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Beat Balzli: Treuhänder des Reiches

Kapitel 4-1: Raubzug in den Alpen

Teil 1: Bankrotte Kleinbanken in den 1930er Jahren -- Judenfeindlichkeit in der Schweiz schreckt zum Teil Juden ab, ihr Geld in der Schweiz zu deponieren -- Der Transfer jüdischer Vermögen von der Schweiz nach 'Amerika' 1939 / 1940 - und Konto ohne Inhaber -- Arisierungen in Deutschland - und 'Kommissare' (Arisierer) der SS bei schweizer Banken -- Schweizer Unternehmer diskutieren, ob sie kuschen sollen - schweizer Banken 'überweisen' alles -- Arisierungen in Österreich 1938-1939 - und in der Schweiz werden die Konten 'abgeräumt'
Seite 106 Dokument von 1939: Die Direktion der Schuhfabrik Bally hatte keine Hemmungen mit Nazikontakten [es kann angenommen werden, dass Bally wie viele andere CH-Firmen nach der Arisierung in Deutschland jüdische Firmen geschenkt bekommen hatten]
Seite 106 Dokument von 1939: Die Direktion der Schuhfabrik Bally hatte keine Hemmungen mit Nazikontakten [es kann angenommen werden, dass Bally wie viele andere CH-Firmen nach der Arisierung in Deutschland jüdische Firmen geschenkt bekommen hatten]


Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15)


<Raubzug in den Alpen

Die [deutschen] Nazis holen sich die Vermögen ihrer Opfer [zum Teil] zurück. Ausgefeilte Methoden und willige Bankiers machen es möglich.


[Bankrotte Kleinbanken in den 1930er Jahren]

[Das jüdische Sprichwort, die Gelder nicht in der Schweiz zu belassen - kleinere Banken in der Schweiz gingen öfters Bankrott - Beispiele Specker & Cie - Wever & Co.]

"Die Juden muss man nicht lehren, wie sie mit Geld umzugehen haben. Die wären schön dumm gewesen, wenn sie ihre Vermögen in der Schweiz gelassen hätten", meint ein jüdischer Geschäftsmann aus Zürich.

Schon früh mussten verschiedene Juden die bittere Erfahrung machen, dass ihre auf abenteuerlichen Wegen und gegen den massiven Widerstand von offiziellen Stellen geretteten Gelder in der Schweiz nicht unbedingt in Sicherheit waren. Denn vor allem bei kleineren Banken bestand in den dreissiger Jahren ein akutes Pleiterisiko. Im Gegensatz zu den Grossbanken verschleuderten manche durch hochriskante Engagements die gesamten Kundengelder oder erholten sich nie mehr von den Altlasten der Weltwirtschaftskrise. So musste beispielsweise die Bank Carl Specker & Cie. mit Sitz in Rheineck und einer Filiale in Zürich schon im Mai 1934 Konkurs anmelden. Specker war vor allem auf deutsche Kunden spezialisiert und wickelte für diese unter anderem Kapitalfluchttransaktionen ab.

"Ca. Fr. 222 960.65 Wert Dezember 1933. Diese Beträge sind seitens der Zollfahndungsstelle in Berlin gesperrt, weil sie (...) an Deckfirmen abgegeben, zur Vornahme unerlaubter Devisengeschäfte bestimmt waren. Die (...) Strafverfahren sind, trotzdem der Chef der Firma Specker & Co., Carl Specker sen., schon am 17. September 1934 gestorben ist, gegen eine Reihe Mitangeklagte weitergeführt worden. Ob diese Verfahren beendigt sind, konnten wir bis heute nicht erfahren; unser Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin blieb unbeantwortet und persönliche Einsichtnahme in die (...) Akten wurde uns verweigert", schrieb das Konkursamt Unterrheintal in St. Margrethen Ende Mai 1935 an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Dass mit Speckers Bankrott auch zum teil jüdische Vermögen vernichtet wurden, ist sehr wahrscheinlich. Von 44 in (S.77)

Deutschland wohnhaften Gläubigern waren Forderungen im Gesamtbetrage von Fr. 609 722.05 im Konkurs eingegeben worden. "Teilweise stellen diese Forderungen deutsches Fluchtkapital dar und sind wahrscheinlich aus diesem Grunde an zürcherische Anwälte zediert (abgetreten, d. Verf.) und von diesen als eigene Forderungen eingegeben worden", stellten die Konkursbeamten fest.

