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Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27

13. Die kriminelle Widerstandsorganisation P-26 (P26)

P-26 innerhalb der NATO - Zumstein - Cattelan - Strukturen und Kurse - Waffen - Löhne - Mord an Alboth etc.
  
Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
    
Buch
                        von Daniele Ganser: Die NATO-Geheimarmeen in
                        Europa. Inszenierter Terror und verdeckte
                        Kriegsführung [3]. Da ist der P-26 mit dabei
Buch von Daniele Ganser: Die NATO-Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung [3]. Da ist der P-26 mit dabei

Historiker Daniele Ganser, Portrait
Historiker Daniele Ganser, Portrait [16]

Efrem
                        Cattelan, angeblicher Chef der
                        Widerstandsorganisation P-26 1979-1990, Portrait
                        von 2012
Efrem Cattelan [4], angeblicher Chef der Widerstandsorganisation P-26 1979-1990, Portrait von 2012; Cattelan spricht kaum Englisch und macht nur Thailand-Reisen
Ein
                        Bauernhof [5]: Hubacher hat das Hauptquartier
                        des P-26 in "Friedenszeiten" in
                        Lochbach (Dorfteil von Oberburg) bei Burgdorf
                        organisiert, ca. 5km von seinem Heimatort
                        Krauchthal entfernt...
Ein Bauernhof [5]: Hubacher hat das Hauptquartier des P-26 in "Friedenszeiten" in Lochbach (Dorfteil von Oberburg) bei Burgdorf organisiert, ca. 5km von seinem Heimatort Krauchthal entfernt...

Michael
                        Gorbatschow, Portrait 1986
Michael Gorbatschow, Portrait 1986 [23]: Trotz seiner Perestroika investierte der P-26 auch ab 1986 noch Millionen in neue Anlagen und vertraute Gorbi nicht

Goldplättchen zu je 1 Gramm Gold
1986: Goldplättchen zu je 1 Gramm Gold als "Kriegskasse" des P-26 [11]

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Buchempfehlung:
-- Daniele Ganser (*1972): "Nato-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung". Der P-26 war ein Element der NATO-Geheimarmeen und war von der NATO geführt. Amazon: http://www.amazon.de/Nato-Geheimarmeen-Europa-Inszenierter-verdeckte-Kriegsfürung/dp/3280061067

-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)

1.3 Die Vorbereitung des Widerstandes ab 1981

1.3.1 Das Grundlagendokument des Generalstabschefs von 1981 - [am sinnlosen Konzept der Vorbereitung eines "Widerstandes" VOR einer allfälligen Invasion wird festgehalten]

Man muss einmal ganz klar sehen: Die SINNLOSE Organisation von bewaffnetem Widerstand vor einer Invasion - die NATO ist der Oberbefehlshaber

-- bei einer Invasion der Roten Armee in Westeuropa hätte die NATO alle mögliche Gegenwehr aufgeboten
-- die Schlacht hätte in Deutschland und in Österreich stattgefunden und hätte nie die Schweiz erreicht
-- in Deutschland war die Friedensbewegung bereits sehr verbreitet, denn sie weigerten sich, Deutschland zum Schlachtfeld verkommen zu lassen und wehrten sich gegen den NATO-Doppelbeschluss
-- die NATO ist von Logenmitgliedern geführt, die in denselben Logen sitzen wie die kommunistischen Logenmitglieder - der ganze Kalte Krieg in Europa ist also ein Theater, um Arbeitsplätze zu schaffen
-- falls eine Besetzung der Roten Armee in der Schweiz stattgefunden hätte, dann wäre eine Sowjetisierung des Landes wahrscheinlich mit der Deportation von ca. 1/3 der Bevölkerung vonstatten gegangen: Alle Kapitalisten, Ladenführer, deren Familienmitglieder und alle "USA"-Fans und Mondlandungsfans wären nach Sibirien deportiert worden. Der Rest wäre voll für die Arbeit eingespannt worden und hätte keine Zeit für irgendeinen Widerstand mehr gehabt. Eventuell könnten noch künstliche Hungersnöte provoziert werden.

Man sieht, der Widerstand kann erst NACH einer erfolgten Invasion organisiert werden, weil die Umstände unkalkulierbar sind (Bericht von Bundesrat Chaudet von 1957, S.177). Aber da Schweizer zu reich geboren sind, um zu lesen und zu denken, haben die schweizer Verantwortlichen weiterhin im Innern 100.000e Menschen politisch verfolgt und haben sich neue Feinde ERFUNDEN, um einen bewaffneten Widerstand sinnlos im Voraus zu organisieren...

[Oberst Bachmann wird abgelöst - Cattelan - Bundesrat Chevallaz überarbeitet das Konzept von Bachmann]

Nach der Ablösung von Oberst Bachmann als Chef des Spezialdienstes und der Ernennung eines neuen Chefs Ende des Jahres 1979 [Cattelan?] begann die Armeeführung im Einvernehmen mit dem damaligen Vorsteher des EMD, Bundesrat Chevallaz, ein neues Konzept für die Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet zu erarbeiten.

Bundesrat Chevallaz,
                          Portrait
Bundesrat Chevallaz, Portrait, Bundesrat des EMD 1973-1983 [1] - er lässt ein neues "Konzept" für die Vorbereitung von Widerstand vorbereiten - wieder absolut SINNLOS (Bericht von Bundesrat Chaudet von 1957, S.177) aber wahrscheinlich im Auftrag der NATO!

Chevallaz ist zuerst Bundesrat des Finanzdepartements (1974-1979) und dann Bundesrat des Militärdepartements (1980-1983) [web10].

Generalstabschef der Schweizer Armee ist
Schweizer
                          Generalsstabchef Hans Senn, Profil
Schweizer Generalsstabchef Hans Senn, Profil [2]

Zumstein wird zuweilen als "Charakterkopf" beschrieben, an denen es in der schweizer Armee oft eher mangeln würde, so in der NZZ im Jahre 2009 [web12]:

<Zuweilen hört man auch, dass es zurzeit an Charakterköpfen mangle, etwa an solchen vom Zuschnitt des früheren Korpskommandanten Jörg Zumstein. Dieser Generalstabschef, der die Geschicke der Armee von 1981 bis 1985 mitbestimmte, war tatsächlich ein eindrücklicher Offizier, der unumwunden sagte, was er dachte, und auch Dispute mit seinem Departementsvorsteher, Georges-André Chevallaz, nicht scheute.> [web12]

[Das "Grundlagendokument" von 1981 zur Geldverschwendung für die sinnlose Organisation eines "Widerstands" vor einer Invasion - der Bundesrat erhält das "Grundlagendokument" NICHT]

Am 7. September 1981 erliess der Generalstabschef [Jörg Zumstein] ein Grundlagendokument zur Vorbereitung des Widerstandes, welches er auf den Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz von 1973 (Konzeption der Gesamtverteidigung), insbesondere deren Ziffern 426 und 717, abstützte.

Weder Bundesrat Chevallaz [EMD] noch der Gesamtbundesrat wurden mit diesem Dokument bedient; bis zur Einsetzung der PUK EMD [im Jahre 1989/1990] erhielten weder die Vorsteher des EMD (1984-1986: Delamuraz (FDP); 1987-1989: Koller (CVP) [web12]) noch der Gesamtbundesrat Kenntnis von diesem oder den folgenden Grundlagendokumenten zur Widerstandsorganisation. In diesem Grundlagendokument formulierte der Generalstabschef die Zielsetzungen:

"Endziel des Widerstandes ist die Wiederherstellung der schweizerischen Souveränität in rechtsstaatlicher Freiheit in den heutigen Grenzen."

[Der Befehl von Zumstein zur Bildung der Widerstandsorganisation P-26]

Zur Erreichung dieses Zieles befahl der Generalstabschef [Zumstein] die Schaffung einer Organisation, die er mit "Projekt 26" oder kurz "P-26" bezeichnete und der er folgenden Auftrag erteilte:

-- "Planung und Vorbereitung der Führung, des Einsatzes, der Ausrüstung und der logistischen Unterstützung der Widerstandsorganisation;
-- Rekrutierung und Ausbildung einer Kaderorganisation ergänzt durch Fachspezialisten;
-- Sicherstellung von Schutz und Kontinuität der Widerstandsorganisation;
-- Aktivieren des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet auf Befehl;
-- Führen des Widerstandes auf Befehl, ..."

Aus dieser Auftragsformulierung geht hervor, dass der Generalstabschef zwischen zwei Organisationen unterschied: einer Kaderorganisation und einer Widerstandsorganisation. Das EMD [wer???] legte im [S.189]

Rahmen der Untersuchung auf diese Unterscheidung erheblichen Wert und wies mit Nachdruck immer wieder darauf hin, dass die heute bestehende Organisation keine Widerstandsorganisation, sondern eine Kaderorganisation sei. Es rechtfertigt sich daher, zunächst (Ziff; 1.3.2) "die Konzeption des Widerstandes" anhand der Ziele zu beschreiben, die der Generalstabschef im Grundlagendokument der "eigentlichen" Widerstandsorganisation gesetzt hat; im Besetzungsfall würde diese Widerstandsorganisation durch einen Ausbau der heutigen Kaderorganisation entstehen. Anschliessend (Ziff.. 1.3.3) soll die bestehende Kaderorganisation P-26 dargestellt werden.

1.3.2 Die Konzeption des Widerstands - [die Fantasien des Herrn Zumstein nach einer Sowjetisierung der Schweiz durch die Rote Armee]

Wir müssen uns vor Augen halten, was eine sowjetische Besetzung bedeuten würde:

Eine sowjetische Besetzung der Schweiz hätte eine "Sowjetisierung" zur Folge gehabt, das heisst die Entrechtung aller kapitalistisch orientierten Bewohner und die Deportation von ca. 1/3 der Bevölkerung nach Sibirien:
-- alle Kapitalisten
-- alle Ladenbesitzer
-- alle Angehörigen der Kapitalisten und Ladenbesitzer
-- alle "Freunde" der kriminellen "USA"
-- alle Leute, die Kontakte in die "USA" haben etc.

Es wäre nicht mehr viel übriggeblieben, und der verbleibende Teil der schweizer Bevölkerung wäre dermassen eingeschüchtert oder für weitere Kriegshandlungen eingespannt gewesen, so dass ein Widerstand sowieso unmöglich gewesen wäre. Eine sowjethörige, schweizer Regierung hätte den "Rest" besorgt und ein Gulag-System in der Schweiz eingerichtet. Aufstände werden niedergeschlagen. Insofern verändern sich dann die Umstände total und jegliche Vorbereitung eines "Widerstandes" VOR einer Invasion ist absolut sinnlose Geldverschwendung. Aber Herr Zumstein weiss davon scheinbar nichts, weil er keine Geschichtskenntnisse über die sowjetisierten Staaten Weissrussland, Baltenstaaten und Ostpolen hat. Ein Dummling Zumstein organisiert also mit Millionen einen "Widerstand", der am Ende gar nicht existieren könnte, weil die Bevölkerung total durcheinandergewürfelt würde und auch neue Widerstandsgruppen spontan entstehen.

Und dieser Dummling Zumstein ist nicht allein: Ganz Westeuropa organisiert "Widerstand" im Voraus [web18].

1.3.2.1 Übersicht

[Zumsteins Fantasie: Besatzungsmacht verunsichern - Widerstandswillen stärken - Kollaboration unterbinden]

Zur Erreichung des "Endzieles des Widerstandes" (vgl. Ziff. 1.3.1), der "Wiederherstellung der schweizerischen Souveränität in rechtsstaatlicher Freiheit in den heutigen Grenzen", soll der Widerstand gemäss dem Grundlagendokument des Generalstabschefs im feindbesetzten Gebiet "die Besetzungsmacht verunsichern, den Widerstandswillen der Bevölkerung stärken und die Kollaboration unterbinden".

Hierfür ist der Widerstandsorganisation aufgetragen, den gewaltsamen Widerstand zu führen und den gewaltlosen Widerstand zu lenken und zu unterstützen. Dabei ist sie selbst und sind ihre Mitglieder nicht autonom, sondern "den aufgrund der Bundesverfassung handelnden politischen Behörden über die von diesen eingesetzten hierarchischen Zwischenglieder unterstellt". Ein zentrales "Zwischenglied" innerhalb dieser Hierarchie ist der Chef der Widerstandsorganisation, dessen Bestellung dem Bundesrat beantragt werden soll, sobald die Lage es als notwendig erscheinen lässt. Bis zur Bezeichnung eines solchen Chefs der Widerstandsorganisation hat der Chef des Projektes 26 (der "auf Befehl" den Widerstand im feindbesetzten Gebiet zu aktivieren und "auf Befehl" den Widerstand zu führen hat) diese Funktion. [S.190]

Ergänzung: P-26 innerhalb der NATO - viele Geheimarmeen der NATO - die "Strategie der Spannung" mit Anschlägen, um die Kommunisten in Westeuropa zu diskreditieren

Der PUK-Bericht EMD verschweigt, dass der P-26 nur eine der vielen Geheimarmeen der NATO war. Und alle Gruppierungen, die ein bisschen "links" standen, wurden systematisch zu Feinden erklärt, weil sie einen Umsturz begünstigen könnten [web18]. Zitat:

<Während des Kalten Krieges befürchteten in den meisten westeuropäischen Staaten vor allem bürgerliche Parteien und Organisationen die Übernahme der Regierungsmacht durch kommunistische oder andere linksgerichtete Kräfte. Dies führte zur illegalen Bildung von Geheimarmeen unter Befehlsgewalt der NATO in fast allen westeuropäischen Ländern, siehe Gladio.

In der Schweiz wurde deshalb die Organisation P-26 (Projekt 26) gegründet. Ihre Aufgabe sollte es sein, sowohl bei einer demokratischen Machtübernahme von klar links stehenden Kräften wie auch bei einer militärischen Besetzung den bewaffneten Widerstandskampf aus dem Untergrund zu führen.> [web18]

Die Tatsache, dass der P-26 ein Element der NATO war, ist natürlich eine unglaubliche Neutralitätsverletzung. Schlimmer geht's nimmer.

Herr Daniele Ganser (*1972) hat eine grosse Analyse über die kriminelle NATO verfasst mit dem Titel "Nato-Geheimarmeen in Europa: Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung". Er schildert in einem Interview einige grundlegende Details, wie der "Spezialdienst" und der P-26 in der NATO integriert waren und wie die NATO mit Anschlägen und Menschenrechtsverletzungen die Kommunisten immer wieder diskreditierte [web19]:

Buch von Daniele
                          Ganser: Die NATO-Geheimarmeen in Europa.
                          Inszenierter Terror und verdeckte
                          Kriegsführung  Historiker Daniele Ganser, Portrait
Buch von Daniele Ganser: Die NATO-Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung [3]. Da ist der P-26 mit dabei - und das ist eine totale Neutralitätsverletzung! - Historiker Daniele Ganser, Portrait [16]

<Daniele Ganser: Die zentrale Erkenntnis meiner Forschungsarbeit ist, dass es in der Zeit des Kalten Krieges – also zwischen 1945 und 1990 – in allen westeuropäischen Ländern Geheimarmeen gegeben hat. In Italien war das die Gladio, in der Schweiz die P26, in Norwegen das ROC, in Dänemark Absalon etc. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass diese Armeen von der NATO koordiniert und kommandiert wurden. Innerhalb des SHAPE* gab es dafür zwei Kommandostrukturen, das ACC* und das CPC*. Drittens weiss man heute, dass ein Teil dieser Armeen die Strategie der Spannung praktiziert hat.

BULLETIN: Welche Aufgaben hatten diese Geheimarmeen?

D. Ganser: Als sogenannte «stay behind armies» hätten sie im Falle einer Invasion durch den Warschauer Pakt auf besetztem Gebiet eine Widerstandsarmee gebildet und mit Sabotageakten und Gefechten den Invasor schwächen sollen. Zu diesem Zweck wurden im Lande verteilt geheime Depots mit Waffen, Munition, Sprengstoffen und anderer militärischer Ausrüstung angelegt.

BULLETIN: Und was war das Ziel der «Strategie der Spannung“?

D. Ganser: In einigen Ländern, aber nicht in der Schweiz, waren die Geheimarmeen in eine ganze Serie von terroristischen Operationen und Menschenrechtsverletzungen verwickelt, die dann den Kommunisten in die Schuhe geschoben wurden, um die Linke zu diskreditieren und bei den Wahlen zu schwächen. Diese Operationen hatten immer zum Ziel, ein Maximum an Angst in der Bevölkerung zu verbreiten. Sie reichten von Bombenanschlägen in Zügen, auf Marktplätzen und Bahnhöfen (Italien) über systematische Folterungen von Regimegegnern (Türkei), der Unterstützung für rechte Staatsstreiche (Griechenland und Türkei) bis zur Zerschlagung von oppositionellen Parteien im eigenen Land (Spanien) oder in den abhängigen Kolonialgebieten (Portugal).

Man muss sich das so vorstellen, dass die geostrategischen Hauptakteure und ihre Geheimdienste – also in den USA die CIA und in England der MI6, – sich gesagt haben: Wenn in einem europäischen Land eine kommunistische Regierung an die Macht kommt, dann wird der Westen von innen heraus destabilisiert, und wenn sie den Verteidigungsminister stellen können sie NATO Geheimnisse an Moskau verraten und erfahren zudem von der Geheimarmee – also müssen sie mit allen Mitteln von der Regierung ferngehalten werden. Andererseits bestanden in den meisten Ländern Demokratien, wo die Leute frei wählen konnten, also wurde ein Mittelweg gesucht. Mit der Strategie der Spannung wurden die Leute gezielt manipuliert.> [web19]

Und die dritte Aufgabe der Geheimarmeen waren "die direkte militärische Interventionen" z.B. der Staatsstreich in Griechenland 1967. In Frankreich agierte die NATO-Geheimarmee gegen Algerier, in der Türkei gegen Kurden, in Italien gegen Kommunisten.Die NATO-Geheimarmeen gab es auch in den neutralen Ländern "Finnland, Schweden, Österreich und Schweiz."


[Cattelans Fantasie einer Planung von Widerstand vor der erwarteten Invasion]

Efrem Cattelan, angeblicher
                Chef der Widerstandsorganisation P-26 1979-1990,
                Portrait von 2012
Efrem Cattelan, angeblicher Chef der Widerstandsorganisation P-26 1979-1990, Portrait von 2012 [4]
Der eigentliche Gründer und Chef war Helmut Hubacher, der auch Chef des kriminellen P-27 ist.

Es gibt gewichtige Argumente, dass Efrem Cattelan NICHT der Chef des P-26 war:
-- er spricht kaum Englisch, obwohl der P-26 eng mit anderen Geheimdiensten, vor allem aber mit England und dem kriminellen Geheimdienst MI6 kooperiert
-- seine Auslandsreisen beschränkten sich auf Thailand [web18].

