aus: Peter Balzli:
Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche.
Werd-Verlag, Zürich 1997
* Die mit * gekennzeichneten Namen
wurden aus Gründen des Personenschutzes vom
Verfasser geändert (S.15)
<Von
offiziellen Stellen torpediert
Ob Diplomaten oder Nationalbankiers, jüdische
Vermögensinteressen will niemand unterstützen.
Stattdessen wird sabotiert und denunziert.
[Schweizer im Ausland erhielten nur dann
diplomatische Unterstützung, wenn es dem
Nazi-Bundesrat in Bern gefiel - Beispiel
Botschafter Frölicher]
Die Hürden waren hoch. Ob riskante Schmuggelaktionen
oder massive Abwehrmassnahmen gegen ausländisches
Fluchtgeld, die Nazi-Opfer stiessen bei der Rettung
ihrer Vermögen auf starken Widerstand. Und Ausnahmen
gab es keine. Selbst jüdische Auslandschweizer, die
zuerst in Deutschland und danach in den besetzten
Gebieten unter Hitlers Terror zu leiden hatten [was
von den kriminellen, zionistischen Organisationen so
gewollt war, um viele Juden nach Palästina zu
treiben], konnten von der Schweiz kein
Entgegenkommen erwarten. Insbesondere die
offiziellen Stellen legten den wirtschaftlichen
Interessen der eigenen Staatsangehörigen immer
wieder Hindernisse in den Weg. In jüdischen Fragen
praktizierte die Schweiz "eine fliessende Handhabung
des von ihr sonst vertretenen Interessenprinzips",
schreibt der Historiker Jacques Picard in seinem
Buch "Die Schweiz und die Juden 1933-1945". Im
Klartext: Um die neuen Machthaber Europas nicht zu
provozieren, liess die schweizer Diplomatie die
jüdischen Schweizer mit Wohnsitz im Ausland des
öfteren im Stich. Sie wurden laut Picard die Opfer
einer Kombination aus "politischer Schwäche,
vorsichtigem Taktieren und judenfeindlichen
Regungen".
[Der schweizer Nazi-Botschafter Hans
Frölicher in Berlin - half Schweizern in
Deutschland oft NICHT - ein Schweizer heiratet
eine deutsche Jüdin und rettet sie in die Schweiz
- aber das Vermögen muss in Deutschland bleiben -
Verdacht auf Scheinheirat]
Beispiel Nummer eins: Hans Frölicher, Top-Diplomat
in Berlin [der schweizer Botschafter in Berlin].
Der schweizer Gesandte, der heute als die
Personifizierung der Kollaboration mit dem
Nazi-Regime schlechthin gilt, hatte unter anderem
auch für die vermögenstechnischen Bedürfnisse von
schweizer Juden kein Ohr. Dringend notwendige
Interventionen bei den deutschen Behörden wurden
bewusst verschlampt oder von vornherein abgeblockt.
Frölicher nahm die Rassengesetze [die hauptsächlich
vom Schweizer Ernst Rüdin entworfen worden waren]
als selbstverständliche Regeln hin, bei deren
Umgehung er selbst vor der Denunziation eigener
Landsleute nicht zurückschreckte. Ida und Adolf
Michel waren zwei von unzähligen Menschen, die
Frölichers eiserne Hand hautnah zu spuren bekamen.
Um Ida Arnold vor dem beinahe sicheren Tod zu retten
[S.65], heiratete der 78-jährige Schweizer Jude
Adolf Michel die deutsche Jüdin im Februar 1939.
Während die beiden in Zürich einen neuen Wohnsitz
fanden, lag beinahe ihr gesamtes Vermögen im Reich
und sollte jetzt vor dem Zugriff der Nazis geschützt
werden. Sogar das schweizer Konsulat in Stuttgart
unterstützte dieses Vorhaben und versuchte,
Frölicher dazu zu bewegen, bei den entscheidenden
Stellen seinen Einfluss spielen zu lassen. Doch war
er die falsche Adresse.
Auf den entsprechenden Brief des Konsulats nach
Berlin reagierte Frölicher am 22. Februar 1940 mit
einem Schreiben an seine Vorgesetzten in Bern. Er
fasste die Angelegenheit der "zwei nichtarischen,
nach der Schweiz übergesiedelten Mitbürger" kurz
zusammen:
"Herr Michel möchte eine auf seinem Grundstück
lastende und zur Rückzahlung gekündigte Schuld
mittels Aufnahme einer neuen Hypothek ablösen. Ein
Gesuch ist bei der Devisenstelle Stuttgart hängig,
doch es ist vorauszusehen, dass es abgelehnt wird.