Ein ähnlicher Fall spielte sich ein Jahr später in Basel ab. Die stark deutschlandorientierte Bank Wever & Co. musste Mitte 1935 beim Gericht ein Stundungsgesuch einreichen. Die Rettungsaktion brachte allerdings wenig. Das endgültige Aus für Wever kam bald, und die Fides Treuhand übernahm die Verwaltung der Konkursmasse. Doch es war kein Aus im Herkömmlichen Sinn. Aufgrund einer Anzeige durch einen vermutlich jüdischen Kunden eröffneten die Basler Behörden gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Ernst Wever und Ernst Büchelin ein Verfahren wegen Betruges und leichtsinnigen Bankrotts. Im Verlauf der Untersuchung wurde im Januar 1939 auch Walter Treuherz verhört. Wever hatte den jüdischen Bankier aus Berlin im Jahr 1933 als Repräsentanten in Paris engagiert. Treuherz' Aufgabe war die Anwerbung von Kunden, die ihr Fluchtkapital in der Schweiz deponieren wollten. Aufgrund seines Beziehungsnetzes handelte es sich dabei vornehmlich um jüdische Kunden. "Wie gross mein Vertrauen zu Wever & Co. war, geht daraus hervor, dass ich zahlreichen meiner besten Freunde noch vor meiner Auswanderung geraten hatte, dort Konten anzulegen, ja ich habe sogar für meine alten Eltern den letzten Rest des Vermögens, ferner Geld, das meiner Frau gehörte, zu Wever & Co. gegeben. Diese Gelder sind restlos verlorengegangen, und ich habe, als die unglücklichen Verhältnisse bei Wever eintraten, nicht nur die grössten Unannehmlichkeiten persönlicher Natur gehabt, sondern hier in der Emigration auch mit grossen, neuen Schwierigkeiten kämpfen müssen, weil ich meine ganze Existenz auf dies Verhältnis zu Wever aufgebaut hatte", sagte Treuherz vor dem Untersuchungsrichter aus. Aus der Konkursmasse von nominal zwei Millionen Franken holte Fides am Ende einen Erlös von bescheidenen 300.000 Franken heraus.

[Der Fehler in diesem Fall ist klar: Das Vermögen war nur bei einer einzigen Bank aufbewahrt. Ein Vermögen sollte aber gestreut sein und bei verschiedenen Instituten aufbewahrt sein, und bei grossen Vermögen auch in verschiedenen Formen].


[Judenfeindlichkeit in der Schweiz schreckt zum Teil Juden ab, ihr Geld in der Schweiz zu deponieren]

Die Vorbehalte gegenüber der Stabilität gewisser schweizer Banken wurden im Verlauf der dreissiger Jahre durch ein tiefes, politisches Misstrauen abgelöst. Spätestens im Jahre 1939 trauten viele der neutralen (S.78)

Idylle des wehrhaften Alpenlandes nicht mehr. Diese Einstellung hatte gute Gründe. "Der Antisemitismus wird verstärkt durch die frontistischen Gruppen in den dreissiger Jahren. Die Frontenbewegung kann auf bereits vorhandene, antisemitische und fremdenfeindliche Strömungen zurückgreifen. In der Schweiz setzt sich der offene Antisemitismus aber nicht durch. Die Judenfeindlichkeit wird jedoch in verfeinerter Form salonfähig bis in die höchsten Etagen der Schweiz, schreibt der Historiker Markus Heiniger in seinem Buch "Dreizehn Gründe, warum die Schweiz im Zweiten Weltkrieg nicht erobert wurde".

[Die Judenfeindlichkeit ist eine Reaktion auf den Handelskrieg des "amerikanischen" Judentums gegen Deutschland seit 1933. Ausserdem war Herr Präsident Roosevelt ein Jude holländischen Ursprungs (Rosenfelt), und der Boykott Deutschlands hörte auch nach den Olympischen Spielen von 1936 nicht auf. Und leider waren auch hohe Kommunisten in Russland Juden und Stalin war ein Halbjude, so dass die Judenfeindlichkeit gleich auf beide Seiten ging. Die "USA" rüsteten aber entscheidende Teile Deutschlands auf und jubelten bis zum Anschluss des Sudetenlands offiziell Hitler zu - er war "Mann des Jahres" von TIME 1938].


[Der Transfer jüdischer Vermögen von der Schweiz nach "Amerika" 1939 / 1940 - und Konto ohne Inhaber]

[Dies gilt für jüdische Konten, deren Kontoinhaber sich noch bei den Banken melden konnten. Viele Juden waren aber bereits deportiert oder in KZs und konnten sich nicht mehr melden. Deren Konten verblieben in der Schweiz und wurden dann von schweizer Anwälten oder anderen Vertretern abkassiert und geklaut - das war das Startguthaben für die Gründung der "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich)].

[Deutsche Gebietsbesetzungen 1939 / 1940 - jüdische Kontoinhaber lassen Gelder und Papiere in die "USA" oder nach Argentinien verschieben]

Das Misstrauen wurde auch durch die Tatsache geschürt, dass gleich hinter der Grenze das Dritte Reich zu einem einzigartigen Feldzug rüstete
[deutsche Besetzungen der Rest-CSSR, Polens, Belgiens, Luxemburgs, Hollands, Frankreichs, Dänemarks und Norwegens]. Damit wurde die Wahrscheinlichkeit immer grösser, dass die Panzer der deutschen Wehrmacht eines Tages auch in der Zürcher Bahnhofstrasse einfahren würden. [Die Rüstung des Dritten Reiches wurde von den "USA" systematisch gegen den Kommunismus gefördert, aber die Schweiz war Spionagezentrale für alle Mächte und wurde deswegen nie angegriffen]. Die Vorstellung lag nahe, dass in einem solchen Fall [mit deutschen Panzern in Zürich] die ausländischen Fluchtvermögen widerstandslos in die Hände von Hitlers Schergen gefallen wären. Die mühsam geretteten Vermögen mussten somit ein zweites Mal in Sicherheit gebracht werden. Wer irgendwie konnte, gab seiner Bank die Anweisung, die vorhandenen Konten und Depots dem allgemeinen Trend entsprechend in die USA zu transferieren. Im Stile der Bank Wohl & Co. gingen die meisten auf Nummer sicher und wählten als Empfänger eine amerikanische Bank. Andere vertrauten nach wie vor der Integrität helvetischer Bankiers und liessen es bei einer Überweisung zuhanden der Filialen in New York bewenden

So verschob beispielsweise der Schweizerische Bankverein mehrere hundert Konten von potentiellen Nazi-Opfern. Den Beweis liefert eine Liste mit jüdischen und teilweise jüdisch klingenden Namen, die 1996 vom Bankenkomitee des US-Senats zusammengestellt wurde. Ihre Grundlage bilden Akten aus der Zeit ab dem 14. Juni 1941, als die amerikanischen Behörden die Einfrierung und spätere Durchleuchtung der europäischen Guthaben beschlossen hatten. Namen wie Abraham, Rothschild, Isaacsohn oder Rosenkranz lassen an der Religionszugehörigkeit der Besitzer wenig Zweifel offen.

