-- UNA=Untergruppe
Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a.
gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und
Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs
gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut
Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage,
Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut
Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
1.3 Die Vorbereitung des Widerstandes
ab 1981
1.3.1 Das Grundlagendokument des Generalstabschefs von
1981 - [am sinnlosen Konzept der Vorbereitung eines
"Widerstandes" VOR einer allfälligen Invasion wird
festgehalten]
Man muss einmal ganz klar
sehen: Die SINNLOSE Organisation von
bewaffnetem Widerstand vor einer Invasion -
die NATO ist der Oberbefehlshaber
-- bei einer Invasion der Roten Armee in
Westeuropa hätte die NATO alle mögliche
Gegenwehr aufgeboten
-- die Schlacht hätte in Deutschland und in
Österreich stattgefunden und hätte nie die
Schweiz erreicht
-- in Deutschland war die Friedensbewegung
bereits sehr verbreitet, denn sie weigerten
sich, Deutschland zum Schlachtfeld verkommen zu
lassen und wehrten sich gegen den
NATO-Doppelbeschluss
-- die NATO ist von Logenmitgliedern geführt,
die in denselben Logen sitzen wie die
kommunistischen Logenmitglieder - der ganze
Kalte Krieg in Europa ist also ein Theater, um
Arbeitsplätze zu schaffen
-- falls eine Besetzung der Roten Armee in der
Schweiz stattgefunden hätte, dann wäre eine
Sowjetisierung des Landes wahrscheinlich mit der
Deportation von ca. 1/3 der Bevölkerung
vonstatten gegangen: Alle Kapitalisten,
Ladenführer, deren Familienmitglieder und alle
"USA"-Fans und Mondlandungsfans wären nach
Sibirien deportiert worden. Der Rest wäre voll
für die Arbeit eingespannt worden und hätte
keine Zeit für irgendeinen Widerstand mehr
gehabt. Eventuell könnten noch künstliche
Hungersnöte provoziert werden.
Man sieht, der Widerstand
kann erst NACH einer erfolgten Invasion
organisiert werden, weil die Umstände
unkalkulierbar sind (Bericht von Bundesrat
Chaudet von 1957, S.177). Aber da Schweizer zu
reich geboren sind, um zu lesen und zu denken,
haben die schweizer Verantwortlichen weiterhin
im Innern 100.000e Menschen politisch verfolgt
und haben sich neue Feinde ERFUNDEN, um einen
bewaffneten Widerstand sinnlos im Voraus zu
organisieren...
|
[Oberst Bachmann wird abgelöst -
Cattelan - Bundesrat Chevallaz überarbeitet das Konzept
von Bachmann]
Nach der Ablösung von Oberst Bachmann als Chef des
Spezialdienstes und der Ernennung eines neuen Chefs Ende
des Jahres 1979 [Cattelan?] begann die Armeeführung im
Einvernehmen mit dem damaligen Vorsteher des EMD,
Bundesrat Chevallaz, ein neues Konzept für die
Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet zu
erarbeiten.

Bundesrat Chevallaz, Portrait, Bundesrat des EMD
1973-1983 [1] - er lässt ein neues "Konzept" für
die Vorbereitung von Widerstand vorbereiten -
wieder absolut SINNLOS (Bericht von Bundesrat
Chaudet von 1957, S.177) aber wahrscheinlich im
Auftrag der NATO!
Chevallaz ist zuerst Bundesrat des
Finanzdepartements (1974-1979) und dann Bundesrat
des Militärdepartements (1980-1983) [web10].
Generalstabschef der Schweizer Armee ist

Schweizer Generalsstabchef Hans Senn, Profil [2]
Zumstein wird zuweilen als "Charakterkopf"
beschrieben, an denen es in der schweizer Armee
oft eher mangeln würde, so in der NZZ im Jahre
2009 [web12]:
<Zuweilen hört man auch,
dass es zurzeit an Charakterköpfen mangle, etwa
an solchen vom Zuschnitt des früheren
Korpskommandanten Jörg Zumstein. Dieser
Generalstabschef, der die Geschicke der Armee
von 1981 bis 1985 mitbestimmte, war tatsächlich
ein eindrücklicher Offizier, der unumwunden
sagte, was er dachte, und auch Dispute mit
seinem Departementsvorsteher, Georges-André
Chevallaz, nicht scheute.> [web12]
|
[Das "Grundlagendokument" von 1981 zur Geldverschwendung
für die sinnlose Organisation eines "Widerstands" vor
einer Invasion - der Bundesrat erhält das
"Grundlagendokument" NICHT]
Am 7. September 1981 erliess der Generalstabschef [Jörg
Zumstein] ein Grundlagendokument zur Vorbereitung des
Widerstandes, welches er auf den Bericht des Bundesrates
über die Sicherheitspolitik der Schweiz von 1973 (Konzeption
der Gesamtverteidigung), insbesondere deren Ziffern 426 und
717, abstützte.
Weder Bundesrat Chevallaz [EMD] noch der
Gesamtbundesrat wurden mit diesem Dokument bedient; bis
zur Einsetzung der PUK EMD [im Jahre 1989/1990] erhielten
weder die Vorsteher des EMD (1984-1986: Delamuraz (FDP);
1987-1989: Koller (CVP) [web12]) noch der Gesamtbundesrat
Kenntnis von diesem oder den folgenden
Grundlagendokumenten zur Widerstandsorganisation. In
diesem Grundlagendokument formulierte der Generalstabschef
die Zielsetzungen:
"Endziel des Widerstandes ist die Wiederherstellung der
schweizerischen Souveränität in rechtsstaatlicher Freiheit
in den heutigen Grenzen."
[Der Befehl von Zumstein zur Bildung der
Widerstandsorganisation P-26]
Zur Erreichung dieses Zieles befahl der Generalstabschef
[Zumstein] die Schaffung einer Organisation, die er mit
"Projekt 26" oder kurz "P-26" bezeichnete und der er
folgenden Auftrag erteilte:
-- "Planung und Vorbereitung der Führung, des Einsatzes,
der Ausrüstung und der logistischen Unterstützung der
Widerstandsorganisation;
-- Rekrutierung und Ausbildung einer Kaderorganisation
ergänzt durch Fachspezialisten;
-- Sicherstellung von Schutz und Kontinuität der
Widerstandsorganisation;
-- Aktivieren des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet
auf Befehl;
-- Führen des Widerstandes auf Befehl, ..."
Aus dieser Auftragsformulierung geht hervor, dass der
Generalstabschef zwischen zwei Organisationen unterschied:
einer Kaderorganisation und einer Widerstandsorganisation.
Das EMD [wer???] legte im [S.189]
Rahmen der Untersuchung auf diese Unterscheidung
erheblichen Wert und wies mit Nachdruck immer wieder
darauf hin, dass die heute bestehende Organisation keine
Widerstandsorganisation, sondern eine Kaderorganisation
sei. Es rechtfertigt sich daher, zunächst (Ziff; 1.3.2)
"die Konzeption des Widerstandes" anhand der Ziele zu
beschreiben, die der Generalstabschef im
Grundlagendokument der "eigentlichen"
Widerstandsorganisation gesetzt hat; im Besetzungsfall
würde diese Widerstandsorganisation durch einen Ausbau der
heutigen Kaderorganisation entstehen. Anschliessend
(Ziff.. 1.3.3) soll die bestehende Kaderorganisation P-26
dargestellt werden.
1.3.2 Die Konzeption des Widerstands - [die Fantasien
des Herrn Zumstein nach einer Sowjetisierung der Schweiz
durch die Rote Armee]
Wir müssen uns vor Augen halten,
was eine sowjetische Besetzung bedeuten würde:
Eine sowjetische Besetzung
der Schweiz hätte eine "Sowjetisierung" zur
Folge gehabt, das heisst die Entrechtung aller
kapitalistisch orientierten Bewohner und die
Deportation von ca. 1/3 der Bevölkerung nach
Sibirien:
-- alle Kapitalisten
-- alle Ladenbesitzer
-- alle Angehörigen der Kapitalisten und
Ladenbesitzer
-- alle "Freunde" der kriminellen "USA"
-- alle Leute, die Kontakte in die "USA" haben
etc.
Es wäre nicht mehr viel
übriggeblieben, und der verbleibende Teil der
schweizer Bevölkerung wäre dermassen
eingeschüchtert oder für weitere
Kriegshandlungen eingespannt gewesen, so dass
ein Widerstand sowieso unmöglich gewesen wäre.
Eine sowjethörige, schweizer Regierung hätte den
"Rest" besorgt und ein Gulag-System in der
Schweiz eingerichtet. Aufstände werden
niedergeschlagen. Insofern verändern sich dann
die Umstände total und jegliche Vorbereitung
eines "Widerstandes" VOR einer Invasion ist
absolut sinnlose Geldverschwendung. Aber Herr
Zumstein weiss davon scheinbar nichts, weil er
keine Geschichtskenntnisse über die
sowjetisierten Staaten Weissrussland,
Baltenstaaten und Ostpolen hat. Ein Dummling
Zumstein organisiert also mit Millionen einen
"Widerstand", der am Ende gar nicht existieren
könnte, weil die Bevölkerung total
durcheinandergewürfelt würde und auch neue
Widerstandsgruppen spontan entstehen.
Und dieser Dummling Zumstein ist nicht allein:
Ganz Westeuropa organisiert "Widerstand" im
Voraus [web18].
|
1.3.2.1 Übersicht
[Zumsteins Fantasie: Besatzungsmacht verunsichern -
Widerstandswillen stärken - Kollaboration unterbinden]
Zur Erreichung des "Endzieles des Widerstandes" (vgl.
Ziff. 1.3.1), der "Wiederherstellung der schweizerischen
Souveränität in rechtsstaatlicher Freiheit in den heutigen
Grenzen", soll der Widerstand gemäss dem
Grundlagendokument des Generalstabschefs im feindbesetzten
Gebiet "die Besetzungsmacht verunsichern, den
Widerstandswillen der Bevölkerung stärken und die
Kollaboration unterbinden".
Hierfür ist der Widerstandsorganisation aufgetragen, den
gewaltsamen Widerstand zu führen und den gewaltlosen
Widerstand zu lenken und zu unterstützen. Dabei ist sie
selbst und sind ihre Mitglieder nicht autonom, sondern
"den aufgrund der Bundesverfassung handelnden politischen
Behörden über die von diesen eingesetzten hierarchischen
Zwischenglieder unterstellt". Ein zentrales
"Zwischenglied" innerhalb dieser Hierarchie ist der Chef
der Widerstandsorganisation, dessen Bestellung dem
Bundesrat beantragt werden soll, sobald die Lage es als
notwendig erscheinen lässt. Bis zur Bezeichnung eines
solchen Chefs der Widerstandsorganisation hat der Chef des
Projektes 26 (der "auf Befehl" den Widerstand im
feindbesetzten Gebiet zu aktivieren und "auf Befehl" den
Widerstand zu führen hat) diese Funktion. [S.190]
Ergänzung: P-26 innerhalb
der NATO - viele Geheimarmeen der NATO - die
"Strategie der Spannung" mit Anschlägen, um
die Kommunisten in Westeuropa zu
diskreditieren
Der PUK-Bericht EMD verschweigt, dass der P-26
nur eine der vielen Geheimarmeen der NATO war.
Und alle Gruppierungen, die ein bisschen "links"
standen, wurden systematisch zu Feinden erklärt,
weil sie einen Umsturz begünstigen könnten
[web18]. Zitat:
<Während des Kalten Krieges befürchteten in
den meisten westeuropäischen Staaten vor allem
bürgerliche Parteien und Organisationen die
Übernahme der Regierungsmacht durch
kommunistische oder andere linksgerichtete
Kräfte. Dies führte zur illegalen Bildung von
Geheimarmeen unter Befehlsgewalt der NATO in
fast allen westeuropäischen Ländern, siehe
Gladio.
In der Schweiz wurde deshalb
die Organisation P-26 (Projekt 26) gegründet.
Ihre Aufgabe sollte es sein, sowohl bei einer
demokratischen Machtübernahme von klar links
stehenden Kräften wie auch bei einer
militärischen Besetzung den bewaffneten
Widerstandskampf aus dem Untergrund zu
führen.> [web18]
Die Tatsache, dass der P-26 ein Element der NATO
war, ist natürlich eine unglaubliche
Neutralitätsverletzung. Schlimmer geht's nimmer.
Herr Daniele Ganser (*1972) hat eine grosse
Analyse über die kriminelle NATO verfasst mit
dem Titel "Nato-Geheimarmeen
in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte
Kriegsführung". Er schildert in
einem Interview einige grundlegende Details, wie
der "Spezialdienst" und der P-26 in der NATO
integriert waren und wie die NATO mit Anschlägen
und Menschenrechtsverletzungen die Kommunisten
immer wieder diskreditierte [web19]:

Buch von Daniele Ganser: Die NATO-Geheimarmeen
in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte
Kriegsführung [3]. Da ist der P-26 mit dabei -
und das ist eine totale Neutralitätsverletzung!
- Historiker Daniele Ganser, Portrait [16]
<Daniele Ganser: Die
zentrale Erkenntnis meiner Forschungsarbeit ist,
dass es in der Zeit des Kalten Krieges – also
zwischen 1945 und 1990 – in allen
westeuropäischen Ländern Geheimarmeen gegeben
hat. In Italien war das die Gladio, in der
Schweiz die P26, in Norwegen das ROC, in
Dänemark Absalon etc. Ein zweiter wichtiger
Punkt ist, dass diese Armeen von der NATO
koordiniert und kommandiert wurden. Innerhalb
des SHAPE* gab es dafür zwei Kommandostrukturen,
das ACC* und das CPC*. Drittens weiss man heute,
dass ein Teil dieser Armeen die Strategie der
Spannung praktiziert hat.
BULLETIN: Welche Aufgaben
hatten diese Geheimarmeen?
D. Ganser: Als sogenannte «stay
behind armies» hätten sie im Falle einer
Invasion durch den Warschauer Pakt auf besetztem
Gebiet eine Widerstandsarmee gebildet und mit
Sabotageakten und Gefechten den Invasor
schwächen sollen. Zu diesem Zweck wurden im
Lande verteilt geheime Depots mit Waffen,
Munition, Sprengstoffen und anderer
militärischer Ausrüstung angelegt.
BULLETIN: Und was war das Ziel
der «Strategie der Spannung“?
D. Ganser: In einigen Ländern,
aber nicht in der Schweiz, waren die
Geheimarmeen in eine ganze Serie von
terroristischen Operationen und
Menschenrechtsverletzungen verwickelt, die dann
den Kommunisten in die Schuhe geschoben wurden,
um die Linke zu diskreditieren und bei den
Wahlen zu schwächen. Diese Operationen hatten
immer zum Ziel, ein Maximum an Angst in der
Bevölkerung zu verbreiten. Sie reichten von
Bombenanschlägen in Zügen, auf Marktplätzen und
Bahnhöfen (Italien) über systematische
Folterungen von Regimegegnern (Türkei), der
Unterstützung für rechte Staatsstreiche
(Griechenland und Türkei) bis zur Zerschlagung
von oppositionellen Parteien im eigenen Land
(Spanien) oder in den abhängigen
Kolonialgebieten (Portugal).
Man muss sich das so
vorstellen, dass die geostrategischen
Hauptakteure und ihre Geheimdienste – also in
den USA die CIA und in England der MI6, – sich
gesagt haben: Wenn in einem europäischen Land
eine kommunistische Regierung an die Macht
kommt, dann wird der Westen von innen heraus
destabilisiert, und wenn sie den
Verteidigungsminister stellen können sie NATO
Geheimnisse an Moskau verraten und erfahren
zudem von der Geheimarmee – also müssen sie mit
allen Mitteln von der Regierung ferngehalten
werden. Andererseits bestanden in den meisten
Ländern Demokratien, wo die Leute frei wählen
konnten, also wurde ein Mittelweg gesucht. Mit
der Strategie der Spannung wurden die Leute
gezielt manipuliert.> [web19]
Und die dritte Aufgabe der Geheimarmeen waren
"die direkte militärische Interventionen" z.B.
der Staatsstreich in Griechenland 1967. In
Frankreich agierte die NATO-Geheimarmee gegen
Algerier, in der Türkei gegen Kurden, in Italien
gegen Kommunisten.Die NATO-Geheimarmeen gab es
auch in den neutralen Ländern "Finnland,
Schweden, Österreich und Schweiz."
|
[Cattelans Fantasie einer Planung von
Widerstand vor der erwarteten Invasion]

Efrem Cattelan, angeblicher Chef der
Widerstandsorganisation P-26 1979-1990, Portrait von 2012
[4]
Der eigentliche Gründer und Chef war Helmut Hubacher, der
auch Chef des kriminellen P-27 ist.
Es gibt gewichtige Argumente, dass
Efrem Cattelan NICHT der Chef des P-26 war:
-- er spricht kaum Englisch, obwohl der P-26 eng
mit anderen Geheimdiensten, vor allem aber mit
England und dem kriminellen Geheimdienst MI6
kooperiert
-- seine Auslandsreisen beschränkten sich auf
Thailand [web18].
|
Aber folgen wird dem PUK-Bericht EMD:
Der Chef der Organisation P-26 [angeblich
Cattelan] erstellte, gestützt auf diese Leitideen des
Generalstabschefs, die für die Organisation massgebliche
Grunkonzeption vom April 1982. Darin definierte er die
Grundmöglichkeiten (Szenarien), bei denen die
Widerstandsorganisation ganz oder teilweise zum Einsatz
kommen sollte, er führte eine Auftragsanalyse durch und
bearbeitete die Probleme der Führung des Widerstandes im
feindbesetzten Gebiet. Auf einzelne Aspekte sowohl des
Grundlagendokuments als auch der Grundkonzeption wird
dieser Bericht bei der Darstellung der Organisation
(1.3.3) wiederholt zurückkommen. Die für das Verständnis
der "Konzeption des Widerstandes" wichtigen Gesichtspunkte
sollen indessen bereits hier einlässlich dargestellt
werden.
1.3.2.2 Einsatzszenarien
In der Grundkonzeption vom April 1982 werden unter Ziffer
5 "Grundmöglichkeiten zukünftiger Entwicklungen
(Szenarien)" folgende Lagen als denkbar bezeichnet, "bei
denen die Widerstandsorganisation ganz oder teilweise zum
Einsatz kommt":
"5.1 Fall Durchmarsch
Dieser führt zu einer Teilbesetzung des Landes. Das Ziel
dieser Aktion gilt primär nicht der Eroberung der Schweiz.
5.2 Fall,Einfall
Dieser führt vorerst zu einer Teilbesetzung. Das Ziel aber
ist die Eroberung des Landes. Wird es erreicht, so tritt
der dritte Fall ein.