Frau Michel besitzt in Deutschland beträchtliche
Vermögenswerte, hat aber auch viele Verpflichtungen.
Sie scheint ihre Liegenschaft nur halten zu können,
wenn ihr entweder die V. Tranche der Judenabgeabe
erlassen wird, oder wenn es ihr gelingt, eine
Hypothek aufzunehmen. Die Belastung ihres
Grundstückes ist ihr von der Devisenstelle bereits
abgeschlagen worden."
Laut Frölicher verlangte das Konsulat in Stuttgart
einen Vorstoss der Gesandtschaft zugunsten von Herrn
und Frau Michel, da sonst Gefahr bestehe, dass sie
ihren Besitz verschleudern müssen und schliesslich
noch der Heimatgemeinde [des Schweizers in der
Schweiz] zur Last fallen. "Leider scheint mir aber
die Aussicht einer Intervention nicht günstig. Die
Belastung eines in Deutschland gelegenen
Grundstückes durch einen Ausländer hängt nun einmal
von der Genehmigung der zuständigen Devisenstelle
ab, und Nichtarier können selbst bei einer
Empfehlung durch die Gesandtschaft kaum mit einem
Entgegenkommen rechnen. Was andererseits die
Judenabgabe betrifft, war Frau Michel am Stichtage
noch deutsche Staatsangehörige, so dass ein Anspruch
auf Erlass der V. Tranche nicht abgeleitet werden
kann. Dazu kommt, dass im Falle der Frau Michel der
Verdacht einer Scheinehe nicht ganz von der Hand zu
weisen ist. In der Tat geht die Heirat bloss auf den
Februar 1939 zurück, und Herr Michel ist heute 78
Jahre alt. Auch leben die beiden, wenn ich
zutreffend unterrichtet bin, in der Schweiz
getrennt", schrieb Frölicher.
[Die schweizer Spionagewelle gegen das
jüdische Ehepaar Michel]
Der skrupellose Hinweis auf eine mögliche Scheinehe
verfehlte (S.66)
seine Wirkung nicht. Die Information des schweizer
Gesandten löste bei den heimischen Behörden einen
Bespitzelungseifer aus, der demjenigen der Gestapo
in nichts nachstand. Die Schweizer setzten gegen das
jüdische Ehepaar alle Hebel in Bewegung, beinahe der
gesamte Staatsapparat kam zum Einsatz. Zuerst nahmen
sich die Verantwortlichen des Eidgenössischen
Politischen Departementes (EPD) den Anwalt des
Ehepaars Michel vor und versuchten, aus ihm Details
über das Intimleben der Frischverheirateten
herauszupressen. Als das wenig brachte, wurde das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
eingeschaltet. Das EJPD erhielt die Akte Michel mit
dem Auftrag, eine umfassende Observierung der beiden
zu organisieren. Mit der ausdrücklichen Bemerkung,
dass es sich um "Nichtarier" [und zusätzlich um eine
Nicht-Schweizerin] handle, delegierte das EJPD
daraufhin die Untersuchung an das [erzrassistische,
immer gerne gegen Deutsche agierende]
Polizeikommando Zürich [das von der rassistischen
Partei SVP geführt wird, im schweizer Volksmund auch
ScheissVP genannt].
Die kantonalen Schnüffler leisteten über Wochen
ganze Arbeit. Mit bedauerndem Unterton musste das
EJPD dann allerdings feststellen, dass die Ehe nicht
aberkannt werden konnte. Auszug aus dem Bericht vom
21. Mai 1940 an das EPD:
"In Beantwortung Ihres Schreibens vom 26. April 1940
in Sachen Adolf und Ida Michel-Arnold beehren wir
uns, Ihnen in der Beilage einen Rapport der
Kantonspolizei Zürich zu übermitteln. Es ergibt sich
daraus, dass die Eheleute Michel nach dem Eheschluss
immerhin einige Monate beieinander gewohnt haben.
