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18. Schweizer Terror: Der Bankier ist der Täter

Die
                  Bankiers müssen sich tagtäglich durch die Medien
                  informieren. Manche wollen sich aber nicht
                  informieren, sondern "einfacher" zu Geld
                  kommen, und in Zürich hat das seit dem Ende des
                  Zweiten Weltkriegs seit dem Kontenraub an den
                  jüdischen Konten Tradition...
Die Bankiers müssen sich tagtäglich durch die Medien informieren. Manche wollen sich aber nicht informieren, sondern "einfacher" zu Geld
kommen, und in Zürich hat das seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs seit dem Kontenraub an den jüdischen Konten Tradition...

von Michael Palomino (2008 / 2010)


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20 minuten
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21.4.2008: Ein Bankier aus Zürich wurde aus Gier zum Räuber und Mörder

<Nach fast 23 Jahren ist der Mord an einer wohlhabenden Münchnerin aufgeklärt. Eine erst mit neuen Methoden mögliche DNA-Untersuchung hat zweifelsfrei ergeben, dass ein hochrangiger damaliger Manager einer Zürcher Bank der Täter war.

Dies berichtete ein Polizeisprecher am Montag in München. Doch für eine Strafverfolgung ist es zu spät: Der Tatverdächtige starb vor wenigen Wochen an einer Krankheit. Motiv für den Mord an der 44-Jährigen war vermutlich, dass der Bankier Vermögen seiner Kundin unterschlagen hatte und dies vertuschen wollte.

Die Antiquitätenhändlerin - als «schöne Valeska» bekannt - war am 31. August 1985 ermordet in ihrer Wohnung gefunden worden. Laut Obduktionsbericht war die 44-Jährige mit mehreren Schlägen auf den Kopf sowie Stichen in Hals und Oberkörper umgebracht worden.

Geld in die Schweiz geschickt

Schon früh geriet der Schweizer Bankier ins Visier der Ermittler. Denn die Kripo fand heraus, dass die «schöne Valeska» kurz vor ihrem Tod ein grösseres Vermögen in die Schweiz transferiert hatte.

Zudem hatte sie Freunden gegenüber erwähnt, dass sie von ihrem Vermögensverwalter um ihr Geld gebracht worden sei. Doch den Namen des Mannes hatte sie nie genannt. Ein versteckter Brief im Nachtkästchen des Opfers führte in Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden schliesslich auf die Spur des Bankiers.

Mord abgestritten

Am 9. September 1985 wurde der Mann in Zürich festgenommen. Nach anfänglichem Leugnen gestand er schliesslich, dass er seine Münchner Kundin um
290 000 Mark (238 000 Franken) betrogen hatte.

Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Bankdirektor auch andere Anleger um 1,5 Millionen Schweizer Franken geprellt hatte. Der Bankier leugnete aber entschieden, die Münchnerin ermordet zu haben.

Quelle: SDA/ATS>

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20.5.2008: Ein schweizer Bankier verursacht seiner Ex-Freundin eine Gehirnerschütterung und lässt sie liegen


<von Attila Szenogrady

Bei einem heftigen Streit hat ein Banker aus Hütten [Kanton Zürich] seine Freundin durch die Wohnung geschleudert und am Kopf erheblich verletzt. Nun wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt.

Eifersucht ist die Leidenschaft, die Leiden schafft, sagte der Volksmund. Diese Erfahrung machte auch eine heute 42-jährige Hausfrau aus Hütten. Es war im Juli 2005, als sie zufällig im Portemonnaie ihres Freundes das Foto einer fremden Dame entdeckte. Ein Fund mit massiven Folgen. So verlangte die eifersüchtige Frau von ihrem Freund ein klärendes Gespräch und setzte den Termin für einen Freitagabend fest. Vorsorglich brachte sie ihre Kinder zu ihren Eltern.

Aus der geplanten Diskussion wurde aber nichts, da der heute 38-jährige Bankangestellte seine Partnerin wegen eines angeblich wichtigen Kundengesprächs versetzte und erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kam.

Ohrfeigen, Schläge und Schleudereinlage

Als der Angeklagte seine bereits eingeschlafene Freundin weckte und kaltschnäuzig das Ende der Beziehung in Aussicht stellte, eskalierte die Situation. Sie verpasste ihm aus Wut zwei schallende Ohrfeigen. Worauf laut Anklageschrift eine wilde Keilerei folgte. Wobei der körperlich überlegene Mann den „Sieg“ davon trug. So schleuderte er seine Gegnerin so stark durch die Wohnung, dass sie durch die Luft flog und mit ihrem Kopf auf den Boden aufschlug. Wenig später liess der Beschuldigte das Opfer mit einer Gehirnerschütterung alleine in der Wohnung zurück.

Schuldspruch in Horgen

Die verletzte Frau rächte sich nach sieben Wochen mit einer Strafanzeige. Was den inzwischen mit einer anderen Frau liierten Angeklagten im Mai 2007 vor das Bezirksgericht Horgen brachte. Dieses verurteilte den Bänker wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken. Von einem weiteren Vorwurf der sexuellen Handlung mit Kindern wurde er dagegen freigesprochen. Laut Anklage hatte er seine vierjährige Tochter an einem Besuchstag unsittlich im Schambereich berührt. Was sich aber als unhaltbare Anschuldigung entpuppte.

Dank Notwehrexzess Strafe gesenkt

Am Dienstag verlangte der Angeklagte im Berufungsprozess einen vollen Freispruch und berief sich auf Notwehr. So habe ihn seine damalige Freundin angegriffen, erklärte er. Zum Teil mit Erfolg. So nahm das Obergericht im Gegensatz zur Vorinstanz eine Notwehrlage als gegeben an. Allerdings habe der Angeschuldigte die die Grenze der berechtigten Selbstverteidigung massiv überschritten. Dieser Notwehrexzess hatte eine Strafsenkung auf noch 60 Tagessätze auf Bewährung zur Folge. Allerdings zu 170 Franken pro Tag, da der Angeschuldigt heute viel mehr Geld verdient. Zudem wurde der verpflichtet, seiner Ex-Freundin ein Schmerzensgeld von 2000 Franken zu bezahlen.>

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31.5.2008: 10 Jahre Gefängnis für schweizer Wallstreet-Banker wegen Insiderhandel

aus: 20 minuten online: Ex-CS-Mann muss in den Knast; 31.5.2008;
http://www.20min.ch/news/wirtschaft/story/13203586

<Ein früherer Investmentbanker der Credit Suisse ist in New York wegen Insiderhandels zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Bezirksrichter Robert Patterson erklärte zur Begründung für die vergleichsweise hohe Strafe, Händler an der Wall Street hätten noch nicht begriffen, dass es eine schwere Straftat sei, auf den Aktienmärkten zu betrügen. Sie «müssen verstehen, dass sie zahlen müssen, wenn sie erwischt werden». Der Verurteilte hatte einem Banker in Pakistan Tipps gegeben, der damit 7,8 Millionen Dollar (5 Millionen Euro) an illegalen Gewinnen machte. Dem Urteil zufolge büsst der 37-jährige Exbanker ausserdem 7,5 Millionen Dollar ein.

Quelle: AP>







Bildernachweis

-- Bankier hinter einer Zeitung: http://www.signer-beratungen.ch/content.php


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