5.3 Besetzung
In diesem Falle wurde die Schweiz militärisch erobert und
besetzt. Ob sie anschliessend in ihren heutigen Grenzen
bestehen bleibt oder ob sie z.B. nach Sprachen und
Kulturen den entsprechend grösseren europäischen Regionen
zugeteilt wird, liegt in der Hand der Besetzungsmacht.
Sollte das eintreten, so erlischt Zielsetzung und Auftrag
an die Widerstandsorganisation nicht. Sie können höchstens
dadurch erschwert werden.
5.4 Umsturz
Als letzter Fall erscheint der innere Umsturz durch
Erpressung, Unterwanderung und/oder dergleichen möglich.
Auch in diesem Falle ist das Ziel eine Besetzung der i
ganzen Schweiz. [S.191]
5.5 Europa
Bewusst wurden vorläufig Szenarien im europäischen Raum
ausgelassen."
Würdigung
Die PUK EMD hatte nicht die Aufgabe, Szenarien von
militärischen Grundkonzeptionen oder Einsatzkonzeptionen
für eine Widerstandsbewegung zu beurteilen. Sie kann sich
indessen nicht davon dispensieren, politische Überlegungen
anzustellen. Mit dem "Umsturz durch Unterwanderung" wird
eine Einsatzmöglichkeit definiert, die unter
demokratischen Gesichtspunkten nicht annehmbar ist. Dieses
Szenario schliesst nicht aus, dass die Organisation auch
bei einem in demokratischen Formen zustandegekommenen
Machtwechsel eingesetzt werden könnte. Nach Meinung der
PUK EMD, die vom Bundesrat geteilt wird, kann es in einer
Demokratie nicht Aufgabe der Führung einer
Widerstandsorganisation sein zu beurteilen, ob ein
politischer Machtwechsel auf Unterwanderung beruht - und
daher mit den Mitteln des Widerstandes rückgängig zu
machen ist - oder ob ein solcher Machtwechsel das Ergebnis
einer freien und durch keine Unterwanderung verfälschten
Meinungsbildung der Mehrheit darstellt - und daher zu
akzeptieren ist.
Dass im übrigen die Bekämpfung der Unterwanderung als
solcher keinesfalls Aufgabe einer Widerstandsorganisation,
sondern nur der hierfür verantwortlichen politischen
Organe sein kann, bedarf keiner weiteren Erwähnung.
1.3.2.3 Die Aktivierung der Organisation
Die Aktivierung der Widerstandsorganisation erfolgt "auf
Befehl". Die PUK EMD konnte allerdings nicht eruieren, wer
für die Erteilung dieses Befehls als zuständig gilt
[gemäss Informationen aus schweizer Justizkreisen Helmut
Hubacher]. Es steht fest, dass der Chef von P-26 in dieser
Hinsicht Befehlsempfänger [vom P-26-Gründer Hubacher] ist
und damit keine Kompetenz hat, von sich aus die
Organisation zu aktivieren. Eine klare Kompetenzregelung
fehlt hingegen [bleibt geheim, ist Hubacher]. Mit dem
Hinweis, die Organisation sei "den aufgrund der
Bundesverfassung handelnden [S.192]
politischen Behörden über die von diesen eingesetzten
hierarchischen Zwischenglieder unterstellt", wird in
dieser zentralen Frage keine klare Antwort erteilt.
Aufgrund des in Friedenszeiten geltenden
Unterstellungsverhältnisses (vgl. Ziff. 1.3.3.2) muss
angenommen werden, dass, solange kein besonderer Chef der
Widerstandsorganisation vom Bundesrat ernannt worden ist,
der Generalstabschef die Befehlsgewalt über die
Organisation für sich beansprucht. Wie die
Unterstellungsverhältnisse nach Wahl eines Chefs der
Widerstandsorganisation durch den Bundesrat geregelt
wären, ist unklar.

Hof [5] und Karte [6]: Hubacher hat das
Hauptquartier des P-26 in "Friedenszeiten" in
Lochbach (Dorfteil von Oberburg) gleich 5 km neben
seinem Heimatort Krauchthal organisiert...
|
Würdigung
Die PUK EMD hält fest, dass die
Konzeption des Widerstandes in einer wesentlichen
Kompetenzfrage notwendige Regelungen vermissen lässt. Die
Gefahr, dass eine Aktivierung ohne oder sogar gegen den
Willen der obersten politischen Landesbehörden ausgelöst
werden könnte, macht die Organisation zu einem Machtmittel
von Personen, die keiner demokratischen Kontrolle
unterstehen.
1.3.2.4 Die Auslösung der Widerstandsaktivitäten
Die Widerstandsorganisation führt den Widerstand "auf
Befehl" [von Hubacher]. Die PUK EMD konnte wiederum keine
sichere Kenntnis darüber erlangen, wer für sich die
Befehlsgewalt beansprucht - und von der Organisation
Gefolgschaft erhielte. Feststellungen und Würdigung
entsprechen in diesem Punkt vollumfänglich den Darlegungen
unter Ziffer 1.3.2.3.
1.3.2.5 Die Formen des Widerstandes
Der Widerstand ist nach der Vorstellung der Schöpfer der
Konzeption in einer ersten Phase gewaltlos. Der Chef P-26
führte in diesem Zusammenhang in der Grundkonzeption vom
April 1982 aus: "Zumindest in der Anfangsphase des
Widerstandes soll das Schwerge- [S.193]
wicht auf den Nachrichtendienst, die psychologische
Kampfführung und den gewaltlosen Widerstand gelegt
werden." Und: "Die Gewichtung zwischen gewaltlosem und
gewaltsamem Widerstand kann sich, je näher die Phase der
Wiederbefreiung kommt, entsprechend verschieben." Vor der
PUK EMD legte der Chef P-26 [Cattelan] dar, auch in der
Ausbildung der Mitglieder von P-26 werde auf allen Stufen
immer wieder hervorgehoben, "dass gewaltsame Einsätze nur
unterstützenden Charakter haben eine Unterstützung kann
niemals eine Hauptwaffe sein". Nicht ausdrücklich erwähnt
ist in der Grundkonzeption das Schwergewicht in einer
späteren Phase.
Kommentar: Dabei
wird total vergessen, dass in einer "sowjetisch"
besetzten Schweiz gewaltsamer Widerstand mit einer
sofortigen und brutalen Sippenhaft beantwortet
wird. Aber von Geschichte haben schweizer Militärs
ja nur so viel Ahnung, wie das schweizer Fernsehen
sendet...
|
[Ausbildung mit Kursen: "Geniekurse"
für Sabotage - die technische Ausbildung]
Aufgrund der Ausbildungsprogramme und der Bewaffnung muss
angenommen werden, dass Sabotageaktionen ein grosses
Gewicht beigemessen wird. Nach der Grundausbildung weist
allein der Geniekurs eine Anzahl von sechs verschiedenen
Fachkursen auf», die den "Pionier" befähigen sollen,
selbständig spreng-, brand- und waffentechnische Aufträge
zu rekognoszieren, zu planen und auszuführen. Der
Geniedienst ist der militärische und auch bestandesmässige
Hauptteil der Organisation, für den zwei
Instruktionsunteroffiziere vollamtlich im
Ausbildungseinsatz stehen. Der Geniedienst hat nach der
Grundkonzeption einen klar umschriebenen Auftrag: Er plant
Einsätze, bereitet materiell Anschläge vor und schädigt
mit Sabotageaktionen die Besetzungsmacht an Material und
Objekten. Es ist der Geniedienst, der den gewaltsamen
Widerstand führt, wobei der Einsatz der physischen Mittel
mit dem Nahen der Befreiung zunehmen soll. Als geeignete
Angriffsobjekte werden z.B. bezeichnet:
-- Wasserversorgungen [Staudämme, Flusskraftwerke],
-- Elektrizitätswerke,
-- Bahnbetriebe [Gotthardtunnel, Simplontunnel,
Eisenbahnkreuz Olten]
-- Tanklager,
-- Radio,
-- Telegrafie,
-- Fernsehen,
-- Telefon,
mittels Aktionen wie:
-- Beschuss,
-- Sprengen,
-- Brandschatzung,
-- Einsatz chemischer oder physikalischer Mittel (Waffen,
Spreng-, Brand- und chemische Mittel, wie Säuren, Laugen,
Lösungsmittel, Chemikalien).
Als eine besondere Form des Widerstandes ist nach dem
Grundlagendokument des Generalstabschefs auch die
Unterbindung jeder Kollaboration der Bevölkerung mit der
Besetzungsmacht zu verstehen. [S.194]
Kommentar: Ein
Widerstand mit Sprengung von Infrastrukturen geht
meistens "nach hinten los" und schädigt dann noch
die verbliebene Bevölkerung und ergibt neue
Verfolgung und Sippenhaft und Deportation. All
diese Widerstandsprojekte unter einer Sowjetmacht
sind absolut IRREAL. Aber die schweizer Militärs
wissen nur so viel von Geschichte, wie das
schweizer Fernsehen sagt. Die Sowjetisierungen
wurden im Detail scheinbar NIE studiert, und es
wurde auch nie mit der Bevölkerung in sowjetisch
besetzten Staaten gesprochen, sondern es wurden
nur Propagandafilme des schweizer Fernsehens
angeschaut. Mein Gott Walter...
|
Würdigung - [das Schwergewicht des
P-26 lag auf der Ausbildung zum gewaltsamen Widerstand]
Wie weit der gewaltlose Widerstand tatsächlich ausgebildet
und geübt werden kann, ist für die PUK EMD schwierig zu
beurteilen. Aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden
Ausbildungsprogramme und auch mit Blick auf die
vorhandenen Waffen und verfügbaren
Sprengausbildungsmöglichkeiten gewann sie den Eindruck,
dass der Ausbildung im gewaltsamen Widerstand erheblich
mehr Gewicht beigemessen wird als der Ausbildung im
gewaltlosen Widerstand. Namentlich die Ausgestaltung des
Geniedienstes führt zur Annahme, dass die
Widerstandsorganisation mit Schwergewicht den gewaltsamen
Widerstand vorbereitet.
Kommentar: Ein gewaltsamer
Widerstand wäre von einer "Sowjetmacht" mit
grausamer Sippenhaft und Deportation beantwortet
worden, so dass bald KEIN Widerstand mehr
stattgefunden hätte.
|
[Eventuell Einsatz gegen
kollaborierende Schweizer]
Die Unterbindung der Kollaboration kann zwar gewaltlos,
durch Stärkung des Widerstandswillens auf
propagandistischem Wege angestrebt werden, doch steht sie
nach allen Erfahrungen im Zeichen der Gewalt und war, wie
die Geschichte zeigt, oftmals mit exzessiven Reaktionen
verbunden. Der Chef von P-26 erklärte vor der PUK EMD, der
Einsatz gewaltsamer Mittel gegen Schweizer sei untersagt.
Aus den Unterlagen ergibt sich dies allerdings nicht.
1.3.2.6 Die zentrale Führung des Widerstandes
Die Grundkonzeption geht davon aus, dass sich im Falle
einer Besetzung automatisch Widerstandsgruppen formieren,
die voneinander unabhängig und untereinander ohne
Zusammenhalt sind und unter denen Rivalitäten entstehen
können. Es sei daher zu versuchen, die Tätigkeit
verschiedener Gruppen auf ein Ziel auszurichten. Die
ausbildungsmässige, materielle und wirtschaftliche Stärke
sowie die notwendige politische Unterstützung könnten
einer :Gruppe ein Gewicht verleihen, das es ihr erlauben
würde, eine führende Rolle zu spielen. Zudem könne die
Erklärung, wer für die Führung des Widerstandes
verantwortlich sei und wer demzufolge zu entscheiden habe,
Rivalitäten unter den Gruppen mindern, unter Umständen
sogar zum Teil verhindern. [S.195]
Im gleichen Sinne äusserte sich auch die Studienkommission
für strategische Fragen im Bericht "Grundlagen einer
strategischen Konzeption der Schweiz" vom 14. November
1969 (Ziff. 70): "Widerstand verfehlt seinen Zweck, wenn
er zur unkoordinierten und unüberlegten Abfolge von
Gewaltakten degeneriert. Die Aktionen einzelner
Widerstandsbewegungen, welche in grosser Entfernung
voneinander operieren, erreichen ihre grösste Wirkung
dann, wenn sie von einer zentralen Führung aufeinander
abgestimmt werden und einer einheitlichen Zielsetzung
gehorchen.
Für Freund und Feind muss klar sein, dass der Widerstand
dem von der legitimen Regierung vertretenen Willen zur
Befreiung des Landes entspricht. Wenn diese formelle
Anerkennung nicht schon vorsorglich erfolgt ist, muss sie
von der aus dem Exil oder versteckt im eigenen Land
handelnden Regierung rechtzeitig und unmissverständlich
erklärt werden."
Ein ehemaliger Vorsteher des EMD äusserte sich vor der PUK
EMD im gleichen Sinne, als er sagte, es bestehe die
Gefahr, "dass sich bei Nichtexistenz einer dem
Generalstabschef unterstellten, offiziellen Organisation
eine private Widerstandsgruppe bilde"; als Beispiel führte
er den "Bund junger Offiziere 1939/1940" an (Übersetzung
PUK EMD). Die Existenz einer solchen offiziellen
Organisation schliesse zwar das Aufkommen einer privaten
Widerstandsbewegung nicht aus, "aber sie beseitigt den
Grund, eine zu bilden. Ich versetze mich in die Lage eines
Invasionsfalls: in der Bevölkerung - in einem grossen Teil
der Bevölkerung - wird der Wille bekundet, Widerstand zu
leisten. In diesem Augenblick gibt sich die offizielle
Organisation - sofern sie besteht - behutsam zu erkennen
und organisiert diesen Widerstand. Bei Nichtexistenz
dieser offiziellen Organisation bilden sich indessen
unkontrollierte Gruppen ..." (Übersetzung PUK EMD).
Würdigung
Die PUK EMD spricht sich nicht darüber aus, ob sich die
"offizielle" Widerstandsorganisation im gegebenen Falle
mit der notwendigen Autorität und Legitimität
durchzusetzen vermöchte. Daran sind zumindest Zweifel
erlaubt für den Fall, dass sich die Landesregierung, von
der die Organisation ihre Autorität herleiten will, als
[S.196]
Folge einer Besetzung nicht mehr äussern kann oder sich
sogar gezwungenermassen gegen die Widerstandsorganisation
äussern muss. Die PUK EMD weist auch darauf hin, dass das
Risiko eines Scheiterns der Organisation im Ernstfall um
so grösser ist, je weiter die Vorbereitungen in
Friedenszeiten vorangetrieben werden. Je höher der
Organisationsgrad, desto fassbarer wird die Organisation.
Je grösser die personelle Vorbereitung, desto anfälliger
wird die Organisation im Falle des Versagens dieser
Personen im Ernstfall.
1.3.3 Das Projekt 26 ("P-26")
1.3.3.1 Auftrag - [Kern des Widerstands bilden, der
sich nach der "sowjetischen" Besetzung entfalten kann]
Gegenüber der PUK EMD wurde erklärt, die bestehende
Organisation sei nicht in der Lage, den Widerstand zu
führen. Vielmehr habe sich aus ihr die
Widerstandsorganisation zu entwickeln; erst und nur diese
sei befähigt, den Widerstand zu führen. Im Bericht vom 13.
August 1990 "zur Rechtsgrundlage der Kaderorganisation für
den Widerstand im feindbesetzten Gebiet" an die PUK EMD
legte das EMD ausführlich diese Auffassung dar:
"Unter dem Namen "Projekt 26" bzw. "P-26" wird die heute
bestehende Kaderorganisation für die Vorbereitung des
Widerstandes im feindbesetzten Gebiet verstanden. Ihre
Mitglieder sind nicht in der Armee eingeteilt und werden
erst ab dem 45. Altersjahr rekrutiert. Sie unterscheidet
sich wesentlich von der in einem Besetzungsfalle
möglicherweise zum Einsatz gelangenden
Widerstandsorganisation. (...) Die Überführung der
Kaderorganisation in eine einsatzbereite
Widerstandsorganisation ist ein langwieriger, mehrstufiger
Prozess. Für die Aufnahme des zentralgeleiteten,
nationalen Widerstandskampfes sind folgende Hauptphasen zu
durchlaufen:
Vorbereitende materielle und organisatorische Massnahmen,
wie Dezentralisation der Grundausrüstung, Verlassen der
Friedensstandorte, Übergang zur reinen Feldorganisation.
Sie können nur vom Generalstabschef angeordnet werden.
Massnahmen im personellen Bereich, z.B. Mobilmachung,
können in dieser Phase nicht angeordnet werden.
Erstellung der vollen Bereitschaft. Sie ist erst ab
Eintreten des Neutralitätsschutzfalles bzw. des
Verteidigungsfalles und auf Anordnung des
Oberbefehlshabers der Armee bzw. der politischen Behörden
möglich. Diese Phase ist sehr zeitaufwendig, geht es doch
in erster Linie darum, die Kaderorganisation auszuweiten
und gleichzeitig Mitarbeiter zur Bildung von wei- [S.197]
teren Kleinstgruppen zu rekrutieren und dezentral
auszubilden.
Aufnahme des Widerstandes: sie ist erst im Besetzungsfall
und auf Anordnung der politischen Behörden möglich. (...)
Zusammenfassend kann man sagen, dass P-26 eine auf die
Friedensverhältnisse ausgerichtete Ausbildungsorganisation
ist, deren embryonale, kaderlastige Feldorganisation erst
im Zuge eines von der politischen Behörde angeordneten
mehrstufigen, lang dauernden Aktivierungsprozesses zu
einer einsatzbereiten Widerstandsorganisation ausgebaut
werden kann."
Würdigung - [grosse Waffenlager - das
Zerstörungspotential von P-26 ist "erheblich"]
Die PUK EMD ist aufgrund ihrer Erkenntnisse nicht in der
Lage, die heute bestehende Organisation P-26 als reine
Ausbildungsorganisation anzusehen, als eine Organisation,
die zum jetzigen Zeitpunkt und in der heutigen Struktur
nicht zum Einsatz gebracht werden könnte. Sie beurteilt
P-26 nicht nach den Absichten ihrer Führung, sondern nach
dem effektiven Potential, welches diese Organisation
darstellt. P-26 hat bereits jetzt eine Grösse (vgl. Ziff.
1.3.3.4) und betreibt eine Ausbildung (vgl. Ziff.
1.3.3.7), die sie - in Verbindung mit den ihr zur
Verfügung stehenden Waffen und Sprengmitteln (vgl. Ziff.
1.3.3.5) - als geeignet erscheinen lassen, nur schon als
"Kaderorganisation" einem allfälligen Auftrag zum
bewaffneten Widerstand in beachtlichem Umfange
nachzukommen; ihr Zerstörungspotential ist erheblich, was
um so mehr ins Gewicht fällt, als aus der Sicht der PUK
EMD die Kontrolle über die Organisation nicht garantiert
werden kann.
