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Beat Balzli: Treuhänder des Reiches

Kapitel 2: Doppelte Böden (in den schweizer Banken)

Jüdische Vermögen aus Frankreich, Polen, CSSR und Ungarn - Hauptbanken die drei schweizer Grossbanken - die jüdische Kleinbank Wohl & Co. -- Deutschland verschärft schrittweise die Devisenvorschriften gegen schweizer Schmuggler -- Vermögensschlepper Wegener - deutscher Anwalt mit einer eigenen Bank in der Schweiz -- Vermögensschlepper mit Koffern mit doppeltem Boden -- Vermögensschlepper Walter Welti - ein Bahnschaffner im Nachtzug mit einer schweizer Jüdin
Seite 57 Dokument: Nach der Verhaftung von Hans Wegener in Berlin [der Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die schweinzer (schweizer) Behörden die Organisation des Vermögensschleppers
Seite 57 Dokument: Nach der Verhaftung von Hans Wegener in Berlin [der Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die schweinzer (schweizer) Behörden die Organisation des Vermögensschleppers

Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15)


<Doppelte Böden

Harte Devisenvorschriften zwingen die Juden, ihre Vermögen heimlich in Sicherheit zu bringen. Professionelle Schmuggler haben Hochkonjunktur.

[Jüdische Vermögen aus Frankreich, Polen, CSSR und Ungarn - Hauptbanken die drei schweizer Grossbanken - die jüdische Kleinbank Wohl & Co.]

[Die Lüge der Bankiervereinigung 1996: Kapitalanstieg ab 1934 habe "mit den jüdischen Vermögen nichts zu tun" - jüdische Gelder aus Frankreich, Polen, CSSR und Ungarn etc.]


Die Aussage von Heinrich Schneider war gewagt. In einem Interview mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen im Sommer 1996 wurde der Sekretär der Schweizerischen Bankiervereinigung auf die Verhältnisse in den dreissiger Jahren angesprochen. Bei der Frage, wie es denn zu erklären sei, dass damals die Kundengelder in der Schweiz dermassen angestiegen seien, winkte Schneider ab. Das habe mit den jüdischen Vermögen nichts zu tun. Doch Schneider irrt. Zwar wird wohl keine Expertenkommission je genau beziffern können, wie viel Vermögen ausländischer Juden am Ende in der Schweiz lag, doch ein Grossteil dieser Gelder gelangte in der Zeit des "hot money" in die Schweiz. Seit 1934 warben die Schweizer mit einem frisch installierten Bankgeheimnis, das zumindest laut Prospekt vor Schnüffeleien ausländischer Behörden schützte. Zum stetigen Strom des deutsch-jüdischen Fluchtkapitals kamen darum ab 1936 neben französischen auch immer mehr Vermögen von polnischen, tschechischen oder ungarischen Juden dazu, die in Safes oder auf Nummernkonten deponiert wurden.

[Zeuge Oswald Landau: Jüdische Gelder zum Teil aus Polen - Grossbanken SBG, Bankverein und CS/SKA werden dabei bevorzugt Ziel der Gelder]

Oswald Landau ist einer der wenigen noch lebenden Menschen, die diese Jahre miterlebt haben. Der heute achtzigjährige Ex-Bankier studierte von 1935 bis 1939 Jura an der Universität Zürich und arbeitete zeitweise im Geschäft seines Vaters mit. Das jüdische Bankhaus Wohl & Co. war damals ein kleines, überschaubares Institut mit einer äusserst kosmopolitischen Kundschaft. "Zu dieser Zeit strömten viele jüdische Vermögen aus allen möglichen Ländern in die Schweiz. Aus der Sicht der Herkunftsstaaten war das zwar illegal, aber wir waren moralisch verpflichtet, den Leuten zu helfen. Ein Teil unserer jüdischen Kunden stammte aus dem Osten, vor allem aus Polen. Viele Bekannte und Freunde zogen es allerdings vor, ihr Geld bei einer der drei Grossbanken zu halten", erklärt Landau. (S.37)

[Die jüdische Bank Wohl & Co. in Zürich zog systematisch jüdische Gelder an - Nummernkonten - Ausführungsbestätigungen werden aufbewahrt]

Sein Vater hatte zur gleichen Zeit aber noch andere Probleme. Obwohl zu den Geschäften der Grossbanken kein Unterschied bestand, war Wohl & Co. den hiesigen Behörden ein Dorn im Auge. Ein Bericht des Polizeikorps des Kantons Zürich vom 20. August 1935 lässt da tief blicken. Wegen eines angeblichen Betruges eines Schweizers hatte das Konsulat in Zagreb die Zürcher beauftragt, die Geschäfte von Landaus Vater und seiner Partner zu durchleuchten. "Die Firma Wohl & Co. Bankgeschäft, Beatengasse 15 in Zürich wurde Anfang des Jahres 1920 gegründet, und zwar von den drei aus Krakau, Polen, stammenden Juden: Wohl Aron, Holzer Aron, und Landau Abraham gen. Roman. Als Zweck der Firma wurde damals im Handelsregister eingetragen:

Uhrenfabrikation, Uhrenexport und Bankkommission.

Das letztere war wohl schon anfänglich das Hauptgeschäft, und der Uhrenexport war wohl nur ein Mäntelchen", schrieb der ermittelnde Polizeibeamte, der in einem Grossteil der Kundschaft von Wohl & Co. "typische Devisenschieber" erkannte. Laut Polizei sassen die Schieber in Budapest, Wien, Amsterdam und Paris, von wo sie ihre Geschäfte abwickelten. "Diese Leute haben bei der Firma Wohl & Co. sog. Deckkontos oder Nummernkontos. Telephonisch erteilen die Kontoinhaber immer allerlei Dispositionsaufträge, die von der Firma Wohl & Co. ausgeführt werden. Die betreffenden Ausführungsbestätigungen werden von der Fa. Wohl & Co. jeweils wohl ausgestellt, werden dem Kontoinhaber jedoch in der Regel nicht zugesandt, sondern werden zu Handen desselben auf der Bank aufbewahrt. In den meisten Fällen werden sie in der Folge vom Kontoinhaber überhaupt nie abgeholt. Es kann hieraus ermessen werden, in welchem Grade die getätigten Geschäfte als normal bankmässig zu bezeichnen sind. Die Kontoinhaber der gen. Bank wollen eben möglichst unbekannt bleiben, und das Bankgeschäft Wohl & Co. leistet dieser Art Leute Vorschub."

Als Beweis für die angebliche Unseriosität der Geschäfte wurde im Bericht ein konkreter Fall angeführt, bei dem sich Abraham Landau wehrte, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Die Tonalität des Berichts erstaunt Landau nicht. "Die Schweiz war damals ziemlich nazistisch. Sogar mein Rektor im Gymnasium war ein Fröntler. Uns hätten sie wohl zuerst gepackt, wenn die Deutschen gekommen wären", meint er heute.

Oswald Landau reiste 1939 zur Weltausstellung in New York. Eigentlich war geplant, dass er im Oktober zurückkehren sollte. Doch als die Deutschen begannen, Polen zu überrollen, entschloss er sich (S.38)

drüben zu bleiben. Sein Vater, der sich immer noch in der Schweiz befand, bekam es wenig später ebenfalls mit der Angst zu tun. Am 10. Mai 1940 erwischte er in Genf den letzten Flug nach Barcelona und konnte sich via Lissabon nach Brasilien retten. Vater und Sohn sahen sich erst über zehn Jahre später wieder.

[Die jüdische Bank Wohl & Co. wechselt in die "USA" - jüdische Bankkonten werden nach 1945 eingesackt]

Die Landaus hatten aber nicht nur sich selbst, sondern auch das Geld ihrer verfolgten Kunden in Sicherheit gebracht. "Den grössten Teil haben wir 1939 bei amerikanischen Banken in den USA hinterlegt", sagt der heute achtzigjährige Bankier. Nach dem Krieg kamen dann immer wieder Gerüchte auf, dass bei der in Landau & Kimche umbenannten Bank grössere Beträge an namenlosem Vermögen vorhanden seien. Im Frühling 1954 kontaktierte beispielsweise die ungarische Gesandtschaft das Eidgenössische Politische Departement und präsentierte vier Konten von ungarischen Juden aus Budapest, die 1944 ermordet worden waren [oder sie wurden in ein deutsches Konzentrationslager gebracht und dann nach der "Befreiung" in den Gulag deportiert].
Es handelte sich

-- um Jakob Kaufmann mit 98.000 Franken auf Nummernkonto 28;
-- Mor Apfel mit 880.000 Franken auf Nummernkonto 36; und
-- Samuel Rosenberg mit 176.000 Franken auf den Nummernkonten 56, 63 und 84.

