aus: Peter Balzli:
Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche.
Werd-Verlag, Zürich 1997
* Die mit * gekennzeichneten Namen
wurden aus Gründen des Personenschutzes vom
Verfasser geändert (S.15)
<Doppelte
Böden
Harte Devisenvorschriften zwingen die Juden,
ihre Vermögen heimlich in Sicherheit zu bringen.
Professionelle Schmuggler haben Hochkonjunktur.
[Jüdische Vermögen aus Frankreich,
Polen, CSSR und Ungarn - Hauptbanken die drei
schweizer Grossbanken - die jüdische Kleinbank
Wohl & Co.]
[Die Lüge der Bankiervereinigung 1996:
Kapitalanstieg ab 1934 habe "mit den jüdischen
Vermögen nichts zu tun" - jüdische Gelder aus
Frankreich, Polen, CSSR und Ungarn etc.]
Die Aussage von Heinrich Schneider war gewagt. In
einem Interview mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen
im Sommer 1996 wurde der Sekretär der
Schweizerischen Bankiervereinigung auf die
Verhältnisse in den dreissiger Jahren angesprochen.
Bei der Frage, wie es denn zu erklären sei, dass
damals die Kundengelder in der Schweiz dermassen
angestiegen seien, winkte Schneider ab. Das habe mit
den jüdischen Vermögen nichts zu tun. Doch Schneider
irrt. Zwar wird wohl keine Expertenkommission je
genau beziffern können, wie viel Vermögen
ausländischer Juden am Ende in der Schweiz lag, doch
ein Grossteil dieser Gelder gelangte in der Zeit des
"hot money" in die Schweiz. Seit 1934 warben die
Schweizer mit einem frisch installierten
Bankgeheimnis, das zumindest laut Prospekt vor
Schnüffeleien ausländischer Behörden schützte. Zum
stetigen Strom des deutsch-jüdischen Fluchtkapitals
kamen darum ab 1936 neben französischen auch
immer mehr Vermögen von polnischen, tschechischen
oder ungarischen Juden dazu, die in Safes oder
auf Nummernkonten deponiert wurden.
[Zeuge Oswald Landau: Jüdische Gelder zum Teil
aus Polen - Grossbanken SBG, Bankverein und CS/SKA
werden dabei bevorzugt Ziel der Gelder]
Oswald Landau ist einer der wenigen noch lebenden
Menschen, die diese Jahre miterlebt haben. Der heute
achtzigjährige Ex-Bankier studierte von 1935 bis
1939 Jura an der Universität Zürich und arbeitete
zeitweise im Geschäft seines Vaters mit. Das
jüdische Bankhaus Wohl & Co. war damals ein
kleines, überschaubares Institut mit einer äusserst
kosmopolitischen Kundschaft. "Zu dieser Zeit
strömten viele jüdische Vermögen aus allen möglichen
Ländern in die Schweiz. Aus der Sicht der
Herkunftsstaaten war das zwar illegal, aber wir
waren moralisch verpflichtet, den Leuten zu helfen.
Ein Teil unserer jüdischen Kunden stammte aus dem
Osten, vor allem aus Polen. Viele Bekannte und
Freunde zogen es allerdings vor, ihr Geld bei einer
der drei Grossbanken zu halten", erklärt Landau.
(S.37)
[Die jüdische Bank Wohl & Co. in Zürich
zog systematisch jüdische Gelder an -
Nummernkonten - Ausführungsbestätigungen werden
aufbewahrt]
Sein Vater hatte zur gleichen Zeit aber noch andere
Probleme. Obwohl zu den Geschäften der Grossbanken
kein Unterschied bestand, war Wohl & Co. den
hiesigen Behörden ein Dorn im Auge. Ein Bericht des
Polizeikorps des Kantons Zürich vom 20. August 1935
lässt da tief blicken. Wegen eines angeblichen
Betruges eines Schweizers hatte das Konsulat in
Zagreb die Zürcher beauftragt, die Geschäfte von
Landaus Vater und seiner Partner zu durchleuchten.
"Die Firma Wohl & Co. Bankgeschäft, Beatengasse
15 in Zürich wurde Anfang des Jahres 1920 gegründet,
und zwar von den drei aus Krakau, Polen, stammenden
Juden: Wohl Aron, Holzer Aron, und Landau Abraham
gen. Roman. Als Zweck der Firma wurde damals im
Handelsregister eingetragen:
Uhrenfabrikation, Uhrenexport und Bankkommission.
Das letztere war wohl schon anfänglich das
Hauptgeschäft, und der Uhrenexport war wohl nur ein
Mäntelchen", schrieb der ermittelnde Polizeibeamte,
der in einem Grossteil der Kundschaft von Wohl &
Co. "typische Devisenschieber" erkannte. Laut
Polizei sassen die Schieber in Budapest, Wien,
Amsterdam und Paris, von wo sie ihre Geschäfte
abwickelten. "Diese Leute haben bei der Firma Wohl
& Co. sog. Deckkontos oder Nummernkontos.
Telephonisch erteilen die Kontoinhaber immer
allerlei Dispositionsaufträge, die von der Firma
Wohl & Co. ausgeführt werden. Die betreffenden
Ausführungsbestätigungen werden von der Fa. Wohl
& Co. jeweils wohl ausgestellt, werden dem
Kontoinhaber jedoch in der Regel nicht zugesandt,
sondern werden zu Handen desselben auf der Bank
aufbewahrt. In den meisten Fällen werden sie in der
Folge vom Kontoinhaber überhaupt nie abgeholt. Es
kann hieraus ermessen werden, in welchem Grade die
getätigten Geschäfte als normal bankmässig zu
bezeichnen sind. Die Kontoinhaber der gen. Bank
wollen eben möglichst unbekannt bleiben, und das
Bankgeschäft Wohl & Co. leistet dieser Art Leute
Vorschub."
Als Beweis für die angebliche Unseriosität der
Geschäfte wurde im Bericht ein konkreter Fall
angeführt, bei dem sich Abraham Landau wehrte,
irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Die Tonalität
des Berichts erstaunt Landau nicht. "Die Schweiz war
damals ziemlich nazistisch. Sogar mein Rektor im
Gymnasium war ein Fröntler. Uns hätten sie wohl
zuerst gepackt, wenn die Deutschen gekommen wären",
meint er heute.
Oswald Landau reiste 1939 zur Weltausstellung in New
York. Eigentlich war geplant, dass er im Oktober
zurückkehren sollte. Doch als die Deutschen
begannen, Polen zu überrollen, entschloss er sich
(S.38)
drüben zu bleiben. Sein Vater, der sich immer noch
in der Schweiz befand, bekam es wenig später
ebenfalls mit der Angst zu tun. Am 10. Mai 1940
erwischte er in Genf den letzten Flug nach Barcelona
und konnte sich via Lissabon nach Brasilien retten.
Vater und Sohn sahen sich erst über zehn Jahre
später wieder.
[Die jüdische Bank Wohl & Co. wechselt in die
"USA" - jüdische Bankkonten werden nach 1945
eingesackt]
Die Landaus hatten aber nicht nur sich selbst,
sondern auch das Geld ihrer verfolgten Kunden in
Sicherheit gebracht. "Den grössten Teil haben wir
1939 bei amerikanischen Banken in den USA
hinterlegt", sagt der heute achtzigjährige Bankier.
Nach dem Krieg kamen dann immer wieder Gerüchte auf,
dass bei der in Landau & Kimche umbenannten Bank
grössere Beträge an namenlosem Vermögen vorhanden
seien. Im Frühling 1954 kontaktierte beispielsweise
die ungarische Gesandtschaft das Eidgenössische
Politische Departement und präsentierte vier Konten
von ungarischen Juden aus Budapest, die 1944
ermordet worden waren [oder sie wurden in ein
deutsches Konzentrationslager gebracht und dann nach
der "Befreiung" in den Gulag deportiert]. Es handelte sich
-- um Jakob Kaufmann mit 98.000 Franken auf
Nummernkonto 28;
-- Mor Apfel mit 880.000 Franken auf Nummernkonto
36; und
-- Samuel Rosenberg mit 176.000 Franken auf den
Nummernkonten 56, 63 und 84.
Doch die Recherchen der schweizer Behörden brachten
nichts. "Die ablehnende Antwort der Bank Landau
& Kimche, Zürich, war zu erwarten. Rechtlich
können wir wegen des Bankgeheimnisses nichts dagegen
vorkehren", heisst es in einer Aktennotiz der
Abteilung für Auswärtiges vom 4. Mai 1954.