1.3.3.2 Die Verfügungsmacht über die Organisation
Der Chef P-26 [Cattelan] ist in Friedenszeiten dem
Generalstabschef unterstellt.
Ergänzung: Der Generalstabschef
"organisiert" die Löhne für die Angestellten des
P-26. |
Noch in den sechziger und siebziger Jahren war der
Spezialdienst, die Vorgängerorganisation der heutigen
Organisation P-26, dem Unterstabschef Nachrichtendienst und
Abwehr untergeordnet. Diese Unterstellung galt auch noch
unter der neuen Konzeption von 1981 und wurde erst durch
eine Revision des Grundlagendokuments des Generalstabschefs
am 2. August 1983 geändert. In seinem Bericht vom 13. August
1990 bestätigte das EMD der PUK EMD gegenüber [S.198]
die Unterstellung unter den
Generalstabschef. Es wurde allerdings seitens des EMD
vermerkt, diese Unterstellung sei mit Wissen des damaligen
Departementsvorstehers erfolgt, während der damalige
Generalstabschef der Meinung war, er habe den Vorsteher
des EMD "vermutlich nicht" orientiert.
Im Grundlagendokument des Generalstabschefs wird P-26
keine eigene Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der
Aktivierung und des Einsatzes eingeräumt. P-26 aktiviert
den Widerstand "auf Befehl" und führt den Widerstand "auf
Befehl". Die PUK EMD ging der Frage nach, ob die
Organisation auch ohne Befehl oder sogar gegen einen
Befehl der zuständigen Instanzen vom Chef P-26
beziehungsweise von der Leitung von P-26 eingesetzt werden
könnte oder ob die zuständigen Instanzen die Organisation
auch faktisch beherrschen. Hierzu verwiesen die Befragten
primär auf die sorgfältige Auswahl der Verantwortlichen;
das sei grundsätzlich die beste Sicherung. Zum zweiten
wurde geltend gemacht, niemand könne über die ganze
Organisation allein verfügen; vielmehr brauche es das
Zusammenwirken verschiedener Teile, und das Zusammenfügen
der Teile werde durch den Generalstabschef kontrolliert.
Ergänzung: Nur ist der schweizer
Generalstabschef nach einer "sowjetischen"
Besetzung sicher nicht mehr da...
|
Nach den Feststellungen der PUK EMD - und
bestätigt durch den gegenwärtigen Chef von P-26 - kann die
Widerstandsorganisation ohne Einbezug des
Generalstabschefs oder des Bundesrates mit wenigen
Vertrauten durch den Chef der Organisation selbständig
aktiviert werden. Sämtliche materiellen Voraussetzungen
sind hierfür bei der Organisation selbst vorhanden. Der
Chef von P-26 gestand ein, dass der Bundesrat weder einen
Schlüssel zur Aktivierung von P-26 noch einen zur
Desaktivierung der Organisation besitzt. Die Sicherung
gegen einen unkontrollierten Einsatz von P-26 sei "eine
Frage ad personam"g
Erklärung: "Eine
Frage, die von der jeweiligen Person abhänge" -
also von Helmut Hubacher - der kriminelle
Urkundenfälscher und Tierkreis-Gründer.
|
Allerdings würden seit Herbst 1989
Schritte geprüft, "um derart unkontrollierte Schritte zu
verhindern, indem das operationelle Material für uns (sc.
P-26) nicht zugänglich ist".
Ergänzung: Ab 1992
sind dann neue Spionagemittel mit Handy und
Internet vorhanden und das geht dann alles ohne
Kontrolle sondern fast gratis...
|
Würdigung - [P-26="Gefahr für die
verfassungsmässige Ordnung]
Eine geheime, mit Waffen und Sprengstoffen ausgerüstete
Organisation stellt - unabhängig von den Angehörigen
derselben, denen die IV. DIE GEHEIMEN DIENSTE 200 PUK EMD
keine staatsgefährdenden Absichten unterstellt - an sich
eine potentielle Gefahr für die verfassungsmässige Ordnung
dar, wenn sie von den verfassungsmässigen politischen
Behörden nicht auch faktisch beherrscht wird.
Ergänzung: Wenn
keine klare Befehlsstruktur vorhanden ist, kann
sich immer eine Gruppe "selbständig" machen und
eigenmächtig auch in Friedenszeiten Aktionen
ausführen.
|
Die PUK EMD muss feststellen, dass diese faktische
Beherrschung der Organisation P-26 durch die oberste
Landesbehörde nicht gegeben ist. Die Gefahr eines
Missbrauches durch Selbstaktivierung besteht. Sie erhöht
sich wegen des klandestinen Aufbaus von P-26. Dies bedeutet,
dass jedes Mitglied nur einen kleinen Kreis von anderen
Mitgliedern und den eigenen Chef, aber keinen weiteren
Vorgesetzten kennt. Bei diesem den Anforderungen der
Geheimhaltung entsprechenden Prinzip hat das einzelne
Mitglied keinen Gesamtüberblick und kann infolge dieser
absoluten Abschottung die Rechtmässigkeit ihm erteilter
Befehle nur schwer beurteilen.
Das Prinzip des Vertrauens in die
Mitarbeiter und Untergebenen (unter Verzicht auf eine
Kontrolle) wurde im Zusammenhang mit den geheimen Diensten
wiederholt angerufen. Die Untersuchung ergab, dass seitens
der politischen Behörde keine Aufsicht erfolgte und dass
die Kontrolle von militärischer Seite, die allein ohnehin
nicht genügen kann, nur sehr zurückhaltend ausgeübt wurde.
Dies deshalb, weil nach dem Prinzip des Need-to-know alle
mit dem Geheimdienst befassten offiziellen Militär- und
Verwaltungsangehörigen nur ihren spezifischen Ausschnitt
im Blick hatten und niemand die Gesamttätigkeiten
vollständig überblickte.
1.3.3.3 Struktur - [die Hierarchie des P-26]
An der Spitze der Organisation steht ihr Chef [1979-1990
Cattelan], der mit einem privatrechtlichen Vertrag
[Anstellungsvertrag] durch den Generalstabschef [Zumstein]
angestellt worden ist [und Lohn von einer Geheimkasse des
EMD erhält]. In diesem Vertrag ist der Chef von P-26 mit
seinem wirklichen Namen bezeichnet. Im übrigen verdecken
sämtliche Unterlagen beim EMD, die sich auf den Chef der
Widerstandsorganisation beziehen oder von ihm selbst
stammen beziehungsweise unterzeichnet sind, seine wahre
Identität; sie ist nur einem kleinen Personenkreis
bekannt. Keiner der befragten Bundesräte wusste über die
Identität des Chefs Bescheid [das ist wahrscheinlich
gelogen], nicht einmal sein Deckname war allen befragten
Vorstehern des EMD bekannt. [S.200]
Ergänzung: Da ein
Geheimdienst sicher nicht verraten werden soll,
werden die Bundesräte in Bern und die Leiter des
Militärdepartements die Widerstandsorganisation
sicher nicht verraten...
|
[Der Besetzungsfall: Die Führung des
P-26 - der Bundesrat wählt einen neuen Chef als
"Symbolfigur"]
Die Führung von P-26 liegt bei diesem Chef, der gemäss dem
Grundlagendokument des Generalstabschefs vom 7. September
1981 auch als Chef der künftigen Widerstandsorganisation
fungieren würde, bis ein solcher vom Bundesrat eigens
gewählt würde. Dieser neuzuwählende Chef der
Widerstandsorganisation müsste nach den Darlegungen des
Chefs P-26 vor der PUK EMD "eine Symbolfigur sein für das
Gros der Schweizer Bevölkerung", weswegen er vom Bundesrat
auch der Öffentlichkeit dannzumal bekanntgegeben werden
müsste.
Kommentar: Einen
Widerstandsführer ausrufen nach einer
"sowjetischen" Besetzung? Die spinnen die
Schweizer...
Diese Symbolfigur wäre Helmut Hubacher gewesen.
Aber ein Widerstandsführer muss geheim bleiben,
sonst wird er doch gleich umgelegt. Da sieht man,
wie irreal die kriminellen, ungebildeten,
schweizer Militärs denken. Sie denken gar nicht!
|
[Die Fantasie von einem "Führungsstab"]
Der Chef von P-26 gruppiert einen Führungsstab um sich. Im
Kriegsfall soll ein nationaler Führungsstab gebildet
werden, dessen Zusammensetzung bereits heute feststeht und
in einem streng geheimen Dokument enthalten ist. Der
Führungsstab im Einsatz (ein zweiter Führungsstab
"Ausland" soll bei entsprechendem Bedarf vom Ausland aus
tätig werden können) besteht aus einem Führungsteil und
einem Teil Dienste. Der Führungsstab umfasst laut den,
Befragungen ausschliesslich Mitglieder der
Widerstandsorganisation. Nach den vorliegenden Unterlagen
ist nicht vorgesehen, im Ernstfall an hoher politischer
oder militärisch verantwortlicher Stelle stehende Personen
in den nationalen Führungsstab zu integrieren.
Der Führungsstab leitet die Ausbildung über ein
Instruktionskader, das sich vorwiegend aus Instruktoren
der Armee zusammensetzt. Die Verantwortung für die
einzelnen Fachbereiche tragen drei Diensteinheiten:
-- der Nachrichtendienst, ähnlich einem
Truppennachrichtendienst,
-- ein Informationsdienst (psychologische Kriegsführung,
Information der Bevölkerung im feindbesetzten Gebiet)
und
-- ein Geniedienst, dem insbesondere die Führung des
bewaffneten Widerstandes anvertraut ist.
Das Gebiet der Schweiz ist in verschiedene
Widerstandsregionen aufgeteilt, in welchen ein
Regionalchef für den Widerstand die Verantwortung trägt.
[S.201]
1.3.3.4 Bestand und Rekrutierung - [viele alte Knacker
im P-26, die schon unter Bachmann in der UNA waren]
Die Organisation weist nach den Kenntnissen der PUK EMD
einen Sollbestand von rund 800 Personen auf; der
Effektivbestand beträgt rund 400 Personen, von denen an
die 300 Personen ausgebildet sind.g
Ergänzung: Die
Untertreibung um das 10- bis 20-Fache ist
wahrscheinlich
Es kann angenommen werde, dass diese Angaben viel
zu tief sind, weil ein Geheimdienst immer
untertreiben muss, um "harmlos" zu erscheinen.
Also kann man vom 10-Fachen oder sogar 20-Fachen
ausgehen, real wären 8000 bis 20.000 Personen im
P-26. Nur dann ergibt sich überhaupt ansatzweise
ein Sinn bei einer Widerstandsorganisation für
eine Bevölkerung von damals 5 bis 6 Millionen.
|
Im Falle einer Besetzung sollen weitere
Personen rekrutiert werden, um aus der "Kaderorganisation"
die eigentliche "Widerstandsorganisation" aufzubauen, für
deren Bestand aus den verfügbaren Unterlagen keine oberen
Limiten ersichtlich sind.
[Der "Führungsstab" des P-26]
Der Führungsstab von P-26 rekrutiert sich zur Zeit zu mehr
als der Hälfte aus aktiven (38 Prozent) und pensionierten
(28 Prozent) Beamten und Instruktoren des EMD. Mehr als
ein Viertel der Mitglieder des Führungsstabes sind über 60
Jahre alt. Von den noch militärdienstpflichtigen
Mitgliedern sind rund 40 Prozent Stabsoffiziere (Majore,
Oberstleutnants und Obersten). Ein beachtlicher Teil des
Führungsstabes hatte seine Funktion schon unter der alten
Widerstandsorganisation von Oberst Bachmann [UNA] inne.
Ergänzung: Der
"Führungsstab" des P-26 begnügt sich mit
westlichen Büchern und dem Schweizer
Fernsehen...
Dieser "Führungsstab" ist scheinbar - den
Handlungen in der UNA und im MSD nach zu urteilen
- der wesentliche Faktor, der nie andere Bücher
liest als "westliche" Bücher und der sich in
Sachen Weiterbildung mit Filmen des Schweizer
Fernsehens begnügt. Und statt Leute zu befragen,
die Beziehungen in die damaligen Ostblockstaaten
haben, lässt der kriminelle, schweizer
Geheimdienst diese Leute auch noch politisch
verfolgen und fichieren. Es ist ein unglaublicher
STUMPFSINN, was sich die schweizer Armeeführung in
Sachen Geheimdienst und Widerstand leistet...
|
[Die "Feldmitglieder" des P-26 - 85%
über 46]
Nach Angaben von Verantwortlichen der Organisation
rekrutieren sich die "Feldmitglieder" demgegenüber aus der
ganzen Bevölkerung. Altersmässig sind über 85 Prozent der
"Feldmitglieder" älter als 46 Jahre. Von den
militärdienstpflichtigen "Feldmitgliedern" sind mehr als
ein Drittel Subalternoffiziere und Hauptleute (35 Prozent)
, rund ein Fünftel sind Stabsoffiziere, und ein Viertel
sind Unteroffiziere; bei den nicht mehr dienstpflichtigen
"Feldmitgliedern" ist der Anteil der Offiziere kleiner.
[In den Führungsstab kommen keine höheren Offiziere -
im P-26 sind keine Nationalräte, Ständeräte,
Kantonsräte]
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass nach dem Konzept
von P-26 nicht vorgesehen ist, im Ernstfall politisch
Verantwortliche oder höhere Offiziere in den nationalen
Führungsstab zu delegieren. Die PUK EMD konnte
feststellen, dass bereits heute die Rekrutierung von
Mitgliedern von P-26 diesem Grundsatze folgt. Mitglieder
der Bundesversammlung [Nationalräte und Ständeräte]
beziehungsweise Mitglieder der Kantonsregierungen sind in
der Organisation P-26 nicht vertreten. Je ein Mitglied des
Nationalrates und einer Kantonsregierung gehörten dem
Spezialdienst (d.h. der Widerstandsorganisation zur Zeit
von Oberst Bachmann) beziehungsweise der Organisation P-26
an; beide schieden nach erfolgter Wahl aus der
Organisation aus. [S.202]
Zwei in der Rekrutierungsphase befindliche Personen wurden
nicht berücksichtigt, weil sie Mitglied des Nationalrates
beziehungsweise Sekretär eines Regierungsrates waren. Die
oben angesprochenen Personen gehören den
Bundesratsparteien an.
[Keine hohen Verwaltungesbeamte, keine höheren
Stabsoffiziere, keine "hohen" Journalisten, keine
Verwaltungsräte, keine Manager - aber "Vertrauensleute"]
Aus der Spitze der Bundesverwaltung (Staatssekretäre,
Amtsdirektoren, Botschafter, Bundesbeamte ab
Besoldungsklasse 28) sind keine aktiven Beamten in der
Organisation vertreten. Ein Beamter einer Annexanstalt des
Bundes war Mitglied des Führungsstabes in der alten
Organisation (Spezialdienst). Auch höhere Stabsoffiziere
(Brigadiers, Divisionäre und Korpskommandanten) sind in
der Organisation nicht vertreten. Ebenfalls finden sich
keine Journalisten grosser Tageszeitungen und der
Monopolmedien in der Organisation. Mitglieder der
Verwaltungsräte und der Geschäftsleitungen bedeutender
schweizerischer Grossbanken, Versicherungsgesellschaften
und von Gesellschaften der Chemie-, Textil-, Uhren- und
Maschinenindustrie usw. - kurz: schweizerischer
Unternehmen, "die man kennt" - sind dort ebenfalls nicht
zu finden. Demgegenüber figurieren sieben aktive und
ehemalige Amtsdirektoren, andere hohe Bundesbeamte und
höhere Stabsoffiziere als "Vertrauensleute" des
Generalstabschefs für Personal- und Versicherungsfragen,
Ausbildungs-, Finanz- und Rechtsfragen. Einzig ein
Mitarbeiter des EMD [wer???] ist Mitglied des
Führungsstabes von P-26.
Über das Rekrutierungssystem gibt die vom Chef P-26
verfasste Grundkonzeption Aufschluss:
"Rekrutieren kann jedermann des Projektes 26, d.h.
jedermann kann der Zentrale in Bern auf dem Dienstweg oder
direkt die Personalien geeigneter Personen melden. Erst
nach einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung darf aber
Kontakt aufgenommen werden. Über die definitive Aufnahme
wird nach weiteren Tests (graphologisches Gutachten,
Eignungstests) durch die Sicherheitskonferenz, bestehend
aus dem Chef P-26, Chef Sicherheit, Chef Personaldienst
und Sachbearbeiter Sicherheit, entschieden. Der
Stichentscheid liegt beim Chef P-26."
Würdigung - [kein Eid, dafür eine Verpflichtung zum
"vorbehaltlosen Einsatz"]
Die Rekrutierung wie auch als deren Folge die
Zusammensetzung des Führungsstabes deuten auf ein
grundlegendes Problem einer Ge- [S.203]
heimorganisation hin. Die Übertragung einer derart
wichtigen Staatsaufgabe auf eine geheimgehaltene
Organisation lässt sich mit einer demokratisch aufgebauten
Rechtsgemeinschaft nicht vereinbaren. Die Gefahr der
einseitigen Zusammensetzung dieser Organisation ist nicht
von der Hand zu weisen. Die Möglichkeit, dass die
Mitglieder einer solchen auf Kooptation gegründeten
Gesellschaft gegebenenfalls auch gegen einen Entscheid der
Behörden handeln können, besteht.
Bezeichnenderweise besteht ein Unterschied zur regulären
Armee darin, dass die Angehörigen der Armee vor einem
Aktivdienst vereidigt werden; sie schwören oder geloben,
"der Eidgenossenschaft und ihrer Verfassung die Treue zu
bewahren". Die Angehörigen der Widerstandsorganisation
sind hingegen gemäss "Konvention" vom 1. Februar 1983
lediglich "zu einem vorbehaltlosen Einsatz im Rahmen des
allgemeinen Auftrages und zu echter Kameradschaft
untereinander" verpflichtet.
1.3.3.5 Bewaffnung - [keine getrennte Lagerung von
Sprengladung und Zünder - Untertreibung wahrscheinlich]
Die Widerstandsorganisation verfügt über einige hundert
Maschinenpistolen, über Spezialgewehre, die ein präzises
und geräuschloses Schiessen erlauben, sowie über Pistolen.
Die Organisation ist ausserdem im Besitze von
Hohlpanzerraketen und Sprengstoff. Die Waffen befinden
sich in einsatzbereitem Zustand in verschiedenen
unterirdischen Lagern unter der Verfügungsgewalt der
Widerstandsorganisation. Während der
Untersuchungstätigkeit der PUK EMD wurde im Interesse
erhöhten Schutzes vor Missbräuchen mit der getrennten
Lagerung von Waffen und Verschlüssen sowie von
Sprengmitteln und Zündern begonnen.