Aber folgen wird dem PUK-Bericht EMD:

Der Chef der Organisation P-26 [angeblich Cattelan] erstellte, gestützt auf diese Leitideen des Generalstabschefs, die für die Organisation massgebliche Grunkonzeption vom April 1982. Darin definierte er die Grundmöglichkeiten (Szenarien), bei denen die Widerstandsorganisation ganz oder teilweise zum Einsatz kommen sollte, er führte eine Auftragsanalyse durch und bearbeitete die Probleme der Führung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet. Auf einzelne Aspekte sowohl des Grundlagendokuments als auch der Grundkonzeption wird dieser Bericht bei der Darstellung der Organisation (1.3.3) wiederholt zurückkommen. Die für das Verständnis der "Konzeption des Widerstandes" wichtigen Gesichtspunkte sollen indessen bereits hier einlässlich dargestellt werden.

1.3.2.2 Einsatzszenarien

In der Grundkonzeption vom April 1982 werden unter Ziffer 5 "Grundmöglichkeiten zukünftiger Entwicklungen (Szenarien)" folgende Lagen als denkbar bezeichnet, "bei denen die Widerstandsorganisation ganz oder teilweise zum Einsatz kommt":

"5.1 Fall Durchmarsch
Dieser führt zu einer Teilbesetzung des Landes. Das Ziel dieser Aktion gilt primär nicht der Eroberung der Schweiz.
5.2 Fall,Einfall
Dieser führt vorerst zu einer Teilbesetzung. Das Ziel aber ist die Eroberung des Landes. Wird es erreicht, so tritt der dritte Fall ein.
5.3 Besetzung
In diesem Falle wurde die Schweiz militärisch erobert und besetzt. Ob sie anschliessend in ihren heutigen Grenzen bestehen bleibt oder ob sie z.B. nach Sprachen und Kulturen den entsprechend grösseren europäischen Regionen zugeteilt wird, liegt in der Hand der Besetzungsmacht. Sollte das eintreten, so erlischt Zielsetzung und Auftrag an die Widerstandsorganisation nicht. Sie können höchstens dadurch erschwert werden.
5.4 Umsturz
Als letzter Fall erscheint der innere Umsturz durch Erpressung, Unterwanderung und/oder dergleichen möglich. Auch in diesem Falle ist das Ziel eine Besetzung der i ganzen Schweiz. [S.191]
5.5 Europa
Bewusst wurden vorläufig Szenarien im europäischen Raum ausgelassen."

Würdigung

Die PUK EMD hatte nicht die Aufgabe, Szenarien von militärischen Grundkonzeptionen oder Einsatzkonzeptionen für eine Widerstandsbewegung zu beurteilen. Sie kann sich indessen nicht davon dispensieren, politische Überlegungen anzustellen. Mit dem "Umsturz durch Unterwanderung" wird eine Einsatzmöglichkeit definiert, die unter demokratischen Gesichtspunkten nicht annehmbar ist. Dieses Szenario schliesst nicht aus, dass die Organisation auch bei einem in demokratischen Formen zustandegekommenen Machtwechsel eingesetzt werden könnte. Nach Meinung der PUK EMD, die vom Bundesrat geteilt wird, kann es in einer Demokratie nicht Aufgabe der Führung einer Widerstandsorganisation sein zu beurteilen, ob ein politischer Machtwechsel auf Unterwanderung beruht - und daher mit den Mitteln des Widerstandes rückgängig zu machen ist - oder ob ein solcher Machtwechsel das Ergebnis einer freien und durch keine Unterwanderung verfälschten Meinungsbildung der Mehrheit darstellt - und daher zu akzeptieren ist.

Dass im übrigen die Bekämpfung der Unterwanderung als solcher keinesfalls Aufgabe einer Widerstandsorganisation, sondern nur der hierfür verantwortlichen politischen Organe sein kann, bedarf keiner weiteren Erwähnung.

1.3.2.3 Die Aktivierung der Organisation

Die Aktivierung der Widerstandsorganisation erfolgt "auf Befehl". Die PUK EMD konnte allerdings nicht eruieren, wer für die Erteilung dieses Befehls als zuständig gilt [gemäss Informationen aus schweizer Justizkreisen Helmut Hubacher]. Es steht fest, dass der Chef von P-26 in dieser Hinsicht Befehlsempfänger [vom P-26-Gründer Hubacher] ist und damit keine Kompetenz hat, von sich aus die Organisation zu aktivieren. Eine klare Kompetenzregelung fehlt hingegen [bleibt geheim, ist Hubacher]. Mit dem Hinweis, die Organisation sei "den aufgrund der Bundesverfassung handelnden  [S.192]

politischen Behörden über die von diesen eingesetzten hierarchischen Zwischenglieder unterstellt", wird in dieser zentralen Frage keine klare Antwort erteilt. Aufgrund des in Friedenszeiten geltenden Unterstellungsverhältnisses (vgl. Ziff. 1.3.3.2) muss angenommen werden, dass, solange kein besonderer Chef der Widerstandsorganisation vom Bundesrat ernannt worden ist, der Generalstabschef die Befehlsgewalt über die Organisation für sich beansprucht. Wie die Unterstellungsverhältnisse nach Wahl eines Chefs der Widerstandsorganisation durch den Bundesrat geregelt wären, ist unklar.

Hubacher
                        hat das Hauptquartier des P-26 in
                        "Friedenszeiten" in Lochbach (Dorfteil
                        von Oberburg) gleich 5 km neben seinem Heimatort
                        Krauchthal organisiert...  Karte
                        mit Krauchthal, Oberburg-Lochbach und Burgdorf
Hof [5] und Karte [6]: Hubacher hat das Hauptquartier des P-26 in "Friedenszeiten" in Lochbach (Dorfteil von Oberburg) gleich 5 km neben seinem Heimatort Krauchthal organisiert...

Würdigung

Die PUK EMD hält fest, dass die Konzeption des Widerstandes in einer wesentlichen Kompetenzfrage notwendige Regelungen vermissen lässt. Die Gefahr, dass eine Aktivierung ohne oder sogar gegen den Willen der obersten politischen Landesbehörden ausgelöst werden könnte, macht die Organisation zu einem Machtmittel von Personen, die keiner demokratischen Kontrolle unterstehen.

1.3.2.4 Die Auslösung der Widerstandsaktivitäten

Die Widerstandsorganisation führt den Widerstand "auf Befehl" [von Hubacher]. Die PUK EMD konnte wiederum keine sichere Kenntnis darüber erlangen, wer für sich die Befehlsgewalt beansprucht - und von der Organisation Gefolgschaft erhielte. Feststellungen und Würdigung entsprechen in diesem Punkt vollumfänglich den Darlegungen unter Ziffer  1.3.2.3.

1.3.2.5 Die Formen des Widerstandes

Der Widerstand ist nach der Vorstellung der Schöpfer der Konzeption in einer ersten Phase gewaltlos. Der Chef P-26 führte in diesem Zusammenhang in der Grundkonzeption vom April 1982 aus: "Zumindest in der Anfangsphase des Widerstandes soll das Schwerge- [S.193]

wicht auf den Nachrichtendienst, die psychologische Kampfführung und den gewaltlosen Widerstand gelegt werden." Und: "Die Gewichtung zwischen gewaltlosem und gewaltsamem Widerstand kann sich, je näher die Phase der Wiederbefreiung kommt, entsprechend verschieben." Vor der PUK EMD legte der Chef P-26 [Cattelan] dar, auch in der Ausbildung der Mitglieder von P-26 werde auf allen Stufen immer wieder hervorgehoben, "dass gewaltsame Einsätze nur unterstützenden Charakter haben eine Unterstützung kann niemals eine Hauptwaffe sein". Nicht ausdrücklich erwähnt ist in der Grundkonzeption das Schwergewicht in einer späteren Phase.

Kommentar: Dabei wird total vergessen, dass in einer "sowjetisch" besetzten Schweiz gewaltsamer Widerstand mit einer sofortigen und brutalen Sippenhaft beantwortet wird. Aber von Geschichte haben schweizer Militärs ja nur so viel Ahnung, wie das schweizer Fernsehen sendet...

[Ausbildung mit Kursen: "Geniekurse" für Sabotage - die technische Ausbildung]

Aufgrund der Ausbildungsprogramme und der Bewaffnung muss angenommen werden, dass Sabotageaktionen ein grosses Gewicht beigemessen wird. Nach der Grundausbildung weist allein der Geniekurs eine Anzahl von sechs verschiedenen Fachkursen auf», die den "Pionier" befähigen sollen, selbständig spreng-, brand- und waffentechnische Aufträge zu rekognoszieren, zu planen und auszuführen. Der Geniedienst ist der militärische und auch bestandesmässige Hauptteil der Organisation, für den zwei Instruktionsunteroffiziere vollamtlich im Ausbildungseinsatz stehen. Der Geniedienst hat nach der Grundkonzeption einen klar umschriebenen Auftrag: Er plant Einsätze, bereitet materiell Anschläge vor und schädigt mit Sabotageaktionen die Besetzungsmacht an Material und Objekten. Es ist der Geniedienst, der den gewaltsamen Widerstand führt, wobei der Einsatz der physischen Mittel mit dem Nahen der Befreiung zunehmen soll. Als geeignete Angriffsobjekte werden z.B. bezeichnet:

-- Wasserversorgungen [Staudämme, Flusskraftwerke],
-- Elektrizitätswerke,
-- Bahnbetriebe [Gotthardtunnel, Simplontunnel, Eisenbahnkreuz Olten]
-- Tanklager,
-- Radio,
-- Telegrafie,
-- Fernsehen,
-- Telefon,

mittels Aktionen wie:
-- Beschuss,
-- Sprengen,
-- Brandschatzung,
-- Einsatz chemischer oder physikalischer Mittel (Waffen, Spreng-, Brand- und chemische Mittel, wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Chemikalien).

Als eine besondere Form des Widerstandes ist nach dem Grundlagendokument des Generalstabschefs auch die Unterbindung jeder Kollaboration der Bevölkerung mit der Besetzungsmacht zu verstehen. [S.194]

Kommentar: Ein Widerstand mit Sprengung von Infrastrukturen geht meistens "nach hinten los" und schädigt dann noch die verbliebene Bevölkerung und ergibt neue Verfolgung und Sippenhaft und Deportation. All diese Widerstandsprojekte unter einer Sowjetmacht sind absolut IRREAL. Aber die schweizer Militärs wissen nur so viel von Geschichte, wie das schweizer Fernsehen sagt. Die Sowjetisierungen wurden im Detail scheinbar NIE studiert, und es wurde auch nie mit der Bevölkerung in sowjetisch besetzten Staaten gesprochen, sondern es wurden nur Propagandafilme des schweizer Fernsehens angeschaut. Mein Gott Walter...

Würdigung - [das Schwergewicht des P-26 lag auf der Ausbildung zum gewaltsamen Widerstand]

Wie weit der gewaltlose Widerstand tatsächlich ausgebildet und geübt werden kann, ist für die PUK EMD schwierig zu beurteilen. Aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Ausbildungsprogramme und auch mit Blick auf die vorhandenen Waffen und verfügbaren Sprengausbildungsmöglichkeiten gewann sie den Eindruck, dass der Ausbildung im gewaltsamen Widerstand erheblich mehr Gewicht beigemessen wird als der Ausbildung im gewaltlosen Widerstand. Namentlich die Ausgestaltung des Geniedienstes führt zur Annahme, dass die Widerstandsorganisation mit Schwergewicht den gewaltsamen Widerstand vorbereitet.

Kommentar:  Ein gewaltsamer Widerstand wäre von einer "Sowjetmacht" mit grausamer Sippenhaft und Deportation beantwortet worden, so dass bald KEIN Widerstand mehr stattgefunden hätte.

[Eventuell Einsatz gegen kollaborierende Schweizer]

Die Unterbindung der Kollaboration kann zwar gewaltlos, durch Stärkung des Widerstandswillens auf propagandistischem Wege angestrebt werden, doch steht sie nach allen Erfahrungen im Zeichen der Gewalt und war, wie die Geschichte zeigt, oftmals mit exzessiven Reaktionen verbunden. Der Chef von P-26 erklärte vor der PUK EMD, der Einsatz gewaltsamer Mittel gegen Schweizer sei untersagt. Aus den Unterlagen ergibt sich dies allerdings nicht.

1.3.2.6 Die zentrale Führung des Widerstandes

Die Grundkonzeption geht davon aus, dass sich im Falle einer Besetzung automatisch Widerstandsgruppen formieren, die voneinander unabhängig und untereinander ohne Zusammenhalt sind und unter denen Rivalitäten entstehen können. Es sei daher zu versuchen, die Tätigkeit verschiedener Gruppen auf ein Ziel auszurichten. Die ausbildungsmässige, materielle und wirtschaftliche Stärke sowie die notwendige politische Unterstützung könnten einer :Gruppe ein Gewicht verleihen, das es ihr erlauben würde, eine führende Rolle zu spielen. Zudem könne die Erklärung, wer für die Führung des Widerstandes verantwortlich sei und wer demzufolge zu entscheiden habe, Rivalitäten unter den Gruppen mindern, unter Umständen sogar zum Teil verhindern. [S.195]

Im gleichen Sinne äusserte sich auch die Studienkommission für strategische Fragen im Bericht "Grundlagen einer strategischen Konzeption der Schweiz" vom 14. November 1969 (Ziff. 70): "Widerstand verfehlt seinen Zweck, wenn er zur unkoordinierten und unüberlegten Abfolge von Gewaltakten degeneriert. Die Aktionen einzelner Widerstandsbewegungen, welche in grosser Entfernung voneinander operieren, erreichen ihre grösste Wirkung dann, wenn sie von einer zentralen Führung aufeinander abgestimmt werden und einer einheitlichen Zielsetzung gehorchen.

Für Freund und Feind muss klar sein, dass der Widerstand dem von der legitimen Regierung vertretenen Willen zur Befreiung des Landes entspricht. Wenn diese formelle Anerkennung nicht schon vorsorglich erfolgt ist, muss sie von der aus dem Exil oder versteckt im eigenen Land handelnden Regierung rechtzeitig und unmissverständlich erklärt werden."

Ein ehemaliger Vorsteher des EMD äusserte sich vor der PUK EMD im gleichen Sinne, als er sagte, es bestehe die Gefahr, "dass sich bei Nichtexistenz einer dem Generalstabschef unterstellten, offiziellen Organisation eine private Widerstandsgruppe bilde"; als Beispiel führte er den "Bund junger Offiziere 1939/1940" an (Übersetzung PUK EMD). Die Existenz einer solchen offiziellen Organisation schliesse zwar das Aufkommen einer privaten Widerstandsbewegung nicht aus, "aber sie beseitigt den Grund, eine zu bilden. Ich versetze mich in die Lage eines Invasionsfalls: in der Bevölkerung - in einem grossen Teil der Bevölkerung - wird der Wille bekundet, Widerstand zu leisten. In diesem Augenblick gibt sich die offizielle Organisation - sofern sie besteht - behutsam zu erkennen und organisiert diesen Widerstand. Bei Nichtexistenz dieser offiziellen Organisation bilden sich indessen unkontrollierte Gruppen ..." (Übersetzung PUK EMD).

Würdigung

Die PUK EMD spricht sich nicht darüber aus, ob sich die "offizielle" Widerstandsorganisation im gegebenen Falle mit der notwendigen Autorität und Legitimität durchzusetzen vermöchte. Daran sind zumindest Zweifel erlaubt für den Fall, dass sich die Landesregierung, von der die Organisation ihre Autorität herleiten will, als [S.196]

Folge einer Besetzung nicht mehr äussern kann oder sich sogar gezwungenermassen gegen die Widerstandsorganisation äussern muss. Die PUK EMD weist auch darauf hin, dass das Risiko eines Scheiterns der Organisation im Ernstfall um so grösser ist, je weiter die Vorbereitungen in Friedenszeiten vorangetrieben werden. Je höher der Organisationsgrad, desto fassbarer wird die Organisation. Je grösser die personelle Vorbereitung, desto anfälliger wird die Organisation im Falle des Versagens dieser Personen im Ernstfall.


1.3.3 Das Projekt 26 ("P-26")

1.3.3.1 Auftrag - [Kern des Widerstands bilden, der sich nach der "sowjetischen" Besetzung entfalten kann]

Gegenüber der PUK EMD wurde erklärt, die bestehende Organisation sei nicht in der Lage, den Widerstand zu führen. Vielmehr habe sich aus ihr die Widerstandsorganisation zu entwickeln; erst und nur diese sei befähigt, den Widerstand zu führen. Im Bericht vom 13. August 1990 "zur Rechtsgrundlage der Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet" an die PUK EMD legte das EMD ausführlich diese Auffassung dar:

"Unter dem Namen "Projekt 26" bzw. "P-26" wird die heute bestehende Kaderorganisation für die Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet verstanden. Ihre Mitglieder sind nicht in der Armee eingeteilt und werden erst ab dem 45. Altersjahr rekrutiert. Sie unterscheidet sich wesentlich von der in einem Besetzungsfalle möglicherweise zum Einsatz gelangenden Widerstandsorganisation. (...) Die Überführung der Kaderorganisation in eine einsatzbereite Widerstandsorganisation ist ein langwieriger, mehrstufiger Prozess. Für die Aufnahme des zentralgeleiteten, nationalen Widerstandskampfes sind folgende Hauptphasen zu durchlaufen:

Vorbereitende materielle und organisatorische Massnahmen, wie Dezentralisation der Grundausrüstung, Verlassen der Friedensstandorte, Übergang zur reinen Feldorganisation. Sie können nur vom Generalstabschef angeordnet werden. Massnahmen im personellen Bereich, z.B. Mobilmachung, können in dieser Phase nicht angeordnet werden.

Erstellung der vollen Bereitschaft. Sie ist erst ab Eintreten des Neutralitätsschutzfalles bzw. des Verteidigungsfalles und auf Anordnung des Oberbefehlshabers der Armee bzw. der politischen Behörden möglich. Diese Phase ist sehr zeitaufwendig, geht es doch in erster Linie darum, die Kaderorganisation auszuweiten und gleichzeitig Mitarbeiter zur Bildung von wei- [S.197]

teren Kleinstgruppen zu rekrutieren und dezentral auszubilden.

Aufnahme des Widerstandes: sie ist erst im Besetzungsfall und auf Anordnung der politischen Behörden möglich. (...)

Zusammenfassend kann man sagen, dass P-26 eine auf die Friedensverhältnisse ausgerichtete Ausbildungsorganisation ist, deren embryonale, kaderlastige Feldorganisation erst im Zuge eines von der politischen Behörde angeordneten mehrstufigen, lang dauernden Aktivierungsprozesses zu einer einsatzbereiten Widerstandsorganisation ausgebaut werden kann."

