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Flugzeugabsturz Crossair 3597 vom 24.11.2001

Teil 5 Anhang 4: Anfluglinien und Anflugprofile der Flüge Crossair 3891, Crossair 3797 und Crossair 3597

präsentiert von Michael Palomino (2013)

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aus: Schlussbericht HB-IXM (CRX 3597): Schlussbericht Nr. 1793 des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Flugzeuges AVRO 146-RJ100, HB-IXM, betrieben durch Crossair unter Flugnummer CRX 3597, vom 24. November 2001 bei Bassersdorf/ZH; Büro für Flugunfalluntersuchungen; Bundesamt für Unfallverhütung; Bundeshaus Nord, CH-3003 Bern [ohne Jahr, ca. Ende 2002]; Internet: http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//1793_d.pdf

Es folgen nun die Vergleiche der Anfluglinien und Anflugprofile der drei Nachtlandungen vom 24. November 2001, die über die Piste 28 stattfanden, Flüge Crossair 3891, Crossair 3797 und Crossair 3597. Man sieht, dass die Ideallinie im Nebel kaum zu halten ist - dass aber die anderen Piloten strikte die Mindesthöhe gehalten haben.

Anfluglinien und
                        Anflugprofile der Anflüge von Crossair 3891,
                        Crossair 3797 und Crossair 3597 im Vergleich
Anfluglinien und Anflugprofile der Anflüge von Crossair 3891, Crossair 3797 und Crossair 3597 im Vergleich [1]

Die Anfluglinien der
                        Anflüge von Crossair 3891, Crossair 3797 und
                        Crossair 3597 im Vergleich, grosse Grafik
Die Anfluglinien der Anflüge von Crossair 3891, Crossair 3797 und Crossair 3597 im Vergleich, grosse Grafik [2]

An diesen drei Anfluglinien sieht man klar, dass bei Nacht und Nebel der Anflug durchaus nicht präzise sein muss. Ausserdem sieht man klar, dass die Anfluglinie von Flugkapitän Lutz mit dem Flug Crossair 3597 zwar am meisten von der Kurve abweicht, aber dann am WENIGSTEN von der Anfluglinnie abweicht.

Die Anflugprofile der
                        Anflüge von Crossair 3891, Crossair 3797 und
                        Crossair 3597 im Vergleich, grosse Grafik
Die Anflugprofile der Anflüge von Crossair 3891, Crossair 3797 und Crossair 3597 im Vergleich, grosse Grafik [3]

Die Darstellung des Profils scheint absolut FALSCH zu sein, denn es ist kaum möglich, dass ein Hügel, der sich in die Quere stellt, abwärts in Richtung der Flugbahn verläuft und ein Flugzeug dann auf eine Flanke prallt, die in der Richtung des Fluges abfällt (siehe die Angaben "A" und "B" in Rot, wo der Absturz von Crossair 3597 erfolgt sein soll). Hier wurde scheinbar das Geländeprofil den Anflugprofilen nicht angepasst. Auch der Hügel an der Pistenschwelle ist wohl kaum möglich. Das BfU hat hier leider keine präzise Arbeit geleistet. Das Geländeprofil sieht aus wie das Profil von der Piste 28 bis zum Säntis, und darüber hat man die Anflugprofile von der Piste 28 bis nach Turbenthal gemalt. Es war für die schweizer Behörden des BfU einfach nicht so wichtig, das Geländeprofil richtig abzubilden, denn der alleinige Schuldige stand ja schon seit dem Absturz fest. Die grausame und kriminelle, schweizer Politik der einseitigen Schuldzuweisung findet auch in diesem Profil ihren Ausdruck...


Giga-Lüge im Abschlussbericht: Unterschlagung: Keine Grafiken über die kriminellen Fluglotsen oder über die Nebeltage in Zürich-Kloten

Gleichzeitig fällt auf, dass der Abschlussbericht des Bundesamtes für Unfallverhütung (BfU) mit seiner Unterabteilung "Flugunfalluntersuchungen"
-- KEINE Grafik darüber aufstellt, wie der Kontrollturm mit Fluglotsen besetzt oder eben unterbesetzt war, und
-- KEINE Untersuchung darüber aufstellt, inwiefern die kriminellen Fluglotsen von Skyguide unter Leuenberger gesundheitlich nicht auf der Höhe oder sogar unzurechnungsfähig waren (sorry, wer einfach so 1 Stunde früher geht und als Chef eine Fluglotsin mit einer Landung und "mehreren Starts" von internationalen Flügen alleine lässt, der ist nicht zurechnungsfähig)
-- KEINE Grafik darüber aufstellt, wie viele Prozent der Tage im November Nebeltage sind und wie die Piloten und Passagiere ohne ILS-System und ohne Höhenwarnsystem beim Anflug auf die Piste 28 gefährdet sind.

Der Abschlussbericht soll den toten Piloten "fertigmachen" und die kriminelle, schweizer Regierung und die kriminellen Fluglotsen im Kontrollturm Zürich-Kloten verschonen, die vielleicht zum Teil sogar drogensüchtig sind. Wenn den Fluglotsen ihre anvertrauten Sicherheitsaufgaben in ihrem Kontrollbereich gar keinen Spass machen, dann ist wirklich eine Unzurechnungsfähigkeit gegeben, wenn sie stattdessen lieber frühzeitig ab 22 Uhr tanzen, rauchen oder sonst wohin gehen - bei vollem schweizer Lohn, versteht sich.

Die Taktik, die Regierungsstellen und die Fluglotsen reinzuwaschen, ist mit dem Fehlen einer Fluglotsenstatistik und einer Nebeltagestatistik klar BEWIESEN.

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Fotoquellen


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