Kontakt /
                contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                home      zurück
voriges Kapitelvoriges     nächstesnächstes Kapitel
10g Schweizer Justiz-Terror: Legaler Menschenhandel - durch Ausschaffung der Opfer vor dem Prozess (Beispiel 2008)

Rotlicht-Nutten an
                        einer Bar. Sie machen nicht nur Beziehungen
                        kaputt und bedienen sich in den Portemonnaies
                        der Männer, sondern die schweizer Justiz
                        schaffte sie in diesem Fall noch vor dem
                        Revisionsprozess aus, und die Zuhälter kamen
                        quasi frei... Rotlicht-Nutten an einer Bar. Sie machen nicht nur Beziehungen kaputt und bedienen sich in den Portemonnaies der Männer, sondern die schweizer Justiz schaffte sie in diesem Fall noch vor dem Revisionsprozess aus, und die Zuhälter kamen quasi frei...

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


Teilen:

Facebook









21.4.2008: <Zeuginnen ausgeschafft - Menschenhändler freigesprochen>

aus: 20 minuten online: Zeuginnen ausgeschafft - Menschenhändler freigesprochen;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/21243540

<von Attila Szenogrady

Es hätte ein grosser Schlag gegen den Menschenhandel werden sollen: Ein Ehepaar aus Regensdorf hat Slowakinnen als Prostituierte in die Schweiz geschleust und dies auch gestanden. Doch zu einer Verurteilung kam es nicht - alle Zeuginnen waren bereits ausgeschafft.

Die Zürcher Polizei plante einen der grössten Schläge gegen den internationalen Frauenhandel aus Osteuropa. Im Visier der Ermittler standen ein heute 40-jähriger Deutsche und seine 25-jährige Ehefrau aus der Slowakei. Alleine die viermonatige, heimliche Telefonüberwachung zog Kosten von über
30 000 Franken nach sich. Im Januar 2003 schlugen die Fahnder zu und nahmen die in Regensdorf wohnhaften Eheleute fest. Nach einer Untersuchungshaft von über 70 Tagen gaben sie zu, slowakische Prostituierte aus Osteuropa eingeführt und im Kreis 4 als Prostituierte beschäftigt zu haben.

Zuerst Schuldspruch wegen Menschenhandels

Allerdings blieb bis zum ersten Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich nicht mehr viel hängen. Die Staatsanwaltschaft konnte gerade noch bei zwei Prostituierten Menschenhandel zur Anklage bringen. Bei zwei weiteren «Sex-Arbeiterinnen» lagen nur noch Verstösse gegen das Ausländergesetz vor.

Immerhin kam das Bezirksgericht im Mai 2007 noch weitgehend zu Schuldsprüchen. Auch beim Menschenhandel, da die beiden in der Sache geständigen Angeklagten von der wirtschaftlichen Notlage der Prostituierten profitiert hätten. Sie sollen zudem den «Mädchen» den grössten Teil des Freierlohns abgenommen haben, stand im Urteil. Die angeschuldigte Slowakin, die sich in Zürich auch selber prostituiert hatte, kassierte neben einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten eine ebenso bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Deutsche Zuhälter erhielt sechs Monate auf Bewährung sowie 30 Tagessätze zu 60 Franken bedingt.

Freiwillig nach Zürich gekommen

Die Verteidiger gingen in die Berufung und verlangten am Montag vor Obergericht Freisprüche vom Vorwurf des Menschenhandels. Wegen mehrfachen Vergehens gegen das Ausländergesetz seien lediglich bedingte Geldstrafen angemessen, plädierten sie und hielten fest, dass die Prostituierten aus freien Stücken und somit freiwillig nach Zürich gekommen seien. Es gehe nicht an, dass hier nur noch Frauen aus der Schweiz oder anderen wohlhabenden Ländern der Prostitution nachgehen könnten. Nicht aber Personen aus einem osteuropäischen Land mit geringen Verdienstmöglichkeiten und einer hohen Arbeitslosenquote, machte ein Verteidiger geltend.

Keine Zeuginnen – kein Menschenhandel


Das Gericht kam beim Hauptvorwurf des mehrfachen Menschenhandels tatsächlich zu einem Freispruch. Laut dem Referenten Erwin Leuenberger wegen eines Mangels während der Untersuchung. So wurden die beiden angeblich Geschädigten in der Schweiz von der Staatsanwaltschaft nicht als Zeuginnen einvernommen, sondern ausgeschafft. Weshalb ein Nachweis für Menschenhandel infolge der fehlenden, konkreten Lebensumstände der beiden Frauen nicht nachzuweisen sei, erklärte Leuenberger. Zwar seien die Prostituierten in der Slowakei nachträglich polizeilich einvernommen worden. Allerdings ohne Anwesenheit der beiden Angeklagten und ihrer Verteidiger. Womit die Einvernahmen, soweit sie die Angeschuldigten belasteten, nicht verwertbar seien.

«Der Elefant hat eine Maus geboren»

Zum Schluss wurde das Ehepaar nur noch für das mehrfache Vergehen gegen das Ausländergesetz belangt. Die heute arbeitslose Frau erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Mann, der sich heute als Aussendienstmitarbeiter durchschlägt, 90 Tagessätze zu 60 Franken. Ebenfalls bedingt. Mit diesem Entscheid wurde den heute getrennt lebenden Eheleuten nur noch ein Bruchteil der gesamten Untersuchungskosten von rund 55 000 Franken auferlegt. Die Berufungskosten wurden auf die Gerichtskasse genommen. «Der Elefant hat eine Maus geboren», brachte ein Verteidiger am Ende seines Plädoyers den für die Untersuchungsbehörden ärgerlichen Fall auf den Punkt.>








Bildernachweis

-- Rotlicht-Nutten an Bar:
http://www.welt.de/wirtschaft/article894067/Milliarden_aus_dem_Rotlicht-Milieu_fuer_Steinbrueck.html


^