Würdigung - [grosse Waffenlager - das Zerstörungspotential von P-26 ist "erheblich"]

Die PUK EMD ist aufgrund ihrer Erkenntnisse nicht in der Lage, die heute bestehende Organisation P-26 als reine Ausbildungsorganisation anzusehen, als eine Organisation, die zum jetzigen Zeitpunkt und in der heutigen Struktur nicht zum Einsatz gebracht werden könnte. Sie beurteilt P-26 nicht nach den Absichten ihrer Führung, sondern nach dem effektiven Potential, welches diese Organisation darstellt. P-26 hat bereits jetzt eine Grösse (vgl. Ziff. 1.3.3.4) und betreibt eine Ausbildung (vgl. Ziff. 1.3.3.7), die sie - in Verbindung mit den ihr zur Verfügung stehenden Waffen und Sprengmitteln (vgl. Ziff. 1.3.3.5) - als geeignet erscheinen lassen, nur schon als "Kaderorganisation" einem allfälligen Auftrag zum bewaffneten Widerstand in beachtlichem Umfange nachzukommen; ihr Zerstörungspotential ist erheblich, was um so mehr ins Gewicht fällt, als aus der Sicht der PUK EMD die Kontrolle über die Organisation nicht garantiert werden kann.

1.3.3.2 Die Verfügungsmacht über die Organisation

Der Chef P-26 [Cattelan] ist in Friedenszeiten dem Generalstabschef unterstellt.

Ergänzung: Der Generalstabschef "organisiert" die Löhne für die Angestellten des P-26.

Noch in den sechziger und siebziger Jahren war der Spezialdienst, die Vorgängerorganisation der heutigen Organisation P-26, dem Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr untergeordnet. Diese Unterstellung galt auch noch unter der neuen Konzeption von 1981 und wurde erst durch eine Revision des Grundlagendokuments des Generalstabschefs am 2. August 1983 geändert. In seinem Bericht vom 13. August 1990 bestätigte das EMD der PUK EMD gegenüber [S.198]

die Unterstellung unter den Generalstabschef. Es wurde allerdings seitens des EMD vermerkt, diese Unterstellung sei mit Wissen des damaligen Departementsvorstehers erfolgt, während der damalige Generalstabschef der Meinung war, er habe den Vorsteher des EMD "vermutlich nicht" orientiert.

Im Grundlagendokument des Generalstabschefs wird P-26 keine eigene Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Aktivierung und des Einsatzes eingeräumt. P-26 aktiviert den Widerstand "auf Befehl" und führt den Widerstand "auf Befehl". Die PUK EMD ging der Frage nach, ob die Organisation auch ohne Befehl oder sogar gegen einen Befehl der zuständigen Instanzen vom Chef P-26 beziehungsweise von der Leitung von P-26 eingesetzt werden könnte oder ob die zuständigen Instanzen die Organisation auch faktisch beherrschen. Hierzu verwiesen die Befragten primär auf die sorgfältige Auswahl der Verantwortlichen; das sei grundsätzlich die beste Sicherung. Zum zweiten wurde geltend gemacht, niemand könne über die ganze Organisation allein verfügen; vielmehr brauche es das Zusammenwirken verschiedener Teile, und das Zusammenfügen der Teile werde durch den Generalstabschef kontrolliert.

Ergänzung: Nur ist der schweizer Generalstabschef nach einer "sowjetischen" Besetzung sicher nicht mehr da...

Nach den Feststellungen der PUK EMD - und bestätigt durch den gegenwärtigen Chef von P-26 - kann die Widerstandsorganisation ohne Einbezug des Generalstabschefs oder des Bundesrates mit wenigen Vertrauten durch den Chef der Organisation selbständig aktiviert werden. Sämtliche materiellen Voraussetzungen sind hierfür bei der Organisation selbst vorhanden. Der Chef von P-26 gestand ein, dass der Bundesrat weder einen Schlüssel zur Aktivierung von P-26 noch einen zur Desaktivierung der Organisation besitzt. Die Sicherung gegen einen unkontrollierten Einsatz von P-26 sei "eine Frage ad personam"g

Erklärung: "Eine Frage, die von der jeweiligen Person abhänge" - also von Helmut Hubacher - der kriminelle Urkundenfälscher und Tierkreis-Gründer.

Allerdings würden seit Herbst 1989 Schritte geprüft, "um derart unkontrollierte Schritte zu verhindern, indem das operationelle Material für uns (sc. P-26) nicht zugänglich ist".

Ergänzung: Ab 1992 sind dann neue Spionagemittel mit Handy und Internet vorhanden und das geht dann alles ohne Kontrolle sondern fast gratis...

Würdigung - [P-26="Gefahr für die verfassungsmässige Ordnung]

Eine geheime, mit Waffen und Sprengstoffen ausgerüstete Organisation stellt - unabhängig von den Angehörigen derselben, denen die IV. DIE GEHEIMEN DIENSTE 200 PUK EMD keine staatsgefährdenden Absichten unterstellt - an sich eine potentielle Gefahr für die verfassungsmässige Ordnung dar, wenn sie von den verfassungsmässigen politischen Behörden nicht auch faktisch beherrscht wird.

Ergänzung: Wenn keine klare Befehlsstruktur vorhanden ist, kann sich immer eine Gruppe "selbständig" machen und eigenmächtig auch in Friedenszeiten Aktionen ausführen.

Die PUK EMD muss feststellen, dass diese faktische Beherrschung der Organisation P-26 durch die oberste Landesbehörde nicht gegeben ist. Die Gefahr eines Missbrauches durch Selbstaktivierung besteht. Sie erhöht sich wegen des klandestinen Aufbaus von P-26. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied nur einen kleinen Kreis von anderen Mitgliedern und den eigenen Chef, aber keinen weiteren Vorgesetzten kennt. Bei diesem den Anforderungen der Geheimhaltung entsprechenden Prinzip hat das einzelne Mitglied keinen Gesamtüberblick und kann infolge dieser absoluten Abschottung die Rechtmässigkeit ihm erteilter Befehle nur schwer beurteilen.

Das Prinzip des Vertrauens in die Mitarbeiter und Untergebenen (unter Verzicht auf eine Kontrolle) wurde im Zusammenhang mit den geheimen Diensten wiederholt angerufen. Die Untersuchung ergab, dass seitens der politischen Behörde keine Aufsicht erfolgte und dass die Kontrolle von militärischer Seite, die allein ohnehin nicht genügen kann, nur sehr zurückhaltend ausgeübt wurde. Dies deshalb, weil nach dem Prinzip des Need-to-know alle mit dem Geheimdienst befassten offiziellen Militär- und Verwaltungsangehörigen nur ihren spezifischen Ausschnitt im Blick hatten und niemand die Gesamttätigkeiten vollständig überblickte.

1.3.3.3 Struktur - [die Hierarchie des P-26]

An der Spitze der Organisation steht ihr Chef [1979-1990 Cattelan], der mit einem privatrechtlichen Vertrag [Anstellungsvertrag] durch den Generalstabschef [Zumstein] angestellt worden ist [und Lohn von einer Geheimkasse des EMD erhält]. In diesem Vertrag ist der Chef von P-26 mit seinem wirklichen Namen bezeichnet. Im übrigen verdecken sämtliche Unterlagen beim EMD, die sich auf den Chef der Widerstandsorganisation beziehen oder von ihm selbst stammen beziehungsweise unterzeichnet sind, seine wahre Identität; sie ist nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Keiner der befragten Bundesräte wusste über die Identität des Chefs Bescheid [das ist wahrscheinlich gelogen], nicht einmal sein Deckname war allen befragten Vorstehern des EMD bekannt. [S.200]

Ergänzung: Da ein Geheimdienst sicher nicht verraten werden soll, werden die Bundesräte in Bern und die Leiter des Militärdepartements die Widerstandsorganisation sicher nicht verraten...

[Der Besetzungsfall: Die Führung des P-26 - der Bundesrat wählt einen neuen Chef als "Symbolfigur"]

Die Führung von P-26 liegt bei diesem Chef, der gemäss dem Grundlagendokument des Generalstabschefs vom 7. September 1981 auch als Chef der künftigen Widerstandsorganisation fungieren würde, bis ein solcher vom Bundesrat eigens gewählt würde. Dieser neuzuwählende Chef der Widerstandsorganisation müsste nach den Darlegungen des Chefs P-26 vor der PUK EMD "eine Symbolfigur sein für das Gros der Schweizer Bevölkerung", weswegen er vom Bundesrat auch der Öffentlichkeit dannzumal bekanntgegeben werden müsste.

Kommentar: Einen Widerstandsführer ausrufen nach einer "sowjetischen" Besetzung? Die spinnen die Schweizer...
Diese Symbolfigur wäre Helmut Hubacher gewesen. Aber ein Widerstandsführer muss geheim bleiben, sonst wird er doch gleich umgelegt. Da sieht man, wie irreal die kriminellen, ungebildeten, schweizer Militärs denken. Sie denken gar nicht!

[Die Fantasie von einem "Führungsstab"]

Der Chef von P-26 gruppiert einen Führungsstab um sich. Im Kriegsfall soll ein nationaler Führungsstab gebildet werden, dessen Zusammensetzung bereits heute feststeht und in einem streng geheimen Dokument enthalten ist. Der Führungsstab im Einsatz (ein zweiter Führungsstab "Ausland" soll bei entsprechendem Bedarf vom Ausland aus tätig werden können) besteht aus einem Führungsteil und einem Teil Dienste. Der Führungsstab umfasst laut den, Befragungen ausschliesslich Mitglieder der Widerstandsorganisation. Nach den vorliegenden Unterlagen ist nicht vorgesehen, im Ernstfall an hoher politischer oder militärisch verantwortlicher Stelle stehende Personen in den nationalen Führungsstab zu integrieren.

Der Führungsstab leitet die Ausbildung über ein Instruktionskader, das sich vorwiegend aus Instruktoren der Armee zusammensetzt. Die Verantwortung für die einzelnen Fachbereiche tragen drei Diensteinheiten:
-- der Nachrichtendienst, ähnlich einem Truppennachrichtendienst,
-- ein Informationsdienst (psychologische Kriegsführung, Information der Bevölkerung im feindbesetzten Gebiet) und 
-- ein Geniedienst, dem insbesondere die Führung des bewaffneten Widerstandes anvertraut ist.

Das Gebiet der Schweiz ist in verschiedene Widerstandsregionen aufgeteilt, in welchen ein Regionalchef für den Widerstand die Verantwortung trägt. [S.201]

1.3.3.4 Bestand und Rekrutierung - [viele alte Knacker im P-26, die schon unter Bachmann in der UNA waren]

Die Organisation weist nach den Kenntnissen der PUK EMD einen Sollbestand von rund 800 Personen auf; der Effektivbestand beträgt rund 400 Personen, von denen an die 300 Personen ausgebildet sind.g

Ergänzung: Die Untertreibung um das 10- bis 20-Fache ist wahrscheinlich
Es kann angenommen werde, dass diese Angaben viel zu tief sind, weil ein Geheimdienst immer untertreiben muss, um "harmlos" zu erscheinen. Also kann man vom 10-Fachen oder sogar 20-Fachen ausgehen, real wären 8000 bis 20.000 Personen im P-26. Nur dann ergibt sich überhaupt ansatzweise ein Sinn bei einer Widerstandsorganisation für eine Bevölkerung von damals 5 bis 6 Millionen.

Im Falle einer Besetzung sollen weitere Personen rekrutiert werden, um aus der "Kaderorganisation" die eigentliche "Widerstandsorganisation" aufzubauen, für deren Bestand aus den verfügbaren Unterlagen keine oberen Limiten ersichtlich sind.

[Der "Führungsstab" des P-26]

Der Führungsstab von P-26 rekrutiert sich zur Zeit zu mehr als der Hälfte aus aktiven (38 Prozent) und pensionierten (28 Prozent) Beamten und Instruktoren des EMD. Mehr als ein Viertel der Mitglieder des Führungsstabes sind über 60 Jahre alt. Von den noch militärdienstpflichtigen Mitgliedern sind rund 40 Prozent Stabsoffiziere (Majore, Oberstleutnants und Obersten). Ein beachtlicher Teil des Führungsstabes hatte seine Funktion schon unter der alten Widerstandsorganisation von Oberst Bachmann [UNA] inne.

Ergänzung: Der "Führungsstab" des P-26 begnügt sich mit westlichen Büchern und dem Schweizer Fernsehen...
Dieser "Führungsstab" ist scheinbar - den Handlungen in der UNA und im MSD nach zu urteilen - der wesentliche Faktor, der nie andere Bücher liest als "westliche" Bücher und der sich in Sachen Weiterbildung mit Filmen des Schweizer Fernsehens begnügt. Und statt Leute zu befragen, die Beziehungen in die damaligen Ostblockstaaten haben, lässt der kriminelle, schweizer Geheimdienst diese Leute auch noch politisch verfolgen und fichieren. Es ist ein unglaublicher STUMPFSINN, was sich die schweizer Armeeführung in Sachen Geheimdienst und Widerstand leistet...

[Die "Feldmitglieder" des P-26 - 85% über 46]

Nach Angaben von Verantwortlichen der Organisation rekrutieren sich die "Feldmitglieder" demgegenüber aus der ganzen Bevölkerung. Altersmässig sind über 85 Prozent der "Feldmitglieder" älter als 46 Jahre. Von den militärdienstpflichtigen "Feldmitgliedern" sind mehr als ein Drittel Subalternoffiziere und Hauptleute (35 Prozent) , rund ein Fünftel sind Stabsoffiziere, und ein Viertel sind Unteroffiziere; bei den nicht mehr dienstpflichtigen "Feldmitgliedern" ist der Anteil der Offiziere kleiner.

[In den Führungsstab kommen keine höheren Offiziere - im P-26 sind keine Nationalräte, Ständeräte, Kantonsräte]

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass nach dem Konzept von P-26 nicht vorgesehen ist, im Ernstfall politisch Verantwortliche oder höhere Offiziere in den nationalen Führungsstab zu delegieren. Die PUK EMD konnte feststellen, dass bereits heute die Rekrutierung von Mitgliedern von P-26 diesem Grundsatze folgt. Mitglieder der Bundesversammlung [Nationalräte und Ständeräte] beziehungsweise Mitglieder der Kantonsregierungen sind in der Organisation P-26 nicht vertreten. Je ein Mitglied des Nationalrates und einer Kantonsregierung gehörten dem Spezialdienst (d.h. der Widerstandsorganisation zur Zeit von Oberst Bachmann) beziehungsweise der Organisation P-26 an; beide schieden nach erfolgter Wahl aus der Organisation aus. [S.202]

Zwei in der Rekrutierungsphase befindliche Personen wurden nicht berücksichtigt, weil sie Mitglied des Nationalrates beziehungsweise Sekretär eines Regierungsrates waren. Die oben angesprochenen Personen gehören den Bundesratsparteien an.

[Keine hohen Verwaltungesbeamte, keine höheren Stabsoffiziere, keine "hohen" Journalisten, keine Verwaltungsräte, keine Manager - aber "Vertrauensleute"]

Aus der Spitze der Bundesverwaltung (Staatssekretäre, Amtsdirektoren, Botschafter, Bundesbeamte ab Besoldungsklasse 28) sind keine aktiven Beamten in der Organisation vertreten. Ein Beamter einer Annexanstalt des Bundes war Mitglied des Führungsstabes in der alten Organisation (Spezialdienst). Auch höhere Stabsoffiziere (Brigadiers, Divisionäre und Korpskommandanten) sind in der Organisation nicht vertreten. Ebenfalls finden sich keine Journalisten grosser Tageszeitungen und der Monopolmedien in der Organisation. Mitglieder der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitungen bedeutender schweizerischer Grossbanken, Versicherungsgesellschaften und von Gesellschaften der Chemie-, Textil-, Uhren- und Maschinenindustrie usw. - kurz: schweizerischer Unternehmen, "die man kennt" - sind dort ebenfalls nicht zu finden. Demgegenüber figurieren sieben aktive und ehemalige Amtsdirektoren, andere hohe Bundesbeamte und höhere Stabsoffiziere als "Vertrauensleute" des Generalstabschefs für Personal- und Versicherungsfragen, Ausbildungs-, Finanz- und Rechtsfragen. Einzig ein Mitarbeiter des EMD [wer???] ist Mitglied des Führungsstabes von P-26.

Über das Rekrutierungssystem gibt die vom Chef P-26 verfasste Grundkonzeption Aufschluss:

"Rekrutieren kann jedermann des Projektes 26, d.h. jedermann kann der Zentrale in Bern auf dem Dienstweg oder direkt die Personalien geeigneter Personen melden. Erst nach einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung darf aber Kontakt aufgenommen werden. Über die definitive Aufnahme wird nach weiteren Tests (graphologisches Gutachten, Eignungstests) durch die Sicherheitskonferenz, bestehend aus dem Chef P-26, Chef Sicherheit, Chef Personaldienst und Sachbearbeiter Sicherheit, entschieden. Der Stichentscheid liegt beim Chef P-26."

Würdigung - [kein Eid, dafür eine Verpflichtung zum "vorbehaltlosen Einsatz"]

Die Rekrutierung wie auch als deren Folge die Zusammensetzung des Führungsstabes deuten auf ein grundlegendes Problem einer Ge- [S.203]

heimorganisation hin. Die Übertragung einer derart wichtigen Staatsaufgabe auf eine geheimgehaltene Organisation lässt sich mit einer demokratisch aufgebauten Rechtsgemeinschaft nicht vereinbaren. Die Gefahr der einseitigen Zusammensetzung dieser Organisation ist nicht von der Hand zu weisen. Die Möglichkeit, dass die Mitglieder einer solchen auf Kooptation gegründeten Gesellschaft gegebenenfalls auch gegen einen Entscheid der Behörden handeln können, besteht.

Bezeichnenderweise besteht ein Unterschied zur regulären Armee darin, dass die Angehörigen der Armee vor einem Aktivdienst vereidigt werden; sie schwören oder geloben, "der Eidgenossenschaft und ihrer Verfassung die Treue zu bewahren". Die Angehörigen der Widerstandsorganisation sind hingegen gemäss "Konvention" vom 1. Februar 1983 lediglich "zu einem vorbehaltlosen Einsatz im Rahmen des allgemeinen Auftrages und zu echter Kameradschaft untereinander" verpflichtet.

1.3.3.5 Bewaffnung - [keine getrennte Lagerung von Sprengladung und Zünder - Untertreibung wahrscheinlich]

Die Widerstandsorganisation verfügt über einige hundert Maschinenpistolen, über Spezialgewehre, die ein präzises und geräuschloses Schiessen erlauben, sowie über Pistolen. Die Organisation ist ausserdem im Besitze von Hohlpanzerraketen und Sprengstoff. Die Waffen befinden sich in einsatzbereitem Zustand in verschiedenen unterirdischen Lagern unter der Verfügungsgewalt der Widerstandsorganisation. Während der Untersuchungstätigkeit der PUK EMD wurde im Interesse erhöhten Schutzes vor Missbräuchen mit der getrennten Lagerung von Waffen und Verschlüssen sowie von Sprengmitteln und Zündern begonnen.