Der Schweizerische Bankverein und andere Institute evakuierten auf Wunsch ihrer Kunden die Gelder nicht nur in Richtung USA. Neben England und Kanada standen vor allem Depots in Argentinien im Vordergrund. Da die Schweizer in Südamerika keine eigenen Filialen besassen, galt es zu improvisieren. "Im Verlauf eines Diners, das ich gestern (S.79)

dem argentinischen Aussenminister orientiert habe, hat mir Herr Cantilo mitgeteilt, das der Banco de la Nación von der Société de Banque Suisse [Bankverein] angefragt worden sei, ob die Bank sich damit einverstanden erklären könnte, wenn ihr von schweizerischen Banken Wertschriften in versiegeltem Umschlag, lautend auf den Namen der schweizer Bank, zur Aufbewahrung zugestellt würden, mit der Abrede, dass im Kriegsfalle der Umschlag geöffnet und jedem der in der Sendung bezeichneten einzelnen Titelbesitzer alsdann automatisch ein Konto eröffnet würde. Zu diesem Behufe würde die Sammelsendung eine Anzahl von Separatpaketen enthalten, von denen jedes einzelne mit dem Namen des Eigentümers der Wertschriften bezeichnet und die betreffenden Wertschriften umfassen würde. Diese Titel wären im Kriegsfalle für Rechnung der einzelnen Titelbesitzer in Depot zu nehmen", meldete Jenny, der schweizer Gesandte in Buenos Aires, in einem vertraulichen Brief am 4. August 1939 nach Bern. Die Argentinien willigten in die Pläne des Bankvereins ein.

[Jüdische Konten ohne Kontoinhaber ab 1939 / 1940]

An dem massiven Kapitalanbfluss der Jahre 1939 / 40 waren nicht alle Fluchtvermögen von Nazi-Opfern beteiligt. Viele waren bereits tot oder befanden sich sonstwie nicht mehr in der Lage, ihren schweizer Banken Anweisungen zu übermitteln. Verfolgte konnten schon lange nicht mehr reisen, und der Telefon- sowie Postverkehr in Deutschland, Österreich und später in den besetzten Gebieten unterlag einer systematischen Überwachung. Weiter befanden sich viele in Gefängnissen, in Konzentrationslagern, oder waren bereits ausgewandert und hatten dabei alle Bankdocumente zerstört, um nicht doch noch von NS-Beamten gefangengenommen zu werden.

Somit blieben diese Gelder zum Teil unfreiwillig in der Schweiz deponiert. Ein fataler Umstand, denn im Gegensatz zu den Versprechungen der Bankiers holte sich der lange Arm des Nazi-Apparates regelmässig Fluchtkapitalien und sonstige Guthaben aus der Schweiz zurück [und somit wurde jegliche Neutralität verletzt]. Diese heimlichen Rückschaffungen [ganz im Sinne des rechtsextremen Nazi-Bundesrats Von Steiger von der SVP] begannen allerdings nicht erst mit dem Ausbruch des Krieges, sondern schon viel früher].


[Arisierungen in Deutschland - und "Kommissare" ("Männer in Schwarz") der SS bei schweizer Banken]

[Politischer Druck und Einschränkungen gegen jüdische Unternehmen 1933-1938]

In einer ersten Phase war die Arisierung jüdischer Firmen eines der wichtigsten Mittel. Nebst umfassenden Berufsverboten für Anwälte, Ärzte und andere Sparten waren durch dieses Instrument sehr viele Juden betroffen, weil ein hoher Anteil von ihnen eigene Geschäfte und Firmen besass. So galten 1933 beispielsweise 46 Prozent der deutschen Juden als selbständig erwerbend, und es gab über 100.000 jüdische Betriebe.

Die Arisierungen in Deutschland gingen in zwei Wellen über die Bühne. In einer ersten Phase von 1933 bis 1938 wurden die Juden (S.80)

immer massiver unter Druck gesetzt, ihre Firmen "freiwillig" an einen deutschen "Arier" zu verkaufen. Dazu war jedes Mittel recht.

"Um gute Geschäfte zu machen, brauchte man in wachsendem Masse staatliche Aufträge für Rüstungsgüter und für andere wichtige Versorgungsgüter. Die Wirtschaft, die in immer weniger Bereichen eine freie Wirtschaft war und in immer mehr Bereichen zu einer gelenkten und geplanten Wirtschaft wurde [mit grosszügiger Unterstützung gewisser Bankiers und kriegswichtiger Betriebe wie Opel aus den "USA"] benachteiligte die Juden auf vielfältige und im einzelnen kaum erfassbare Weise. Der Spielraum für Schikanen wuchs, und er wurde höchst unterschiedlich genutzt, in der Gesamttendenz zu Lasten der Juden", schreibt der Berliner Professor für Zeitgeschichte, Ludolf Herbst, in seiner Untersuchung des nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945. Aus dem Teufelskreis gab es kein Entrinnen.