Maschinengewehr aus einem Lager der
Widerstandsorganisation P-26 [7] - Sprengstofflager der
Widerstandsorganisation P-26 [8]
1.3.3.6 Anlagen
Die Widerstandsorganisation verfügt in verschiedenen
Teilen der Schweiz über feste, grösstenteils unterirdische
Anlagen. Zum einen Teil handelt es sich dabei um ehemalige
Armeeanlagen, zum anderen Teil um neue und in einem Falle
um eine gemietete Anlage. Es geht [S.204]
bei diesen Anlagen um Führungsanlagen, Ausbildungsanlagen,
Material- und Munitionsdepots. Eine Sektion der PUK EMD
hat mehrere Anlagen besichtigt. Soweit sie es beurteilen
kann, befinden sich diese .Anlagen in einem technisch
modernen Zustand; die Instandhaltung ist tadellos.
Kommentar: Bei
einer "sowjetischen" Besetzung wäre wahrscheinlich
bald alles verraten worden, durch Folter oder
durch freiwillige Gehilfenschaft für das neue
Regime, um "Karriere" zu machen...
|
1.3.3.7 Ausbildung - [ca. 5 Jahre lang
Kurse besuchen - Kursinhalte]
Die Ausbildung eines Mitgliedes der Organisation dauert
ungefähr fünf Jahre. Während dieser Zeit absolvieren die
Mitglieder bis zu neun Kursen von zwei bis vier Tagen, die
zum Teil an den Wochenenden stattfinden. Für Kader und
Führungsstäbe werden zusätzliche Schulungskurse
durchgeführt. Die Ausbildungsprogramme, welche
insbesondere
-- konspiratives Verhalten,
-- Übermittlung,
-- Sprengen und
-- Schiessen sowie
-- psychologische Schulung
umfassen, haben der PUK EMD vorgelegen. Dagegen konnte sie
keinen Einblick in "Übungsanlagen" (im Sinne von
Übungsdrehbüchern) nehmen, da solche nach Aussagen von
Vertretern der Organisation nach [deren] Verwendung
vernichtet werden.
[Kurse des P-26 zum Teil im Ausland - Gegenbesuch von
ausländischen Instruktoren in der Schweiz]
Die PUK EMD hat festgestellt, dass Angehörige der
Organisation P-26 zum Teil im Ausland Ausbildungskurse
besucht haben. Sie hat in diesem Zusammenhang einen
Instruktor von P-26, der an solchen Kursen im Ausland
teilgenommen hat, als Zeuge einvernommen. Ausländische
Instruktoren haben Ausbildungskurse von P-26 in der
Schweiz besucht.
1.3.3.8 Finanzierung
1.3.3.8.1 Höhe und Herkunft der Mittel
Das Projekt 26 wird aus verschiedenen Quellen finanziert,
die nach dem Kenntnisstand der PUK EMD ausschliesslich aus
Kreditrubriken des EMD bestehen. g
Kommentar: Andere
Finanzquellen wahrscheinlich - Millionäre und
Milliardäre schiessen heimlich Geld ein
Es ist anzunehmen, dass andere Finanzquellen wie
die Beiträge von gewissen schweizer Millionären
und Milliardären verheimlicht wurden und weiterhin
verheimlicht werden. Im Verdacht stehen zum
Beispiel der Drogenbaron und
"Verteidigungsminister" Kaspar Villiger und der
Geldwäscher Marcel Ospel, die via UBS AG leicht
ein paar Millionen Schwarzgelder dem EMD
zufliessen lassen können, ohne dass es jemand auch
nur ansatzweise merkt. Auch Drogenbaron Tettamanti
mit seiner FIDINAM könnte etwas beisteuern, um die
Beziehungen zu "pflegen".
Und nun folgen wieder Beträge, die wahrscheinlich
wieder untertrieben sind, aber eine eigenartige
Struktur aufweisen:
|
Die Höhe der für das Projekt 26 zur
Verfügung gestellten Mittel betrug
1984: 1,4 Millionen Franken,
1985: 1,2 Millionen Franken,
1986: 2,8 Millionen Franken,
1987: 8,1 Millionen Franken,
1988: 9,2 Millionen Franken, und
1989: 10,7 Millionen [S.205]
Franken. (In diesen Summen sind die Zahlungen aus dem
sogenannten Dispositionskredit nicht enthalten.)
Die laufenden Ausgaben betreffen insbesondere
-- Löhne,
-- Entschädigungen,
-- Mieten,
-- Verpflegung und
-- Unterkunft sowie
-- Anschaffungen kleineren Umfanges.
Diese Ausgaben werden zu Lasten verschiedener Rubriken des
EMD getätigt.
Eine Hauptquelle für die Bestreitung der laufenden
Ausgaben der Organisation bilden die Rubriken des
Oberkriegskommissariates, namentlich die Rubriken
-- 516.346.10 "Verpflegung (Ausgaben der Truppe)",
-- 516.356.10 "Unterkunft usw." sowie
-- 516.366.10 "Sold, Kleiderentschädigung,
Flugentschädigungen usw.";
zu Lasten dieser Rubriken wurden im Jahr 1989 rund 3
Millionen Franken verbucht.
Kommentar: Verachtfachung der
Ausgaben WÄHREND der Perestroika in der
"Sowjetunion" - der Zweck heisst NATO
Es ist eigenartig, dass mit
Gorbatschow ab 1986 die Ausgaben der
Widerstandsorganisation P-26 ab 1987 gegenüber
1984 um fast das Achtfache zunehmen. Dies ist
nicht logisch, weil mit Gorbatschow die
Konfrontation zwischen West und Ost abnimmt und
eine Invasion der Roten Armee immer
UNWAHRSCHEINLICHER wird. Das heisst, der P-26
wurde im Sinne der kriminellen NATO gegen die
Entspannung zwischen Ost und West mit neuer
Elektronik ausgerüstet, und der Steuerzahler hat
es nicht gemerkt...
Nicht einmal der PUK EMD fällt der Widerspruch von
Gorbatschow ab 1986 und Kostensprung beim P-26
auf...

Michael Gorbatschow, Portrait 1986 [9] -
Perestroika unter Gorbatschow ab 1986, der
Wikipedia-Artikel [10]
|
[Die Beschaffung der Ausrüstung für
den P-26 über die EMD-Rubrik "Gruppe für
Rüstungsdienste" (GRD)]
Die Beschaffung von Waffen, Ausrüstung und Sprengstoff
erfolgte zum Teil zu Lasten der Rubriken der Gruppe für
Rüstungsdienste (GRD), namentlich der Rubrik 541.557.10
"Persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf" (AEB).
Diese Rubrik enthält einen Sammelkredit, dessen einzelne
Kreditpositionen den Finanzkommissionen in einem Bericht
des Leitungsstabes des EMD jährlich mitgeteilt werden; in
den letzten Jahren haben die Militärkommissionen begonnen,
in die entsprechenden Unterlagen ebenfalls Einblick zu
nehmen. Eine dieser Kreditpositionen (AEB-Bezeichnung:
90.14.114) unter dem Titel "Spezialausrüstungen,
verschiedenes Korpsmaterial und Unvorhergesehenes" enthält
ihrerseits einen "jährlichen Sammelkredit
(Dispositionskredit) für unvorhergesehene, dringende, sich
im Laufe des Jahres stellende Materialbegehren, wie
Sicherstellung von Endbeschaffungen, bedingt durch
-- Fabrikationseinstellungen,
-- Realisierung von Sofortmassnahmen aus
Sicherheitsgründen,
-- materielle Anpassungen im Zusammenhang mit neuen
Vorschriften,
-- Dienstwagen für Bundesräte etc.".
Es handelt sich hier um einen Dispositionskredit, über den
zum Teil der Generalstabschef allein verfügen kann. Im
Jahre 1989 wurden zu Lasten dieses Kredites 5,2 Millionen
Franken für die "Geheimen Dienste", darunter auch für das
Projekt 26, verwendet.
[Die Finanzierung der Bauten des P-26: Belastung der
EMD-Rubrik "Bauten" des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste - ohne Parlamentsaufsicht]
Die Investitionszahlungen werden für Bauten und
umfangreichere Material- und Waffenbeschaffungen wie folgt
getätigt: Für die Bauten des Projektes 26 wurde die Rubrik
511.508.01 "Bauten" des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste belastet. Dabei [S.206]
wurden zu Lasten dieser Rubrik Zahlungskredite
beansprucht, für die das Parlament keine
Verpflichtungskredite beschlossen hatte. Ein Zeuge
erläuterte der PUK EMD, es gebe im Bereich der Bauten
"verschiedene Rubriken, die dem Parlament beziehungsweise
den Kommissionen bekannt sind: z.B.
-- Sperrstellungen,
-- Führungsanlagen,
-- Kampfbauten.
Dort wird jeweils nicht jedes einzelne Objekt aufgeführt,
so dass der Generalstabschef verfügen kann, was noch
gebaut oder nicht gebaut wird im Rahmen der bewilligten
Zahlungskredite.
[1987: "Ausserordentliche Investitionen" für den P-26]
Im Jahre 1987, als voraussehbar war, dass wir
ausserordentliche Investitionen [Übermittlungssystem,
siehe S.209] für die Widerstandsorganisation tätigen
mussten,
Ergänzung: Da war
doch schon Gorbatschow und Entspannung zwischen
Ost und West - Gorbi war Generalsekretär des
Zentralkomitees 1985 bis 1991 und führte da seine
Glasnost durch - wieso wurde da noch in den P-26
investiert?
|
hatte er im Einvernehmen mit dem Direktor
der Eidgenössischen Finanzkontrolle verfügt, dass
irgendein Betrag, ca. 5 oder 6 Millionen Franken,
zugunsten der Widerstandsorganisation reserviert wird, zu
Lasten eines mir unbekannten militärischen Objektes."
Für umfangreichere Materialbeschaffungen wird die Rubrik
541.557.11 "Rüstungsmaterial" der Gruppe für
Rüstungsdienste (GRD) herangezogen. Die Beschaffung von
Übermittlungssystemen im Umfange von rund 20 Millionen
Franken wurde zu Lasten dieser Rubrik finanziert, ohne
dass hierfür ein entsprechender Verpflichtungskredit
beschlossen worden wäre. :
[1986: Ein Golddepot zu Gorbatschows Zeiten]
|

1986: Goldplättchen zu
je 1 Gramm Gold als "Kriegskasse" des P-26
[11]
|
|
Eine Beschaffung besonderer Art leitete man im Jahre 1986
in die Wege. Um der Widerstandsorganisation für den
Ernstfall finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu
können, bewilligte der Generalstabschef einen Betrag
von 6 Millionen Franken, für welchen zwischen 1986 und
1992 Goldplättchen angeschafft werden sollten. Die Summe
ist bis heute ungefähr zur Hälfte zweckentsprechend
verwendet worden. Diese "Kriegskasse" ist bei
verschiedenen Banken in der Schweiz deponiert. Gegenüber
den Banken ist der Chef der Stabsabteilung des Stabes der
Gruppe für Generalstabsdienste zusammen mit dem Finanzchef
von P-26 - mit Kollektivunterschrift -
verfügungsberechtigt. Die Unterlagen über die Depots sind
versiegelt unter der Gewalt des Generalstabschefs, der
selbst keine Unterschriftsberechtigung hat. Grundlage
dieser Beschaffung bildete eine Vereinbarung zwischen dem
Generalstabschef und dem Direktor der Eidgenössischen
Finanzkontrolle (EFK) vom 26..August 1986. [S.207]
[Ein Zinsertrag]
Eine ausserordentliche Finanzierungsquelle stellen die
Zinserträge von Kapitalien dar, welche die Gruppe für
Rüstungsdienste (GRD) und das Bundesamt für Genie und
Festungen (BAGF) dem Projekt 26 abtreten. Der gesamte
Zinsertrag, der P-26 auf diese Weise zur Verfügung
gestellt wurde, belief sich kumuliert bis zum Jahre 1990
auf Fr. 262'364.—.
1.3.3.8.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht - [alle
Belege sollen vernichtet worden sein]
Für die Rechnungsführung und die Revision der Abrechnungen
von P-26 besteht ein besonderes Reglement des
Generalstabschefs vom 17. Juni 1983. Es wurde im
Einvernehmen mit dem Direktor der Eidgenössischen
Finanzkontrolle (EFK) [wer???] erlassen und sieht unter
anderem, in Abweichung vom geltenden Finanzrecht des
Bundes, vor, dass das Oberkriegskommissariat alle Belege
über P-26 nach der Revision zu vernichten habe. Nach
Aussagen der zuständigen Personen werden Belege von
grösseren Anschaffungen und Bauten während fünf Jahren
aufbewahrt. Dieses Reglement sieht auch vor, dass dem
Projekt 26 ein besonderer Inspektions- und
Revisionsdienst, ein sogenanntes "vorgeschobenes
Inspektorat", wie es die Eidgenössische Finanzkontrolle
auch in einigen anderen Ämtern eingerichtet hat,
beigegeben ist. Dieser Revisor [wer???] untersteht dem
Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste [wer???] und hat das Recht zum
direkten Verkehr mit dem Direktor der EFK [wer???].
[Überprüfungen und Besprechungen]
Die EFK nimmt vierteljährlich eine Überprüfung des
vorgeschobenen Inspektorates vor [wahrscheinlich nur
theoretisch]. Zudem führt sie eine jährliche Besprechung
der Jahresrechnung durch; an dieser Besprechung nahmen
bisher jeweils der Direktor der EFK, der Unterstabschef
Nachrichtendienst und Abwehr oder der Chef der
Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste teil; sporadisch war auch der Sekretär
der Finanzkommissionen [wer???] anwesend.
Eine parlamentarische Aufsicht über die Finanzen der
Organisation P-26 konnte die PUK EMD nicht feststellen.
Insbesondere wurden die Finanzkommissionen über die
Existenz von P-26 als solcher wie auch über deren
Finanzierung nie ins Bild gesetzt. Auch die
Finanzdelegation wurde hierüber nicht orientiert. Ansätze
zu einer solchen [S.208]
Orientierung gab es aber offenbar insbesondere durch den
Sekretär der Finanzkommissionen, der allerdings, wie er
vor der PUK EMD erklärte, wenig "Bereitschaft zur Aufnahme
dieser Hinweise" feststellte.
Mindestens zwei Präsidenten der Finanzdelegation [wer???]
wurden über gewisse Fragen betreffend P-26 unterrichtet
[die anderen haben wahrscheinlich weiterhin geschwiegen].
[1986: Das Golddepot mit den "Goldplättchen"]
Im Sommer 1986 war eine grössere Summe
(Kriegskasse) zu beschaffen. Da sich der Direktor der EFK
hierfür nicht allein als zuständig erachtete, orientierte
er anlässlich von zwei Besprechungen (30. Juni 1986 und
26. August 1986) den Präsidenten der Finanzdelegation
[wer???], welcher mit dieser Beschaffung einverstanden
war. Eine zweite ausserordentliche Beschaffung
[Übermittlungssystem] fand anfangs 1987 statt. Bei dieser
Gelegenheit setzte sich der Direktor der EFK mit dem
Präsidenten der Finanzdelegation in Verbindung, der am 25.
Februar 1987 "grünes Licht" gab. Gleichentags fand über
diese Beschaffung, eine Modernisierung des
Übermittlungssystems, auch eine ausführliche
Besprechung zwischen dem Generalstabschef (Eugen Lüthi
1986-1990 [web11]) und dem Präsidenten der
Finanzdelegation [wer???] im Beisein des Direktors der EFK
[wer???] und des Sekretärs der Finanzkommissionen [wer???]
statt. Der Direktor der EFK deponierte [erklärte] vor der
PUK EMD, bei der Besprechung der beiden Grossprojekte die
jeweiligen Delegationspräsidenten über die gesamte
Prüftätigkeit der EFK in den "Sonderbereichen", die sehr
einlässlich und gründlich durchgeführt wird, orientiert zu
haben.
Würdigung - [das Gesetz über den eidgenössischen
Finanzhaushalt wurde systematisch umgangen, um alles
offiziell geheimzuhalten]
Die Zahlungen, welche für die Organisation P-26 seitens
des Bundes geleistet wurden, erfolgten ohne hinreichende
Beachtung der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18.
Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt
(Finanzhaushaltgesetz). Soweit grössere Investitionen
getätigt wurden, wäre die Einholung von
Verpflichtungskrediten erforderlich gewesen; dies betrifft
namentlich die Bereitstellung von Mitteln für die Äufnung
der sogenannten "Kriegskasse" im Betrage von 6 Millionen
Franken [wahrscheinlich "Goldvreneli"] und die Beschaffung
eines Übermittlungssystems im Betrage von rund 20
Millionen Franken sowie für Bauten. Soweit laufende
Ausgaben finanziert wurden, konnte von der Einholung eines
Verpflichtungskredi- [S.209]
tes abgesehen werden, die Einholung eines
Voranschlagskredites hätte genügt; indessen wurde auch
dies unterlassen. Die Bestreitung von Auslagen zu Lasten
von Voranschlagskreditrubriken ist nur im Rahmen des
angegebenen Zweckes statthaft; dies gilt auch für
Globalkredite. Die Finanzierung einer
Widerstandsorganisation konnte für keine Rubrik als
"angegebener Zweck" ausgegeben werden, zumal P-26, wie zu
zeigen sein wird, keine gesetzliche Grundlage hat, obwohl
sie sie zumindest aus heutiger Sicht benötigt. Diese
unzulässige Finanzierungspraxis ergibt sich aus der
Absicht des EMD, die Existenz von P-26 geheimzuhalten. Das
geltende Finanzrecht des Bundes lässt hierfür indessen
keinen Raum.
1.3.3.9 Der Beirat / "Gruppe 426" - [Ziffer 426 -
Gruppe 426]
1.3.3.9.1 Zusammensetzung und Bestellung des Beirates -
[Vertreter aller vier Bundesratsparteien]
Dem Projekt 26 fügte der Generalstabschef [Jürg Zumstein?]
einen Beirat hinzu, der in Anlehnung an die Ziffer 426 des
Berichtes vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik
der Schweiz "Gruppe 426" genannt wurde. Der Gruppe
gehörten jeweils vier bis fünf Parlamentarier an, wobei
alle vier Bundesratsparteien berücksichtigt werden
sollten. Die einzelnen Mitglieder der Gruppe ernannte der
Generalstabschef jeweils im Rahmen eines informellen
Gespräches. Ein Mitglied des Beirates glaubte [wer???],
man habe es vermutlich auserkoren, weil man Vertrauen in
seine Einstellung zur Armee und zum Land gehabt habe. Ein
anderes Mitglied [wer???] vermutete, seine Mitgliedschaft
in der Arbeitsgruppe Bachmann der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates sei
ausschlaggebend gewesen.