Maschinengewehr aus einem
                Lager der Widerstandsorganisation P-26  Sprengstofflager der Widerstandsorganisation P-26
Maschinengewehr aus einem Lager der Widerstandsorganisation P-26 [7] - Sprengstofflager der Widerstandsorganisation P-26 [8]


1.3.3.6 Anlagen

Die Widerstandsorganisation verfügt in verschiedenen Teilen der Schweiz über feste, grösstenteils unterirdische Anlagen. Zum einen Teil handelt es sich dabei um ehemalige Armeeanlagen, zum anderen Teil um neue und in einem Falle um eine gemietete Anlage. Es geht  [S.204]

bei diesen Anlagen um Führungsanlagen, Ausbildungsanlagen, Material- und Munitionsdepots. Eine Sektion der PUK EMD hat mehrere Anlagen besichtigt. Soweit sie es beurteilen kann, befinden sich diese .Anlagen in einem technisch modernen Zustand; die Instandhaltung ist tadellos.

Kommentar: Bei einer "sowjetischen" Besetzung wäre wahrscheinlich bald alles verraten worden, durch Folter oder durch freiwillige Gehilfenschaft für das neue Regime, um "Karriere" zu machen...

1.3.3.7 Ausbildung - [ca. 5 Jahre lang Kurse besuchen - Kursinhalte]

Die Ausbildung eines Mitgliedes der Organisation dauert ungefähr fünf Jahre. Während dieser Zeit absolvieren die Mitglieder bis zu neun Kursen von zwei bis vier Tagen, die zum Teil an den Wochenenden stattfinden. Für Kader und Führungsstäbe werden zusätzliche Schulungskurse durchgeführt. Die Ausbildungsprogramme, welche insbesondere

-- konspiratives Verhalten,
-- Übermittlung,
-- Sprengen und
-- Schiessen sowie
-- psychologische Schulung

umfassen, haben der PUK EMD vorgelegen. Dagegen konnte sie keinen Einblick in "Übungsanlagen" (im Sinne von Übungsdrehbüchern) nehmen, da solche nach Aussagen von Vertretern der Organisation nach [deren] Verwendung vernichtet werden.

[Kurse des P-26 zum Teil im Ausland - Gegenbesuch von ausländischen Instruktoren in der Schweiz]

Die PUK EMD hat festgestellt, dass Angehörige der Organisation P-26 zum Teil im Ausland Ausbildungskurse besucht haben. Sie hat in diesem Zusammenhang einen Instruktor von P-26, der an solchen Kursen im Ausland teilgenommen hat, als Zeuge einvernommen. Ausländische Instruktoren haben Ausbildungskurse von P-26 in der Schweiz besucht.

1.3.3.8 Finanzierung

1.3.3.8.1 Höhe und Herkunft der Mittel

Das Projekt 26 wird aus verschiedenen Quellen finanziert, die nach dem Kenntnisstand der PUK EMD ausschliesslich aus Kreditrubriken des EMD bestehen. g

Kommentar: Andere Finanzquellen wahrscheinlich - Millionäre und Milliardäre schiessen heimlich Geld ein
Es ist anzunehmen, dass andere Finanzquellen wie die Beiträge von gewissen schweizer Millionären und Milliardären verheimlicht wurden und weiterhin verheimlicht werden. Im Verdacht stehen zum Beispiel der Drogenbaron und "Verteidigungsminister" Kaspar Villiger und der Geldwäscher Marcel Ospel, die via UBS AG leicht ein paar Millionen Schwarzgelder dem EMD zufliessen lassen können, ohne dass es jemand auch nur ansatzweise merkt. Auch Drogenbaron Tettamanti mit seiner FIDINAM könnte etwas beisteuern, um die Beziehungen zu "pflegen".

Und nun folgen wieder Beträge, die wahrscheinlich wieder untertrieben sind, aber eine eigenartige Struktur aufweisen:

Die Höhe der für das Projekt 26 zur Verfügung gestellten Mittel betrug

1984: 1,4 Millionen Franken,
1985: 1,2 Millionen Franken,
1986: 2,8 Millionen Franken,
1987: 8,1 Millionen Franken,
1988: 9,2 Millionen Franken, und
1989: 10,7 Millionen [S.205]

Franken. (In diesen Summen sind die Zahlungen aus dem sogenannten Dispositionskredit nicht enthalten.)

Die laufenden Ausgaben betreffen insbesondere
-- Löhne,
-- Entschädigungen,
-- Mieten,
-- Verpflegung und
-- Unterkunft sowie
-- Anschaffungen kleineren Umfanges.

Diese Ausgaben werden zu Lasten verschiedener Rubriken des EMD getätigt.

Eine Hauptquelle für die Bestreitung der laufenden Ausgaben der Organisation bilden die Rubriken des Oberkriegskommissariates, namentlich die Rubriken

-- 516.346.10 "Verpflegung (Ausgaben der Truppe)",
-- 516.356.10 "Unterkunft usw." sowie
-- 516.366.10 "Sold, Kleiderentschädigung, Flugentschädigungen usw.";

zu Lasten dieser Rubriken wurden im Jahr 1989 rund 3 Millionen Franken verbucht.

Kommentar: Verachtfachung der Ausgaben WÄHREND der Perestroika in der "Sowjetunion" - der Zweck heisst NATO
Es ist eigenartig, dass mit Gorbatschow ab 1986 die Ausgaben der Widerstandsorganisation P-26 ab 1987 gegenüber 1984 um fast das Achtfache zunehmen. Dies ist nicht logisch, weil mit Gorbatschow die Konfrontation zwischen West und Ost abnimmt und eine Invasion der Roten Armee immer UNWAHRSCHEINLICHER wird. Das heisst, der P-26 wurde im Sinne der kriminellen NATO gegen die Entspannung zwischen Ost und West mit neuer Elektronik ausgerüstet, und der Steuerzahler hat es nicht gemerkt...

Nicht einmal der PUK EMD fällt der Widerspruch von Gorbatschow ab 1986 und Kostensprung beim P-26 auf...

Michael Gorbatschow,
                          Portrait 1986  Perestroika unter Gorbatschow ab 1986,
                          der Wikipedia-Artikel
Michael Gorbatschow, Portrait 1986 [9] - Perestroika unter Gorbatschow ab 1986, der Wikipedia-Artikel [10]

[Die Beschaffung der Ausrüstung für den P-26 über die EMD-Rubrik "Gruppe für Rüstungsdienste" (GRD)]

Die Beschaffung von Waffen, Ausrüstung und Sprengstoff erfolgte zum Teil zu Lasten der Rubriken der Gruppe für Rüstungsdienste (GRD), namentlich der Rubrik 541.557.10 "Persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf" (AEB). Diese Rubrik enthält einen Sammelkredit, dessen einzelne Kreditpositionen den Finanzkommissionen in einem Bericht des Leitungsstabes des EMD jährlich mitgeteilt werden; in den letzten Jahren haben die Militärkommissionen begonnen, in die entsprechenden Unterlagen ebenfalls Einblick zu nehmen. Eine dieser Kreditpositionen (AEB-Bezeichnung: 90.14.114) unter dem Titel "Spezialausrüstungen, verschiedenes Korpsmaterial und Unvorhergesehenes" enthält ihrerseits einen "jährlichen Sammelkredit (Dispositionskredit) für unvorhergesehene, dringende, sich im Laufe des Jahres stellende Materialbegehren, wie Sicherstellung von Endbeschaffungen, bedingt durch

-- Fabrikationseinstellungen,
-- Realisierung von Sofortmassnahmen aus Sicherheitsgründen,
-- materielle Anpassungen im Zusammenhang mit neuen Vorschriften,
-- Dienstwagen für Bundesräte etc.".

Es handelt sich hier um einen Dispositionskredit, über den zum Teil der Generalstabschef allein verfügen kann. Im Jahre 1989 wurden zu Lasten dieses Kredites 5,2 Millionen Franken für die "Geheimen Dienste", darunter auch für das Projekt 26, verwendet.

[Die Finanzierung der Bauten des P-26: Belastung der EMD-Rubrik "Bauten" des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste - ohne Parlamentsaufsicht]

Die Investitionszahlungen werden für Bauten und umfangreichere Material- und Waffenbeschaffungen wie folgt getätigt: Für die Bauten des Projektes 26 wurde die Rubrik 511.508.01 "Bauten" des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste belastet. Dabei [S.206]

wurden zu Lasten dieser Rubrik Zahlungskredite beansprucht, für die das Parlament keine Verpflichtungskredite beschlossen hatte. Ein Zeuge erläuterte der PUK EMD, es gebe im Bereich der Bauten "verschiedene Rubriken, die dem Parlament beziehungsweise den Kommissionen bekannt sind: z.B.

-- Sperrstellungen,
-- Führungsanlagen,
-- Kampfbauten.

Dort wird jeweils nicht jedes einzelne Objekt aufgeführt, so dass der Generalstabschef verfügen kann, was noch gebaut oder nicht gebaut wird im Rahmen der bewilligten Zahlungskredite.

[1987: "Ausserordentliche Investitionen" für den P-26]

Im Jahre 1987, als voraussehbar war, dass wir ausserordentliche Investitionen [Übermittlungssystem, siehe S.209] für die Widerstandsorganisation tätigen mussten,

Ergänzung: Da war doch schon Gorbatschow und Entspannung zwischen Ost und West - Gorbi war Generalsekretär des Zentralkomitees 1985 bis 1991 und führte da seine Glasnost durch - wieso wurde da noch in den P-26 investiert?

hatte er im Einvernehmen mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle verfügt, dass irgendein Betrag, ca. 5 oder 6 Millionen Franken, zugunsten der Widerstandsorganisation reserviert wird, zu Lasten eines mir unbekannten militärischen Objektes."

Für umfangreichere Materialbeschaffungen wird die Rubrik 541.557.11 "Rüstungsmaterial" der Gruppe für Rüstungsdienste (GRD) herangezogen. Die Beschaffung von Übermittlungssystemen im Umfange von rund 20 Millionen Franken wurde zu Lasten dieser Rubrik finanziert, ohne dass hierfür ein entsprechender Verpflichtungskredit beschlossen worden wäre. :

[1986: Ein Golddepot zu Gorbatschows Zeiten]


Goldplättchen zu je 1 Gramm Gold
1986: Goldplättchen zu je 1 Gramm Gold als "Kriegskasse" des P-26 [11]

Eine Beschaffung besonderer Art leitete man im Jahre 1986 in die Wege. Um der Widerstandsorganisation für den Ernstfall finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können, bewilligte der Generalstabschef  einen Betrag von 6 Millionen Franken, für welchen zwischen 1986 und 1992 Goldplättchen angeschafft werden sollten. Die Summe ist bis heute ungefähr zur Hälfte zweckentsprechend verwendet worden. Diese "Kriegskasse" ist bei verschiedenen Banken in der Schweiz deponiert. Gegenüber den Banken ist der Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste zusammen mit dem Finanzchef von P-26 - mit Kollektivunterschrift - verfügungsberechtigt. Die Unterlagen über die Depots sind versiegelt unter der Gewalt des Generalstabschefs, der selbst keine Unterschriftsberechtigung hat. Grundlage dieser Beschaffung bildete eine Vereinbarung zwischen dem Generalstabschef und dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 26..August 1986. [S.207]

[Ein Zinsertrag]

Eine ausserordentliche Finanzierungsquelle stellen die Zinserträge von Kapitalien dar, welche die Gruppe für Rüstungsdienste (GRD) und das Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF) dem Projekt 26 abtreten. Der gesamte Zinsertrag, der P-26 auf diese Weise zur Verfügung gestellt wurde, belief sich kumuliert bis zum Jahre 1990 auf Fr. 262'364.—.

1.3.3.8.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht - [alle Belege sollen vernichtet worden sein]

Für die Rechnungsführung und die Revision der Abrechnungen von P-26 besteht ein besonderes Reglement des Generalstabschefs vom 17. Juni 1983. Es wurde im Einvernehmen mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) [wer???] erlassen und sieht unter anderem, in Abweichung vom geltenden Finanzrecht des Bundes, vor, dass das Oberkriegskommissariat alle Belege über P-26 nach der Revision zu vernichten habe. Nach Aussagen der zuständigen Personen werden Belege von grösseren Anschaffungen und Bauten während fünf Jahren aufbewahrt. Dieses Reglement sieht auch vor, dass dem Projekt 26 ein besonderer Inspektions- und Revisionsdienst, ein sogenanntes "vorgeschobenes Inspektorat", wie es die Eidgenössische Finanzkontrolle auch in einigen anderen Ämtern eingerichtet hat, beigegeben ist. Dieser Revisor [wer???] untersteht dem Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste [wer???] und hat das Recht zum direkten Verkehr mit dem Direktor der EFK [wer???].

[Überprüfungen und Besprechungen]

Die EFK nimmt vierteljährlich eine Überprüfung des vorgeschobenen Inspektorates vor [wahrscheinlich nur theoretisch]. Zudem führt sie eine jährliche Besprechung der Jahresrechnung durch; an dieser Besprechung nahmen bisher jeweils der Direktor der EFK, der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr oder der Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste teil; sporadisch war auch der Sekretär der Finanzkommissionen [wer???] anwesend.

Eine parlamentarische Aufsicht über die Finanzen der Organisation P-26 konnte die PUK EMD nicht feststellen. Insbesondere wurden die Finanzkommissionen über die Existenz von P-26 als solcher wie auch über deren Finanzierung nie ins Bild gesetzt. Auch die Finanzdelegation wurde hierüber nicht orientiert. Ansätze zu einer solchen [S.208]

Orientierung gab es aber offenbar insbesondere durch den Sekretär der Finanzkommissionen, der allerdings, wie er vor der PUK EMD erklärte, wenig "Bereitschaft zur Aufnahme dieser Hinweise" feststellte.

Mindestens zwei Präsidenten der Finanzdelegation [wer???] wurden über gewisse Fragen betreffend P-26 unterrichtet [die anderen haben wahrscheinlich weiterhin geschwiegen].

[1986: Das Golddepot mit den "Goldplättchen"]

Im Sommer 1986 war eine grössere Summe (Kriegskasse) zu beschaffen. Da sich der Direktor der EFK hierfür nicht allein als zuständig erachtete, orientierte er anlässlich von zwei Besprechungen (30. Juni 1986 und 26. August 1986) den Präsidenten der Finanzdelegation [wer???], welcher mit dieser Beschaffung einverstanden war. Eine zweite ausserordentliche Beschaffung [Übermittlungssystem] fand anfangs 1987 statt. Bei dieser Gelegenheit setzte sich der Direktor der EFK mit dem Präsidenten der Finanzdelegation in Verbindung, der am 25. Februar 1987 "grünes Licht" gab. Gleichentags fand über diese Beschaffung, eine Modernisierung des Übermittlungssystems, auch eine ausführliche Besprechung zwischen dem Generalstabschef (Eugen Lüthi 1986-1990 [web11]) und dem Präsidenten der Finanzdelegation [wer???] im Beisein des Direktors der EFK [wer???] und des Sekretärs der Finanzkommissionen [wer???] statt. Der Direktor der EFK deponierte [erklärte] vor der PUK EMD, bei der Besprechung der beiden Grossprojekte die jeweiligen Delegationspräsidenten über die gesamte Prüftätigkeit der EFK in den "Sonderbereichen", die sehr einlässlich und gründlich durchgeführt wird, orientiert zu haben.

Würdigung - [das Gesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt wurde systematisch umgangen, um alles offiziell geheimzuhalten]

Die Zahlungen, welche für die Organisation P-26 seitens des Bundes geleistet wurden, erfolgten ohne hinreichende Beachtung der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz). Soweit grössere Investitionen getätigt wurden, wäre die Einholung von Verpflichtungskrediten erforderlich gewesen; dies betrifft namentlich die Bereitstellung von Mitteln für die Äufnung der sogenannten "Kriegskasse" im Betrage von 6 Millionen Franken [wahrscheinlich "Goldvreneli"] und die Beschaffung eines Übermittlungssystems im Betrage von rund 20 Millionen Franken sowie für Bauten. Soweit laufende Ausgaben finanziert wurden, konnte von der Einholung eines Verpflichtungskredi- [S.209]

tes abgesehen werden, die Einholung eines Voranschlagskredites hätte genügt; indessen wurde auch dies unterlassen. Die Bestreitung von Auslagen zu Lasten von Voranschlagskreditrubriken ist nur im Rahmen des angegebenen Zweckes statthaft; dies gilt auch für Globalkredite. Die Finanzierung einer Widerstandsorganisation konnte für keine Rubrik als "angegebener Zweck" ausgegeben werden, zumal P-26, wie zu zeigen sein wird, keine gesetzliche Grundlage hat, obwohl sie sie zumindest aus heutiger Sicht benötigt. Diese unzulässige Finanzierungspraxis ergibt sich aus der Absicht des EMD, die Existenz von P-26 geheimzuhalten. Das geltende Finanzrecht des Bundes lässt hierfür indessen keinen Raum.

1.3.3.9 Der Beirat / "Gruppe 426" - [Ziffer 426 - Gruppe 426]

1.3.3.9.1 Zusammensetzung und Bestellung des Beirates - [Vertreter aller vier Bundesratsparteien]

Dem Projekt 26 fügte der Generalstabschef [Jürg Zumstein?] einen Beirat hinzu, der in Anlehnung an die Ziffer 426 des Berichtes vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz "Gruppe 426" genannt wurde. Der Gruppe gehörten jeweils vier bis fünf Parlamentarier an, wobei alle vier Bundesratsparteien berücksichtigt werden sollten. Die einzelnen Mitglieder der Gruppe ernannte der Generalstabschef jeweils im Rahmen eines informellen Gespräches. Ein Mitglied des Beirates glaubte [wer???], man habe es vermutlich auserkoren, weil man Vertrauen in seine Einstellung zur Armee und zum Land gehabt habe. Ein anderes Mitglied [wer???] vermutete, seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates sei ausschlaggebend gewesen.

1.3.3.9.2 Aufgabe und Tätigkeit des Beirated - [das Verbindungsorgan zum Parlament - jährliche Sitzungen ohne Protokoll! - kaum Ahnung über den P-26]

Die Aufgabe des Beirates war nicht schriftlich festgelegt. Sie wurde von den befragten Personen höchst unterschiedlich verstanden. Verschiedene Personen betonten, die Gruppe 426 habe den Generalstabschef und zum Teil den Chef P-26 zu beraten. Ein gewichtiger Zeuge, der selbst Mitglieder der Gruppe bestellt hatte, hob hervor, es sei darum gegangen, "ein Verbindungsorgan zum Par- [S.210]

lament zu haben im Falle einer Krisensituation". Die Beiräte selbst bezeichneten sich als "Konsultativpersonen" oder als "Gesprächspartner, denen man ein gewisses Wissen anvertrauen konnte".. Zwar habe die Parteizugehörigkeit eine bestimmte Rolle gespielt, doch sei es vor allem ein persönliches Mandat gewesen. So habe der Generalstabschef Wert darauf gelegt, dass auch eine Frau Mitglied der Gruppe sei. Ihr habe er den Zweck des Beirates so erläutert: Es gebe ein paar Leute, die er für Fragen im Zusammenhang mit der Widerstandsorganisation in losen Abständen zu einem Meinungsaustausch treffen wolle; aus seiner Sicht sei es wertvoll, auch eine Frau dabei zu haben. Die Angehörigen des Beirates kamen sporadisch, ungefähr einmal im Jahr, zu einer Sitzung ohne Traktandenliste und ohne Protokoll zusammen. Teilweise war der Chef von P-26 [Efrem Cattelan] unter seinem Decknamen [Rico] bei diesen Sitzungen zugegen. Anwesend waren der Generalstabschef und manchmal auch der Chef der Stabsabteilung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste. Die  Gruppenmitglieder nahmen an ein bis zwei Besichtigungen von Anlagen und Übungen teil.

