
Echt Spitze! -
Krimineller als die Schweinz (Schweiz) geht es
nicht!
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Merkblatt kriminelle Schweinz (Schweiz) 11
Bundesverfassung seit 2007 nicht mehr
einklagbar+abgeschafft - die Eidgenossenschaft ist
abgeschafft
von Michael Palomino (2020)

Video (14min., 2020 ca.): Die
Bundesverfassung ist seit 2007 nicht mehr einklagbar - die
Eidgenossenschaft existiert nicht mehr - Menschenrechte
ade - kein Schutz vor 5G oder Zwangsimpfungen - auch
Strassburg schützt nicht mehr - die Schweiz ist nur noch
ein Kantonsstaatenbund - Nürnberger Kodex verbietet
Menschenexperimente seit 1945:
SCHWEIZERISCHE END-GENOSSENSCHAFT (14'1'')
https://www.youtube.com/watch?v=NCC05X2-dtk
Die Schweizer Bundesverfassung war einmal - sie ist nicht
mehr gültig, weil man sie seit 1999 nicht mehr einklagen
kann. Das einzige Mittel sind der Gang nach Strassburg oder
Volksabstimmungen.

Stefan Seiler: Die körperliche Unversehrtheit formuliert in
der Bundesverfassung ist seit 2007 nicht mehr gültig, nicht
mehr einklagbar
Videoprotokoll:
Bundesverfassung 1848 - erste Revision 1865 - zweite
Revision 1999 - Abschaffung der Klagefähigkeit 2007
Stefan Seiler von Orwell News wollte gegen 5G klagen, dabei
fand er, dass die Bundesverfassung nicht mehr gilt, somit ist
die Eidgenossenschaf eine ehemalige Eidgenossenschaft, also
eine End-Genossenschaft - 1848 wurde die Bundesverfassung
eingeführt, 1864 kam die Totalrevision, und dann 1965 bis 1999
kam dann die zweite Totalrevision, die seit 2007 in Kraft
getreten ist, ist aber SCHON NICHT MEHR GÜLTIG (!) (2'14'').
An der zweiten Totalrevision haben Expertengruppen von
Bundesrat Wahlen und Furgler gearbeitet (2'39''). Die
Wirtschafts- und Eigentumsordnung war dabei besonders
umstritten (3'14''). Dem Bundesrat geht es dabei immer darum,
mehr Kompetenzen zu erlangen und ohne Widerstand neue Normen
zu installieren, wie z.B. bei 5G (3'35''), ohne die Räte
fragen zu müssen, ohne Expertengruppen anhören zu müssen, "das
war vorher nicht so" (3'42''). Zur zweiten Totalrevision gab
es 3 Volksabstimmungen, aber zum umstrittenen Artikel gab es
keinen (4'23''). Artikel 113 Absatz 3: Das Bundesgericht muss
nach den Gesetzen handeln, die von den Räten beschlossen
worden sind, sind "massgebend" (4'58''). Wenn also ein Bürger
von einer 5G-Antenne angegriffen wird, oder wenn ein Umweltamt
solche 5G-Antennen ungeprüft bewilligt, und wenn dann Schäden
auftreten, so hätte man nach der alten Verfassung klagen
können (5'43''). Aber genau dieser Artikel 113 Absatz 3 wurde
im Jahre 2000 von den Räten ersatzlos gestrichen (5'50''). In
der neuen Verfassung von 1999 wurde Artikel 190 neu
eingeführt, gültig seit 2007 (6'6''): "Massgebendes Recht für
das Bundesgericht und die rechtsausübenden Behörden ist das
Völkerrecht und die Bundesgesetze massgebend." (6'24'') -
Damit ist eindeutig gesagt: Die Verfassung ist NICHT MEHR
MASSGEBEND (6'34'').
Die Schweiz ist keine Eidgenossenschaft mehr, sondern nur
noch ein Kantonsstaatenbund
"Die schweizerische Verfassung, wie sie 1848 konstituiert
wurde, ist nicht mehr rechtsmassgebend." (6'41'') - "Und damit
können Sie nicht mehr klagen - auf Verfassungsrechtssätze."
