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Armut in der Schweiz 02 - ab 1.11.2025

Indikatoren für Armut in der Schweiz: Im Ausland billiger einkaufen - Skilager streichen - Restaurant streichen
Es gibt z.B. die 3 folgenden Indikatoren für Armut in der Schweiz:
-- wenn Familien im Ausland einkaufen gehen, weil sie die hohen CH-Preise nicht bezahlen können
-- wenn Familien die Skilager für die Kinder nicht mehr zahlen können / wollen
-- wenn kaum noch Leute ins Restaurant gehen und laufend Restaurants schliessen.
 
DORT ist die REALITÄT:
-- Ca. 20% der CH-Bevölkerung gehen ins Ausland einkaufen.
-- Ca. 50% der schweizer Bevölkerung mit Kindern können / wollen sich KEIN Skilager mehr leisten, und
​​​​​​​-- Ca. 50% der Bevölkerung können sich KEINEN Restaurantbesuch mehr leisten.
Fast alles geht zu. Und die neuen Arbeitslosen erhalten dann wieder Ergänzungsleistungen (!).

Und den schweizer Arbeitgebern, die Millionäre und Milliardäre - denen ist das EGAL. Sie führen weiterhin die ABTREIBUNGEN von guten Leuten ab 50 ins Sozialsystem durch, um immer neue junge Deutsche ins Land zu holen.
Michael Palomino - 30.10.2025

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Der Kanton Bern ist SO ARM am 2.11.2025: und verweigert den Papierlosen eine Notschlafstelle:

Schwierige Lage für Sans-Papiers: Kein Platz mehr in Notschlafstellen - «Der Kanton Bern verschärft eine bereits prekäre Lage»
https://newstral.com/de/article/de/1272572208/schwierige-lage-f%C3%BCr-sans-papiers-kein-platz-mehr-in-notschlafstellen-der-kanton-bern-verschärft-eine-bereits-prekäre-lage-

https://www.blick.ch/politik/schwierige-lage-fuer-sans-papiers-kein-platz-mehr-in-notschlafstellen-der-kanton-bern-verschaerft-eine-bereits-prekaere-lage-id21384327.html

Thomas Angeli - Beobachter - Wer keinen Ausweis hat, bekommt keinen Platz in einer Notschlafstelle des Kantons Bern. Obdachlosigkeitsforscher Jörg Dittmann äussert im Interview deutliche Kritik.

Jörg Dittmann, in Bern muss man sich neuerdings ausweisen, wenn man in einer Notschlafstelle übernachten will. Erleben wir da gerade eine neue Härte im Umgang mit Sans-Papiers?
Jörg Dittmann: Ja, dieser Entscheid trifft Menschen hart, die ohne Aufenthaltserlaubnis sind und auch kein Obdach haben. Diese Menschen sind auf die Hilfe von Stadt und Kanton angewiesen. Von daher ist es für sie eine markante Verschärfung ihrer bereits jetzt prekären Lebenssituation.


Gemäss Schätzungen besitzt mehr als die Hälfte der Obdachlosen in Bern keine Papiere. Wie wichtig sind denn Notschlafstellen bei der Betreuung dieser Menschen?
Ohne Notschlafstellen müssen Obdachlose draussen übernachten. Und das stellt die Betroffenen vor erhebliche Herausforderungen, gerade im Winter bei Nässe und Kälte. Notschlafstellen sind für sie das letzte Auffangnetz.

Nun beruft man sich in Bern bei diversen Notschlafstellen auf den Nothilfeartikel in der Bundesverfassung. Es heisst, man sei entgegen den Weisungen des Kantons verpflichtet, Menschen in Not aufzunehmen. Denken Sie, dass sie damit durchkommen?
Das ist eine schwierige und juristisch zu klärende Frage. Wir reden hier über Menschen, die nicht legal im Land sind. Auf der einen Seite können wir mehr vom Menschenrecht ausgehen und argumentieren, dass jeder Mensch Anrecht auf ein Obdach hat. Auf der anderen Seite kann man argumentieren, dass diese Menschen gar nicht im Land sein dürften. Am Ende wird diese Frage auf dem Rücken von Menschen ausgefochten werden, die aufgrund ihrer Situation jetzt noch härtere Lebensbedingungen haben.

Der Kanton Bern argumentiert, man müsse die Notschlafstellen für diejenigen zugänglich halten, die sich legal im Land aufhalten. Gibt es denn aus Ihrer Sicht Alternativen zu dieser Haltung?
Es braucht Überlegungen dazu, wie auch Menschen, die sich illegal hier aufhalten, einen sicheren und menschenwürdigen Unterschlupf finden. Da sind alle in der Pflicht. Der Entscheid des Kantons zementiert die Illegalität dieser Menschen. Der Staat verliert zudem eine Möglichkeit, die Betroffenen über ihre Situation und ihre realistischen Perspektiven zu beraten. Es ist eine schwierige Problematik, aber man muss sich ihr stellen. Dazu braucht es Lösungen, die nicht einseitig auf Verdrängung ausgerichtet sind. Mit der Entscheidung, Sans-Papiers aus Notschlafstellen auszuschliessen, löst man das Problem nicht.