[Verkauf der Bank Wohl & Co. an die SBG 1980
- Dementi gegen nachrichtenlose Vermögen]
Oswald Landau, der seine Bank 1980 an die SBG
[Schweizerische Bankgesellschaft, heute UBS]
verkaufte, dementiert heute alle Gerüchte, dass bei
ihm nachrichtenlose Vermögen übriggeblieben seien.
"Die Bank war klein und sehr überschaubar. Wir haben
unsere Kunden gekannt. Ein Teil davon hat ihr Geld
nach dem Krieg abgeholt. Den kleinen Rest haben wir
gemäss dem Bundesbeschluss über die herrenlosen
Vermögen von 1962 nach Bern abgeliefert. Danach war
nichts mehr übrig", meint er mit gelassener Stimme.
Landau bringt heute kaum mehr etwas aus der Ruhe.
Bei einem Dokument aus dem Archiv der
Schweizerischen Nationalbank macht der ehemalige
Bankier jedoch eine Ausnahme. Spontan kommt ihm die
Fichenaffäre in den Sinn, plötzlich hat ihn die
Neugier gepackt. Kein Wunder, denn das
Direktionsprotokioll Nr. 1359 vom 17./18. Dezember
1936 betrifft ihn ganz persönlich:
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft gibt Kenntnis
von einem Bericht der Direktion des II. Zollkreises,
aus dem hervorgeht, dass ein gewisser Oswald Landau,
Bankbeamter (S.39)
in Zürich unter Umgehung der Deklarationspflicht
durch Verwendung von Koffern mit Doppelböden, Gold
im Werte von Fr. 65.000.- in die Schweiz eingeführt
hat. Das Gold war für das Bankgeschäft Wohl &
Co., Zürich, bei dem Landau angestellt ist,
bestimmt. Noch in einem andern Falle wurde von einem
gewissen Tannenbaum auf die nämliche Weise Gold, das
für das genannte Bankgeschäft bestimmt war,
eingeführt. Gegen Landau und Tannenbaum ist ein
Strafverfahren wegen Verletzung der Vorschriften
über die Zollanwendung eingeleitet."
Landau bestreitet 50 Jahre später entschieden, je
irgend etwas geschmuggelt zu haben, geschweige denn
in ein Strafverfahren verwickelt gewesen zu sein. Er
kann sich höchstens vorstellen, dass ein an der
Grenze festgenommener Kurier ihn als Empfänger
angegeben hat. Unabhängig davon, welche Version nun
zutrifft [die schweizer Polizei und die schweizer
Justiz erfinden gerne kriminelle Geschichten gegen
Ausländer, vor allem, wenn es sich um Juden oder
Deutsche handelt], ist die Schmuggelgeschichte
bezeichnend für die damalige Zeit.
[Deutschland verschärft schrittweise die
Devisenvorschriften gegen schweizer Schmuggler]
[Devisenschmuggel gegen strenge
Devisenvorschriften]
Denn das "hot money" der Nazi-Opfer [in
Zusammenarbeit mit den kriminellen, zionistischen
Organisationen] kam zwar in grossen Mengen in die
Schweiz, aber die Verschiebung an sich war alles
andere als einfach. Da in beinahe allen europäischen
Ländern mehr oder weniger strenge
Devisenvorschriften galten, konnte das Geld nicht
einfach überwiesen werden. Kapitalverschiebungen
Richtung Ausland wurden hart bestraft. Somit machte
die Not erfinderisch, die Vermögen wurden mit
verschiedensten Techniken heimlich in die Schweiz
geschleust.
Noch am einfachsten hatten es dabei die
schwerreichen jüdischen Familien. Die
internationalen Kontakte und Firmengeflechte
ermöglichten es ihnen, die Vermögen mittels
juristischer Spezialkonstruktionen auszulagern. Eine
Methode, die die Nazis kannten und fürchteten.
[Beispiel: Kapitaltransfer von reichen jüdischen
Familien - Familie Petschek mit einem
Kohlebergwerk in der CSSR - Schweizer gründen
Holdings, um gegen das schweizer Gesetz jüdische
Gelder zu verstecken]
Anschauungsunterricht liefert das Beispiel der
tschechischen Familie Petschek. Sie war
Alleinbesitzerin eines grossen Konzerns, der in
Deutschland und der Tschechoslowakei mehrere
Kohlebergwerke besass. Die Arisierung des
Konglomerats wurde zur Chefsache erklärt. Hermann
Göring persönlich wollte die Bergwerke an sich
reissen und damit das von ihm kontrollierte
Industrie-Imperium noch weiter ausbauen. Doch die
sogenannten "Verhandlungen" über die Modalitäten
einer Übergabe zogen sich hinaus, weil die Besitzer
um keinen Preis verkaufen wollten. Sie liessen es
auf eine Machtprobe ankommen. Obwohl die Petscheks
am Ende der langwierigen Arisierung wie zu erwarten
die Verlierer waren, hatten die Deutschen Anfang
1938 eine Zeitlang Angst um die erfolgreiche
Durchführung ihre geplanten Raubzugs. "Unterdessen
(...) würden die Ignaz Petscheks damit beginnen
(S.40),
in der Schweiz und den Niederlanden
Scheingesellschaften zu gründen. Es sei keine Zeit
zu verlieren, da die Petscheks in wenigen Monaten
ihr gesamtes Vermögen auf ausländische
Gesellschaften übertragen haben würden, ein Vorgang,
den die Deutschen 'Einnebelung' nannten", schreibt
Holocaust-Experte Raul Hilberg in seinem Buch "Die
Vernichtung der europäischen Juden".
Diese Scheingesellschaften waren nichts andere als
durch schweizer Strohmänner installierte Holdings,
die zu dieser Zeit wie Pilze aus dem Boden schossen
und der Nationalbank in ihrem hartnäckigen Kampf
gegen das ausländische "hot money" einen Strich
durch die Rechnung machten. Der Kreuzzug der
nationalen Währungshüter war somit ganz im Sinne
Berlins. Durch das Gentlemen's Agreement mit den
Banken mussten unzählige Nazi-Verfolgte horrende
Kommissionen berappen und auf dringend
benötigte Zinsen verzichten. Hinzu kam:
Der einmal von SNB-Generaldirektor Paul Rossy
geforderte, aber nie verwirklichte Bundesbeschluss
gegen das ausländische Fluchtkapital hätte auch eine
Kontrolle solcher Scheingesellschaften respektive
Holdings beinhaltet. Im Juli 1940 kam ein ähnlicher
Vorschlag nochmals auf, der Absender war diesmal das
Dritte Reich.
[1940: Berlin fordert die Genehmigungspflicht für
Kapitalverschiebungen an Schweizer oder
"Amerikaner"]
Nach der Kapitulation Frankreichs, Belgiens,
Hollands und Norwegens [und Dänemarks] wollten die
Nazis unter anderem Arisierungsprobleme à la
Petschek nicht noch einmal erleben. Sie machten
Druck auf die [offiziell] neutralen Staaten, die die
Vermögensübertragungen auf Schweizer oder Amerikaner
einer Genehmigungspflicht unterstellen sollten,
damit diese Gelder und Firmen nicht dem deutschen
[und dem zionistischen] Einfluss entzogen werden
konnten. Die Drohung war unmissverständlich:
Übertragungen, die nach Kriegsausbruch [nach
September 1939] stattgefunden hatten, sollten nicht
als rechtsgültig anerkannt werden. In der Schweizer
Nationalbank zerbrach man sich den Kopf über die
technischen Probleme, die der Wunsch des
befreundeten Nachbarn bereitete - von politischem
Widerstand fehlte jede Spur.
[Der Wirtschaftsboykott der "USA" gegen Deutschland
ab 1933 wird nie erwähnt. Alle Massnahmen gegen
Juden sind offiziell als Antwort gegen den
Wirtschaftsboykott zu verstehen. Wenn Hitler die
Juden jedoch alle arisiert hätte und für den Krieg
eingesetzt hätte, dann wären nicht nur viele
Transportkapazitäten freigeworden...].