Das Bundesgericht dürfte nach seiner jetzigen Praxis
(...) eine Bürgerrechtsehe (Scheinehe) doch nur dann
nichtig erklären, wenn es der Frau überhaupt nicht
auf die Lebensgemeinschaft, sondern bloss auf den
Bürgerrechtserwerb ankam. Es scheint uns daher, dass
der Nachweis einer Scheinehe auf Schwierigkeiten
stossen würde; doch sind wir bereit, die
Angelegenheit weiter zu verfolgen, wenn Sie uns
neues Material unterbreiten können. Wir müssen
allerdings beifügen, dass wir in Fällen, wo eine
Scheinheirat vorzuliegen scheint, nichts anderes tun
können, als die Akten dem Heimatkanton zu
überweisen, wobei es diesem freisteht, ob er der
Heimatgemeinde die Erhebung der Ehenichtigkeitsklage
nahelegen will."
Das Ehepaar Michel hatte also am Schluss noch Glück
im Unglück. Obwohl alle beteiligten Behörden mit
Akribie versucht hatten, den beiden Schweizern einen
Strick zu drehen, erwies sich die Praxis des
Bundesgerichts als letzter Rettungsanker. Frölichers
subtiler Terror gegen die Juden erreichte für einmal
nicht sein Ziel.
"Unter diesen Umständen (S.67)
bitten wir Sie deshalb, die
Hypothekenablösungsangelgenheit wieder aufzunehmen",
schrieb Robert Kohli, Sektionschef der Abteilung
Rechtswesen und private Vermögensinteressen im
Ausland, wenige Tage später nach Berlin.
Der Fall Michel zeigt schonungslos auf, welche
Haltung die offizielle Schweiz damals gegenüber den
Nazi-Opfern einnahm. [Und meistens hatten sie kein
solches Glück].
[Die Erfindung des J-Stempels gegen eine
'Verjudung' der Schweiz]
[Heinrich Rothmund und das Schlagwort einer
"Verjudung der Schweiz" - über 30.000
jüdische Flüchtlinge abgewiesen und in den
sicheren Tod geschickt]
Bereits zwei Jahre zuvor hatte der Chef der
Bundespolizei, Heinrich Rothmund, bei der deutschen
Gesandtschaft in Bern protestiert: Er geisselte die
"Überflutung" der Schweiz mit Wiener Juden. Für
diese Menschen habe die Schweiz nicht mehr
Verwendung als Deutschland, meinte Rothmund. Kurz
darauf wurden die Schweizer auch in Berlin
vorstellig, um sich gegen eine "Verjudung" ihres
Landes zu wehren. [Und auch die Juden in der Schweiz
wollten keine Masseneinwanderung von Juden aus dem
Ausland, die eventuell ein jüdisches Proletariat
bilden würden]. Nach langwierigen Verhandlungen über
Visumszwang und das diplomatische Prinzip der
Gegenseitigkeit erreichte Bern am 29. September 1938
die Unterzeichnung eines Vertrages, in dem sich die
Deutschen [falsch? die Schweizer an der Grenze]
verpflichteten, alle Pässe ihrer Juden mit einem
J-Stempel zu markieren. In der Folge sollten über
30.000 jüdische Flüchtlinge an der schweizer
Grenze abgewiesen und in den sicheren Tod geschickte
werden.
Diese Boot-ist-voll-Politik [die vom rassistischen
Bundesrat Von Steiger ausging, der von der
rechtsradikalen Partei SVP angehörte] galt zumindest
inoffiziell ebenfalls für die Vermögen der Juden. An
deren Vollzug beteiligten sich jedoch nicht nur
Frölicher und seine Gehilfen, sondern auch
Nationalbank.
[Vermögen von schweizer Juden in
Frankreich 1940 - die Nationalbank blockierte
den Transfer]
[1940: Jüdisch-schweizerische Vermögen in
Frankreich - Arisierungen in Frankreich -
Diskussion um 32 oder 11 Millionen Franc]
Während in den Dokumenten über den Kampf gegen das
"hot money" die dadurch hart getroffenen Juden nicht
ausdrücklich erwähnt wurden, konnte spätestens ab
1942 kein Zweifel mehr darüber bestehen, dass die
obersten Währungshüter die Verschiebung von
jüdischem Kapital wenn irgendwie möglich zu
behindern versuchten. Das zeigt das Beispiel von
Hérménegilde Snozzi, schweizer Notar in Paris.
Frankreich hatte im Juni 1940 kapituliert, und es
war nur eine Frage der Zeit, bis auch die Vermögen
der dort ansässigen Juden konfisziert würden. Die
entsprechenden Arisierungs- und
Liquidationsverordnungen liessen nicht lange auf
sich warten. Ein Unterschied zwischen französischen
Juden und Juden aus neutralen Staaten wurde nicht
gemacht, womit auch die rund 160 betroffenen
schweizer Familien um ihre Vermögen zitterten.