1.3.3.9.2 Aufgabe und Tätigkeit des Beirated - [das
Verbindungsorgan zum Parlament - jährliche Sitzungen
ohne Protokoll! - kaum Ahnung über den P-26]
Die Aufgabe des Beirates war nicht schriftlich festgelegt.
Sie wurde von den befragten Personen höchst
unterschiedlich verstanden. Verschiedene Personen
betonten, die Gruppe 426 habe den Generalstabschef und zum
Teil den Chef P-26 zu beraten. Ein gewichtiger Zeuge, der
selbst Mitglieder der Gruppe bestellt hatte, hob hervor,
es sei darum gegangen, "ein Verbindungsorgan zum Par-
[S.210]
lament zu haben im Falle einer Krisensituation". Die
Beiräte selbst bezeichneten sich als "Konsultativpersonen"
oder als "Gesprächspartner, denen man ein gewisses Wissen
anvertrauen konnte".. Zwar habe die Parteizugehörigkeit
eine bestimmte Rolle gespielt, doch sei es vor allem ein
persönliches Mandat gewesen. So habe der Generalstabschef
Wert darauf gelegt, dass auch eine Frau Mitglied der
Gruppe sei. Ihr habe er den Zweck des Beirates so
erläutert: Es gebe ein paar Leute, die er für Fragen im
Zusammenhang mit der Widerstandsorganisation in losen
Abständen zu einem Meinungsaustausch treffen wolle; aus
seiner Sicht sei es wertvoll, auch eine Frau dabei zu
haben. Die Angehörigen des Beirates kamen sporadisch,
ungefähr einmal im Jahr, zu einer Sitzung ohne
Traktandenliste und ohne Protokoll zusammen.
Teilweise war der Chef von P-26 [Efrem Cattelan] unter
seinem Decknamen [Rico] bei diesen Sitzungen zugegen.
Anwesend waren der Generalstabschef und manchmal auch der
Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste. Die Gruppenmitglieder nahmen an
ein bis zwei Besichtigungen von Anlagen und Übungen teil.
Die Angehörigen der Gruppe 426 wiesen sich in den
Befragungen zu P-26 über einen geringen Informationsstand
aus. Sie hatten von den Grundlagendokumenten keine
Kenntnis; sie wussten auch nicht, dass die Organisation
nicht zur Armee und zur Bundesverwaltung gehört. Im
Gegenteil: Ein Beirat glaubte, die Organisation sei
Bestandteil der Armee. Der Beirat verzichtete insbesondere
auf die Behandlung finanzieller Fragen. Betont wurde von
den Mitgliedern, dass es sich bei diesem Beirat um keine
parlamentarische Kommission gehandelt habe, sondern wie es
ein Mitglied treffend ausdrückte, um "eine Handvoll
Parlamentarier (...), die überhaupt noch wissen, dass es
diese Organisation gibt und wie sie ungefähr organisiert
ist". Die Mitglieder des Beirates erhielten für ihre
Tätigkeit keinerlei Entschädigung. Der Chef von P-26
bezeichnete die Wortwahl "Rat" als unzutreffend. Nach
seiner Meinung war es Aufgabe jedes einzelnen Mitgliedes,
aus der eigenen Sicht als Politiker dem Generalstabschef
gegenüber die Machbarkeit beziehungsweise Vertretbarkeit
der Widerstandsorganisation als ganzer wie auch im Detail
zu beurteilen. [S.211]
Würdigung
Im Laufe der Untersuchungen wurde geltend gemacht, die
"Gruppe 426" sei auf einen impliziten Auftrag des
Parlamentes hin gegründet worden, da sie auf eine
Empfehlung der Arbeitsgruppe Bachmann der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Jahre
1981 bestellt worden sei. Die parlamentarische
Untersuchungskommission fand weder im publizierten noch im
geheimen Bericht der Arbeitsgruppe Bachmann eine
entsprechende Empfehlung. Die Arbeitsgruppe Bachmann hatte
allerdings Kenntnis von der Existenz des seinerzeit der
alten Widerstandsorganisation beigegebenen Beirates und
kannte auch die Namen seiner Mitglieder. Aus dem Umstand,
dass die Arbeitsgruppe Bachmann diesen Beirat
stillschweigend zur Kenntnis nahm, kann auch nicht
hergeleitet werden, er sei mit stillschweigender Billigung
des Parlamentes eingesetzt worden. Bei dieser "Gruppe 426"
handelt es sich mithin nicht um ein parlamentarisches
Organ im eigentlichen Sinne. Es kann indessen auch nicht
davon gesprochen werden, dass der Mitgliedschaft in dieser
Gruppe rein privater Charakter zukäme. Die "Gruppe 426"
bestand und besteht ausschliesslich aus Parlamentariern.
Das war kein Zufall. Der Generalstabschef verfolgte mit
der Einsetzung dieser Gruppe die Absicht, "ein
'Verbindungsorgan" zum Parlament zu haben. Es besteht
daher kein Zweifel, dass die Mitgliedschaft in dieser
Gruppe untrennbar mit der amtlichen Tätigkeit und Stellung
eines Mitgliedes der Bundesversammlung verbunden war.
Die PUK EMD weist auf die Problematik eines solchen, von
Instanzen der Bundesverwaltung eingesetzten, geheimen
"parlamentarischen" Rats hin. Volks- und Ständevertreter
sind der Öffentlichkeit für ihre parlamentarische
Tätigkeit politisch Rechenschaft schuldig. Das setzt,
zumindest aus heutiger Sicht, Transparenz voraus. Diese
kann kaum gewährleistet werden, wenn Mandate, die von
Mitgliedern der Bundesversammlung im Rahmen ihrer
amtlichen Stellung wahrgenommen werden, einer
Geheimhaltungspflicht unterworfen werden. Die "Begleitung"
und Kontrolle von Diensten, die einer besonderen
Geheimhaltung unterliegen, sollte nach heute wohl
einhelliger Auf- [S.212]
fassung durch parlamentarische Organe im eigentlichen
Sinne ausgeübt werden, deren Bestand und Zusammensetzung
öffentlich bekannt sind, deren Tätigkeit aber der
Amtsverschwiegenheit unterliegen
1.4. [Keine] Eingliederung der Organisation
1.4.1 Die Unabhängigkeit von Armee und Verwaltung -
[P-26 ist nicht Teil der Armee]
In der Grundkonzeption vom April 1982 stellte sich der
Chef von P-26 die Frage, "ob das Projekt 26 ein Teil der
Armee ist oder als Widerstandsbewegung dazu werden wird.
Meines Erachtens ist beides zu verneinen." Der PUK EMD lag
auch die Verpflichtungserklärung vor, welche die
Angehörigen von P-26 jährlich unterschriftlich zu
bestätigen hatten ("Konvention" vom 1. Februar 1983). In
dieser Konvention wird festgehalten: "Die Organisation ist
kein Teil der Armee, sondern eine Organisation für sich,
..." Das EMD bestätigte diesen Sachverhalt in seinem
Bericht vom 13. August 1990 "zur Rechtsgrundlage der
Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten
Gebiet" an die PUK EMD: "Das Projekt 26 bzw. die
Widerstandsorganisation wurde aufgrund der Erfahrungen mit
dem Spezialdienst der Untergruppe Nachrichtendienst und
Abwehr und in Übereinstimmung mit ausländischen
Organisationsmodellen bewusst ausserhalb der Armee
angesiedelt." Verschiedene Zeugen mit massgeblichen
Funktionen in der Armee gaben an, die
Widerstandsorganisation gehöre weder zur Armee noch zur
Verwaltung. Ein früherer Generalstabschef meinte immerhin,
die Widerstandsorganisation sei ein Organ der
Gesamtverteidigung.
1.4.2 Der Zweck der Unabhängigkeit - [freie
Entscheidungen im Falle einer Kapitulation der Schweizer
Armee]
Die PUK EMD ist der Frage nachgegangen, welches der Zweck
einer derartigen, nicht eben naheliegenden Konstruktion
war. Ein Hinweis ergab sich aus der Grundkonzeption des
Chefs P-26 vom April 1982:
"Wenn auch die Vorteile augenfällig ins Gewicht fallen,
die Parallelitäten offensichtlich erscheinen und die
Widerstands- [S.213]
bewegung als Zelle einer Wiederbefreiungsarmee im
Landesinnern betrachtet werden könnte, so wäre sie durch
eine solche Unterstellung von Anbeginn an unter Umständen
im höchsten Masse gefährdet. Sollte wider Erwarten einmal
die Schweiz durch eine fremde Macht besetzt werden, sei es
durch Kapitulation der Armee oder durch inneren Umsturz,
so wäre die Widerstandsorganisation als Armeeteil diesen
Beschlüssen unterworfen. Ihre Existenzberechtigung verlöre
damit die völkerrechtliche Grundlage. Dies wäre
offensichtlich von Nachteil, gäbe man doch damit der
Besetzungsmacht legale Mittel in die Hand, gegen die
nunmehr illegale Widerstandsorganisation vorzugehen.
Deshalb gewinnt die von den Mitgliedern des Projektes 26
zu unterzeichnende 'Konvention' ihre Bedeutung, bildet sie
doch die einzige Rechtsgrundlage, auf der die Beziehungen
zwischen dem Projekt 26 und seinen Mitgliedern aufgebaut
werden können."
Der gleiche Grund gilt zweifellos auch für den Entscheid,
die Organisation nicht als einen Teil der Bundesverwaltung
zu konstituieren. Wie die Armee ist auch die
Bundesverwaltung den Beschlüssen der obersten politischen
Landesbehörden unterworfen. Als Teil der Bundesverwaltung
wäre die Organisation demnach nicht mehr in der Lage,
gegen die Beschlüsse der obersten Landesbehörden den
Widerstand auszulösen.
Würdigung - [die Autonomie ist auch gefährlich, kann
unabhängig von der Regierung handeln]
Der Versuch, die Widerstandsorganisation ausserhalb der
Armee und der Verwaltung anzusiedeln, führt zu einem
doppelten Dilemma. Entweder ist diese Konstruktion eine
blosse Fiktion, wofür die formelle Unterstellung unter den
Generalstabschef und die materielle Abhängigkeit
(vollständige Finanzierung durch den Bund) sprechen, oder
sie bedeutet, mit der in diesem Bericht an anderer Stelle
beanstandeten Konsequenz der fehlenden gesetzlichen
Grundlage, eine unhaltbare Delegation einer wichtigen
staatlichen Aufgabe an Private. Ist die Autonomie von P-26
blosse Fiktion, könnte sich der Bundesrat im Ernstfall
seiner Verantwortung für das Handeln der Organisation
nicht entschlagen. Bestünde die Autonomie aber tatsächlich
im Sinne der festgestellten Möglichkeit der
Selbstaktivierung, so hätte die Regierung bereits in
Friedenszeiten pro futuro auf einen Teil ihrer
Regierungsgewalt verzichtet, worauf sie nicht zurückkommen
könnte, wenn die Organisation im Einsatz ist. [S.214]
1.4.3 Die rechtlichen Konsequenzen der Unabhängigkeit
1.4.3.1 Staatsrechtliche Konsequenz: Mangelnde
Rechtsgrundlage - [der Bund finanziert eine private
Organisation - die Rechtsgrundlage: Durchhalten]
Die PUK EMD befasste sich von Beginn der Arbeiten an mit
der Frage, ob dem Bund die Kompetenz zustehe, für die
Vorbereitung und Durchführung des Widerstandes im
feindbesetzten Gebiet eine private Organisation zu
schaffen und diese unter Ausschluss der parlamentarischen
Kontrolle, namentlich der Finanzaufsicht, zu unterhalten,
auszurüsten, auszubilden und zu besolden. Sie ersuchte
daher bereits am 19. April 1990 den Bundesrat schriftlich,
zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Das EMD [von
Drogenbaron Kaspar Villiger] antwortete in seinem Bericht
vom 13. August 1990 "zur Rechtsgrundlage der
Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten
Gebiet". Es führte aus, die geltende Verfassung sei "der
Rechtsgrund für die Existenz des Staates und darin
eingeschlossen für die Vorkehren, die dafür bestimmt sind,
dass der Staat Bestand hat, sich behauptet, in
Krisenlagen durchhält und die Wiederherstellung
sucht und erlangt. Hierfür braucht der Verfassungsstaat
keine einzelnen, besonderen Verfassungsbestimmungen."
Wolle man trotzdem einzelne Verfassungsbestimmungen
namhaft machen, so fielen insbesondere die Artikel 85
Ziffern 6 und 7 Bundesverfassung sowie Artikel 102 Ziffern
9 und 10 Bundesverfassung in Betracht: "Aus diesen
Bestimmungen entspringt u.a. eine Staats- oder
Staatsteilaufgabe 'Widerstand'."
[Keine ausdrückliche Nennung des "Widerstand" - der
Bericht über die Sicherheitspolitik von 1973 ist auch
"Rechtsgrundlage"]
Das EMD anerkennt, diese Staatsteilaufgabe "Widerstand"
werde "im geltenden Recht nicht ausdrücklich genannt". Es
handle sich indessen nicht um eine "usurpierte
Staatsaufgabe". Das Departement vertritt sodann die
Auffassung, der Bericht vom 27. Juni 1973 über die
Sicherheitspolitik der Schweiz sei eine hinreichende
Grundlage für die Vorbereitung des Widerstandes.
Ergänzung: Dass
jegliche Organisation von Widerstand VOR einer
Invasion zu 99% sinnlos und zwecklos ist, wird
nicht mehr erwähnt (Bericht von Bundesrat Chaudet
von 1957, S.177), sondern es werden einfach so
Millionen Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen,
obwohl Gorbatschow in der Sowjetunion mit der
Perestroika ab 1986 bereits begonnen hat...
|
Die entsprechenden Erwägungen [des EMD
unter Drogenbaron Villiger] verdienen, an dieser Stelle
ausführlich dargestellt zu werden:
[Für den P-26 gilt ein
"Geheimhaltungsinteresse"]
"... Die 'Konzeption der Gesamtverteidigung' vom 27. Juni
1973 ihrerseits nennt die Staatsteilaufgabe 'Widerstand'
relativ ausführlich (vgl., Ziff. 426, 544, 573, 717). Der
Bundesrat kennzeichnet sie als gewollte und
durchzuführende Aufgabe, nicht einfach als Ideenskizze,
als allfällige Möglichkeit oder als Vision. Die
Bundesversammlung hat bis anhin weder in ihren
Kommissionen noch in Plenarberatungen dazu Bedenken
erhoben oder eine besondere rechtliche Einkleidung [S.215]
verlangt. Mit zustimmender Kenntnisnahme der Konzeption
hat das Parlament - das muss und darf man schliessen - die
Auffassung und Einstellung des Bundesrates übernommen. Die
'Konzeption' ist kein Akt der Rechtssetzung, sondern ein
'klassischer' politischer Plan, ein staatsleitender u n d
verwaltungsmässiger Akt. In der Kategorie der Pläne gehört
sie vorwiegend zu der imperativen, ausschnittweise zu den
influenzierenden [einflussnehmenden] und nur ganz selten
zu den indikativen (=bloss aussagenden, nicht steuernden
und nicht anordnenden) Plänen. In Bezug auf die
Staatsteilaufgabe 'Widerstand' ist der imperative
Charakter eindeutig.
Politische oder staatsleitende Pläne imperativen
Charakters erheischen Befolgung. Die involvierten
Staatsorgane haben sich darnach auszurichten. Verlangen
die Pläne ein Handeln irgendwelcher Art, ist es
aufzunehmen. Sonst missachten die im Plan angesprochenen
oder gemeinten Organe ihre Verpflichtungen. (...) Es ist
selbstverständlich, dass die Staatsteilaufgabe
'Widerstand' nicht erst an die Hand genommen werden kann,
wenn das Land ganz oder teilweise besetzt ist. Wenn schon,
gehören Vorbereitungen dazu. Vorbereitungshandlungen, wie
sie die 'Konzeption' voraussetzt und fordert, sind
sogenannte Tathandlungen oder Realakte, ganz oder
vorwiegend im Innenbereich des Verwaltungsbereichs, mit
möglicherweise einigen Aktivitäten mit Aussenwirkungen.
Keinesfalls handelt es sich um hoheitliches Handeln mit
Verfügungen, Rechtssetzungen oder Justizakten. Das
bedeutet, dass das 'Legalitätsprinzip' sich auf
Kompetenzfestlegungen zurückzieht und den Inhalt der
Handlungen nicht zu bestimmen beansprucht, auch wo es in
strengster und doktrinärer Anwendung angerufen wird. (...)
Das soeben Gesagte, das früher weniger ausgeprägte
Normbedürftigkeitsverständnis und das sich hier besonders
stark manifestierende Geheimhaltungsinteresse erklären,
weshalb keine rechtssatzmässigen Festlegungen getroffen
worden sind."
[Die Frage nach einer "Rechtsgrundlage" - Expertise von
Rechtsprofessor Grisel über die Vorbereitung von
Widerstand]

Etienne Grisel, Rechtsprofessor der Universität Lausanne,
Portrait [12]
Zur Beantwortung der Frage der
Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Organisation
P-26 zog die PUK EMD einen Rechtsexperten bei. Prof.
Etienne Grisel, Rechtsprofessor an der Universität
Lausanne, erstattete ihr in Kenntnis des Berichtes des EMD
vom 13. August 1990 seine Expertise. In Übereinstimmung
mit dem Gutachter kam die PUK EMD zum Schluss, dass die
Führung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet zum
Zwecke der Wiederherstellung der Souveränität des Landes
als Teilaspekt des allgemeinen Bundeszweckes, der
Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen
(Art. 2 Bundesverfassung), zweifellos eine Staatsaufgabe
darstellt, für die der Bund - wie auch das Departement
anführt - eine hinreichende Verfassungsgrundlage hat.
Davon zu trennen ist die [S.216]
Frage, ob der Bund befugt sei, ohne besondere
Verfassungsgrundlage die Wahrnehmung dieser Staatsaufgabe
einer ausserhalb von Bundesverwaltung und Armee stehenden
Organisation zu übertragen. Die
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates prüfte im
Rahmen der Inspektion beim Bundesamt für Zivilluftfahrt
die Frage, ob die Übertragung der Flugsicherung an die
private Unternehmung "Swisscontrol" einer
verfassungsmässigen Grundlage bedürfe. Dabei führte sie in
ihrem Bericht vom 25. Januar 1989 über die Inspektion beim
Bundesamt für Zivilluftfahrt (enthalten im Bericht vom 6.
