30 000 Franken
nach sich. Im Januar 2003 schlugen die Fahnder zu und
nahmen die in Regensdorf wohnhaften Eheleute fest. Nach
einer Untersuchungshaft von über 70 Tagen gaben sie zu,
slowakische Prostituierte aus Osteuropa eingeführt und
im Kreis 4 als Prostituierte beschäftigt zu haben.
Zuerst Schuldspruch wegen Menschenhandels
Allerdings blieb bis zum ersten Prozess vor dem
Bezirksgericht Zürich nicht mehr viel hängen. Die
Staatsanwaltschaft konnte gerade noch bei zwei
Prostituierten Menschenhandel zur Anklage bringen. Bei
zwei weiteren «Sex-Arbeiterinnen» lagen nur noch
Verstösse gegen das Ausländergesetz vor.
Immerhin kam das Bezirksgericht im Mai 2007 noch
weitgehend zu Schuldsprüchen. Auch beim Menschenhandel,
da die beiden in der Sache geständigen Angeklagten von
der wirtschaftlichen Notlage der Prostituierten
profitiert hätten. Sie sollen zudem den «Mädchen» den
grössten Teil des Freierlohns abgenommen haben, stand im
Urteil. Die angeschuldigte Slowakin, die sich in Zürich
auch selber prostituiert hatte, kassierte neben einer
bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten eine ebenso
bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken.
Der Deutsche Zuhälter erhielt sechs Monate auf Bewährung
sowie 30 Tagessätze zu 60 Franken bedingt.
Freiwillig nach Zürich gekommen
Die Verteidiger gingen in die Berufung und verlangten am
Montag vor Obergericht Freisprüche vom Vorwurf des
Menschenhandels. Wegen mehrfachen Vergehens gegen das
Ausländergesetz seien lediglich bedingte Geldstrafen
angemessen, plädierten sie und hielten fest, dass die
Prostituierten aus freien Stücken und somit freiwillig
nach Zürich gekommen seien. Es gehe nicht an, dass hier
nur noch Frauen aus der Schweiz oder anderen
wohlhabenden Ländern der Prostitution nachgehen könnten.
Nicht aber Personen aus einem osteuropäischen Land mit
geringen Verdienstmöglichkeiten und einer hohen
Arbeitslosenquote, machte ein Verteidiger geltend.
Keine Zeuginnen – kein Menschenhandel
Das Gericht kam beim Hauptvorwurf des mehrfachen
Menschenhandels tatsächlich zu einem Freispruch. Laut
dem Referenten Erwin Leuenberger wegen eines Mangels
während der Untersuchung. So wurden die beiden angeblich
Geschädigten in der Schweiz von der Staatsanwaltschaft
nicht als Zeuginnen einvernommen, sondern ausgeschafft.
Weshalb ein Nachweis für Menschenhandel infolge der
fehlenden, konkreten Lebensumstände der beiden Frauen
nicht nachzuweisen sei, erklärte Leuenberger. Zwar seien
die Prostituierten in der Slowakei nachträglich
polizeilich einvernommen worden. Allerdings ohne
Anwesenheit der beiden Angeklagten und ihrer
Verteidiger. Womit die Einvernahmen, soweit sie die
Angeschuldigten belasteten, nicht verwertbar seien.
«Der Elefant hat eine Maus geboren»
Zum Schluss wurde das Ehepaar nur noch für das mehrfache
Vergehen gegen das Ausländergesetz belangt. Die heute
arbeitslose Frau erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe
von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Mann, der sich
heute als Aussendienstmitarbeiter durchschlägt, 90
Tagessätze zu 60 Franken. Ebenfalls bedingt. Mit diesem
Entscheid wurde den heute getrennt lebenden Eheleuten
nur noch ein Bruchteil der gesamten Untersuchungskosten
von rund
55 000 Franken auferlegt. Die
Berufungskosten wurden auf die Gerichtskasse genommen.
«Der Elefant hat eine Maus geboren», brachte ein
Verteidiger am Ende seines Plädoyers den für die
Untersuchungsbehörden ärgerlichen Fall auf den
Punkt.>