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1. Schweizer Terror: Wer Meldung macht, wird gekündigt

Wie schweizer Arbeitgeber und Hausverwalter die Bevölkerung mit Terror überziehen, indem sie Meldungen als "Unruhe" bezeichnen

Umzug.
                  Hausverwalter machen sich einen Spass daraus, Leute zu
                  kündigen, die mit gutem Gewissen Mängel melden, damit
                  das Haus in Ordnung gehalten wird
Umzug. Hausverwalter machen sich einen Spass daraus, Leute zu kündigen, die mit
gutem Gewissen Mängel melden, damit das Haus in Ordnung gehalten wird.

Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


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Ich mache die Erfahrung und die Beobachtung, dass,

-- wer Meldung über kriminelle Umstände in einem Betrieb macht, oder

-- wer Meldung über Mängel in einem Mietshaus macht

vom Arbeitgeber oder vom Verwalter sofort gekündigt wird mit dem Vorwurf, man habe den "Betrieb gestört" oder man habe im Haus "Unruhe verursacht".

Dieser schweizer Terror im Stil des Kriegszustands von 1939-1945 ist bis heute noch nicht ausgestorben, sondern wird bis heute von den kleinen Königen in der Schweiz (Arbeitgeber und Hausverwalter) weiter praktiziert.

Dabei handelt es sich um einen Teufelskreis, denn wenn keine Meldungen über kriminelle Umstände und Mängel oder Missstände gemacht werden dürfen

-- so führt dies zu einer dauernden seelischen Verklemmtheit der Bevölkerung

-- so führt dies dazu, dass schwere Unfälle passieren können, wenn mehrere Mängel zusammenfallen

-- so führt dies dazu, dass die Bausubstanz und die Wohnungen in der Schweiz immer schlechter statt besser werden

-- so führt dies zu Kompensationshandlungen, wenn jemand vom Arbeitnehmer zum Arbeitnehmer wird, oder vom Mieter zum Hausverwalter oder Hausbesitzer wird.


Der schlimmste Fall eines Zusammentreffens solcher Mängel, die nicht gemeldet werden durften, ist der Flugzeugabsturz in Überlingen. Aus Angst, gekündigt zu werden, wurden Mängel nie gemeldet.


Solche unberechtigten Kündigungen wegen Meldung von Mängeln kommen in der Schweiz tagtäglich vor, und bis heute gibt es kein Gesetz, das einen Arbeitnehmer oder Hausverwalter dazu zwingt, eine Kündigung zurückzunehmen, weil die Begründung nicht stimmt, sondern es gibt einfach eine Kündigungsfrist, oder es gibt eine Mieterstreckung, mehr nicht. Genugtuung für falsche Anschuldigungen gibt es sowieso

Insofern wird die schweizer Bevölkerung immer mehr verklemmt, was Problemlösungen angeht, und insofern wird die Schweiz mit diesem schweizer Terror auch immer weniger bewohnbar, sprich unbewohnbar.

Die Auswanderung in die Schweiz ist also nichts für schwache Nerven. Einwanderer, die in die Schweiz kommen, müssen von diesen Zusammenhängen wissen, damit sie nicht enttäuscht werden, wenn sie in der Schweiz an unsichtbare Grenzen stossen. Und die Einwanderer müssen wissen, mit welchen Problemen ihre Kinder später konfrontiert werden: mit sehr vielen Tabus und sehr viel Schweigen über Mängel, und wenn man Meldung macht, dann sollte man besser vorher schon die neue Wohnung oder Arbeitsstelle organisiert haben.und so lange die Krankenkassenprämie nicht den halben Lohn ausmacht.








Bildernachweis

-- Umzug: http://www.blick.ch/news/schweiz/artikel58644


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