Auszug aus dem Direktionsprotokoll vom 31. Oktober
1940:
"Nach der deutschen Anregung wird nur auf eine
Regelung hinsichtlich der Beteiligungen an grossen,
wirtschaftlichen Objekten (gewerbliche
Unternehmungen auf landwirtschaftlichem,
industriellem oder bergbaulichem Gebiet) Wert
gelegt. Die Hauptrolle würde demzufolge praktisch
die Beteiligung durch Aktienbesitz spielen. Eine
Kontrolle (die zudem unvollständig wäre, da sie sich
nur auf das Verhältnis der Gesellschaft zum Erwerber
bezieht) ist lediglich bei der Übertragung (S.41)
von Namenaktien durch die Einrichtung des
Aktienbuches möglich. Bei den Inhaberaktien entfällt
diese Möglichkeit, und die Verwirklichung eines
deutschen Vorschlages, sie in Namenaktien
umzuwandeln und durch eine schweizerische Behörde
abstempeln zu lassen, ist undurchführbar."
Bei der Besprechung war auch ein Vertreter des
Eidgenössischen Politischen Departements anwesend,
der die Wirkungslosigkeit der schweizer Diplomatie
eingestand. Er bemerkte, dass mit weiteren
Verhandlungen über die deutsche Gesandtschaft in der
Sache nichts erreicht werden könne. Er würde es
daher begrüssen, wenn das Direktorium die
Möglichkeit sähe, mit der Leitung der Reichsbank
Fühlung zu nehmen unter Hinweis darauf, dass sich
die Anregung zu einem schweizerischen Erlass des
gewünschten Inhalts nicht verwirklichen lasse. Die
Reichsbank werde sich zweifellos der Einsicht nicht
verschliessen können, dass ein solcher Erlass
Rückwirkungen auf die schweizerischen Guthaben in
den Vereinigten Staaten von Amerika haben müsste,
was auch vom Standpunkt der Reichsbank aus
unerwünscht wäre.
Die Leitung der Nationalbank besprach die
Angelegenheit kurz darauf mit dem
Reichsbank-Vizepräsidenten Emil Puhl. Doch scheint
der Vorstoss der Deutschen am Ende im Sand verlaufen
zu sein. Zumindest fanden im Direktorium keine
weiteren Besprechungen über diese Angelegenheit
statt.
[Firma in der Schweiz - Vermögen gutschreiben
lassen in der Schweiz - "Nichtarier reist der Ware
nach"]
Die Methode mit den Scheingesellschaften konnte
lediglich von einzelnen, grossen, jüdischen Bankiers
und Geschäftsleuten angewendet werden. Händler und
Fabrikanten des Mittelstandes, die nur in ihrem
Heimatland eine Firma besassen, mussten sich eine
andere Variante ausdenken. Wer im Export tätig war
und zugleich auch Schweizer Firmen als Kunden hatte,
konnte sich mit einer einfachen Technik ein Vermögen
in der Schweiz aufbauen. Vorausgesetzt, der
schweizer Partner spielte mit, wurden die Rechnungen
für Warenlieferungen schlicht nicht bezahlt
respektive der Betrag in der Schweiz zugunsten des
jüdischen Lieferanten, der seine Auswanderung
vorbereitete, zurückbehalten. Im Jargon der
deutschen Reichsbank nannte sich dieses Vorgehen:
"Nichtarier reist der Ware nach."
Die totalen Ausstände auf diesen
Kommissionssendungen, die auch mit anderen Ländern
praktiziert wurden, betrugen im Dezember 1934 schon
164 Millionen Reichsmark. Im März 1935 waren sie
bereits auf 231 Millionen und Ende September auf 305
Millionen Reichsmark angewachsen. Die Absicht (S.42)
der Juden leuchtete ein. Nach der geplanten
Auswanderung oder Flucht wollte man sich das Geld
bei der entsprechenden Firma auszahlen lassen.
[Das Umgehen der NS Exportvalutakontrolle
- das Umgehen des weichen Wechselkurses der
Reichsmark - das Umgehen der Reichsfluchtsteuer]
Die Technik mit den Kommissionssendungen war eine
heikle Sache. Die Exportvalutakontrolle der
Deutschen hatte zwar Lücken, trotzdem bestand die
Gefahr aufzufliegen. Ein Verfahren wegen
Devisenvergehen, wie im Fall Richard Katz
beschrieben, musste vermieden werden, denn nach
deutschem Recht wäre der Devisenerlös aus dem Export
der Reichsbank zugefallen. Exporteure bekamen
lediglich den Gegenwert in Reichsmark. Zudem galt
es, die drakonische Reichsfluchtsteuer zu umgehen.
Diese Abgabe galt grundsätzlich ab dem 8. Dezember
1931 für alle auswanderungswilligen
Reichsangehörigen. Am Anfang waren davon Personen
betroffen, die per 1. Januar 1931 ein Vermögen von
über 200.000 Reichsmark oder ein jährliches
Einkommen von mehr als 20.000 Reichsmark besassen.
Mit der bald nach Hitlers Machtübernahme
einsetzenden Auswanderung vieler Juden wurde die
Steuer ausgedehnt. Ab Frühling 1934 fielen bereits
Vermögen ab 50.000 Reichsmark unter diese Regelung.
Der Satz betrug generell 25 Prozent des
steuerpflichtigen Vermögens. Mit diesem Mittel
kassierten die Nazis von Tausenden jüdischer
Emigranten am Ende total 900 Millionen Reichsmark.
[Schmuggelverfahren per Post]
Ob Auswanderung oder nicht, angesichts der
gesetzlich verordneten Schröpfung durch
Devisenvorschriften, Fluchtsteuer und anderem blieb
den meisten Juden nur eine Lösung, um ihr Geld in
Sicherheit zu bringen: Die vor dem Fiskus
verheimlichten Vermögen in Form von Bargeld, Gold,
Schmuck, Wertpapieren etc. mussten via Mittelsmänner
heimlich über die Grenze und dort bei einer Bank
oder einem Bekannten deponiert werden. Und wo ein
Bedürfnis war, da war auch ganz schnell ein Markt.
Zwar versuchten es ein paar Wagemutige auf eigene
Faust und schickten beispielsweise Goldringe in
Backpulverbriefchen mit der Post zu schweizer
Bekannten oder schlichen sich persönlich über die
grüne Grenze.
[Beispiel: Vermögensschlepper Wegener -
deutscher Anwalt mit einer eigenen Bank in der
Schweiz]
[Die "Vermögensschlepper" in der Schweiz - der
Wahlschweizer Hans Wegener gründet ein Fluchtbüro
und ein "Beratungsbüro" für Deutsche und deutsche
Juden in Zürich - und eine Fluchtbank in Luzern -
und "Investitionen" in Immobilien]
Viele nahmen jedoch die Dienste von
Vermögensschleppern in Anspruch. Gegen horrende
Provisionen von 10 bis 20 Prozent des verschobenen
Betrages gelangten die Gelder unter anderem auch in
die Schweiz. Der Wahlschweizer Hans Wegener hatte
das Geschäft mit der jüdischen Not schon sehr früh
gewittert. Nach dem Rechtsstudium schaffte es der
Spross einer altpreussischen Offiziers- und
Beamtenfamilie mit (S.43)
den Jahren zum Kammergerichtsanwalt, Dozent und
juristischen Schriftsteller. Im Ersten Weltkrieg
arbeitete er für die deutsche Militärjustiz.
Gegenüber den schweizer Behörden erklärte er später,
dass er nachher nach Freiburg im Breisgau gezogen
sei, um sozial tätig zu sein, respektive "um den
Rentner- und Mittelstand vor dem drohenden
Zusammenbruch zu retten". Offenbar war das
Krisenmanagement nicht sehr rentabel. Wegener
wechselte 1924 erneut den Wohnort und diesmal auch
gleich das Land.
Zusammen mit seiner Familie lebte er ab diesem
Zeitpunkt in Luzern, wo er sich im Frühling 1930
einbürgern liess. Je lauter die braunen Töne in
Deutschland wurden, um so mehr konkretisierte sich
bei ihm wohl die Idee zum grossen Geschäft. Seine
Erfahrungen mit deutschen Behörden und Gesetzen
sollten zu Geld gemacht werde. Knapp eineinhalb
Jahre vor Hitlers Machtübernahme eröffnete er an der
Stockerstrasse 31 in Zürich ein Büro für
"Deutsch-Schweizerische Rechts- und
Wirtschaftsberatung". Doch das war erst der
Anfang. Für Vermögensverschiebungen im grossen Stil
reichte ein kleines Büro nicht aus, es brauchte eine
Organisation. Zusammen mit dem Zürcher Rechtsanwalt
Albert Egli gründete Wegener laut Handelsregister
wenige Monate späte an derselben Adresse den "Verband
von Privatgläubigern Deutschlands
(Abwehrorganisation gegen die Rückwirkung der
deutschen Notgesetzgebung)". Zum letzten und
entscheidenden Schritt inspirierte ihn sein
persönliches Umfeld. Wegener hatte in Luzern
regelmässig Kontakt mit einem schweizer Bankier, der
seine eigene Bank ein paar Jahre zuvor in den Ruin
getrieben hatte. Das Know-how seines gescheiterten
Freundes reichte immer noch für die Gründung eines
neuen Instituts aus. Mit Sitz an der
Hirschmattstrasse 13 in Luzern entstand im Oktober
1932 die Garantie- & Credit Bank AG.