Armut Schweiz am 12.11.2025: Geldbussen muss man absitzen - Gefängnisse sind voll:
Tausende müssen wegen Bussen und Schwarzfahren ins Gefängnis - Schweizer Gefängnisse sind voll
https://www.blick.ch/politik/schweizer-gefaengnisse-sind-voll-tausende-muessen-wegen-bussen-und-schwarzfahren-ins-gefaengnis-id21413401.html

Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik - Wer kein Geld hat, um seine Bussen zu zahlen, muss ins Gefängnis. Auf diesem Weg steckt die Schweiz jährlich Tausende, meist mittellose Personen in den Knast, etwa wegen Schwarzfahren. Das Problem: In den Gefängnissen hat es fast keinen Platz mehr.

Die Schweizer Gefängnisse sind voll. Pläne für neue Haftplätze werden an verschiedenen Orten gewälzt. Luzern stellte gar Container auf, damit mehr Personen hinter Gitter gebracht werden können.

Doch ein Grossteil der Häftlinge müsste gar nicht im Gefängnis sitzen. Die Schweiz füllt sich ihre Haftanstalten selbst. Tausende werden pro Jahr eingewiesen, weil sie eine Busse oder eine Strafe nicht bezahlen können. Das zeigt die neuste Statistik des Bundes, die soeben erschienen ist.

9030 Personen mussten im letzten Jahr ins Gefängnis. Davon landeten 4985 Personen im Knast, weil sie eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlen konnten, die ihnen aufgebrummt worden war. Damit gehen unterdessen schon deutlich über die Hälfte der Gefängniseintritte auf nicht bezahlte Strafen und Bussen zurück.

Rund acht Tage bleiben Personen wegen diesen sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen in der Regel im Gefängnis. Die Knast-Kurzaufenthalte sorgen für viele Umtriebe bei den Behörden – und Kosten für den Steuerzahler: 200 Franken sind es pro Person und Tag.

Bundesrat will System überdenken

Ein wesentlicher Faktor: Das Schwarzfahren sorgt in Hunderten von Fällen für den Aufenthalt hinter Gittern. Es sind oft Sozialhilfebezüger oder Drogenabhängige, die kein Geld haben und schon mit dem Öffnen von Behördenbriefen überfordert sind.

Heute ist den Transportunternehmen überlassen, ob sie die Schwarzfahrer neben dem Strafzuschlag auf Billett noch bei der Staatsanwaltschaft anzeigen oder nicht. Tun sie es, beginnt bei Personen ohne Geld oft ein administratives Rösslispiel – ohne Aussicht auf Erfolg: Die Staatsanwälte verfügen Strafen, die die Personen nicht zahlen können. Die Betreibung bleibt erfolglos. Es gibt eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Die Waadtländer SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud (42) hat einen Vorstoss lanciert, um die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen zu senken. Jaccoud hält fest: Schon wegen sehr kleinen Beträgen komme es zu Inhaftierungen. Dies führe zu hohen Kosten, viel Bürokratie, aber nicht «zu einem merkbaren Gewinn für die öffentliche Sicherheit». Auch sei keine abschreckende Wirkung feststellbar. «Ersatzfreiheitsstrafen treffen mehrheitlich Personen in prekären Verhältnissen, die nicht in der Lage sind zu zahlen, und nicht etwa widerspenstige Straftäter», so Jaccoud.
Schwarzfahren kein Fall mehr für Staatsanwälte?

Das Parlament hat den Vorstoss noch nicht beraten, der Bundesrat zeigt sich offen, beispielsweise das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. «Der Verzicht auf strafrechtliche Sanktionierung hätte Entlastungen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften zur Folge. Auch Gerichte könnten entlastet werden, und schliesslich müsste sich der Staat auch nicht mehr mit dem Busseninkasso und dem Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen befassen.» Die Strafe für Schwarzfahrer dann: Zuschläge, die die Transportunternehmen selbst erheben.

Bereits Erfolge vorweisen kann der Kanton Zürich. Denn statt ins Gefängnis zu gehen, können Personen, die Bussen nicht zahlen können, auch gemeinnützige Arbeit leisten. Das Problem dabei: Sie müssen die Arbeit rechtzeitig selbst beantragen. Viele scheitern allein schon daran.

Der Kanton hat eine eigene Beratungsstelle und informiert Personen, die ihre Bussen nicht bezahlt haben, in leicht verständlicher Sprache auf die Möglichkeit gemeinnütziger Arbeit hin. So stieg die Zahl der Personen, die gemeinnützige Arbeit leisteten, in einem Jahr um 26 Prozent.