[All diese Diskriminierungen wurden vom NS-Regime mit den kriminellen, zionistischen Organisationen koordiniert, um die Juden nach Palästina zu treiben. Das war ein reibungsloses Zusammenspiel].

Zu den drastisch schrumpfenden Auftragsbüchern kam die Tatsache hinzu, dass die Deutschen nicht mehr bei Juden kaufen durften [dies aber heimlich oft dennoch taten, aber die Volumina stiegen sicher nicht mehr an]. Damit sank der Preis für den "freiwilligen" Verkauf von Tag zu Tag, die Kapitulation der Besitzer war nur eine Frage der Zeit. Viele wanderten daraufhin aus [bzw. die Auswanderung wurde vom Palästinaamt nach Palästina organisiert, mittels Ha'avara-Abkommen konnten Teile des Vermögens und des Hab und Guts nach Palästina mitgenommen werden, oder es erfolgte eine Auswanderung in andere Überseeländer wie Australien oder die "USA", organisiert z.B. vom Hilfsverein der Deutschen Juden], andere schafften es nicht mehr [wenn z.B. das Visum in Marseilles zur Überfahrt nach "Amerika" einfach nie kam]. Einzig Betriebe, die in grossen jüdischen Gemeinden wie Berlin tätig waren, konnten sich noch länger über Wasser halten.

[Zwangsarisierungen nach der Reichskristallnacht am 9. November 1938]

Doch nach dem 9. November 1938 war auch ihr Ende beschlossene Sache. In einer zweiten Stufe wurden die letzten Reste eines Verhandlungsspielraums endgültig beschnitten. Bei den sogenannten Zwangsarisierungen hatten die Betroffenen nichts mehr zu sagen. [Juden wurden in bestimmte Wohnviertel gezwungen als Vorbereitung zur Deportation]. Die Deutschen vertrieben aber die Juden nicht nur aus ihrer eigenen Wirtschaft [und aus den Universitäten, Einstein u.a.]. Mit der fortlaufenden Expansion des Dritten Reiches erlebten auch die besetzten respektive "angeschlossenen" Gebiete rigorose Arisierungswellen. Zu den ersten Opfern gehörten die Juden in Österreich [1938] und der Tschechei [1939].

[Offiziell konnten diese Arisierungen immer damit begründet werden, dass Deutschland von den "USA" seit April 1933 boykottiert wurde bzw. "im Krieg" stand, provoziert durch die jüdisch-zionistische Lobby in New York. Und dieser Wirtschaftsboykott hatte sehr wohl grosse negative Auswirkungen auf Deutschland].


[Schweizer Unternehmer diskutieren, ob sie kuschen sollen - schweizer Banken "überweisen" alles]

[Sudetenlandbesetzung 1938 - Berlin will die Provisionen für einen jüdischen Geschäftspartner haben]

Während dieser ökonomischen Säuberungsaktionen kam die Schweiz immer wieder ins Spiel. Unzählige jüdische Firmen hatten teilweise offiziell verbuchte Konten in der Schweiz oder verfügten über Provisionsguthaben, weil sie für schweizer Firmen die Auslandsvertretungen führten. Treuhänder oder kommissarische Verwalter, die bei vielen Arisierungen von Staates wegen eingesetzt wurden, zogen sukzessive schweizerische Guthaben ab. Teilweise geschah der Raubzug in Anwesenheit der betroffenen Juden, die zusammen mit dem kommissarischen Verwalter in die Schweiz reisten und dort ihre Guthaben abheben mussten. In anderen Fällen hatten sich die Betroffenen bereits (S.81)

wohlweislich ins Ausland abgesetzt, wie das Beispiel Lecoultre illustriert.

Die schweizer Firma in Avenches, die Zubehör für die Textilproduktion in die ganze Welt exportierte, arbeitete seit Ende des Ersten Weltkrieges mit dem selbständigen Vertreter Karl Lederer im tschechischen Tetschen an der Elbe zusammen. Lederer war Jude und hatte demzufolge von einer Osterweiterung des Dritten Reiches nichts zu erwarten. Kurz nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht ins Sudetenland am 1. Oktober 1938 flüchtete er nach Prag. Die Besatzer verloren keine Zeit. Bereits am 25. Oktober landete auf dem Tisch von G. Lecoultre eine klare Anweisung des Sparkassendirektors Rudolf Jäger:

"Als von der hiesigen Zollfahndungsstelle genehmigter Treuhänder für das Vermögen des im Auslande befindlichen Karl Lederer, Tetschen a/.E. [an der Elbe] habe ich aktenmässig feststellen können, dass der Genannte Ihre geschätzte Firma vertreten und demnach Provision zu erhalten hat. Ich bitte mir die Höhe des Provisionsguthabens bekanntzugeben und zur Kenntnis zu nehmen, dass rechtswirksame Zahlungen nur nach Tetschen a/. Elbe zu leisten sind."