Firmenzweck: Betrieb aller Arten von Bank- und
Kreditgeschäften, insbesondere die Übernahme von
Garantien.
Die jüdischen Kunden für seine Kapitalfluchtmaschine
liess sich Wegener teilweise durch den Zürcher
Immobilienmakler Georg Schwabe vermitteln. Dass
gerade ein Liegenschaftenhändler als Vermittler
auftrat, erstaunt nicht. Verschiedene Juden legten
ihr Geld nicht nur bei Banken, sondern auch in
Immobilien an. Der Besitz liess sich einfacher
tarnen und hinterliess kaum Spuren. Den Auftritt
beim Grundbuchamt übernahm jeweils der schweizer
Makler, der als Strohmann fungierte. In anderen
Fällen kaufte man sich in Immobiliengesellschaften
ein, wo die Anonymität des Investors noch einfacher
zu (S.44)
sichern war. Pro Transaktion verlangte Wegener von
seinen Kunden 10 Prozent des verschobenen Vermögens.
Der Jurist begab sich häufig gleich selbst nach
Deutschland, um die entsprechenden Verträge
abzuschliessen. Ein riskantes Vorgehen, das ihm
schon nach wenigen Monaten zum Verhängnis werden
sollte.
[Ergänzung: Im September
1933 beschlagnahmte Nazi-Deutschland alle
ausländischen Vermögen in Deutschland, darunter
Milliarden schweizer Investitionen. Zwei Jahre
später wurden dann durch "Arisierungen" deutsche
Firmen auch an schweizer "Freunde" verschenkt, quasi
als Kompensation. Die schweizer Politik förderte den
Handel mit Nazi-Deutschland mit einer "Freien
Devisenspitze": Das Dritte Reich erhielt somit in
der Schweiz unbeschränkten Kredit].
[Die Verhaftung Wegeners in NS-Deutschland -
100.000e oder sogar Millionen Reichsmark in
die Schweiz verschoben - 10 Jahre Zuchthaus]
Dem Traum vom grossen Geld machten die deutschen
Behörden im Spätsommer 1933 abrupt ein Ende. Die
Nazis waren frisch an der Macht, und die Entlarvung
des schweizer Kapitalschmugglers kam wie gerufen.
Man wollte an ihm ein Exempel statuieren. Die
Justizpressestelle schlachtete den Fall entsprechend
aus:
"Der Zollfahndungsstelle Berlin ist es im
Zusammenhang mit den Zollfahndungsstellen Freiburg
und Stuttgart gelungen, Devisenschiebungen grössten
Ausmasses aufzudecken und den Haupttäter in der
Person des früheren Rechtsanwaltes am Kammergericht
Dr. Wegener festzunehmen. Dr. Wegener, der
inzwischen die schweizerische Staatsangehörigkeit
erworben hat, hat systematisch von der Schweiz aus
die Verschiebung deutscher Vermögenswerte ins
Ausland organisiert. In Zürich und Luzern unterhielt
er Beratungsbureaus für deutsche Emigranten,
besonders für solche jüdischer Abstammung, denen er
in einer von ihm gegründeten, sogenannten
Garantiebank gleichzeitig ein Institut für die
Verschiebungen ihrer Vermögenswerte ins Ausland zur
Verfügung stellte. Weiter bemühte er sich mit Hilfe
guter Beziehungen, das in Deutschland festliegende
Vermögen von Emigranten flüssig zu machen, und
suchte, gestützt auf sein ansehen als früherer
deutscher Anwalt, durch Ausstreuung unwahrer
Gerüchte über die deutsche Wirtschaftslage, die
deutschen politischen Zustände, die Überführung
deutscher Werte ins Ausland zu beschleunigen. In
Berlin arbeitete er mit den Börsenmaklern Ernst
Strohheim und Erich Michaelis zusammen, die
gleichfalls festgenommen werden konnten. Unter dem
Druck des Beweismaterials hat Dr. Wegener bereits
Verfehlungen zugegeben, die in die Hunderttausende
gehen. Hierbei dürfte es sich aber nur um einen
Bruchteil seiner Schiebungen handeln. Aufgrund der
von Wegener selbst gemachten Angaben konnten weitere
Personen verhaftet werden."
Die deutschen Richter verhängten das absolute
Höchstmass: Zehn Jahre Zuchthaus und 100.000
Reichsmark Geldstrafe. Wegener stand den
Strafvollzug der Nazis nicht lange durch. In
trockenem Amtsdeutsch teilte das Eidgenössische
Politische Departement Frau Wegener 1935 mit, dass
ihr Mann in einer deutschen Heilanstalt interniert
(S.45)
werde, wegen "Sinnestäuschungen" und "religiösen
Wahnideen". Die Deutschen hatten ganze Arbeit
geleistet. Kurz vor Kriegsausbruch schoben sie ihn
über Kreuzlingen in die Schweiz ab. Wegener war ein
gebrochener Mann, gesundheitlich am Ende. Seine
Luzerner Bank war bereits 1935 liquidiert worden,
kurz zuvor hatten seine Partner den Firmensitz noch
nach Zürich verlegt. Wohin die Gelder seiner
jüdischen Kunden verschwanden, ist unbekannt. Zwei
Varianten sind denkbar: Entweder wurden sie vom
Zürcher Rechtsanwalt Ernst Schuppli, dem letzten
Verwaltungsrat der Garantie- & Credit Bank,
weiterverwaltet oder an die Deutschen ausgeliefert.
[Beispiel: Vermögensschlepper mit Koffern
mit doppeltem Boden]
[Immer mehr Fluchtgelder vor dem NS-Regime -
schweizer Vermögensschlepper in der "Zeit der
doppelten Böden" - Juden verkaufen in Massen
Reichsmark in der Schweiz gegen Devisen]
Der Nazi-Terror zwang immer mehr Verfolgte, ihr Geld
im Ausland in Sicherheit zu bringen. Dementsprechend
stiegen immer mehr Schweizer und Schweizerinnen ins
lukrative, aber gefährliche Schiebergeschäft ein. Im
Gegensatz zu Wegener waren die kleinen
Durchschnittsschlepper keine Profis und verfügten
über keine ausgeklügelte Infrastruktur. Sie
schmuggelten die heisse Ware ganz einfach im eigenen
Koffer über die Grenze. Die einen hatten Glück, die
andren landeten in Deutschland hinter Schloss und
Riegel. Die Zeit der doppelten Böden [mit
Transporten von Gold oder Reichsmark-Noten] machte
sich in der Schweiz sehr schnell bemerkbar, als auch
den Behörden des Dritten Reiches nicht entging. Die
deutsche Botschaft in Paris beobachtete bereits im
Frühling 1933 eine auffällige Schwäche des
Reichsmarkkurses. In einem Telegramm vom 7. April an
das Auswärtige Amt in Berlin meldete sie mögliche
Ursachen, die von französischen Finanzanalysten
diskutiert wurden. Neben dem Verhalten der
Reichsbank kam auch die Schweiz zur Sprache:
"... 2.) auf Kapitalausfuhr deutscher Juden, die in
der Schweiz besonders deutlich durch Angebot von
Marknoten in Erscheinung treten."
Danach strömten immer grössere Mengen an
geschmuggelten Reichsmarknoten in die Schweiz. Mit
der Zeit kamen auch deutsche Silbermünzen dazu,
worüber die Nationalbank 1935 umgehend die
Reichsbank informierte:
"Nach vertraulichen Mitteilungen der Schweizer
Nationalbank wird neuerdings auch grösserer Handel
in deutschen Silbermünzen im Ausland beobachtet
(...). Angebot offensichtlich auch aus
Kapitalflucht. Disagio zurzeit ca. nur 32 Prozent."
Dass die dem deutschen Fiskus entgangenen, jüdischen
und andren Fluchtvermögen in der Schweiz so einfach
zu Devisen gemacht werden konnten, stiess den
Reichsbankiers in Berlin sauer auf.