Die Ersatzfreiheitsstrafe hat aber auch eine gewisse Wirkung: Zahlen aus Zürich zeigen, dass rund 60 Prozent der Personen im letzten Moment dann doch noch die Busse begleichen, damit sie nicht ins Gefängnis müssen.



ZAHLEN Schweiz am 22.1.2026: Die Armut nimmt weiter ZU statt ab -- Strukturen werden NICHT korrigiert - die Zahlen der Caritas-Läden:
Caritas-Läden so stark gefordert wie noch nie
https://www.nau.ch/news/schweiz/caritas-laden-so-stark-gefordert-wie-noch-nie-67086262

Keystone-SDA -- Luzern -- Die Läden von Caritas haben 2025 so viele Waren verkauft wie noch nie. Das zeigt laut dem Hilfswerk, dass sich die Lage für Armutsbetroffene verschärft hat.
  • Die Caritas-Märkte haben im vergangenen Jahr so viele Waren verkauft wie noch nie.
  • Es handelt sich um den vierten Verkaufsrekord in Folge.
  • 2025 registrierten die 22 Standorte den Angaben zufolge über 1,1 Millionen Verkäufe.

Die Caritas-Märkte haben im vergangenen Jahr so viele Waren verkauft wie noch nie. Das Hilfswerk spricht von einem traurigen Verkaufsrekord.

Dieser sei ein Zeichen dafür, dass sich die Lebensbedingungen von Armut betroffener Menschen weiter verschärften. Es handle sich um den vierten Verkaufsrekord in Folge, teilte Caritas am Donnerstag in einem Communiqué mit.

«In vielen Märkten zählen wir nebst der Stammkundschaft immer mehr neue Kundinnen und Kunden.» So liess sich Thomas Künzler zitieren, der Geschäftsleiter der Caritas-Märkte. Dies zeige, wie gross gegenwärtig die finanzielle Belastung vieler Haushalte sei.


1,1 Millionen Verkäufe im Jahr 2025

2025 registrierten die 22 Standorte den Angaben zufolge über 1,1 Millionen Verkäufe. Dies entspricht einer Zunahme von mehr als 10'000 Verkäufen gegenüber dem Vorjahr.

Zu den meistverkauften Produkten gehörten im vergangenen Jahr laut Mitteilung Grundnahrungsmittel wie Teigwaren, Milch oder Öl.


Besonders sei die Nachfrage nach saisonalen Früchten und Gemüse gewesen. Gegenüber dem Vorjahr sei sie um vier Prozent gestiegen.

Nach eigener Aussage senkt Caritas gezielt die Preise, um das Budget der Kundinnen und Kunden zu entlasten. Aus diesem Grund sei der Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht auf 17,6 Millionen Franken gesunken.


In den Caritas-Läden können Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben, Lebensmittel um bis zu 70 Prozent günstiger einkaufen. Dazu brauchen sie laut Mitteilung einen speziellen Ausweis.

Ausgestellt wird dieser von Sozialämtern und kirchlichen oder privaten Institutionen oder von den regionalen Caritas-Organisationen. Unter anderem bekommen den Ausweis Menschen, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen.



Armut in der Schweiz am 14.2.2026: Die Krankenkassenprämie macht ARM - Beispiel katholisches Alkoholiker-Tessin:
Das Tessin wird zum Armenhaus der Schweiz -- Zahlen sind besorgniserregend
https://www.blick.ch/politik/zahlen-sind-besorgniserregend-das-tessin-wird-zum-armenhaus-der-schweiz-id21693931.html

Anna Clara Kohler -- Redaktorin Politik -- Fast jede vierte Person im Tessin lebt am Rand der Armut. Ein Problem: Die Löhne im Tessin sind wegen des niedrigen Lohnniveaus in Italien häufig auch tiefer.

    Tessin verzeichnet steigende Armut
    Krankenkassenprämien im Tessin belasten stark
    23,3 Prozent der Tessiner Bevölkerung gelten als armutsgefährdet

Das Tessin kämpft gegen eine Armutswelle. Die Lage im Südkanton sticht national heraus: Ende Jahr 2025 ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger erneut gestiegen, ebenso wurden mehr entsprechende Anträge eingereicht. Das zeigt eine Analyse der Westschweizer Zeitung «Le Courrier» mit Verweis auf offizielle Zahlen.

Das Hilfswerk Caritas Schweiz läutete im Januar die Alarmglocken: Sparzwänge und sozialpolitische Grabenkämpfe würden heute auf Kosten der Armen dominieren. Die Anzahl der Personen in prekären finanziellen Verhältnissen steige seit Jahren.
Lohndumping und Prämien-Schock

Zahlen des Bundesamts für Statistik bestätigen, dass das Tessin besonders betroffen ist. Während 2023 schweizweit 14,6 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet galten, war es im Tessin mit 23,3 Prozent fast jede vierte Person. Zum Vergleich: In der Deutschschweiz liegt die Armutsquote bei 7,5 Prozent.