Doch die Recherchen der schweizer Behörden brachten nichts. "Die ablehnende Antwort der Bank Landau & Kimche, Zürich, war zu erwarten. Rechtlich können wir wegen des Bankgeheimnisses nichts dagegen vorkehren", heisst es in einer Aktennotiz der Abteilung für Auswärtiges vom 4. Mai 1954.

[Verkauf der Bank Wohl & Co. an die SBG 1980 - Dementi gegen nachrichtenlose Vermögen]

Oswald Landau, der seine Bank 1980 an die SBG [Schweizerische Bankgesellschaft, heute UBS] verkaufte, dementiert heute alle Gerüchte, dass bei ihm nachrichtenlose Vermögen übriggeblieben seien. "Die Bank war klein und sehr überschaubar. Wir haben unsere Kunden gekannt. Ein Teil davon hat ihr Geld nach dem Krieg abgeholt. Den kleinen Rest haben wir gemäss dem Bundesbeschluss über die herrenlosen Vermögen von 1962 nach Bern abgeliefert. Danach war nichts mehr übrig", meint er mit gelassener Stimme.

Landau bringt heute kaum mehr etwas aus der Ruhe. Bei einem Dokument aus dem Archiv der Schweizerischen Nationalbank macht der ehemalige Bankier jedoch eine Ausnahme. Spontan kommt ihm die Fichenaffäre in den Sinn, plötzlich hat ihn die Neugier gepackt. Kein Wunder, denn das Direktionsprotokioll Nr. 1359 vom 17./18. Dezember 1936 betrifft ihn ganz persönlich:

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft gibt Kenntnis von einem Bericht der Direktion des II. Zollkreises, aus dem hervorgeht, dass ein gewisser Oswald Landau, Bankbeamter (S.39)

in Zürich unter Umgehung der Deklarationspflicht durch Verwendung von Koffern mit Doppelböden, Gold im Werte von Fr. 65.000.- in die Schweiz eingeführt hat. Das Gold war für das Bankgeschäft Wohl & Co., Zürich, bei dem Landau angestellt ist, bestimmt. Noch in einem andern Falle wurde von einem gewissen Tannenbaum auf die nämliche Weise Gold, das für das genannte Bankgeschäft bestimmt war, eingeführt. Gegen Landau und Tannenbaum ist ein Strafverfahren wegen Verletzung der Vorschriften über die Zollanwendung eingeleitet."

Landau bestreitet 50 Jahre später entschieden, je irgend etwas geschmuggelt zu haben, geschweige denn in ein Strafverfahren verwickelt gewesen zu sein. Er kann sich höchstens vorstellen, dass ein an der Grenze festgenommener Kurier ihn als Empfänger angegeben hat. Unabhängig davon, welche Version nun zutrifft [die schweizer Polizei und die schweizer Justiz erfinden gerne kriminelle Geschichten gegen Ausländer, vor allem, wenn es sich um Juden oder Deutsche handelt], ist die Schmuggelgeschichte bezeichnend für die damalige Zeit.


[Deutschland verschärft schrittweise die Devisenvorschriften gegen schweizer Schmuggler]

[Devisenschmuggel gegen strenge Devisenvorschriften]

Denn das "hot money" der Nazi-Opfer [in Zusammenarbeit mit den kriminellen, zionistischen Organisationen] kam zwar in grossen Mengen in die Schweiz, aber die Verschiebung an sich war alles andere als einfach. Da in beinahe allen europäischen Ländern mehr oder weniger strenge Devisenvorschriften galten, konnte das Geld nicht einfach überwiesen werden. Kapitalverschiebungen Richtung Ausland wurden hart bestraft. Somit machte die Not erfinderisch, die Vermögen wurden mit verschiedensten Techniken heimlich in die Schweiz geschleust.

Noch am einfachsten hatten es dabei die schwerreichen jüdischen Familien. Die internationalen Kontakte und Firmengeflechte ermöglichten es ihnen, die Vermögen mittels juristischer Spezialkonstruktionen auszulagern. Eine Methode, die die Nazis kannten und fürchteten.

[Beispiel: Kapitaltransfer von reichen jüdischen Familien - Familie Petschek mit einem Kohlebergwerk in der CSSR - Schweizer gründen Holdings, um gegen das schweizer Gesetz jüdische Gelder zu verstecken]

Anschauungsunterricht liefert das Beispiel der tschechischen Familie Petschek. Sie war Alleinbesitzerin eines grossen Konzerns, der in Deutschland und der Tschechoslowakei mehrere Kohlebergwerke besass. Die Arisierung des Konglomerats wurde zur Chefsache erklärt. Hermann Göring persönlich wollte die Bergwerke an sich reissen und damit das von ihm kontrollierte Industrie-Imperium noch weiter ausbauen. Doch die sogenannten "Verhandlungen" über die Modalitäten einer Übergabe zogen sich hinaus, weil die Besitzer um keinen Preis verkaufen wollten. Sie liessen es auf eine Machtprobe ankommen. Obwohl die Petscheks am Ende der langwierigen Arisierung wie zu erwarten die Verlierer waren, hatten die Deutschen Anfang 1938 eine Zeitlang Angst um die erfolgreiche Durchführung ihre geplanten Raubzugs. "Unterdessen (...) würden die Ignaz Petscheks damit beginnen (S.40),

in der Schweiz und den Niederlanden Scheingesellschaften zu gründen. Es sei keine Zeit zu verlieren, da die Petscheks in wenigen Monaten ihr gesamtes Vermögen auf ausländische Gesellschaften übertragen haben würden, ein Vorgang, den die Deutschen 'Einnebelung' nannten", schreibt Holocaust-Experte Raul Hilberg in seinem Buch "Die Vernichtung der europäischen Juden".

Diese Scheingesellschaften waren nichts andere als durch schweizer Strohmänner installierte Holdings, die zu dieser Zeit wie Pilze aus dem Boden schossen und der Nationalbank in ihrem hartnäckigen Kampf gegen das ausländische "hot money" einen Strich durch die Rechnung machten. Der Kreuzzug der nationalen Währungshüter war somit ganz im Sinne Berlins. Durch das Gentlemen's Agreement mit den Banken mussten unzählige Nazi-Verfolgte horrende Kommissionen berappen und auf dringend  benötigte Zinsen verzichten. Hinzu kam:

Der einmal von SNB-Generaldirektor Paul Rossy geforderte, aber nie verwirklichte Bundesbeschluss gegen das ausländische Fluchtkapital hätte auch eine Kontrolle solcher Scheingesellschaften respektive Holdings beinhaltet. Im Juli 1940 kam ein ähnlicher Vorschlag nochmals auf, der Absender war diesmal das Dritte Reich.

[1940: Berlin fordert die Genehmigungspflicht für Kapitalverschiebungen an Schweizer oder "Amerikaner"]

Nach der Kapitulation Frankreichs, Belgiens, Hollands und Norwegens [und Dänemarks] wollten die Nazis unter anderem Arisierungsprobleme à la Petschek nicht noch einmal erleben. Sie machten Druck auf die [offiziell] neutralen Staaten, die die Vermögensübertragungen auf Schweizer oder Amerikaner einer Genehmigungspflicht unterstellen sollten, damit diese Gelder und Firmen nicht dem deutschen [und dem zionistischen] Einfluss entzogen werden konnten. Die Drohung war unmissverständlich: Übertragungen, die nach Kriegsausbruch [nach September 1939] stattgefunden hatten, sollten nicht als rechtsgültig anerkannt werden. In der Schweizer Nationalbank zerbrach man sich den Kopf über die technischen Probleme, die der Wunsch des befreundeten Nachbarn bereitete - von politischem Widerstand fehlte jede Spur.

[Der Wirtschaftsboykott der "USA" gegen Deutschland ab 1933 wird nie erwähnt. Alle Massnahmen gegen Juden sind offiziell als Antwort gegen den Wirtschaftsboykott zu verstehen. Wenn Hitler die Juden jedoch alle arisiert hätte und für den Krieg eingesetzt hätte, dann wären nicht nur viele Transportkapazitäten freigeworden...].