Lecoultre hatte Bedenken. Lederers Provisionen an die Deutschen auszuzahlen. Während er den Treuhänder mit der falschen Information täuschte, dass Lederer schon im Sommer in die USA gereist sei und vorher fast alle Rechnungen einkassiert habe, suchte er gleichzeitig Rat bei den Behörden in Bern. Wohl betrugen die restlichen Provisionen nur 150.- Franken, aber Lecoultre wollte auf Nummer sicher gehen. Im Eidgenössischen Politischen Departement konnte sich jedoch niemand zu einer klaren Empfehlung durchringen. Obwohl man wusste, dass es sich um Geld eines Verfolgten handelte, schrieb man Lecoultre lapidar zurück, dass er diejenige Lösung wählen solle, die seinen Interessen am besten entspreche. Ob der Romand schliesslich gezahlt hat, ist nicht bekannt. Das Zögern von Lecoultre zeigt jedoch, dass sich immerhin ein Teil der schweizer Firmen den Anweisungen der Deutschen nicht widerstandslos fügte. Die meist langjährigen, persönlichen Beziehungen mit den jüdischen Vertretern oder Partnerfirmen schufen eine Vertrauensbasis.

[Der "nazitreue" Verwaltungsrat in schweizer Firmen im Ausland - präventive Entlassung von Juden aus schweizer Firmen im Ausland]

Zudem teilten sich die helvetischen Unternehmer bezüglich der Hinnahme von Nazi-Gesetzen in zwei Lager. Anschauungsunterricht lieferte das Beispiel Österreich. Dort verlangte der "Staatskommissar in der Privatwirtschaft" Ende 1938 für Aktiengesellschaften in ausländischem Besitz die Zuwahl (S.82)

eines nazitreuen Verwaltungsrates [also ein Nazi-Spitzel in jedem Verwaltungsrat]. Bei den betroffenen schweizer Firmen in Österreich löste die Regelung in vielen Fällen Protest aus. Verschiedene Firmen weigerten sich, die ihnen derart aufgezwungenen Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates aufzunehmen. Doch nicht alle protestierten [hier ein Schreiben von Pierre Bonna vom Auswärtigen Departement an Ständerat Iwan Dally vom 14. April 1939]:

"Wir sind im Begriffe, uns über die Auswirkungen, die das Begehren des Staatskommissars auf die schweizerischen Interessen in Österreich haben könnte, zu unterrichten. In einer uns von der Gesandtschaft übermittelten Abschrift einer Vernehmlassung des Staatskommissars in der Privatwirtschaft an das Generalkonsulat in Wien wird bemerkt:

'Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass bei einer der zum überwiegenden Teil im Eigentum schweizerischer Bürger befindlichen Aktiengesellschaft, der Bally Wiener Schuh Aktiengesellschaft, bereits über meinen Vorschlag ein Herr kooptiert wurde, und dass dies von Seiten des Präsidenten, Herrn Iwan Bally, lebhaft begrüsst worden ist.'

Da Ihre Firma anscheinend bereits praktische Erfahrungen mit der Kooptierung einer vom Staatskommissar bezeichneten Person in den Verwaltungsrat von Tochtergesellschaften sammeln konnte, wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns Ihre Meinung darüber bekanntgeben wollten",

schrieb Pierre Bonna, der Chef der Abteilung für Auswärtiges im Eidgenössischen Politischen Departement am 14. April 1939 an den Solothurner Ständerat Iwan Dally.

In seinem Brief an Bonna zwei Wochen später konnte Iwan Bally seine lebhafte Begrüssung der deutschen Verfügungen kaum zurückhalten.

"Wir erkundigten uns über den in unseren Verwaltungsrat vorgeschlagenen Herrn und erhielten sehr befriedigende Auskunft. Hierauf setzte ich mich bei meinem nächsten Besuch in Wien mit ihm in Verbindung, lud ihn zum Essen ein, damit wir uns gegenseitig kennenlernten, und tags darauf zu einem Besuche in der Fabrik. Diese Fühlungnahme gab uns gegenseitig den Eindruck, dass wir uns verstehen würden", schrieb Bally.

"Zusammenfassend halte ich es für richtig, dass der Ausländer, der im Reich einen Betrieb besitzt oder leitet, sich dem System anpasst. Dabei braucht er nach unserer bisherigen Erfahrung sein Schweizerwesen nicht aufzugeben."

Diese Anpassung an das System praktizierten verschiedene schweizer Firmen auch bei den kommissarischen Verwaltern. So zahlten sie nicht nur die Provisionsguthaben ihrer jüdischen Vertreter aus, sondern setzten diese zum Teil gleich prophylaktisch auf die Strasse, damit die Filialen im Reich gar nicht erst unter kommissarische Verwaltung gestellt wurden (S.83).

[Schweizer Banken liefern nach Arisierungen jüdische Geschäftsvermögen an Nazi-Deutschland aus - per Überweisung!]

Im Vergleich zu den Handels- und Industriefirmen ist das Verhalten der schweizer Banken gegenüber den beinahe allmächtigen Treuhändern einfacher nachzuvollziehen: Unter bestimmten Voraussetzungen wurden die Guthaben der jüdischen Firmen, die vielfach auch die persönlichen Guthaben der Besitzer umfassten, ohne zu zögern an die Nazis überwiesen. Insbesondere im Fall Österreichs gab es ein Standardvorgehen, das von der Schweizerischen Bankiervereinigung abgesegnet war.