Doch in einem Handel mit den deutschen
Militärbefehlshabern erreichte die schweizer
Gesandtschaft eine Sonderregelung. Zwar sollten die
deutschen Verordnungen vollständig befolgt werden,
aber die kommissarische Zwangsverwaltung (S.68)
der jüdischen Vermögen konnte von einem schweizer
Bürger übernommen werden. Hérménegilde Snozzi war
dieser Mann fürs Grobe. Laut Historiker Picard sah
Snozzi seine Aufgabe darin, "im Rahmen der
schweizerischen Interessen dazu beizutragen, den
jüdischen Einfluss im wirtschaftlichen Leben von
Frankreich zu eliminieren." Der Notar ging gründlich
an die Arbeit. In beinahe 300 Mandaten arisierte
respektive liquidierte er Handelsgesellschaften,
Immobilien, Wertpapiere und Bankkonten. Snozzi
realisierte mit diesen Zwangsveräusserungen am Ende
rund 32 Millionen französische Franc. Eine
Summe, die weit unter dem wirklichen Gesamtwert der
verkauften Positionen lag.
Die Deutschen hatten den Vorschlag akzeptiert, das
Geld in die Schweiz zu transferieren. Und damit kam
die Natinalbank ins Spiel. Snozzi war im August 1942
ein erstes Mal nach Bern und Zürich gereist, um
mögliche Transfervarianten zu erkunden. Zu diesem
Zeitpunkt verwaltete er bereits 11 Millionen
französische Franc. Nach einem Gespräch mit der
Nationalbank traf sich der Notar mit den
Verantwortlichen der Verrechnungsstelle und
schliesslich mit Robert Kohli vom Eidgenössischen
Politischen Departement. Kohlis Leute verhandelten
daraufhin mit den zuständigen Behörden des
berüchtigten Vichy-Regimes. Die Franzosen willigten
ein, dass die 11 Millionen auf das Compte spécial
[Spezialkonto] der Nationalbank bei der Banque de
France einbezahlt und auf diesem Weg in die Schweiz
transferiert werden sollten. Der praktischen
Durchführung stand somit nichts mehr im Weg,
zumindest fast nichts mehr. Denn auf Kohlis Anfrage
führte die Nationalbank verschiedene technische
Argumente ins Feld, die gegen einen solchen Transfer
sprachen. "Die Antwort der Nationalbank hängt u.a.
davon ab, ob und in welchem Umfang sie für solche
französische Franken drüben Verwendung hat. Falls
keine aussergewöhnlichen Zahlungen, wie sie
gelegentlich schon ausgeführt wurden, in Frage
kämen, so dürften Monate vergehen, bis diese 11
Millionen franz. Franken konsumiert wären. Anders
wäre es dagegen, wenn ein solches Guthaben bei
grösseren Transaktionen (...) Verwendung finden
könnte", diskutierte die Chefetage laut Protokoll
vom 8. Oktober 1942.
[Hardliner der Nationalbank: Die
schweizerisch-jüdischen Vermögen in Frankreich
sind egal - schweizer Juden sind z.T. bereits in
den "USA" - ]
Während sich Direktor Max Schwab schliesslich
durchrang, Kohli unter bestimmten Bedingungen
zuzusagen, deklarierten die restlichen Hardliner der
Nationalbank klar und deutlich, dass sie zugunsten
der jüdischen Vermögen absolut nichts unternehmen
wollten. "Das III. Departement (S.69)
empfiehlt, auf die Sache nicht einzutreten, da noch
zahlreiche andere Fälle vorliegen, die eher eine
Berücksichtigung verdienen würden. Das II.
Departement stellt fest, dass es sich hier um einen
Fall handelt, der im Rahmen der Hilfsaktion des
Bundes für die Rückwanderer behandelt werden sollte.
Es wäre s.E. [seines Erachtens] nicht ganz richtig,
wenn für einzelne Personen, die stets in Frankreich
gelebt haben, die Möglichkeit eröffnet würde, über
das Compte spécial [Spezialkonto] Millionenbeträge
in die Schweiz zu bringen. Das Direktorium
beschliesst hierauf einstimmig, auf die
Angelegenheit nicht einzutreten. "
Doch Kohli versuchte es vier Wochen später wieder.