Die Angehörigen der Gruppe 426 wiesen sich in den Befragungen zu P-26 über einen geringen Informationsstand aus. Sie hatten von den Grundlagendokumenten keine Kenntnis; sie wussten auch nicht, dass die Organisation nicht zur Armee und zur Bundesverwaltung gehört. Im Gegenteil: Ein Beirat glaubte, die Organisation sei Bestandteil der Armee. Der Beirat verzichtete insbesondere auf die Behandlung finanzieller Fragen. Betont wurde von den Mitgliedern, dass es sich bei diesem Beirat um keine parlamentarische Kommission gehandelt habe, sondern wie es ein Mitglied treffend ausdrückte, um "eine Handvoll Parlamentarier (...), die überhaupt noch wissen, dass es diese Organisation gibt und wie sie ungefähr organisiert ist". Die Mitglieder des Beirates erhielten für ihre Tätigkeit keinerlei Entschädigung. Der Chef von P-26 bezeichnete die Wortwahl "Rat" als unzutreffend. Nach seiner Meinung war es Aufgabe jedes einzelnen Mitgliedes, aus der eigenen Sicht als Politiker dem Generalstabschef gegenüber die Machbarkeit beziehungsweise Vertretbarkeit der Widerstandsorganisation als ganzer wie auch im Detail zu beurteilen. [S.211]

Würdigung

Im Laufe der Untersuchungen wurde geltend gemacht, die "Gruppe  426" sei auf einen impliziten Auftrag des Parlamentes hin gegründet worden, da sie auf eine Empfehlung der Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Jahre 1981 bestellt worden sei. Die parlamentarische Untersuchungskommission fand weder im publizierten noch im geheimen Bericht der Arbeitsgruppe Bachmann eine entsprechende Empfehlung. Die Arbeitsgruppe Bachmann hatte allerdings Kenntnis von der Existenz des seinerzeit der alten Widerstandsorganisation beigegebenen Beirates und kannte auch die Namen seiner Mitglieder. Aus dem Umstand, dass die Arbeitsgruppe Bachmann diesen Beirat stillschweigend zur Kenntnis nahm, kann auch nicht hergeleitet werden, er sei mit stillschweigender Billigung des Parlamentes eingesetzt worden. Bei dieser "Gruppe 426" handelt es sich mithin nicht um ein parlamentarisches Organ im eigentlichen Sinne. Es kann indessen auch nicht davon gesprochen werden, dass der Mitgliedschaft in dieser Gruppe rein privater Charakter zukäme. Die "Gruppe 426" bestand und besteht ausschliesslich aus Parlamentariern. Das war kein Zufall. Der Generalstabschef verfolgte mit der Einsetzung dieser Gruppe die Absicht, "ein 'Verbindungsorgan" zum Parlament zu haben. Es besteht daher kein Zweifel, dass die Mitgliedschaft in dieser Gruppe untrennbar mit der amtlichen Tätigkeit und Stellung eines Mitgliedes der Bundesversammlung verbunden war.

Die PUK EMD weist auf die Problematik eines solchen, von Instanzen der Bundesverwaltung eingesetzten, geheimen "parlamentarischen" Rats hin. Volks- und Ständevertreter sind der Öffentlichkeit für ihre parlamentarische Tätigkeit politisch Rechenschaft schuldig. Das setzt, zumindest aus heutiger Sicht, Transparenz voraus. Diese kann kaum gewährleistet werden, wenn Mandate, die von Mitgliedern der Bundesversammlung im Rahmen ihrer amtlichen Stellung wahrgenommen werden, einer Geheimhaltungspflicht unterworfen werden. Die "Begleitung" und Kontrolle von Diensten, die einer besonderen Geheimhaltung unterliegen, sollte nach heute wohl einhelliger Auf- [S.212]

fassung durch parlamentarische Organe im eigentlichen Sinne ausgeübt werden, deren Bestand und Zusammensetzung öffentlich bekannt sind, deren Tätigkeit aber der Amtsverschwiegenheit unterliegen

1.4. [Keine] Eingliederung der Organisation

1.4.1 Die Unabhängigkeit von Armee und Verwaltung - [P-26 ist nicht Teil der Armee]

In der Grundkonzeption vom April 1982 stellte sich der Chef von P-26 die Frage, "ob das Projekt 26 ein Teil der Armee ist oder als Widerstandsbewegung dazu werden wird. Meines Erachtens ist beides zu verneinen." Der PUK EMD lag auch die Verpflichtungserklärung vor, welche die Angehörigen von P-26 jährlich unterschriftlich zu bestätigen hatten ("Konvention" vom 1. Februar 1983). In dieser Konvention wird festgehalten: "Die Organisation ist kein Teil der Armee, sondern eine Organisation für sich, ..." Das EMD bestätigte diesen Sachverhalt in seinem Bericht vom 13. August 1990 "zur Rechtsgrundlage der Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet" an die PUK EMD: "Das Projekt 26 bzw. die Widerstandsorganisation wurde aufgrund der Erfahrungen mit dem Spezialdienst der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr und in Übereinstimmung mit ausländischen Organisationsmodellen bewusst ausserhalb der Armee angesiedelt." Verschiedene Zeugen mit massgeblichen Funktionen in der Armee gaben an, die Widerstandsorganisation gehöre weder zur Armee noch zur Verwaltung. Ein früherer Generalstabschef meinte immerhin, die Widerstandsorganisation sei ein Organ der Gesamtverteidigung.

1.4.2 Der Zweck der Unabhängigkeit - [freie Entscheidungen im Falle einer Kapitulation der Schweizer Armee]

Die PUK EMD ist der Frage nachgegangen, welches der Zweck einer derartigen, nicht eben naheliegenden Konstruktion war. Ein Hinweis ergab sich aus der Grundkonzeption des Chefs P-26 vom April 1982:

"Wenn auch die Vorteile augenfällig ins Gewicht fallen, die Parallelitäten offensichtlich erscheinen und die Widerstands- [S.213]

bewegung als Zelle einer Wiederbefreiungsarmee im Landesinnern betrachtet werden könnte, so wäre sie durch eine solche Unterstellung von Anbeginn an unter Umständen im höchsten Masse gefährdet. Sollte wider Erwarten einmal die Schweiz durch eine fremde Macht besetzt werden, sei es durch Kapitulation der Armee oder durch inneren Umsturz, so wäre die Widerstandsorganisation als Armeeteil diesen Beschlüssen unterworfen. Ihre Existenzberechtigung verlöre damit die völkerrechtliche Grundlage. Dies wäre offensichtlich von Nachteil, gäbe man doch damit der Besetzungsmacht legale Mittel in die Hand, gegen die nunmehr illegale Widerstandsorganisation vorzugehen. Deshalb gewinnt die von den Mitgliedern des Projektes 26 zu unterzeichnende 'Konvention' ihre Bedeutung, bildet sie doch die einzige Rechtsgrundlage, auf der die Beziehungen zwischen dem Projekt 26 und seinen Mitgliedern aufgebaut werden können."

Der gleiche Grund gilt zweifellos auch für den Entscheid, die Organisation nicht als einen Teil der Bundesverwaltung zu konstituieren. Wie die Armee ist auch die Bundesverwaltung den Beschlüssen der obersten politischen Landesbehörden unterworfen. Als Teil der Bundesverwaltung wäre die Organisation demnach nicht mehr in der Lage, gegen die Beschlüsse der obersten Landesbehörden den Widerstand auszulösen.

Würdigung - [die Autonomie ist auch gefährlich, kann unabhängig von der Regierung handeln]

Der Versuch, die Widerstandsorganisation ausserhalb der Armee und der Verwaltung anzusiedeln, führt zu einem doppelten Dilemma. Entweder ist diese Konstruktion eine blosse Fiktion, wofür die formelle Unterstellung unter den Generalstabschef und die materielle Abhängigkeit (vollständige Finanzierung durch den Bund) sprechen, oder sie bedeutet, mit der in diesem Bericht an anderer Stelle beanstandeten Konsequenz der fehlenden gesetzlichen Grundlage, eine unhaltbare Delegation einer wichtigen staatlichen Aufgabe an Private. Ist die Autonomie von P-26 blosse Fiktion, könnte sich der Bundesrat im Ernstfall seiner Verantwortung für das Handeln der Organisation nicht entschlagen. Bestünde die Autonomie aber tatsächlich im Sinne der festgestellten Möglichkeit der Selbstaktivierung, so hätte die Regierung bereits in Friedenszeiten pro futuro auf einen Teil ihrer Regierungsgewalt verzichtet, worauf sie nicht zurückkommen könnte, wenn die Organisation im Einsatz ist. [S.214]

1.4.3 Die rechtlichen Konsequenzen der Unabhängigkeit

1.4.3.1 Staatsrechtliche Konsequenz: Mangelnde Rechtsgrundlage - [der Bund finanziert eine private Organisation - die Rechtsgrundlage: Durchhalten]

Die PUK EMD befasste sich von Beginn der Arbeiten an mit der Frage, ob dem Bund die Kompetenz zustehe, für die Vorbereitung und Durchführung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet eine private Organisation zu schaffen und diese unter Ausschluss der parlamentarischen Kontrolle, namentlich der Finanzaufsicht, zu unterhalten, auszurüsten, auszubilden und zu besolden. Sie ersuchte daher bereits am 19. April 1990 den Bundesrat schriftlich, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Das EMD [von Drogenbaron Kaspar Villiger] antwortete in seinem Bericht vom 13. August 1990 "zur Rechtsgrundlage der Kaderorganisation für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet". Es führte aus, die geltende Verfassung sei "der Rechtsgrund für die Existenz des Staates und darin eingeschlossen für die Vorkehren, die dafür bestimmt sind, dass der Staat Bestand hat, sich behauptet, in Krisenlagen durchhält und die Wiederherstellung sucht und erlangt. Hierfür braucht der Verfassungsstaat keine einzelnen, besonderen Verfassungsbestimmungen."

Wolle man trotzdem einzelne Verfassungsbestimmungen namhaft machen, so fielen insbesondere die Artikel 85 Ziffern 6 und 7 Bundesverfassung sowie Artikel 102 Ziffern 9 und 10 Bundesverfassung in Betracht: "Aus diesen Bestimmungen entspringt u.a. eine Staats- oder Staatsteilaufgabe 'Widerstand'."

[Keine ausdrückliche Nennung des "Widerstand" - der Bericht über die Sicherheitspolitik von 1973 ist auch "Rechtsgrundlage"]

Das EMD anerkennt, diese Staatsteilaufgabe "Widerstand" werde "im geltenden Recht nicht ausdrücklich genannt". Es handle sich indessen nicht um eine "usurpierte Staatsaufgabe". Das Departement vertritt sodann die Auffassung, der Bericht vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz sei eine hinreichende Grundlage für die Vorbereitung des Widerstandes.

Ergänzung: Dass jegliche Organisation von Widerstand VOR einer Invasion zu 99% sinnlos und zwecklos ist, wird nicht mehr erwähnt (Bericht von Bundesrat Chaudet von 1957, S.177), sondern es werden einfach so Millionen Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen, obwohl Gorbatschow in der Sowjetunion mit der Perestroika ab 1986 bereits begonnen hat...

Die entsprechenden Erwägungen [des EMD unter Drogenbaron Villiger] verdienen, an dieser Stelle ausführlich dargestellt zu werden:

[Für den P-26 gilt ein "Geheimhaltungsinteresse"]

"... Die 'Konzeption der Gesamtverteidigung' vom 27. Juni 1973 ihrerseits nennt die Staatsteilaufgabe 'Widerstand' relativ ausführlich (vgl., Ziff. 426, 544, 573, 717). Der Bundesrat kennzeichnet sie als gewollte und durchzuführende Aufgabe, nicht einfach als Ideenskizze, als allfällige Möglichkeit oder als Vision. Die Bundesversammlung hat bis anhin weder in ihren Kommissionen noch in Plenarberatungen dazu Bedenken erhoben oder eine besondere rechtliche Einkleidung [S.215]

verlangt. Mit zustimmender Kenntnisnahme der Konzeption hat das Parlament - das muss und darf man schliessen - die Auffassung und Einstellung des Bundesrates übernommen. Die 'Konzeption' ist kein Akt der Rechtssetzung, sondern ein 'klassischer' politischer Plan, ein staatsleitender u n d verwaltungsmässiger Akt. In der Kategorie der Pläne gehört sie vorwiegend zu der imperativen, ausschnittweise zu den influenzierenden [einflussnehmenden] und nur ganz selten zu den indikativen (=bloss aussagenden, nicht steuernden und nicht anordnenden) Plänen. In Bezug auf die Staatsteilaufgabe 'Widerstand' ist der imperative Charakter eindeutig.

Politische oder staatsleitende Pläne imperativen Charakters erheischen Befolgung. Die involvierten Staatsorgane haben sich darnach auszurichten. Verlangen die Pläne ein Handeln irgendwelcher Art, ist es aufzunehmen. Sonst missachten die im Plan angesprochenen oder gemeinten Organe ihre Verpflichtungen. (...) Es ist selbstverständlich, dass die Staatsteilaufgabe 'Widerstand' nicht erst an die Hand genommen werden kann, wenn das Land ganz oder teilweise besetzt ist. Wenn schon, gehören Vorbereitungen dazu. Vorbereitungshandlungen, wie sie die 'Konzeption' voraussetzt und fordert, sind sogenannte Tathandlungen oder Realakte, ganz oder vorwiegend im Innenbereich des Verwaltungsbereichs, mit möglicherweise einigen Aktivitäten mit Aussenwirkungen. Keinesfalls handelt es sich um hoheitliches Handeln mit Verfügungen, Rechtssetzungen oder Justizakten. Das bedeutet, dass das 'Legalitätsprinzip' sich auf Kompetenzfestlegungen zurückzieht und den Inhalt der Handlungen nicht zu bestimmen beansprucht, auch wo es in strengster und doktrinärer Anwendung angerufen wird. (...) Das soeben Gesagte, das früher weniger ausgeprägte Normbedürftigkeitsverständnis und das sich hier besonders stark manifestierende Geheimhaltungsinteresse erklären, weshalb keine rechtssatzmässigen Festlegungen getroffen worden sind."

[Die Frage nach einer "Rechtsgrundlage" - Expertise von Rechtsprofessor Grisel über die Vorbereitung von Widerstand]

Etienne Grisel,
                Rechtsprofessor der Universität Lausanne, Portrait
Etienne Grisel, Rechtsprofessor der Universität Lausanne, Portrait [12]

Zur Beantwortung der Frage der Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Organisation P-26 zog die PUK EMD einen Rechtsexperten bei. Prof. Etienne Grisel, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne, erstattete ihr in Kenntnis des Berichtes des EMD vom 13. August 1990 seine Expertise. In Übereinstimmung mit dem Gutachter kam die PUK EMD zum Schluss, dass die Führung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet zum Zwecke der Wiederherstellung der Souveränität des Landes als Teilaspekt des allgemeinen Bundeszweckes, der Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen (Art. 2 Bundesverfassung), zweifellos eine Staatsaufgabe darstellt, für die der Bund - wie auch das Departement anführt - eine hinreichende Verfassungsgrundlage hat. Davon zu trennen ist die [S.216]

Frage, ob der Bund befugt sei, ohne besondere Verfassungsgrundlage die Wahrnehmung dieser Staatsaufgabe einer ausserhalb von Bundesverwaltung und Armee stehenden Organisation zu übertragen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates prüfte im Rahmen der Inspektion beim Bundesamt für Zivilluftfahrt die Frage, ob die Übertragung der Flugsicherung an die private Unternehmung "Swisscontrol" einer verfassungsmässigen Grundlage bedürfe. Dabei führte sie in ihrem Bericht vom 25. Januar 1989 über die Inspektion beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (enthalten im Bericht vom 6. April 1989 der Geschäftsprüfungskommissionen an die eidgenössischen Räte über die Inspektionen und die Aufsichtseingaben im Jahre 1988) aus:

"Grundsätzlich widerspricht die Befugnis Privater zu hoheitlichem Handeln den Grundsätzen des demokratischen Gesetzesvollzuges, sofern den Privaten ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. (...) Ausnahmen von diesem Grundsatz können dort gemacht werden, wo die polizeiliche Aufgabe rein technischer Natur ist (...) und das formelle Gesetz die Grundsätze der Aufgabenerfüllung selber hinreichend, formuliert."

Diese Haltung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, welche sich auf ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz stützt, lässt mithin nur in einem sehr eingeschränkten Masse die Übertragung hoheitlicher Befugnisse des Bundes an Private ohne ausdrückliche Verfassungsgrundlage zu. Der Gutachter, den die PUK EMD beizog, vertritt eine davon abweichende Auffassung, indem er ausführt:

"... der Gesetzgeber hat die generelle Befugnis, einen Teil seiner gesetzgeberischen oder administrativen Tätigkeit zu delegieren. Er kann von diesem Recht zugunsten Dritter Gebrauch machen, ohne dazu ausdrücklich durch die Verfassung ermächtigt zu sein, dies zumindest so lange, als nicht die Gefahr der Verletzung von Grundrechten besteht." (Gutachten Grisel französischer Text S. 23; Übersetzung PUK EMD) Zu diesen divergierenden Rechtsauffassungen hinsichtlieh der Notwendigkeit einer Verfassungsgrundlage hat die PUK EMD keine Stellung zu beziehen, steht doch fest, dass die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an Dritte auf jeden Fall wenigstens einer Grund- [S.217]

lage in einem formellen Gesetze bedarf, wozu der Gutachter ausführt:

"In der Tat handelt es sich um eine wesentliche Abweichung vom normalen Ablauf der staatlichen Tätigkeit: Die Erfüllung einer wesentlichen Aufgabe ist Privaten übertragen, welche unter der Befehlsgewalt einer Privatperson stehen. Ob eine solche Abtretung opportun ist, kann nicht von der Exekutive und schon gar nicht von Beamten entschieden werden; es muss dies dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Ganz offensichtlich steht es der Verwaltung nicht zu, sich aus eigener Initiative von bestimmten, wesentlichen Aufgaben durch Übertragung an Dritte zu entlasten. Es darf nicht vergessen werden, dass die Bundesverfassung namentlich in den Artikeln 15 und 17 die Landesverteidigung der Armee überträgt, welche ihrerseits durch das Bundesrecht geregelt (Art. 20 Abs. 1) und dem Bundesrat untergeordnet ist (Art. 102 Ziff. 11). Soweit Abweichungen von diesem Verfassungssystem aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zulässig sind, ist einzig der Gesetzgeber befugt, einen derart weitreichenden Entscheid zu fällen." (Gutachten Grisel französischer Text S. 25; Übersetzung PUK EMD).