Auszug aus dem Direktionsprotokoll vom 31. Oktober 1940:

"Nach der deutschen Anregung wird nur auf eine Regelung hinsichtlich der Beteiligungen an grossen, wirtschaftlichen Objekten (gewerbliche Unternehmungen auf landwirtschaftlichem, industriellem oder bergbaulichem Gebiet) Wert gelegt. Die Hauptrolle würde demzufolge praktisch die Beteiligung durch Aktienbesitz spielen. Eine Kontrolle (die zudem unvollständig wäre, da sie sich nur auf das Verhältnis der Gesellschaft zum Erwerber bezieht) ist lediglich bei der Übertragung (S.41)

von Namenaktien durch die Einrichtung des Aktienbuches möglich. Bei den Inhaberaktien entfällt diese Möglichkeit, und die Verwirklichung eines deutschen Vorschlages, sie in Namenaktien umzuwandeln und durch eine schweizerische Behörde abstempeln zu lassen, ist undurchführbar."

Bei der Besprechung war auch ein Vertreter des Eidgenössischen Politischen Departements anwesend, der die Wirkungslosigkeit der schweizer Diplomatie eingestand. Er bemerkte, dass mit weiteren Verhandlungen über die deutsche Gesandtschaft in der Sache nichts erreicht werden könne. Er würde es daher begrüssen, wenn das Direktorium die Möglichkeit sähe, mit der Leitung der Reichsbank Fühlung zu nehmen unter Hinweis darauf, dass sich die Anregung zu einem schweizerischen Erlass des gewünschten Inhalts nicht verwirklichen lasse. Die Reichsbank werde sich zweifellos der Einsicht nicht verschliessen können, dass ein solcher Erlass Rückwirkungen auf die schweizerischen Guthaben in den Vereinigten Staaten von Amerika haben müsste, was auch vom Standpunkt der Reichsbank aus unerwünscht wäre.

Die Leitung der Nationalbank besprach die Angelegenheit kurz darauf mit dem Reichsbank-Vizepräsidenten Emil Puhl. Doch scheint der Vorstoss der Deutschen am Ende im Sand verlaufen zu sein. Zumindest fanden im Direktorium keine weiteren Besprechungen über diese Angelegenheit statt.

[Firma in der Schweiz - Vermögen gutschreiben lassen in der Schweiz - "Nichtarier reist der Ware nach"]

Die Methode mit den Scheingesellschaften konnte lediglich von einzelnen, grossen, jüdischen Bankiers und Geschäftsleuten angewendet werden. Händler und Fabrikanten des Mittelstandes, die nur in ihrem Heimatland eine Firma besassen, mussten sich eine andere Variante ausdenken. Wer im Export tätig war und zugleich auch Schweizer Firmen als Kunden hatte, konnte sich mit einer einfachen Technik ein Vermögen in der Schweiz aufbauen. Vorausgesetzt, der schweizer Partner spielte mit, wurden die Rechnungen für Warenlieferungen schlicht nicht bezahlt respektive der Betrag in der Schweiz zugunsten des jüdischen Lieferanten, der seine Auswanderung vorbereitete, zurückbehalten. Im Jargon der deutschen Reichsbank nannte sich dieses Vorgehen: "Nichtarier reist der Ware nach."

Die totalen Ausstände auf diesen Kommissionssendungen, die auch mit anderen Ländern praktiziert wurden, betrugen im Dezember 1934 schon 164 Millionen Reichsmark. Im März 1935 waren sie bereits auf 231 Millionen und Ende September auf 305 Millionen Reichsmark angewachsen. Die Absicht (S.42)

der Juden leuchtete ein. Nach der geplanten Auswanderung oder Flucht wollte man sich das Geld bei der entsprechenden Firma auszahlen lassen.

[Das Umgehen der NS Exportvalutakontrolle - das Umgehen des weichen Wechselkurses der Reichsmark - das Umgehen der Reichsfluchtsteuer]

Die Technik mit den Kommissionssendungen war eine heikle Sache. Die Exportvalutakontrolle der Deutschen hatte zwar Lücken, trotzdem bestand die Gefahr aufzufliegen. Ein Verfahren wegen Devisenvergehen, wie im Fall Richard Katz beschrieben, musste vermieden werden, denn nach deutschem Recht wäre der Devisenerlös aus dem Export der Reichsbank zugefallen. Exporteure bekamen lediglich den Gegenwert in Reichsmark. Zudem galt es, die drakonische Reichsfluchtsteuer zu umgehen. Diese Abgabe galt grundsätzlich ab dem 8. Dezember 1931 für alle auswanderungswilligen Reichsangehörigen. Am Anfang waren davon Personen betroffen, die per 1. Januar 1931 ein Vermögen von über 200.000 Reichsmark oder ein jährliches Einkommen von mehr als 20.000 Reichsmark besassen. Mit der bald nach Hitlers Machtübernahme einsetzenden Auswanderung vieler Juden wurde die Steuer ausgedehnt. Ab Frühling 1934 fielen bereits Vermögen ab 50.000 Reichsmark unter diese Regelung. Der Satz betrug generell 25 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens. Mit diesem Mittel kassierten die Nazis von Tausenden jüdischer Emigranten am Ende total 900 Millionen Reichsmark.

[Schmuggelverfahren per Post]

Ob Auswanderung oder nicht, angesichts der gesetzlich verordneten Schröpfung durch Devisenvorschriften, Fluchtsteuer und anderem blieb den meisten Juden nur eine Lösung, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen: Die vor dem Fiskus verheimlichten Vermögen in Form von Bargeld, Gold, Schmuck, Wertpapieren etc. mussten via Mittelsmänner heimlich über die Grenze und dort bei einer Bank oder einem Bekannten deponiert werden. Und wo ein Bedürfnis war, da war auch ganz schnell ein Markt. Zwar versuchten es ein paar Wagemutige auf eigene Faust und schickten beispielsweise Goldringe in Backpulverbriefchen mit der Post zu schweizer Bekannten oder schlichen sich persönlich über die grüne Grenze.


[Beispiel: Vermögensschlepper Wegener - deutscher Anwalt mit einer eigenen Bank in der Schweiz]

[Die "Vermögensschlepper" in der Schweiz - der Wahlschweizer Hans Wegener gründet ein Fluchtbüro und ein "Beratungsbüro" für Deutsche und deutsche Juden in Zürich - und eine Fluchtbank in Luzern - und "Investitionen" in Immobilien]

Viele nahmen jedoch die Dienste von Vermögensschleppern in Anspruch. Gegen horrende Provisionen von 10 bis 20 Prozent des verschobenen Betrages gelangten die Gelder unter anderem auch in die Schweiz. Der Wahlschweizer Hans Wegener hatte das Geschäft mit der jüdischen Not schon sehr früh gewittert. Nach dem Rechtsstudium schaffte es der Spross einer altpreussischen Offiziers- und Beamtenfamilie mit (S.43)

den Jahren zum Kammergerichtsanwalt, Dozent und juristischen Schriftsteller. Im Ersten Weltkrieg arbeitete er für die deutsche Militärjustiz. Gegenüber den schweizer Behörden erklärte er später, dass er nachher nach Freiburg im Breisgau gezogen sei, um sozial tätig zu sein, respektive "um den Rentner- und Mittelstand vor dem drohenden Zusammenbruch zu retten". Offenbar war das Krisenmanagement nicht sehr rentabel. Wegener wechselte 1924 erneut den Wohnort und diesmal auch gleich das Land.