Die Gründe sind vielfältig. Ein Hauptproblem: Durch das verhältnismässig niedrige Lohnniveau im benachbarten Italien sind die Löhne im Tessin häufig auch tiefer. Gleichzeitig sind die Fixkosten allgemein gestiegen.

Das Tessin ist zudem der Kanton mit den höchsten Krankenkassenprämien. Die monatliche Belastung liegt im Schnitt über alle Altersklassen bei knapp über 500 Franken. Zum Vergleich: 2026 stieg die mittlere Monatsprämie schweizweit auf 393.30 Franken. Zusammen mit den steigenden Lebenshaltungskosten treibt dies immer mehr Menschen in die Armut.

«Deutlicher Anstieg zu Jahresbeginn»

Bruder Martino Dotta von der Stiftung Francesco, welche unter anderem Sozialberatung und warme Mahlzeiten im Tessin anbietet, zeigt sich gegenüber «Le Courrier» alarmiert: «In den ersten Wochen dieses Jahres haben wir einen deutlichen Anstieg der Nachfrage verzeichnet.» Seine Stiftung müsse ihre Dienste ausbauen und die Öffnungszeiten verlängern.

Hart trifft es jene, die ohnehin schon am Limit leben. Laut Alessia Di Dio von der Tessiner «Vereinigung alleinerziehender und Patchwork-Familien» befindet sich fast jede dritte Alleinerziehende im Tessin in «absoluter Armut». Meist seien es Mütter, die nach einer Trennung das Sorgerecht haben und deshalb am stärksten betroffen sind. Oft hätten die Frauen Schwierigkeiten, Miete und Rechnungen zu bezahlen.



ZAHLEN Armut Schweiz am 16.2.2026:
Armut in der Schweiz: 6,5 Prozent der Kinder können wegen Armut nicht in die Ferien
https://www.20min.ch/story/armut-in-der-schweiz-65-prozent-der-kinder-koennen-wegen-armut-nicht-in-die-ferien-103507156

Armut in der Schweiz: 6,5 Prozent der Kinder können wegen Armut nicht in die Ferien

Jan Janssen -- Die Armutsgefährdungsquote nimmt hierzulande in den letzten Jahren zu. Im europäischen Vergleich steht die Schweiz aber immer noch gut da.

  • In der Schweiz sind 8,4 Prozent der Bevölkerung von Einkommensarmut betroffen.
  • 4,9 Prozent der Kinder in der Schweiz erleben wegen Armut Benachteiligungen.
  • Die Armutsgrenze für eine Einzelperson liegt bei 2388 Franken pro Monat.

8,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung waren 2024 von Einkommensarmut betroffen – das sind rund 743'000 Personen. Besonders betroffen waren Personen, die allein oder in Einelternhaushalten lebten, Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, ausländische Personen ost- oder aussereuropäischer Herkunft sowie Personen in Haushalten ohne Arbeitsmarktteilnahme. Dies geht aus einer neuen Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) hervor.

Bei den Erwerbstätigen lag die Armutsquote bei 4,3 Prozent. Das heisst: Rund 175'000 Personen erzielten somit trotz Erwerbsarbeit kein Einkommen über der Armutsgrenze. Während sich die Armutsquote in den letzten Jahren nicht signifikant verändert hat, hat die Armutsgefährdungsquote leicht zugenommen.

Kein Geburtstag und keine Ferien

Die Einkommensarmut wirkt sich deutlich auf das Wohlergehen und den Erfolg der Kinder aus. Gemäss der europäischen Definition gelten Kinder als depriviert, wenn sie in mindestens drei von 17 wichtigen Lebensbereichen aus finanziellen Gründen benachteiligt sind. In der Schweiz waren 2024 4,9 Prozent der Kinder unter 16 Jahren davon betroffen. Die Kinder mussten dabei auf Diverses verzichten (siehe Grafik).

Materielle Entbehrung bei Kindern: Anteile von Kindern, die sich ausgewählte Aktivitäten nicht leisten konnten (in Prozent):
-- Keine Ferienwoche (mind. 1 Woche): 6,5%
-- Keine regelmässige kostenpflichtige Freizeitaktivität: 3,2%
-- Kein Fest zum Geburts- oder Namenstag: 2,8%

Weniger als zwei Prozent der Kinder unter 16 Jahren mussten aus finanziellen Gründen auf passende Kleider und Schuhe, ausgewogene Mahlzeiten, altersgerechte Bücher und Spielsachen sowie die Möglichkeit, Freunde einzuladen, verzichten.