April 1989 der Geschäftsprüfungskommissionen an die
eidgenössischen Räte über die Inspektionen und die
Aufsichtseingaben im Jahre 1988) aus:
"Grundsätzlich widerspricht die Befugnis Privater zu
hoheitlichem Handeln den Grundsätzen des demokratischen
Gesetzesvollzuges, sofern den Privaten ein Ermessens- oder
Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. (...) Ausnahmen von
diesem Grundsatz können dort gemacht werden, wo die
polizeiliche Aufgabe rein technischer Natur ist (...) und
das formelle Gesetz die Grundsätze der Aufgabenerfüllung
selber hinreichend, formuliert."
Diese Haltung der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates, welche sich auf ein Rechtsgutachten des
Bundesamtes für Justiz stützt, lässt mithin nur in einem
sehr eingeschränkten Masse die Übertragung hoheitlicher
Befugnisse des Bundes an Private ohne ausdrückliche
Verfassungsgrundlage zu. Der Gutachter, den die PUK EMD
beizog, vertritt eine davon abweichende Auffassung, indem
er ausführt:
"... der Gesetzgeber hat die generelle Befugnis, einen
Teil seiner gesetzgeberischen oder administrativen
Tätigkeit zu delegieren. Er kann von diesem Recht
zugunsten Dritter Gebrauch machen, ohne dazu ausdrücklich
durch die Verfassung ermächtigt zu sein, dies zumindest so
lange, als nicht die Gefahr der Verletzung von
Grundrechten besteht." (Gutachten Grisel französischer
Text S. 23; Übersetzung PUK EMD) Zu diesen divergierenden
Rechtsauffassungen hinsichtlieh der Notwendigkeit einer
Verfassungsgrundlage hat die PUK EMD keine Stellung zu
beziehen, steht doch fest, dass die Übertragung
hoheitlicher Befugnisse an Dritte auf jeden Fall
wenigstens einer Grund- [S.217]
lage in einem formellen Gesetze bedarf, wozu der Gutachter
ausführt:
"In der Tat handelt es sich um eine wesentliche Abweichung
vom normalen Ablauf der staatlichen Tätigkeit: Die
Erfüllung einer wesentlichen Aufgabe ist Privaten
übertragen, welche unter der Befehlsgewalt einer
Privatperson stehen. Ob eine solche Abtretung opportun
ist, kann nicht von der Exekutive und schon gar nicht von
Beamten entschieden werden; es muss dies dem Gesetzgeber
vorbehalten bleiben. Ganz offensichtlich steht es der
Verwaltung nicht zu, sich aus eigener Initiative von
bestimmten, wesentlichen Aufgaben durch Übertragung an
Dritte zu entlasten. Es darf nicht vergessen werden, dass
die Bundesverfassung namentlich in den Artikeln 15 und 17
die Landesverteidigung der Armee überträgt, welche
ihrerseits durch das Bundesrecht geregelt (Art. 20 Abs. 1)
und dem Bundesrat untergeordnet ist (Art. 102 Ziff. 11).
Soweit Abweichungen von diesem Verfassungssystem aus
zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zulässig
sind, ist einzig der Gesetzgeber befugt, einen derart
weitreichenden Entscheid zu fällen." (Gutachten Grisel
französischer Text S. 25; Übersetzung PUK EMD).
[Das "Geheimhaltungsinteresse ist kein Grund, auf eine
Delegationsnorm zu verzichten"]
Die Notwendigkeit einer solchen Delegationsnorm kann auch
nicht mit dem Hinweis bestritten werden, dass sich die
Vorbereitungsaktivitäten hinsichtlich des Widerstandes im
feindbesetzten Gebiet "ganz oder vorwiegend im
Innenbereich des Verwaltungsbereiches, mit möglicherweise
einigen Aktivitäten mit Aussenwirkungen" hielten. Das
Untersuchungsergebnis hat gerade das Gegenteil gezeigt:
Die Vorbereitung des Widerstandes ist einer ausserhalb des
"Innenbereiches des Verwaltungsbereiches" handelnden
Organisation übertragen worden. Die Notwendigkeit einer
solchen Delegationsnorm unterliegt nach Auffassung der PUK
EMD im vorliegenden Fall auch keinen Ausnahmen.
Insbesondere ist das Geheimhaltungsinteresse kein Grund,
auf eine Delegationsnorm zu verzichten. Wie bereits
erwähnt, ist schon aus Gründen der Dissuasion
[Abschreckung] die Tatsache, dass der Widerstand
vorbereitet wird, als solche nicht geheimzuhalten, während
die Einzelheiten der Vorbereitung geheimgehalten werden
müssen, sollen die Vorkehrungen einen Sinn haben. Eine
Delegationsnorm, die den Bundesrat ermächtigt, den
Widerstand vorzubereiten und hierfür eine ausserhalb von
Armee und Bundesverwaltung stehende besondere Organisation
zu schaffen und zu unterhalten, würde das
Geheimhaltungsinteresse wahren.
[PUK EMD sagt: Notverordnung und Sicherheitsbericht von
1973 sind nicht ausreichend]
Die PUK EMD vertritt im übrigen die Auffassung, dass eine
solche Delegationsnorm in einem Gesetz im formelI- [S.218]
len Sinne zu sehen wäre. Notverordnungsrecht des
Bundesrates wäre nicht ausreichend. Nicht ausreichend ist
nach Auffassung der PUK EMD auch die Abstützung der
Vorbereitung des Widerstandes auf den Bericht vom 27. Juni
1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz; insbesondere
kann die PUK EMD die im Bericht des EMD vom 13. August
1990 geäusserte Auffassung nicht teilen, wonach der
Bericht von 1973 einen "staatsleitenden Plan imperativen
Charakters" darstelle, vom Parlament in zustimmendem Sinne
zur Kenntnis genommen worden sei und daher "Befolgung"
erheische. Sie schliesst sich dem Gutachter an, wenn er
bemerkt, die Idee, der Bericht von 1973 sei ein
imperativer Plan, führe dazu,
"... dass das in der Bundesverfassung festgelegte
Gesetzgebungsverfahren mitsamt dem Referendum durch ein
zweideutiges System, das jeglicher verfassungsmässiger
Legitimation entbehrt, ersetzt wird. Die in einem
Regierungsbericht geäusserten Absichten würden im
Nachhinein zu verbindlichen Weisungen, lediglich weil das
Parlament sie vorbehaltlos zur Kenntnis genommen hat.
Diese Betrachtungsweise würde die 'Gesamtkonzeptionen'
ihrer tatsächlichen Natur, nämlich die Berichterstattung
an das Parlament, berauben." (Gutachten Grisel
französischer Text S.33; Übersetzung PUK EMD)
[PUK EMD sagt: Gesetzliche Grundlage für P-26 fehlt]
Die PUK EMD stellt daher fest, dass für die Übertragung
des "Widerstands" auf eine ausserhalb von Bundesverwaltung
und Armee stehende Organisation eine gesetzliche Grundlage
notwendig gewesen wäre und dass diese gesetzliche
Grundlage fehlt. In seiner Antwort vom 13. August 1990
stellte das EMD die Schaffung einer gesetzlichen
Delegationsnorm in Aussicht für den Fall, dass am
herrschenden Konzept der Vorbereitung des Widerstandes
festgehalten werde. Diese Feststellung der PUK EMD steht
im Widerspruch zum Ergebnis der Abklärungen der
Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates, die in ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 in
Ziffer 55 festhielt: "Aufgabe und Stellung der
Widerstandsorganisation (...) entsprechen heute den
Anforderungen, die vom Standpunkt des Rechtsstaates und
der Demokratie zu stellen sind." Dieser Widerspruch ist
indessen bloss ein scheinbarer. Die Arbeitsgruppe Bachmann
konnte sich in ihren Erwägungen nur auf die "alte"
Widerstandsorganisation beziehen, deren Struktur von der
[S.219]
heutigen Widerstandsorganisation insofern eine wesentlich
andere war, als die Leitung der Organisation einer
Bundesstelle, der Sektion Spezialdienst der UNA, näherhin
deren Chef, Oberst Bachmann, übertragen war. Die PUK EMD
hat sich nicht über die Legalität jener alten Struktur
auszusprechen, sondern über jene der neuen Organisation,
für welche im Zeitpunkt der Abfassung des Berichtes der
Arbeitsgruppe Bachmann noch nicht einmal die Grundlagen
geschaffen waren; das Grundlagendokument des
Generalstabschefs betreffend P-26 datiert vom 7. September
1981.
1.4.3.2 Völkerrechtliche Konsequenz - [Gutachten von
Professor Thürer: Unabhängigkeit des P-26 von der
Armee hat Vorteile - Widerstand kann sich auch
Drittstaaten anschliessen]

Daniel Thürer, Professor für Völkerrecht an der
Universität Zürich [13], mit einem Gutachten über
Völkerrecht und Widerstand
Das Konzept von P-26 als einer von der
Armee und der Bundesverwaltung völlig losgelösten
Organisation gründete - wie bereits festgestellt (Ziff.
1.4.2) - auf der Überlegung, dass sie im Falle einer
Unterwerfung der obersten Landesbehörden unter eine
allfällige Besetzungsmacht den Weisungen der Regierung
nicht unterworfen und damit frei wäre, den Widerstand
aufzunehmen und zu führen. Die PUK EMD ersuchte Professor
Daniel Thürer, ordentlicher Professor für Völkerrecht an
der Universität Zürich, zu dieser Frage gutachterlich
Stellung zu nehmen und auch die Frage zu beantworten, ob
die Vorbereitung des Widerstandes bereits zu
Friedenszeiten bestimmten völkerrechtlichen
Einschränkungen unterliege. Sein Gutachten zeigt, dass
bereits heute getätigten Vorbereitungshandlungen für den
Widerstand in Kriegszeiten keinerlei völkerrechtliche
Schranken entgegenstehen.
Das Gutachten weist indessen nach, dass die Loslösung der
Organisation von Armee und Verwaltung im Besetzungsfall
tatsächlich gewisse Vorteile hat. Stimmt die
Landesregierung einem Waffenstillstand zu, so werden
dadurch die regulären Streitkräfte und die
Kleinkriegsverbände gebunden. Nach dem Grundsatz von Treu
und Glauben ist davon auszugehen, dass
Waffenstillstandsverträge per definitionem auch die Tä-
[S.220]
tigkeit organisierter Widerstandsbewegungen ausschliessen
wollen. Das bedeutet für die Regierung des besetzten
Staates, dass sie im Rahmen des ihr faktisch Zumutbaren
Widerstandskämpfe unterbinden und die Beteiligten
bestrafen soll, weil sie sonst in völkerrechtswidriger
Weise den Waffenstillstand bricht. Dasselbe trifft an sich
für die Widerstandsorganisation, die den bewaffneten
Widerstandskampf nicht aufgibt, ebenfalls zu. Die
Widerstandsorganisation hat in diesem Falle allerdings die
namentlich den regulären Streitkräften, d.h. der Armee,
verschlossene Möglichkeit, sich einem kriegsführenden
Drittstaat .anzuschliessen, der nicht am Waffenstillstand
beteiligt ist, womit sie sich den Kombattantenstatus
erhalten kann und an den Waffenstillstand nicht gebunden
ist.
1.4.3.3 Rechtliche Unvereinbarkeiten - [selbständiger
P-26 - aber angeblich allein finanziert vom EMD]
Die Stellung der Organisation ausserhalb von Armee und
Verwaltung wirft in rechtlicher Hinsicht weitere
zahlreiche Fragen auf, von denen die PUK EMD einige
nachfolgend summarisch streift:
- Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter die
Militärversicherung - [Vereinbarung 1982 - Bundesrat
weiss nichts davon - Projekt einer Rechtsgrundlage]
Am 8. November 1982 trafen der damalige Generalstabschef
und der frühere Direktor des Bundesamtes für
Militärversicherung eine Vereinbarung über die
Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter das
Bundesgesetz über die Militärversicherung. Der Bundesrat
(EMD-Vorsteher Chevallaz 1980-1983 [web14]) hatte davon
keine Kenntnis. Diese Vereinbarung wurde im Einvernehmen
mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle
abgeschlossen. Der Direktor des Bundesamtes für
Militärversicherung stimmte der Vereinbarung mit Bedenken
zu und nur, nachdem zugesichert worden war, die
Widerstandsorganisation solle in einem Bundesratsbeschluss
eine Rechtsgrundlage erhalten. Gestützt darauf wurden in
einem der PUK EMD bekanntgewordenen Fall Leistungen der
Militärversicherung für eine Person, die P-26 angehörte,
ausgerichtet. [S.221]
Würdigung - [Rechts-Erfindung]
Die Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter die
Militärversicherung entspricht nicht dem geltenden Recht.
Der Vorsteher des Departements des Innern (Bundesrat
Flavio Cotti 1987-1993 [web15]) nahm gegenüber der PUK EMD
zu diesem Aspekt Stellung und verwies darauf, dass mit der
Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung
diesem Problem die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt
worden sei (Botschaft vom 27. Juni 1990; Artikel 1 Absatz
1 Bst. [Buchstabe] g Ziffer 5).
- Haftpflicht - [keine Regelung! - Kleine Unfälle,
glücklicherweise keine Personenschäden]
Das Problem der Haftpflicht der Organisation
beziehungsweise deren Mitglieder gegenüber Dritten wurde
offenbar nicht erkannt. Eine Regelung besteht nicht.
Die PUK EMD stellte fest, dass im Rahmen einer Übung von
P-26 bei einem Lastabwurf ab einem Flugzeug sich der
Fallschirm, an dem ein Metallcontainer befestigt war,
nicht öffnete und der Container "ungebremst" zu Boden
ging. Drittschaden entstand nicht. Hingewiesen auf die
Möglichkeit eines Drittschadens bei diesem Vorfall
erklärte ein Verantwortlicher von P-26 gegenüber der PUK
EMD, in einem solchen Falle wäre Bundeshaftung gegeben
gewesen, weil die Ausbildung im Auftrage des Bundes
erfolge.
Würdigung
Die PUK EMD kann die geäusserte Auffassung nicht teilen.
Bei den Angehörigen der Organisation von P-26 handelt es
sich weder um Beamte noch um "übrige Arbeitskräfte" des
Bundes im Sinne des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14.
März 1958, noch sind sie auf gültige Weise "unmittelbar
mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Bundes betraut"
(Art. l Abs. l Verantwortlichkeitsgesetz), auch handelt
ein Angehöriger im Rahmen seiner Tätigkeit für die
Organisation P-26 nicht "in Ausübung seiner amtlichen
Tätigkeit" (Art. 3 Verantwortlichkeitsgesetz). Eine
Bundeshaftung nach dem Bundesgesetz über die
Militärorganisation entfällt ebenfalls, da die Mit-
[S.222]
glieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Organisation
P-26 nicht als Angehörige der Armee handeln. '
- Anstellung von Mitarbeitern von P-26 - [240.000
Franken pro Jahr für den Chef von P-26]
Mit Datum vom 30. Juni 1979 schlössen der Unterstabschef
Nachrichtendienst und Abwehr als Auftraggeber und eine
Privatperson als Auftragnehmer einen Vertrag ab, den sie
den Regeln der Artikel 394 (Artikel 394: "Der einfache
Auftrag" [web16]) und folgende des Obligationenrechtes
über den Auftrag unterstellten.
Schweizer
Obligationenrecht: Der einfache Auftrag,
Artikel 394, 395 und 396

Schweizer Obligationenrecht: Der einfache
Auftrag, Artikel 394, 395 und 396 [14]
|
Inhalt des Vertrages war die Verpflichtung
des Auftragnehmers, "das Projekt Nr. 26 der Untergruppe
Nachrichtendienst und Abwehr (zu einem späteren,
unbekannten Zeitpunkt korrigiert in "Generalstabschef")
selbständig zu leiten und alle damit verbundenen Dienste
zu erbringen". Als Gegenleistung verpflichtete sich der
Auftraggeber zur Entrichtung eines Honorars nebst
Vergütung der anfallenden - ausserhalb des Vertrages
pauschalierten Spesen. Das Honorar beträgt heute rund Fr.
240'000.— pro Jahr, was ungefähr der Besoldung eines
Korpskommandanten entspricht. Der Vertrag wurde vom
Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dem Sekretär
der Finanzkommissionen und vom Generalstabschef
eingesehen.
[Beamte - Instruktoren - Feldmitglieder]
Beamte oder Instruktoren, die vollamtlich für P-26 tätig
sind, werden gemäss; ihrer Funktion als Beamte oder
Instruktoren nach der Besoldungsverordnung des Bundes
entlöhnt. Die nichtchargierten "Feld-Mitglieder" erhielten
ein Taggeld von Fr. 100.— zuzüglich Spesen.
Würdigung - [Parlament und Regierung wussten nichts von
den Anstellungsverhältnissen]
Weder einzeln noch gemeinsam hatten die handelnden Beamten
die Befugnis, eine solche Anstellung, wie jene des Chefs
von P-26, vorzunehmen. Bundesrat und Parlament wurden
nicht informiert. Für diese Anstellung, insbesondere auch
für den Entschädigungsansatz, fehlte eine entsprechende
Rechtsgrundlage. Nur nebenbei sei erwähnt, dass der
Verweis auf Artikel 394 ["Der einfache Auftrag"] des
Obligationenrechtes [S.223]
irrig ist, da der Vertrag sich seinem Inhalt nach ohne
jeden Zweifel eher als Arbeitsvertrag denn als Auftrag
kennzeichnet.
- Kriegsmaterialgesetz, Konkordat über den Handel mit
Waffen und Munition sowie Sprengstoffgesetz
Das Bundesgesetz vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial
schreibt in Artikel 4 vor, dass für die Beschaffung von
Kriegsmaterial eine Grundbewilligung des Bundes
erforderlich ist. Das interkantonale Konkordat vom 27.
März 1969 über den Handel mit Waffen und Munition
verbietet in Artikel 8 den Kauf und Verkauf von
Maschinenpistolen und Maschinengewehren. Das Bundesgesetz
vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe
schreibt in Artikel 12 vor, dass "wer als Verbraucher
Sprengmittel beziehen will" einen vom Kanton ausgestellten
Erwerbsschein haben muss.
Würdigung
Die genannten Vorschriften wurden von der Organisation
P-26, die über Waffen und Sprengstoff im erwähnten Sinn
verfügt, nicht befolgt.
1.5 Verantwortungen
1.5.1 Verantwortung des Parlamentes
1.5.1.1 Die Verantwortung im allgemeinen - [Anstoss
durch ein Postulat von Erwin Jaeckle - das Parlament
wird nicht informiert - bewaffneter Widerstand wird
verschwiegen]
Der Nationalrat hatte im Jahre 1957 das Postulat Jaeckle
[das Ende 1956 nach der Niederschlagung des
Ungarn-Aufstands gestellt worden war, S.176] überwiesen,
welches die Prüfung der Frage verlangte, "welche Vorkehren
in Organisation und Ausbildung getroffen werden können, um
den totalen Volkswiderstand gegebenenfalls über die
Feldarmee hinaus aufzunehmen und zu sichern".