Zusammen mit seiner Familie lebte er ab diesem Zeitpunkt in Luzern, wo er sich im Frühling 1930 einbürgern liess. Je lauter die braunen Töne in Deutschland wurden, um so mehr konkretisierte sich bei ihm wohl die Idee zum grossen Geschäft. Seine Erfahrungen mit deutschen Behörden und Gesetzen sollten zu Geld gemacht werde. Knapp eineinhalb Jahre vor Hitlers Machtübernahme eröffnete er an der Stockerstrasse 31 in Zürich ein Büro für "Deutsch-Schweizerische Rechts- und Wirtschaftsberatung". Doch das war erst der Anfang. Für Vermögensverschiebungen im grossen Stil reichte ein kleines Büro nicht aus, es brauchte eine Organisation. Zusammen mit dem Zürcher Rechtsanwalt Albert Egli gründete Wegener laut Handelsregister wenige Monate späte an derselben Adresse den "Verband von Privatgläubigern Deutschlands (Abwehrorganisation gegen die Rückwirkung der deutschen Notgesetzgebung)". Zum letzten und entscheidenden Schritt inspirierte ihn sein persönliches Umfeld. Wegener hatte in Luzern regelmässig Kontakt mit einem schweizer Bankier, der seine eigene Bank ein paar Jahre zuvor in den Ruin getrieben hatte. Das Know-how seines gescheiterten Freundes reichte immer noch für die Gründung eines neuen Instituts aus. Mit Sitz an der Hirschmattstrasse 13 in Luzern entstand im Oktober 1932 die Garantie- & Credit Bank AG. Firmenzweck: Betrieb aller Arten von Bank- und Kreditgeschäften, insbesondere die Übernahme von Garantien.

Die jüdischen Kunden für seine Kapitalfluchtmaschine liess sich Wegener teilweise durch den Zürcher Immobilienmakler Georg Schwabe vermitteln. Dass gerade ein Liegenschaftenhändler als Vermittler auftrat, erstaunt nicht. Verschiedene Juden legten ihr Geld nicht nur bei Banken, sondern auch in Immobilien an. Der Besitz liess sich einfacher tarnen und hinterliess kaum Spuren. Den Auftritt beim Grundbuchamt übernahm jeweils der schweizer Makler, der als Strohmann fungierte. In anderen Fällen kaufte man sich in Immobiliengesellschaften ein, wo die Anonymität des Investors noch einfacher zu (S.44)

sichern war. Pro Transaktion verlangte Wegener von seinen Kunden 10 Prozent des verschobenen Vermögens. Der Jurist begab sich häufig gleich selbst nach Deutschland, um die entsprechenden Verträge abzuschliessen. Ein riskantes Vorgehen, das ihm schon nach wenigen Monaten zum Verhängnis werden sollte.

[Ergänzung: Im September 1933 beschlagnahmte Nazi-Deutschland alle ausländischen Vermögen in Deutschland, darunter Milliarden schweizer Investitionen. Zwei Jahre später wurden dann durch "Arisierungen" deutsche Firmen auch an schweizer "Freunde" verschenkt, quasi als Kompensation. Die schweizer Politik förderte den Handel mit Nazi-Deutschland mit einer "Freien Devisenspitze": Das Dritte Reich erhielt somit in der Schweiz unbeschränkten Kredit].


[Die Verhaftung Wegeners in NS-Deutschland - 100.000e oder sogar Millionen Reichsmark in die Schweiz verschoben - 10 Jahre Zuchthaus]

Dem Traum vom grossen Geld machten die deutschen Behörden im Spätsommer 1933 abrupt ein Ende. Die Nazis waren frisch an der Macht, und die Entlarvung des schweizer Kapitalschmugglers kam wie gerufen. Man wollte an ihm ein Exempel statuieren. Die Justizpressestelle schlachtete den Fall entsprechend aus:

"Der Zollfahndungsstelle Berlin ist es im Zusammenhang mit den Zollfahndungsstellen Freiburg und Stuttgart gelungen, Devisenschiebungen grössten Ausmasses aufzudecken und den Haupttäter in der Person des früheren Rechtsanwaltes am Kammergericht Dr. Wegener festzunehmen. Dr. Wegener, der inzwischen die schweizerische Staatsangehörigkeit erworben hat, hat systematisch von der Schweiz aus die Verschiebung deutscher Vermögenswerte ins Ausland organisiert. In Zürich und Luzern unterhielt er Beratungsbureaus für deutsche Emigranten, besonders für solche jüdischer Abstammung, denen er in einer von ihm gegründeten, sogenannten Garantiebank gleichzeitig ein Institut für die Verschiebungen ihrer Vermögenswerte ins Ausland zur Verfügung stellte. Weiter bemühte er sich mit Hilfe guter Beziehungen, das in Deutschland festliegende Vermögen von Emigranten flüssig zu machen, und suchte, gestützt auf sein ansehen als früherer deutscher Anwalt, durch Ausstreuung unwahrer Gerüchte über die deutsche Wirtschaftslage, die deutschen politischen Zustände, die Überführung deutscher Werte ins Ausland zu beschleunigen. In Berlin arbeitete er mit den Börsenmaklern Ernst Strohheim und Erich Michaelis zusammen, die gleichfalls festgenommen werden konnten. Unter dem Druck des Beweismaterials hat Dr. Wegener bereits Verfehlungen zugegeben, die in die Hunderttausende gehen. Hierbei dürfte es sich aber nur um einen Bruchteil seiner Schiebungen handeln. Aufgrund der von Wegener selbst gemachten Angaben konnten weitere Personen verhaftet werden."

Die deutschen Richter verhängten das absolute Höchstmass: Zehn Jahre Zuchthaus und 100.000 Reichsmark Geldstrafe. Wegener stand den Strafvollzug der Nazis nicht lange durch. In trockenem Amtsdeutsch teilte das Eidgenössische Politische Departement Frau Wegener 1935 mit, dass ihr Mann in einer deutschen Heilanstalt interniert (S.45)

werde, wegen "Sinnestäuschungen" und "religiösen Wahnideen". Die Deutschen hatten ganze Arbeit geleistet. Kurz vor Kriegsausbruch schoben sie ihn über Kreuzlingen in die Schweiz ab. Wegener war ein gebrochener Mann, gesundheitlich am Ende. Seine Luzerner Bank war bereits 1935 liquidiert worden, kurz zuvor hatten seine Partner den Firmensitz noch nach Zürich verlegt. Wohin die Gelder seiner jüdischen Kunden verschwanden, ist unbekannt. Zwei Varianten sind denkbar: Entweder wurden sie vom Zürcher Rechtsanwalt Ernst Schuppli, dem letzten Verwaltungsrat der Garantie- & Credit Bank, weiterverwaltet oder an die Deutschen ausgeliefert.


[Beispiel: Vermögensschlepper mit Koffern mit doppeltem Boden]

[Immer mehr Fluchtgelder vor dem NS-Regime - schweizer Vermögensschlepper in der "Zeit der doppelten Böden" - Juden verkaufen in Massen Reichsmark in der Schweiz gegen Devisen]

Der Nazi-Terror zwang immer mehr Verfolgte, ihr Geld im Ausland in Sicherheit zu bringen. Dementsprechend stiegen immer mehr Schweizer und Schweizerinnen ins lukrative, aber gefährliche Schiebergeschäft ein. Im Gegensatz zu Wegener waren die kleinen Durchschnittsschlepper keine Profis und verfügten über keine ausgeklügelte Infrastruktur. Sie schmuggelten die heisse Ware ganz einfach im eigenen Koffer über die Grenze. Die einen hatten Glück, die andren landeten in Deutschland hinter Schloss und Riegel. Die Zeit der doppelten Böden [mit Transporten von Gold oder Reichsmark-Noten] machte sich in der Schweiz sehr schnell bemerkbar, als auch den Behörden des Dritten Reiches nicht entging. Die deutsche Botschaft in Paris beobachtete bereits im Frühling 1933 eine auffällige Schwäche des Reichsmarkkurses. In einem Telegramm vom 7. April an das Auswärtige Amt in Berlin meldete sie mögliche Ursachen, die von französischen Finanzanalysten diskutiert wurden. Neben dem Verhalten der Reichsbank kam auch die Schweiz zur Sprache:

"... 2.) auf Kapitalausfuhr deutscher Juden, die in der Schweiz besonders deutlich durch Angebot von Marknoten in Erscheinung treten."

Danach strömten immer grössere Mengen an geschmuggelten Reichsmarknoten in die Schweiz. Mit der Zeit kamen auch deutsche Silbermünzen dazu, worüber die Nationalbank 1935 umgehend die Reichsbank informierte:

"Nach vertraulichen Mitteilungen der Schweizer Nationalbank wird neuerdings auch grösserer Handel in deutschen Silbermünzen im Ausland beobachtet (...). Angebot offensichtlich auch aus Kapitalflucht. Disagio zurzeit ca. nur 32 Prozent."