[Das "Geheimhaltungsinteresse ist kein Grund, auf eine Delegationsnorm zu verzichten"]

Die Notwendigkeit einer solchen Delegationsnorm kann auch nicht mit dem Hinweis bestritten werden, dass sich die Vorbereitungsaktivitäten hinsichtlich des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet "ganz oder vorwiegend im Innenbereich des Verwaltungsbereiches, mit möglicherweise einigen Aktivitäten mit Aussenwirkungen" hielten. Das Untersuchungsergebnis hat gerade das Gegenteil gezeigt: Die Vorbereitung des Widerstandes ist einer ausserhalb des "Innenbereiches des Verwaltungsbereiches" handelnden Organisation übertragen worden. Die Notwendigkeit einer solchen Delegationsnorm unterliegt nach Auffassung der PUK EMD im vorliegenden Fall auch keinen Ausnahmen. Insbesondere ist das Geheimhaltungsinteresse kein Grund, auf eine Delegationsnorm zu verzichten. Wie bereits erwähnt, ist schon aus Gründen der Dissuasion [Abschreckung] die Tatsache, dass der Widerstand vorbereitet wird, als solche nicht geheimzuhalten, während die Einzelheiten der Vorbereitung geheimgehalten werden müssen, sollen die Vorkehrungen einen Sinn haben. Eine Delegationsnorm, die den Bundesrat ermächtigt, den Widerstand vorzubereiten und hierfür eine ausserhalb von Armee und Bundesverwaltung stehende besondere Organisation zu schaffen und zu unterhalten, würde das Geheimhaltungsinteresse wahren.

[PUK EMD sagt: Notverordnung und Sicherheitsbericht von 1973 sind nicht ausreichend]

Die PUK EMD vertritt im übrigen die Auffassung, dass eine solche Delegationsnorm in einem Gesetz im formelI- [S.218]

len Sinne zu sehen wäre. Notverordnungsrecht des Bundesrates wäre nicht ausreichend. Nicht ausreichend ist nach Auffassung der PUK EMD auch die Abstützung der Vorbereitung des Widerstandes auf den Bericht vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz; insbesondere kann die PUK EMD die im Bericht des EMD vom 13. August 1990 geäusserte Auffassung nicht teilen, wonach der Bericht von 1973 einen "staatsleitenden Plan imperativen Charakters" darstelle, vom Parlament in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen worden sei und daher "Befolgung" erheische. Sie schliesst sich dem Gutachter an, wenn er bemerkt, die Idee, der Bericht von 1973 sei ein imperativer Plan, führe dazu,

"... dass das in der Bundesverfassung festgelegte Gesetzgebungsverfahren mitsamt dem Referendum durch ein zweideutiges System, das jeglicher verfassungsmässiger Legitimation entbehrt, ersetzt wird. Die in einem Regierungsbericht geäusserten Absichten würden im Nachhinein zu verbindlichen Weisungen, lediglich weil das Parlament sie vorbehaltlos zur Kenntnis genommen hat. Diese Betrachtungsweise würde die 'Gesamtkonzeptionen' ihrer tatsächlichen Natur, nämlich die Berichterstattung an das Parlament, berauben." (Gutachten Grisel französischer Text S.33; Übersetzung PUK EMD)

[PUK EMD sagt: Gesetzliche Grundlage für P-26 fehlt]

Die PUK EMD stellt daher fest, dass für die Übertragung des "Widerstands" auf eine ausserhalb von Bundesverwaltung und Armee stehende Organisation eine gesetzliche Grundlage notwendig gewesen wäre und dass diese gesetzliche Grundlage fehlt. In seiner Antwort vom 13. August 1990 stellte das EMD die Schaffung einer gesetzlichen Delegationsnorm in Aussicht für den Fall, dass am herrschenden Konzept der Vorbereitung des Widerstandes festgehalten werde. Diese Feststellung der PUK EMD steht im Widerspruch zum Ergebnis der Abklärungen der Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, die in ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 in Ziffer 55 festhielt: "Aufgabe und Stellung der Widerstandsorganisation (...) entsprechen heute den Anforderungen, die vom Standpunkt des Rechtsstaates und der Demokratie zu stellen sind." Dieser Widerspruch ist indessen bloss ein scheinbarer. Die Arbeitsgruppe Bachmann konnte sich in ihren Erwägungen nur auf die "alte" Widerstandsorganisation beziehen, deren Struktur von der [S.219]

heutigen Widerstandsorganisation insofern eine wesentlich andere war, als die Leitung der Organisation einer Bundesstelle, der Sektion Spezialdienst der UNA, näherhin deren Chef, Oberst Bachmann, übertragen war. Die PUK EMD hat sich nicht über die Legalität jener alten Struktur auszusprechen, sondern über jene der neuen Organisation, für welche im Zeitpunkt der Abfassung des Berichtes der Arbeitsgruppe Bachmann noch nicht einmal die Grundlagen geschaffen waren; das Grundlagendokument des Generalstabschefs betreffend P-26 datiert vom 7. September 1981.

1.4.3.2 Völkerrechtliche Konsequenz - [Gutachten von Professor Thürer: Unabhängigkeit des P-26 von der Armee hat Vorteile - Widerstand kann sich auch Drittstaaten anschliessen]

Daniel Thürer, Professor für
                Völkerrecht an der Universität Zürich
Daniel Thürer, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich [13], mit einem Gutachten über Völkerrecht und Widerstand

Das Konzept von P-26 als einer von der Armee und der Bundesverwaltung völlig losgelösten Organisation gründete - wie bereits festgestellt (Ziff. 1.4.2) - auf der Überlegung, dass sie im Falle einer Unterwerfung der obersten Landesbehörden unter eine allfällige Besetzungsmacht den Weisungen der Regierung nicht unterworfen und damit frei wäre, den Widerstand aufzunehmen und zu führen. Die PUK EMD ersuchte Professor Daniel Thürer, ordentlicher Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, zu dieser Frage gutachterlich Stellung zu nehmen und auch die Frage zu beantworten, ob die Vorbereitung des Widerstandes bereits zu Friedenszeiten bestimmten völkerrechtlichen Einschränkungen unterliege. Sein Gutachten zeigt, dass bereits heute getätigten Vorbereitungshandlungen für den Widerstand in Kriegszeiten keinerlei völkerrechtliche Schranken entgegenstehen.

Das Gutachten weist indessen nach, dass die Loslösung der Organisation von Armee und Verwaltung im Besetzungsfall tatsächlich gewisse Vorteile hat. Stimmt die Landesregierung einem Waffenstillstand zu, so werden dadurch die regulären Streitkräfte und die Kleinkriegsverbände gebunden. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist davon auszugehen, dass Waffenstillstandsverträge per definitionem auch die Tä- [S.220]

tigkeit organisierter Widerstandsbewegungen ausschliessen wollen. Das bedeutet für die Regierung des besetzten Staates, dass sie im Rahmen des ihr faktisch Zumutbaren Widerstandskämpfe unterbinden und die Beteiligten bestrafen soll, weil sie sonst in völkerrechtswidriger Weise den Waffenstillstand bricht. Dasselbe trifft an sich für die Widerstandsorganisation, die den bewaffneten Widerstandskampf nicht aufgibt, ebenfalls zu. Die Widerstandsorganisation hat in diesem Falle allerdings die namentlich den regulären Streitkräften, d.h. der Armee, verschlossene Möglichkeit, sich einem kriegsführenden Drittstaat .anzuschliessen, der nicht am Waffenstillstand beteiligt ist, womit sie sich den Kombattantenstatus erhalten kann und an den Waffenstillstand nicht gebunden ist.

1.4.3.3 Rechtliche Unvereinbarkeiten - [selbständiger P-26 - aber angeblich allein finanziert vom EMD]

Die Stellung der Organisation ausserhalb von Armee und Verwaltung wirft in rechtlicher Hinsicht weitere zahlreiche Fragen auf, von denen die PUK EMD einige nachfolgend summarisch streift:

- Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter die Militärversicherung - [Vereinbarung 1982 - Bundesrat weiss nichts davon - Projekt einer Rechtsgrundlage]

Am 8. November 1982 trafen der damalige Generalstabschef und der frühere Direktor des Bundesamtes für Militärversicherung eine Vereinbarung über die Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter das Bundesgesetz über die Militärversicherung. Der Bundesrat (EMD-Vorsteher Chevallaz 1980-1983 [web14]) hatte davon keine Kenntnis. Diese Vereinbarung wurde im Einvernehmen mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgeschlossen. Der Direktor des Bundesamtes für Militärversicherung stimmte der Vereinbarung mit Bedenken zu und nur, nachdem zugesichert worden war, die Widerstandsorganisation solle in einem Bundesratsbeschluss eine Rechtsgrundlage erhalten. Gestützt darauf wurden in einem der PUK EMD bekanntgewordenen Fall Leistungen der Militärversicherung für eine Person, die P-26 angehörte, ausgerichtet. [S.221]

Würdigung - [Rechts-Erfindung]

Die Unterstellung der Angehörigen von P-26 unter die Militärversicherung entspricht nicht dem geltenden Recht. Der Vorsteher des Departements des Innern (Bundesrat Flavio Cotti 1987-1993 [web15]) nahm gegenüber der PUK EMD zu diesem Aspekt Stellung und verwies darauf, dass mit der Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung diesem Problem die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt worden sei (Botschaft vom 27. Juni 1990; Artikel 1 Absatz 1 Bst. [Buchstabe] g Ziffer 5).

- Haftpflicht - [keine Regelung! - Kleine Unfälle, glücklicherweise keine Personenschäden]

Das Problem der Haftpflicht der Organisation beziehungsweise deren Mitglieder gegenüber Dritten wurde offenbar nicht erkannt. Eine Regelung besteht nicht.

Die PUK EMD stellte fest, dass im Rahmen einer Übung von P-26 bei einem Lastabwurf ab einem Flugzeug sich der Fallschirm, an dem ein Metallcontainer befestigt war, nicht öffnete und der Container "ungebremst" zu Boden ging. Drittschaden entstand nicht. Hingewiesen auf die Möglichkeit eines Drittschadens bei diesem Vorfall erklärte ein Verantwortlicher von P-26 gegenüber der PUK EMD, in einem solchen Falle wäre Bundeshaftung gegeben gewesen, weil die Ausbildung im Auftrage des Bundes erfolge.

Würdigung

Die PUK EMD kann die geäusserte Auffassung nicht teilen. Bei den Angehörigen der Organisation von P-26 handelt es sich weder um Beamte noch um "übrige Arbeitskräfte" des Bundes im Sinne des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 1958, noch sind sie auf gültige Weise "unmittelbar mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Bundes betraut" (Art. l Abs. l Verantwortlichkeitsgesetz), auch handelt ein Angehöriger im Rahmen seiner Tätigkeit für die Organisation P-26 nicht "in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit" (Art. 3 Verantwortlichkeitsgesetz). Eine Bundeshaftung nach dem Bundesgesetz über die Militärorganisation entfällt ebenfalls, da die Mit- [S.222]

glieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Organisation P-26 nicht als Angehörige der Armee handeln. '

- Anstellung von Mitarbeitern von P-26 - [240.000 Franken pro Jahr für den Chef von P-26]

Mit Datum vom 30. Juni 1979 schlössen der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr als Auftraggeber und eine Privatperson als Auftragnehmer einen Vertrag ab, den sie den Regeln der Artikel 394 (Artikel 394: "Der einfache Auftrag" [web16]) und folgende des Obligationenrechtes über den Auftrag unterstellten.

Schweizer Obligationenrecht: Der einfache Auftrag, Artikel 394, 395 und 396
Schweizer Obligationenrecht: Der
                          einfache Auftrag, Artikel 394, 395 und 396
Schweizer Obligationenrecht: Der einfache Auftrag, Artikel 394, 395 und 396 [14]

Inhalt des Vertrages war die Verpflichtung des Auftragnehmers, "das Projekt Nr. 26 der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (zu einem späteren, unbekannten Zeitpunkt korrigiert in "Generalstabschef") selbständig zu leiten und alle damit verbundenen Dienste zu erbringen". Als Gegenleistung verpflichtete sich der Auftraggeber zur Entrichtung eines Honorars nebst Vergütung der anfallenden - ausserhalb des Vertrages pauschalierten Spesen. Das Honorar beträgt heute rund Fr. 240'000.— pro Jahr, was ungefähr der Besoldung eines Korpskommandanten entspricht. Der Vertrag wurde vom Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dem Sekretär der Finanzkommissionen und vom Generalstabschef eingesehen.

[Beamte - Instruktoren - Feldmitglieder]

Beamte oder Instruktoren, die vollamtlich für P-26 tätig sind, werden gemäss; ihrer Funktion als Beamte oder Instruktoren nach der Besoldungsverordnung des Bundes entlöhnt. Die nichtchargierten "Feld-Mitglieder" erhielten ein Taggeld von Fr. 100.— zuzüglich Spesen.

Würdigung - [Parlament und Regierung wussten nichts von den Anstellungsverhältnissen]

Weder einzeln noch gemeinsam hatten die handelnden Beamten die Befugnis, eine solche Anstellung, wie jene des Chefs von P-26, vorzunehmen. Bundesrat und Parlament wurden nicht informiert. Für diese Anstellung, insbesondere auch für den Entschädigungsansatz, fehlte eine entsprechende Rechtsgrundlage. Nur nebenbei sei erwähnt, dass der Verweis auf Artikel 394 ["Der einfache Auftrag"]  des Obligationenrechtes [S.223]

irrig ist, da der Vertrag sich seinem Inhalt nach ohne jeden Zweifel eher als Arbeitsvertrag denn als Auftrag kennzeichnet.

- Kriegsmaterialgesetz, Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition sowie Sprengstoffgesetz
Das Bundesgesetz vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial schreibt in Artikel 4 vor, dass für die Beschaffung von Kriegsmaterial eine Grundbewilligung des Bundes erforderlich ist. Das interkantonale Konkordat vom 27. März 1969 über den Handel mit Waffen und Munition verbietet in Artikel 8 den Kauf und Verkauf von Maschinenpistolen und Maschinengewehren. Das Bundesgesetz vom 25. März 1977 über explosionsgefährliche Stoffe schreibt in Artikel 12 vor, dass "wer als Verbraucher Sprengmittel beziehen will" einen vom Kanton ausgestellten Erwerbsschein haben muss.

Würdigung

Die genannten Vorschriften wurden von der Organisation P-26, die über Waffen und Sprengstoff im erwähnten Sinn verfügt, nicht befolgt.

1.5 Verantwortungen

1.5.1 Verantwortung des Parlamentes

1.5.1.1 Die Verantwortung im allgemeinen - [Anstoss durch ein Postulat von Erwin Jaeckle - das Parlament wird nicht informiert - bewaffneter Widerstand wird verschwiegen]

Der Nationalrat hatte im Jahre 1957 das Postulat Jaeckle [das Ende 1956 nach der Niederschlagung des Ungarn-Aufstands gestellt worden war, S.176] überwiesen, welches die Prüfung der Frage verlangte, "welche Vorkehren in Organisation und Ausbildung getroffen werden können, um den totalen Volkswiderstand gegebenenfalls über die Feldarmee hinaus aufzunehmen und zu sichern".

Nationalrat Erwin Jaeckle vom
                LdU, Portrait
Nationalrat Erwin Jaeckle vom LdU, Portrait [15], sein Postulat vom 3. Dezember 1956 wurde 1957 beantwortet

Die Überweisung dieses Postulates wurde [S.224]

offenbar von der Armeeführung als direkter Auftrag verstanden, die im Postulat enthaltenen Anliegen in die Tat umzusetzen, nicht bloss als Einladung, diese Frage zu prüfen. Dass "im Auftrag des Parlamentes" eine Widerstandsorganisation geschaffen wurde, erfuhr das Parlament allerdings nicht (vgl. Ziff. 1.2.2.2). Als der Bundesrat im Jahre 1973 seinen Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz vorlegte, erwähnte er zwar den "Widerstand im feindbesetzten Gebiet" als eine der strategischen Zielsetzungen (vgl. Ziff. 426 des Berichtes vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz) und erklärte unter den "Sicherheitspolitischen Leitsätzen" (Ziff. 717 desselben Berichtes), "Kleinkrieg und gewaltloser (sic!) Widerstand in besetzten Gebieten werden innerhalb der durch das Kriegsvölkerrecht gezogenen Schranken vorbereitet und nötigenfalls geführt"; von der tatsächlich bereits an die Hand genommenen Vorbereitung des bewaffneten Widerstandes im feindbesetzten Gebiet erwähnte der Bundesrat im Bericht vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz allerdings nichts. Das Parlament erfuhr von solchen Vorbereitungsmassnahmen erst durch die Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, die in ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 unter Ziffer 221 mitteilte:

"Der Spezialdienst hat aufgrund der Sicherheitspolitik des Bundes die Aufgabe, günstige Voraussetzungen für den aktiven Widerstand gegen eine Besetzungsmacht in der Schweiz zu schaffen", und erwähnte: "Schon seit den sechziger Jahren war es Aufgabe der Sektion Spezialdienst, den Widerstand für den Besetzungsfall vorzubereiten" (Ziff. 231 des Berichtes der Arbeitsgruppe).

Auf welche Weise diese Vorbereitung erfolgte, erwähnte der Bericht nicht. Abgesehen vom Hinweis auf die 1976 erfolgte Ernennung Oberst Bachmanns zum Chef der Sektion Spezialdienst, von Ausführungen über die personelle und organisatorische Verflechtung mit dem ausserordentlichen Nachrichtendienst und wenigen Bemerkungen zur Finanzierung und Kontrolle des Dienstes (Ziff. 251 des Berichtes der Arbeitsgruppe) machte die Arbeitsgruppe weder genauere Angaben zum festgestellten Sachverhalt noch zur Art der Überprüfung des Dienstes. Die Existenz einer Organisation, die heute schon den bewaffneten Widerstand auszulösen in der Lage wäre, wurde dem Parlament nie bekanntgegeben. [S.225]

Die PUK EMD ist der Ansicht, dass das Parlament und damit die Öffentlichkeit über die Tatsache, dass eine solche Organisation im Aufbau begriffen ist, hätten orientiert werden müssen. Dies insbesondere deswegen, weil die Geheimhaltung dieser Tatsache im Interesse der Landesverteidigung keineswegs geboten war, dann aber auch mit Blick darauf, dass eine geheimgehaltene Widerstandsvorbereitung keine Dissuasionswirkung [Abschreckungswirkung] entfalten kann. Die PUK EMD stellte fest, dass eine solche Orientierung des Parlaments und der Öffentlichkeit nicht erfolgt ist.