[Arisierungen in Österreich 1938-1939 - und in der Schweiz werden die Konten 'abgeräumt']

["Kommissare" (Arisierer) aus Österreich - schweizer Banken kuschen auch bei absurden deutschen Nazi-Gesetzen -
"Die Nazis räumten so reihenweise jüdische Konten bei schweizer Instituten ab" - selbsternannte "Kommissare"]

"Am 14. April dieses Jahres [1938] ist für das Land Österreich des Deutschen Reiches ein Gesetz über die Bestellung und die Zuständigkeit der kommissarischen Verwalter erlassen worden. Der Verband Zürcherischer Kreditinstitute hat seine Spezialkommission für juristische Fragen beauftragt, die Frage zu prüfen, wie sich die schweizerischen Banken gegenüber sie betreffende Verfügungen der Kommissare über österreichische Unternehmungen zu verhalten haben und hatte die Freundlichkeit, uns zu Handen unserer Mitgliedbanken das Ergebnis der Beratungen dieser Kommission bekanntzugeben", schrieb Präsident Robert La Roche am 31. Mai 1938. La Roche war zusammen mit dem Rest des Verwaltungsrates überzeugt, dass sich alle schweizer Banken gegenüber den Kommissaren gleich verhalten sollten. Er veranlasste, dass das entsprechende Zirkular des Verbandes Zürcherischer Kreditinstitute an alle Mitglieder der Bankiervereinigung verschickt wurde.

Die Konsequenz aus den Empfehlungen der Zürcher war in groben Zügen ganz im Sinne des NS-Staates. Zwar war sich die Spezialkommission über die rechtliche Verbindlichkeit der kommissarischen Anweisungen in der Schweiz nicht ganz im Klaren und meinte, dass diese Frage "allenfalls vom Richter zu entscheiden" sei. Doch am Ende ging es "unter weitmöglichster Berücksichtigung der Rechte der bisherigen Verfügungsberechtigten" vor allem um eigennützigen Selbstschutz, damit man später nicht zu "wiederholter Leistung oder zu Schadenersatz" verpflichtet werden konnte. Die Checkliste für die Mitgliedsbanken basierte einzig auf dem Grundsatz zu überprüfen, ob der Kommissar aufgrund des österreichischen beziehungsweise deutschen Rechts tatsächlich bevollmächtigt war. Dass es sich bei diesen Personen in den meisten Fällen um staatlich eingesetzte Arisierer handelte, spielte keine Rolle.

Die Banken anerkannten die Gesetze, selbst wenn sie noch so absurd waren. Die Empfehlungen der Schweizer zeigen auch, dass sie es sich nicht vorstellen konnten oder wollten, dass die (S.84)

Unterschrift eines jüdischen Geschäftsmannes zu dieser Zeit schon lange nicht mehr freiwillig gegeben wurde. [Die Richtlinien des Verbands Zürcherischer Kreditinstitute]:

"1. Bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sollen Verfügungen des Kommissars nur ausgeführt werden, wenn der Firmainhaber bezw. ein zur Führung der Einzelunterschrift berechtigter unbeschränkt haftender Gesellschaften die schriftliche Zustimmung zur Verfügung des Kommissars erklärt.

2. Bei juristischen Personen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll die Kompetenz des Kommissars zur Verfügung durch einen Auszug aus dem Handelsregister nachgewiesen sein.

3. In Fällen eines Konfliktes zwischen dem Firmainhaber (Einzelfirma, Kollektiv- und Kommandit-Gesellschaft) bezw. der bisherigen Verfügungsberechtigten oder Organe einer juristischen Person einerseits und dem für das betreffende Geschäft eingesetzten Kommissar kann der Schuldner gerichtliche Hinterlegung verlangen bezw. vornehmen."


Mit einer erzwungenen Unterschrift oder einem leicht zu beschaffenden Auszug aus dem Handelsregister waren die Hürden der Bankiers folglich leicht zu nehmen. Vor den "Konflikten" verschlossen die Bankiers in den meisten Fällen die Augen. Die Nazis räumten so reihenweise jüdische Konten bei schweizer Instituten ab.
Und daran sollte sich auch lange Zeit nichts ändern.

[Diese gesamte Raubaktion war die Rache Deutschlands für die zionistische Kriegserklärung gegen Deutschland und den Dauer-Boykott seit 1933].

Die sogenannte Wegleitung der gesetzesgläubigen Banken blieb sogar noch in Kraft, als bereits ruchbar wurde, dass in Österreich auch selbsternannte Kommissare kräftig abkassierten. SS-General Arthur Seyss-Inquart, der von Hitler eingesetzte, österreichische Sicherheits- und Innenminister, bekämpfte diesen Wildwuchs am 2. Juli 1938 mit einer speziellen Anordnung. Er gab bekannt, dass nur der "Staatskommissar in der Privatwirtschaft, Parteigenosse Diplomingenieur Walther Rafelsberger", kommissarische Verwalter einsetzen dürfe.

"Jede von einer anderen Stelle ausgestellte Vollmacht ist ungültig. Wer entgegen dieser Anordnung zu Unrecht weiterhin eine Tätigkeit als kommissarischer Verwalter in der Privatwirtschaft ausübt, wird nach den bestehenden Vorschriften bestraft", verfügte der Innenminister.

Aus den Verlautbarungen des SS-Generals zog der tonangebende Verband der Zürcherischen Kreditinstitute unter anderem die Schlussfolgerung, "dass über die Bestellung der Kommissare gewisse Unklarheiten bestanden haben müssen, so dass Leute ohne Vollmacht als (S.85)

Kommissare aufgetreten sind". Der damit verbundene Raubzug wurde jedoch nicht in Frage gestellt [weil schweizer Unternehmer im Gegenzug jüdische Unternehmungen im Dritten Reich geschenkt erhielten!]. Die Schweizer interessierte nur die reichsinterne Absegnung der Konfiszierungen.