Dass die dem deutschen Fiskus entgangenen, jüdischen und andren Fluchtvermögen in der Schweiz so einfach zu Devisen gemacht werden konnten, stiess den Reichsbankiers in Berlin sauer auf.

[Vor allem deswegen, weil gleichzeitig der Jüdische Weltkongress alle jüdischen Organisationen dazu aufgerufen hatte, Deutschland zu boykottieren und einen Krieg gegen Deutschland ausgerufen hatte, und dieser Boykott gegen Deutschland hatte massive Folgen für Deutschland].

Der freie Markt neutralisierte in einem gewissen Mass den Raubzug des deutschen Staates. (S.46)

[Das Handelsverbot für Reichsmarknoten - die Reichsmark landet mit einem schlechten Wechselkurs auf dem Schwarzmarkt]

Nach der Reichsfluchtsteuer und den drastischen Devisenvorschriften mussten folglich weitere Hürden aufgebaut werden, um die Kapitalflucht zu verhindern. Das Leck in den Alpen sollte mit Hilfe der Schweizer gestopft werden. Die Rechnung ging auf: Am 13. Juli 1935 verhängte das Volkswirtschaftsdepartement ein Handelsverbot für Reichsmarknoten. Die offizielle Begründung lautete auf "Missbräuche betreffend des deutsch-schweizerischen Reiseverkehrsabkommens". Das hiess im Klartext: Die mit Deutschland geltende Abmachung über einen durch die Schweizerische Verrechnungsstelle kontrollierten Zahlungsverkehr, das sogenannte Verrechnugnsabkommen oder Clearing, sollte durch diese Massnahme nicht mehr umgangen werden können. Damit sollten sich deutsche Touristen und schweizer Importeure nicht mehr mit billigen Reichsmarknoten eindecken können, und den Schmugglern wurde so der offizielle Absatzmarkt entzogen.

[Schmuggel von Reichsmark nach Deutschland - Reichsmark darf nicht mehr nach Deutschland importiert werden - Kreislaufschmuggel]

Die neuen Vorschriften änderten die Mechanismen des inzwischen in beiden Ländern illegalen Schiebergeschäftes schlagartig. Aufgrund des Handelsverbotes konnten die Reichsmarknoten in der Schweiz nur noch auf dem Schwarzmarkt zu einem schlechten Kurs verkauft werden. Diese Noten wurden dann nach Deutschland zurückgebracht, und die damit gekauften, deutschen Silbermünzen flossen wieder heimlich in die Schweiz zurück. Der Gewinn war die Differenz zwischen dem Schwarzmarktpreis für geschmuggelte Noten und dem höheren, offiziellen Preis für Silber. Die staatliche Reaktion liess nicht lange auf sich warten. Im Dezember 1935 verfügte Berlin für deutsches Bargeld ein Einfuhrverbot.

"Unter diesen Umständen sind wir zu unserem Bedauern nicht mehr in der Lage, die in unserem Schreiben vom 7. März 1932 gegebene Zusage aufrechtzuerhalten. Um aber für die Übergangszeit Schwierigkeiten zu vermeiden, sind wir bereit, Ihnen die bei Eintreffen dieses Schreibens in Ihrem Besitz befindlichen Reichsmarknoten noch in der bisher geübten Weise gutzuschreiben. Wir möchten Sie höflichst bitten, uns diese Noten unverzüglich übermitteln zu wollen. Von weiteren Zusendungen von Reichsmarknoten bitten wir Sie in der Folge Abstand zu nehmen, da wir die Noten nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur auf Notensperrkonten gutbringen können", teilte die Reichsbank der Nationalbank am 4. Dezember mit.

Das neue Gesetz wurde wiederum umgangen, diesmal mit dem so genannten Kreislaufschmuggel. Egal in welcher Richtung, abgesehen von einem minimalen Freibetrag war jetzt jeder Grenzübertritt einer (S.47)

Reichsmarknote illegal und dementsprechend gefährlich. Dennoch florierte das Geschäft jahrelang.

[Reichsmark-Schmugglerin festgenommen - schweizer Häftlinge werden manipuliert und als Lockvögel gegen Juden in Deutschland eingesetzt]

Ein St. Galler Vormund schilderte Mitte 1939 in einem Brief an das EPD die entsprechenden Erfahrungen seines Mündels.

"Sie hatte versucht, deutsche Noten, die hier billiger sind als Silber, in mir nicht bekanntem Betrage aus Drittbesitz nach Deutschland zu verbringen, um sie dort gegen Silber umzutauschen und dieses durch einen Mithelfe hierherbringen zu lassen. Das Experiment ist aber missglückt und Fräulein (...) wurde dann von der ganzen Schwere der deutschen Devisengesetzgebung getroffen."

In verschiedenen Fällen machten sich die deutschen Zollfahndungsstellen den schweizer Volkssport auch zunutze. Sie erpressten schweizer Häftlinge und setzten sie als Lockvögel ein. Gegen das Versprechen einer Freilassung inklusive Provision schickten sie die Kuriere zu Juden, denen man mittels eines inszenierten Devisenvergehens den Prozess machen wollte. Sobald das Opfer auf das Angebot des schweizer Mittelsmannes eingegangen war und mit ihm die Übergabe seiner versteckten Reserven besprochen hatte, schlugen die Fahnder zu. Der Jude wurde inhaftiert und das Bargeld konfisziert.

[ab 1938: Bündel mit druckfrischer Reichsmark in der Schweiz]

Erstaunlicherweise benutzten nicht nur die Juden deren Mittelsmänner oder andere Privatpersonen den schweizer Markt, um sich mit geschmuggelten Reichsmarknoten sichere Währungen zu beschaffen. Im Sommer 1938 tauchten bei Banken in Zürich und Basel auch immer öfter ganze Bündel druckfrischer Reichsbarknoten auf, über deren Herkunft zum Beispiel die Zollkreisdirektion Schaffhausen in einem internen Bericht nicht lange rätseln musste:

"Es stellt sich nun die Frage, wie gelangen ganze Bündel neuer Reichsmarknoten der laufenden Nummer nach und mit dem Kontrollband der Reichsbank versehen von Deutschland nach dem Auslande, da faktisch solche Beträge an Private nicht ausbezahlt werden? Die Vermutung liegt nahe, dass dieses Geld event. im Einverständnis mit der Behörde oder der NSDAP zum Verkauf nach dem Auslande gelangt, um auf diese Art dem Reiche Devisen zu beschaffen." Die Nazis unterliefen ihre eigenen Gesetze.

[Reichsmark, österreichischer Schilling - Wertgegenstände, Gemälde, Gold]

Reichsmarknoten aus Deutschland waren nur ein kleiner Teil der Vermögenswerte, die schliesslich in der Schweiz landeten. Mit der Zeit kamen auch andere Währungen wie beispielsweise der österreichische Schilling, für den in der Schweiz nie ein Handelsverbot bestand. Zudem wurden alle möglichen Wertgegenstände wie Gemälde, Gold und (S.48)

vor allem Juwelen aus allen möglichen Ländern, insbesondere auch aus den Oststaaten, in die Schweiz verschoben.

In den Fällen, wo die Vermögen nicht durch Mittelsmänner bei Bekannten oder Banken deponiert, sondern gleich von Juden selbst geschmuggelt wurden, sahnten schweizer Händler vielfach kräftig ab. Die Emigranten brauchten um jeden Preis Liquidität, dementsprechend schwach war ihre Verhandlungsposition. Verschiedene Kunst- und Antiquitätenhändler erkannten sofort die Notsituation ihrer Kunden und machten die Geschäfte ihres Lebens.

"Da liefen sehr viele Gaunereien", erinnert sich der Zürcher Kunsthändler Max Bollag. Gerüchten zufolge sollen vor allem einige Basler und Zürcher Galerien wertvolle Gemälde für ein Butterbrot abkassiert haben, der Verkauf nach dem Krieg ergab astronomische Gewinnspannen. Der Devisenbedarf der Emigranten sorgte schliesslich im Verlauf des Jahres 1940 sogar im Direktorium der Nationalbank für Gesprächsstoff:

"Das III. Departement macht darauf aufmerksam, dass in der letzten Zeit sich Devisengesuche mehren, die darauf abzielen, für den Gegenwert von Liegenschaften und sonstigen Werten, die von ausgewanderten Israeliten in der Schweiz verkauft werden, Dollars zu erhalten. So liegt von Seiten der Schweizerischen Bankgesellschaft u.a. ein Gesuch um Abgabe von Dollars vor für den Gegenwert von 1,3-1,4 Millionen Franken."