Diesmal ging es unter anderem um denjenigen Teil der
betroffenen Juden, der sich von der Sicherheit in
der Schweiz nicht viel versprach und direkt in die
USA ausgewandert war. Sie hinterliessen in den
Händen von Snozzi sieben bis acht Millionen
französische Franc. Kohli fragte in seinem Brief vom
5. November 1942 bei der Nationalbank an, ob diese
nicht die Franc übernehmen und dafür Dollars zur
Verfügung stellen könnte. Schon wieder Fehlanzeige.
Die latent judenfeindlichen Notenpresser hatten sich
zum Ziel gesetzt, die französische Affäre gründlich
zu sabotieren. Nachdem sie die Behandlung der
dringenden Angelegenheit beinahe vier Monate
verschleppt hatten, fassten sie am 19. Februar 1943
ihr Verdikt in einem Satz zusammen:
"Das Direktorium ist mit dem III. Departement der
Meinung, dass eine Übernahme der französischen
Franken selbst gegen Abtretung von Dollars nicht in
Betracht kommt."
Von einer Begründung für diese Ablehnung fehlt im
Protokoll jede Spur. Das erstaunt kaum, denn Alfred
Hirs, der Chef des tonangebenden III. Departements,
hatte für deutsche Interessen viel und für jüdische
Anliegen wenig übrig. Es war ein offenes Geheimnis,
dass Hirs keinerlei Berührungsängste gegenüber den
Nazis, geschweige denn gegenüber ihrer Ideologie
hatte.
[Nationalbankpräsident Hirs für Goldgeschäfte:
Gold aus Belgien - Devisen für Nazi-Deutschland -
Sprüche von Hirs gegen Juden]
Das illustriert zum einen sein Verhalten in den
Goldgeschäften mit der deutschen Reichsbank. In
vollem Bewusstsein über Art und Herkunft bewilligte
er beispielsweise die Übernahme der nach der
Besetzung von Belgien geraubten Barren und
verschaffte dem Dritten Reich so immer wieder die
nötigen Devisen in Form von Schweizer Franken. Zum
andern liess Hirs bezüglich der Juden keine
Gelegenheit aus, um seine abschätzigen Bemerkungen
zu platzieren. Und Gelegenheiten gab es genug:
"Vier Fünftel der betreffenden Händler sind Juden",
kommentierte er 1943 gegenüber dem EPD die Tatsache,
dass in der Schweiz während des Krieges ein (S.70)
reger Handel mit Noten verschiedenster Währungen
ablief: den Finanzminister der provisorischen,
französischen Regierung, Pierre Mendès-France,
nannte Hirs im offiziellen Geldmarktbericht von Ende
September 1944 einen "reichen Juden", und bei den
Nachkriegsverhandlungen zum Washingtoner Abkommen
stellte er bei der US-Delegation einen "jüdischen
Einschlag" fest, und er war zudem verärgert über
"die Amerikaner, vorab die Juden im Tresor". [Dabei
hatte Hirs Recht, denn es handelte sich beim
Finanzministerium der "USA" um die kriminelle,
zionistische Clique des zionistischen
Finanzministers Morgenthau]. Die Liste lässt sich
problemlos verlängern, was zeigt, dass Hirs
sicherlich keinen Moment daran dachte, den schweizer
Juden in Frankreich bei dem Transfer ihrer Vermögen
in die Schweiz behilflich zu sein.
[Hirs machte scheinbar keinen Unterschied zwischen
Juden und kriminellen Zionisten, das war ein grosser
Fehler].
[Transfer der schweizerisch-jüdischen Vermögen
über Nebenkanäle]
Snozzi musste folglich andere Wege finden. Die
Vermögen flossen schliesslich hauptsächlich
-- via Depoteinlagen bei Konsulaten,
-- dem staatlich geregelten Zahlungsverkehr, sprich
Clearing, oder
-- in Form von Devisenkompensationen der
Privatwirtschaft in die Schweiz.
Dass ganz am Schluss doch noch ein Teil via
Nationalbankkonten in Sicherheit gebracht wurde,
dürfte das Ergebnis des anhaltenden Druckes aus Bern
gewesen sein [Kohli].
[Diplomatische Vertretungen für 43 Staaten
in 35 Ländern: Beispiel Argentinien]
[Das Beispiel des schweizerischen "Wirkens" in
der deutschen Botschaft von Argentinien -
die Meldung von toten Juden, die eventuell
Vermögen in Deutschland haben - es wurden
Dokumente vernichtet!]