[Vor allem deswegen, weil gleichzeitig der Jüdische
Weltkongress alle jüdischen Organisationen dazu
aufgerufen hatte, Deutschland zu boykottieren und
einen Krieg gegen Deutschland ausgerufen hatte, und
dieser Boykott gegen Deutschland hatte massive
Folgen für Deutschland].
Der freie Markt neutralisierte in einem gewissen
Mass den Raubzug des deutschen Staates. (S.46)
[Das Handelsverbot für Reichsmarknoten -
die Reichsmark landet mit einem schlechten
Wechselkurs auf dem Schwarzmarkt]
Nach der Reichsfluchtsteuer und den drastischen
Devisenvorschriften mussten folglich weitere Hürden
aufgebaut werden, um die Kapitalflucht zu
verhindern. Das Leck in den Alpen sollte mit Hilfe
der Schweizer gestopft werden. Die Rechnung ging
auf: Am 13. Juli 1935 verhängte das
Volkswirtschaftsdepartement ein Handelsverbot für
Reichsmarknoten. Die offizielle Begründung lautete
auf "Missbräuche betreffend des
deutsch-schweizerischen Reiseverkehrsabkommens". Das
hiess im Klartext: Die mit Deutschland geltende
Abmachung über einen durch die Schweizerische
Verrechnungsstelle kontrollierten Zahlungsverkehr,
das sogenannte Verrechnugnsabkommen oder Clearing,
sollte durch diese Massnahme nicht mehr umgangen
werden können. Damit sollten sich deutsche Touristen
und schweizer Importeure nicht mehr mit billigen
Reichsmarknoten eindecken können, und den
Schmugglern wurde so der offizielle Absatzmarkt
entzogen.
[Schmuggel von Reichsmark nach Deutschland -
Reichsmark darf nicht mehr nach
Deutschland importiert werden -
Kreislaufschmuggel]
Die neuen Vorschriften änderten die Mechanismen des
inzwischen in beiden Ländern illegalen
Schiebergeschäftes schlagartig. Aufgrund des
Handelsverbotes konnten die Reichsmarknoten in der
Schweiz nur noch auf dem Schwarzmarkt zu einem
schlechten Kurs verkauft werden. Diese Noten wurden
dann nach Deutschland zurückgebracht, und die damit
gekauften, deutschen Silbermünzen flossen wieder
heimlich in die Schweiz zurück. Der Gewinn war die
Differenz zwischen dem Schwarzmarktpreis für
geschmuggelte Noten und dem höheren, offiziellen
Preis für Silber. Die staatliche Reaktion liess
nicht lange auf sich warten. Im Dezember 1935
verfügte Berlin für deutsches Bargeld ein
Einfuhrverbot.
"Unter diesen Umständen sind wir zu unserem Bedauern
nicht mehr in der Lage, die in unserem Schreiben vom
7. März 1932 gegebene Zusage aufrechtzuerhalten. Um
aber für die Übergangszeit Schwierigkeiten zu
vermeiden, sind wir bereit, Ihnen die bei Eintreffen
dieses Schreibens in Ihrem Besitz befindlichen
Reichsmarknoten noch in der bisher geübten Weise
gutzuschreiben. Wir möchten Sie höflichst bitten,
uns diese Noten unverzüglich übermitteln zu wollen.
Von weiteren Zusendungen von Reichsmarknoten bitten
wir Sie in der Folge Abstand zu nehmen, da wir die
Noten nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen
nur auf Notensperrkonten gutbringen können", teilte
die Reichsbank der Nationalbank am 4. Dezember mit.
Das neue Gesetz wurde wiederum umgangen, diesmal mit
dem so genannten Kreislaufschmuggel. Egal in welcher
Richtung, abgesehen von einem minimalen Freibetrag
war jetzt jeder Grenzübertritt einer (S.47)
Reichsmarknote illegal und dementsprechend
gefährlich. Dennoch florierte das Geschäft
jahrelang.
[Reichsmark-Schmugglerin festgenommen - schweizer
Häftlinge werden manipuliert und als
Lockvögel gegen Juden in Deutschland eingesetzt]
Ein St. Galler Vormund schilderte Mitte 1939 in
einem Brief an das EPD die entsprechenden
Erfahrungen seines Mündels.
"Sie hatte versucht, deutsche Noten, die hier
billiger sind als Silber, in mir nicht bekanntem
Betrage aus Drittbesitz nach Deutschland zu
verbringen, um sie dort gegen Silber umzutauschen
und dieses durch einen Mithelfe hierherbringen zu
lassen. Das Experiment ist aber missglückt und
Fräulein (...) wurde dann von der ganzen Schwere der
deutschen Devisengesetzgebung getroffen."
In verschiedenen Fällen machten sich die deutschen
Zollfahndungsstellen den schweizer Volkssport auch
zunutze. Sie erpressten schweizer Häftlinge und
setzten sie als Lockvögel ein. Gegen das Versprechen
einer Freilassung inklusive Provision schickten sie
die Kuriere zu Juden, denen man mittels eines
inszenierten Devisenvergehens den Prozess machen
wollte. Sobald das Opfer auf das Angebot des
schweizer Mittelsmannes eingegangen war und mit ihm
die Übergabe seiner versteckten Reserven besprochen
hatte, schlugen die Fahnder zu. Der Jude wurde
inhaftiert und das Bargeld konfisziert.
[ab 1938: Bündel mit druckfrischer Reichsmark in
der Schweiz]
Erstaunlicherweise benutzten nicht nur die Juden
deren Mittelsmänner oder andere Privatpersonen den
schweizer Markt, um sich mit geschmuggelten
Reichsmarknoten sichere Währungen zu beschaffen. Im
Sommer 1938 tauchten bei Banken in Zürich und Basel
auch immer öfter ganze Bündel druckfrischer
Reichsbarknoten auf, über deren Herkunft zum
Beispiel die Zollkreisdirektion Schaffhausen in
einem internen Bericht nicht lange rätseln musste:
"Es stellt sich nun die Frage, wie gelangen ganze
Bündel neuer Reichsmarknoten der laufenden Nummer
nach und mit dem Kontrollband der Reichsbank
versehen von Deutschland nach dem Auslande, da
faktisch solche Beträge an Private nicht ausbezahlt
werden? Die Vermutung liegt nahe, dass dieses Geld
event. im Einverständnis mit der Behörde oder der
NSDAP zum Verkauf nach dem Auslande gelangt, um auf
diese Art dem Reiche Devisen zu beschaffen." Die
Nazis unterliefen ihre eigenen Gesetze.
[Reichsmark, österreichischer Schilling -
Wertgegenstände, Gemälde, Gold]
Reichsmarknoten aus Deutschland waren nur ein
kleiner Teil der Vermögenswerte, die schliesslich in
der Schweiz landeten. Mit der Zeit kamen auch andere
Währungen wie beispielsweise der österreichische
Schilling, für den in der Schweiz nie ein
Handelsverbot bestand. Zudem wurden alle möglichen
Wertgegenstände wie Gemälde, Gold und (S.48)
vor allem Juwelen aus allen möglichen Ländern,
insbesondere auch aus den Oststaaten, in die Schweiz
verschoben.
In den Fällen, wo die Vermögen nicht durch
Mittelsmänner bei Bekannten oder Banken deponiert,
sondern gleich von Juden selbst geschmuggelt wurden,
sahnten schweizer Händler vielfach kräftig ab. Die
Emigranten brauchten um jeden Preis Liquidität,
dementsprechend schwach war ihre
Verhandlungsposition. Verschiedene Kunst- und
Antiquitätenhändler erkannten sofort die
Notsituation ihrer Kunden und machten die Geschäfte
ihres Lebens.
"Da liefen sehr viele Gaunereien", erinnert sich der
Zürcher Kunsthändler Max Bollag. Gerüchten zufolge
sollen vor allem einige Basler und Zürcher Galerien
wertvolle Gemälde für ein Butterbrot abkassiert
haben, der Verkauf nach dem Krieg ergab
astronomische Gewinnspannen. Der Devisenbedarf der
Emigranten sorgte schliesslich im Verlauf des Jahres
1940 sogar im Direktorium der Nationalbank für
Gesprächsstoff:
"Das III. Departement macht darauf aufmerksam, dass
in der letzten Zeit sich Devisengesuche mehren, die
darauf abzielen, für den Gegenwert von
Liegenschaften und sonstigen Werten, die von
ausgewanderten Israeliten in der Schweiz verkauft
werden, Dollars zu erhalten. So liegt von Seiten der
Schweizerischen Bankgesellschaft u.a. ein Gesuch um
Abgabe von Dollars vor für den Gegenwert von 1,3-1,4
Millionen Franken."