[Ende 1930er Jahre: Neue Tarnungen beim Schmuggel von Vermögen und Wertgegenständen in die Schweiz - Gesetz gegen jüdischen Besitz]

Im Gegensatz zum Gelegenheitsschmuggel war das Verschieben von jüdischen Vermögen im gewerbsmässigen Stil gegen Ende der dreissiger Jahre fast unmöglich, das Risiko war enorm. Im Vergleich zu den Zeiten eines Hans Wegener brauchte es jetzt zusätzlich spektakuläre Methoden und Tarnungen. Die Gestapo kontrollierte inzwischen engmaschig jede Bewegung der potentiellen jüdischen Kunden, und die gut organisierten Zollfahnungsstellen kannten nach jahrelangen Erfahrungen beinahe jeden Trick. Zudem unterzeichnete Göring am 21. Februar 1939 einen Erlass, gemäss dem die Juden alle käuflich erworbenen Wertsachen und Juwelen innerhalb von zwei Wochen an die Behörden abzuliefern hatten. Damit bedeutete selbst der Besitz von versteckten Schmuckstücken in manchen Fällen ein Todesurteil. Die Affäre des Schweizers Walter Welti * zeigt, dass viele Vermögen von Verfolgten selbst in dieser brenzligen Situation noch in die Schweiz gelangten. (S.49)


[Beispiel: Vermögensschlepper Walter Welti - ein Bahnschaffner im Nachtzug mit einer schweizer Jüdin]

[Die schweizer Jüdin xy aus Luzern wirbt bei deutschen Juden in Berlin für den Schmuggel - und der schweizer Schlafwagenschaffner Walter Welti, schmuggelt per Bahn das Geld von Berlin in die Schweiz]

Seite 62 Dokument: Der schweinzer Schlafwagenschaffner ist ein Vermögensschlepper
Walter Welti hatte es in Berlin weit gebracht. Der Exilschweizer war Unternehmer und Angestellter in Personalunion. Gemeinsam mit einem Partner betrieb er eine Autovermietung, gleichzeitig jobte er bei der Bahn. Letzteres war eine lukrative Sache, denn Welti hatte als Schlafwagenschaffner eine ganz spezielle Stellung. Zwar war das Salär bescheiden, aber mit dieser Position liess sich gutes Geld nebenher verdienen. Das Personal von internationalen Zügen war nämlich für das lukrative Schmuggelgeschäft besonders anfällig. Ob Kellner im Speisewagen der deutschen Gesellschaft Mitropa oder Kondukteur im Schlafwagen, mit den Zöllnern waren sie fast per Du. Der Grenzübertritt gehörte zur täglichen Routine, das Zugpersonal wurde meist nur oberflächlich oder gar nicht gefilzt. Angesichts der branchenüblichen Provisionen für illegale Vermögensverschiebungen brachten es die Vollprofis der Eisenbahn mit diesem Geschäft zu kleinem Reichtum.

Welti arbeitete mit der Luzerner Jüdin Luise Zwirn* zusammen. Bei ihren regelmässigen Reisen nach Deutschland übernahm sie den Part der Kundenwerbung. Von verschiedenen Freunden und Bekannten erhielt Zwirn, Schmuck und Bargeld, das die Betroffenen in der Schweiz in Sicherheit bringen wollten. Welti übernahm dann die Sammelsendung und versteckte sie in seinem Schlafwagen. Nah dem Grenzübertritt in Basel [der Zug fährt vom Badischen Bahnhof zum Schweizer Bahnhof von allein über die Grenze] gab er sie der mitreisenden Zwirn zurück, die mit den Vermögen nach Zürich weiterfuhr. Der geheime Handel ging lange reibungslos über die Bühne. Die Beteiligten waren verschwiegen. Doch eines Tages änderte sich die Situation völlig. Es gab plötzlich einen unbekannten Mitwisser, dem die grossen Geschäfte des kleinen Schaffners aufgefallen waren. Die zuständigen Behörden erhielten einen verhängnisvollen Tip.

[1939: Ein anonymer Brief lässt den Schaffner-Schmuggler auffliegen]

Am 12. April 1939 befand sich in der Post der Zollfahndungsstelle Berlin ein anonymes Schreiben:

"Der Schaffner bei der internationalen Schlafwagen Gesellschaft Walter Welti, wohnhaft Berlin, schweizer Staatsangehöriger, der u.a. die Strecke Berlin-Nizza über die Schweiz fährt, benutzt diese Fahrten dazu, in seinem Schlafwagen versteckt jüdisches Fluchtkapital nach der Schweiz zu schaffen. Das Geld soll er in Berlin von einer schweizer Jüdin erhalten, die aus Luzern sein soll und in Abständen nach Berlin fährt, wo sie die Gelder sammelt. Sie soll auf der Rückreise von Berlin nach der Schweiz den Zug und Wagen benutzen, in dem Welti Dienst hat. Weiter soll Welti auch einem polnischen Juden B. bei der Verschiebung behilflich sein. Welti soll für (S.50)

seine Tätigkeit 5% der verschobenen Beträge erhalten. Er soll sich aus diesem Verdienst in Berlin mehrere PKW gekauft haben, die er an Selbstfahrer vermietet. Die neuerliche Ankunft der schweizer Jüdin sei für die nächsten Tage zu erwarten." Zu dieser Zeit konnten sich die Fahnder noch blind auf die Informationen von Hitlers willigen Spitzeln verlassen. Die Tips der Hobbyagenten waren meist für alle beteiligten Seiten eine todsichere Sache. Die Beamten eröffneten entsprechend schnell und gründlich die Jagd.

[Die Observationen - eine "Aktion" im Nachtzug - ein Dokument zerrissen und aus dem Fenster geschmissen - eine Festnahme in Freiburg i.Br.]

Kurz nach Eintreffen des anonymen Schreibens begannen mehrere Männer der Zollfahndungsstelle, die Wohnung von Welti rund um die Uhr zu beschatten. Am 20. April bestätigte sich bereits ein erster Teil des Verdachts. Luise Zwirn bog ahnungslos in die Fehrbellinerstrasse ein und betrat dann das Haus Nummer zehn, in dem Welti wohnte. Das geheime Treffen dauerte nicht lange. Nach einer halben Stunde verliess sie sein Wohnung wieder und wurde daraufhin ebenfalls observiert. "Sie begab sich von der Fehrbellinerstrasse nach Schöneberg, Freiherr v. Steinstr. 7. Dieses Haus verliess sie gegen 16.00 Uhr mit einer Dame. Sie bestiegen eine Taxe und fuhren Richtung Bayrischer Platz", meldeten die Beschatter. Das Ziel der deutschen Beamten war klar, sie wollten Zwirn und Welti in flagranti erwischen. Zu diesem Zweck mussten sie aber den Dienstplan von Welti kennen. Die Vermutung lag nahe, dass die heisse Ware mit seinem nächsten Einsatz in die Schweiz verschoben werden sollte.