Nationalrat Erwin Jaeckle vom LdU, Portrait [15], sein
Postulat vom 3. Dezember 1956 wurde 1957 beantwortet
Die Überweisung dieses Postulates wurde
[S.224]
offenbar von der Armeeführung als direkter Auftrag
verstanden, die im Postulat enthaltenen Anliegen in die
Tat umzusetzen, nicht bloss als Einladung, diese Frage zu
prüfen. Dass "im Auftrag des Parlamentes" eine
Widerstandsorganisation geschaffen wurde, erfuhr das
Parlament allerdings nicht (vgl. Ziff. 1.2.2.2). Als der
Bundesrat im Jahre 1973 seinen Bericht über die
Sicherheitspolitik der Schweiz vorlegte, erwähnte er zwar
den "Widerstand im feindbesetzten Gebiet" als eine der
strategischen Zielsetzungen (vgl. Ziff. 426 des Berichtes
vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz)
und erklärte unter den "Sicherheitspolitischen Leitsätzen"
(Ziff. 717 desselben Berichtes), "Kleinkrieg und
gewaltloser (sic!) Widerstand in besetzten Gebieten werden
innerhalb der durch das Kriegsvölkerrecht gezogenen
Schranken vorbereitet und nötigenfalls geführt"; von der
tatsächlich bereits an die Hand genommenen Vorbereitung
des bewaffneten Widerstandes im feindbesetzten Gebiet
erwähnte der Bundesrat im Bericht vom 27. Juni 1973 über
die Sicherheitspolitik der Schweiz allerdings nichts. Das
Parlament erfuhr von solchen Vorbereitungsmassnahmen erst
durch die Arbeitsgruppe Bachmann der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, die in
ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 unter Ziffer 221
mitteilte:
"Der Spezialdienst hat aufgrund der Sicherheitspolitik des
Bundes die Aufgabe, günstige Voraussetzungen für den
aktiven Widerstand gegen eine Besetzungsmacht in der
Schweiz zu schaffen", und erwähnte: "Schon seit den
sechziger Jahren war es Aufgabe der Sektion Spezialdienst,
den Widerstand für den Besetzungsfall vorzubereiten"
(Ziff. 231 des Berichtes der Arbeitsgruppe).
Auf welche Weise diese Vorbereitung erfolgte, erwähnte der
Bericht nicht. Abgesehen vom Hinweis auf die 1976 erfolgte
Ernennung Oberst Bachmanns zum Chef der Sektion
Spezialdienst, von Ausführungen über die personelle und
organisatorische Verflechtung mit dem ausserordentlichen
Nachrichtendienst und wenigen Bemerkungen zur Finanzierung
und Kontrolle des Dienstes (Ziff. 251 des Berichtes der
Arbeitsgruppe) machte die Arbeitsgruppe weder genauere
Angaben zum festgestellten Sachverhalt noch zur Art der
Überprüfung des Dienstes. Die Existenz einer Organisation,
die heute schon den bewaffneten Widerstand auszulösen in
der Lage wäre, wurde dem Parlament nie bekanntgegeben.
[S.225]
Die PUK EMD ist der Ansicht, dass das Parlament und damit
die Öffentlichkeit über die Tatsache, dass eine solche
Organisation im Aufbau begriffen ist, hätten orientiert
werden müssen. Dies insbesondere deswegen, weil die
Geheimhaltung dieser Tatsache im Interesse der
Landesverteidigung keineswegs geboten war, dann aber auch
mit Blick darauf, dass eine geheimgehaltene
Widerstandsvorbereitung keine Dissuasionswirkung
[Abschreckungswirkung] entfalten kann. Die PUK EMD stellte
fest, dass eine solche Orientierung des Parlaments und der
Öffentlichkeit nicht erfolgt ist.
[Der vorbereitete "Kleinkrieg" war bekannt - also war
der "bewaffnete Widerstand" auch bekannt!]
Auch (und gerade) bei sorgfältiger Lektüre des Berichtes
vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz
konnte das Parlament nicht zum Schlusse kommen, dass eine
für den bewaffneten Widerstand geeignete Organisation
aufgebaut würde. Der Bericht, namentlich dessen Ziffer
717, führte vielmehr zur Auffassung, dass einerseits der Kleinkrieg
und anderseits der gewaltlose Widerstand vorbereitet
würden. Der Kleinkrieg ist eine Kampfform der Armee (Ziff.
544 des Berichtes 1973) mit dem Ziel, nach Zusammenbruch
der operativen Kräfte dem Gegner die völlige Beherrschung
besetzter Gebiete zu verunmöglichen und die Befreiung
vorzubereiten. Kleinkrieg ist nicht der bewaffnete
Widerstand einer nicht zur Armee gehörenden
Widerstandsorganisation.
FALSCH: Kleinkrieg ist genau das:
"Bewaffneter Widerstand". Aber im Zweifelsfall
können Chefs nicht lesen...
|
Aufgrund des Berichtes vom 27. Juni 1973
über die Sicherheitspolitik der Schweiz war das Parlament
nicht in der Lage, den wahren Umfang der Vorbereitung des
bewaffneten Widerstandes im feindbesetzen Gebiet zu
erkennen.
Der Bericht der Arbeitsgruppe Bachmann der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wie auch die
Debatte im Nationalrat gaben zumindest keinen konkreten
Hinweis darauf, dass der Spezialdienst eine eigentliche
Widerstandsorganisation für den bewaffneten Widerstand im
feindbesetzten Gebiet aufgezogen hatte.
1.5.1.2 Finanzaufsicht - ["rechtswidrige Zahlungen" -
"Präsidenten" einer "Finanzdelegation"]
P-26 wurde während Jahren (ausschliesslich) aus Mitteln
des Bundes finanziert (vgl. Ziff. 1.3.3.8). [S.226]
Ergänzung: Das ist
die Behauptung der PUK EMD aufgrund der Aussagen
der Zeugen, aber viele Zeugen haben wahrscheinlich
auch geschwiegen. Es ist anzunehmen, dass da auch
private Millionen von gewissen schweizer
Hitzköpfen geflossen sind.
|
Da für die Übertragung von staatlichen
Aufgaben auf die Organisation, namentlich der Aufgabe der
Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet,
keine gesetzliche Grundlage besteht - obwohl eine solche
erforderlich wäre -, fehlt auch die gesetzliche Grundlage
für finanzielle Leistungen des Bundes an dieselbe. Der
Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Ausgaben ist verletzt
worden. Die finanziellen Leistungen an die Organisation
hätten nicht erfolgen dürfen. Die Finanzdelegation nahm zu
diesen rechtswidrigen Zahlungen nie Stellung. Ein Zeuge
sagte vor der PUK EMD aus, er habe gegenüber der
Finanzdelegation Andeutungen mit Bezug auf diese Ausgaben
gemacht, doch sei er auf kein Interesse gestossen. Fragen
kann man sich, ob nicht bereits die Kenntnis der geheimen
Dienste Bachmanns hätte Anlass dazu geben können, sich
nach der Finanzierung der Nachfolgeorganisation zu
erkundigen.
Zwei Präsidenten der Finanzdelegation [wer?] wurden von
der Eidgenössischen Finanzkontrolle [wer?] über bestimmte
Fragen [was?] der Organisation orientiert. Sie
informierten die übrigen Mitglieder der Finanzdelegation
[wer?] nicht über diese Sonderbereiche und veranlassten
keine nähere Prüfung der Rechtmässigkeit der Zahlungen.
Sie waren die einzigen Mitglieder des Parlamentes, mit
Ausnahme der Mitglieder des Beirates, welche die
tatsächliche Möglichkeit hatten, die Organisation einer
näheren Prüfung zu unterziehen.
Im Anhörungsverfahren gemäss Artikel 63 Absatz 3 des
Geschäftsverkehrsgesetzes wurde nachträglich geltend
gemacht, es seien alle Präsidenten der Finanzdelegation
orientiert worden. Aus zeitlichen Gründen konnte die PUK
EMD diesen Sachverhalt nicht erneut überprüfen.
Einschränkend ist beizufügen, dass die beiden Präsidenten
der Finanzdelegation glaubhaft machten, über die
Unterstellung dieser Organisation ein anderes Bild gehabt
zu haben als jenes, das die PUK EMD aufgrund ihrer
Erhebungen erhielt. Beide Präsidenten glaubten, es handle
sich um eine zur Armee oder zum EMD gehörende Organisation
[S.227]
1.5.2 Verantwortung des Bundesrates - [Bundesrat
Chevallaz gibt die Zustimmung zu einer neuen
Widerstandsorganisation - erste Organisation 1957]
Es steht fest, dass der Bundesrat über die
Vorgängerorganisation von P-26 ["Spezialdienst" bzw.
"Geheime Dienste" unter Oberst Albert Bachmann, S.183]
durch Generalstabschef Senn orientiert wurde (vgl. Ziff.
1.2.4). Die Untersuchung ergab auch, dass der
seinerzeitige Departementsvorsteher [des EMD], Bundesrat
Chevallaz [1980-1983], über die Reorganisation der
Widerstandsorganisation im Nachgang zur Angelegenheit
Bachmann/Schilling [1979] von den betreffenden
Generalstabschefs Senn und später Zumstein informiert
wurde und er seine - wenn auch nicht in schriftlicher Form
geäusserte - Zustimmung zur Bildung einer neuen
Widerstandsorganisation gab:
"Ich wurde von den Korpskommandanten Senn und später
Zumstein genau über den Auftrag dieser Organisation und
deren Struktur informiert. Ich übertrug dem
Generalstabschef [Zumstein] die Verantwortung, die
Organisation aufzubauen und mich zu informieren, wenn sich
Vorfälle ereignen. (...) Ich habe keinen schriftlichen
Befehl erteilt, bestanden doch schon frühere Weisungen,
die ich mündlich erneuerte. (...) Ich könnte, falls nötig,
die Einzelheiten abklären. Das Ganze geht weit zurück. Die
Organisation wurde 1957 ins Leben gerufen
(Generalstabschef de Montmollin). Das ist vielleicht die
erste Spur, die gefunden werden kann." (Übersetzung PUK
EMD)
Die PUK EMD konnte keinen Hinweis darauf finden, dass sich
der Gesamtbundesrat mit der Schaffung von P-26 seinerzeit
befasst hätte. Wie aus den Aussagen von Bundesrat
Chevallaz hervorgeht, befasste sich der
Departementsvorsteher in der Folge nicht mehr eingehend
mit der Organisation P-26: Er war darüber orientiert, in
welcher Grössenordnung sich der Bestand der Organisation
bewegen sollte. Er wusste auch, dass ein Beirat aus
Parlamentariern gebildet worden war, "um eine gewisse
Aufsicht über diese Organisation auszuüben" (Übersetzung
PUK EMD); Namen von Mitgliedern der Organisation wollte er
dagegen keine kennen. Weitere Informationen wollte der
Departementsvorsteher [Chevallaz] nicht erhalten [haben]:
"Dieser hat zweifellos das Recht, weiter zu gehen, wenn er
den Eindruck hat, die Sache funktioniere schlecht. Aber
alles deutete darauf hin, dass Generalstabschef Senn und
später Generalstabschef Zumstein die Sache seit der
Reorganisation (nach dem Ausscheiden Bachmanns) gut in die
Hand genommen hatten. Es gab für mich deshalb keinen
Grund, [S.228]
eine weitergehende Prüfung vorzunehmen oder die
Untersuchung, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit
Bachmann erfolgt war, wieder aufzunehmen." (Übersetzung
PUK EMD)
[Bundesräte Delamuraz und Koller wissen kaum etwas von
der illegalen Widerstandsorganisation P-26]
Der Informationsstand der Nachfolger von Bundesrat
Chevallaz (denen die Organisation "über die von diesen
eingesetzten hierarchischen Zwischenglieder" unterstellt
war) erwies sich bei den Befragungen als gering
[EMD-Bundesräte (Verteidigungsminister) Delamuraz
1984-1986 und Koller 1986-1989]. In der Regel orientierte
der Generalstabschef mündlich den Departementsvorsteher
über die Existenz von P-26 bei dessen Amtsantritt. Es gab
offenbar Departementsvorsteher, die - soweit sich dies
aufgrund der Befragungen durch die PUK EMD feststellen
liess - annahmen, die Organisation sei Teil der Armee und
zur Führung oder Unterstützung des Kleinkrieges bestimmt.
Ausnahmslos erachteten es die befragten
Departementsvorsteher als richtig, ihren Mitarbeitern
unter Führung des jeweiligen Generalstabschef zu vertrauen
und selbst über möglichst wenig Kenntnisse der
Organisation zu verfügen. So erklärte ein ehemaliger
EMD-Vorsteher [wer? Delamuraz?], er sei vom
Generalstabschef - "wahrscheinlich" bei dessen
Antrittsbesuch - darauf aufmerksam gemacht worden, "dass
es dann auch noch zwei geheime Dienste gebe, von denen es
aber aus politischen Gründen besser sei, wenn der
Departementschef die Details nicht kenne". Diese
Argumentation habe ihm eingeleuchtet.
Zusätzliche Informationen seien nicht erfolgt, abgesehen
von einer Besichtigung und der Zusicherung, die
Finanzkontrolle sei gewährleistet. Ähnlich äusserte sich
ein anderer EMD-Vorsteher [wer? Villiger?] der PUK EMD
gegenüber:
"Es wurde mir über die Existenz eines P-26, das offenbar
Ende 1981 geschaffen wurde, nichts mitgeteilt. Mit einer
Ausnahme: Ich kannte die Namen der vier oder fünf
Mitglieder der beratenden Parlamentariergruppe, weil ich
sie einmal treffen konnte. Als neuer Chef des EMD
[Villiger ab 1989?] beschränkte sich meine Kenntnis auf
diese Personen; zweifellos wollte der Generalstabschef den
Politiker nicht kompromittieren."
Der Bundesrat und namentlich die Vorsteher des EMD als
Vorgesetzte des Generalstabschefs befassten sich mit
dieser Organisation wenig und nahmen die ihnen auch in
diesem Bereich obliegende politische Verantwortung
lediglich per Delegation wahr. Die Vorsteher des EMD, mit
Ausnahme des amtierenden, begnügten sich damit, dass die
Generalstabschefs sie nur zurückhaltend informierten, weil
man of- [S.229]
fenbar der Meinung war, es sei "aus politischen Gründen"
für die Vorsteher des Departements besser, wenn sie über
diese Organisation nicht allzu eingehend orientiert
würden. Die politische Verantwortung für den eigenen
Zuständigkeitsbereich entfällt indessen dann nicht, wenn
man sich nicht informieren lässt. Die Gründe, die für
dieses Verhalten angeführt wurden, vermögen die PUK EMD
nicht zu überzeugen. Der Gesamtbundesrat konnte nur soviel
wissen, wie ihm der jeweilige Vorsteher des EMD mitteilte.
Nach dem 5. September 1979 (vgl. Ziff. 1.2.4) erfolgte
keine Orientierung des Gesamtbundesrates mehr.
1.5.3 Verantwortung der Generalstabschefs
Die Generalstabschefs von 1981 bis 1989 tragen die direkte
Verantwortung für die Organisation P-26. Auch wenn sie in
gutem Glauben handelten und eine Aufgabe an die Hand
nahmen, die sich aus ihrer Sicht gebieterisch aufdrängte,
kann nicht übersehen werden, dass sie aus
Geheimhaltungsgründen den Erfordernissen des
gesetzmässigen Verwaltungshandelns nicht die notwendige
Beachtung schenkten. Geheimhaltungsbedürfnisse
dispensieren nicht von der Beachtung der geltenden
Kompetenznormen, die im übrigen ohne Schaden für die
Organisation auch in einem öffentlich-parlamentarischen
Rechtssetzungsverfahren hätten geschaffen werden können.
Es kann auch nicht übersehen werden, dass die
Generalstabschefs ihre vorgesetzten Bundesräte nicht mit
dem notwendigen Nachdruck auf diese Organisation
hinwiesen; insbesondere hätten Auftrag und Konzeption
einer solchen Organisation nach Auffassung der PUK EMD den
politisch verantwortlichen Departementsvorstehern
bekanntgegeben werden müssen.
1.5.4 Verantwortung der Organe der Finanzkontrolle
Die Direktoren der Eidgenössischen Finanzkontrolle [wer?]
und der Sekretär der Finanzkommissionen [wer?] haben -
trotz eingestandener Bedenken - weder die Finanzierung
dieser Organisation beanstandet, noch die Mitglieder der
Finanzdelegation [wer?] unterrichtet, mit Ausnahme von
[S.320]
Präsidenten der Finanzdelegation [wer?]. Es wurde von
ihrer Seite auch darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft
der Mitglieder der Finanzdelegation, solche Informationen
aufzunehmen, gering gewesen sei. Wie bei den
Generalstabschefs ist auch bei den obersten Beamten der
Finanzkontrolle und der Finanzaufsicht nicht zu Übersehen,
dass sie nicht mit dem notwendigen Nachdruck auf die
Information der Finanzdelegation hingewirkt haben. Es
steht für die PUK EMD ausser jedem Zweifel, dass in diesem
Falle äusserst bewährte und zuverlässige Kontroll- und
Aufsichtsbeamte durch das strenge militärische Geheimnis,
das die Organisation P-26 umgab, in der rückhaltlosen
Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt wurden. Soweit
keine Sonderregeln Platz greifen, darf auch das
militärische Geheimnis die Beachtung der Finanzhaushalt-
und der Finanzkontrollnormen nicht verunmöglichen.
Den beiden Beamten ist allerdings zugute zu halten, dass
sie eine bereits bestehende Praxis weiterführten und sich
dabei auf ein Schreiben des Präsidenten der
Finanzdelegation [wer?] des Jahres 1967 berufen konnten,
der für die Kreditrubrik "Abteilungsarbeiten" eine
Sonderbehandlung vorsah. Da Ende der sechziger Jahre
die Widerstandsorganisation als Spezialdienst der
UNA mindestens zum Teil über die Rubrik
"Abteilungsarbeiten" finanziert worden war, mochte es
naheliegen, dieses Kontroll- und Aufsichtsregime über die
Widerstandsorganisation auch weiterhin anzuwenden, als
dieser Spezialdienst [von Bachmann im Jahre 1979]
aufgehoben und die Widerstandsorganisation nicht mehr über
die Rubrik "Abteilungsarbeiten" finanziert wurde [S.321].