Im europäischen Vergleich steht die Schweiz verhältnismässig gut da. Die Quoten variierten in Europa im Jahr 2024 zwischen 2,7 Prozent (Kroatien) und 33,6 Prozent (Griechenland). Der europäische Durchschnitt lag bei 13,6 Prozent. Die Quote der Schweiz gehörte somit zu den tiefsten und lag auch deutlich unter jenen der Nachbarländer Österreich (9,0 Prozent), Deutschland (11,3 Prozent), Italien (11,7 Prozent) und Frankreich (13,5 Prozent).



Schweiz mit Armut am 24.2.2026: u.a. weil sich Sozialämter nicht an Richtlinien halten!
Studie: Sozialhilfe: Je nach Wohnort droht lebenslanger Schuldenberg
https://www.20min.ch/story/studie-sozialhilfe-je-nach-wohnort-droht-lebenslanger-schuldenberg-103512111

Benedikt Hollenstein -- Eine Studie zeigt massive Unterschiede bei der Rückforderung von Sozialgeldern. Wer dabei den Ämtern vertraut, verliert potenziell.

    Wer in der Schweiz Sozialhilfe bezieht, muss diese meist zurückzahlen.
    Manche Gemeinden fordern zu viel Geld zurück und kürzen die Hilfe teils unter das Existenzminimum.
    Wer den Behörden vertraut, zahlt oft mehr als nötig.

In der Schweiz gilt bezogene Sozialhilfe grundsätzlich als Schuld. Wer später wieder zu Geld kommt, etwa durch Arbeit oder eine Erbschaft, muss die erhaltenen Leistungen häufig zurückzahlen. Bei der Höhe der Rückforderungen, der Dauer der Zahlungen und der Durchsetzung gibt es je nach Region aber massive Unterschiede. Dies zeigt eine Studie von Christophe Roulin und Benedikt Hassler von der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Die Forschenden konfrontierten für die Untersuchung Fachpersonen aus 36 Sozialdiensten in acht Kantonen mit zwei fiktiven Fallbeispielen, wobei die Resultate massive Unterschiede zutage förderten. Ein weiteres Beispiel des «Tages-Anzeigers» zeigt ebenfalls, wie offensiv gewisse Ämter rechnen – zulasten von Personen, die finanziell meist schon in einer schwierigen Lage sind.

Nach der Erbschaft kommt die Rechnung
Dabei wurde eine Frau nach mehreren Rückenoperationen arbeitsunfähig und war auf Sozialhilfe angewiesen. Nach dem Tod ihrer Mutter erhielt sie eine Erbschaft, mit der sie vorübergehend ihren Lebensunterhalt und den ihres Kindes selbst bestreiten und Schulden tilgen konnte. Kurz darauf der Schock: Die Gemeinde fordert von ihr 70'000 Franken an bezogener Sozialhilfe zurück.

Da das Geld aus der Erbschaft zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht war, wollte das Sozialamt ihre laufende Sozialhilfe um 15 Prozent kürzen und die Schulden damit tilgen – obwohl die Frau somit so wenig Geld erhalten hätte, dass ihr Einkommen unter dem Existenzminimum von etwa 1350 Franken gelegen hätte.
Gemeinde berechnete 20'000 Franken zu viel

Sie wendete sich an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht – kurze Zeit später stellte sich heraus, dass die Gemeinde nicht nur 20'000 Franken zu viel zurückgefordert hatte, sondern laut einem Gericht die Rückforderung auch nicht von den laufenden Sozialhilfeleistungen abziehen darf.

So frappant sind die Unterschiede
Die FHNW-Forschenden schufen derweil ein Szenario, in dem ein 50-Jähriger zwei Jahre lang Sozialhilfe bezog und nun wieder für einen Nettolohn von 6200 Franken arbeitet. Je nach untersuchter Gemeinde hätte er in einigen Fällen keinen Franken zurückzahlen müssen, an anderen Orten hätten die zuständigen Behörden die ganze Summe von total 55'000 Franken in monatlichen Raten zurückgefordert.

Auch bei den berechneten Monatsraten für die Rückzahlung gibt es massive Unterschiede: Zwischen 71 und mehr als 712 Franken bewegen sich diese. Laut der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sollten sich Rückzahlungen eigentlich maximal über einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken. Die Realität sieht anders aus: Je nach Gemeinde werden Rückerstattungen für 10, 15 oder 20 Jahre eingefordert – vereinzelt sogar noch länger, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Nur wenige halten sich an Richtlinien
Die massiven Unterschiede entstehen laut Hassler und Roulin bei der Berechnung: In vielen Gemeinden werde die Zumutbarkeit der monatlichen Rate anhand eines Budgets kalkuliert, die Pauschale für die Kosten des Lebensunterhalts varriieren jedoch erheblich. Andere Gemeinden lassen sich von ehemaligen Sozialhilfebezügern Vorschläge für monatliche Raten unterbreiten, ohne die Zumutbarkeit selbst zu prüfen. Im schlimmsten Fall sind die monatlichen Raten so hoch, dass die betroffenen Person unter dem Existenzminimum leben.