Die Gelegenheit kam bald. Laut einem Spitzel bei der Schlafwagengesellschaft war Welti am 23. April für den Zug Berlin-Freiburg-Basel-Nizza eingeteilt, Abfahrt am Anhalter Bahnhof um 22.42 Uhr. Die Fahnder Adam und Matthis [thypische Namen aus der Innerschweiz] fuhren in dieser Nacht mit dem Auto nach Frankfurt am Main und stiegen dort in den Zug ein. Auf der Weiterfahrt nach Heidelberg liessen sie sich im Stile einer Routinekontrolle von Welti die Fahrkarten seiner Gäste geben. Der Schweizer schöpfte noch keinen Verdacht. Aus den Karten war schnell ersichtlich, dass Zwirn aus der Schweiz nach Deutschland gekommen war und als einzige nach Zürich zurückreiste. Adam und Matthis entschlossen sich zuzuschlagen. Sie nahmen den Dienstraum von Welti völlig auseinander, sogar der Spiegel an der Abteilwand wurde abgeschraubt. Doch die Aktion der beiden Ermittler lief ins Leere, sie fanden absolut nichts. Zudem drängte langsam die Zeit. Der Zug nährte sich Freiburg, der letzten Station vor Basel, wo sie keine Verhaftungen vornehmen durften. Obwohl (S.51)

immer noch ohne Beweise in der Hand, forderte einer der beiden Luise Zwirn auf, das Abteil zu öffnen und sich anzuziehen. Währenddessen stand der zweite Ermittler im Nebenabteil am Fenster, was der Schweizerin zum Verhängnis wurde. Denn in diesem Moment wurde ihr klar, dass sie angesichts der bevorstehenden Untersuchung belastendes Material unbedingt loswerden musste. In ihrer Panik warf sie mehrere Papierfetzen aus dem Fenster, sozusagen vor den Augen des Fahnders von nebenan. Die beiden Ermittler hatten endlich einen Vorwand, um Welti und Zwirn festzunehmen. Beide mussten in Freiburg aussteigen, vom angeblich im Zug versteckten Fluchtkapital fehlte jedoch immer noch jede Spur. Die deutschen Fahnder konnten einzig die Einzelteile des von Zwirn aus dem Fenster geworfenen Dokumentes wiederfinden und zusammensetzen. Es war ein Brief an eine schweizer Kontaktperson:

"Herrn Carl Kluch *, Berlin W. 30, Carl Schraderstrasse 12

Hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass (...) heute bei uns (...) in Noten einbezahlt hat, mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass Sie über den Betrag ausschliesslich zum Zwecke der Auswanderung nach Übersee verfügen können und zwar erst dann, wenn Ihr Pass den Immigrationsstempel trägt und Sie ausländischen, nicht deutschen Boden betreten haben.

Sie können jederzeit darüber verfügen, wenn es sich darum handelt, dass der Betrag auf eine andere Bank ausserhalb der Schweiz überwiesen wird.

Diese Zurverfügungsstellung der...... zu Ihren Gunsten ist gültig auf ein Jahr."

[Die haarsträubenden Lügen des schweizer Bahnschaffners Welti vor den deutschen Untersuchungsbehörden]

Angesichts des mageren Belastungsmaterials spielte der verhaftete Welti anfänglich volles Risiko. Während des ersten Verhörs in Freiburg bestritt er alle Vorwürfe und gab an, Luise Zwirn nicht zu kennen. Nachdem man ihn mit der Tatsache konfrontiert hatte, dass Zwirn bei ihm in der Wohnung war, entschied sich Welti, seine Haut zu retten und die Schweizerin skrupellos ans Messer zu liefern. Er konstruierte eine wilde Geschichte. Angeblich gab er allen Gästen, die sich durch hohe Trinkgelder auszeichneten, seine Adresse, damit diese "guten Reisenden" sich informieren konnten, wann und in welchem Wagen er Dienst hatte. Laut Welti gehörte auch die Luzernerin zu diesen Gästen. "Frl. Zwirn ist dann mehrmals in meine Wohnung gekommen und versuchte, mich zuerst dazu zu bewegen, mit Hilfe meines schweizer Passes einen ihrer guten Bekannten, dessen Name mir nicht bekannt ist (S.52),

über die Grenze zu bringen, und zwar nach der Schweiz. Als ich dies abgelehnt hatte, trat sie mit den Ansuchen an mich heran, Schmuck und Wertgegenstände sowie Geld für sie über die Grenze zu bringen. Ich habe das strikt abgelehnt. (...) Am letzten Donnerstag (20.4.39) versuchte Frl. Zwirn, mich zu überreden, einen Koffer mittlerer Grösse mit Silber- und Schmuckgegenständen und evtl. auch Geld heimlich über die Grenze zu bringen. Sie wollte mir eine Adresse geben, wo ich den Koffer in Berlin selbst abholen sollte. Ich habe aber auch dieses Ansinnen abgelehnt", sagte Welti laut Verhörprotokoll.

Doch der Schweizer hatte ein Problem. Sein Gast, dessen "Ansinnen" er angeblich alle abgelehnt hatte, besass nicht die Kaltschnäuzigkeit eines Walter Welt. Luise Zwirn gab nach mehreren Verhören innerhalb von zwei Tagen auf und legte ein Teilgeständnis ab. Sie gab zu, in Berlin und Freiburg Fluchtkapital von Juden erhalten und diese zusammen mit Welti in die Schweiz verschoben zu haben. Ihre einzige Rettung sah sie in dem Versuch, die geschmuggelte Summe als so klein wie möglich darzustellen. Ein Versuch, der zwingend scheitern musste. Denn jedermann wusste, dass angesichts des enormen Risikos und der hohen Provisionen für die Schlepper niemand nur ein paar hundert Mark über die Grenze schmuggeln liess. Nur Sammeltransporte im Wert von mehreren tausend Reichsmark lohnten sich.

Nach den Verhören mit Zwirn glaubten die Ermittler Welti kein Wort mehr. Zwar fehlte nach wie vor die Schmuggelware, und der Schweizer verkaufte sich als strenger Nationalsozialist. Doch die Indizien sprachen gegen ihn. Indizien, die allerdings nur von einer Nazi-Justiz als stichhaltig beurteilt werden konnten.

"Weiter hat Welti zugegeben, dass er 1933 oder 1934 eine Devisenschiebung durch eine Jüdin, die ihm bekannt geworden war, bei der Zollfahndungsstelle in Berlin angezeigt habe. Auf den Vorhalt, weswegen er nicht auch die Zwirn angezeigt habe, konnte er keine Erklärung geben. Wenn er wirklich, wie er den vernehmenden Beamten gegenüber mehrfach beteuert hat, mehr Deutscher als Schweizer und im Herzen Nationalsozialist wäre, hätte er die Zwirn auf jeden Fall angezeigt",

schrieben die Ermittler, denen auch das grossspurige Unternehmertum des Kleinverdieners verdächtig erschien.

"Als weiteres Belastungsmoment gegen Welti muss angesehen werden, dass er in Berlin am 1. Januar 1939 einen Auto--Verleihbetrieb mit fünf Wagen eröffnet hat, in den er nach eigener mündlicher Angabe 6000.- RM eingeschossen haben will. Sein (S.53)

Kompagnon, ein Kraftwagenführer (!) Tabisch*, soll 2000.- RM dazugegeben haben. Welti will dieses Kapital in sfrs (Schweizer Franken) bei seiner Übersiedlung nach Deutschland aus der Schweiz mitgebracht, umgewechselt und in einer verschlossenen Stahlkassette, zu der nur er angeblich den Schlüssel besässe, aufbewahrt haben. Angeblich soll seine Frau über die Höhe des in der Stahlkassette aufbewahrten Betrages nicht unterrichtet sein.

Diese Angaben erscheinen vollkommen unglaubwürdig, da wohl kein wirtschaftlich denkender Mensch einen Betrag von mehreren tausend Mark etwas 12-13 Jahre lang zinslos in der Wohnung aufbewahrt und davon nicht einmal seiner eigenen Ehefrau etwas sagt."

[Die Aktenmappe taucht in Nizza auf - voller Banknoten, Münzen und Schmuck - die Urteilsschrift]

Walter Welti und Luise Zwirn wurden wenige Tage später endgültig überführt. Durch einen Zufall hatten die Zollfahnder plötzlich nicht mehr nur flaue Indizien in der Hand. Das von den Deutschen fieberhaft gesuchte Fluchtkapital tauchte doch noch auf. Wie üblich waren nämlich die Schlafwagen im Endbahnhof Nizza abgestellt und danach geputzt worden. Dabei entdeckte das Reinigungspersonal im Abteil 7/8 in einem Bettkasten unter den Matratzen und Decken die schwarze Lederaktentasche, die der verhaftete Welti in Basel an Zwirn hatte übergeben wollen. Die Tasche war randvoll mit Notenbündeln, Münzen und Schmuck. Für einen harten Prozess reichten diese Beweise völlig aus. Da nützte auch das Gnadengesuch nichts, das die Frau von Walter Welti an Adolf Hitler schrieb. Der schweizer Schlafwagenschaffner wurde am 5. Dezember 1939 zu vier Jahren Zuchthaus und 30.000 Reichsmark Geldstrafe verurteilt.

"Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Welti ausser Geld und Wertsachen mindestens 21.120 RM unter Missbrauch seiner Stellung als Schlafwagenschaffner ins Ausland geschafft hat. Es liegt mit hinbei ihm ein besonders schwerer Fall von Devisenvergehen vor. Bei der Strafzumessung ist weiter berücksichtigt worden, dass Welt nicht nur das Vertrauen, das ihm von den Beamten des Grenzdienstes entgegegebracht wurde, sondern auch das ihm in Deutschland gewährte Gastrecht schnöde missbraucht hat. Er hat, obwohl er ein gutes Einkommen hatte, das es ihm ermöglichte, mit Frau und Kindern behaglich zu leben, als Arier Juden seines eigenen Vorteils willen geholfen, Vermögenswerte aus Deutschland zu schaffen",

lautete die Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts. Luise Zwirn, die inzwischen wie Welti im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Moabit sass, hatte mehr Glück. Ihr konnte man schliesslich (S.54)

nur zwei Vergehen nachweisen. Sie musste für 2 Jahre und sechs Monate hinter Zuchthausgitter, plus Geldstrafe von 16.000 Reichsmark. Die Nazi-Richter liessen es sich allerdings nicht nehmen, das Verhalten von Zwirn auch in moralischer Hinsicht zu verurteilen. "Im Gegensatz hierzu hat sie sich im April 1939 trotz ihres Mitleides mit ihren Rassegenossen nicht davon abhalten lassen, aus ihrer 'Hilfe' ein Geschäft zu machen und sich zum Teil recht erhebliche Provisionen zahlen zu lassen. Sie hat auch ihre 'Hilfe' nicht nur ihren Freunden und Bekannten angedeihen lassen, sondern jedwedem, der ihr zugeführt wurde. Darüber hinaus hat sie sogar noch darauf hingewirkt, dass ihr möglichst viel Juden zugeführt wurden, die Geld und andere Werte ins Ausland schaffen wollten."

[1000e Prozess wegen Devisenvergehens - viele bleiben ein Leben lang im Gefängnis - Kaufmann Levy endet im KZ Sachsenhausen]

In den in Deutschland damals zu Tausenden durchgeführten Prozessen wegen Devisenvergehen blieben die jüdischen Schlepperkunden natürlich nicht verschont. Viele von ihnen kamen aus den Gefängnissen gar nicht mehr heraus, obwohl sie die Strafen längst abgesessen hatten. Für sie waren das Todesurteil meist nur noch eine Frage von Monaten. In der Affäre Welti hatten die Nazis für den jüdischen Kaufmann Maz Israel Levy* diese Sonderbehandlung vorgesehen. Zwar hatte Levy seine Strafe von sieben Monaten Gefängnis und 3000 Reichsmark offiziell durch die Untersuchungshaft verbüsst, doch seine Freilassung sollte er nicht mehr erleben. Die Geheime Staatspolizei hatte dem Amtsgericht Berlin bereits fünf Monat vor dem Urteilsspruch mitgeteilt, dass Levy zu gegebener Zeit nicht zu entlassen, sondern "an das hiesige Polizeigefängnis zu überstellen" sei. Für Levy war das die zweitletzte Station vor seinem Tod. Nach vermutlich mehreren Wochen Folter transportierte ihn die Gestapo Ende 1939 oder Anfang 1940 nach Oranienburg, einem Vorort von Berlin und heimliche Hauptstadt von Heinrich Himmlers SS. Ein paar Schritte neben den Wohnhäusern lag dort das Konzentrationslager Sachsenhausen. Es war eine der ersten Arbeit-macht-frei-Höllen des Dritten Reiches.

Anfänglich nicht als Vernichtungslager gedacht, wurden schliesslich auch in Sachsenhausen Tausende von Juden [...] durch die Genickschussanlage oder durch grausame medizinische Experimente ermordet. Levy war einer von ihnen. Er starb am 14. Februar 1940.

[Oft gelangen die Fluchtgelder in die Schweiz - aber die Besitzer kommen in deutsche Gefängnisse und kommen nie mehr raus]

Ob Welti für ihn schon früher Vermögen in die Schweiz gebracht hatte, ist nicht bekannt. Sicher ist nur, dass bis zum Ende des Zweiten (S.55)

Weltkrieges Millionen Levys Schicksal teilten. Viele von ihnen hofften lange auf eine Auswanderungs- oder Fluchtmöglichkeit. Doch am Schluss hatten es via Wegener, Welti oder andere nur ihre Gelder in die Freiheit geschafft. Der Holocaust löschte teilweise ganze Familien aus. Mit dem Tod dieser Menschen waren auch die entscheidenden Informationen über den Verbleib ihrer Vermögen für immer verloren. Ihre begründete Vorsicht und ihr Misstrauen gegenüber allem und jedem hatte zur Folge, dass nahe Verwandte und selbst die eigenen Kinder vielfach im Ungewissen gelassen wurden. Die meisten wussten nur von einem "Konto in der Schweiz". Unzählige Banken, Versicherungen, Anwälte, Zollfreilager und Privatpersonen sahen sich deshalb plötzlich in der Rolle von Treuhändern, deren Vermögen anscheinend niemandem mehr gehörte und nach dem auch niemand mehr fragte.

Laut Max Bollag muss die Liste der Verwalter nachrichtenloser Vermögen allerdings noch verlängert werden.

"In den grossen Zürcher Hotels, in denen die [reichen] Emigranten verkehrten, wurden für Bekannte massenhaft Wertgegenstände in den Hotelsafes hinterlegt. Von diesen Vermögen will heute niemand mehr etwas wissen." (S.56)

[Von all diesen Fluchtgeldern will die schweizer Politik ab 1945 NICHTS wissen, sondern die schweizer Bankiers, Anwälte und Direktoren bedienen sich bei den namenlosen Konten und Safes und räumen alles aus. Die Schweiz wurde auch NIE entnazifiziert. Und dank dem Eisernen Vorhang in Europa und dem Ost-West-Konflikt lässt sich ab 1948 ab der Blockade von Berlin wunderbar neue Werbung machen für ein "Konto in der Schweiz"...]

Quellen
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Seite 57 Dokument: Nach der Verhaftung von Hans Wegener in Berlin [der Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die schweinzer (schweizer) Behörden die Organisation des Vermögensschleppers
Seite 57 Dokument: Nach der Verhaftung von Hans Wegener in Berlin [der Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die schweinzer (schweizer) Behörden die Organisation des Vermögensschleppers

Seite 58 Dokument: Verhinderung der Kapitalflucht: Die Gestapo ordnete schon früh die Überwachung des Briefverkehrs an.  Der Grenzübergang von St. Margreten mit Stacheldraht gegen jüdische Flüchtlinge
Seite 58 Dokument: Verhinderung der Kapitalflucht: Die Gestapo ordnete schon früh die Überwachung des Briefverkehrs an.
Seite 59: Der Grenzübergang von St. Margreten mit Stacheldraht gegen jüdische Flüchtlinge

Seite 60 Dokument: Gefährlicher Schmuggel: Zahlreiche Schweizer versuchten, jüdisches Fluchtkapital heimlich über die Grenze zu bringen.
Seite 60 Dokument: Gefährlicher Schmuggel: Zahlreiche Schweizer versuchten, jüdisches Fluchtkapital heimlich über die Grenze zu bringen.

Seite 61: Stacheldraht und Flüchtlinge: Schweizer Bürokratie in einem Internierungslager  Seite 62 Dokument: Der schweinzer Schlafwagenschaffner ist ein Vermögensschlepper
Seite 61: Stacheldraht und Flüchtlinge: Schweizer Bürokratie in einem Internierungslager - Seite 62 Dokument: Der schweinzer Schlafwagenschaffner ist ein Vermögensschlepper: Nach wenigen Wochen wurde der schweizer Schlafwagenschaffner endgültig als Vermögensschlepper überführt: Inhalt der Aktentasche, die er in Basel übergeben wollte.

Seite 63: Der Brief der Ehefrau an Hitler 1939  Seite 64: Das Devisenvergehen des Juden Max Israel gegen Deutschland, Dokument von 1939
Seite 63: Der Brief der Ehefrau an Hitler 1939 - Seite 64: Das Devisenvergehen des Juden Max Israel gegen Deutschland, ein Kunde des Schlafwagenschaffners, Dokument von 1939: Für einen Teil seiner Kunden endete die Affäre mit dem Tod: Max Israel Levy geriet in die Fänge der Gestapo und wurde am 14. Februar 1940 im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet.


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Quellen


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