[Der Verbandssekretär schreibt ein Zirkular]: "Unter diesen Umständen empfiehlt sich die grösste Vorsicht und Zurückhaltung gegenüber Anordnungen oder Verfügungen von kommissarischen Verwaltern in der Privatwirtschaft, indem ihre Legitimation nur dann anerkannt werden darf, wenn Gewissheit besteht, dass sie von Diplomingenieur Walther Rafelsberger ernannt worden sind und dass sie noch gegenwärtig im Amte stehen, d.h. nicht abberufen worden sind",

schrieb der Verbansdsekretär in einem Zirkular vom 14. Juli 1938, das die Schweizerische Bankiervereinigung wiederum an alle Mitglieder verteilte. Abgesehen von dieser Warnung blieb somit alles beim Alten. Die Bankiers befolgten zumindest indirekt weiterhin die Anweisungen eines NSDAP-Bonzen und Chef-Arisierers [in den Filialen von schweizer Firmen - und auch auf neutralem schweizer Boden...]

[Der Fall des deutsch-jüdischen Bankiers Thorsch in der Schweiz - Zürcher Gerichte schützen sein Vermögen vor dem Arisierungs-"Kommissar"]

Erst die schweizer Gerichte machten dem grossen Abräumen der kommissarischen Verwalter ein Ende, wie das Beispiel des Bankiers Alfons Thorsch zeigt. Der Wiener konnte sich nach dem Einmarsch der Deutschen in die Schweiz retten und liess sich in Zürich nieder. Seine Firma kam kurze Zeit später unter kommissarische Verwaltung. Thorsch war klar, dass die neuen Herren in seiner Bank die ausländischen Guthaben über kurz oder lang einziehen würden. Tatsächlich erhielten die betreffenden schweizer Banken bald die Routine-Anweisungen des Kommissars. Da jedoch Thorsch bereits sein Veto eingelegt hatte, konnten die Banken nicht wie üblich das Geld einfach an die Nazis abliefern. Der Konflikt zwischen Firmeninhaber und Kommissar war in diesem Fall nicht mehr zu übersehen. Thorschs Guthaben fielen folglich unter eine Sperre, und man traf sich vor Gericht wieder.

Das Bezirksgericht wie auch das Obergericht wiesen die Klage des Kommissars auf Herausgabe der Gelder ab. Damit hatten wenigstens die schweizer Gerichte im März 1939 einmal mehr bewiesen, dass sie die auf rassistischen Devisen- und Vermögensgesetzen begründeten Ansprüche nicht akzeptierten, obwohl in einem deutsch-schweizerischen Abkommen von 1929 die gegenseitige Vollstreckung fremder Gerichtsurteile geregelt war. Dieser Widerstand war allerdings für die meisten Juden nur ein schwacher Trost, denn kaum einer von ihnen befand sich in der glücklichen Lage von Thorsch und konnte vor Ort den Raubzug der Nazis gerichtlich stoppen. Somit blieb nur die Hoffnung, dass die Banken von sich aus die inzwischen klare Rechtssprechung in (S.86)

die Tat umsetzen und ihre auf deutschen Gesetzen basierende Legitimationsauslegung ausser Kraft setzen würden.

Doch diese liessen sich Zeit. Es brauchte zuerst den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges [in Europa], bis den willigen Bankiers dämmerte, dass Auszahlungen an Hitlers Vollstrecker von einer legalen Handlung weit entfernt waren. Am 27. November 1939, also acht Monate nach dem klaren Urteil des Zürcher Obergerichts, bequemte sich die Schweizerische Bankiervereinigung zu einer vertraulichen Anweisung an ihre Mitglieder:

"Wie uns mitgeteilt wurde, sind in letzter Zeit von ausländischen Stellen oder Personen verschiedentlich Weisungen und Begehren an schweizerische Banken ergangen, die sich auf Massnahmen ausländischer, kriegsführender Staaten stützen wie insbesondere die Sequestrierung des Eigentums feindlicher Staatsangehöriger. Wir bitten Sie, diesen Weisungen und Begehren vorderhand keine Folge zu geben, weil die Berechtigung zu diesen Anforderungen nach schweizerischem Recht zuerst abgeklärt werden muss."

Die bereits ausgeräumten Konten österreichischer und tschechoslowakischer Juden wurden mit keinem Wort erwähnt. Offenbar lieferten nicht absurde Rassengesetze, sondern erst eine offizielle Kriegssituation ausreichend Grund zum Handeln. Bis zur definitiven Zahlungssperre verging sogar nochmals fast ein halbes Jahr.

[Die Realität sah noch viel schlimmer aus: Nach Kriegsausbruch waren die an schweizer Unternehmer verschenkten, jüdischen Firmen in Gefahr bombardiert zu werden, und somit war die bedenkenlose "Zusammenarbeit" mit dem Dritten Reich nicht mehr attraktiv genug, laufend das schweizer Gesetz zu brechen. Eine offene und bedenkenlose Zusammenarbeit mit dem Dritten Reich brachte auch die Gefahr von Bomben auf die Schweiz mit sich...].

