmen werden 96 Stunden aufbewahrt

Doch nicht nur das neue Gesetz stört die Studenten. Auch das Vorgehen der Hochschule stösst auf Empörung. Die Universität hatte nämlich bereits vor einem Jahr fünf Videokameras installiert – ohne das dies eine Rechtsgrundlage autorisierte. Fabian Greub, Sprecher der Uni, vereidigt die Massnahme: «Vorher gab es diesbezüglich eine Rechtsunsicherheit.» Diese sollte beseitigt werden. «Das ist nun mit dem neuen Gesetz der Fall.»

Die Videoaufnahmen sollen maximal 96 Stunden aufbewahrt werden. «Später werden sie gelöscht», sagt Greub. Ausserdem sollen sie nur im Falle eines Problems angeschaut werden. «Es geht nicht darum, die Studenten zu kriminalisieren.» Die Kameras seien aus Sicherheitsgründen nötig gewesen. «Weil gewisse Personen auf das Dach der Naturwissenschaftlichen Fakultät gestiegen sind, um zu rauchen.»

Die Kameras sollen aber auch helfen, Sachschäden zu vermeiden. «Die Türen der Wirtschaftlichen Fakultät bleiben am Abend geöffnet», sagt Greub. So können die Studenten auch nach den Vorlesungen in der Universität lernen. «Wir wollten keine Aufsichtsperson einstellen und haben deshalb eine Videokamera am Eingang des Gebäudes installiert», sagt Greub. Diese Kamera habe vor kurzer Zeit ermöglicht, einen Diebstahl aufzuklären.

(kün)>

========

20 minuten online, Logo

Genf 7.11.2016: Falsche Bombendrohung am Flughafen Genf kostet 50.000 Franken
Flughafen Genf: Falsche Bombendrohung kostet 50'000 Franken
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/30479037

<Er wollte sein Flugzeug nicht verpassen und versuchte, es mit einer Bombendrohung aufzuhalten. Das gelang – allerdings kommt ihn der «Scherz» teuer zu stehen.

Ein Flugzeug der russischen Fluggesellschaft Aeroflot musste am 13. Oktober auf dem Rollfeld des Flughafens Genf gestoppt werden: Ein Mann war an den Schalter gekommen und hatte angegeben, dass sich an Bord eine Bombe befinde.

Bei der Befragung gab der Mann zu, dass es sich bei der Drohung um einen Scherz gehandelt habe. Der schlechte Scherz kommt ihn nun teuer zu stehen. Die Kantonspolizei Genf wird ihm eine Rechnung von 50'000 Franken schicken, berichtet «Le Matin».

Sechs Monate Haft

Dies seien die Kosten für den Polizeieinsatz, bestätigt François Waridel von der Genfer Kantonspolizei. «Wir mussten das Flugzeug stoppen und durchsuchen, die Zone sichern, die Passagiere beruhigen», erklärt Waridel. Jede Bedrohung müsse ernst genommen werden.

Der 39-jährige Inder, der in Montreux lebt, war zuvor schon zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zu «Le Matin» sagte er, er hoffe, sie in Halbgefangenschaft absolvieren zu können.

90'000 Franken für 145 Polizisten

Es ist dieses Jahr nicht das erste Mal, dass jemand wegen eines falschen Bombenalarms am Flughafen Genf verurteilt wird. Ende Juli erhielt eine 41-jährige Französin deswegen eine sechsmonatige Gefängnisstrafe, drei Monate davon musste sie absitzen.

Zudem wurden ihr 90'000 Franken in Rechnung gestellt – für die 145 aufgebotenen Polizisten. Die Frau wollte die angebliche Geliebte ihres Mannes am Abflug hindern.

(num)>

========

Gute Nachricht:

Basler Zeitung online, Logo

Luzern 7.11.2016: Uni Luzern beginnt später mit Vorlesungen - Entlastung der Pendlerzüge
Studenten dürfen länger schlafen
http://bazonline.ch/schweiz/standard/studenten-sollen-laenger-schlafen/story/26192578

<Die Hochschule Luzern und die SBB wagen ein Experiment: Neue Vorlesungszeiten sollen Pendlerzüge entlasten.

Die Hochschule Luzern passt ihre Vorlesungszeiten an und schafft so während der Hauptverkehrszeiten mehr Sitzplätze in den Zügen. Auf dem neu gegründeten Departement Informatik auf dem Campus Zug-Rotkreuz beginnen die Vorlesungen darum erst ab 9 Uhr und enden gestaffelt.

Während der Hauptverkehrszeiten ist das Bahnnetz in der Schweiz stark ausgelastet. 57 Prozent der Kunden pendeln während der Hauptverkehrszeiten an ihren Arbeitsort oder in die Schule, schreiben die SBB und die Hochschule Luzern in einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Montag. In den Nebenverkehrszeiten sind die Züge hingegen deutlich weniger stark ausgelastet.

Weniger Studenten, mehr Platz in den Zügen

Dieses Potenzial will die Hochschule Luzern nutzen. In Zusammenarbeit mit den SBB passt sie den Beginn der Vorlesungen des neu gegründeten Departements Informatik in Rotkreuz an. Diese starten ab 9 Uhr und enden gestaffelt um 11.25 Uhr, 15.20 Uhr, 18 Uhr oder 20.55 Uhr.

Den Studenten stünden dadurch einerseits mehr Sitzplätze in den Zügen zur Verfügung, und sie könnten in Ruhe lernen oder sich auf Vorlesungen vorbereiten, wird René Hüsler, Direktor des Departements Informatik der Hochschule Luzern, in der Medienmitteilung zitiert. Andererseits ist dadurch die intensiv genutzte Strecke Luzern–Zug–Zürich weniger stark ausgelastet.

Erstes Projekt dieser Art

Laut eigenen Angaben ist die Hochschule Luzern die erste Bildungsinstitution in der Schweiz, die ihre Vorlesungszeiten zugunsten der Pendler anpasst. Seit Semesterbeginn im September sind es rund 1000 Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus in Rotkreuz.

Rund 194'000 Studentinnen und Studenten waren 2014 an den zehn grössten Schweizer Hochschulen eingeschrieben. Laut Medienmitteilung zeigt eine Studie, dass gestaffelte Vorlesungszeiten durchaus einen Effekt auf die Pendlerspitzen hätten: Rund 18'500 oder 16 Prozent aller Studenten könnten so ausserhalb der Hauptverkehrszeit am Morgen zwischen 7 und 8 Uhr reisen. (jdr)>

<<     >>





20 minuten online, Logo  Tagesanzeiger
                  online, Logo  Schweinzer
                  Fernsehen online, Logo Infosperber
                  online, Logo  YouTube
                  online, Logo  Basler Zeitung
                  online, Logo    WOZ online,
                  Logo  BLICK online,
                  Logo  Dude online,
                  Logo  Focus
                  online, Logo  Wirtschaft.ch
                  online, Logo  N24 online,
                  Logo  News.ch online, Logo  Deutsche
                  Wirtschaftsnachrichten online, Logo  Welt online,
                  Logo   Finanz+Wirtschaft.ch
                  online, Logo  Epoch Times
                  online, Logo  Sputnik News
                  online, Logo    gmx-Logo  Correctiv
                  online, Logo  
^