Während einige Gemeinden die Rückzahlung eines Grossteils der bezogenen Sozialhilfegelder erlassen, lassen andere den Betroffenen nur das Existenzminimum – oder versuchen im oben genannten Fall sogar, Geld zurückzufordern, wenn die Person dadurch unter das Existenzminimum rutscht.

Die Skos-Richtlinien empfehlen Zurückhaltung bei der Rückforderung von Sozialhilfe aus Einkommen, um die soziale Reintegration nicht zu gefährden. Einige Kantone, beispielsweise St. Gallen und Thurgau, weichen in den kantonalen Gesetzen aber von dieser Richtlinie ab

Zudem fordern Sozialämter laut dem «Tages-Anzeiger» auch Geld für Leistungen zurück, die laut Skos gar nicht rückerstattungspflichtig wären. Das sind etwa Integrationszulagen oder Kosten für Arbeitsintegration.

Trick mit «freiwilligen Rückerstattungen»
Während die Sozialämter in der Ostschweiz gemäss kantonalem Recht grossen Spielraum bei der Rückforderung von Sozialgeldern haben, sind die gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise in Zürich und Schwyz eigentlich hoch – in diesen Kantonen setzen einige Gemeinden aber auf sogenannte «freiwillige Rückerstattungen».

Dabei wird den Betroffenen laut der Zeitung bei langen Gesprächen oft suggeriert, dass sie keine andere Möglichkeit hätten, als Dokumente zu unterzeichnen und sich damit für eine freiwillige Rückzahlung zu verpflichten. Das hat laut dem «Tages-Anzeiger» schwerwiegende Folgen: Wer redegewandt ist, seine Rechte kennt und schlichtweg besser verhandelt, zahle wenig bis gar nichts. Wer hingegen eingeschüchtert ist, den Behörden vertraut und je nachdem die Sprache nicht gut beherrscht, wird stärker zur Kasse gebeten.




https://www.20min.ch/story/familienbarometer-geldsorgen-belasten-schweizer-familien-am-staerksten-103524307

Daniel Graf -- Schweizer Familien kämpfen mit den Krankenkassenprämien und der Teuerung. Derzeit sind sie zwar noch zufrieden – in die Zukunft blicken sie aber pessimistisch.

    Schweizer Familien leiden am stärksten unter Geldsorgen.
    Krankenkassenprämien und steigende Preise belasten sie besonders.
    Trotz aktueller Zufriedenheit blicken Familien pessimistisch in die Zukunft.
    Viele Haushalte, besonders mit kleinen Kindern, haben knappe Finanzen.

Was bewegt die Familien in der Schweiz? Wie zufrieden sind sie, wo belasten sie Sorgen und wie blicken sie in die Zukunft? Das untersucht das jährlich erscheinende Familienbarometer (siehe unten). Die wichtigsten Erkenntnisse:
Geld bleibt das Top-Thema

Fast die Hälfte der Familien nennt die Krankenkassenprämien als das Top-Thema, das sie beschäftigt, gefolgt von den steigenden Preisen. Auch die Gesundheit, die Wohnkosten, das Schulwesen und die Bildungspolitik sowie der Umgang mit Medien und Social Media gehören zu den wichtigen Themen für Schweizer Familien. Der Klimaschutz und Umweltthemen interessieren dagegen immer weniger.
Jugendgewalt beschäftigt Romands und Tessiner

Fast jede vierte Familie im Tessin und mehr als jede fünfte Familie in der Romandie beschäftigt das Thema Jugendgewalt stark. In der Deutschschweiz sind es nur sieben Prozent. Dort sind dafür die Themen Schulwesen und Bildungspolitik sowie der Umgang mit Social Media drängender.
Jugendgewalt ist vor allem für Familien aus der Romandie und dem Tessin ein Problem.
Jugendgewalt ist vor allem für Familien aus der Romandie und dem Tessin ein Problem.20min/Nicolas Y Aebi
Familien sind zufrieden – gehen aber von Verschlechterung aus

Fast 80 Prozent der Befragten sind mit ihrem Familienleben eher oder sehr zufrieden. Gleichzeitig erwarten über drei Viertel der Familien, dass sich die allgemeine Situation für Familien in der Schweiz über die kommenden drei Jahre eher oder stark verschlechtern wird.
Familien verzichten am ehesten auf Ferien

Auf die Frage, worauf Familien am ehesten verzichten, wenn das Geld nicht reicht, antworten die meisten mit Ferien. Auch Restaurantbesuche, Freizeitaktivitäten wie Kino oder Ausflüge und regelmässige Hobbys leiden oft unter fehlendem Geld.
Müssen Familien Geld sparen, geht das häufig zulasten von Ferien.
Müssen Familien Geld sparen, geht das häufig zulasten von Ferien.Sabina Bobst
Digitale Medien haben gute wie schlechte Seiten

Knapp ein Drittel der Familien verbringt bewusst gemeinsam Zeit mit digitalen Medien wie Filmen, Musik oder Spielen. Gleichzeitig sagen 31 Prozent, dass die gemeinsame Zeit als Familie durch den Medienkonsum abnimmt. Bei einem Viertel der Familien führt der digitale Medienkonsum zu mehr Streit und Diskussionen.