Während dieser Zeit machten die Banken bei den Berner Aussenpolitikern [Bundesrat Pilet-Golaz] massiv Druck. Sie forderten vom Bund ein Spezialgesetz. Die Absicht der sonst so regelfeindlichen Banken war klar. Aus Angst, die umfassenden Beziehungen und Pfründe im Dritten Reich aufs Spiel zu setzen, versuchten sie sich gegen aussen, ein Alibi für die Zahlungssperre zu verschaffen. Der Bund sollte den bösen, gesetzeswütigen Buben spielen, damit sich die Banken gegenüber den Nazis als hilflose Opfer ihrer eigenen Regierung darstellen konnten. Der Plan scheiterte, denn die Berner Kuscheldiplomaten [Bundesrat Pilet-Golaz forderte die Anpassung der Schweiz] machten sich genau dieselben Gedanken. Sie wollten die Deutschen um keinen Preis mit einem neuen Gesetz provozieren. Die ausgedehntere Auslegung bereits bestehender Beschlüsse blieb daher der einzige Ausweg. In Absprache mit der Abteilung für Auswärtiges des EPD verteilte die Bankiervereinigung am 12. April 1940 die definitiven Verhaltensregeln. Die Mitgliedsbanken wurden darauf aufmerksam gemacht, "dass Weisungen ausländischer Instanzen, welche ihre Kompetenzen aus ausserordentlichen Kriegsmassnahmen schöpfen, gemäss Bundesbeschluss vom (S.87)

21. Juni 1935 über den Schutz der Eidgenossenschaft nicht Folge geleistet werden darf (...). Die schweizerischen Banken werden demzufolge Auskunftsbegehren und Verfügungen solcher Instanzen, worunter auch sog. Sequester, Treuhänder, Zwangsverwalter, kommissarische Verwalter etc. fallen, nicht erfüllen."

Die grosszügige Auslegung des sogenannten Spitzelgesetzes von 1935 bremste den Raubzug nur bedingt. Die Nazis konnten fortan die einfache Frontalvariante mittels kommissarischer Verfügungen zwar nicht mehr anwenden.

[Arisierungen in Rumänien 1940-1944 unter Diktator Antonescu]

Doch es gab noch andere Wege, sich die Schweiz bei der Ausplünderung jüdischer Firmen zunutze zu machen, wie das Beispiel Rumänien zeigte. Nach dem Krieg stellte die Verrechnugnsstelle fest:

"Von 1940 bis und mit 1944 genehmigte unsere Stelle Zahlungen in freien Devisen im Gesamtbetrag von rund Fr. 30.000.000.-. nachdem Rumänien im Verlaufe des Krieges von der deutschen Armee besetzt worden ist [das stimmt nicht, Diktator Antonescu wandte aber Arisierungsgesetze an], und da ferner während dieser Zeit viele rumänische Exportfirmen in jüdischem Besitz von kommissarischen Leitern übernommen wurden, liegt die Vermutung nahe, dass ein ansehnlicher Teil der schweizerischen Zahlungen in freien Devisen effektiv nicht nach Rumänien geflossen, sondern deutschen Begünstigten in der Schweiz zur Verfügung gestellt worden ist." Im Mittelpunkt stand dabei ein Konto der Firma Hansa Romana über 25.000.000 Franken bei der Schweizerischen Bankgesellschaft [SBG, heute UBS]. Laut Angaben der Amerikaner enthielt diese Position unter anderem Vermögen des ehemaligen deutschen Botschafters und des rumänischen Diktators Ion Antonescu (S.88).

Quellen
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Seite 103: Die Liste des Schweinzerischen (Schweizerischen) Bankvereins mit jüdischen Kunden in New York City: Vor den Nazis in Sicherheit gebracht: Auszug aus einer mehrseitigen Liste mit jüdischen Dollar. Konten, die während des Krieges beim Schweinzerischen (Schweizerischen) Bankverein in New York bestanden.  Seite 104: Das jüdische Vermögen von Lecoultre
Seite 103: Die Liste des Schweinzerischen (Schweizerischen) Bankvereins mit jüdischen Kunden in New York City: Vor den Nazis in Sicherheit gebracht: Auszug aus einer mehrseitigen Liste mit jüdischen Dollar. Konten, die während des Krieges beim Schweinzerischen (Schweizerischen) Bankverein in New York bestanden.

Seite 104: Das jüdische Vermögen von Lecoultre: Deutsche Treuhänder machten Jagd auf die ausländischen Vermögen jüdischer Geschäftsleute. Der Fall Lecoultre ist nur ein Beispiel von vielen.

Seite 105: Hakenkreuzfahnen an der Bahnhofstrasse von Zureich (Zürich) 
Seite 105: Hakenkreuzfahnen an der Bahnhofstrasse von Zureich (Zürich): Konnten in den späten dreissiger Jahren ungehindert gezeigt werden: deutsche Hakenkreuze in der Zürcher Bahnhofstrasse -

Seite 106 Dokument von 1939: Die Direktion der Schuhfabrik Bally hatte keine Hemmungen mit Nazikontakten [es kann angenommen werden, dass Bally wie viele andere CH-Firmen nach der Arisierung in Deutschland jüdische Firmen geschenkt bekommen hatten]
Seite 106 Dokument von 1939: Die Direktion der Schuhfabrik Bally hatte keine Hemmungen mit Nazikontakten [es kann angenommen werden, dass Bally wie viele andere CH-Firmen nach der Arisierung in Deutschland jüdische Firmen geschenkt bekommen hatten]


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Quellen


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