[Ende 1930er Jahre: Neue Tarnungen beim Schmuggel
von Vermögen und Wertgegenständen in die Schweiz -
Gesetz gegen jüdischen Besitz]
Im Gegensatz zum Gelegenheitsschmuggel war das
Verschieben von jüdischen Vermögen im
gewerbsmässigen Stil gegen Ende der dreissiger Jahre
fast unmöglich, das Risiko war enorm. Im Vergleich
zu den Zeiten eines Hans Wegener brauchte es jetzt
zusätzlich spektakuläre Methoden und Tarnungen. Die
Gestapo kontrollierte inzwischen engmaschig jede
Bewegung der potentiellen jüdischen Kunden, und die
gut organisierten Zollfahnungsstellen kannten nach
jahrelangen Erfahrungen beinahe jeden Trick. Zudem
unterzeichnete Göring am 21. Februar 1939 einen
Erlass, gemäss dem die Juden alle käuflich
erworbenen Wertsachen und Juwelen innerhalb von zwei
Wochen an die Behörden abzuliefern hatten. Damit
bedeutete selbst der Besitz von versteckten
Schmuckstücken in manchen Fällen ein Todesurteil.
Die Affäre des Schweizers Walter Welti * zeigt, dass
viele Vermögen von Verfolgten selbst in dieser
brenzligen Situation noch in die Schweiz gelangten.
(S.49)
[Beispiel: Vermögensschlepper Walter Welti
- ein Bahnschaffner im Nachtzug mit einer
schweizer Jüdin]
[Die schweizer Jüdin xy aus Luzern wirbt bei
deutschen Juden in Berlin für den Schmuggel - und
der schweizer Schlafwagenschaffner
Walter Welti, schmuggelt per Bahn das Geld
von Berlin in die Schweiz]

Walter Welti hatte es in Berlin weit gebracht. Der
Exilschweizer war Unternehmer und Angestellter in
Personalunion. Gemeinsam mit einem Partner betrieb
er eine Autovermietung, gleichzeitig jobte er bei
der Bahn. Letzteres war eine lukrative Sache, denn
Welti hatte als Schlafwagenschaffner eine ganz
spezielle Stellung. Zwar war das Salär bescheiden,
aber mit dieser Position liess sich gutes Geld
nebenher verdienen. Das Personal von internationalen
Zügen war nämlich für das lukrative
Schmuggelgeschäft besonders anfällig. Ob Kellner im
Speisewagen der deutschen Gesellschaft Mitropa oder
Kondukteur im Schlafwagen, mit den Zöllnern waren
sie fast per Du. Der Grenzübertritt gehörte zur
täglichen Routine, das Zugpersonal wurde meist nur
oberflächlich oder gar nicht gefilzt. Angesichts der
branchenüblichen Provisionen für illegale
Vermögensverschiebungen brachten es die Vollprofis
der Eisenbahn mit diesem Geschäft zu kleinem
Reichtum.
Welti arbeitete mit der Luzerner Jüdin Luise Zwirn*
zusammen. Bei ihren regelmässigen Reisen nach
Deutschland übernahm sie den Part der Kundenwerbung.
Von verschiedenen Freunden und Bekannten erhielt
Zwirn, Schmuck und Bargeld, das die Betroffenen in
der Schweiz in Sicherheit bringen wollten. Welti
übernahm dann die Sammelsendung und versteckte sie
in seinem Schlafwagen. Nah dem Grenzübertritt in
Basel [der Zug fährt vom Badischen Bahnhof zum
Schweizer Bahnhof von allein über die Grenze] gab er
sie der mitreisenden Zwirn zurück, die mit den
Vermögen nach Zürich weiterfuhr. Der geheime Handel
ging lange reibungslos über die Bühne. Die
Beteiligten waren verschwiegen. Doch eines Tages
änderte sich die Situation völlig. Es gab plötzlich
einen unbekannten Mitwisser, dem die grossen
Geschäfte des kleinen Schaffners aufgefallen waren.
Die zuständigen Behörden erhielten einen
verhängnisvollen Tip.
[1939: Ein anonymer Brief lässt den
Schaffner-Schmuggler auffliegen]
Am 12. April 1939 befand sich in der Post der
Zollfahndungsstelle Berlin ein anonymes Schreiben:
"Der Schaffner bei der internationalen Schlafwagen
Gesellschaft Walter Welti, wohnhaft Berlin,
schweizer Staatsangehöriger, der u.a. die Strecke
Berlin-Nizza über die Schweiz fährt, benutzt diese
Fahrten dazu, in seinem Schlafwagen versteckt
jüdisches Fluchtkapital nach der Schweiz zu
schaffen. Das Geld soll er in Berlin von einer
schweizer Jüdin erhalten, die aus Luzern sein soll
und in Abständen nach Berlin fährt, wo sie die
Gelder sammelt. Sie soll auf der Rückreise von
Berlin nach der Schweiz den Zug und Wagen benutzen,
in dem Welti Dienst hat. Weiter soll Welti auch
einem polnischen Juden B. bei der Verschiebung
behilflich sein. Welti soll für (S.50)
seine Tätigkeit 5% der verschobenen Beträge
erhalten. Er soll sich aus diesem Verdienst in
Berlin mehrere PKW gekauft haben, die er an
Selbstfahrer vermietet. Die neuerliche Ankunft der
schweizer Jüdin sei für die nächsten Tage zu
erwarten." Zu dieser Zeit konnten sich die Fahnder
noch blind auf die Informationen von Hitlers
willigen Spitzeln verlassen. Die Tips der
Hobbyagenten waren meist für alle beteiligten Seiten
eine todsichere Sache. Die Beamten eröffneten
entsprechend schnell und gründlich die Jagd.
[Die Observationen - eine "Aktion" im Nachtzug -
ein Dokument zerrissen und aus dem Fenster
geschmissen - eine Festnahme in Freiburg i.Br.]
Kurz nach Eintreffen des anonymen Schreibens
begannen mehrere Männer der Zollfahndungsstelle, die
Wohnung von Welti rund um die Uhr zu beschatten. Am
20. April bestätigte sich bereits ein erster Teil
des Verdachts. Luise Zwirn bog ahnungslos in die
Fehrbellinerstrasse ein und betrat dann das Haus
Nummer zehn, in dem Welti wohnte. Das geheime
Treffen dauerte nicht lange. Nach einer halben
Stunde verliess sie sein Wohnung wieder und wurde
daraufhin ebenfalls observiert. "Sie begab sich von
der Fehrbellinerstrasse nach Schöneberg, Freiherr v.
Steinstr. 7. Dieses Haus verliess sie gegen 16.00
Uhr mit einer Dame. Sie bestiegen eine Taxe und
fuhren Richtung Bayrischer Platz", meldeten die
Beschatter. Das Ziel der deutschen Beamten war klar,
sie wollten Zwirn und Welti in flagranti erwischen.
Zu diesem Zweck mussten sie aber den Dienstplan von
Welti kennen. Die Vermutung lag nahe, dass die
heisse Ware mit seinem nächsten Einsatz in die
Schweiz verschoben werden sollte.
Die Gelegenheit kam bald. Laut einem Spitzel bei der
Schlafwagengesellschaft war Welti am 23. April für
den Zug Berlin-Freiburg-Basel-Nizza eingeteilt,
Abfahrt am Anhalter Bahnhof um 22.42 Uhr. Die
Fahnder Adam und Matthis [thypische Namen aus der
Innerschweiz] fuhren in dieser Nacht mit dem Auto
nach Frankfurt am Main und stiegen dort in den Zug
ein. Auf der Weiterfahrt nach Heidelberg liessen sie
sich im Stile einer Routinekontrolle von Welti die
Fahrkarten seiner Gäste geben. Der Schweizer
schöpfte noch keinen Verdacht. Aus den Karten war
schnell ersichtlich, dass Zwirn aus der Schweiz nach
Deutschland gekommen war und als einzige nach Zürich
zurückreiste. Adam und Matthis entschlossen sich
zuzuschlagen. Sie nahmen den Dienstraum von Welti
völlig auseinander, sogar der Spiegel an der
Abteilwand wurde abgeschraubt. Doch die Aktion der
beiden Ermittler lief ins Leere, sie fanden absolut
nichts. Zudem drängte langsam die Zeit. Der Zug
nährte sich Freiburg, der letzten Station vor Basel,
wo sie keine Verhaftungen vornehmen durften. Obwohl
(S.51)
immer noch ohne Beweise in der Hand, forderte einer
der beiden Luise Zwirn auf, das Abteil zu öffnen und
sich anzuziehen. Währenddessen stand der zweite
Ermittler im Nebenabteil am Fenster, was der
Schweizerin zum Verhängnis wurde. Denn in diesem
Moment wurde ihr klar, dass sie angesichts der
bevorstehenden Untersuchung belastendes Material
unbedingt loswerden musste. In ihrer Panik warf sie
mehrere Papierfetzen aus dem Fenster, sozusagen vor
den Augen des Fahnders von nebenan. Die beiden
Ermittler hatten endlich einen Vorwand, um Welti und
Zwirn festzunehmen. Beide mussten in Freiburg
aussteigen, vom angeblich im Zug versteckten
Fluchtkapital fehlte jedoch immer noch jede Spur.