Armut in Basel steigt am 22.3.2026: Beispiel kleine Ladenbesitzer:
Basel-Stadt:
«Zahle mir keinen Lohn»: Kleine Läden kämpfen ums Überleben

https://www.20min.ch/story/basel-stadt-wenn-ich-mir-lohn-auszahle-kann-ich-das-geschaeft-vergessen-103527615




Armut in Zureich am 30.3.2026:
Stadt Zürich:
110'000 Betreibungen: Das steckt hinter Zürichs Schuldenbergen

https://www.20min.ch/story/stadt-zuerich-110-000-betreibungen-das-steckt-hinter-zuerichs-schuldenbergen-103537034

Lisa Arnold -- Daniel Krähenbühl -- Die Zahl der Krankenkassen-Betreibungen sank 2025 in Zürich um gut 25 Prozent. Gleichzeitig schossen die Steuerschulden stark in die Höhe. Eine Überraschung gibt es im Kreis 4.

    Die Stadt Zürich verzeichnet 2025 weniger Betreibungen als im Vorjahr.
    Die Gesamtsumme der Betreibungen ist aber höher als im Jahr davor.
    Der Kreis 4 hat den stärksten Rückgang an Betreibungen pro Einwohner im Vergleich zu 2015.
    Der Kreis 1 hat eine Betreibungsquote von über 100 Prozent.

Steuern, Krankenkassen, Strom- oder Lieferantenrechnungen: Im Jahr 2025 sind bei den zwölf städtischen Betreibungsämtern 110'374 Betreibungen eingegangen. Das sind insgesamt 9940 Betreibungen weniger als im Jahr 2024. Gleichzeitig stieg die Gesamtsumme des Forderungsbetrags auf 3,6 Milliarden Franken.

20 Minuten hat die wichtigsten Punkte des Jahresberichts der Stadtammann- und Betreibungsämter der Stadt Zürich aufgeschlüsselt.
Weniger Betreibungen wegen Krankenkassenschulden

Bei den Betreibungen wegen Krankenkassenschulden zeichnet sich ein Trend ab: Im Jahr 2024 gab es 22'019 solche Fälle, letztes Jahr noch deren 16'385. Der Rückgang um 25,6 Prozent ist auf eine im Juli 2024 eingeführte Gesetzesanpassung zurückzuführen, schreiben die Betreibungsämter.

Im Jahr 2025 sind bei den zwölf städtischen Betreibungsämtern in Zürich rund 110'000 Betreibungen eingegangen.
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Am häufigsten sind Steuerforderungen oder Krankenkassenprämien offen geblieben (Symbolbild).
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Im Jahr 2025 fehlen Steuergelder in Höhe von 250 Millionen Franken.

Im Jahr 2025 sind bei den zwölf städtischen Betreibungsämtern in Zürich rund 110'000 Betreibungen eingegangen.20min/Matthias Spicher

Neu dürfen Krankenkassen bei ihnen versicherte Personen nur noch zweimal jährlich betreiben. Zwar bleibt die geschuldete Summe gleich, doch der Schuldner spart die durchschnittlichen Kosten von 200 Franken pro Betreibung ein. Zudem kann der Schuldner verlangen, dass die Krankenkassenprämien vom Lohn abgezogen und vom Betreibungsamt direkt an die Krankenkassen überwiesen werden.
Deutlich höhere Steuerschulden

Anders sieht es bei den Steuern aus: Im Jahr 2025 fehlen den Zürcher Ämtern mit 250 Millionen Franken mehr als doppelt so viele Steuergelder wie im Vorjahr. 2024 waren es noch 119 Millionen Franken. Die Zahl der Steuerschuldner blieb mit 21'533 relativ stabil.
Männer werden häufiger betrieben

Zwar wurden letztes Jahr 10.4 Prozent weniger Männer betrieben als noch 2024. Die Summe der Forderungen stieg hingegen von knapp 400 Millionen auf über eine Milliarde Franken. Von Frauen wurden 120 Millionen Franken eingefordert – rund 32 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.