[Der vorbereitete "Kleinkrieg" war bekannt - also war der "bewaffnete Widerstand" auch bekannt!]

Auch (und gerade) bei sorgfältiger Lektüre des Berichtes vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz konnte das Parlament nicht zum Schlusse kommen, dass eine für den bewaffneten Widerstand geeignete Organisation aufgebaut würde. Der Bericht, namentlich dessen Ziffer 717, führte vielmehr zur Auffassung, dass einerseits der Kleinkrieg und anderseits der gewaltlose Widerstand vorbereitet würden. Der Kleinkrieg ist eine Kampfform der Armee (Ziff. 544 des Berichtes 1973) mit dem Ziel, nach Zusammenbruch der operativen Kräfte dem Gegner die völlige Beherrschung besetzter Gebiete zu verunmöglichen und die Befreiung vorzubereiten. Kleinkrieg ist nicht der bewaffnete Widerstand einer nicht zur Armee gehörenden Widerstandsorganisation.

FALSCH: Kleinkrieg ist genau das: "Bewaffneter Widerstand". Aber im Zweifelsfall können Chefs nicht lesen...

Aufgrund des Berichtes vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik der Schweiz war das Parlament nicht in der Lage, den wahren Umfang der Vorbereitung des bewaffneten Widerstandes im feindbesetzen Gebiet zu erkennen.

Der Bericht der Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wie auch die Debatte im Nationalrat gaben zumindest keinen konkreten Hinweis darauf, dass der Spezialdienst eine eigentliche Widerstandsorganisation für den bewaffneten Widerstand im feindbesetzten Gebiet aufgezogen hatte.

1.5.1.2 Finanzaufsicht - ["rechtswidrige Zahlungen" - "Präsidenten" einer "Finanzdelegation"]

P-26 wurde während Jahren (ausschliesslich) aus Mitteln des Bundes finanziert (vgl. Ziff. 1.3.3.8). [S.226]

Ergänzung: Das ist die Behauptung der PUK EMD aufgrund der Aussagen der Zeugen, aber viele Zeugen haben wahrscheinlich auch geschwiegen. Es ist anzunehmen, dass da auch private Millionen von gewissen schweizer Hitzköpfen geflossen sind.

Da für die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Organisation, namentlich der Aufgabe der Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet, keine gesetzliche Grundlage besteht - obwohl eine solche erforderlich wäre -, fehlt auch die gesetzliche Grundlage für finanzielle Leistungen des Bundes an dieselbe. Der Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Ausgaben ist verletzt worden. Die finanziellen Leistungen an die Organisation hätten nicht erfolgen dürfen. Die Finanzdelegation nahm zu diesen rechtswidrigen Zahlungen nie Stellung. Ein Zeuge sagte vor der PUK EMD aus, er habe gegenüber der Finanzdelegation Andeutungen mit Bezug auf diese Ausgaben gemacht, doch sei er auf kein Interesse gestossen. Fragen kann man sich, ob nicht bereits die Kenntnis der geheimen Dienste Bachmanns hätte Anlass dazu geben können, sich nach der Finanzierung der Nachfolgeorganisation zu erkundigen.

Zwei Präsidenten der Finanzdelegation [wer?] wurden von der Eidgenössischen Finanzkontrolle [wer?] über bestimmte Fragen [was?] der Organisation orientiert. Sie informierten die übrigen Mitglieder der Finanzdelegation [wer?] nicht über diese Sonderbereiche und veranlassten keine nähere Prüfung der Rechtmässigkeit der Zahlungen. Sie waren die einzigen Mitglieder des Parlamentes, mit Ausnahme der Mitglieder des Beirates, welche die tatsächliche Möglichkeit hatten, die Organisation einer näheren Prüfung zu unterziehen.

Im Anhörungsverfahren gemäss Artikel 63 Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes wurde nachträglich geltend gemacht, es seien alle Präsidenten der Finanzdelegation orientiert worden. Aus zeitlichen Gründen konnte die PUK EMD diesen Sachverhalt nicht erneut überprüfen.

Einschränkend ist beizufügen, dass die beiden Präsidenten der Finanzdelegation glaubhaft machten, über die Unterstellung dieser Organisation ein anderes Bild gehabt zu haben als jenes, das die PUK EMD aufgrund ihrer Erhebungen erhielt. Beide Präsidenten glaubten, es handle sich um eine zur Armee oder zum EMD gehörende Organisation [S.227]

1.5.2 Verantwortung des Bundesrates - [Bundesrat Chevallaz gibt die Zustimmung zu einer neuen Widerstandsorganisation - erste Organisation 1957]

Es steht fest, dass der Bundesrat über die Vorgängerorganisation von P-26 ["Spezialdienst" bzw. "Geheime Dienste" unter Oberst Albert Bachmann, S.183] durch Generalstabschef Senn orientiert wurde (vgl. Ziff. 1.2.4). Die Untersuchung ergab auch, dass der seinerzeitige Departementsvorsteher [des EMD], Bundesrat Chevallaz [1980-1983], über die Reorganisation der Widerstandsorganisation im Nachgang zur Angelegenheit Bachmann/Schilling [1979] von den betreffenden Generalstabschefs Senn und später Zumstein informiert wurde und er seine - wenn auch nicht in schriftlicher Form geäusserte - Zustimmung zur Bildung einer neuen Widerstandsorganisation gab:

"Ich wurde von den Korpskommandanten Senn und später Zumstein genau über den Auftrag dieser Organisation und deren Struktur informiert. Ich übertrug dem Generalstabschef [Zumstein] die Verantwortung, die Organisation aufzubauen und mich zu informieren, wenn sich Vorfälle ereignen. (...) Ich habe keinen schriftlichen Befehl erteilt, bestanden doch schon frühere Weisungen, die ich mündlich erneuerte. (...) Ich könnte, falls nötig, die Einzelheiten abklären. Das Ganze geht weit zurück. Die Organisation wurde 1957 ins Leben gerufen (Generalstabschef de Montmollin). Das ist vielleicht die erste Spur, die gefunden werden kann." (Übersetzung PUK EMD)

Die PUK EMD konnte keinen Hinweis darauf finden, dass sich der Gesamtbundesrat mit der Schaffung von P-26 seinerzeit befasst hätte. Wie aus den Aussagen von Bundesrat Chevallaz hervorgeht, befasste sich der Departementsvorsteher in der Folge nicht mehr eingehend mit der Organisation P-26: Er war darüber orientiert, in welcher Grössenordnung sich der Bestand der Organisation bewegen sollte. Er wusste auch, dass ein Beirat aus Parlamentariern gebildet worden war, "um eine gewisse Aufsicht über diese Organisation auszuüben" (Übersetzung PUK EMD); Namen von Mitgliedern der Organisation wollte er dagegen keine kennen. Weitere Informationen wollte der Departementsvorsteher [Chevallaz] nicht erhalten [haben]:

"Dieser hat zweifellos das Recht, weiter zu gehen, wenn er den Eindruck hat, die Sache funktioniere schlecht. Aber alles deutete darauf hin, dass Generalstabschef Senn und später Generalstabschef Zumstein die Sache seit der Reorganisation (nach dem Ausscheiden Bachmanns) gut in die Hand genommen hatten. Es gab für mich deshalb keinen Grund, [S.228]

eine weitergehende Prüfung vorzunehmen oder die Untersuchung, die im Zusammenhang mit der Angelegenheit Bachmann erfolgt war, wieder aufzunehmen." (Übersetzung PUK EMD)

[Bundesräte Delamuraz und Koller wissen kaum etwas von der illegalen Widerstandsorganisation P-26]

Der Informationsstand der Nachfolger von Bundesrat Chevallaz (denen die Organisation "über die von diesen eingesetzten hierarchischen Zwischenglieder" unterstellt war) erwies sich bei den Befragungen als gering [EMD-Bundesräte (Verteidigungsminister) Delamuraz 1984-1986 und Koller 1986-1989]. In der Regel orientierte der Generalstabschef mündlich den Departementsvorsteher über die Existenz von P-26 bei dessen Amtsantritt. Es gab offenbar Departementsvorsteher, die - soweit sich dies aufgrund der Befragungen durch die PUK EMD feststellen liess - annahmen, die Organisation sei Teil der Armee und zur Führung oder Unterstützung des Kleinkrieges bestimmt. Ausnahmslos erachteten es die befragten Departementsvorsteher als richtig, ihren Mitarbeitern unter Führung des jeweiligen Generalstabschef zu vertrauen und selbst über möglichst wenig Kenntnisse der Organisation zu verfügen. So erklärte ein ehemaliger EMD-Vorsteher [wer? Delamuraz?], er sei vom Generalstabschef - "wahrscheinlich" bei dessen Antrittsbesuch - darauf aufmerksam gemacht worden, "dass es dann auch noch zwei geheime Dienste gebe, von denen es aber aus politischen Gründen besser sei, wenn der Departementschef die Details nicht kenne". Diese Argumentation habe ihm eingeleuchtet.

Zusätzliche Informationen seien nicht erfolgt, abgesehen von einer Besichtigung und der Zusicherung, die Finanzkontrolle sei gewährleistet. Ähnlich äusserte sich ein anderer EMD-Vorsteher [wer? Villiger?] der PUK EMD gegenüber:

"Es wurde mir über die Existenz eines P-26, das offenbar Ende 1981 geschaffen wurde, nichts mitgeteilt. Mit einer Ausnahme: Ich kannte die Namen der vier oder fünf Mitglieder der beratenden Parlamentariergruppe, weil ich sie einmal treffen konnte. Als neuer Chef des EMD [Villiger ab 1989?] beschränkte sich meine Kenntnis auf diese Personen; zweifellos wollte der Generalstabschef den Politiker nicht kompromittieren."

Der Bundesrat und namentlich die Vorsteher des EMD als Vorgesetzte des Generalstabschefs befassten sich mit dieser Organisation wenig und nahmen die ihnen auch in diesem Bereich obliegende politische Verantwortung lediglich per Delegation wahr. Die Vorsteher des EMD, mit Ausnahme des amtierenden, begnügten sich damit, dass die Generalstabschefs sie nur zurückhaltend informierten, weil man of- [S.229]

fenbar der Meinung war, es sei "aus politischen Gründen" für die Vorsteher des Departements besser, wenn sie über diese Organisation nicht allzu eingehend orientiert würden. Die politische Verantwortung für den eigenen Zuständigkeitsbereich entfällt indessen dann nicht, wenn man sich nicht informieren lässt. Die Gründe, die für dieses Verhalten angeführt wurden, vermögen die PUK EMD nicht zu überzeugen. Der Gesamtbundesrat konnte nur soviel wissen, wie ihm der jeweilige Vorsteher des EMD mitteilte. Nach dem 5. September 1979 (vgl. Ziff. 1.2.4) erfolgte keine Orientierung des Gesamtbundesrates mehr.

1.5.3 Verantwortung der Generalstabschefs

Die Generalstabschefs von 1981 bis 1989 tragen die direkte Verantwortung für die Organisation P-26. Auch wenn sie in gutem Glauben handelten und eine Aufgabe an die Hand nahmen, die sich aus ihrer Sicht gebieterisch aufdrängte, kann nicht übersehen werden, dass sie aus Geheimhaltungsgründen den Erfordernissen des gesetzmässigen Verwaltungshandelns nicht die notwendige Beachtung schenkten. Geheimhaltungsbedürfnisse dispensieren nicht von der Beachtung der geltenden Kompetenznormen, die im übrigen ohne Schaden für die Organisation auch in einem öffentlich-parlamentarischen Rechtssetzungsverfahren hätten geschaffen werden können. Es kann auch nicht übersehen werden, dass die Generalstabschefs ihre vorgesetzten Bundesräte nicht mit dem notwendigen Nachdruck auf diese Organisation hinwiesen; insbesondere hätten Auftrag und Konzeption einer solchen Organisation nach Auffassung der PUK EMD den politisch verantwortlichen Departementsvorstehern bekanntgegeben werden müssen.

1.5.4 Verantwortung der Organe der Finanzkontrolle

Die Direktoren der Eidgenössischen Finanzkontrolle [wer?] und der Sekretär der Finanzkommissionen [wer?] haben - trotz eingestandener Bedenken - weder die Finanzierung dieser Organisation beanstandet, noch die Mitglieder der Finanzdelegation [wer?] unterrichtet, mit Ausnahme von [S.320]

Präsidenten der Finanzdelegation [wer?]. Es wurde von ihrer Seite auch darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft der Mitglieder der Finanzdelegation, solche Informationen aufzunehmen, gering gewesen sei. Wie bei den Generalstabschefs ist auch bei den obersten Beamten der Finanzkontrolle und der Finanzaufsicht nicht zu Übersehen, dass sie nicht mit dem notwendigen Nachdruck auf die Information der Finanzdelegation hingewirkt haben. Es steht für die PUK EMD ausser jedem Zweifel, dass in diesem Falle äusserst bewährte und zuverlässige Kontroll- und Aufsichtsbeamte durch das strenge militärische Geheimnis, das die Organisation P-26 umgab, in der rückhaltlosen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt wurden. Soweit keine Sonderregeln Platz greifen, darf auch das militärische Geheimnis die Beachtung der Finanzhaushalt- und der Finanzkontrollnormen nicht verunmöglichen.

Den beiden Beamten ist allerdings zugute zu halten, dass sie eine bereits bestehende Praxis weiterführten und sich dabei auf ein Schreiben des Präsidenten der Finanzdelegation [wer?] des Jahres 1967 berufen konnten, der für die Kreditrubrik "Abteilungsarbeiten" eine Sonderbehandlung vorsah. Da Ende der sechziger Jahre die  Widerstandsorganisation als Spezialdienst der UNA mindestens zum Teil über die Rubrik "Abteilungsarbeiten" finanziert worden war, mochte es naheliegen, dieses Kontroll- und Aufsichtsregime über die Widerstandsorganisation auch weiterhin anzuwenden, als dieser Spezialdienst [von Bachmann im Jahre 1979] aufgehoben und die Widerstandsorganisation nicht mehr über die Rubrik "Abteilungsarbeiten" finanziert wurde [S.321].

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Liebefeld bei Bern 1990: Mord an Herbert Alboth

Exkurs

[1990]: Tötungsdelikt an einem früheren Mitglied des Spezialdienstes - [Insider Herbert Alboth - Info von Oberst Jeanmaire, Journalist Auchlin und Oberst Bachmann]

Mitte April 1990 wurde in Bern ein früheres Mitglied des Spezialdienstes der UNA namens Alboth Opfer eines Tötungsdeliktes [S.181]

Herbert Alboth wurde am 18. April 1990 in Liebefeld bei Bern in seiner Wohnung ermordet [web17].

Alboth hatte gemäss Historiker Daniele Ganser intern angekündigt, er wolle alle Akten des P-26 übergeben.

Historiker Daniele
                          Ganser, Portrait
Historiker Daniele Ganser, Portrait [16]

Zitat Ganser [web19]:

<Herbert Alboth hatte in führender Position im «Spezialdienst» gedient, der Vorgängerorganisation der P26. Im Frühling 1990 gelangte er an Verteidigungsminister Villiger und bot ihm in einem Brief an, detaillierte Informationen zu allen Fragen rund um die P26 zu liefern. Es kam nie zu diesem Treffen mit Villiger - Alboth wurde am 17. April 1990 in seiner Wohnung in Bern Liebefeld tot aufgefunden – erstochen mit seinem eigenen Militärbajonett. Der Todesfall wurde nie geklärt, auch die PUK EMD hat einfach festgestellt, dass er tot ist, ging der Frage aber nicht nach.> [Ganser, web19]

Kurz vor der öffentlichen Verkündigung wurde Alboth von einem kriminellen Ausländer, der scheinbar ebenfalls von einem Geheimdienst war, erstochen. Zitat [web18]:

<Der Oberstleutnant Herbert Alboth, Mitglied der P-26, kündigte vor der parlamentarischen Untersuchungskommission an, dass er alle seine Unterlagen und Informationen über die P-26 übergeben wolle. Kurz vor seiner Aussage wurde er ermordet in seiner Berner Wohnung gefunden, erstochen mit seinem eigenen Armee-Bajonett. Der offizielle Untersuchungsbericht (Cornu-Bericht) [von 1991] wurde nur in gekürzter Fassung veröffentlicht. Die komplette Version ist bis heute geheim, weil die Veröffentlichung „die guten Beziehungen der Schweiz zu anderen Staaten gefährden würde“.> [web18]

[Es kann vermutet werden, dass der Mörder ein NATO-"Amerikaner" des CIA oder ein englischer Agent des MI6 war].

Im Buch von Ganser "NATO-Geheimarmeen" <kommt sehr klar zum Ausdruck, dass das Parlament der EU eine Aufklärung wollte, aber scheiterte - wohl weil der CIA zusammen mit dem MI6 die treibende Kraft hinter den Geheimarmeen war, sie zum Teil sogar direkt aufgebaut hat, etwa in Griechenland.> [web19]

Der Cornu-Bericht mit den Details der Verbindung zwischen dem P-26 und der kriminellen NATO - der kriminelle Bundesrat publiziert von 100 Seiten (Cornu-Bericht) nur eine "Zusammenfassung" von 12 Seiten...

Zitat [web19]:

<D. Ganser: Ja, Alboth wäre auch dafür eine wichtige Quelle gewesen. Die NATO-Frage wurde von der PUK EMD nicht untersucht, sie hatte kein derartiges Mandat. Ihr Fokus war ja national, der Ausgangspunkt waren die Fichen. Der Gladio-Skandal in Italien platzte genau um die Zeit, als der PUK-Bericht veröffentlicht wurde. Im Parlament wurde dann aufgrund der Ereignisse in Italien die Forderung erhoben, auch die Verbindungen der P26 zur NATO und zu ausländischen Geheimdiensten zu untersuchen. Der Bundesrat beauftragte den Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre Cornu mit dieser Nachforschungsarbeit.

Im Frühling 1991 erschien der 100-seitige «Cornu–Bericht». Der Bundesrat klassifizierte den Bericht sofort und machte der Öffentlichkeit nur eine 12seitige Zusammenfassung zugänglich. Während der Forschung für meine Doktorarbeit habe ich bei der zuständigen Delegation der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission Einsicht in den Bericht verlangt. Die Delegation hat das auf Anraten von Bundesrat Ogi, der eine Belastung der Beziehungen zu bestimmten Ländern befürchtete, abgelehnt. Zurzeit ist die Motion von Jo Lang hängig, der eine Veröffentlichung des Cornu-Berichtes verlangt.> [web19]

Tja, selber ist der Bundesrat ein Drogendealer und Geldwäscher und da sind Mafia-Mitgliedschaften und Müllmafia und "Basler Tierkreis" mit Kinderfolter mit Abrechnung in der UBS AG, aber die Wahrheit über die Beziehungen zur NATO getraut er sich nicht zu sagen. Feiger geht es nicht.