Doch die offizielle Schweiz torpedierte jüdische
Vermögensinteressen nicht nur in Bezug auf das
eigene Land und die eigenen Bürger. Im Rahmen ihrer
Guten Dienste übernahm die Schweiz durch ihre
Auslandsvertretungen die Funktion einer Schutzmacht.
Sie gewährleistete eine Art Notkontakt zwischen den
verfeindeten Blöcken. Auf dem Höhepunkt dieser
Tätigkeit wurden während des Krieges die Interessen
von total 43 Staaten in 35 verschiedenen Ländern
vertrete. Die schweizer Gesandtschaften
organisierten die Heimkehr des diplomatischen
Personals nach dem Abbruch der Beziehungen,
überwachten die Behandlung von Kriegsgefangenen und
zivil Internierten. Zudem kümmerten sie sich nicht
zuletzt um die fremden Staatsangehörigen. Wie das
Beispiel Argentinien beweist, interpretierten die
Gesandten und ihre Vorgesetzten in Bern den
humanitären Auftrag teilweise äusserst einseitig:
Nach der Kriegserklärung Hitlers übernahm die
schweizer Vertretung in Buenos Aires die Interessen
und damit die Botschaft des Dritten Reiches in
Argentinien. Der Gesandte Eduard Feer kümmerte sich
in der Folge beinahe mit Hingabe um die deutschen
Angelegenheiten. Unterstützungszahlungen für
Diplomaten wurden ebenso gewissenhaft behandelt wie
die Anliegen der beiden deutschen Finanzinstitute
(S.71)
Banco Alemán Transatlántico und Banco Germánico de
la América del Sur. Die Schweizer übernahmen aber
noch ein viel heikleres Dossier. Zum einen
verwalteten sie jetzt die in der deutschen Botschaft
deponierten Wertgegenstände, unter anderem die
Hinterlassenschaften mehrere Juden wie Ferdinand
Israel Salberg, dessen Hornbrille und Armbanduhr die
Nazis einkassiert hatten. Zum andern gehörte zu den
Interessen der Deutschen auch der Vollzug der 11.
Verordnung des Reichsbürgergesetzes von 1941. Danach
verlor ein Jude die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn er sich definitiv im Ausland aufhielt.
Konsequenz: "Das Vermögen dieser Juden (...)
verfällt dem Reich."
Wie sich die Schweizer gegenüber diesen Vorgaben
verhielten, ist nur in Bruchstücken zu
rekonstruieren, denn das entsprechende Dossier im
schweizerischen Bundesarchiv weist Lücken auf. So
schickte der Gesandte in Buenos Aires am 10. März
1944 ein Telegramm nach Bern und bat um die
Instruktion, ob Amtshandlungen für deutsche Juden
aufgrund der 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes
ausgeschlossen seien. Von der schriftlichen Reaktion
aus Bern fehlt in den Akten zu Buenos Aires jedoch
jede Spur.
Zwei Monate später erhielt die Gesandtschaft aus der
Schweiz folgende Anweisung: "Wir beehren uns, ihnen
mitzuteilen, dass das Auswärtige Amt in Berlin durch
Vermittlung der hiesigen Deutschen Gesandtschaft die
Bitte ausgesprochen hat, Sie möchten auch die
Todesfälle von Nicht-Ariern mitteilen, wenn aus den
bei Ihnen vorhandenen Vorgängen ersichtlich ist,
dass in Deutschland befindliche Vermögenswerte
hiervon berührt werden. Wir bitten Sie, diesem
Wunsche nachzukommen, wobei wir uns allerdings den
Entscheid über die Bekanntgabe solcher Todesfälle an
die deutschen Behörden vorbehalten."
Die schweizer Gesandtschaft bestätigte am 30. Juni
den Auftrag. Man werde nicht verfehlen, dem Wunsche
des Auswärtigen Amtes entsprechend auch Todesfälle
von Nichtariern bekanntzugeben.
Somit ist eines sicher: Ob Amtshandlungen oder
Todesmeldungen, die Schweizer interpretierten ihren
humanitären Auftrag als Zweiklassensystem. Der
Miteinbezug jüdischer Menschen war alles andere als
selbstverständlich. Anweisungen aus Berlin wurden
zumindest in einer ersten Phase ausgeführt. Aus
Argentinien, für viele Emigranten eine
Fluchtdestination, bekam Bern somit regelmässig
Meldungen über tote Juden, die aus Deutschland
geflüchtet waren. Was Bern mit den Angaben über die
Toten machte, ist bis heute eine offene Frage.
(S.72)
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