Kreis 4 mit grösstem Rückgang an Betreibungen

Gemäss dem Jahresbericht hat sich der Kreis 4 in Bezug auf die Anzahl Betreibungen pro Person am stärksten verbessert: Im Jahr 2015 hatte der Kreis 4 eine Betreibungsquote von 55 Prozent. Das bedeutet: Rechnerisch gesehen wurde mehr als jede zweite Person betrieben. Zehn Jahre später beträgt die Quote 41 Prozent.

Stark zugenommen haben hingegen die Betreibungen in den Kreisen 8 und 12, wo sie sich fast verdoppelt haben.

Steuern, Krankenkassen, Strom- oder Lieferantenrechnungen: Im Jahr 2025 sind bei den zwölf städtischen Betreibungsämtern 110'374 Betreibungen eingegangen. Das sind insgesamt 9940 Betreibungen weniger als im Jahr 2024. Gleichzeitig stieg die Gesamtsumme des Forderungsbetrags auf 3,6 Milliarden Franken.
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20 Minuten hat die wichtigsten Punkte des Jahresberichts der Stadtammann- und Betreibungsämter der Stadt Zürich aufgeschlüsselt.

Weniger Betreibungen wegen Krankenkassenschulden
Bei den Betreibungen wegen Krankenkassenschulden zeichnet sich ein Trend ab: Im Jahr 2024 gab es 22'019 solche Fälle, letztes Jahr noch deren 16'385. Der Rückgang um 25,6 Prozent ist auf eine im Juli 2024 eingeführte Gesetzesanpassung zurückzuführen, schreiben die Betreibungsämter.

Neu dürfen Krankenkassen bei ihnen versicherte Personen nur noch zweimal jährlich betreiben. Zwar bleibt die geschuldete Summe gleich, doch der Schuldner spart die durchschnittlichen Kosten von 200 Franken pro Betreibung ein. Zudem kann der Schuldner verlangen, dass die Krankenkassenprämien vom Lohn abgezogen und vom Betreibungsamt direkt an die Krankenkassen überwiesen werden.

Deutlich höhere Steuerschulden
Anders sieht es bei den Steuern aus: Im Jahr 2025 fehlen den Zürcher Ämtern mit 250 Millionen Franken mehr als doppelt so viele Steuergelder wie im Vorjahr. 2024 waren es noch 119 Millionen Franken. Die Zahl der Steuerschuldner blieb mit 21'533 relativ stabil.

Männer werden häufiger betrieben
Zwar wurden letztes Jahr 10.4 Prozent weniger Männer betrieben als noch 2024. Die Summe der Forderungen stieg hingegen von knapp 400 Millionen auf über eine Milliarde Franken. Von Frauen wurden 120 Millionen Franken eingefordert – rund 32 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.

Rechtsvorschlag wurde 10'787 Mal, also nur in etwa 10 Prozent der Fälle, erhoben.

Kreis 4 mit grösstem Rückgang an Betreibungen
Gemäss dem Jahresbericht hat sich der Kreis 4 in Bezug auf die Anzahl Betreibungen pro Person am stärksten verbessert: Im Jahr 2015 hatte der Kreis 4 eine Betreibungsquote von 55 Prozent. Das bedeutet: Rechnerisch gesehen wurde mehr als jede zweite Person betrieben. Zehn Jahre später beträgt die Quote 41 Prozent.

Stark zugenommen haben hingegen die Betreibungen in den Kreisen 8 und 12, wo sie sich fast verdoppelt haben.

Was auffällt: Im Kreis 1 liegt die Quote über 100 Prozent. Der Grund dafür liegt nicht in der schlechten Zahlungsmoral der 5747 Altstadt-Bewohner, sondern an den Unternehmen, die dort ihren Sitz haben. Da Forderungen nach einer gewissen Zeit verjähren, leiten etwa Banken oder Versicherungen als Absicherung eine Betreibung ein, damit die Forderung rechtlich nicht erlöscht.

Zunahme an Betreibungsauszügen
Der Bericht zeigt weitere Entwicklungen rund um die Betreibungs-Thematik. Im Jahr 2025 wurden 144'224 Registerauszüge aus dem Betreibungsregister ausgestellt. Das sind 33 Prozent Auszüge mehr als 2015. Der Auszug dient als Beweis für Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit und wird etwa bei Wohnungs- oder Jobbewerbungen gebraucht.

Polizeiliche Zwangsräumung
Nur in Ausnahmefällen musste die Polizei etwa mit Zwangsräumungen bei unbezahlter Miete einschreiten. Das geschah im Jahr 2025 insgesamt 145 Mal. Das sind 16 Vorfälle weniger als im Jahr davor.

Das Sozialamt hilft den betroffenen Privatpersonen in solchen Fällen auf Wunsch bei der Wohnungssuche. Sind Kinder mit betroffen, organisiert das Sozialamt von sich aus eine Unterkunft. Bei solchen Räumungen werden die Stadtammannämter meist von der Stadtpolizei Zürich und je nach Fall auch vom Stadtärztlichen Dienst unterstützt.







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