Und der P-26 stellte seine Funkzentrale in England auf. Da schau mal, was der PUK-Bericht EMD alles so verschweigt [web19]:

<BULLETIN: Ein ziemlich deutlicher Hinweis darauf, dass es diese Verflechtungen mit ausländischen Geheimdiensten gab...

D. Ganser: Hinweis schon, Beweis nicht. Es ist aber aus der Zusammenfassung bekannt, dass sehr enge Beziehungen der P26 zum britischen MI6 bestanden. Die Schweizer trainierten in England, richteten in London eine Funkübermittlungszentrale ein und verwendeten das «Harpoon»-Funksystem der Nato-Geheimarmeen. Mit dieser engen Verbindung nach London hatte die P26 natürlich auch direkten Kontakt zur Geheimarmee-Leitstelle; sie war so also indirekt durchaus in die NATO-Strukturen integriert. Ob die Schweizer direkt an den NATO-Sitzungen teilgenommen haben, wissen wir nicht. Die entsprechenden Protokolle von ACC und CPC sind nicht zugänglich. Und die Engländer sagen grundsätzlich gar nichts, der MI6 ist extrem verschlossen. Seine Existenz wurde offiziell erst 1994 zugegeben...> [web19]


In der Wohnung des Verstorbenen wurden alte Schulungs- und Kursunterlagen, "Übungsdrehbücher" mit konspirativem Charakter und Adresslisten von Angehörigen des ehemaligen Spezialdienstes sichergestellt.

1. Auf einen Aufruf der Kantonspolizei Bern meldete sich u.a. J.-L. Jeanmaire. Er äusserte die Befürchtung, das Tötungsdelikt könne in einem Zusammenhang mit der geheimen Tätigkeit des Verstorbenen stehen, da Jeanmaire als Bekannter von Alboth wusste, dass sich dieser in einem Brief vom 1. März 1990 an das EMD gewandt und dabei angeboten hatte, als "Insider" bei der Aufdeckung der "ganzen Wahrheit" mitzuhelfen. Die aufgefundenen geheimen Unterlagen, für die die unbekannte Täterschaft keinerlei Interesse gezeigt hatte, sowie weitere Tatumstände sprechen gegen die Annahme eines Zusammenhanges zwischen der Tat und der ehemaligen Tä- [S.181]

tigkeit des Opfers. Die Untersuchungsbehörde vermutet ein Beziehungsdelikt. Bei den sichergestellten Unterlagen des Verstorbenen befanden sich private Fotos, auf denen Oberst Bachmann, nach dem Ausscheiden des Verstorbenen, Leiter des Spezialdienstes (vgl. Ziff. 1.2.2.3), abgebildet war. Der mit der Abklärung der Bezugspersonen aus dem militärischen Bereich befasste polizeiliche Sachbearbeiter versuchte deshalb, Oberst Bachmann zu kontaktieren. Ohne Kenntnis seines Wohnsitzes war der Sachbearbeiter dabei auf Informationen Dritter angewiesen. Von J.-L. Jeanmaire erhielt er die Telefonnummer des Journalisten Auchlin in Lausanne. Über diese Nummer und über weitere Zwischenstationen wurde Oberst Bachmann informiert.

[Alboth in Irland bei Bachmann - Fotos von Führungspersonen des Spezialdienst in Irland]

Am 10. Mai 1990 meldete sich dieser überraschend beim Sachbearbeiter in Bern. Die polizeiliche Befragung Bachmanns ergab, dass der Verstorbene [den] Oberst Bachmann 1981 in Irland ferienhalber besucht und später kaum mehr Kontakt zu ihm gehabt hatte. Gegen Schluss der Befragung erkundigte sich Oberst Bachmann, wie man auf eine Beziehung zwischen ihm und dem Verstorbenen gekommen sei. Der Sachbearbeiter zeigte ihm darauf eine Serie von Fotografien, die der Verstorbene anlässlich seines Besuches in Irland gemacht hatte. Bachmann veranlasste den Sachbearbeiter, fünf bis sechs der zur Zurückgabe an die Erben des Verstorbenen bestimmte Fotografien zu vernichten.

Laut Aussagen von Oberst Bachmann vor der PUK EMD zeigten die Fotografien Führungspersonen des geheimen Spezialdienstes, deren Bekanntwerden sie hätte gefährden können. Nach der Darstellung des polizeilichen Sachbearbeiters befanden sich auf den vernichteten Fotografien keine Personen, sondern unauffällige Objekte (eine Zufahrt zu einem Hausteil, Gebäude aus Distanz aufgenommen); er habe angenommen, diese Gebäude hätten mit den Exilplänen von Oberst Bachmann für den Bundesrat einen Zusammenhang gehabt. Dieser Widerspruch konnte von der Kommission nicht geklärt werden. Die PUK EMD sah sich veranlasst, diesen Vorfall in ihren Bericht aufzunehmen.

[Akten von Insider Alboth]

Aufgrund der sichergestellten Akten des Opfers konnte sich die PUK EMD Einblick in die früheren Aktivitäten des Spezialdienstes verschaffen. [S.182]

=====

1.6 Gesamtwürdigung - [sinnlose Vorbereitung von Widerstand - im Namen der Geheimhaltung wurden massenhaft Gesetze verletzt]

Die Vorbereitung von Widerstand, wenn die Invasion noch gar nicht stattgefunden hat, ist zu 99% sinnlos, weil niemand weiss, wie die Bedingungen im Land nach einer Invasion sein werden... (Bericht von Bundesrat Chaudet von 1957, siehe Seite 177)

Die PUK EMD bezweifelt denn auch die "Zweckmässigkeit":

Die PUK EMD bringt durchaus Verständnis dafür auf, dass Vorbereitungen für den Widerstand getroffen wurden, ohne sich damit zur grundsätzlichen Zweckmässigkeit aussprechen zu wollen. Die Vorbereitung des Widerstandes unterliegt jedoch rechtlichen Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Die Beanstandungen der PUK EMD beziehen sich nicht auf die Mitglieder der Organisation P-26, sondern auf deren Urheber und auf die politisch Verantwortlichen. Diese liessen das gerade in Fragen [S.231]

der Geheimhaltung besonders notwendige Differenzierungsvermögen vermissen und überschritten in ihrer Sorge um die Geheimhaltung das Mass des unbedingt Notwendigen. So unterwarfen sie die gesamte Organisation, selbst deren Existenz, der striktesten Geheimhaltung. Auf diese Weise versäumten sie es, für die Aufgabe der Organisation die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, und verunmöglichten dem Parlament die Ausübung seiner verfassungsmässigen Aufsichtspflichten, namentlich der Finanzaufsicht.

Die PUK EMD hat nach ihrem Auftrag institutionelle Mängel und Verantwortlichkeiten aufzuzeigen und ist damit ein besonderes Organ der parlamentarischen Aufsicht; eine weitergehende politische Aufgabe kann sie nur mit grosser Zurückhaltung wahrnehmen. Sie enthält sich deshalb jeder Beurteilung der Frage nach der Zweckmässigkeit der Widerstandsvorbereitung im allgemeinen wie auch der Zweckmässigkeit der Organisation P-26 im besonderen; sie verzichtet dementsprechend auch auf jede Empfehlung für die Zukunft.

[Die PUK EMD schlägt eine Massnahme zum P-26 vor: Alle Aktivitäten sistieren, Anlagen schliessen - gesetzliche Grundlagen vorlegen]

Sie hat, nachdem die Verantwortlichkeiten dargestellt und der Mangel der erforderlichen gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeiten der Organisation P-26 festgestellt worden sind, eine Massnahme vorzuschlagen: Der Bundesrat hat den gesetzlichen Zustand im Bereiche der Vorbereitung des Widerstandes im feindbesetzten Gebiet wiederherzustellen. Das bedeutet zunächst und ohne Präjudiz für künftige Beschlüsse, dass der Bundesrat alle Aktivitäten der Organisation bis zur Entscheidung über die Widerstandsvorbereitungen einzustellen hat; namentlich sind Rekrutierung und Ausbildung zu sistieren, das Material, die Waffen und die Munition der Verfügungsgewalt der Organisation zu entziehen und die Anlagen zu schliessen. Der Vollzug dieser Massnahmen ist sicherzustellen. Der Bundesrat soll noch während der laufenden Legislaturperiode den Entscheid fällen, ob er die Tätigkeiten der Organisation P-26 wieder aufnehmen oder einstellen will. Im ersten Fall soll er dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen hierfür bis zur Herbstsession 1991 vorlegen; im anderen Fall soll er dem Parlament innert gleicher Frist über den Vollzug der Auflösung der Organisation P-26 Rechenschaft ablegen. [S.232]

[Keine politische Verfolgung der Ex-P-26-Mitglieder]

Da die Mitglieder der Organisation ihrer Tätigkeit im guten Glauben und im Vertrauen auf höchste Repräsentanten der Armee, namentlich die jeweiligen Generalstabschefs, nachgekommen sind, darf die Unterbrechung der Aktivitäten der Organisation P-26 beziehungsweise deren definitive Einstellung den von der Organisation angestellten Mitgliedern nicht zum Nachteil gereichen.> [S.233]

Die kriminelle NATO macht seit 1990 mit CIA und MI6 "weiter so" und manipuliert systematisch in der Welt herum

Nach Gorbatschow haben der kriminelle CIA und der kriminelle MI6 mit ihren Weltmanipulationen weitergemacht, zum Beispiel in Jugoslawien. Daniele Ganser in einem Interview von 2005, Zitat [web19]:

<Es ist bekannt, dass Mitte 90er-Jahre der CIA und der MI6 im Balkan-Konflikt Muhajeddin aus Afghanistan nach Bosnien und dann später nach Kosovo eingeflogen haben, weil sie diese brauchten für eine Destabilisierungskampagne in Jugoslawien.> [web19]

Und in Italien wurden Neofaschisten angeheuert, um Anschläge zu verüben, die dann den Kommunisten in die Schuhe geschoben wurden:

<In Italien hat der CIA COS z.B. über den italienischen Militärgeheimdienst SISMI Neofaschisten finanziert und mit Operationen beauftragt. Solche Sachen laufen immer über mehrere Stufen, das Verwischen von Spuren gehört zu den zentralen Anliegen solcher Geheimdienste> [web19]

Den Geheimdienst der NATO gibt es nach wie vor:

<Was heute genau läuft, wissen wir also nicht. Das ist ja das Merkmal der verdeckten Kriegsführung – sie läuft versteckt, ist geheim. Der Schweizer Inlandgeheimdienst DAP versucht den anderen Geheimdiensten auf die Spur zu kommen, um zu sehen, was die in der Schweiz machen, aber auch dem DAP gelingt das nur bedingt.

BULLETIN: Konkret: Gibt es innerhalb der NATO diese Geheimarmeen noch?

D. Ganser: Man weiss es nicht. Es bleibt also eine Frage des Vertrauens, und da hat die NATO ein Problem. Sie redet nicht über diese Geheimarmeen, verweigert jede Auskunft, macht keine Dokumente öffentlich. Insbesondere nicht zu der «Strategie der Spannung», die als Staatsterror bezeichnet werden muss, der immerhin mit Steuergeldern finanziert worden ist. Darüber spricht die NATO nicht, alle meine Anfragen wurden mit «no comment» beantwortet. Das ist nicht sehr vertrauenerweckend.

BULLETIN: Umso mehr, als die NATO heute in Afghanistan und im Irak unter dem Label der «Terrorbekämpfung» Krieg führt.> [web19]


***

2005: Der Bericht (Cornu-Bericht) über die Ermordung von Herrn Alboth und die Verbindungen der Schweiz mit der kriminellen NATO wird weiterhin geheimgehalten

Zitat:

<Im März 2005 stellte der Schweizer Nationalrat Josef Lang einen Antrag auf Veröffentlichung des kompletten Berichts, der mit Hinweis auf die immer noch geltenden Geheimhaltungsvorschriften im Juni 2005 vom Bundesrat abgelehnt wurde.> [web18]

***
2009: Film "In geheimer Mission - Mitglieder von P-26 brechen ihr Schweigen"

2009 wird das Redeverbot für einige, ehemalige Mitglieder des P-26 gelockert. Der Film des Schweizer Fernsehens "In geheimer Mission - Mitglieder von P-26 brechen ihr Schweigen" gibt der Öffentlichkeit einen kleinen Überblick über die Installationen und Machenschaften des P-26.

Der Film von Patrick Schellenberg (knapp 30 Minuten), der nur über die militärische Seite des P26 berichtet, ist hier zu sehen:
http://www.srf.ch/player/video?id=049343F1-B036-4C10-B7D2-5D5BCEBBB5C4&referrer=http%253A%252F%252Ftvprogramm.srf.ch%252Fdetails%252Fbd200fc3-4bd3-474e-9b7e-321bf332c509

***
Indizien: P-26, MI6 und NATO und kriminelle Pädophile mit dem "Basler Tierkreis"
Gemäss wiederholter Information aus schweizer Justizkreisen hat Helmut Hubacher den P-26 und den P-27 gegründet.

Dieser Helmut Hubacher ist nicht nur ein systematischer Urkundenfälscher, sondern auch Gründer des kriminellen Pädohilenrings "Basler Tierkreis".

Wenn nun der P-26 der NATO untersteht, und wenn der P-26 "eng" mit dem MI6 zusammenarbeitet, besteht der klare Verdacht, dass nicht nur der P-26 den kriminellen Pädophilenring schützt, sondern dass die ganze NATO und der MI6 auch pädophil verseucht ist.

Der Dilettantismus des angeblichen Chefs des P-26, Efrem Cattelan, der kaum Englisch kann, dafür ausschliesslich Thailand-Reisen macht, verstärkt diesen Verdacht.

Bis vor 20 Jahren wurden in Pattaya in Thailand viele Kinder für 100 Dollar als Sklave verkauft. Dies habe ich im Jahre 2012-2014 nicht mehr gesehen. Dafür habe ich Spione des P-27 und des MI6 gesehen und noch viele andere mehr. Die Geheimdienste geben Millionen aus für nichts und rauben das Geld von den Armen, die kein Geld für den Zahnarzt haben.

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Quellen
[web01] Nationalrat Erwin Jaeckle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Jaeckle
[web02] EMD, Paul Chaudet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssisches_Departement_f%C3%BCr_Verteidigung,_Bev%C3%B6lkerungsschutz_und_Sport
[web03] Oberst Albert Bachmann, schweizer Geheimdienstler: http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Bachmann_%28Geheimdienstler%29
[web04] Potemkinsches Dorf: Fassade gut, Substanz unbrauchbar: http://de.wikipedia.org/wiki/Potemkinsches_Dorf
[web05] Henry Kissinger: http://de.wikipedia.org/wiki/Henry_Kissinger
[web06] Soviet invasion in Afghanistan:
http://www.historycommons.org/timeline.jsp?afghanwar_tmln_soviet_occupation_of_afghanistan=afghanwar_tmln_soviet_occupation_of_afghanistan&timeline=afghanwar_tmln

[web07] Sowjetische Intervention in Afghanistan: http://de.wikipedia.org/wiki/Sowjetische_Intervention_in_Afghanistan
[web08] Bachmann-Schilling-Affäre: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-Spion-der-aus-den-Alpen-kam-/story/23721555
[web09] Zivilverteidigungsbuch: http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilverteidigungsbuch
[web10] Bundesrat Chevallaz: http://www.admin.ch/br/dokumentation/mitglieder/details/index.html?lang=fr&id=90

[web11] Generalstab der Schweizer Armee: http://de.wikipedia.org/wiki/Generalstab_(Schweiz)
[web12] Schweizer Armee und Jörg Zumstein:
http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/die-armee-zwischen-traditionellen-bindungen-und-neuen-realitaeten-1.2828467
[web13] Der Tollpatsch-Spion Kurt Schilling: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42891113.html
[web14] Eidgenössisches Militärdepartement EMD:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssisches_Departement_f%C3%BCr_Verteidigung,_Bev%C3%B6lkerungsschutz_und_Sport
[web15] Departement des Innern: http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssisches_Departement_des_Innern
[web16] Obligationenrecht der Schweiz: Der einfache Auftrag: http://www.gesetze.ch/inh/inhsub220.htm
[web17] Operation Gladio und P-26: http://operation-gladio.net/fr/tags/p-26
[web18] P-26: http://www.cobra200.net/about/p26.htm
[web19] Ganser: P-26 in der NATO: http://www.wahrheitssuche.org/nato.html

Fotoquellen
[1] Bundesrat Chevallaz, Portrait: http://www.admin.ch/br/dokumentation/mitglieder/details/index.html?lang=fr&id=90
[2] Schweizer Generalsstabchef Hans Senn, Profil: http://www.sieber-online.ch/artillerie/armee/generalstabschef.htm
[3] Buch von Daniele Ganser: Die NATO-Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung:
http://www.amazon.de/Nato-Geheimarmeen-Europa-Inszenierter-verdeckte-Kriegsf%C3%BChrung/dp/3280061067
[4] Efrem Cattelan, angeblicher Chef der Widerstandsorganisation P-26, 2012: http://www.nb.admin.ch/org/01549/04333/04337/index.html?lang=de
[5] Hauptquartier der Widerstandsorganisation P-26 in "Friedenszeiten" in Oberburg-Lochbach:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/schweizerarmee/organisation/hkaneu/milak.parsys.00015.downloadList.22576.DownloadFile.tmp/22.5.2012volksaufstandm.mantovanipdf.pdf
[6] Karte mit Krauchthal, Oberburg-Lochbach und Burgdorf: google maps
[7+8] Maschinengewehr und Sprengstofflager des P-26: Video des Schweizer Fernsehens von Patrick Schellenberg: Reporter: In geheimer Mission. Mitglieder von P-26 brechen ihr Schweigen:
http://www.srf.ch/player/video?id=049343F1-B036-4C10-B7D2-5D5BCEBBB5C4&referrer=http%253A%252F%252Ftvprogramm.srf.ch%252Fdetails%252Fbd200fc3-4bd3-474e-9b7e-321bf332c509
[9] Gorbatschow, Portrait: http://de.wikipedia.org/wiki/Michail_Sergejewitsch_Gorbatschow
[10] Perestroika unter Gorbatschow ab 1986, der Wikipedia-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Perestroika

[11] Goldplättchen zu je 1 Gramm Gold: http://top.trnd.com/category/verschiedenes/
[12] Etienne Grisel, Rechtsprofessor der Universität Lausanne, Portrait: http://radio-courtoisie.over-blog.com/article-lj-alain-cotta-27-12-95161293.html
[13] Daniel Thürer, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Direkte-Demokratie-darf-nicht-ins-Chaos-fuehren-/27872490/print.html
[14] Schweizer Obligationenrecht: Der einfache Auftrag, Artikel 394, 395 und 396: http://www.gesetze.ch/sr/220/220_035.htm
[15] Erwin Jaeckle, Portrait: http://www.babilonhu.net/works/de/Jaeckle,_Erwin-1909/vollmond?literatureLang=de
[16] Historiker Daniele Ganser, Portrait: http://www.danieleganser.ch/

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