=====
Liebefeld bei Bern 1990: Mord an Herbert Alboth
Exkurs
[1990]: Tötungsdelikt an einem früheren Mitglied des
Spezialdienstes - [Insider Herbert Alboth - Info von
Oberst Jeanmaire, Journalist Auchlin und Oberst
Bachmann]
Mitte April 1990 wurde in Bern ein früheres Mitglied des
Spezialdienstes der UNA namens Alboth Opfer eines
Tötungsdeliktes [S.181]
Herbert Alboth
wurde am 18. April 1990 in Liebefeld bei Bern in
seiner Wohnung ermordet [web17].
Alboth hatte gemäss Historiker Daniele Ganser
intern angekündigt, er wolle alle Akten des P-26
übergeben.

Historiker Daniele Ganser, Portrait [16]
Zitat Ganser [web19]:
<Herbert Alboth hatte in führender Position im
«Spezialdienst» gedient, der Vorgängerorganisation
der P26. Im Frühling 1990 gelangte er an
Verteidigungsminister Villiger und bot ihm in
einem Brief an, detaillierte Informationen zu
allen Fragen rund um die P26 zu liefern. Es kam
nie zu diesem Treffen mit Villiger - Alboth wurde
am 17. April 1990 in seiner Wohnung in Bern
Liebefeld tot aufgefunden – erstochen mit seinem
eigenen Militärbajonett. Der Todesfall wurde nie
geklärt, auch die PUK EMD hat einfach
festgestellt, dass er tot ist, ging der Frage aber
nicht nach.> [Ganser, web19]
Kurz vor der öffentlichen Verkündigung wurde
Alboth von einem kriminellen Ausländer, der
scheinbar ebenfalls von einem Geheimdienst war,
erstochen. Zitat [web18]:
<Der Oberstleutnant Herbert Alboth, Mitglied
der P-26, kündigte vor der parlamentarischen
Untersuchungskommission an, dass er alle seine
Unterlagen und Informationen über die P-26
übergeben wolle. Kurz vor seiner Aussage wurde er
ermordet in seiner Berner Wohnung gefunden,
erstochen mit seinem eigenen Armee-Bajonett. Der
offizielle Untersuchungsbericht (Cornu-Bericht)
[von 1991] wurde nur in gekürzter Fassung
veröffentlicht. Die komplette Version ist bis
heute geheim, weil die Veröffentlichung „die guten
Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten
gefährden würde“.> [web18]
[Es kann vermutet werden, dass der Mörder ein
NATO-"Amerikaner" des CIA oder ein englischer
Agent des MI6 war].
Im Buch von Ganser "NATO-Geheimarmeen" <kommt
sehr klar zum Ausdruck, dass das Parlament der EU
eine Aufklärung wollte, aber scheiterte - wohl
weil der CIA zusammen mit dem MI6 die treibende
Kraft hinter den Geheimarmeen war, sie zum Teil
sogar direkt aufgebaut hat, etwa in
Griechenland.> [web19]
Der Cornu-Bericht mit den Details der
Verbindung zwischen dem P-26 und der kriminellen
NATO - der kriminelle Bundesrat publiziert von
100 Seiten (Cornu-Bericht) nur eine
"Zusammenfassung" von 12 Seiten...
Zitat [web19]:
<D. Ganser: Ja, Alboth wäre auch dafür eine
wichtige Quelle gewesen. Die NATO-Frage wurde
von der PUK EMD nicht untersucht, sie hatte kein
derartiges Mandat. Ihr Fokus war ja national,
der Ausgangspunkt waren die Fichen. Der
Gladio-Skandal in Italien platzte genau um die
Zeit, als der PUK-Bericht veröffentlicht wurde.
Im Parlament wurde dann aufgrund der Ereignisse
in Italien die Forderung erhoben, auch die
Verbindungen der P26 zur NATO und zu
ausländischen Geheimdiensten zu untersuchen. Der
Bundesrat beauftragte den Neuenburger
Untersuchungsrichter Pierre Cornu mit dieser
Nachforschungsarbeit.
Im Frühling 1991 erschien der 100-seitige
«Cornu–Bericht». Der Bundesrat klassifizierte
den Bericht sofort und machte der Öffentlichkeit
nur eine 12seitige Zusammenfassung zugänglich.
Während der Forschung für meine Doktorarbeit
habe ich bei der zuständigen Delegation der
nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission
Einsicht in den Bericht verlangt. Die Delegation
hat das auf Anraten von Bundesrat Ogi, der eine
Belastung der Beziehungen zu bestimmten Ländern
befürchtete, abgelehnt. Zurzeit ist die Motion
von Jo Lang hängig, der eine Veröffentlichung
des Cornu-Berichtes verlangt.> [web19]
Tja, selber ist der Bundesrat ein Drogendealer
und Geldwäscher und da sind
Mafia-Mitgliedschaften und Müllmafia und "Basler
Tierkreis" mit Kinderfolter mit Abrechnung in
der UBS AG, aber die Wahrheit über die
Beziehungen zur NATO getraut er sich nicht zu
sagen. Feiger geht es nicht.
Und der P-26 stellte seine Funkzentrale in
England auf. Da schau mal, was der PUK-Bericht
EMD alles so verschweigt [web19]:
<BULLETIN: Ein ziemlich deutlicher Hinweis
darauf, dass es diese Verflechtungen mit
ausländischen Geheimdiensten gab...
D. Ganser: Hinweis schon, Beweis nicht. Es ist
aber aus der Zusammenfassung bekannt, dass sehr
enge Beziehungen der P26 zum britischen MI6
bestanden. Die Schweizer trainierten in England,
richteten in London eine
Funkübermittlungszentrale ein und verwendeten
das «Harpoon»-Funksystem der Nato-Geheimarmeen.
Mit dieser engen Verbindung nach London hatte
die P26 natürlich auch direkten Kontakt zur
Geheimarmee-Leitstelle; sie war so also indirekt
durchaus in die NATO-Strukturen integriert. Ob
die Schweizer direkt an den NATO-Sitzungen
teilgenommen haben, wissen wir nicht. Die
entsprechenden Protokolle von ACC und CPC sind
nicht zugänglich. Und die Engländer sagen
grundsätzlich gar nichts, der MI6 ist extrem
verschlossen. Seine Existenz wurde offiziell
erst 1994 zugegeben...> [web19]
|
In der Wohnung des Verstorbenen wurden alte Schulungs- und
Kursunterlagen, "Übungsdrehbücher" mit konspirativem
Charakter und Adresslisten von Angehörigen des ehemaligen
Spezialdienstes sichergestellt.
1. Auf einen Aufruf der Kantonspolizei Bern meldete sich
u.a. J.-L. Jeanmaire. Er äusserte die Befürchtung, das
Tötungsdelikt könne in einem Zusammenhang mit der geheimen
Tätigkeit des Verstorbenen stehen, da Jeanmaire als
Bekannter von Alboth wusste, dass sich dieser in einem Brief
vom 1. März 1990 an das EMD gewandt und dabei angeboten
hatte, als "Insider" bei der Aufdeckung der "ganzen
Wahrheit" mitzuhelfen. Die aufgefundenen geheimen
Unterlagen, für die die unbekannte Täterschaft keinerlei
Interesse gezeigt hatte, sowie weitere Tatumstände sprechen
gegen die Annahme eines Zusammenhanges zwischen der Tat und
der ehemaligen Tä- [S.181]
tigkeit des Opfers. Die Untersuchungsbehörde vermutet ein
Beziehungsdelikt. Bei den sichergestellten Unterlagen des
Verstorbenen befanden sich private Fotos, auf denen Oberst
Bachmann, nach dem Ausscheiden des Verstorbenen, Leiter des
Spezialdienstes (vgl. Ziff. 1.2.2.3), abgebildet war. Der
mit der Abklärung der Bezugspersonen aus dem militärischen
Bereich befasste polizeiliche Sachbearbeiter versuchte
deshalb, Oberst Bachmann zu kontaktieren. Ohne Kenntnis
seines Wohnsitzes war der Sachbearbeiter dabei auf
Informationen Dritter angewiesen. Von J.-L. Jeanmaire
erhielt er die Telefonnummer des Journalisten Auchlin in
Lausanne. Über diese Nummer und über weitere
Zwischenstationen wurde Oberst Bachmann informiert.
[Alboth in Irland bei Bachmann - Fotos von
Führungspersonen des Spezialdienst in Irland]
Am 10. Mai 1990 meldete sich dieser überraschend beim
Sachbearbeiter in Bern. Die polizeiliche Befragung Bachmanns
ergab, dass der Verstorbene [den] Oberst Bachmann 1981 in
Irland ferienhalber besucht und später kaum mehr Kontakt zu
ihm gehabt hatte. Gegen Schluss der Befragung erkundigte
sich Oberst Bachmann, wie man auf eine Beziehung zwischen
ihm und dem Verstorbenen gekommen sei. Der Sachbearbeiter
zeigte ihm darauf eine Serie von Fotografien, die der
Verstorbene anlässlich seines Besuches in Irland gemacht
hatte. Bachmann veranlasste den Sachbearbeiter, fünf bis
sechs der zur Zurückgabe an die Erben des Verstorbenen
bestimmte Fotografien zu vernichten.
Laut Aussagen von Oberst Bachmann vor der PUK EMD zeigten
die Fotografien Führungspersonen des geheimen
Spezialdienstes, deren Bekanntwerden sie hätte gefährden
können. Nach der Darstellung des polizeilichen
Sachbearbeiters befanden sich auf den vernichteten
Fotografien keine Personen, sondern unauffällige Objekte
(eine Zufahrt zu einem Hausteil, Gebäude aus Distanz
aufgenommen); er habe angenommen, diese Gebäude hätten mit
den Exilplänen von Oberst Bachmann für den Bundesrat einen
Zusammenhang gehabt. Dieser Widerspruch konnte von der
Kommission nicht geklärt werden. Die PUK EMD sah sich
veranlasst, diesen Vorfall in ihren Bericht aufzunehmen.
[Akten von Insider Alboth]
Aufgrund der sichergestellten Akten des Opfers konnte sich
die PUK EMD Einblick in die früheren Aktivitäten des
Spezialdienstes verschaffen. [S.182]
=====
1.6 Gesamtwürdigung - [sinnlose Vorbereitung von
Widerstand - im Namen der Geheimhaltung wurden
massenhaft Gesetze verletzt]
Die Vorbereitung von Widerstand,
wenn die Invasion noch gar nicht stattgefunden
hat, ist zu 99% sinnlos, weil niemand weiss, wie
die Bedingungen im Land nach einer Invasion sein
werden... (Bericht von Bundesrat Chaudet von 1957,
siehe Seite 177)
Die PUK EMD bezweifelt denn auch die
"Zweckmässigkeit":
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Die PUK EMD bringt durchaus Verständnis
dafür auf, dass Vorbereitungen für den Widerstand
getroffen wurden, ohne sich damit zur grundsätzlichen
Zweckmässigkeit aussprechen zu wollen. Die Vorbereitung
des Widerstandes unterliegt jedoch rechtlichen
Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Die
Beanstandungen der PUK EMD beziehen sich nicht auf die
Mitglieder der Organisation P-26, sondern auf deren
Urheber und auf die politisch Verantwortlichen. Diese
liessen das gerade in Fragen [S.231]
der Geheimhaltung besonders notwendige
Differenzierungsvermögen vermissen und überschritten in
ihrer Sorge um die Geheimhaltung das Mass des unbedingt
Notwendigen. So unterwarfen sie die gesamte Organisation,
selbst deren Existenz, der striktesten Geheimhaltung. Auf
diese Weise versäumten sie es, für die Aufgabe der
Organisation die erforderliche gesetzliche Grundlage zu
schaffen, und verunmöglichten dem Parlament die Ausübung
seiner verfassungsmässigen Aufsichtspflichten, namentlich
der Finanzaufsicht.
Die PUK EMD hat nach ihrem Auftrag institutionelle Mängel
und Verantwortlichkeiten aufzuzeigen und ist damit ein
besonderes Organ der parlamentarischen Aufsicht; eine
weitergehende politische Aufgabe kann sie nur mit grosser
Zurückhaltung wahrnehmen. Sie enthält sich deshalb jeder
Beurteilung der Frage nach der Zweckmässigkeit der
Widerstandsvorbereitung im allgemeinen wie auch der
Zweckmässigkeit der Organisation P-26 im besonderen; sie
verzichtet dementsprechend auch auf jede Empfehlung für
die Zukunft.
[Die PUK EMD schlägt eine Massnahme zum P-26 vor: Alle
Aktivitäten sistieren, Anlagen schliessen - gesetzliche
Grundlagen vorlegen]
Sie hat, nachdem die Verantwortlichkeiten dargestellt und
der Mangel der erforderlichen gesetzlichen Grundlage für
die Tätigkeiten der Organisation P-26 festgestellt worden
sind, eine Massnahme vorzuschlagen: Der Bundesrat hat den
gesetzlichen Zustand im Bereiche der Vorbereitung des
Widerstandes im feindbesetzten Gebiet wiederherzustellen.
Das bedeutet zunächst und ohne Präjudiz für künftige
Beschlüsse, dass der Bundesrat alle Aktivitäten der
Organisation bis zur Entscheidung über die
Widerstandsvorbereitungen einzustellen hat; namentlich
sind Rekrutierung und Ausbildung zu sistieren, das
Material, die Waffen und die Munition der Verfügungsgewalt
der Organisation zu entziehen und die Anlagen zu
schliessen. Der Vollzug dieser Massnahmen ist
sicherzustellen. Der Bundesrat soll noch während der
laufenden Legislaturperiode den Entscheid fällen, ob er
die Tätigkeiten der Organisation P-26 wieder aufnehmen
oder einstellen will. Im ersten Fall soll er dem Parlament
die gesetzlichen Grundlagen hierfür bis zur Herbstsession
1991 vorlegen; im anderen Fall soll er dem Parlament
innert gleicher Frist über den Vollzug der Auflösung der
Organisation P-26 Rechenschaft ablegen. [S.232]
[Keine politische Verfolgung der Ex-P-26-Mitglieder]
Da die Mitglieder der Organisation ihrer Tätigkeit im
guten Glauben und im Vertrauen auf höchste Repräsentanten
der Armee, namentlich die jeweiligen Generalstabschefs,
nachgekommen sind, darf die Unterbrechung der Aktivitäten
der Organisation P-26 beziehungsweise deren definitive
Einstellung den von der Organisation angestellten
Mitgliedern nicht zum Nachteil gereichen.> [S.233]
Die kriminelle
NATO macht seit 1990 mit CIA und MI6 "weiter so"
und manipuliert systematisch in der Welt herum
Nach Gorbatschow haben der kriminelle CIA und der
kriminelle MI6 mit ihren Weltmanipulationen
weitergemacht, zum Beispiel in Jugoslawien.
Daniele Ganser in einem Interview von 2005, Zitat
[web19]:
<Es ist bekannt, dass Mitte 90er-Jahre der CIA
und der MI6 im Balkan-Konflikt Muhajeddin aus
Afghanistan nach Bosnien und dann später nach
Kosovo eingeflogen haben, weil sie diese brauchten
für eine Destabilisierungskampagne in
Jugoslawien.> [web19]
Und in Italien wurden Neofaschisten angeheuert, um
Anschläge zu verüben, die dann den Kommunisten in
die Schuhe geschoben wurden:
<In Italien hat der CIA COS z.B. über den
italienischen Militärgeheimdienst SISMI
Neofaschisten finanziert und mit Operationen
beauftragt. Solche Sachen laufen immer über
mehrere Stufen, das Verwischen von Spuren gehört
zu den zentralen Anliegen solcher
Geheimdienste> [web19]
Den Geheimdienst der NATO gibt es nach wie vor:
<Was heute genau läuft, wissen wir also nicht.
Das ist ja das Merkmal der verdeckten
Kriegsführung – sie läuft versteckt, ist geheim.
Der Schweizer Inlandgeheimdienst DAP versucht den
anderen Geheimdiensten auf die Spur zu kommen, um
zu sehen, was die in der Schweiz machen, aber auch
dem DAP gelingt das nur bedingt.
BULLETIN: Konkret: Gibt es innerhalb der NATO
diese Geheimarmeen noch?
D. Ganser: Man weiss es nicht. Es bleibt also
eine Frage des Vertrauens, und da hat die NATO
ein Problem. Sie redet nicht über diese
Geheimarmeen, verweigert jede Auskunft, macht
keine Dokumente öffentlich. Insbesondere nicht
zu der «Strategie der Spannung», die als
Staatsterror bezeichnet werden muss, der
immerhin mit Steuergeldern finanziert worden
ist. Darüber spricht die NATO nicht, alle meine
Anfragen wurden mit «no comment» beantwortet.
Das ist nicht sehr vertrauenerweckend.
BULLETIN: Umso mehr, als die NATO heute in
Afghanistan und im Irak unter dem Label der
«Terrorbekämpfung» Krieg führt.> [web19]
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2005: Der Bericht
(Cornu-Bericht) über die Ermordung von Herrn
Alboth und die Verbindungen der Schweiz
mit der kriminellen NATO wird weiterhin
geheimgehalten
Zitat:
<Im März 2005 stellte der
Schweizer Nationalrat Josef Lang einen Antrag
auf Veröffentlichung des kompletten Berichts,
der mit Hinweis auf die immer noch geltenden
Geheimhaltungsvorschriften im Juni 2005 vom
Bundesrat abgelehnt wurde.> [web18]
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Indizien:
P-26, MI6 und NATO und kriminelle Pädophile
mit dem "Basler Tierkreis"
Gemäss wiederholter Information aus schweizer
Justizkreisen hat Helmut Hubacher den P-26 und
den P-27 gegründet.
Dieser Helmut Hubacher ist nicht nur ein
systematischer Urkundenfälscher, sondern auch
Gründer des kriminellen Pädohilenrings "Basler
Tierkreis".
Wenn nun der P-26 der NATO untersteht, und wenn
der P-26 "eng" mit dem MI6 zusammenarbeitet,
besteht der klare Verdacht, dass nicht nur der
P-26 den kriminellen Pädophilenring schützt,
sondern dass die ganze NATO und der MI6 auch
pädophil verseucht ist.
Der Dilettantismus des angeblichen Chefs des
P-26, Efrem Cattelan, der kaum Englisch kann,
dafür ausschliesslich Thailand-Reisen macht,
verstärkt diesen Verdacht.
Bis vor 20 Jahren wurden in Pattaya in Thailand
viele Kinder für 100 Dollar als Sklave verkauft.
Dies habe ich im Jahre 2012-2014 nicht mehr
gesehen. Dafür habe ich Spione des P-27 und des
MI6 gesehen und noch viele andere mehr. Die
Geheimdienste geben Millionen aus für nichts und
rauben das Geld von den Armen, die kein Geld für
den Zahnarzt haben.
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