Die deutschen Fahnder konnten einzig die Einzelteile
des von Zwirn aus dem Fenster geworfenen Dokumentes
wiederfinden und zusammensetzen. Es war ein Brief an
eine schweizer Kontaktperson:
"Herrn Carl Kluch *, Berlin W. 30, Carl
Schraderstrasse 12
Hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass (...) heute bei
uns (...) in Noten einbezahlt hat, mit der
ausdrücklichen Bestimmung, dass Sie über den Betrag
ausschliesslich zum Zwecke der Auswanderung nach
Übersee verfügen können und zwar erst dann, wenn Ihr
Pass den Immigrationsstempel trägt und Sie
ausländischen, nicht deutschen Boden betreten haben.
Sie können jederzeit darüber verfügen, wenn es sich
darum handelt, dass der Betrag auf eine andere Bank
ausserhalb der Schweiz überwiesen wird.
Diese Zurverfügungsstellung der...... zu Ihren
Gunsten ist gültig auf ein Jahr."
[Die haarsträubenden Lügen des schweizer
Bahnschaffners Welti vor den deutschen
Untersuchungsbehörden]
Angesichts des mageren Belastungsmaterials spielte
der verhaftete Welti anfänglich volles Risiko.
Während des ersten Verhörs in Freiburg bestritt er
alle Vorwürfe und gab an, Luise Zwirn nicht zu
kennen. Nachdem man ihn mit der Tatsache
konfrontiert hatte, dass Zwirn bei ihm in der
Wohnung war, entschied sich Welti, seine Haut zu
retten und die Schweizerin skrupellos ans Messer zu
liefern. Er konstruierte eine wilde Geschichte.
Angeblich gab er allen Gästen, die sich durch hohe
Trinkgelder auszeichneten, seine Adresse, damit
diese "guten Reisenden" sich informieren konnten,
wann und in welchem Wagen er Dienst hatte. Laut
Welti gehörte auch die Luzernerin zu diesen Gästen.
"Frl. Zwirn ist dann mehrmals in meine Wohnung
gekommen und versuchte, mich zuerst dazu zu bewegen,
mit Hilfe meines schweizer Passes einen ihrer guten
Bekannten, dessen Name mir nicht bekannt ist (S.52),
über die Grenze zu bringen, und zwar nach der
Schweiz. Als ich dies abgelehnt hatte, trat sie mit
den Ansuchen an mich heran, Schmuck und
Wertgegenstände sowie Geld für sie über die Grenze
zu bringen. Ich habe das strikt abgelehnt. (...) Am
letzten Donnerstag (20.4.39) versuchte Frl. Zwirn,
mich zu überreden, einen Koffer mittlerer Grösse mit
Silber- und Schmuckgegenständen und evtl. auch Geld
heimlich über die Grenze zu bringen. Sie wollte mir
eine Adresse geben, wo ich den Koffer in Berlin
selbst abholen sollte. Ich habe aber auch dieses
Ansinnen abgelehnt", sagte Welti laut
Verhörprotokoll.
Doch der Schweizer hatte ein Problem. Sein Gast,
dessen "Ansinnen" er angeblich alle abgelehnt hatte,
besass nicht die Kaltschnäuzigkeit eines Walter
Welt. Luise Zwirn gab nach mehreren Verhören
innerhalb von zwei Tagen auf und legte ein
Teilgeständnis ab. Sie gab zu, in Berlin und
Freiburg Fluchtkapital von Juden erhalten und diese
zusammen mit Welti in die Schweiz verschoben zu
haben. Ihre einzige Rettung sah sie in dem Versuch,
die geschmuggelte Summe als so klein wie möglich
darzustellen. Ein Versuch, der zwingend scheitern
musste. Denn jedermann wusste, dass angesichts des
enormen Risikos und der hohen Provisionen für die
Schlepper niemand nur ein paar hundert Mark über die
Grenze schmuggeln liess. Nur Sammeltransporte im
Wert von mehreren tausend Reichsmark lohnten sich.
Nach den Verhören mit Zwirn glaubten die Ermittler
Welti kein Wort mehr. Zwar fehlte nach wie vor die
Schmuggelware, und der Schweizer verkaufte sich als
strenger Nationalsozialist. Doch die Indizien
sprachen gegen ihn. Indizien, die allerdings nur von
einer Nazi-Justiz als stichhaltig beurteilt werden
konnten.
"Weiter hat Welti zugegeben, dass er 1933 oder 1934
eine Devisenschiebung durch eine Jüdin, die ihm
bekannt geworden war, bei der Zollfahndungsstelle in
Berlin angezeigt habe. Auf den Vorhalt, weswegen er
nicht auch die Zwirn angezeigt habe, konnte er keine
Erklärung geben. Wenn er wirklich, wie er den
vernehmenden Beamten gegenüber mehrfach beteuert
hat, mehr Deutscher als Schweizer und im Herzen
Nationalsozialist wäre, hätte er die Zwirn auf jeden
Fall angezeigt",
schrieben die Ermittler, denen auch das grossspurige
Unternehmertum des Kleinverdieners verdächtig
erschien.
"Als weiteres Belastungsmoment gegen Welti muss
angesehen werden, dass er in Berlin am 1. Januar
1939 einen Auto--Verleihbetrieb mit fünf Wagen
eröffnet hat, in den er nach eigener mündlicher
Angabe 6000.- RM eingeschossen haben will. Sein
(S.53)
Kompagnon, ein Kraftwagenführer (!) Tabisch*, soll
2000.- RM dazugegeben haben. Welti will dieses
Kapital in sfrs (Schweizer Franken) bei seiner
Übersiedlung nach Deutschland aus der Schweiz
mitgebracht, umgewechselt und in einer
verschlossenen Stahlkassette, zu der nur er
angeblich den Schlüssel besässe, aufbewahrt haben.
Angeblich soll seine Frau über die Höhe des in der
Stahlkassette aufbewahrten Betrages nicht
unterrichtet sein.
Diese Angaben erscheinen vollkommen unglaubwürdig,
da wohl kein wirtschaftlich denkender Mensch einen
Betrag von mehreren tausend Mark etwas 12-13 Jahre
lang zinslos in der Wohnung aufbewahrt und davon
nicht einmal seiner eigenen Ehefrau etwas sagt."
[Die Aktenmappe taucht in Nizza auf - voller
Banknoten, Münzen und Schmuck - die
Urteilsschrift]
Walter Welti und Luise Zwirn wurden wenige Tage
später endgültig überführt. Durch einen Zufall
hatten die Zollfahnder plötzlich nicht mehr nur
flaue Indizien in der Hand. Das von den Deutschen
fieberhaft gesuchte Fluchtkapital tauchte doch noch
auf. Wie üblich waren nämlich die Schlafwagen im
Endbahnhof Nizza abgestellt und danach geputzt
worden. Dabei entdeckte das Reinigungspersonal im
Abteil 7/8 in einem Bettkasten unter den Matratzen
und Decken die schwarze Lederaktentasche, die der
verhaftete Welti in Basel an Zwirn hatte übergeben
wollen. Die Tasche war randvoll mit Notenbündeln,
Münzen und Schmuck. Für einen harten Prozess
reichten diese Beweise völlig aus. Da nützte auch
das Gnadengesuch nichts, das die Frau von Walter
Welti an Adolf Hitler schrieb. Der schweizer
Schlafwagenschaffner wurde am 5. Dezember 1939 zu
vier Jahren Zuchthaus und 30.000 Reichsmark
Geldstrafe verurteilt.
"Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Welti ausser
Geld und Wertsachen mindestens 21.120 RM unter
Missbrauch seiner Stellung als Schlafwagenschaffner
ins Ausland geschafft hat. Es liegt mit hinbei ihm
ein besonders schwerer Fall von Devisenvergehen vor.
Bei der Strafzumessung ist weiter berücksichtigt
worden, dass Welt nicht nur das Vertrauen, das ihm
von den Beamten des Grenzdienstes entgegegebracht
wurde, sondern auch das ihm in Deutschland gewährte
Gastrecht schnöde missbraucht hat. Er hat, obwohl er
ein gutes Einkommen hatte, das es ihm ermöglichte,
mit Frau und Kindern behaglich zu leben, als Arier
Juden seines eigenen Vorteils willen geholfen,
Vermögenswerte aus Deutschland zu schaffen",
lautete die Urteilsbegründung des Berliner
Landgerichts. Luise Zwirn, die inzwischen wie Welti
im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Moabit sass,
hatte mehr Glück. Ihr konnte man schliesslich (S.54)
nur zwei Vergehen nachweisen. Sie musste für 2 Jahre
und sechs Monate hinter Zuchthausgitter, plus
Geldstrafe von 16.000 Reichsmark. Die Nazi-Richter
liessen es sich allerdings nicht nehmen, das
Verhalten von Zwirn auch in moralischer Hinsicht zu
verurteilen. "Im Gegensatz hierzu hat sie sich im
April 1939 trotz ihres Mitleides mit ihren
Rassegenossen nicht davon abhalten lassen, aus ihrer
'Hilfe' ein Geschäft zu machen und sich zum Teil
recht erhebliche Provisionen zahlen zu lassen. Sie
hat auch ihre 'Hilfe' nicht nur ihren Freunden und
Bekannten angedeihen lassen, sondern jedwedem, der
ihr zugeführt wurde. Darüber hinaus hat sie sogar
noch darauf hingewirkt, dass ihr möglichst viel
Juden zugeführt wurden, die Geld und andere Werte
ins Ausland schaffen wollten."
[1000e Prozess wegen Devisenvergehens -
viele bleiben ein Leben lang im Gefängnis -
Kaufmann Levy endet im KZ Sachsenhausen]
In den in Deutschland damals zu Tausenden
durchgeführten Prozessen wegen Devisenvergehen
blieben die jüdischen Schlepperkunden natürlich
nicht verschont. Viele von ihnen kamen aus den
Gefängnissen gar nicht mehr heraus, obwohl sie die
Strafen längst abgesessen hatten. Für sie waren das
Todesurteil meist nur noch eine Frage von Monaten.
In der Affäre Welti hatten die Nazis für den
jüdischen Kaufmann Maz Israel Levy* diese
Sonderbehandlung vorgesehen. Zwar hatte Levy seine
Strafe von sieben Monaten Gefängnis und 3000
Reichsmark offiziell durch die Untersuchungshaft
verbüsst, doch seine Freilassung sollte er nicht
mehr erleben. Die Geheime Staatspolizei hatte dem
Amtsgericht Berlin bereits fünf Monat vor dem
Urteilsspruch mitgeteilt, dass Levy zu gegebener
Zeit nicht zu entlassen, sondern "an das hiesige
Polizeigefängnis zu überstellen" sei. Für Levy war
das die zweitletzte Station vor seinem Tod. Nach
vermutlich mehreren Wochen Folter transportierte ihn
die Gestapo Ende 1939 oder Anfang 1940 nach
Oranienburg, einem Vorort von Berlin und heimliche
Hauptstadt von Heinrich Himmlers SS. Ein paar
Schritte neben den Wohnhäusern lag dort das
Konzentrationslager Sachsenhausen. Es war eine der
ersten Arbeit-macht-frei-Höllen des Dritten Reiches.
Anfänglich nicht als Vernichtungslager gedacht,
wurden schliesslich auch in Sachsenhausen Tausende
von Juden [...] durch die Genickschussanlage oder
durch grausame medizinische Experimente ermordet.
Levy war einer von ihnen. Er starb am 14. Februar
1940.
[Oft gelangen die Fluchtgelder in die Schweiz -
aber die Besitzer kommen in deutsche Gefängnisse
und kommen nie mehr raus]
Ob Welti für ihn schon früher Vermögen in die
Schweiz gebracht hatte, ist nicht bekannt. Sicher
ist nur, dass bis zum Ende des Zweiten (S.55)
Weltkrieges Millionen Levys Schicksal teilten. Viele
von ihnen hofften lange auf eine Auswanderungs- oder
Fluchtmöglichkeit. Doch am Schluss hatten es via
Wegener, Welti oder andere nur ihre Gelder in die
Freiheit geschafft. Der Holocaust löschte teilweise
ganze Familien aus. Mit dem Tod dieser Menschen
waren auch die entscheidenden Informationen über den
Verbleib ihrer Vermögen für immer verloren. Ihre
begründete Vorsicht und ihr Misstrauen gegenüber
allem und jedem hatte zur Folge, dass nahe Verwandte
und selbst die eigenen Kinder vielfach im Ungewissen
gelassen wurden. Die meisten wussten nur von einem
"Konto in der Schweiz". Unzählige Banken,
Versicherungen, Anwälte, Zollfreilager und
Privatpersonen sahen sich deshalb plötzlich in der
Rolle von Treuhändern, deren Vermögen anscheinend
niemandem mehr gehörte und nach dem auch niemand
mehr fragte.
Laut Max Bollag muss die Liste der Verwalter
nachrichtenloser Vermögen allerdings noch verlängert
werden.
"In den grossen Zürcher Hotels, in denen die
[reichen] Emigranten verkehrten, wurden für Bekannte
massenhaft Wertgegenstände in den Hotelsafes
hinterlegt. Von diesen Vermögen will heute niemand
mehr etwas wissen." (S.56)
[Von all diesen Fluchtgeldern will die schweizer
Politik ab 1945 NICHTS wissen, sondern die schweizer
Bankiers, Anwälte und Direktoren bedienen sich bei
den namenlosen Konten und Safes und räumen alles
aus. Die Schweiz wurde auch NIE entnazifiziert. Und
dank dem Eisernen Vorhang in Europa und dem
Ost-West-Konflikt lässt sich ab 1948 ab der Blockade
von Berlin wunderbar neue Werbung machen für ein
"Konto in der Schweiz"...]
Quellen
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Dokument: Nach der Verhaftung von Hans
Wegener in Berlin [der
Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die
schweinzer (schweizer) Behörden die
Organisation des Vermögensschleppers Seite 57 Dokument: Nach der
Verhaftung von Hans Wegener in Berlin [der
Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die
schweinzer (schweizer) Behörden die
Organisation des Vermögensschleppers](d/02-doppelte-boeden-d/021-seite57-dokument.jpg)
Seite 57 Dokument: Nach der Verhaftung von
Hans Wegener in Berlin [der
Schlafwagenschaffner] durchleuchteten die
schweinzer (schweizer) Behörden die
Organisation des Vermögensschleppers

Seite 58 Dokument: Verhinderung der
Kapitalflucht: Die Gestapo ordnete schon früh
die Überwachung des Briefverkehrs an.
Seite 59: Der Grenzübergang von St. Margreten
mit Stacheldraht gegen jüdische Flüchtlinge
Seite 60 Dokument:
Gefährlicher Schmuggel: Zahlreiche Schweizer
versuchten, jüdisches Fluchtkapital heimlich
über die Grenze zu bringen.
Seite 61: Stacheldraht
und Flüchtlinge: Schweizer Bürokratie in
einem Internierungslager - Seite 62
Dokument: Der schweinzer
Schlafwagenschaffner ist ein
Vermögensschlepper: Nach wenigen Wochen
wurde der schweizer Schlafwagenschaffner
endgültig als Vermögensschlepper überführt:
Inhalt der Aktentasche, die er in Basel
übergeben wollte.
Seite 63: Der Brief der
Ehefrau an Hitler 1939 - Seite 64: Das
Devisenvergehen des Juden Max Israel gegen
Deutschland, ein Kunde des
Schlafwagenschaffners, Dokument von 1939:
Für einen Teil seiner Kunden endete die
Affäre mit dem Tod: Max Israel Levy geriet
in die Fänge der Gestapo und wurde am 14.
Februar 1940 im Konzentrationslager
Sachsenhausen ermordet.
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Quellen
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