(6'45'') - 5G: Die Verfassung sagt klar, dass 5G illegal ist
(6'55''). Die Staatsform ist dann eine andere, wenn ein Staat
seine eigene Verfassung als nicht mehr rechtsmassgebend
definiert (7'7''). Die Schweiz wird zum Kantonsstaatenbund
(7'16''). Der Bund ist weg, denn "ein Bund, der nicht mehr
rechtsmassgebend ist, ist KEIN Bund." (7'25'') - "Eine
Verfassung ist die URKUNDE eines Staates, ist die Urkunde, die
einen Staat begründet, die die Rechtsverhältnisse begründet
zwischen Kantonen und dem Bund, oder zwischen den Bürgern
natürlich und dem Bund und den Kantonen." (7'39'') - "Das ist
alles nicht mehr rechtsmassgebend, ok?" (7'42'')
Die Bundesverfassung schützt die Bevölkerung nicht vor
5G-Strahlung
Stefan Seiler wollte eine Klage gegen 5G einreichen und hat
die Rechtssätze gesucht, denn mit der Einführung von 5G werden
Menschenrechte verletzt (8'10''). Also in der Verfassung, auf
die man nicht mehr klagen kann, stehen klare
Menschenrechtssätze (8'35''), z.B. Artikel 10 Absatz 2: "Recht
auf körperliche und geistige Unversehrtheit" - ist
nicht mehr gültig seit 2007 (8'45''), Artikel 11 Absatz 1 und
2: "Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf besonderen
Schutz ihrer Unversehrtheit" - ist auch nicht mehr
gültig, ist "nicht mehr massgebend für die Gerichte und die
Behörden" (8'57''). Da ist auch Artikel 74 Absatz 1 und 2: "Ist
der Bund gehalten Vorschriften zu erlassen über den Schutz
des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen
oder lästigen Einwirkungen." (9'10'') - z.B. durch
5G, Mobilfunkanlagen, die illegal installiert wurden (9'14'')
- "gibt es nicht mehr, ist nicht mehr klagefähig" (9'17'')
Einzige Klagemöglichkeit gemäss Umweltschutzgesetz USG
Im Umweltschutzgesetz gibt es noch das Fürsorge- und
Vorsorgeprinzip, die Vorsorgepflichten gemäss Zweckartikel
Absatz 1 Artikel 1 Absatz und Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes
(USG) (9'33''). "Das ist der einzige inländische
Rechtstitel, den man hier anwenden kann, alles andere ist
nicht mehr massgebend." (9'38'')
Klage mit Menschenrechten in Strassburg hat KEINE Chance
mehr, weil die Praxis die "Interessen des Staates"
privilegiert
Man kann auch gemäss Völkerrecht klagen mit den
Menschenrechten der UNO, gemäss dem Wiener Abkommen, mit dem
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (10'3''). Also da ist
ein Recht auf Freiheit und Meinungsäusserung, aber das wird
alles relativiert und das "öffentliche Interesse" oder "die
Ordnung eines Staates" wiegt jeweils mehr (10'40''). Gegen den
Impfzwang zu klagen kann man nur noch in Strassburg am
Menschenrechtsgerichtshof, und wenn dort die Richterpuppen
meinen, das öffentliche Interesse sei in Gefahr, oder die
Ordnung und Sicherheit sei in Gefahr, dann können die
entscheiden, die klagenden Personen seien psychiatrisch
gestört und können einen "fürsorgerischen Freiheitsentzug"
verfügen (11'16'').
In der Merkel-DDR kommt die Diktatur von Bankkaufmann Spahn
mit Impfzwang, der Eltern bestrafen will, wenn sie Kinder
nicht impfen lassen - ist in der Schweiz auch möglich
In der Merkel-DDR (Deutschland) ist es jetzt so, dass das
Bundesgesundheitsministerium [des Bankkaufmanns Spahn] die
Eltern bestrafen wird, wenn die Eltern ihre Kinder nicht
impfen lassen (11'29''). Und auch in der Schweiz kann man
hopplahopp einen Impfzwang einführen, weil all die
Menschenrechtsparagraphen der Bundesverfassung schlichtweg
nicht mehr gültig sind (11'40''). Das heisst: Die
Bundesverfassung der Schweiz ist zum Denkmal geworden, "steht
noch", "das sind aber tote Buchstaben, die nicht mehr gültig
sind, und somit ist auch die Urkunde nicht mehr massgebend."
(11'57'').
CH: KEIN Bund vorhanden, KEINE Eidgenossenschaft vorhanden
- Klage nach Nürnberger Kodex: Menschenexperimente mit 5G
sind verboten
Es gibt also keinen Bund, und auch keine Eidgenossenschaft
mehr (12'2''), ist rechtlich nicht mehr vorhanden, ist
materiell und formell nicht mehr existent (12'7''). Da ist
noch ein "Nürnberger Kodex", mit dem klaren Verbot von
Experimenten an Menschen (12'27''). Da ist ein Fall aus dem
Kanton Glarus, wo eine Frau bei Dunkelheit entlang einer
SBB-Strecke spazieren ging, wo 5G testweise installiert ist,
in diesem Moment wurde scheinbar mit Volllast getestet und die
Fussgängerin erlitt Verbrennungen, Herzrasen und Atemnot vier
Tage lang (12'57''). Dieser körperlicher Eingriff, ist kein
Einzelfall, ist gemäss Bundesverfassung NICHT MEHR EINKLAGBAR,
auch gemäss Menschenrechten in Strassburg NICHT (13'8''). Der
Nürnberger Codex wurde nach 1945 installiert und gilt für ALLE
europäischen Staaten (13'18''). 5G ist eindeutig ein
Menschenexperiment: "Es handelt sich eindeutig um
Menschenexperiment bei 5G" (13'25''). Da ist der
Kausalzusammenhang, und Schäden sind haufenweise nachweisbar
(13'32''). Wir wissen auch, wie die medizinischen
Untersuchungen gehen, und wie man im Notfall einfordern muss,
dass Untersuchungen gemacht werden (13'40'').
[Und es bleibt eine Volksabstimmung zum Verbot von
5G und Impfzwang, aber das ist ein RIESEN-Aufwand].
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